Zum Inhalt springen
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024

    Hinweis

    Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.

    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte musste bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024
      • per formlosem schriftlichem Antrag, per E-Mail, Fax oder
      • online
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte war grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch konnte die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt haben, hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. 

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Europawahlordnung (EuWO)

    Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024

    Hinweis

    Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.

    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte musste bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024
      • per formlosem schriftlichem Antrag, per E-Mail, Fax oder
      • online
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte war grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch konnte die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt haben, hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. 

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Europawahlordnung (EuWO)

    Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024

    Hinweis

    Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.

    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte musste bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024
      • per formlosem schriftlichem Antrag, per E-Mail, Fax oder
      • online
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte war grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch konnte die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt haben, hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. 

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Europawahlordnung (EuWO)

    Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024

    Hinweis

    Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.

    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte musste bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024
      • per formlosem schriftlichem Antrag, per E-Mail, Fax oder
      • online
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte war grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch konnte die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt haben, hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. 

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Europawahlordnung (EuWO)

    Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024

    Hinweis

    Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.

    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte musste bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024
      • per formlosem schriftlichem Antrag, per E-Mail, Fax oder
      • online
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte war grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch konnte die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt haben, hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. 

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Europawahlordnung (EuWO)

    Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024

    Hinweis

    Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.

    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte musste bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024
      • per formlosem schriftlichem Antrag, per E-Mail, Fax oder
      • online
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte war grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch konnte die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt haben, hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. 

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Europawahlordnung (EuWO)

    Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024

    Hinweis

    Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.

    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte musste bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024
      • per formlosem schriftlichem Antrag, per E-Mail, Fax oder
      • online
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte war grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch konnte die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt haben, hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. 

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Europawahlordnung (EuWO)

    Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024

    Hinweis

    Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.

    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte musste bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024
      • per formlosem schriftlichem Antrag, per E-Mail, Fax oder
      • online
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte war grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch konnte die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt haben, hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. 

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Europawahlordnung (EuWO)

    Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024

    Hinweis

    Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.

    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte musste bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024
      • per formlosem schriftlichem Antrag, per E-Mail, Fax oder
      • online
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte war grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch konnte die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt haben, hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. 

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Europawahlordnung (EuWO)

    Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024

    Hinweis

    Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.

    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte musste bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024
      • per formlosem schriftlichem Antrag, per E-Mail, Fax oder
      • online
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte war grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch konnte die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt haben, hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. 

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Europawahlordnung (EuWO)

    Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024

    Hinweis

    Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.

    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte musste bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024
      • per formlosem schriftlichem Antrag, per E-Mail, Fax oder
      • online
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte war grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch konnte die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt haben, hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. 

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Europawahlordnung (EuWO)

    Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024

    Hinweis

    Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.

    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte musste bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024
      • per formlosem schriftlichem Antrag, per E-Mail, Fax oder
      • online
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte war grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch konnte die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt haben, hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. 

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Europawahlordnung (EuWO)

    Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024

    Hinweis

    Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.

    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte musste bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024
      • per formlosem schriftlichem Antrag, per E-Mail, Fax oder
      • online
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte war grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch konnte die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt haben, hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. 

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Europawahlordnung (EuWO)

    Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024

    Hinweis

    Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.

    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte musste bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024
      • per formlosem schriftlichem Antrag, per E-Mail, Fax oder
      • online
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte war grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch konnte die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt haben, hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. 

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Europawahlordnung (EuWO)

    Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024

    Hinweis

    Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.

    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte musste bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024
      • per formlosem schriftlichem Antrag, per E-Mail, Fax oder
      • online
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte war grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch konnte die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt haben, hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. 

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Europawahlordnung (EuWO)

    Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024

    Hinweis

    Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.

    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte musste bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024
      • per formlosem schriftlichem Antrag, per E-Mail, Fax oder
      • online
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte war grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch konnte die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt haben, hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. 

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Europawahlordnung (EuWO)

    Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024

    Hinweis

    Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.

    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte musste bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024
      • per formlosem schriftlichem Antrag, per E-Mail, Fax oder
      • online
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte war grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch konnte die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt haben, hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. 

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Europawahlordnung (EuWO)

    Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024

    Hinweis

    Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.

    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte musste bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024
      • per formlosem schriftlichem Antrag, per E-Mail, Fax oder
      • online
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte war grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch konnte die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt haben, hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. 

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Europawahlordnung (EuWO)

    Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024

    Hinweis

    Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.

    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte musste bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024
      • per formlosem schriftlichem Antrag, per E-Mail, Fax oder
      • online
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte war grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch konnte die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt haben, hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. 

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Europawahlordnung (EuWO)

    Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024

    Hinweis

    Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.

    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte musste bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024
      • per formlosem schriftlichem Antrag, per E-Mail, Fax oder
      • online
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte war grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch konnte die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt haben, hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. 

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Europawahlordnung (EuWO)

    Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024

    Hinweis

    Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.

    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte musste bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024
      • per formlosem schriftlichem Antrag, per E-Mail, Fax oder
      • online
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte war grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch konnte die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt haben, hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. 

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Europawahlordnung (EuWO)

    Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024

    Hinweis

    Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.

    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte musste bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024
      • per formlosem schriftlichem Antrag, per E-Mail, Fax oder
      • online
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte war grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch konnte die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt haben, hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. 

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Europawahlordnung (EuWO)

    Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024

    Hinweis

    Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.

    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte musste bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024
      • per formlosem schriftlichem Antrag, per E-Mail, Fax oder
      • online
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte war grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch konnte die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt haben, hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. 

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Europawahlordnung (EuWO)

    Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024

    Hinweis

    Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.

    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte musste bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024
      • per formlosem schriftlichem Antrag, per E-Mail, Fax oder
      • online
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte war grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch konnte die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt haben, hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. 

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Europawahlordnung (EuWO)

    Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024

    Hinweis

    Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.

    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte musste bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024
      • per formlosem schriftlichem Antrag, per E-Mail, Fax oder
      • online
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte war grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch konnte die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt haben, hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. 

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Europawahlordnung (EuWO)

    Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024

    Hinweis

    Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.

    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte musste bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024
      • per formlosem schriftlichem Antrag, per E-Mail, Fax oder
      • online
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte war grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch konnte die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt haben, hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. 

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Europawahlordnung (EuWO)

    Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024

    Hinweis

    Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.

    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte musste bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024
      • per formlosem schriftlichem Antrag, per E-Mail, Fax oder
      • online
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte war grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch konnte die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt haben, hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. 

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Europawahlordnung (EuWO)

    Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024

    Hinweis

    Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.

    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte musste bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024
      • per formlosem schriftlichem Antrag, per E-Mail, Fax oder
      • online
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte war grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch konnte die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt haben, hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. 

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Europawahlordnung (EuWO)

    Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024

    Hinweis

    Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.

    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte musste bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024
      • per formlosem schriftlichem Antrag, per E-Mail, Fax oder
      • online
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte war grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch konnte die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt haben, hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. 

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Europawahlordnung (EuWO)

    Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024

    Hinweis

    Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.

    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte musste bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024
      • per formlosem schriftlichem Antrag, per E-Mail, Fax oder
      • online
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte war grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch konnte die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt haben, hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. 

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Europawahlordnung (EuWO)

    Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024

    Hinweis

    Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.

    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte musste bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024
      • per formlosem schriftlichem Antrag, per E-Mail, Fax oder
      • online
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte war grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch konnte die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt haben, hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. 

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Europawahlordnung (EuWO)

    Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024

    Hinweis

    Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.

    Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

    Die Wahlkarte musste bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024
      • per formlosem schriftlichem Antrag, per E-Mail, Fax oder
      • online
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte war grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch konnte die Wahlkarte nicht beantragt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt haben, hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. 

    Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Europawahlordnung (EuWO)

    Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres