Zum Inhalt springen
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Beitragszeiten (nach dem Altrecht)

    Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden. Beitragszeiten sind grundsätzlich Zeiten einer Pflichtversicherung (also Arbeitszeiten) oder einer freiwilligen Versicherung. Weiters zählen dazu

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Beitragszeiten (nach dem Altrecht)

    Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden. Beitragszeiten sind grundsätzlich Zeiten einer Pflichtversicherung (also Arbeitszeiten) oder einer freiwilligen Versicherung. Weiters zählen dazu

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Beitragszeiten (nach dem Altrecht)

    Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden. Beitragszeiten sind grundsätzlich Zeiten einer Pflichtversicherung (also Arbeitszeiten) oder einer freiwilligen Versicherung. Weiters zählen dazu

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Beitragszeiten (nach dem Altrecht)

    Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden. Beitragszeiten sind grundsätzlich Zeiten einer Pflichtversicherung (also Arbeitszeiten) oder einer freiwilligen Versicherung. Weiters zählen dazu

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Beitragszeiten (nach dem Altrecht)

    Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden. Beitragszeiten sind grundsätzlich Zeiten einer Pflichtversicherung (also Arbeitszeiten) oder einer freiwilligen Versicherung. Weiters zählen dazu

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Beitragszeiten (nach dem Altrecht)

    Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden. Beitragszeiten sind grundsätzlich Zeiten einer Pflichtversicherung (also Arbeitszeiten) oder einer freiwilligen Versicherung. Weiters zählen dazu

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Beitragszeiten (nach dem Altrecht)

    Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden. Beitragszeiten sind grundsätzlich Zeiten einer Pflichtversicherung (also Arbeitszeiten) oder einer freiwilligen Versicherung. Weiters zählen dazu

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Beitragszeiten (nach dem Altrecht)

    Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden. Beitragszeiten sind grundsätzlich Zeiten einer Pflichtversicherung (also Arbeitszeiten) oder einer freiwilligen Versicherung. Weiters zählen dazu

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Beitragszeiten (nach dem Altrecht)

    Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden. Beitragszeiten sind grundsätzlich Zeiten einer Pflichtversicherung (also Arbeitszeiten) oder einer freiwilligen Versicherung. Weiters zählen dazu

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Beitragszeiten (nach dem Altrecht)

    Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden. Beitragszeiten sind grundsätzlich Zeiten einer Pflichtversicherung (also Arbeitszeiten) oder einer freiwilligen Versicherung. Weiters zählen dazu

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Beitragszeiten (nach dem Altrecht)

    Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden. Beitragszeiten sind grundsätzlich Zeiten einer Pflichtversicherung (also Arbeitszeiten) oder einer freiwilligen Versicherung. Weiters zählen dazu

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Beitragszeiten (nach dem Altrecht)

    Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden. Beitragszeiten sind grundsätzlich Zeiten einer Pflichtversicherung (also Arbeitszeiten) oder einer freiwilligen Versicherung. Weiters zählen dazu

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Beitragszeiten (nach dem Altrecht)

    Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden. Beitragszeiten sind grundsätzlich Zeiten einer Pflichtversicherung (also Arbeitszeiten) oder einer freiwilligen Versicherung. Weiters zählen dazu

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Beitragszeiten (nach dem Altrecht)

    Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden. Beitragszeiten sind grundsätzlich Zeiten einer Pflichtversicherung (also Arbeitszeiten) oder einer freiwilligen Versicherung. Weiters zählen dazu

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Beitragszeiten (nach dem Altrecht)

    Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden. Beitragszeiten sind grundsätzlich Zeiten einer Pflichtversicherung (also Arbeitszeiten) oder einer freiwilligen Versicherung. Weiters zählen dazu

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Beitragszeiten (nach dem Altrecht)

    Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden. Beitragszeiten sind grundsätzlich Zeiten einer Pflichtversicherung (also Arbeitszeiten) oder einer freiwilligen Versicherung. Weiters zählen dazu

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Beitragszeiten (nach dem Altrecht)

    Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden. Beitragszeiten sind grundsätzlich Zeiten einer Pflichtversicherung (also Arbeitszeiten) oder einer freiwilligen Versicherung. Weiters zählen dazu

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Beitragszeiten (nach dem Altrecht)

    Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden. Beitragszeiten sind grundsätzlich Zeiten einer Pflichtversicherung (also Arbeitszeiten) oder einer freiwilligen Versicherung. Weiters zählen dazu

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Beitragszeiten (nach dem Altrecht)

    Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden. Beitragszeiten sind grundsätzlich Zeiten einer Pflichtversicherung (also Arbeitszeiten) oder einer freiwilligen Versicherung. Weiters zählen dazu

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Beitragszeiten (nach dem Altrecht)

    Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden. Beitragszeiten sind grundsätzlich Zeiten einer Pflichtversicherung (also Arbeitszeiten) oder einer freiwilligen Versicherung. Weiters zählen dazu

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Beitragszeiten (nach dem Altrecht)

    Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden. Beitragszeiten sind grundsätzlich Zeiten einer Pflichtversicherung (also Arbeitszeiten) oder einer freiwilligen Versicherung. Weiters zählen dazu

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Beitragszeiten (nach dem Altrecht)

    Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden. Beitragszeiten sind grundsätzlich Zeiten einer Pflichtversicherung (also Arbeitszeiten) oder einer freiwilligen Versicherung. Weiters zählen dazu

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Beitragszeiten (nach dem Altrecht)

    Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden. Beitragszeiten sind grundsätzlich Zeiten einer Pflichtversicherung (also Arbeitszeiten) oder einer freiwilligen Versicherung. Weiters zählen dazu

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Beitragszeiten (nach dem Altrecht)

    Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden. Beitragszeiten sind grundsätzlich Zeiten einer Pflichtversicherung (also Arbeitszeiten) oder einer freiwilligen Versicherung. Weiters zählen dazu

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Beitragszeiten (nach dem Altrecht)

    Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden. Beitragszeiten sind grundsätzlich Zeiten einer Pflichtversicherung (also Arbeitszeiten) oder einer freiwilligen Versicherung. Weiters zählen dazu

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Beitragszeiten (nach dem Altrecht)

    Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden. Beitragszeiten sind grundsätzlich Zeiten einer Pflichtversicherung (also Arbeitszeiten) oder einer freiwilligen Versicherung. Weiters zählen dazu

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Beitragszeiten (nach dem Altrecht)

    Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden. Beitragszeiten sind grundsätzlich Zeiten einer Pflichtversicherung (also Arbeitszeiten) oder einer freiwilligen Versicherung. Weiters zählen dazu

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Beitragszeiten (nach dem Altrecht)

    Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden. Beitragszeiten sind grundsätzlich Zeiten einer Pflichtversicherung (also Arbeitszeiten) oder einer freiwilligen Versicherung. Weiters zählen dazu

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Beitragszeiten (nach dem Altrecht)

    Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden. Beitragszeiten sind grundsätzlich Zeiten einer Pflichtversicherung (also Arbeitszeiten) oder einer freiwilligen Versicherung. Weiters zählen dazu

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Beitragszeiten (nach dem Altrecht)

    Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden. Beitragszeiten sind grundsätzlich Zeiten einer Pflichtversicherung (also Arbeitszeiten) oder einer freiwilligen Versicherung. Weiters zählen dazu

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Beitragszeiten (nach dem Altrecht)

    Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden. Beitragszeiten sind grundsätzlich Zeiten einer Pflichtversicherung (also Arbeitszeiten) oder einer freiwilligen Versicherung. Weiters zählen dazu

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Beitragszeiten (nach dem Altrecht)

    Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden. Beitragszeiten sind grundsätzlich Zeiten einer Pflichtversicherung (also Arbeitszeiten) oder einer freiwilligen Versicherung. Weiters zählen dazu

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz