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    Amtlicher Lichtbildausweis

    Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

    Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

    • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
    • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
    • Erforderliche Angaben:
      • Name
      • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
      • Unterschrift der Person
      • Ausstellende Behörde
    Beispiel:

    Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

    Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

    Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Amtlicher Lichtbildausweis

      Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

      Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

      • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
      • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
      • Erforderliche Angaben:
        • Name
        • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
        • Unterschrift der Person
        • Ausstellende Behörde
      Beispiel:

      Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

      Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

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        • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
        • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
        • Erforderliche Angaben:
          • Name
          • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
          • Unterschrift der Person
          • Ausstellende Behörde
        Beispiel:

        Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

        Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

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          • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
          • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
          • Erforderliche Angaben:
            • Name
            • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
            • Unterschrift der Person
            • Ausstellende Behörde
          Beispiel:

          Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

          Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

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            • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
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            • Erforderliche Angaben:
              • Name
              • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
              • Unterschrift der Person
              • Ausstellende Behörde
            Beispiel:

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              • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
              • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
              • Erforderliche Angaben:
                • Name
                • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
                • Unterschrift der Person
                • Ausstellende Behörde
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                Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
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                  • Name
                  • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
                  • Unterschrift der Person
                  • Ausstellende Behörde
                Beispiel:

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                  Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                  • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
                  • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
                  • Erforderliche Angaben:
                    • Name
                    • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
                    • Unterschrift der Person
                    • Ausstellende Behörde
                  Beispiel:

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                    Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

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                    • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
                    • Erforderliche Angaben:
                      • Name
                      • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
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                      • Ausstellende Behörde
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                      Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

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                        • Name
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                          • Name
                          • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
                          • Unterschrift der Person
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                          Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                          • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
                          • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
                          • Erforderliche Angaben:
                            • Name
                            • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
                            • Unterschrift der Person
                            • Ausstellende Behörde
                          Beispiel:

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                            Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                            • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
                            • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
                            • Erforderliche Angaben:
                              • Name
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                              • Unterschrift der Person
                              • Ausstellende Behörde
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                              Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                              • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
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                              • Erforderliche Angaben:
                                • Name
                                • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
                                • Unterschrift der Person
                                • Ausstellende Behörde
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                                Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

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                                  • Name
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                                  • Ausstellende Behörde
                                Beispiel:

                                Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

                                Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

                                Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Amtlicher Lichtbildausweis

                                  Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

                                  Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                                  • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
                                  • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
                                  • Erforderliche Angaben:
                                    • Name
                                    • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
                                    • Unterschrift der Person
                                    • Ausstellende Behörde
                                  Beispiel:

                                  Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

                                  Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

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                                    Amtlicher Lichtbildausweis

                                    Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

                                    Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                                    • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
                                    • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
                                    • Erforderliche Angaben:
                                      • Name
                                      • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
                                      • Unterschrift der Person
                                      • Ausstellende Behörde
                                    Beispiel:

                                    Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

                                    Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

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                                      Amtlicher Lichtbildausweis

                                      Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

                                      Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                                      • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
                                      • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
                                      • Erforderliche Angaben:
                                        • Name
                                        • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
                                        • Unterschrift der Person
                                        • Ausstellende Behörde
                                      Beispiel:

                                      Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

                                      Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

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                                        Amtlicher Lichtbildausweis

                                        Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

                                        Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                                        • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
                                        • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
                                        • Erforderliche Angaben:
                                          • Name
                                          • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
                                          • Unterschrift der Person
                                          • Ausstellende Behörde
                                        Beispiel:

                                        Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

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                                          Amtlicher Lichtbildausweis

                                          Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

                                          Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                                          • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
                                          • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
                                          • Erforderliche Angaben:
                                            • Name
                                            • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
                                            • Unterschrift der Person
                                            • Ausstellende Behörde
                                          Beispiel:

                                          Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

                                          Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

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                                            Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

                                            Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                                            • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
                                            • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
                                            • Erforderliche Angaben:
                                              • Name
                                              • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
                                              • Unterschrift der Person
                                              • Ausstellende Behörde
                                            Beispiel:

                                            Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

                                            Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

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                                              Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

                                              Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                                              • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
                                              • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
                                              • Erforderliche Angaben:
                                                • Name
                                                • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
                                                • Unterschrift der Person
                                                • Ausstellende Behörde
                                              Beispiel:

                                              Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

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                                                Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

                                                Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                                                • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
                                                • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
                                                • Erforderliche Angaben:
                                                  • Name
                                                  • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
                                                  • Unterschrift der Person
                                                  • Ausstellende Behörde
                                                Beispiel:

                                                Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

                                                Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

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                                                  Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

                                                  Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                                                  • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
                                                  • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
                                                  • Erforderliche Angaben:
                                                    • Name
                                                    • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
                                                    • Unterschrift der Person
                                                    • Ausstellende Behörde
                                                  Beispiel:

                                                  Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

                                                  Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

                                                  Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Amtlicher Lichtbildausweis

                                                    Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

                                                    Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                                                    • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
                                                    • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
                                                    • Erforderliche Angaben:
                                                      • Name
                                                      • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
                                                      • Unterschrift der Person
                                                      • Ausstellende Behörde
                                                    Beispiel:

                                                    Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

                                                    Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

                                                    Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Amtlicher Lichtbildausweis

                                                      Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

                                                      Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                                                      • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
                                                      • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
                                                      • Erforderliche Angaben:
                                                        • Name
                                                        • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
                                                        • Unterschrift der Person
                                                        • Ausstellende Behörde
                                                      Beispiel:

                                                      Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

                                                      Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

                                                      Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Amtlicher Lichtbildausweis

                                                        Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

                                                        Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                                                        • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
                                                        • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
                                                        • Erforderliche Angaben:
                                                          • Name
                                                          • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
                                                          • Unterschrift der Person
                                                          • Ausstellende Behörde
                                                        Beispiel:

                                                        Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

                                                        Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

                                                        Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Amtlicher Lichtbildausweis

                                                          Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

                                                          Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                                                          • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
                                                          • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
                                                          • Erforderliche Angaben:
                                                            • Name
                                                            • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
                                                            • Unterschrift der Person
                                                            • Ausstellende Behörde
                                                          Beispiel:

                                                          Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

                                                          Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

                                                          Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
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                                                            Amtlicher Lichtbildausweis

                                                            Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

                                                            Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                                                            • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
                                                            • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
                                                            • Erforderliche Angaben:
                                                              • Name
                                                              • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
                                                              • Unterschrift der Person
                                                              • Ausstellende Behörde
                                                            Beispiel:

                                                            Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

                                                            Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

                                                            Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
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                                                              Amtlicher Lichtbildausweis

                                                              Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

                                                              Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                                                              • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
                                                              • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
                                                              • Erforderliche Angaben:
                                                                • Name
                                                                • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
                                                                • Unterschrift der Person
                                                                • Ausstellende Behörde
                                                              Beispiel:

                                                              Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

                                                              Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

                                                              Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
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                                                                Amtlicher Lichtbildausweis

                                                                Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

                                                                Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                                                                • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
                                                                • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
                                                                • Erforderliche Angaben:
                                                                  • Name
                                                                  • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
                                                                  • Unterschrift der Person
                                                                  • Ausstellende Behörde
                                                                Beispiel:

                                                                Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

                                                                Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

                                                                Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Amtlicher Lichtbildausweis

                                                                  Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

                                                                  Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                                                                  • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
                                                                  • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
                                                                  • Erforderliche Angaben:
                                                                    • Name
                                                                    • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
                                                                    • Unterschrift der Person
                                                                    • Ausstellende Behörde
                                                                  Beispiel:

                                                                  Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

                                                                  Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion