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    Fahrzeugtypisierung (Österreich)

    Allgemeine Informationen

    Vor der Zulassung des importierten Fahrzeugs (z.B. Auto oder Motorrad) ist bei Fahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis die Eintragung der Genehmigungsdaten in die Genehmigungsdatenbank erforderlich. Die Generalimporteurin/der Generalimporteur gibt diese Daten ein und stellt einen Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank her. Falls die Generalimporteurin/der Generalimporteur keine Ermächtigung für die Dateneingabe hat oder nicht unverzüglich tätig wird, ist für die Dateneingabe der Landeshauptmann zuständig.

    Bei Fahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis ist nach wie vor eine Einzelgenehmigung durch den Landeshauptmann (Typisierung) erforderlich.

    Informationen zu Einzel- oder Ausnahmegenehmigungen sowie weitere Informationen zum Import von Kraftfahrzeugen finden sich bei den technischen Prüfstellen des Amtes der jeweiligen Landesregierung.

    Zusätzliche Informationen

    Weiterführende Links

    Liste der Generalimporteure ("Liste der Bevollmächtigten") (→ BMK)

    Letzte Aktualisierung: 23. Februar 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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    Liste der Generalimporteure ("Liste der Bevollmächtigten") (→ BMK)

    Letzte Aktualisierung: 23. Februar 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Fahrzeugtypisierung (Österreich)

    Allgemeine Informationen

    Vor der Zulassung des importierten Fahrzeugs (z.B. Auto oder Motorrad) ist bei Fahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis die Eintragung der Genehmigungsdaten in die Genehmigungsdatenbank erforderlich. Die Generalimporteurin/der Generalimporteur gibt diese Daten ein und stellt einen Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank her. Falls die Generalimporteurin/der Generalimporteur keine Ermächtigung für die Dateneingabe hat oder nicht unverzüglich tätig wird, ist für die Dateneingabe der Landeshauptmann zuständig.

    Bei Fahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis ist nach wie vor eine Einzelgenehmigung durch den Landeshauptmann (Typisierung) erforderlich.

    Informationen zu Einzel- oder Ausnahmegenehmigungen sowie weitere Informationen zum Import von Kraftfahrzeugen finden sich bei den technischen Prüfstellen des Amtes der jeweiligen Landesregierung.

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