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    Begriffe mit A

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Amtlicher Lichtbildausweis

    Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

    Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

    • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
    • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
    • Erforderliche Angaben:
      • Name
      • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
      • Unterschrift der Person
      • Ausstellende Behörde
    Beispiel:

    Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

    Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

    Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
      • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
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        • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
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                              Beispiel:

                              Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

                              Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

                              Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Begriffe mit A

                                Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                Amtlicher Lichtbildausweis

                                Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

                                Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                                • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
                                • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
                                • Erforderliche Angaben:
                                  • Name
                                  • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
                                  • Unterschrift der Person
                                  • Ausstellende Behörde
                                Beispiel:

                                Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

                                Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

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                                  Amtlicher Lichtbildausweis

                                  Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

                                  Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                                  • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
                                  • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
                                  • Erforderliche Angaben:
                                    • Name
                                    • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
                                    • Unterschrift der Person
                                    • Ausstellende Behörde
                                  Beispiel:

                                  Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

                                  Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

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                                    Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

                                    Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                                    • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
                                    • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
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                                      • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
                                      • Unterschrift der Person
                                      • Ausstellende Behörde
                                    Beispiel:

                                    Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

                                    Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

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                                      Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                                      • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
                                      • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
                                      • Erforderliche Angaben:
                                        • Name
                                        • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
                                        • Unterschrift der Person
                                        • Ausstellende Behörde
                                      Beispiel:

                                      Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

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                                        Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                                        • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
                                        • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
                                        • Erforderliche Angaben:
                                          • Name
                                          • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
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                                          • Ausstellende Behörde
                                        Beispiel:

                                        Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

                                        Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

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                                          Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                                          • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
                                          • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
                                          • Erforderliche Angaben:
                                            • Name
                                            • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
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                                            • Ausstellende Behörde
                                          Beispiel:

                                          Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

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                                            Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

                                            Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                                            • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
                                            • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
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                                              • Ausstellende Behörde
                                            Beispiel:

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                                              Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                                              • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
                                              • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
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                                                • Ausstellende Behörde
                                              Beispiel:

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                                                Amtlicher Lichtbildausweis

                                                Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

                                                Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                                                • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
                                                • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
                                                • Erforderliche Angaben:
                                                  • Name
                                                  • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
                                                  • Unterschrift der Person
                                                  • Ausstellende Behörde
                                                Beispiel:

                                                Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

                                                Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

                                                Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
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                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                  Amtlicher Lichtbildausweis

                                                  Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

                                                  Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                                                  • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
                                                  • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
                                                  • Erforderliche Angaben:
                                                    • Name
                                                    • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
                                                    • Unterschrift der Person
                                                    • Ausstellende Behörde
                                                  Beispiel:

                                                  Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

                                                  Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

                                                  Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
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                                                    Amtlicher Lichtbildausweis

                                                    Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

                                                    Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                                                    • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
                                                    • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
                                                    • Erforderliche Angaben:
                                                      • Name
                                                      • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
                                                      • Unterschrift der Person
                                                      • Ausstellende Behörde
                                                    Beispiel:

                                                    Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

                                                    Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

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                                                      Amtlicher Lichtbildausweis

                                                      Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

                                                      Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                                                      • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
                                                      • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
                                                      • Erforderliche Angaben:
                                                        • Name
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                                                        • Unterschrift der Person
                                                        • Ausstellende Behörde
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                                                      Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

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                                                        Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

                                                        Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                                                        • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
                                                        • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
                                                        • Erforderliche Angaben:
                                                          • Name
                                                          • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
                                                          • Unterschrift der Person
                                                          • Ausstellende Behörde
                                                        Beispiel:

                                                        Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

                                                        Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

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                                                          Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

                                                          Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                                                          • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
                                                          • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
                                                          • Erforderliche Angaben:
                                                            • Name
                                                            • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
                                                            • Unterschrift der Person
                                                            • Ausstellende Behörde
                                                          Beispiel:

                                                          Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

                                                          Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

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                                                            Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

                                                            Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                                                            • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
                                                            • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
                                                            • Erforderliche Angaben:
                                                              • Name
                                                              • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
                                                              • Unterschrift der Person
                                                              • Ausstellende Behörde
                                                            Beispiel:

                                                            Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

                                                            Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

                                                            Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Begriffe mit A

                                                              Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                              Amtlicher Lichtbildausweis

                                                              Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

                                                              Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                                                              • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
                                                              • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
                                                              • Erforderliche Angaben:
                                                                • Name
                                                                • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
                                                                • Unterschrift der Person
                                                                • Ausstellende Behörde
                                                              Beispiel:

                                                              Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

                                                              Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

                                                              Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
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                                                                Begriffe mit A

                                                                Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                Amtlicher Lichtbildausweis

                                                                Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

                                                                Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                                                                • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
                                                                • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
                                                                • Erforderliche Angaben:
                                                                  • Name
                                                                  • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
                                                                  • Unterschrift der Person
                                                                  • Ausstellende Behörde
                                                                Beispiel:

                                                                Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

                                                                Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

                                                                Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                  Amtlicher Lichtbildausweis

                                                                  Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

                                                                  Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

                                                                  • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
                                                                  • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
                                                                  • Erforderliche Angaben:
                                                                    • Name
                                                                    • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
                                                                    • Unterschrift der Person
                                                                    • Ausstellende Behörde
                                                                  Beispiel:

                                                                  Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

                                                                  Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion