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    Mitnahme von anderen Tieren und Pflanzen

    Im Reiseverkehr innerhalb der EU-Länder dürfen Pflanzen und Tiere grundsätzlich nach Österreich mitgenommen werden. Es gelten besondere Regeln für Heimtiere. In den meisten EU-Ländern gelten jedoch strenge Bestimmungen bezüglich der Mitnahme gefährdeter Arten oder von aus Exemplaren solcher Arten hergestellten Erzeugnissen. Für die Mitnahme dieser Arten ist unter Umständen eine spezielle Genehmigung erforderlich. Auch in Österreich finden sich einige Tier- und Pflanzenarten auf der Liste der gefährdeten Arten.

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EU) Nr. 2023/966 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen

    Letzte Aktualisierung: 15.05.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Mitnahme von anderen Tieren und Pflanzen

      Im Reiseverkehr innerhalb der EU-Länder dürfen Pflanzen und Tiere grundsätzlich nach Österreich mitgenommen werden. Es gelten besondere Regeln für Heimtiere. In den meisten EU-Ländern gelten jedoch strenge Bestimmungen bezüglich der Mitnahme gefährdeter Arten oder von aus Exemplaren solcher Arten hergestellten Erzeugnissen. Für die Mitnahme dieser Arten ist unter Umständen eine spezielle Genehmigung erforderlich. Auch in Österreich finden sich einige Tier- und Pflanzenarten auf der Liste der gefährdeten Arten.

      Rechtsgrundlagen

      Verordnung (EU) Nr. 2023/966 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen

      Letzte Aktualisierung: 15.05.2025
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        Im Reiseverkehr innerhalb der EU-Länder dürfen Pflanzen und Tiere grundsätzlich nach Österreich mitgenommen werden. Es gelten besondere Regeln für Heimtiere. In den meisten EU-Ländern gelten jedoch strenge Bestimmungen bezüglich der Mitnahme gefährdeter Arten oder von aus Exemplaren solcher Arten hergestellten Erzeugnissen. Für die Mitnahme dieser Arten ist unter Umständen eine spezielle Genehmigung erforderlich. Auch in Österreich finden sich einige Tier- und Pflanzenarten auf der Liste der gefährdeten Arten.

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        Verordnung (EU) Nr. 2023/966 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen

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          Im Reiseverkehr innerhalb der EU-Länder dürfen Pflanzen und Tiere grundsätzlich nach Österreich mitgenommen werden. Es gelten besondere Regeln für Heimtiere. In den meisten EU-Ländern gelten jedoch strenge Bestimmungen bezüglich der Mitnahme gefährdeter Arten oder von aus Exemplaren solcher Arten hergestellten Erzeugnissen. Für die Mitnahme dieser Arten ist unter Umständen eine spezielle Genehmigung erforderlich. Auch in Österreich finden sich einige Tier- und Pflanzenarten auf der Liste der gefährdeten Arten.

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                                Verordnung (EU) Nr. 2023/966 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen

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                                                  Mitnahme von anderen Tieren und Pflanzen

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                                                    Mitnahme von anderen Tieren und Pflanzen

                                                    Im Reiseverkehr innerhalb der EU-Länder dürfen Pflanzen und Tiere grundsätzlich nach Österreich mitgenommen werden. Es gelten besondere Regeln für Heimtiere. In den meisten EU-Ländern gelten jedoch strenge Bestimmungen bezüglich der Mitnahme gefährdeter Arten oder von aus Exemplaren solcher Arten hergestellten Erzeugnissen. Für die Mitnahme dieser Arten ist unter Umständen eine spezielle Genehmigung erforderlich. Auch in Österreich finden sich einige Tier- und Pflanzenarten auf der Liste der gefährdeten Arten.

                                                    Rechtsgrundlagen

                                                    Verordnung (EU) Nr. 2023/966 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen

                                                    Letzte Aktualisierung: 15.05.2025
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                                                      Mitnahme von anderen Tieren und Pflanzen

                                                      Im Reiseverkehr innerhalb der EU-Länder dürfen Pflanzen und Tiere grundsätzlich nach Österreich mitgenommen werden. Es gelten besondere Regeln für Heimtiere. In den meisten EU-Ländern gelten jedoch strenge Bestimmungen bezüglich der Mitnahme gefährdeter Arten oder von aus Exemplaren solcher Arten hergestellten Erzeugnissen. Für die Mitnahme dieser Arten ist unter Umständen eine spezielle Genehmigung erforderlich. Auch in Österreich finden sich einige Tier- und Pflanzenarten auf der Liste der gefährdeten Arten.

                                                      Rechtsgrundlagen

                                                      Verordnung (EU) Nr. 2023/966 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen

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                                                        Mitnahme von anderen Tieren und Pflanzen

                                                        Im Reiseverkehr innerhalb der EU-Länder dürfen Pflanzen und Tiere grundsätzlich nach Österreich mitgenommen werden. Es gelten besondere Regeln für Heimtiere. In den meisten EU-Ländern gelten jedoch strenge Bestimmungen bezüglich der Mitnahme gefährdeter Arten oder von aus Exemplaren solcher Arten hergestellten Erzeugnissen. Für die Mitnahme dieser Arten ist unter Umständen eine spezielle Genehmigung erforderlich. Auch in Österreich finden sich einige Tier- und Pflanzenarten auf der Liste der gefährdeten Arten.

                                                        Rechtsgrundlagen

                                                        Verordnung (EU) Nr. 2023/966 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen

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                                                          Mitnahme von anderen Tieren und Pflanzen

                                                          Im Reiseverkehr innerhalb der EU-Länder dürfen Pflanzen und Tiere grundsätzlich nach Österreich mitgenommen werden. Es gelten besondere Regeln für Heimtiere. In den meisten EU-Ländern gelten jedoch strenge Bestimmungen bezüglich der Mitnahme gefährdeter Arten oder von aus Exemplaren solcher Arten hergestellten Erzeugnissen. Für die Mitnahme dieser Arten ist unter Umständen eine spezielle Genehmigung erforderlich. Auch in Österreich finden sich einige Tier- und Pflanzenarten auf der Liste der gefährdeten Arten.

                                                          Rechtsgrundlagen

                                                          Verordnung (EU) Nr. 2023/966 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen

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                                                            Im Reiseverkehr innerhalb der EU-Länder dürfen Pflanzen und Tiere grundsätzlich nach Österreich mitgenommen werden. Es gelten besondere Regeln für Heimtiere. In den meisten EU-Ländern gelten jedoch strenge Bestimmungen bezüglich der Mitnahme gefährdeter Arten oder von aus Exemplaren solcher Arten hergestellten Erzeugnissen. Für die Mitnahme dieser Arten ist unter Umständen eine spezielle Genehmigung erforderlich. Auch in Österreich finden sich einige Tier- und Pflanzenarten auf der Liste der gefährdeten Arten.

                                                            Rechtsgrundlagen

                                                            Verordnung (EU) Nr. 2023/966 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen

                                                            Letzte Aktualisierung: 15.05.2025
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                                                              Im Reiseverkehr innerhalb der EU-Länder dürfen Pflanzen und Tiere grundsätzlich nach Österreich mitgenommen werden. Es gelten besondere Regeln für Heimtiere. In den meisten EU-Ländern gelten jedoch strenge Bestimmungen bezüglich der Mitnahme gefährdeter Arten oder von aus Exemplaren solcher Arten hergestellten Erzeugnissen. Für die Mitnahme dieser Arten ist unter Umständen eine spezielle Genehmigung erforderlich. Auch in Österreich finden sich einige Tier- und Pflanzenarten auf der Liste der gefährdeten Arten.

                                                              Rechtsgrundlagen

                                                              Verordnung (EU) Nr. 2023/966 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen

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                                                                Im Reiseverkehr innerhalb der EU-Länder dürfen Pflanzen und Tiere grundsätzlich nach Österreich mitgenommen werden. Es gelten besondere Regeln für Heimtiere. In den meisten EU-Ländern gelten jedoch strenge Bestimmungen bezüglich der Mitnahme gefährdeter Arten oder von aus Exemplaren solcher Arten hergestellten Erzeugnissen. Für die Mitnahme dieser Arten ist unter Umständen eine spezielle Genehmigung erforderlich. Auch in Österreich finden sich einige Tier- und Pflanzenarten auf der Liste der gefährdeten Arten.

                                                                Rechtsgrundlagen

                                                                Verordnung (EU) Nr. 2023/966 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen

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                                                                  Im Reiseverkehr innerhalb der EU-Länder dürfen Pflanzen und Tiere grundsätzlich nach Österreich mitgenommen werden. Es gelten besondere Regeln für Heimtiere. In den meisten EU-Ländern gelten jedoch strenge Bestimmungen bezüglich der Mitnahme gefährdeter Arten oder von aus Exemplaren solcher Arten hergestellten Erzeugnissen. Für die Mitnahme dieser Arten ist unter Umständen eine spezielle Genehmigung erforderlich. Auch in Österreich finden sich einige Tier- und Pflanzenarten auf der Liste der gefährdeten Arten.

                                                                  Rechtsgrundlagen

                                                                  Verordnung (EU) Nr. 2023/966 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen

                                                                  Letzte Aktualisierung: 15.05.2025
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