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    Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024

    Neu

    Ab sofort ist die Online-Beantragung der Wahlkarte für die Europawahl über ein digitales Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) oder über ein Online-Portal der jeweiligen Gemeinde möglich.

    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert ist, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, kann eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung ist auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024 beantragt werden
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, kann eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht muss auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Ende April 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Hinweis

    Das Bundesministerium für Inneres hat für alle Fragen rund um die Europawahl eine Hotline eingerichtet: von Montag bis Freitag kann von 8 bis 17 Uhr kostenlos über die Telefonnummer 0800 202220 angerufen werden, vom Ausland aus ist die Hotline unter +43 1 53126 2700 zu erreichen.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Europawahlordnung (EuWO)

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024

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    Ab sofort ist die Online-Beantragung der Wahlkarte für die Europawahl über ein digitales Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) oder über ein Online-Portal der jeweiligen Gemeinde möglich.

    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert ist, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, kann eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung ist auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024 beantragt werden
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, kann eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht muss auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

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    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Ende April 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Hinweis

    Das Bundesministerium für Inneres hat für alle Fragen rund um die Europawahl eine Hotline eingerichtet: von Montag bis Freitag kann von 8 bis 17 Uhr kostenlos über die Telefonnummer 0800 202220 angerufen werden, vom Ausland aus ist die Hotline unter +43 1 53126 2700 zu erreichen.

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    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung ist auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024 beantragt werden
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, kann eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht muss auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

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    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

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    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

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    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung ist auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024 beantragt werden
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, kann eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht muss auf die bevollmächtigte Person lauten.

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    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
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    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung ist auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024 beantragt werden
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, kann eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht muss auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

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    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

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    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Ende April 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

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    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung ist auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024 beantragt werden
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, kann eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht muss auf die bevollmächtigte Person lauten.

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    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung ist auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024 beantragt werden
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, kann eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht muss auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

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    möglich.

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    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

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    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Ende April 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Hinweis

    Das Bundesministerium für Inneres hat für alle Fragen rund um die Europawahl eine Hotline eingerichtet: von Montag bis Freitag kann von 8 bis 17 Uhr kostenlos über die Telefonnummer 0800 202220 angerufen werden, vom Ausland aus ist die Hotline unter +43 1 53126 2700 zu erreichen.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Europawahlordnung (EuWO)

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024

    Neu

    Ab sofort ist die Online-Beantragung der Wahlkarte für die Europawahl über ein digitales Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) oder über ein Online-Portal der jeweiligen Gemeinde möglich.

    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert ist, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, kann eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung ist auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024 beantragt werden
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, kann eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht muss auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

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    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Ende April 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Hinweis

    Das Bundesministerium für Inneres hat für alle Fragen rund um die Europawahl eine Hotline eingerichtet: von Montag bis Freitag kann von 8 bis 17 Uhr kostenlos über die Telefonnummer 0800 202220 angerufen werden, vom Ausland aus ist die Hotline unter +43 1 53126 2700 zu erreichen.

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    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert ist, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, kann eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung ist auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024 beantragt werden
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, kann eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht muss auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

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    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Ende April 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Hinweis

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    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung ist auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024 beantragt werden
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, kann eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht muss auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

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    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Ende April 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

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    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung ist auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024 beantragt werden
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, kann eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht muss auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte nicht beantragt werden.

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    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

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    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

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    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Hinweis

    Das Bundesministerium für Inneres hat für alle Fragen rund um die Europawahl eine Hotline eingerichtet: von Montag bis Freitag kann von 8 bis 17 Uhr kostenlos über die Telefonnummer 0800 202220 angerufen werden, vom Ausland aus ist die Hotline unter +43 1 53126 2700 zu erreichen.

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    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung ist auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024 beantragt werden
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, kann eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht muss auf die bevollmächtigte Person lauten.

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    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
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    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

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    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024 beantragt werden
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
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    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte nicht beantragt werden.

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    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
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    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung ist auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024 beantragt werden
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, kann eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht muss auf die bevollmächtigte Person lauten.

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    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert ist, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, kann eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung ist auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024 beantragt werden
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, kann eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht muss auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Ende April 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Hinweis

    Das Bundesministerium für Inneres hat für alle Fragen rund um die Europawahl eine Hotline eingerichtet: von Montag bis Freitag kann von 8 bis 17 Uhr kostenlos über die Telefonnummer 0800 202220 angerufen werden, vom Ausland aus ist die Hotline unter +43 1 53126 2700 zu erreichen.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Europawahlordnung (EuWO)

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024

    Neu

    Ab sofort ist die Online-Beantragung der Wahlkarte für die Europawahl über ein digitales Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) oder über ein Online-Portal der jeweiligen Gemeinde möglich.

    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert ist, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, kann eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung ist auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024 beantragt werden
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, kann eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht muss auf die bevollmächtigte Person lauten.

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    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

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    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Hinweis

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    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung ist auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024 beantragt werden
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, kann eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht muss auf die bevollmächtigte Person lauten.

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    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

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    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

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    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung ist auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024 beantragt werden
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, kann eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht muss auf die bevollmächtigte Person lauten.

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    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

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    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

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    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024 beantragt werden
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, kann eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht muss auf die bevollmächtigte Person lauten.

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    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung ist auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024 beantragt werden
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, kann eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht muss auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

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    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024

    Neu

    Ab sofort ist die Online-Beantragung der Wahlkarte für die Europawahl über ein digitales Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) oder über ein Online-Portal der jeweiligen Gemeinde möglich.

    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert ist, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, kann eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung ist auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024 beantragt werden
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, kann eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht muss auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Ende April 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Hinweis

    Das Bundesministerium für Inneres hat für alle Fragen rund um die Europawahl eine Hotline eingerichtet: von Montag bis Freitag kann von 8 bis 17 Uhr kostenlos über die Telefonnummer 0800 202220 angerufen werden, vom Ausland aus ist die Hotline unter +43 1 53126 2700 zu erreichen.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Europawahlordnung (EuWO)

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    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert ist, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, kann eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung ist auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024 beantragt werden
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, kann eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht muss auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

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    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Ende April 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Hinweis

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    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung ist auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024 beantragt werden
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, kann eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht muss auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

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    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Ende April 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

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    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung ist auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024 beantragt werden
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, kann eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht muss auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte nicht beantragt werden.

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    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

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    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Ende April 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

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    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung ist auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024 beantragt werden
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, kann eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht muss auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

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    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

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    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Ende April 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

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    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung ist auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024 beantragt werden
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, kann eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht muss auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

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    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
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    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

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    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Ende April 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

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    Die Beantragung ist auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024 beantragt werden
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, kann eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht muss auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte nicht beantragt werden.

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    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
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    möglich.

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    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

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    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert ist, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, kann eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung ist auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024 beantragt werden
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, kann eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht muss auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

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    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Ende April 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Hinweis

    Das Bundesministerium für Inneres hat für alle Fragen rund um die Europawahl eine Hotline eingerichtet: von Montag bis Freitag kann von 8 bis 17 Uhr kostenlos über die Telefonnummer 0800 202220 angerufen werden, vom Ausland aus ist die Hotline unter +43 1 53126 2700 zu erreichen.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Europawahlordnung (EuWO)

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024

    Neu

    Ab sofort ist die Online-Beantragung der Wahlkarte für die Europawahl über ein digitales Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) oder über ein Online-Portal der jeweiligen Gemeinde möglich.

    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert ist, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, kann eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung ist auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024 beantragt werden
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, kann eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht muss auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Ende April 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Hinweis

    Das Bundesministerium für Inneres hat für alle Fragen rund um die Europawahl eine Hotline eingerichtet: von Montag bis Freitag kann von 8 bis 17 Uhr kostenlos über die Telefonnummer 0800 202220 angerufen werden, vom Ausland aus ist die Hotline unter +43 1 53126 2700 zu erreichen.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Europawahlordnung (EuWO)

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres