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Strafmündigkeit
Die Strafmündigkeit beginnt mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind strafunmündig und können daher nicht wegen einer Straftat verurteilt werden.
Die Deliktsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit einer Person zivilrechtlich für einen von ihr rechtswidrig verursachten Schaden verantwortlich gemacht zu werden.
Strafmündigkeit
Die Strafmündigkeit beginnt mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind strafunmündig und können daher nicht wegen einer Straftat verurteilt werden.
Die Deliktsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit einer Person zivilrechtlich für einen von ihr rechtswidrig verursachten Schaden verantwortlich gemacht zu werden.
Strafmündigkeit
Die Strafmündigkeit beginnt mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind strafunmündig und können daher nicht wegen einer Straftat verurteilt werden.
Die Deliktsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit einer Person zivilrechtlich für einen von ihr rechtswidrig verursachten Schaden verantwortlich gemacht zu werden.
Strafmündigkeit
Die Strafmündigkeit beginnt mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind strafunmündig und können daher nicht wegen einer Straftat verurteilt werden.
Die Deliktsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit einer Person zivilrechtlich für einen von ihr rechtswidrig verursachten Schaden verantwortlich gemacht zu werden.
Strafmündigkeit
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Die Deliktsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit einer Person zivilrechtlich für einen von ihr rechtswidrig verursachten Schaden verantwortlich gemacht zu werden.
Strafmündigkeit
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Die Deliktsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit einer Person zivilrechtlich für einen von ihr rechtswidrig verursachten Schaden verantwortlich gemacht zu werden.
Strafmündigkeit
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Die Deliktsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit einer Person zivilrechtlich für einen von ihr rechtswidrig verursachten Schaden verantwortlich gemacht zu werden.
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Strafmündigkeit
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