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    Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

    Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht!

    Falls das Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

    Achtung:

    Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

    Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

      Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

      Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht!

      Falls das Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

      Achtung:

      Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

      Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

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        Falls das Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

        Achtung:

        Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

        Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

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          Falls das Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

          Achtung:

          Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

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            Falls das Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

            Achtung:

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              Achtung:

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                    Falls das Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

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                              Falls das Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

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                                  Falls das Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

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                                        Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

                                        Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht!

                                        Falls das Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

                                        Achtung:

                                        Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

                                        Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

                                        Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

                                          Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

                                          Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht!

                                          Falls das Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

                                          Achtung:

                                          Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

                                          Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

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                                            Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht!

                                            Falls das Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

                                            Achtung:

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                                            Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

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                                              Falls das Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

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                                              Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

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                                                Falls das Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

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                                                Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

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                                                  Falls das Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

                                                  Achtung:

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                                                  Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

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                                                    Falls das Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

                                                    Achtung:

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                                                    Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

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                                                      Falls das Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

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                                                      Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

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                                                        Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht!

                                                        Falls das Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

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                                                          Falls das Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

                                                          Achtung:

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                                                            Falls das Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

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                                                              Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht!

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                                                              Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
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                                                                Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

                                                                Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht!

                                                                Falls das Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

                                                                Achtung:

                                                                Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

                                                                Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

                                                                Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
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                                                                  Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

                                                                  Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht!

                                                                  Falls das Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

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                                                                  Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

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