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Begriffe mit D
Deliktsfähigkeit
Sinnverwandter Begriff: Strafmündigkeit
Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, das Unerlaubte einer Handlung einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln.
Das Alter ist hierbei entscheidend:
- Nicht deliktsfähig: Unmündige (vor dem 14. Geburtstag)
- Deliktsfähig: Jugendliche (ab dem 14. Geburtstag)
Die Deliktsfähigkeit hängt nicht immer ausschließlich vom Alter ab. Eine Einschränkung der Deliktsfähigkeit kann beispielsweise auch bei Geisteskranken vorliegen.
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Deliktsfähigkeit
Sinnverwandter Begriff: Strafmündigkeit
Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, das Unerlaubte einer Handlung einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln.
Das Alter ist hierbei entscheidend:
- Nicht deliktsfähig: Unmündige (vor dem 14. Geburtstag)
- Deliktsfähig: Jugendliche (ab dem 14. Geburtstag)
Die Deliktsfähigkeit hängt nicht immer ausschließlich vom Alter ab. Eine Einschränkung der Deliktsfähigkeit kann beispielsweise auch bei Geisteskranken vorliegen.
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Deliktsfähigkeit
Sinnverwandter Begriff: Strafmündigkeit
Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, das Unerlaubte einer Handlung einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln.
Das Alter ist hierbei entscheidend:
- Nicht deliktsfähig: Unmündige (vor dem 14. Geburtstag)
- Deliktsfähig: Jugendliche (ab dem 14. Geburtstag)
Die Deliktsfähigkeit hängt nicht immer ausschließlich vom Alter ab. Eine Einschränkung der Deliktsfähigkeit kann beispielsweise auch bei Geisteskranken vorliegen.
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Deliktsfähigkeit
Sinnverwandter Begriff: Strafmündigkeit
Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, das Unerlaubte einer Handlung einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln.
Das Alter ist hierbei entscheidend:
- Nicht deliktsfähig: Unmündige (vor dem 14. Geburtstag)
- Deliktsfähig: Jugendliche (ab dem 14. Geburtstag)
Die Deliktsfähigkeit hängt nicht immer ausschließlich vom Alter ab. Eine Einschränkung der Deliktsfähigkeit kann beispielsweise auch bei Geisteskranken vorliegen.
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Deliktsfähigkeit
Sinnverwandter Begriff: Strafmündigkeit
Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, das Unerlaubte einer Handlung einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln.
Das Alter ist hierbei entscheidend:
- Nicht deliktsfähig: Unmündige (vor dem 14. Geburtstag)
- Deliktsfähig: Jugendliche (ab dem 14. Geburtstag)
Die Deliktsfähigkeit hängt nicht immer ausschließlich vom Alter ab. Eine Einschränkung der Deliktsfähigkeit kann beispielsweise auch bei Geisteskranken vorliegen.
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Deliktsfähigkeit
Sinnverwandter Begriff: Strafmündigkeit
Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, das Unerlaubte einer Handlung einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln.
Das Alter ist hierbei entscheidend:
- Nicht deliktsfähig: Unmündige (vor dem 14. Geburtstag)
- Deliktsfähig: Jugendliche (ab dem 14. Geburtstag)
Die Deliktsfähigkeit hängt nicht immer ausschließlich vom Alter ab. Eine Einschränkung der Deliktsfähigkeit kann beispielsweise auch bei Geisteskranken vorliegen.
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Sinnverwandter Begriff: Strafmündigkeit
Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, das Unerlaubte einer Handlung einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln.
Das Alter ist hierbei entscheidend:
- Nicht deliktsfähig: Unmündige (vor dem 14. Geburtstag)
- Deliktsfähig: Jugendliche (ab dem 14. Geburtstag)
Die Deliktsfähigkeit hängt nicht immer ausschließlich vom Alter ab. Eine Einschränkung der Deliktsfähigkeit kann beispielsweise auch bei Geisteskranken vorliegen.
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Sinnverwandter Begriff: Strafmündigkeit
Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, das Unerlaubte einer Handlung einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln.
Das Alter ist hierbei entscheidend:
- Nicht deliktsfähig: Unmündige (vor dem 14. Geburtstag)
- Deliktsfähig: Jugendliche (ab dem 14. Geburtstag)
Die Deliktsfähigkeit hängt nicht immer ausschließlich vom Alter ab. Eine Einschränkung der Deliktsfähigkeit kann beispielsweise auch bei Geisteskranken vorliegen.
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Sinnverwandter Begriff: Strafmündigkeit
Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, das Unerlaubte einer Handlung einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln.
Das Alter ist hierbei entscheidend:
- Nicht deliktsfähig: Unmündige (vor dem 14. Geburtstag)
- Deliktsfähig: Jugendliche (ab dem 14. Geburtstag)
Die Deliktsfähigkeit hängt nicht immer ausschließlich vom Alter ab. Eine Einschränkung der Deliktsfähigkeit kann beispielsweise auch bei Geisteskranken vorliegen.
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Sinnverwandter Begriff: Strafmündigkeit
Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, das Unerlaubte einer Handlung einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln.
Das Alter ist hierbei entscheidend:
- Nicht deliktsfähig: Unmündige (vor dem 14. Geburtstag)
- Deliktsfähig: Jugendliche (ab dem 14. Geburtstag)
Die Deliktsfähigkeit hängt nicht immer ausschließlich vom Alter ab. Eine Einschränkung der Deliktsfähigkeit kann beispielsweise auch bei Geisteskranken vorliegen.
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Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, das Unerlaubte einer Handlung einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln.
Das Alter ist hierbei entscheidend:
- Nicht deliktsfähig: Unmündige (vor dem 14. Geburtstag)
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Die Deliktsfähigkeit hängt nicht immer ausschließlich vom Alter ab. Eine Einschränkung der Deliktsfähigkeit kann beispielsweise auch bei Geisteskranken vorliegen.
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Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, das Unerlaubte einer Handlung einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln.
Das Alter ist hierbei entscheidend:
- Nicht deliktsfähig: Unmündige (vor dem 14. Geburtstag)
- Deliktsfähig: Jugendliche (ab dem 14. Geburtstag)
Die Deliktsfähigkeit hängt nicht immer ausschließlich vom Alter ab. Eine Einschränkung der Deliktsfähigkeit kann beispielsweise auch bei Geisteskranken vorliegen.
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Das Alter ist hierbei entscheidend:
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Die Deliktsfähigkeit hängt nicht immer ausschließlich vom Alter ab. Eine Einschränkung der Deliktsfähigkeit kann beispielsweise auch bei Geisteskranken vorliegen.
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Die Deliktsfähigkeit hängt nicht immer ausschließlich vom Alter ab. Eine Einschränkung der Deliktsfähigkeit kann beispielsweise auch bei Geisteskranken vorliegen.
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Das Alter ist hierbei entscheidend:
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Die Deliktsfähigkeit hängt nicht immer ausschließlich vom Alter ab. Eine Einschränkung der Deliktsfähigkeit kann beispielsweise auch bei Geisteskranken vorliegen.
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Das Alter ist hierbei entscheidend:
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Die Deliktsfähigkeit hängt nicht immer ausschließlich vom Alter ab. Eine Einschränkung der Deliktsfähigkeit kann beispielsweise auch bei Geisteskranken vorliegen.
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Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, das Unerlaubte einer Handlung einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln.
Das Alter ist hierbei entscheidend:
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Die Deliktsfähigkeit hängt nicht immer ausschließlich vom Alter ab. Eine Einschränkung der Deliktsfähigkeit kann beispielsweise auch bei Geisteskranken vorliegen.
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Deliktsfähigkeit
Sinnverwandter Begriff: Strafmündigkeit
Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, das Unerlaubte einer Handlung einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln.
Das Alter ist hierbei entscheidend:
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Die Deliktsfähigkeit hängt nicht immer ausschließlich vom Alter ab. Eine Einschränkung der Deliktsfähigkeit kann beispielsweise auch bei Geisteskranken vorliegen.
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Deliktsfähigkeit
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Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, das Unerlaubte einer Handlung einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln.
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Die Deliktsfähigkeit hängt nicht immer ausschließlich vom Alter ab. Eine Einschränkung der Deliktsfähigkeit kann beispielsweise auch bei Geisteskranken vorliegen.
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Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, das Unerlaubte einer Handlung einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln.
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Die Deliktsfähigkeit hängt nicht immer ausschließlich vom Alter ab. Eine Einschränkung der Deliktsfähigkeit kann beispielsweise auch bei Geisteskranken vorliegen.
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Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, das Unerlaubte einer Handlung einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln.
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Die Deliktsfähigkeit hängt nicht immer ausschließlich vom Alter ab. Eine Einschränkung der Deliktsfähigkeit kann beispielsweise auch bei Geisteskranken vorliegen.
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Die Deliktsfähigkeit hängt nicht immer ausschließlich vom Alter ab. Eine Einschränkung der Deliktsfähigkeit kann beispielsweise auch bei Geisteskranken vorliegen.
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Sinnverwandter Begriff: Strafmündigkeit
Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, das Unerlaubte einer Handlung einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln.
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- Deliktsfähig: Jugendliche (ab dem 14. Geburtstag)
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Sinnverwandter Begriff: Strafmündigkeit
Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, das Unerlaubte einer Handlung einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln.
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Die Deliktsfähigkeit hängt nicht immer ausschließlich vom Alter ab. Eine Einschränkung der Deliktsfähigkeit kann beispielsweise auch bei Geisteskranken vorliegen.
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Die Deliktsfähigkeit hängt nicht immer ausschließlich vom Alter ab. Eine Einschränkung der Deliktsfähigkeit kann beispielsweise auch bei Geisteskranken vorliegen.