oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
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Ob vom Desktop aus oder via Handy–App: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.
Antragstellung
- Sie können die Anträge formlos einbringen. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein.
- Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
- Es sind keine Gebühren zu entrichten.
- Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
- Über das Ergebnis der Antragsprüfung erhalten Sie eine Mitteilung.
- Bei allen Förderungen gibt es Einkommensgrenzen und Höchstförderrahmen.
Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Antragstellung
- Sie können die Anträge formlos einbringen. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein.
- Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
- Es sind keine Gebühren zu entrichten.
- Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
- Über das Ergebnis der Antragsprüfung erhalten Sie eine Mitteilung.
- Bei allen Förderungen gibt es Einkommensgrenzen und Höchstförderrahmen.
Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Antragstellung
- Sie können die Anträge formlos einbringen. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein.
- Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
- Es sind keine Gebühren zu entrichten.
- Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
- Über das Ergebnis der Antragsprüfung erhalten Sie eine Mitteilung.
- Bei allen Förderungen gibt es Einkommensgrenzen und Höchstförderrahmen.
Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Antragstellung
- Sie können die Anträge formlos einbringen. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein.
- Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
- Es sind keine Gebühren zu entrichten.
- Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
- Über das Ergebnis der Antragsprüfung erhalten Sie eine Mitteilung.
- Bei allen Förderungen gibt es Einkommensgrenzen und Höchstförderrahmen.
Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Antragstellung
- Sie können die Anträge formlos einbringen. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein.
- Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
- Es sind keine Gebühren zu entrichten.
- Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
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Antragstellung
- Sie können die Anträge formlos einbringen. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein.
- Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
- Es sind keine Gebühren zu entrichten.
- Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
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Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Antragstellung
- Sie können die Anträge formlos einbringen. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein.
- Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
- Es sind keine Gebühren zu entrichten.
- Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
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- Bei allen Förderungen gibt es Einkommensgrenzen und Höchstförderrahmen.
Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Antragstellung
- Sie können die Anträge formlos einbringen. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein.
- Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
- Es sind keine Gebühren zu entrichten.
- Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
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Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Antragstellung
- Sie können die Anträge formlos einbringen. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein.
- Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
- Es sind keine Gebühren zu entrichten.
- Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
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- Bei allen Förderungen gibt es Einkommensgrenzen und Höchstförderrahmen.
Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Antragstellung
- Sie können die Anträge formlos einbringen. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein.
- Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
- Es sind keine Gebühren zu entrichten.
- Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
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- Bei allen Förderungen gibt es Einkommensgrenzen und Höchstförderrahmen.
Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Antragstellung
- Sie können die Anträge formlos einbringen. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein.
- Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
- Es sind keine Gebühren zu entrichten.
- Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
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Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Antragstellung
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- Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
- Es sind keine Gebühren zu entrichten.
- Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
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- Bei allen Förderungen gibt es Einkommensgrenzen und Höchstförderrahmen.
Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Antragstellung
- Sie können die Anträge formlos einbringen. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein.
- Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
- Es sind keine Gebühren zu entrichten.
- Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
- Über das Ergebnis der Antragsprüfung erhalten Sie eine Mitteilung.
- Bei allen Förderungen gibt es Einkommensgrenzen und Höchstförderrahmen.
Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Antragstellung
- Sie können die Anträge formlos einbringen. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein.
- Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
- Es sind keine Gebühren zu entrichten.
- Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
- Über das Ergebnis der Antragsprüfung erhalten Sie eine Mitteilung.
- Bei allen Förderungen gibt es Einkommensgrenzen und Höchstförderrahmen.
Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Antragstellung
- Sie können die Anträge formlos einbringen. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein.
- Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
- Es sind keine Gebühren zu entrichten.
- Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
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- Bei allen Förderungen gibt es Einkommensgrenzen und Höchstförderrahmen.
Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Antragstellung
- Sie können die Anträge formlos einbringen. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein.
- Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
- Es sind keine Gebühren zu entrichten.
- Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
- Über das Ergebnis der Antragsprüfung erhalten Sie eine Mitteilung.
- Bei allen Förderungen gibt es Einkommensgrenzen und Höchstförderrahmen.
Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Antragstellung
- Sie können die Anträge formlos einbringen. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein.
- Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
- Es sind keine Gebühren zu entrichten.
- Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
- Über das Ergebnis der Antragsprüfung erhalten Sie eine Mitteilung.
- Bei allen Förderungen gibt es Einkommensgrenzen und Höchstförderrahmen.
Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Antragstellung
- Sie können die Anträge formlos einbringen. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein.
- Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
- Es sind keine Gebühren zu entrichten.
- Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
- Über das Ergebnis der Antragsprüfung erhalten Sie eine Mitteilung.
- Bei allen Förderungen gibt es Einkommensgrenzen und Höchstförderrahmen.
Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Antragstellung
- Sie können die Anträge formlos einbringen. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein.
- Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
- Es sind keine Gebühren zu entrichten.
- Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
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- Bei allen Förderungen gibt es Einkommensgrenzen und Höchstförderrahmen.
Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Antragstellung
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- Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
- Es sind keine Gebühren zu entrichten.
- Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
- Über das Ergebnis der Antragsprüfung erhalten Sie eine Mitteilung.
- Bei allen Förderungen gibt es Einkommensgrenzen und Höchstförderrahmen.
Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Antragstellung
- Sie können die Anträge formlos einbringen. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein.
- Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
- Es sind keine Gebühren zu entrichten.
- Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
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Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Antragstellung
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- Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
- Es sind keine Gebühren zu entrichten.
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Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Antragstellung
- Sie können die Anträge formlos einbringen. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein.
- Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
- Es sind keine Gebühren zu entrichten.
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Antragstellung
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- Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
- Es sind keine Gebühren zu entrichten.
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Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Antragstellung
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- Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
- Es sind keine Gebühren zu entrichten.
- Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
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Antragstellung
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- Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
- Es sind keine Gebühren zu entrichten.
- Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
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Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Antragstellung
- Sie können die Anträge formlos einbringen. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein.
- Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
- Es sind keine Gebühren zu entrichten.
- Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
- Über das Ergebnis der Antragsprüfung erhalten Sie eine Mitteilung.
- Bei allen Förderungen gibt es Einkommensgrenzen und Höchstförderrahmen.
Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Antragstellung
- Sie können die Anträge formlos einbringen. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein.
- Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
- Es sind keine Gebühren zu entrichten.
- Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
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Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Antragstellung
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- Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
- Es sind keine Gebühren zu entrichten.
- Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
- Über das Ergebnis der Antragsprüfung erhalten Sie eine Mitteilung.
- Bei allen Förderungen gibt es Einkommensgrenzen und Höchstförderrahmen.
Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Antragstellung
- Sie können die Anträge formlos einbringen. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein.
- Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
- Es sind keine Gebühren zu entrichten.
- Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
- Über das Ergebnis der Antragsprüfung erhalten Sie eine Mitteilung.
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Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Antragstellung
- Sie können die Anträge formlos einbringen. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein.
- Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
- Es sind keine Gebühren zu entrichten.
- Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
- Über das Ergebnis der Antragsprüfung erhalten Sie eine Mitteilung.
- Bei allen Förderungen gibt es Einkommensgrenzen und Höchstförderrahmen.
Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Antragstellung
- Sie können die Anträge formlos einbringen. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein.
- Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
- Es sind keine Gebühren zu entrichten.
- Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
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