oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.
Ob vom Desktop aus oder via Handy–App: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.
Begriffe mit S
Stellvertreter
Eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter handelt rechtswirksam für eine andere Person.
Eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter gibt eine Erklärung im Namen und Interesse einer anderen Person ab oder nimmt diese entgegen. Die daraus entstehenden Rechtsfolgen treffen die Vertretene/den Vertretenen.
Stellvertreterin/Stellvertreter wird man beispielsweise kraft vertraglich oder gesetzlich eingeräumter Vollmacht (durch Auftrag oder Ermächtigung).
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Eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter handelt rechtswirksam für eine andere Person.
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Stellvertreterin/Stellvertreter wird man beispielsweise kraft vertraglich oder gesetzlich eingeräumter Vollmacht (durch Auftrag oder Ermächtigung).
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Eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter handelt rechtswirksam für eine andere Person.
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Stellvertreterin/Stellvertreter wird man beispielsweise kraft vertraglich oder gesetzlich eingeräumter Vollmacht (durch Auftrag oder Ermächtigung).
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Stellvertreterin/Stellvertreter wird man beispielsweise kraft vertraglich oder gesetzlich eingeräumter Vollmacht (durch Auftrag oder Ermächtigung).
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