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    Begriffe mit O

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    Organstrafverfügung

    Sinnverwandter Begriff: Organmandat, Organstrafmandat

    Die Organe der öffentlichen Aufsicht sind ermächtigt, wegen bestimmter von ihnen dienstlich wahrgenommener oder vor ihnen eingestandener Verwaltungsübertretungen durch Organstrafverfügung eine Geldstrafe einzuheben. Dieses Verfahren soll dazu dienen, geringfügigere Übertretungen möglichst rasch zu bestrafen.

    Gegen eine Organstrafverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Verweigert die Beanstandete/der Beanstandete die Zahlung des Strafbetrags, so hat das Organ Anzeige an die Behörde zu erstatten. Diese leitet dann das Verwaltungsstrafverfahren ein.

    Abgekürztes Verwaltungsstrafverfahren

    Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Sinnverwandter Begriff: Organmandat, Organstrafmandat

      Die Organe der öffentlichen Aufsicht sind ermächtigt, wegen bestimmter von ihnen dienstlich wahrgenommener oder vor ihnen eingestandener Verwaltungsübertretungen durch Organstrafverfügung eine Geldstrafe einzuheben. Dieses Verfahren soll dazu dienen, geringfügigere Übertretungen möglichst rasch zu bestrafen.

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                                          Die Organe der öffentlichen Aufsicht sind ermächtigt, wegen bestimmter von ihnen dienstlich wahrgenommener oder vor ihnen eingestandener Verwaltungsübertretungen durch Organstrafverfügung eine Geldstrafe einzuheben. Dieses Verfahren soll dazu dienen, geringfügigere Übertretungen möglichst rasch zu bestrafen.

                                          Gegen eine Organstrafverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Verweigert die Beanstandete/der Beanstandete die Zahlung des Strafbetrags, so hat das Organ Anzeige an die Behörde zu erstatten. Diese leitet dann das Verwaltungsstrafverfahren ein.

                                          Abgekürztes Verwaltungsstrafverfahren

                                          Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Begriffe mit O

                                            Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                            Organstrafverfügung

                                            Sinnverwandter Begriff: Organmandat, Organstrafmandat

                                            Die Organe der öffentlichen Aufsicht sind ermächtigt, wegen bestimmter von ihnen dienstlich wahrgenommener oder vor ihnen eingestandener Verwaltungsübertretungen durch Organstrafverfügung eine Geldstrafe einzuheben. Dieses Verfahren soll dazu dienen, geringfügigere Übertretungen möglichst rasch zu bestrafen.

                                            Gegen eine Organstrafverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Verweigert die Beanstandete/der Beanstandete die Zahlung des Strafbetrags, so hat das Organ Anzeige an die Behörde zu erstatten. Diese leitet dann das Verwaltungsstrafverfahren ein.

                                            Abgekürztes Verwaltungsstrafverfahren

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                                              Sinnverwandter Begriff: Organmandat, Organstrafmandat

                                              Die Organe der öffentlichen Aufsicht sind ermächtigt, wegen bestimmter von ihnen dienstlich wahrgenommener oder vor ihnen eingestandener Verwaltungsübertretungen durch Organstrafverfügung eine Geldstrafe einzuheben. Dieses Verfahren soll dazu dienen, geringfügigere Übertretungen möglichst rasch zu bestrafen.

                                              Gegen eine Organstrafverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Verweigert die Beanstandete/der Beanstandete die Zahlung des Strafbetrags, so hat das Organ Anzeige an die Behörde zu erstatten. Diese leitet dann das Verwaltungsstrafverfahren ein.

                                              Abgekürztes Verwaltungsstrafverfahren

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                                                Sinnverwandter Begriff: Organmandat, Organstrafmandat

                                                Die Organe der öffentlichen Aufsicht sind ermächtigt, wegen bestimmter von ihnen dienstlich wahrgenommener oder vor ihnen eingestandener Verwaltungsübertretungen durch Organstrafverfügung eine Geldstrafe einzuheben. Dieses Verfahren soll dazu dienen, geringfügigere Übertretungen möglichst rasch zu bestrafen.

                                                Gegen eine Organstrafverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Verweigert die Beanstandete/der Beanstandete die Zahlung des Strafbetrags, so hat das Organ Anzeige an die Behörde zu erstatten. Diese leitet dann das Verwaltungsstrafverfahren ein.

                                                Abgekürztes Verwaltungsstrafverfahren

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                                                  Organstrafverfügung

                                                  Sinnverwandter Begriff: Organmandat, Organstrafmandat

                                                  Die Organe der öffentlichen Aufsicht sind ermächtigt, wegen bestimmter von ihnen dienstlich wahrgenommener oder vor ihnen eingestandener Verwaltungsübertretungen durch Organstrafverfügung eine Geldstrafe einzuheben. Dieses Verfahren soll dazu dienen, geringfügigere Übertretungen möglichst rasch zu bestrafen.

                                                  Gegen eine Organstrafverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Verweigert die Beanstandete/der Beanstandete die Zahlung des Strafbetrags, so hat das Organ Anzeige an die Behörde zu erstatten. Diese leitet dann das Verwaltungsstrafverfahren ein.

                                                  Abgekürztes Verwaltungsstrafverfahren

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                                                    Die Organe der öffentlichen Aufsicht sind ermächtigt, wegen bestimmter von ihnen dienstlich wahrgenommener oder vor ihnen eingestandener Verwaltungsübertretungen durch Organstrafverfügung eine Geldstrafe einzuheben. Dieses Verfahren soll dazu dienen, geringfügigere Übertretungen möglichst rasch zu bestrafen.

                                                    Gegen eine Organstrafverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Verweigert die Beanstandete/der Beanstandete die Zahlung des Strafbetrags, so hat das Organ Anzeige an die Behörde zu erstatten. Diese leitet dann das Verwaltungsstrafverfahren ein.

                                                    Abgekürztes Verwaltungsstrafverfahren

                                                    Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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                                                      Organstrafverfügung

                                                      Sinnverwandter Begriff: Organmandat, Organstrafmandat

                                                      Die Organe der öffentlichen Aufsicht sind ermächtigt, wegen bestimmter von ihnen dienstlich wahrgenommener oder vor ihnen eingestandener Verwaltungsübertretungen durch Organstrafverfügung eine Geldstrafe einzuheben. Dieses Verfahren soll dazu dienen, geringfügigere Übertretungen möglichst rasch zu bestrafen.

                                                      Gegen eine Organstrafverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Verweigert die Beanstandete/der Beanstandete die Zahlung des Strafbetrags, so hat das Organ Anzeige an die Behörde zu erstatten. Diese leitet dann das Verwaltungsstrafverfahren ein.

                                                      Abgekürztes Verwaltungsstrafverfahren

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                                                        Organstrafverfügung

                                                        Sinnverwandter Begriff: Organmandat, Organstrafmandat

                                                        Die Organe der öffentlichen Aufsicht sind ermächtigt, wegen bestimmter von ihnen dienstlich wahrgenommener oder vor ihnen eingestandener Verwaltungsübertretungen durch Organstrafverfügung eine Geldstrafe einzuheben. Dieses Verfahren soll dazu dienen, geringfügigere Übertretungen möglichst rasch zu bestrafen.

                                                        Gegen eine Organstrafverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Verweigert die Beanstandete/der Beanstandete die Zahlung des Strafbetrags, so hat das Organ Anzeige an die Behörde zu erstatten. Diese leitet dann das Verwaltungsstrafverfahren ein.

                                                        Abgekürztes Verwaltungsstrafverfahren

                                                        Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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                                                          Organstrafverfügung

                                                          Sinnverwandter Begriff: Organmandat, Organstrafmandat

                                                          Die Organe der öffentlichen Aufsicht sind ermächtigt, wegen bestimmter von ihnen dienstlich wahrgenommener oder vor ihnen eingestandener Verwaltungsübertretungen durch Organstrafverfügung eine Geldstrafe einzuheben. Dieses Verfahren soll dazu dienen, geringfügigere Übertretungen möglichst rasch zu bestrafen.

                                                          Gegen eine Organstrafverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Verweigert die Beanstandete/der Beanstandete die Zahlung des Strafbetrags, so hat das Organ Anzeige an die Behörde zu erstatten. Diese leitet dann das Verwaltungsstrafverfahren ein.

                                                          Abgekürztes Verwaltungsstrafverfahren

                                                          Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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                                                            Organstrafverfügung

                                                            Sinnverwandter Begriff: Organmandat, Organstrafmandat

                                                            Die Organe der öffentlichen Aufsicht sind ermächtigt, wegen bestimmter von ihnen dienstlich wahrgenommener oder vor ihnen eingestandener Verwaltungsübertretungen durch Organstrafverfügung eine Geldstrafe einzuheben. Dieses Verfahren soll dazu dienen, geringfügigere Übertretungen möglichst rasch zu bestrafen.

                                                            Gegen eine Organstrafverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Verweigert die Beanstandete/der Beanstandete die Zahlung des Strafbetrags, so hat das Organ Anzeige an die Behörde zu erstatten. Diese leitet dann das Verwaltungsstrafverfahren ein.

                                                            Abgekürztes Verwaltungsstrafverfahren

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                                                              Organstrafverfügung

                                                              Sinnverwandter Begriff: Organmandat, Organstrafmandat

                                                              Die Organe der öffentlichen Aufsicht sind ermächtigt, wegen bestimmter von ihnen dienstlich wahrgenommener oder vor ihnen eingestandener Verwaltungsübertretungen durch Organstrafverfügung eine Geldstrafe einzuheben. Dieses Verfahren soll dazu dienen, geringfügigere Übertretungen möglichst rasch zu bestrafen.

                                                              Gegen eine Organstrafverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Verweigert die Beanstandete/der Beanstandete die Zahlung des Strafbetrags, so hat das Organ Anzeige an die Behörde zu erstatten. Diese leitet dann das Verwaltungsstrafverfahren ein.

                                                              Abgekürztes Verwaltungsstrafverfahren

                                                              Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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                                                                Organstrafverfügung

                                                                Sinnverwandter Begriff: Organmandat, Organstrafmandat

                                                                Die Organe der öffentlichen Aufsicht sind ermächtigt, wegen bestimmter von ihnen dienstlich wahrgenommener oder vor ihnen eingestandener Verwaltungsübertretungen durch Organstrafverfügung eine Geldstrafe einzuheben. Dieses Verfahren soll dazu dienen, geringfügigere Übertretungen möglichst rasch zu bestrafen.

                                                                Gegen eine Organstrafverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Verweigert die Beanstandete/der Beanstandete die Zahlung des Strafbetrags, so hat das Organ Anzeige an die Behörde zu erstatten. Diese leitet dann das Verwaltungsstrafverfahren ein.

                                                                Abgekürztes Verwaltungsstrafverfahren

                                                                Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                  Organstrafverfügung

                                                                  Sinnverwandter Begriff: Organmandat, Organstrafmandat

                                                                  Die Organe der öffentlichen Aufsicht sind ermächtigt, wegen bestimmter von ihnen dienstlich wahrgenommener oder vor ihnen eingestandener Verwaltungsübertretungen durch Organstrafverfügung eine Geldstrafe einzuheben. Dieses Verfahren soll dazu dienen, geringfügigere Übertretungen möglichst rasch zu bestrafen.

                                                                  Gegen eine Organstrafverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Verweigert die Beanstandete/der Beanstandete die Zahlung des Strafbetrags, so hat das Organ Anzeige an die Behörde zu erstatten. Diese leitet dann das Verwaltungsstrafverfahren ein.

                                                                  Abgekürztes Verwaltungsstrafverfahren

                                                                  Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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