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    Drittstaat

    Drittstaaten sind Staaten, die kein Mitglied der Europäischen Union sind.

    Island, Liechtenstein und Norwegen sind EWR-Mitglieder und den EU-Mitgliedstaaten in vielen Bereichen gleichgestellt. Das EWR-Abkommen erstreckt sich nicht auf alle Bereiche des Binnenmarkts oder andere politische Maßnahmen der EU (insbesondere nicht auf den Bereich der Zollunion).

    Hinweis:

    Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern gleichgestellt.

    Letzte Aktualisierung: 13.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Drittstaat

      Drittstaaten sind Staaten, die kein Mitglied der Europäischen Union sind.

      Island, Liechtenstein und Norwegen sind EWR-Mitglieder und den EU-Mitgliedstaaten in vielen Bereichen gleichgestellt. Das EWR-Abkommen erstreckt sich nicht auf alle Bereiche des Binnenmarkts oder andere politische Maßnahmen der EU (insbesondere nicht auf den Bereich der Zollunion).

      Hinweis:

      Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern gleichgestellt.

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        Drittstaaten sind Staaten, die kein Mitglied der Europäischen Union sind.

        Island, Liechtenstein und Norwegen sind EWR-Mitglieder und den EU-Mitgliedstaaten in vielen Bereichen gleichgestellt. Das EWR-Abkommen erstreckt sich nicht auf alle Bereiche des Binnenmarkts oder andere politische Maßnahmen der EU (insbesondere nicht auf den Bereich der Zollunion).

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        Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern gleichgestellt.

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          Island, Liechtenstein und Norwegen sind EWR-Mitglieder und den EU-Mitgliedstaaten in vielen Bereichen gleichgestellt. Das EWR-Abkommen erstreckt sich nicht auf alle Bereiche des Binnenmarkts oder andere politische Maßnahmen der EU (insbesondere nicht auf den Bereich der Zollunion).

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          Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern gleichgestellt.

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            Island, Liechtenstein und Norwegen sind EWR-Mitglieder und den EU-Mitgliedstaaten in vielen Bereichen gleichgestellt. Das EWR-Abkommen erstreckt sich nicht auf alle Bereiche des Binnenmarkts oder andere politische Maßnahmen der EU (insbesondere nicht auf den Bereich der Zollunion).

            Hinweis:

            Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern gleichgestellt.

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              Island, Liechtenstein und Norwegen sind EWR-Mitglieder und den EU-Mitgliedstaaten in vielen Bereichen gleichgestellt. Das EWR-Abkommen erstreckt sich nicht auf alle Bereiche des Binnenmarkts oder andere politische Maßnahmen der EU (insbesondere nicht auf den Bereich der Zollunion).

              Hinweis:

              Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern gleichgestellt.

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                    Hinweis:

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                      Hinweis:

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                        Hinweis:

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                            Drittstaaten sind Staaten, die kein Mitglied der Europäischen Union sind.

                            Island, Liechtenstein und Norwegen sind EWR-Mitglieder und den EU-Mitgliedstaaten in vielen Bereichen gleichgestellt. Das EWR-Abkommen erstreckt sich nicht auf alle Bereiche des Binnenmarkts oder andere politische Maßnahmen der EU (insbesondere nicht auf den Bereich der Zollunion).

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                              Island, Liechtenstein und Norwegen sind EWR-Mitglieder und den EU-Mitgliedstaaten in vielen Bereichen gleichgestellt. Das EWR-Abkommen erstreckt sich nicht auf alle Bereiche des Binnenmarkts oder andere politische Maßnahmen der EU (insbesondere nicht auf den Bereich der Zollunion).

                              Hinweis:

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                                Drittstaaten sind Staaten, die kein Mitglied der Europäischen Union sind.

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                                Hinweis:

                                Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern gleichgestellt.

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                                    Island, Liechtenstein und Norwegen sind EWR-Mitglieder und den EU-Mitgliedstaaten in vielen Bereichen gleichgestellt. Das EWR-Abkommen erstreckt sich nicht auf alle Bereiche des Binnenmarkts oder andere politische Maßnahmen der EU (insbesondere nicht auf den Bereich der Zollunion).

                                    Hinweis:

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                                      Island, Liechtenstein und Norwegen sind EWR-Mitglieder und den EU-Mitgliedstaaten in vielen Bereichen gleichgestellt. Das EWR-Abkommen erstreckt sich nicht auf alle Bereiche des Binnenmarkts oder andere politische Maßnahmen der EU (insbesondere nicht auf den Bereich der Zollunion).

                                      Hinweis:

                                      Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern gleichgestellt.

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                                        Hinweis:

                                        Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern gleichgestellt.

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                                          Hinweis:

                                          Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern gleichgestellt.

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                                            Hinweis:

                                            Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern gleichgestellt.

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                                              Drittstaaten sind Staaten, die kein Mitglied der Europäischen Union sind.

                                              Island, Liechtenstein und Norwegen sind EWR-Mitglieder und den EU-Mitgliedstaaten in vielen Bereichen gleichgestellt. Das EWR-Abkommen erstreckt sich nicht auf alle Bereiche des Binnenmarkts oder andere politische Maßnahmen der EU (insbesondere nicht auf den Bereich der Zollunion).

                                              Hinweis:

                                              Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern gleichgestellt.

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                                                Drittstaaten sind Staaten, die kein Mitglied der Europäischen Union sind.

                                                Island, Liechtenstein und Norwegen sind EWR-Mitglieder und den EU-Mitgliedstaaten in vielen Bereichen gleichgestellt. Das EWR-Abkommen erstreckt sich nicht auf alle Bereiche des Binnenmarkts oder andere politische Maßnahmen der EU (insbesondere nicht auf den Bereich der Zollunion).

                                                Hinweis:

                                                Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern gleichgestellt.

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                                                  Drittstaat

                                                  Drittstaaten sind Staaten, die kein Mitglied der Europäischen Union sind.

                                                  Island, Liechtenstein und Norwegen sind EWR-Mitglieder und den EU-Mitgliedstaaten in vielen Bereichen gleichgestellt. Das EWR-Abkommen erstreckt sich nicht auf alle Bereiche des Binnenmarkts oder andere politische Maßnahmen der EU (insbesondere nicht auf den Bereich der Zollunion).

                                                  Hinweis:

                                                  Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern gleichgestellt.

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                                                    Drittstaat

                                                    Drittstaaten sind Staaten, die kein Mitglied der Europäischen Union sind.

                                                    Island, Liechtenstein und Norwegen sind EWR-Mitglieder und den EU-Mitgliedstaaten in vielen Bereichen gleichgestellt. Das EWR-Abkommen erstreckt sich nicht auf alle Bereiche des Binnenmarkts oder andere politische Maßnahmen der EU (insbesondere nicht auf den Bereich der Zollunion).

                                                    Hinweis:

                                                    Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern gleichgestellt.

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                                                      Drittstaat

                                                      Drittstaaten sind Staaten, die kein Mitglied der Europäischen Union sind.

                                                      Island, Liechtenstein und Norwegen sind EWR-Mitglieder und den EU-Mitgliedstaaten in vielen Bereichen gleichgestellt. Das EWR-Abkommen erstreckt sich nicht auf alle Bereiche des Binnenmarkts oder andere politische Maßnahmen der EU (insbesondere nicht auf den Bereich der Zollunion).

                                                      Hinweis:

                                                      Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern gleichgestellt.

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                                                        Drittstaat

                                                        Drittstaaten sind Staaten, die kein Mitglied der Europäischen Union sind.

                                                        Island, Liechtenstein und Norwegen sind EWR-Mitglieder und den EU-Mitgliedstaaten in vielen Bereichen gleichgestellt. Das EWR-Abkommen erstreckt sich nicht auf alle Bereiche des Binnenmarkts oder andere politische Maßnahmen der EU (insbesondere nicht auf den Bereich der Zollunion).

                                                        Hinweis:

                                                        Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern gleichgestellt.

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                                                          Drittstaat

                                                          Drittstaaten sind Staaten, die kein Mitglied der Europäischen Union sind.

                                                          Island, Liechtenstein und Norwegen sind EWR-Mitglieder und den EU-Mitgliedstaaten in vielen Bereichen gleichgestellt. Das EWR-Abkommen erstreckt sich nicht auf alle Bereiche des Binnenmarkts oder andere politische Maßnahmen der EU (insbesondere nicht auf den Bereich der Zollunion).

                                                          Hinweis:

                                                          Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern gleichgestellt.

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                                                            Drittstaat

                                                            Drittstaaten sind Staaten, die kein Mitglied der Europäischen Union sind.

                                                            Island, Liechtenstein und Norwegen sind EWR-Mitglieder und den EU-Mitgliedstaaten in vielen Bereichen gleichgestellt. Das EWR-Abkommen erstreckt sich nicht auf alle Bereiche des Binnenmarkts oder andere politische Maßnahmen der EU (insbesondere nicht auf den Bereich der Zollunion).

                                                            Hinweis:

                                                            Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern gleichgestellt.

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                                                              Drittstaat

                                                              Drittstaaten sind Staaten, die kein Mitglied der Europäischen Union sind.

                                                              Island, Liechtenstein und Norwegen sind EWR-Mitglieder und den EU-Mitgliedstaaten in vielen Bereichen gleichgestellt. Das EWR-Abkommen erstreckt sich nicht auf alle Bereiche des Binnenmarkts oder andere politische Maßnahmen der EU (insbesondere nicht auf den Bereich der Zollunion).

                                                              Hinweis:

                                                              Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern gleichgestellt.

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                                                                Drittstaaten sind Staaten, die kein Mitglied der Europäischen Union sind.

                                                                Island, Liechtenstein und Norwegen sind EWR-Mitglieder und den EU-Mitgliedstaaten in vielen Bereichen gleichgestellt. Das EWR-Abkommen erstreckt sich nicht auf alle Bereiche des Binnenmarkts oder andere politische Maßnahmen der EU (insbesondere nicht auf den Bereich der Zollunion).

                                                                Hinweis:

                                                                Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern gleichgestellt.

                                                                Letzte Aktualisierung: 13.03.2025
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                                                                  Drittstaaten sind Staaten, die kein Mitglied der Europäischen Union sind.

                                                                  Island, Liechtenstein und Norwegen sind EWR-Mitglieder und den EU-Mitgliedstaaten in vielen Bereichen gleichgestellt. Das EWR-Abkommen erstreckt sich nicht auf alle Bereiche des Binnenmarkts oder andere politische Maßnahmen der EU (insbesondere nicht auf den Bereich der Zollunion).

                                                                  Hinweis:

                                                                  Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern gleichgestellt.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 13.03.2025
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