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    Selbstversicherung

    Allgemeine Informationen

    Die Selbstversicherung ist eine freiwillige Versicherung in der Pensionsversicherung, die von Personen, die noch keine oder zu wenig (Vor=)Versicherungszeiten erworben haben, auf Antrag in Anspruch genommen werden kann. 

    Eine Selbstversicherung kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

    Voraussetzungen

    • Alter: ab 15 Jahren 
    • Der Wohnsitz befindet sich im Inland
    • Die/der Versicherte darf
      • weder zur Weiterversicherung berechtigt sein,
      • noch bereits einen Pensionsanspruch haben,
      • noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesichertem Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,
      • keine Sozialhilfe/-Mindestsicherung beziehen,
      • nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein

    Achtung

    Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.

    Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: Zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.

    Zuständige Stelle

    • Wenn noch keine Versicherungszeiten vorliegen: die Pensionsversicherungsanstalt (→ PVA)
    • Wenn bereits Versicherungszeiten vorliegen: der Pensionsversicherungsträger, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat
    • Wenn mehrere Versicherungszeiten bei unterschiedlichen Trägern vorliegen: ein beliebiger dieser Pensionsversicherungsträger (Wahlmöglichkeit)

    Erforderliche Unterlagen

    Antrag auf "Pensionsversicherung – Weiter(Selbst)versicherung"

    Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist dann nachzureichen.

    Kosten

    Die Beitragshöhe ist von der Beitragsgrundlage abhängig:

    • Grundsätzlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage
    • Ohne vorangegangene Pflichtversicherung:
    • Bei vorangegangener Pflichtversicherung:
      • Niedrigste Beitragsgrundlage: 918,30 Euro (Wert 2023)
      • Höchste Beitragsgrundlage: 6.825 Euro (Wert 2023)
      • Niedrigster Beitrag: 209,37 Euro
      • Höchster Beitrag: 1.556,10 Euro

    Hat man bereits Beitragszeiten erworben, wird als Beitragsgrundlage der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst bis zur Höchstgrenze herangezogen.

    Rechtsgrundlagen

    § 16a Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

    Zum Formular

    Pensionsversicherung – Weiter(Selbst)versicherung

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Selbstversicherung

    Allgemeine Informationen

    Die Selbstversicherung ist eine freiwillige Versicherung in der Pensionsversicherung, die von Personen, die noch keine oder zu wenig (Vor=)Versicherungszeiten erworben haben, auf Antrag in Anspruch genommen werden kann. 

    Eine Selbstversicherung kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

    Voraussetzungen

    • Alter: ab 15 Jahren 
    • Der Wohnsitz befindet sich im Inland
    • Die/der Versicherte darf
      • weder zur Weiterversicherung berechtigt sein,
      • noch bereits einen Pensionsanspruch haben,
      • noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesichertem Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,
      • keine Sozialhilfe/-Mindestsicherung beziehen,
      • nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein

    Achtung

    Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.

    Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: Zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.

    Zuständige Stelle

    • Wenn noch keine Versicherungszeiten vorliegen: die Pensionsversicherungsanstalt (→ PVA)
    • Wenn bereits Versicherungszeiten vorliegen: der Pensionsversicherungsträger, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat
    • Wenn mehrere Versicherungszeiten bei unterschiedlichen Trägern vorliegen: ein beliebiger dieser Pensionsversicherungsträger (Wahlmöglichkeit)

    Erforderliche Unterlagen

    Antrag auf "Pensionsversicherung – Weiter(Selbst)versicherung"

    Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist dann nachzureichen.

    Kosten

    Die Beitragshöhe ist von der Beitragsgrundlage abhängig:

    • Grundsätzlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage
    • Ohne vorangegangene Pflichtversicherung:
    • Bei vorangegangener Pflichtversicherung:
      • Niedrigste Beitragsgrundlage: 918,30 Euro (Wert 2023)
      • Höchste Beitragsgrundlage: 6.825 Euro (Wert 2023)
      • Niedrigster Beitrag: 209,37 Euro
      • Höchster Beitrag: 1.556,10 Euro

    Hat man bereits Beitragszeiten erworben, wird als Beitragsgrundlage der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst bis zur Höchstgrenze herangezogen.

    Rechtsgrundlagen

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    Die Selbstversicherung ist eine freiwillige Versicherung in der Pensionsversicherung, die von Personen, die noch keine oder zu wenig (Vor=)Versicherungszeiten erworben haben, auf Antrag in Anspruch genommen werden kann. 

    Eine Selbstversicherung kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

    Voraussetzungen

    • Alter: ab 15 Jahren 
    • Der Wohnsitz befindet sich im Inland
    • Die/der Versicherte darf
      • weder zur Weiterversicherung berechtigt sein,
      • noch bereits einen Pensionsanspruch haben,
      • noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesichertem Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,
      • keine Sozialhilfe/-Mindestsicherung beziehen,
      • nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein

    Achtung

    Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.

    Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: Zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.

    Zuständige Stelle

    • Wenn noch keine Versicherungszeiten vorliegen: die Pensionsversicherungsanstalt (→ PVA)
    • Wenn bereits Versicherungszeiten vorliegen: der Pensionsversicherungsträger, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat
    • Wenn mehrere Versicherungszeiten bei unterschiedlichen Trägern vorliegen: ein beliebiger dieser Pensionsversicherungsträger (Wahlmöglichkeit)

    Erforderliche Unterlagen

    Antrag auf "Pensionsversicherung – Weiter(Selbst)versicherung"

    Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist dann nachzureichen.

    Kosten

    Die Beitragshöhe ist von der Beitragsgrundlage abhängig:

    • Grundsätzlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage
    • Ohne vorangegangene Pflichtversicherung:
    • Bei vorangegangener Pflichtversicherung:
      • Niedrigste Beitragsgrundlage: 918,30 Euro (Wert 2023)
      • Höchste Beitragsgrundlage: 6.825 Euro (Wert 2023)
      • Niedrigster Beitrag: 209,37 Euro
      • Höchster Beitrag: 1.556,10 Euro

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    Eine Selbstversicherung kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

    Voraussetzungen

    • Alter: ab 15 Jahren 
    • Der Wohnsitz befindet sich im Inland
    • Die/der Versicherte darf
      • weder zur Weiterversicherung berechtigt sein,
      • noch bereits einen Pensionsanspruch haben,
      • noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesichertem Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,
      • keine Sozialhilfe/-Mindestsicherung beziehen,
      • nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein

    Achtung

    Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.

    Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: Zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.

    Zuständige Stelle

    • Wenn noch keine Versicherungszeiten vorliegen: die Pensionsversicherungsanstalt (→ PVA)
    • Wenn bereits Versicherungszeiten vorliegen: der Pensionsversicherungsträger, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat
    • Wenn mehrere Versicherungszeiten bei unterschiedlichen Trägern vorliegen: ein beliebiger dieser Pensionsversicherungsträger (Wahlmöglichkeit)

    Erforderliche Unterlagen

    Antrag auf "Pensionsversicherung – Weiter(Selbst)versicherung"

    Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist dann nachzureichen.

    Kosten

    Die Beitragshöhe ist von der Beitragsgrundlage abhängig:

    • Grundsätzlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage
    • Ohne vorangegangene Pflichtversicherung:
    • Bei vorangegangener Pflichtversicherung:
      • Niedrigste Beitragsgrundlage: 918,30 Euro (Wert 2023)
      • Höchste Beitragsgrundlage: 6.825 Euro (Wert 2023)
      • Niedrigster Beitrag: 209,37 Euro
      • Höchster Beitrag: 1.556,10 Euro

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    Eine Selbstversicherung kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

    Voraussetzungen

    • Alter: ab 15 Jahren 
    • Der Wohnsitz befindet sich im Inland
    • Die/der Versicherte darf
      • weder zur Weiterversicherung berechtigt sein,
      • noch bereits einen Pensionsanspruch haben,
      • noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesichertem Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,
      • keine Sozialhilfe/-Mindestsicherung beziehen,
      • nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein

    Achtung

    Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.

    Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: Zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.

    Zuständige Stelle

    • Wenn noch keine Versicherungszeiten vorliegen: die Pensionsversicherungsanstalt (→ PVA)
    • Wenn bereits Versicherungszeiten vorliegen: der Pensionsversicherungsträger, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat
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    Erforderliche Unterlagen

    Antrag auf "Pensionsversicherung – Weiter(Selbst)versicherung"

    Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist dann nachzureichen.

    Kosten

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    • Grundsätzlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage
    • Ohne vorangegangene Pflichtversicherung:
    • Bei vorangegangener Pflichtversicherung:
      • Niedrigste Beitragsgrundlage: 918,30 Euro (Wert 2023)
      • Höchste Beitragsgrundlage: 6.825 Euro (Wert 2023)
      • Niedrigster Beitrag: 209,37 Euro
      • Höchster Beitrag: 1.556,10 Euro

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    Eine Selbstversicherung kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

    Voraussetzungen

    • Alter: ab 15 Jahren 
    • Der Wohnsitz befindet sich im Inland
    • Die/der Versicherte darf
      • weder zur Weiterversicherung berechtigt sein,
      • noch bereits einen Pensionsanspruch haben,
      • noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesichertem Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,
      • keine Sozialhilfe/-Mindestsicherung beziehen,
      • nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein

    Achtung

    Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.

    Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: Zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.

    Zuständige Stelle

    • Wenn noch keine Versicherungszeiten vorliegen: die Pensionsversicherungsanstalt (→ PVA)
    • Wenn bereits Versicherungszeiten vorliegen: der Pensionsversicherungsträger, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat
    • Wenn mehrere Versicherungszeiten bei unterschiedlichen Trägern vorliegen: ein beliebiger dieser Pensionsversicherungsträger (Wahlmöglichkeit)

    Erforderliche Unterlagen

    Antrag auf "Pensionsversicherung – Weiter(Selbst)versicherung"

    Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist dann nachzureichen.

    Kosten

    Die Beitragshöhe ist von der Beitragsgrundlage abhängig:

    • Grundsätzlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage
    • Ohne vorangegangene Pflichtversicherung:
    • Bei vorangegangener Pflichtversicherung:
      • Niedrigste Beitragsgrundlage: 918,30 Euro (Wert 2023)
      • Höchste Beitragsgrundlage: 6.825 Euro (Wert 2023)
      • Niedrigster Beitrag: 209,37 Euro
      • Höchster Beitrag: 1.556,10 Euro

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    Eine Selbstversicherung kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

    Voraussetzungen

    • Alter: ab 15 Jahren 
    • Der Wohnsitz befindet sich im Inland
    • Die/der Versicherte darf
      • weder zur Weiterversicherung berechtigt sein,
      • noch bereits einen Pensionsanspruch haben,
      • noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesichertem Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,
      • keine Sozialhilfe/-Mindestsicherung beziehen,
      • nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein

    Achtung

    Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.

    Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: Zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.

    Zuständige Stelle

    • Wenn noch keine Versicherungszeiten vorliegen: die Pensionsversicherungsanstalt (→ PVA)
    • Wenn bereits Versicherungszeiten vorliegen: der Pensionsversicherungsträger, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat
    • Wenn mehrere Versicherungszeiten bei unterschiedlichen Trägern vorliegen: ein beliebiger dieser Pensionsversicherungsträger (Wahlmöglichkeit)

    Erforderliche Unterlagen

    Antrag auf "Pensionsversicherung – Weiter(Selbst)versicherung"

    Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist dann nachzureichen.

    Kosten

    Die Beitragshöhe ist von der Beitragsgrundlage abhängig:

    • Grundsätzlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage
    • Ohne vorangegangene Pflichtversicherung:
    • Bei vorangegangener Pflichtversicherung:
      • Niedrigste Beitragsgrundlage: 918,30 Euro (Wert 2023)
      • Höchste Beitragsgrundlage: 6.825 Euro (Wert 2023)
      • Niedrigster Beitrag: 209,37 Euro
      • Höchster Beitrag: 1.556,10 Euro

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    Eine Selbstversicherung kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

    Voraussetzungen

    • Alter: ab 15 Jahren 
    • Der Wohnsitz befindet sich im Inland
    • Die/der Versicherte darf
      • weder zur Weiterversicherung berechtigt sein,
      • noch bereits einen Pensionsanspruch haben,
      • noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesichertem Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,
      • keine Sozialhilfe/-Mindestsicherung beziehen,
      • nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein

    Achtung

    Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.

    Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: Zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.

    Zuständige Stelle

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    • Wenn bereits Versicherungszeiten vorliegen: der Pensionsversicherungsträger, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat
    • Wenn mehrere Versicherungszeiten bei unterschiedlichen Trägern vorliegen: ein beliebiger dieser Pensionsversicherungsträger (Wahlmöglichkeit)

    Erforderliche Unterlagen

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    • Grundsätzlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage
    • Ohne vorangegangene Pflichtversicherung:
    • Bei vorangegangener Pflichtversicherung:
      • Niedrigste Beitragsgrundlage: 918,30 Euro (Wert 2023)
      • Höchste Beitragsgrundlage: 6.825 Euro (Wert 2023)
      • Niedrigster Beitrag: 209,37 Euro
      • Höchster Beitrag: 1.556,10 Euro

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    Eine Selbstversicherung kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

    Voraussetzungen

    • Alter: ab 15 Jahren 
    • Der Wohnsitz befindet sich im Inland
    • Die/der Versicherte darf
      • weder zur Weiterversicherung berechtigt sein,
      • noch bereits einen Pensionsanspruch haben,
      • noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesichertem Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,
      • keine Sozialhilfe/-Mindestsicherung beziehen,
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    • Wenn mehrere Versicherungszeiten bei unterschiedlichen Trägern vorliegen: ein beliebiger dieser Pensionsversicherungsträger (Wahlmöglichkeit)

    Erforderliche Unterlagen

    Antrag auf "Pensionsversicherung – Weiter(Selbst)versicherung"

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    Kosten

    Die Beitragshöhe ist von der Beitragsgrundlage abhängig:

    • Grundsätzlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage
    • Ohne vorangegangene Pflichtversicherung:
    • Bei vorangegangener Pflichtversicherung:
      • Niedrigste Beitragsgrundlage: 918,30 Euro (Wert 2023)
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      • Niedrigster Beitrag: 209,37 Euro
      • Höchster Beitrag: 1.556,10 Euro

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    Eine Selbstversicherung kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

    Voraussetzungen

    • Alter: ab 15 Jahren 
    • Der Wohnsitz befindet sich im Inland
    • Die/der Versicherte darf
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      • noch bereits einen Pensionsanspruch haben,
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      • keine Sozialhilfe/-Mindestsicherung beziehen,
      • nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein

    Achtung

    Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.

    Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: Zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.

    Zuständige Stelle

    • Wenn noch keine Versicherungszeiten vorliegen: die Pensionsversicherungsanstalt (→ PVA)
    • Wenn bereits Versicherungszeiten vorliegen: der Pensionsversicherungsträger, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat
    • Wenn mehrere Versicherungszeiten bei unterschiedlichen Trägern vorliegen: ein beliebiger dieser Pensionsversicherungsträger (Wahlmöglichkeit)

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    Kosten

    Die Beitragshöhe ist von der Beitragsgrundlage abhängig:

    • Grundsätzlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage
    • Ohne vorangegangene Pflichtversicherung:
    • Bei vorangegangener Pflichtversicherung:
      • Niedrigste Beitragsgrundlage: 918,30 Euro (Wert 2023)
      • Höchste Beitragsgrundlage: 6.825 Euro (Wert 2023)
      • Niedrigster Beitrag: 209,37 Euro
      • Höchster Beitrag: 1.556,10 Euro

    Hat man bereits Beitragszeiten erworben, wird als Beitragsgrundlage der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst bis zur Höchstgrenze herangezogen.

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    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Selbstversicherung

    Allgemeine Informationen

    Die Selbstversicherung ist eine freiwillige Versicherung in der Pensionsversicherung, die von Personen, die noch keine oder zu wenig (Vor=)Versicherungszeiten erworben haben, auf Antrag in Anspruch genommen werden kann. 

    Eine Selbstversicherung kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

    Voraussetzungen

    • Alter: ab 15 Jahren 
    • Der Wohnsitz befindet sich im Inland
    • Die/der Versicherte darf
      • weder zur Weiterversicherung berechtigt sein,
      • noch bereits einen Pensionsanspruch haben,
      • noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesichertem Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,
      • keine Sozialhilfe/-Mindestsicherung beziehen,
      • nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein

    Achtung

    Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.

    Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: Zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.

    Zuständige Stelle

    • Wenn noch keine Versicherungszeiten vorliegen: die Pensionsversicherungsanstalt (→ PVA)
    • Wenn bereits Versicherungszeiten vorliegen: der Pensionsversicherungsträger, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat
    • Wenn mehrere Versicherungszeiten bei unterschiedlichen Trägern vorliegen: ein beliebiger dieser Pensionsversicherungsträger (Wahlmöglichkeit)

    Erforderliche Unterlagen

    Antrag auf "Pensionsversicherung – Weiter(Selbst)versicherung"

    Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist dann nachzureichen.

    Kosten

    Die Beitragshöhe ist von der Beitragsgrundlage abhängig:

    • Grundsätzlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage
    • Ohne vorangegangene Pflichtversicherung:
    • Bei vorangegangener Pflichtversicherung:
      • Niedrigste Beitragsgrundlage: 918,30 Euro (Wert 2023)
      • Höchste Beitragsgrundlage: 6.825 Euro (Wert 2023)
      • Niedrigster Beitrag: 209,37 Euro
      • Höchster Beitrag: 1.556,10 Euro

    Hat man bereits Beitragszeiten erworben, wird als Beitragsgrundlage der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst bis zur Höchstgrenze herangezogen.

    Rechtsgrundlagen

    § 16a Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

    Zum Formular

    Pensionsversicherung – Weiter(Selbst)versicherung

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
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    Die Selbstversicherung ist eine freiwillige Versicherung in der Pensionsversicherung, die von Personen, die noch keine oder zu wenig (Vor=)Versicherungszeiten erworben haben, auf Antrag in Anspruch genommen werden kann. 

    Eine Selbstversicherung kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

    Voraussetzungen

    • Alter: ab 15 Jahren 
    • Der Wohnsitz befindet sich im Inland
    • Die/der Versicherte darf
      • weder zur Weiterversicherung berechtigt sein,
      • noch bereits einen Pensionsanspruch haben,
      • noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesichertem Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,
      • keine Sozialhilfe/-Mindestsicherung beziehen,
      • nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein

    Achtung

    Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.

    Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: Zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.

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    • Wenn noch keine Versicherungszeiten vorliegen: die Pensionsversicherungsanstalt (→ PVA)
    • Wenn bereits Versicherungszeiten vorliegen: der Pensionsversicherungsträger, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat
    • Wenn mehrere Versicherungszeiten bei unterschiedlichen Trägern vorliegen: ein beliebiger dieser Pensionsversicherungsträger (Wahlmöglichkeit)

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    Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist dann nachzureichen.

    Kosten

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    • Grundsätzlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage
    • Ohne vorangegangene Pflichtversicherung:
    • Bei vorangegangener Pflichtversicherung:
      • Niedrigste Beitragsgrundlage: 918,30 Euro (Wert 2023)
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    • Der Wohnsitz befindet sich im Inland
    • Die/der Versicherte darf
      • weder zur Weiterversicherung berechtigt sein,
      • noch bereits einen Pensionsanspruch haben,
      • noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesichertem Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,
      • keine Sozialhilfe/-Mindestsicherung beziehen,
      • nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein

    Achtung

    Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.

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    • Wenn mehrere Versicherungszeiten bei unterschiedlichen Trägern vorliegen: ein beliebiger dieser Pensionsversicherungsträger (Wahlmöglichkeit)

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    Antrag auf "Pensionsversicherung – Weiter(Selbst)versicherung"

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    • Ohne vorangegangene Pflichtversicherung:
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    Eine Selbstversicherung kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

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      • noch bereits einen Pensionsanspruch haben,
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      • keine Sozialhilfe/-Mindestsicherung beziehen,
      • nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein

    Achtung

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    Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: Zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.

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    • Wenn noch keine Versicherungszeiten vorliegen: die Pensionsversicherungsanstalt (→ PVA)
    • Wenn bereits Versicherungszeiten vorliegen: der Pensionsversicherungsträger, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat
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    Eine Selbstversicherung kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

    Voraussetzungen

    • Alter: ab 15 Jahren 
    • Der Wohnsitz befindet sich im Inland
    • Die/der Versicherte darf
      • weder zur Weiterversicherung berechtigt sein,
      • noch bereits einen Pensionsanspruch haben,
      • noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesichertem Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,
      • keine Sozialhilfe/-Mindestsicherung beziehen,
      • nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein

    Achtung

    Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.

    Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: Zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.

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    • Wenn noch keine Versicherungszeiten vorliegen: die Pensionsversicherungsanstalt (→ PVA)
    • Wenn bereits Versicherungszeiten vorliegen: der Pensionsversicherungsträger, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat
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    Erforderliche Unterlagen

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    Eine Selbstversicherung kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

    Voraussetzungen

    • Alter: ab 15 Jahren 
    • Der Wohnsitz befindet sich im Inland
    • Die/der Versicherte darf
      • weder zur Weiterversicherung berechtigt sein,
      • noch bereits einen Pensionsanspruch haben,
      • noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesichertem Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,
      • keine Sozialhilfe/-Mindestsicherung beziehen,
      • nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein

    Achtung

    Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.

    Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: Zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.

    Zuständige Stelle

    • Wenn noch keine Versicherungszeiten vorliegen: die Pensionsversicherungsanstalt (→ PVA)
    • Wenn bereits Versicherungszeiten vorliegen: der Pensionsversicherungsträger, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat
    • Wenn mehrere Versicherungszeiten bei unterschiedlichen Trägern vorliegen: ein beliebiger dieser Pensionsversicherungsträger (Wahlmöglichkeit)

    Erforderliche Unterlagen

    Antrag auf "Pensionsversicherung – Weiter(Selbst)versicherung"

    Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist dann nachzureichen.

    Kosten

    Die Beitragshöhe ist von der Beitragsgrundlage abhängig:

    • Grundsätzlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage
    • Ohne vorangegangene Pflichtversicherung:
    • Bei vorangegangener Pflichtversicherung:
      • Niedrigste Beitragsgrundlage: 918,30 Euro (Wert 2023)
      • Höchste Beitragsgrundlage: 6.825 Euro (Wert 2023)
      • Niedrigster Beitrag: 209,37 Euro
      • Höchster Beitrag: 1.556,10 Euro

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    Eine Selbstversicherung kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

    Voraussetzungen

    • Alter: ab 15 Jahren 
    • Der Wohnsitz befindet sich im Inland
    • Die/der Versicherte darf
      • weder zur Weiterversicherung berechtigt sein,
      • noch bereits einen Pensionsanspruch haben,
      • noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesichertem Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,
      • keine Sozialhilfe/-Mindestsicherung beziehen,
      • nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein

    Achtung

    Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.

    Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: Zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.

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    • Wenn noch keine Versicherungszeiten vorliegen: die Pensionsversicherungsanstalt (→ PVA)
    • Wenn bereits Versicherungszeiten vorliegen: der Pensionsversicherungsträger, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat
    • Wenn mehrere Versicherungszeiten bei unterschiedlichen Trägern vorliegen: ein beliebiger dieser Pensionsversicherungsträger (Wahlmöglichkeit)

    Erforderliche Unterlagen

    Antrag auf "Pensionsversicherung – Weiter(Selbst)versicherung"

    Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist dann nachzureichen.

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      • Niedrigste Beitragsgrundlage: 918,30 Euro (Wert 2023)
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      • Niedrigster Beitrag: 209,37 Euro
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    Eine Selbstversicherung kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

    Voraussetzungen

    • Alter: ab 15 Jahren 
    • Der Wohnsitz befindet sich im Inland
    • Die/der Versicherte darf
      • weder zur Weiterversicherung berechtigt sein,
      • noch bereits einen Pensionsanspruch haben,
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    Eine Selbstversicherung kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

    Voraussetzungen

    • Alter: ab 15 Jahren 
    • Der Wohnsitz befindet sich im Inland
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    Eine Selbstversicherung kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

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    • Grundsätzlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage
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      • Niedrigste Beitragsgrundlage: 918,30 Euro (Wert 2023)
      • Höchste Beitragsgrundlage: 6.825 Euro (Wert 2023)
      • Niedrigster Beitrag: 209,37 Euro
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    Selbstversicherung

    Allgemeine Informationen

    Die Selbstversicherung ist eine freiwillige Versicherung in der Pensionsversicherung, die von Personen, die noch keine oder zu wenig (Vor=)Versicherungszeiten erworben haben, auf Antrag in Anspruch genommen werden kann. 

    Eine Selbstversicherung kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

    Voraussetzungen

    • Alter: ab 15 Jahren 
    • Der Wohnsitz befindet sich im Inland
    • Die/der Versicherte darf
      • weder zur Weiterversicherung berechtigt sein,
      • noch bereits einen Pensionsanspruch haben,
      • noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesichertem Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,
      • keine Sozialhilfe/-Mindestsicherung beziehen,
      • nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein

    Achtung

    Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.

    Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: Zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.

    Zuständige Stelle

    • Wenn noch keine Versicherungszeiten vorliegen: die Pensionsversicherungsanstalt (→ PVA)
    • Wenn bereits Versicherungszeiten vorliegen: der Pensionsversicherungsträger, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat
    • Wenn mehrere Versicherungszeiten bei unterschiedlichen Trägern vorliegen: ein beliebiger dieser Pensionsversicherungsträger (Wahlmöglichkeit)

    Erforderliche Unterlagen

    Antrag auf "Pensionsversicherung – Weiter(Selbst)versicherung"

    Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist dann nachzureichen.

    Kosten

    Die Beitragshöhe ist von der Beitragsgrundlage abhängig:

    • Grundsätzlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage
    • Ohne vorangegangene Pflichtversicherung:
    • Bei vorangegangener Pflichtversicherung:
      • Niedrigste Beitragsgrundlage: 918,30 Euro (Wert 2023)
      • Höchste Beitragsgrundlage: 6.825 Euro (Wert 2023)
      • Niedrigster Beitrag: 209,37 Euro
      • Höchster Beitrag: 1.556,10 Euro

    Hat man bereits Beitragszeiten erworben, wird als Beitragsgrundlage der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst bis zur Höchstgrenze herangezogen.

    Rechtsgrundlagen

    § 16a Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

    Zum Formular

    Pensionsversicherung – Weiter(Selbst)versicherung

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Selbstversicherung

    Allgemeine Informationen

    Die Selbstversicherung ist eine freiwillige Versicherung in der Pensionsversicherung, die von Personen, die noch keine oder zu wenig (Vor=)Versicherungszeiten erworben haben, auf Antrag in Anspruch genommen werden kann. 

    Eine Selbstversicherung kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

    Voraussetzungen

    • Alter: ab 15 Jahren 
    • Der Wohnsitz befindet sich im Inland
    • Die/der Versicherte darf
      • weder zur Weiterversicherung berechtigt sein,
      • noch bereits einen Pensionsanspruch haben,
      • noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesichertem Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,
      • keine Sozialhilfe/-Mindestsicherung beziehen,
      • nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein

    Achtung

    Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.

    Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: Zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.

    Zuständige Stelle

    • Wenn noch keine Versicherungszeiten vorliegen: die Pensionsversicherungsanstalt (→ PVA)
    • Wenn bereits Versicherungszeiten vorliegen: der Pensionsversicherungsträger, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat
    • Wenn mehrere Versicherungszeiten bei unterschiedlichen Trägern vorliegen: ein beliebiger dieser Pensionsversicherungsträger (Wahlmöglichkeit)

    Erforderliche Unterlagen

    Antrag auf "Pensionsversicherung – Weiter(Selbst)versicherung"

    Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist dann nachzureichen.

    Kosten

    Die Beitragshöhe ist von der Beitragsgrundlage abhängig:

    • Grundsätzlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage
    • Ohne vorangegangene Pflichtversicherung:
    • Bei vorangegangener Pflichtversicherung:
      • Niedrigste Beitragsgrundlage: 918,30 Euro (Wert 2023)
      • Höchste Beitragsgrundlage: 6.825 Euro (Wert 2023)
      • Niedrigster Beitrag: 209,37 Euro
      • Höchster Beitrag: 1.556,10 Euro

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    Rechtsgrundlagen

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    Die Selbstversicherung ist eine freiwillige Versicherung in der Pensionsversicherung, die von Personen, die noch keine oder zu wenig (Vor=)Versicherungszeiten erworben haben, auf Antrag in Anspruch genommen werden kann. 

    Eine Selbstversicherung kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

    Voraussetzungen

    • Alter: ab 15 Jahren 
    • Der Wohnsitz befindet sich im Inland
    • Die/der Versicherte darf
      • weder zur Weiterversicherung berechtigt sein,
      • noch bereits einen Pensionsanspruch haben,
      • noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesichertem Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,
      • keine Sozialhilfe/-Mindestsicherung beziehen,
      • nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein

    Achtung

    Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.

    Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: Zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.

    Zuständige Stelle

    • Wenn noch keine Versicherungszeiten vorliegen: die Pensionsversicherungsanstalt (→ PVA)
    • Wenn bereits Versicherungszeiten vorliegen: der Pensionsversicherungsträger, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat
    • Wenn mehrere Versicherungszeiten bei unterschiedlichen Trägern vorliegen: ein beliebiger dieser Pensionsversicherungsträger (Wahlmöglichkeit)

    Erforderliche Unterlagen

    Antrag auf "Pensionsversicherung – Weiter(Selbst)versicherung"

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    Kosten

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    • Ohne vorangegangene Pflichtversicherung:
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      • Niedrigste Beitragsgrundlage: 918,30 Euro (Wert 2023)
      • Höchste Beitragsgrundlage: 6.825 Euro (Wert 2023)
      • Niedrigster Beitrag: 209,37 Euro
      • Höchster Beitrag: 1.556,10 Euro

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    Die Selbstversicherung ist eine freiwillige Versicherung in der Pensionsversicherung, die von Personen, die noch keine oder zu wenig (Vor=)Versicherungszeiten erworben haben, auf Antrag in Anspruch genommen werden kann. 

    Eine Selbstversicherung kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

    Voraussetzungen

    • Alter: ab 15 Jahren 
    • Der Wohnsitz befindet sich im Inland
    • Die/der Versicherte darf
      • weder zur Weiterversicherung berechtigt sein,
      • noch bereits einen Pensionsanspruch haben,
      • noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesichertem Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,
      • keine Sozialhilfe/-Mindestsicherung beziehen,
      • nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein

    Achtung

    Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.

    Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: Zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.

    Zuständige Stelle

    • Wenn noch keine Versicherungszeiten vorliegen: die Pensionsversicherungsanstalt (→ PVA)
    • Wenn bereits Versicherungszeiten vorliegen: der Pensionsversicherungsträger, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat
    • Wenn mehrere Versicherungszeiten bei unterschiedlichen Trägern vorliegen: ein beliebiger dieser Pensionsversicherungsträger (Wahlmöglichkeit)

    Erforderliche Unterlagen

    Antrag auf "Pensionsversicherung – Weiter(Selbst)versicherung"

    Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist dann nachzureichen.

    Kosten

    Die Beitragshöhe ist von der Beitragsgrundlage abhängig:

    • Grundsätzlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage
    • Ohne vorangegangene Pflichtversicherung:
    • Bei vorangegangener Pflichtversicherung:
      • Niedrigste Beitragsgrundlage: 918,30 Euro (Wert 2023)
      • Höchste Beitragsgrundlage: 6.825 Euro (Wert 2023)
      • Niedrigster Beitrag: 209,37 Euro
      • Höchster Beitrag: 1.556,10 Euro

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    Die Selbstversicherung ist eine freiwillige Versicherung in der Pensionsversicherung, die von Personen, die noch keine oder zu wenig (Vor=)Versicherungszeiten erworben haben, auf Antrag in Anspruch genommen werden kann. 

    Eine Selbstversicherung kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

    Voraussetzungen

    • Alter: ab 15 Jahren 
    • Der Wohnsitz befindet sich im Inland
    • Die/der Versicherte darf
      • weder zur Weiterversicherung berechtigt sein,
      • noch bereits einen Pensionsanspruch haben,
      • noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesichertem Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,
      • keine Sozialhilfe/-Mindestsicherung beziehen,
      • nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein

    Achtung

    Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.

    Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: Zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.

    Zuständige Stelle

    • Wenn noch keine Versicherungszeiten vorliegen: die Pensionsversicherungsanstalt (→ PVA)
    • Wenn bereits Versicherungszeiten vorliegen: der Pensionsversicherungsträger, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat
    • Wenn mehrere Versicherungszeiten bei unterschiedlichen Trägern vorliegen: ein beliebiger dieser Pensionsversicherungsträger (Wahlmöglichkeit)

    Erforderliche Unterlagen

    Antrag auf "Pensionsversicherung – Weiter(Selbst)versicherung"

    Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist dann nachzureichen.

    Kosten

    Die Beitragshöhe ist von der Beitragsgrundlage abhängig:

    • Grundsätzlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage
    • Ohne vorangegangene Pflichtversicherung:
    • Bei vorangegangener Pflichtversicherung:
      • Niedrigste Beitragsgrundlage: 918,30 Euro (Wert 2023)
      • Höchste Beitragsgrundlage: 6.825 Euro (Wert 2023)
      • Niedrigster Beitrag: 209,37 Euro
      • Höchster Beitrag: 1.556,10 Euro

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    Die Selbstversicherung ist eine freiwillige Versicherung in der Pensionsversicherung, die von Personen, die noch keine oder zu wenig (Vor=)Versicherungszeiten erworben haben, auf Antrag in Anspruch genommen werden kann. 

    Eine Selbstversicherung kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

    Voraussetzungen

    • Alter: ab 15 Jahren 
    • Der Wohnsitz befindet sich im Inland
    • Die/der Versicherte darf
      • weder zur Weiterversicherung berechtigt sein,
      • noch bereits einen Pensionsanspruch haben,
      • noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesichertem Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,
      • keine Sozialhilfe/-Mindestsicherung beziehen,
      • nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein

    Achtung

    Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.

    Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: Zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.

    Zuständige Stelle

    • Wenn noch keine Versicherungszeiten vorliegen: die Pensionsversicherungsanstalt (→ PVA)
    • Wenn bereits Versicherungszeiten vorliegen: der Pensionsversicherungsträger, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat
    • Wenn mehrere Versicherungszeiten bei unterschiedlichen Trägern vorliegen: ein beliebiger dieser Pensionsversicherungsträger (Wahlmöglichkeit)

    Erforderliche Unterlagen

    Antrag auf "Pensionsversicherung – Weiter(Selbst)versicherung"

    Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist dann nachzureichen.

    Kosten

    Die Beitragshöhe ist von der Beitragsgrundlage abhängig:

    • Grundsätzlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage
    • Ohne vorangegangene Pflichtversicherung:
    • Bei vorangegangener Pflichtversicherung:
      • Niedrigste Beitragsgrundlage: 918,30 Euro (Wert 2023)
      • Höchste Beitragsgrundlage: 6.825 Euro (Wert 2023)
      • Niedrigster Beitrag: 209,37 Euro
      • Höchster Beitrag: 1.556,10 Euro

    Hat man bereits Beitragszeiten erworben, wird als Beitragsgrundlage der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst bis zur Höchstgrenze herangezogen.

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    Die Selbstversicherung ist eine freiwillige Versicherung in der Pensionsversicherung, die von Personen, die noch keine oder zu wenig (Vor=)Versicherungszeiten erworben haben, auf Antrag in Anspruch genommen werden kann. 

    Eine Selbstversicherung kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

    Voraussetzungen

    • Alter: ab 15 Jahren 
    • Der Wohnsitz befindet sich im Inland
    • Die/der Versicherte darf
      • weder zur Weiterversicherung berechtigt sein,
      • noch bereits einen Pensionsanspruch haben,
      • noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesichertem Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,
      • keine Sozialhilfe/-Mindestsicherung beziehen,
      • nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein

    Achtung

    Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.

    Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: Zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.

    Zuständige Stelle

    • Wenn noch keine Versicherungszeiten vorliegen: die Pensionsversicherungsanstalt (→ PVA)
    • Wenn bereits Versicherungszeiten vorliegen: der Pensionsversicherungsträger, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat
    • Wenn mehrere Versicherungszeiten bei unterschiedlichen Trägern vorliegen: ein beliebiger dieser Pensionsversicherungsträger (Wahlmöglichkeit)

    Erforderliche Unterlagen

    Antrag auf "Pensionsversicherung – Weiter(Selbst)versicherung"

    Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist dann nachzureichen.

    Kosten

    Die Beitragshöhe ist von der Beitragsgrundlage abhängig:

    • Grundsätzlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage
    • Ohne vorangegangene Pflichtversicherung:
    • Bei vorangegangener Pflichtversicherung:
      • Niedrigste Beitragsgrundlage: 918,30 Euro (Wert 2023)
      • Höchste Beitragsgrundlage: 6.825 Euro (Wert 2023)
      • Niedrigster Beitrag: 209,37 Euro
      • Höchster Beitrag: 1.556,10 Euro

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    Eine Selbstversicherung kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

    Voraussetzungen

    • Alter: ab 15 Jahren 
    • Der Wohnsitz befindet sich im Inland
    • Die/der Versicherte darf
      • weder zur Weiterversicherung berechtigt sein,
      • noch bereits einen Pensionsanspruch haben,
      • noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesichertem Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,
      • keine Sozialhilfe/-Mindestsicherung beziehen,
      • nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein

    Achtung

    Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.

    Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: Zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.

    Zuständige Stelle

    • Wenn noch keine Versicherungszeiten vorliegen: die Pensionsversicherungsanstalt (→ PVA)
    • Wenn bereits Versicherungszeiten vorliegen: der Pensionsversicherungsträger, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat
    • Wenn mehrere Versicherungszeiten bei unterschiedlichen Trägern vorliegen: ein beliebiger dieser Pensionsversicherungsträger (Wahlmöglichkeit)

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    • Bei vorangegangener Pflichtversicherung:
      • Niedrigste Beitragsgrundlage: 918,30 Euro (Wert 2023)
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      • Niedrigster Beitrag: 209,37 Euro
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    Die Selbstversicherung ist eine freiwillige Versicherung in der Pensionsversicherung, die von Personen, die noch keine oder zu wenig (Vor=)Versicherungszeiten erworben haben, auf Antrag in Anspruch genommen werden kann. 

    Eine Selbstversicherung kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

    Voraussetzungen

    • Alter: ab 15 Jahren 
    • Der Wohnsitz befindet sich im Inland
    • Die/der Versicherte darf
      • weder zur Weiterversicherung berechtigt sein,
      • noch bereits einen Pensionsanspruch haben,
      • noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesichertem Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,
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    • Wenn mehrere Versicherungszeiten bei unterschiedlichen Trägern vorliegen: ein beliebiger dieser Pensionsversicherungsträger (Wahlmöglichkeit)

    Erforderliche Unterlagen

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    Kosten

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    • Grundsätzlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage
    • Ohne vorangegangene Pflichtversicherung:
    • Bei vorangegangener Pflichtversicherung:
      • Niedrigste Beitragsgrundlage: 918,30 Euro (Wert 2023)
      • Höchste Beitragsgrundlage: 6.825 Euro (Wert 2023)
      • Niedrigster Beitrag: 209,37 Euro
      • Höchster Beitrag: 1.556,10 Euro

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    Voraussetzungen

    • Alter: ab 15 Jahren 
    • Der Wohnsitz befindet sich im Inland
    • Die/der Versicherte darf
      • weder zur Weiterversicherung berechtigt sein,
      • noch bereits einen Pensionsanspruch haben,
      • noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesichertem Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,
      • keine Sozialhilfe/-Mindestsicherung beziehen,
      • nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein

    Achtung

    Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.

    Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: Zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.

    Zuständige Stelle

    • Wenn noch keine Versicherungszeiten vorliegen: die Pensionsversicherungsanstalt (→ PVA)
    • Wenn bereits Versicherungszeiten vorliegen: der Pensionsversicherungsträger, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat
    • Wenn mehrere Versicherungszeiten bei unterschiedlichen Trägern vorliegen: ein beliebiger dieser Pensionsversicherungsträger (Wahlmöglichkeit)

    Erforderliche Unterlagen

    Antrag auf "Pensionsversicherung – Weiter(Selbst)versicherung"

    Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist dann nachzureichen.

    Kosten

    Die Beitragshöhe ist von der Beitragsgrundlage abhängig:

    • Grundsätzlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage
    • Ohne vorangegangene Pflichtversicherung:
    • Bei vorangegangener Pflichtversicherung:
      • Niedrigste Beitragsgrundlage: 918,30 Euro (Wert 2023)
      • Höchste Beitragsgrundlage: 6.825 Euro (Wert 2023)
      • Niedrigster Beitrag: 209,37 Euro
      • Höchster Beitrag: 1.556,10 Euro

    Hat man bereits Beitragszeiten erworben, wird als Beitragsgrundlage der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst bis zur Höchstgrenze herangezogen.

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    § 16a Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

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    Die Selbstversicherung ist eine freiwillige Versicherung in der Pensionsversicherung, die von Personen, die noch keine oder zu wenig (Vor=)Versicherungszeiten erworben haben, auf Antrag in Anspruch genommen werden kann. 

    Eine Selbstversicherung kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

    Voraussetzungen

    • Alter: ab 15 Jahren 
    • Der Wohnsitz befindet sich im Inland
    • Die/der Versicherte darf
      • weder zur Weiterversicherung berechtigt sein,
      • noch bereits einen Pensionsanspruch haben,
      • noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesichertem Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,
      • keine Sozialhilfe/-Mindestsicherung beziehen,
      • nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein

    Achtung

    Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.

    Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: Zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.

    Zuständige Stelle

    • Wenn noch keine Versicherungszeiten vorliegen: die Pensionsversicherungsanstalt (→ PVA)
    • Wenn bereits Versicherungszeiten vorliegen: der Pensionsversicherungsträger, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat
    • Wenn mehrere Versicherungszeiten bei unterschiedlichen Trägern vorliegen: ein beliebiger dieser Pensionsversicherungsträger (Wahlmöglichkeit)

    Erforderliche Unterlagen

    Antrag auf "Pensionsversicherung – Weiter(Selbst)versicherung"

    Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist dann nachzureichen.

    Kosten

    Die Beitragshöhe ist von der Beitragsgrundlage abhängig:

    • Grundsätzlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage
    • Ohne vorangegangene Pflichtversicherung:
    • Bei vorangegangener Pflichtversicherung:
      • Niedrigste Beitragsgrundlage: 918,30 Euro (Wert 2023)
      • Höchste Beitragsgrundlage: 6.825 Euro (Wert 2023)
      • Niedrigster Beitrag: 209,37 Euro
      • Höchster Beitrag: 1.556,10 Euro

    Hat man bereits Beitragszeiten erworben, wird als Beitragsgrundlage der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst bis zur Höchstgrenze herangezogen.

    Rechtsgrundlagen

    § 16a Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

    Zum Formular

    Pensionsversicherung – Weiter(Selbst)versicherung

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Selbstversicherung

    Allgemeine Informationen

    Die Selbstversicherung ist eine freiwillige Versicherung in der Pensionsversicherung, die von Personen, die noch keine oder zu wenig (Vor=)Versicherungszeiten erworben haben, auf Antrag in Anspruch genommen werden kann. 

    Eine Selbstversicherung kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

    Voraussetzungen

    • Alter: ab 15 Jahren 
    • Der Wohnsitz befindet sich im Inland
    • Die/der Versicherte darf
      • weder zur Weiterversicherung berechtigt sein,
      • noch bereits einen Pensionsanspruch haben,
      • noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesichertem Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,
      • keine Sozialhilfe/-Mindestsicherung beziehen,
      • nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein

    Achtung

    Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.

    Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: Zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.

    Zuständige Stelle

    • Wenn noch keine Versicherungszeiten vorliegen: die Pensionsversicherungsanstalt (→ PVA)
    • Wenn bereits Versicherungszeiten vorliegen: der Pensionsversicherungsträger, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat
    • Wenn mehrere Versicherungszeiten bei unterschiedlichen Trägern vorliegen: ein beliebiger dieser Pensionsversicherungsträger (Wahlmöglichkeit)

    Erforderliche Unterlagen

    Antrag auf "Pensionsversicherung – Weiter(Selbst)versicherung"

    Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist dann nachzureichen.

    Kosten

    Die Beitragshöhe ist von der Beitragsgrundlage abhängig:

    • Grundsätzlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage
    • Ohne vorangegangene Pflichtversicherung:
    • Bei vorangegangener Pflichtversicherung:
      • Niedrigste Beitragsgrundlage: 918,30 Euro (Wert 2023)
      • Höchste Beitragsgrundlage: 6.825 Euro (Wert 2023)
      • Niedrigster Beitrag: 209,37 Euro
      • Höchster Beitrag: 1.556,10 Euro

    Hat man bereits Beitragszeiten erworben, wird als Beitragsgrundlage der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst bis zur Höchstgrenze herangezogen.

    Rechtsgrundlagen

    § 16a Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

    Zum Formular

    Pensionsversicherung – Weiter(Selbst)versicherung

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz