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    Begriffe mit D

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    Dienstvertrag

    Mit einem Dienstvertrag wird ein Dienstverhältnis begründet (im Arbeitsrecht gewöhnlich als Arbeitsverhältnis bezeichnet). Dienstverhältnis bedeutet, dass die Dienstnehmerin/der Dienstnehmer Arbeitsleistungen schuldet, während im Gegenzug die Dienstgeberin/der Dienstgeber Entgelt schuldet.

    Dienstvertrag/Dienstzettel

    Letzte Aktualisierung: 13.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                      Dienstvertrag

                                                      Mit einem Dienstvertrag wird ein Dienstverhältnis begründet (im Arbeitsrecht gewöhnlich als Arbeitsverhältnis bezeichnet). Dienstverhältnis bedeutet, dass die Dienstnehmerin/der Dienstnehmer Arbeitsleistungen schuldet, während im Gegenzug die Dienstgeberin/der Dienstgeber Entgelt schuldet.

                                                      Dienstvertrag/Dienstzettel

                                                      Letzte Aktualisierung: 13.03.2025
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Begriffe mit D

                                                        Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                        Dienstvertrag

                                                        Mit einem Dienstvertrag wird ein Dienstverhältnis begründet (im Arbeitsrecht gewöhnlich als Arbeitsverhältnis bezeichnet). Dienstverhältnis bedeutet, dass die Dienstnehmerin/der Dienstnehmer Arbeitsleistungen schuldet, während im Gegenzug die Dienstgeberin/der Dienstgeber Entgelt schuldet.

                                                        Dienstvertrag/Dienstzettel

                                                        Letzte Aktualisierung: 13.03.2025
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                                                          Dienstvertrag

                                                          Mit einem Dienstvertrag wird ein Dienstverhältnis begründet (im Arbeitsrecht gewöhnlich als Arbeitsverhältnis bezeichnet). Dienstverhältnis bedeutet, dass die Dienstnehmerin/der Dienstnehmer Arbeitsleistungen schuldet, während im Gegenzug die Dienstgeberin/der Dienstgeber Entgelt schuldet.

                                                          Dienstvertrag/Dienstzettel

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                                                            Dienstvertrag

                                                            Mit einem Dienstvertrag wird ein Dienstverhältnis begründet (im Arbeitsrecht gewöhnlich als Arbeitsverhältnis bezeichnet). Dienstverhältnis bedeutet, dass die Dienstnehmerin/der Dienstnehmer Arbeitsleistungen schuldet, während im Gegenzug die Dienstgeberin/der Dienstgeber Entgelt schuldet.

                                                            Dienstvertrag/Dienstzettel

                                                            Letzte Aktualisierung: 13.03.2025
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                                                              Dienstvertrag

                                                              Mit einem Dienstvertrag wird ein Dienstverhältnis begründet (im Arbeitsrecht gewöhnlich als Arbeitsverhältnis bezeichnet). Dienstverhältnis bedeutet, dass die Dienstnehmerin/der Dienstnehmer Arbeitsleistungen schuldet, während im Gegenzug die Dienstgeberin/der Dienstgeber Entgelt schuldet.

                                                              Dienstvertrag/Dienstzettel

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                                                                Mit einem Dienstvertrag wird ein Dienstverhältnis begründet (im Arbeitsrecht gewöhnlich als Arbeitsverhältnis bezeichnet). Dienstverhältnis bedeutet, dass die Dienstnehmerin/der Dienstnehmer Arbeitsleistungen schuldet, während im Gegenzug die Dienstgeberin/der Dienstgeber Entgelt schuldet.

                                                                Dienstvertrag/Dienstzettel

                                                                Letzte Aktualisierung: 13.03.2025
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                                                                  Mit einem Dienstvertrag wird ein Dienstverhältnis begründet (im Arbeitsrecht gewöhnlich als Arbeitsverhältnis bezeichnet). Dienstverhältnis bedeutet, dass die Dienstnehmerin/der Dienstnehmer Arbeitsleistungen schuldet, während im Gegenzug die Dienstgeberin/der Dienstgeber Entgelt schuldet.

                                                                  Dienstvertrag/Dienstzettel

                                                                  Letzte Aktualisierung: 13.03.2025
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