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    Begriffe mit I

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Identitätszeuge

    Die Identitätszeugin/der Identitätszeuge ist eine Person, die die Identität einer anderen Person (ohne amtlichen Lichtbildausweis) bestätigen kann.

    Die Zeugin/der Zeuge muss in einem Naheverhältnis (z.B. Verwandtschaft, Ehegattin/Ehegatte) zur bezeugenden Person stehen, eigenberechtigt sein und selbst über einen amtlichen Lichtbildausweis verfügen.

    Beispiel:

    Zum Aufsetzen einer öffentlichen Urkunde beim Notariat muss die Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis bestätigt werden. Kann ein solcher Ausweis nicht vorgelegt werden, besteht die Möglichkeit eines Identitätsnachweises durch zwei Identitätszeuginnen/Identitätszeugen.

    Hinweis:

    Hingegen genügt bei gleichzeitiger Vorlage eines amtlichen Dokuments (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis – jeweils ohne Foto) eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge.

    Letzte Aktualisierung: 26.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Die Identitätszeugin/der Identitätszeuge ist eine Person, die die Identität einer anderen Person (ohne amtlichen Lichtbildausweis) bestätigen kann.

      Die Zeugin/der Zeuge muss in einem Naheverhältnis (z.B. Verwandtschaft, Ehegattin/Ehegatte) zur bezeugenden Person stehen, eigenberechtigt sein und selbst über einen amtlichen Lichtbildausweis verfügen.

      Beispiel:

      Zum Aufsetzen einer öffentlichen Urkunde beim Notariat muss die Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis bestätigt werden. Kann ein solcher Ausweis nicht vorgelegt werden, besteht die Möglichkeit eines Identitätsnachweises durch zwei Identitätszeuginnen/Identitätszeugen.

      Hinweis:

      Hingegen genügt bei gleichzeitiger Vorlage eines amtlichen Dokuments (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis – jeweils ohne Foto) eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge.

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        Hinweis:

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          Beispiel:

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          Hinweis:

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                                    Hinweis:

                                    Hingegen genügt bei gleichzeitiger Vorlage eines amtlichen Dokuments (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis – jeweils ohne Foto) eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge.

                                    Letzte Aktualisierung: 26.03.2025
                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Begriffe mit I

                                      Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                      Identitätszeuge

                                      Die Identitätszeugin/der Identitätszeuge ist eine Person, die die Identität einer anderen Person (ohne amtlichen Lichtbildausweis) bestätigen kann.

                                      Die Zeugin/der Zeuge muss in einem Naheverhältnis (z.B. Verwandtschaft, Ehegattin/Ehegatte) zur bezeugenden Person stehen, eigenberechtigt sein und selbst über einen amtlichen Lichtbildausweis verfügen.

                                      Beispiel:

                                      Zum Aufsetzen einer öffentlichen Urkunde beim Notariat muss die Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis bestätigt werden. Kann ein solcher Ausweis nicht vorgelegt werden, besteht die Möglichkeit eines Identitätsnachweises durch zwei Identitätszeuginnen/Identitätszeugen.

                                      Hinweis:

                                      Hingegen genügt bei gleichzeitiger Vorlage eines amtlichen Dokuments (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis – jeweils ohne Foto) eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge.

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                                        Identitätszeuge

                                        Die Identitätszeugin/der Identitätszeuge ist eine Person, die die Identität einer anderen Person (ohne amtlichen Lichtbildausweis) bestätigen kann.

                                        Die Zeugin/der Zeuge muss in einem Naheverhältnis (z.B. Verwandtschaft, Ehegattin/Ehegatte) zur bezeugenden Person stehen, eigenberechtigt sein und selbst über einen amtlichen Lichtbildausweis verfügen.

                                        Beispiel:

                                        Zum Aufsetzen einer öffentlichen Urkunde beim Notariat muss die Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis bestätigt werden. Kann ein solcher Ausweis nicht vorgelegt werden, besteht die Möglichkeit eines Identitätsnachweises durch zwei Identitätszeuginnen/Identitätszeugen.

                                        Hinweis:

                                        Hingegen genügt bei gleichzeitiger Vorlage eines amtlichen Dokuments (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis – jeweils ohne Foto) eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge.

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                                          Identitätszeuge

                                          Die Identitätszeugin/der Identitätszeuge ist eine Person, die die Identität einer anderen Person (ohne amtlichen Lichtbildausweis) bestätigen kann.

                                          Die Zeugin/der Zeuge muss in einem Naheverhältnis (z.B. Verwandtschaft, Ehegattin/Ehegatte) zur bezeugenden Person stehen, eigenberechtigt sein und selbst über einen amtlichen Lichtbildausweis verfügen.

                                          Beispiel:

                                          Zum Aufsetzen einer öffentlichen Urkunde beim Notariat muss die Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis bestätigt werden. Kann ein solcher Ausweis nicht vorgelegt werden, besteht die Möglichkeit eines Identitätsnachweises durch zwei Identitätszeuginnen/Identitätszeugen.

                                          Hinweis:

                                          Hingegen genügt bei gleichzeitiger Vorlage eines amtlichen Dokuments (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis – jeweils ohne Foto) eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge.

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                                            Identitätszeuge

                                            Die Identitätszeugin/der Identitätszeuge ist eine Person, die die Identität einer anderen Person (ohne amtlichen Lichtbildausweis) bestätigen kann.

                                            Die Zeugin/der Zeuge muss in einem Naheverhältnis (z.B. Verwandtschaft, Ehegattin/Ehegatte) zur bezeugenden Person stehen, eigenberechtigt sein und selbst über einen amtlichen Lichtbildausweis verfügen.

                                            Beispiel:

                                            Zum Aufsetzen einer öffentlichen Urkunde beim Notariat muss die Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis bestätigt werden. Kann ein solcher Ausweis nicht vorgelegt werden, besteht die Möglichkeit eines Identitätsnachweises durch zwei Identitätszeuginnen/Identitätszeugen.

                                            Hinweis:

                                            Hingegen genügt bei gleichzeitiger Vorlage eines amtlichen Dokuments (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis – jeweils ohne Foto) eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge.

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                                              Identitätszeuge

                                              Die Identitätszeugin/der Identitätszeuge ist eine Person, die die Identität einer anderen Person (ohne amtlichen Lichtbildausweis) bestätigen kann.

                                              Die Zeugin/der Zeuge muss in einem Naheverhältnis (z.B. Verwandtschaft, Ehegattin/Ehegatte) zur bezeugenden Person stehen, eigenberechtigt sein und selbst über einen amtlichen Lichtbildausweis verfügen.

                                              Beispiel:

                                              Zum Aufsetzen einer öffentlichen Urkunde beim Notariat muss die Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis bestätigt werden. Kann ein solcher Ausweis nicht vorgelegt werden, besteht die Möglichkeit eines Identitätsnachweises durch zwei Identitätszeuginnen/Identitätszeugen.

                                              Hinweis:

                                              Hingegen genügt bei gleichzeitiger Vorlage eines amtlichen Dokuments (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis – jeweils ohne Foto) eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge.

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                                                Identitätszeuge

                                                Die Identitätszeugin/der Identitätszeuge ist eine Person, die die Identität einer anderen Person (ohne amtlichen Lichtbildausweis) bestätigen kann.

                                                Die Zeugin/der Zeuge muss in einem Naheverhältnis (z.B. Verwandtschaft, Ehegattin/Ehegatte) zur bezeugenden Person stehen, eigenberechtigt sein und selbst über einen amtlichen Lichtbildausweis verfügen.

                                                Beispiel:

                                                Zum Aufsetzen einer öffentlichen Urkunde beim Notariat muss die Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis bestätigt werden. Kann ein solcher Ausweis nicht vorgelegt werden, besteht die Möglichkeit eines Identitätsnachweises durch zwei Identitätszeuginnen/Identitätszeugen.

                                                Hinweis:

                                                Hingegen genügt bei gleichzeitiger Vorlage eines amtlichen Dokuments (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis – jeweils ohne Foto) eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge.

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                                                  Identitätszeuge

                                                  Die Identitätszeugin/der Identitätszeuge ist eine Person, die die Identität einer anderen Person (ohne amtlichen Lichtbildausweis) bestätigen kann.

                                                  Die Zeugin/der Zeuge muss in einem Naheverhältnis (z.B. Verwandtschaft, Ehegattin/Ehegatte) zur bezeugenden Person stehen, eigenberechtigt sein und selbst über einen amtlichen Lichtbildausweis verfügen.

                                                  Beispiel:

                                                  Zum Aufsetzen einer öffentlichen Urkunde beim Notariat muss die Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis bestätigt werden. Kann ein solcher Ausweis nicht vorgelegt werden, besteht die Möglichkeit eines Identitätsnachweises durch zwei Identitätszeuginnen/Identitätszeugen.

                                                  Hinweis:

                                                  Hingegen genügt bei gleichzeitiger Vorlage eines amtlichen Dokuments (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis – jeweils ohne Foto) eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge.

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                                                    Identitätszeuge

                                                    Die Identitätszeugin/der Identitätszeuge ist eine Person, die die Identität einer anderen Person (ohne amtlichen Lichtbildausweis) bestätigen kann.

                                                    Die Zeugin/der Zeuge muss in einem Naheverhältnis (z.B. Verwandtschaft, Ehegattin/Ehegatte) zur bezeugenden Person stehen, eigenberechtigt sein und selbst über einen amtlichen Lichtbildausweis verfügen.

                                                    Beispiel:

                                                    Zum Aufsetzen einer öffentlichen Urkunde beim Notariat muss die Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis bestätigt werden. Kann ein solcher Ausweis nicht vorgelegt werden, besteht die Möglichkeit eines Identitätsnachweises durch zwei Identitätszeuginnen/Identitätszeugen.

                                                    Hinweis:

                                                    Hingegen genügt bei gleichzeitiger Vorlage eines amtlichen Dokuments (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis – jeweils ohne Foto) eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge.

                                                    Letzte Aktualisierung: 26.03.2025
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                                                      Identitätszeuge

                                                      Die Identitätszeugin/der Identitätszeuge ist eine Person, die die Identität einer anderen Person (ohne amtlichen Lichtbildausweis) bestätigen kann.

                                                      Die Zeugin/der Zeuge muss in einem Naheverhältnis (z.B. Verwandtschaft, Ehegattin/Ehegatte) zur bezeugenden Person stehen, eigenberechtigt sein und selbst über einen amtlichen Lichtbildausweis verfügen.

                                                      Beispiel:

                                                      Zum Aufsetzen einer öffentlichen Urkunde beim Notariat muss die Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis bestätigt werden. Kann ein solcher Ausweis nicht vorgelegt werden, besteht die Möglichkeit eines Identitätsnachweises durch zwei Identitätszeuginnen/Identitätszeugen.

                                                      Hinweis:

                                                      Hingegen genügt bei gleichzeitiger Vorlage eines amtlichen Dokuments (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis – jeweils ohne Foto) eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge.

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                                                        Identitätszeuge

                                                        Die Identitätszeugin/der Identitätszeuge ist eine Person, die die Identität einer anderen Person (ohne amtlichen Lichtbildausweis) bestätigen kann.

                                                        Die Zeugin/der Zeuge muss in einem Naheverhältnis (z.B. Verwandtschaft, Ehegattin/Ehegatte) zur bezeugenden Person stehen, eigenberechtigt sein und selbst über einen amtlichen Lichtbildausweis verfügen.

                                                        Beispiel:

                                                        Zum Aufsetzen einer öffentlichen Urkunde beim Notariat muss die Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis bestätigt werden. Kann ein solcher Ausweis nicht vorgelegt werden, besteht die Möglichkeit eines Identitätsnachweises durch zwei Identitätszeuginnen/Identitätszeugen.

                                                        Hinweis:

                                                        Hingegen genügt bei gleichzeitiger Vorlage eines amtlichen Dokuments (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis – jeweils ohne Foto) eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge.

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                                                          Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                          Identitätszeuge

                                                          Die Identitätszeugin/der Identitätszeuge ist eine Person, die die Identität einer anderen Person (ohne amtlichen Lichtbildausweis) bestätigen kann.

                                                          Die Zeugin/der Zeuge muss in einem Naheverhältnis (z.B. Verwandtschaft, Ehegattin/Ehegatte) zur bezeugenden Person stehen, eigenberechtigt sein und selbst über einen amtlichen Lichtbildausweis verfügen.

                                                          Beispiel:

                                                          Zum Aufsetzen einer öffentlichen Urkunde beim Notariat muss die Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis bestätigt werden. Kann ein solcher Ausweis nicht vorgelegt werden, besteht die Möglichkeit eines Identitätsnachweises durch zwei Identitätszeuginnen/Identitätszeugen.

                                                          Hinweis:

                                                          Hingegen genügt bei gleichzeitiger Vorlage eines amtlichen Dokuments (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis – jeweils ohne Foto) eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge.

                                                          Letzte Aktualisierung: 26.03.2025
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Begriffe mit I

                                                            Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                            Identitätszeuge

                                                            Die Identitätszeugin/der Identitätszeuge ist eine Person, die die Identität einer anderen Person (ohne amtlichen Lichtbildausweis) bestätigen kann.

                                                            Die Zeugin/der Zeuge muss in einem Naheverhältnis (z.B. Verwandtschaft, Ehegattin/Ehegatte) zur bezeugenden Person stehen, eigenberechtigt sein und selbst über einen amtlichen Lichtbildausweis verfügen.

                                                            Beispiel:

                                                            Zum Aufsetzen einer öffentlichen Urkunde beim Notariat muss die Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis bestätigt werden. Kann ein solcher Ausweis nicht vorgelegt werden, besteht die Möglichkeit eines Identitätsnachweises durch zwei Identitätszeuginnen/Identitätszeugen.

                                                            Hinweis:

                                                            Hingegen genügt bei gleichzeitiger Vorlage eines amtlichen Dokuments (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis – jeweils ohne Foto) eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge.

                                                            Letzte Aktualisierung: 26.03.2025
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                                                              Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                              Identitätszeuge

                                                              Die Identitätszeugin/der Identitätszeuge ist eine Person, die die Identität einer anderen Person (ohne amtlichen Lichtbildausweis) bestätigen kann.

                                                              Die Zeugin/der Zeuge muss in einem Naheverhältnis (z.B. Verwandtschaft, Ehegattin/Ehegatte) zur bezeugenden Person stehen, eigenberechtigt sein und selbst über einen amtlichen Lichtbildausweis verfügen.

                                                              Beispiel:

                                                              Zum Aufsetzen einer öffentlichen Urkunde beim Notariat muss die Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis bestätigt werden. Kann ein solcher Ausweis nicht vorgelegt werden, besteht die Möglichkeit eines Identitätsnachweises durch zwei Identitätszeuginnen/Identitätszeugen.

                                                              Hinweis:

                                                              Hingegen genügt bei gleichzeitiger Vorlage eines amtlichen Dokuments (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis – jeweils ohne Foto) eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge.

                                                              Letzte Aktualisierung: 26.03.2025
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                                                                Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                Identitätszeuge

                                                                Die Identitätszeugin/der Identitätszeuge ist eine Person, die die Identität einer anderen Person (ohne amtlichen Lichtbildausweis) bestätigen kann.

                                                                Die Zeugin/der Zeuge muss in einem Naheverhältnis (z.B. Verwandtschaft, Ehegattin/Ehegatte) zur bezeugenden Person stehen, eigenberechtigt sein und selbst über einen amtlichen Lichtbildausweis verfügen.

                                                                Beispiel:

                                                                Zum Aufsetzen einer öffentlichen Urkunde beim Notariat muss die Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis bestätigt werden. Kann ein solcher Ausweis nicht vorgelegt werden, besteht die Möglichkeit eines Identitätsnachweises durch zwei Identitätszeuginnen/Identitätszeugen.

                                                                Hinweis:

                                                                Hingegen genügt bei gleichzeitiger Vorlage eines amtlichen Dokuments (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis – jeweils ohne Foto) eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge.

                                                                Letzte Aktualisierung: 26.03.2025
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                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                  Identitätszeuge

                                                                  Die Identitätszeugin/der Identitätszeuge ist eine Person, die die Identität einer anderen Person (ohne amtlichen Lichtbildausweis) bestätigen kann.

                                                                  Die Zeugin/der Zeuge muss in einem Naheverhältnis (z.B. Verwandtschaft, Ehegattin/Ehegatte) zur bezeugenden Person stehen, eigenberechtigt sein und selbst über einen amtlichen Lichtbildausweis verfügen.

                                                                  Beispiel:

                                                                  Zum Aufsetzen einer öffentlichen Urkunde beim Notariat muss die Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis bestätigt werden. Kann ein solcher Ausweis nicht vorgelegt werden, besteht die Möglichkeit eines Identitätsnachweises durch zwei Identitätszeuginnen/Identitätszeugen.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Hingegen genügt bei gleichzeitiger Vorlage eines amtlichen Dokuments (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis – jeweils ohne Foto) eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 26.03.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion