Zum Inhalt springen
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Pfandrecht

    Das Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt der Gläubigerin/dem Gläubiger das dingliche Recht zur Hereinbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache der Schuldnerin/des Schuldners.

    Das Pfandrecht wird erworben durch

    Beispiel

    Eine Gläubigerin/ein Gläubiger hat das Recht, auf die Liegenschaft einer Schuldnerin/eines Schuldners bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe zuzugreifen.

    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Pfandrecht

    Das Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt der Gläubigerin/dem Gläubiger das dingliche Recht zur Hereinbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache der Schuldnerin/des Schuldners.

    Das Pfandrecht wird erworben durch

    Beispiel

    Eine Gläubigerin/ein Gläubiger hat das Recht, auf die Liegenschaft einer Schuldnerin/eines Schuldners bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe zuzugreifen.

    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Pfandrecht

    Das Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt der Gläubigerin/dem Gläubiger das dingliche Recht zur Hereinbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache der Schuldnerin/des Schuldners.

    Das Pfandrecht wird erworben durch

    Beispiel

    Eine Gläubigerin/ein Gläubiger hat das Recht, auf die Liegenschaft einer Schuldnerin/eines Schuldners bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe zuzugreifen.

    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Pfandrecht

    Das Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt der Gläubigerin/dem Gläubiger das dingliche Recht zur Hereinbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache der Schuldnerin/des Schuldners.

    Das Pfandrecht wird erworben durch

    Beispiel

    Eine Gläubigerin/ein Gläubiger hat das Recht, auf die Liegenschaft einer Schuldnerin/eines Schuldners bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe zuzugreifen.

    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Pfandrecht

    Das Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt der Gläubigerin/dem Gläubiger das dingliche Recht zur Hereinbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache der Schuldnerin/des Schuldners.

    Das Pfandrecht wird erworben durch

    Beispiel

    Eine Gläubigerin/ein Gläubiger hat das Recht, auf die Liegenschaft einer Schuldnerin/eines Schuldners bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe zuzugreifen.

    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Pfandrecht

    Das Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt der Gläubigerin/dem Gläubiger das dingliche Recht zur Hereinbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache der Schuldnerin/des Schuldners.

    Das Pfandrecht wird erworben durch

    Beispiel

    Eine Gläubigerin/ein Gläubiger hat das Recht, auf die Liegenschaft einer Schuldnerin/eines Schuldners bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe zuzugreifen.

    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Pfandrecht

    Das Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt der Gläubigerin/dem Gläubiger das dingliche Recht zur Hereinbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache der Schuldnerin/des Schuldners.

    Das Pfandrecht wird erworben durch

    Beispiel

    Eine Gläubigerin/ein Gläubiger hat das Recht, auf die Liegenschaft einer Schuldnerin/eines Schuldners bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe zuzugreifen.

    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Pfandrecht

    Das Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt der Gläubigerin/dem Gläubiger das dingliche Recht zur Hereinbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache der Schuldnerin/des Schuldners.

    Das Pfandrecht wird erworben durch

    Beispiel

    Eine Gläubigerin/ein Gläubiger hat das Recht, auf die Liegenschaft einer Schuldnerin/eines Schuldners bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe zuzugreifen.

    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Pfandrecht

    Das Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt der Gläubigerin/dem Gläubiger das dingliche Recht zur Hereinbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache der Schuldnerin/des Schuldners.

    Das Pfandrecht wird erworben durch

    Beispiel

    Eine Gläubigerin/ein Gläubiger hat das Recht, auf die Liegenschaft einer Schuldnerin/eines Schuldners bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe zuzugreifen.

    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Pfandrecht

    Das Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt der Gläubigerin/dem Gläubiger das dingliche Recht zur Hereinbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache der Schuldnerin/des Schuldners.

    Das Pfandrecht wird erworben durch

    Beispiel

    Eine Gläubigerin/ein Gläubiger hat das Recht, auf die Liegenschaft einer Schuldnerin/eines Schuldners bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe zuzugreifen.

    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Pfandrecht

    Das Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt der Gläubigerin/dem Gläubiger das dingliche Recht zur Hereinbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache der Schuldnerin/des Schuldners.

    Das Pfandrecht wird erworben durch

    Beispiel

    Eine Gläubigerin/ein Gläubiger hat das Recht, auf die Liegenschaft einer Schuldnerin/eines Schuldners bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe zuzugreifen.

    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Pfandrecht

    Das Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt der Gläubigerin/dem Gläubiger das dingliche Recht zur Hereinbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache der Schuldnerin/des Schuldners.

    Das Pfandrecht wird erworben durch

    Beispiel

    Eine Gläubigerin/ein Gläubiger hat das Recht, auf die Liegenschaft einer Schuldnerin/eines Schuldners bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe zuzugreifen.

    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Pfandrecht

    Das Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt der Gläubigerin/dem Gläubiger das dingliche Recht zur Hereinbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache der Schuldnerin/des Schuldners.

    Das Pfandrecht wird erworben durch

    Beispiel

    Eine Gläubigerin/ein Gläubiger hat das Recht, auf die Liegenschaft einer Schuldnerin/eines Schuldners bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe zuzugreifen.

    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Pfandrecht

    Das Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt der Gläubigerin/dem Gläubiger das dingliche Recht zur Hereinbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache der Schuldnerin/des Schuldners.

    Das Pfandrecht wird erworben durch

    Beispiel

    Eine Gläubigerin/ein Gläubiger hat das Recht, auf die Liegenschaft einer Schuldnerin/eines Schuldners bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe zuzugreifen.

    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Pfandrecht

    Das Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt der Gläubigerin/dem Gläubiger das dingliche Recht zur Hereinbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache der Schuldnerin/des Schuldners.

    Das Pfandrecht wird erworben durch

    Beispiel

    Eine Gläubigerin/ein Gläubiger hat das Recht, auf die Liegenschaft einer Schuldnerin/eines Schuldners bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe zuzugreifen.

    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Pfandrecht

    Das Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt der Gläubigerin/dem Gläubiger das dingliche Recht zur Hereinbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache der Schuldnerin/des Schuldners.

    Das Pfandrecht wird erworben durch

    Beispiel

    Eine Gläubigerin/ein Gläubiger hat das Recht, auf die Liegenschaft einer Schuldnerin/eines Schuldners bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe zuzugreifen.

    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Pfandrecht

    Das Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt der Gläubigerin/dem Gläubiger das dingliche Recht zur Hereinbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache der Schuldnerin/des Schuldners.

    Das Pfandrecht wird erworben durch

    Beispiel

    Eine Gläubigerin/ein Gläubiger hat das Recht, auf die Liegenschaft einer Schuldnerin/eines Schuldners bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe zuzugreifen.

    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Pfandrecht

    Das Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt der Gläubigerin/dem Gläubiger das dingliche Recht zur Hereinbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache der Schuldnerin/des Schuldners.

    Das Pfandrecht wird erworben durch

    Beispiel

    Eine Gläubigerin/ein Gläubiger hat das Recht, auf die Liegenschaft einer Schuldnerin/eines Schuldners bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe zuzugreifen.

    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Pfandrecht

    Das Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt der Gläubigerin/dem Gläubiger das dingliche Recht zur Hereinbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache der Schuldnerin/des Schuldners.

    Das Pfandrecht wird erworben durch

    Beispiel

    Eine Gläubigerin/ein Gläubiger hat das Recht, auf die Liegenschaft einer Schuldnerin/eines Schuldners bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe zuzugreifen.

    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Pfandrecht

    Das Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt der Gläubigerin/dem Gläubiger das dingliche Recht zur Hereinbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache der Schuldnerin/des Schuldners.

    Das Pfandrecht wird erworben durch

    Beispiel

    Eine Gläubigerin/ein Gläubiger hat das Recht, auf die Liegenschaft einer Schuldnerin/eines Schuldners bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe zuzugreifen.

    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Pfandrecht

    Das Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt der Gläubigerin/dem Gläubiger das dingliche Recht zur Hereinbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache der Schuldnerin/des Schuldners.

    Das Pfandrecht wird erworben durch

    Beispiel

    Eine Gläubigerin/ein Gläubiger hat das Recht, auf die Liegenschaft einer Schuldnerin/eines Schuldners bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe zuzugreifen.

    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Pfandrecht

    Das Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt der Gläubigerin/dem Gläubiger das dingliche Recht zur Hereinbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache der Schuldnerin/des Schuldners.

    Das Pfandrecht wird erworben durch

    Beispiel

    Eine Gläubigerin/ein Gläubiger hat das Recht, auf die Liegenschaft einer Schuldnerin/eines Schuldners bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe zuzugreifen.

    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Pfandrecht

    Das Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt der Gläubigerin/dem Gläubiger das dingliche Recht zur Hereinbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache der Schuldnerin/des Schuldners.

    Das Pfandrecht wird erworben durch

    Beispiel

    Eine Gläubigerin/ein Gläubiger hat das Recht, auf die Liegenschaft einer Schuldnerin/eines Schuldners bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe zuzugreifen.

    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Pfandrecht

    Das Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt der Gläubigerin/dem Gläubiger das dingliche Recht zur Hereinbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache der Schuldnerin/des Schuldners.

    Das Pfandrecht wird erworben durch

    Beispiel

    Eine Gläubigerin/ein Gläubiger hat das Recht, auf die Liegenschaft einer Schuldnerin/eines Schuldners bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe zuzugreifen.

    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Pfandrecht

    Das Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt der Gläubigerin/dem Gläubiger das dingliche Recht zur Hereinbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache der Schuldnerin/des Schuldners.

    Das Pfandrecht wird erworben durch

    Beispiel

    Eine Gläubigerin/ein Gläubiger hat das Recht, auf die Liegenschaft einer Schuldnerin/eines Schuldners bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe zuzugreifen.

    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Pfandrecht

    Das Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt der Gläubigerin/dem Gläubiger das dingliche Recht zur Hereinbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache der Schuldnerin/des Schuldners.

    Das Pfandrecht wird erworben durch

    Beispiel

    Eine Gläubigerin/ein Gläubiger hat das Recht, auf die Liegenschaft einer Schuldnerin/eines Schuldners bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe zuzugreifen.

    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Pfandrecht

    Das Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt der Gläubigerin/dem Gläubiger das dingliche Recht zur Hereinbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache der Schuldnerin/des Schuldners.

    Das Pfandrecht wird erworben durch

    Beispiel

    Eine Gläubigerin/ein Gläubiger hat das Recht, auf die Liegenschaft einer Schuldnerin/eines Schuldners bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe zuzugreifen.

    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Pfandrecht

    Das Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt der Gläubigerin/dem Gläubiger das dingliche Recht zur Hereinbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache der Schuldnerin/des Schuldners.

    Das Pfandrecht wird erworben durch

    Beispiel

    Eine Gläubigerin/ein Gläubiger hat das Recht, auf die Liegenschaft einer Schuldnerin/eines Schuldners bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe zuzugreifen.

    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Pfandrecht

    Das Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt der Gläubigerin/dem Gläubiger das dingliche Recht zur Hereinbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache der Schuldnerin/des Schuldners.

    Das Pfandrecht wird erworben durch

    Beispiel

    Eine Gläubigerin/ein Gläubiger hat das Recht, auf die Liegenschaft einer Schuldnerin/eines Schuldners bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe zuzugreifen.

    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Pfandrecht

    Das Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt der Gläubigerin/dem Gläubiger das dingliche Recht zur Hereinbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache der Schuldnerin/des Schuldners.

    Das Pfandrecht wird erworben durch

    Beispiel

    Eine Gläubigerin/ein Gläubiger hat das Recht, auf die Liegenschaft einer Schuldnerin/eines Schuldners bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe zuzugreifen.

    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Pfandrecht

    Das Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt der Gläubigerin/dem Gläubiger das dingliche Recht zur Hereinbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache der Schuldnerin/des Schuldners.

    Das Pfandrecht wird erworben durch

    Beispiel

    Eine Gläubigerin/ein Gläubiger hat das Recht, auf die Liegenschaft einer Schuldnerin/eines Schuldners bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe zuzugreifen.

    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Pfandrecht

    Das Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt der Gläubigerin/dem Gläubiger das dingliche Recht zur Hereinbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache der Schuldnerin/des Schuldners.

    Das Pfandrecht wird erworben durch

    Beispiel

    Eine Gläubigerin/ein Gläubiger hat das Recht, auf die Liegenschaft einer Schuldnerin/eines Schuldners bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe zuzugreifen.

    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion