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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

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    Drohnenkategorien open, specific, certified (Anwendungsszenarien)

    Hinweis:

    Über bestimmte Gebiete (z.B. Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete) darf nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden geflogen werden. Weitere Informationen finden sich unter map.dronespace.at bzw. in der App "Dronespace".

    Kategorie "open"

    Die Kategorie "open" ist besonders für den Privatgebrauch relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen:

    • C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
    • C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
    • C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht
    • C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht

    Die Drohnen-CE-Kennzeichnung (C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen. Wer eine Drohnen App nutzt und die entsprechende CE-Kennzeichnung eingibt, kann sich darüber informieren.

    Hinweis:

    Beim Betrieb von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist ein Drohnenführerschein verpflichtend. Weitere Informationen zur Registrierungspflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Voraussetzungen

    In der Kategorie "open" sind folgende Regelungen zwingend einzuhalten:

    • maximal erlaubte Höhe: 120 Meter
    • ein ununterbrochener Sichtkontakt, also eine direkte Sichtverbindung zum Fluggerät (ohne technische Hilfsmittel).
    • ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

    Beim Kauf einer bestimmten Drohne ist entscheidend, wie nahe diese am Menschen betrieben werden soll und welche Drohne dafür laut CE-Kennzeichnung überhaupt in Betracht kommt. Es gilt: Je schwerer die Drohne ist, desto mehr Abstand ist zu unbeteiligten Personen einzuhalten und desto höher ist die Drohnen-CE-Klasse (C0 bis C4), was wiederum den Kompetenznachweis (Prüfungsumfang) aufwändiger macht.

    Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

    Die Anforderungen an den Betrieb und die Geräte hängen ebenso von der gewählten Unterkategorie ab:

    Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen" 

    • Ein Flug in der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen der Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht unter 900 g) und Eigenbauten unter 250 g (auch vor 31.12.2020 in Verkehr gebrachte Geräte unter 250 g) durchgeführt werden.
    • Beide Drohnenklassen (C0 und C1) dürfen in einem "Follow-me"-Modus (die Drohne folgt per Knopfdruck ihrer Pilotin/ihres Piloten) innerhalb von 50 m betrieben werden; der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer C0 Drohne (weniger als 250 Gramm) erlaubt.

    Unterkategorie A2 – "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter)

    Die Unterkategorie A2 ist für schwerere Drohnen in der Klasse C2 (900 g bis 4 kg) vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen festgelegt. Verfügt die Drohne über einen "Low-Speed-Mode" mit maximal 3 m/s und lassen es die äußeren Umstände wie Wetter zu, so darf dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringert werden.

    Unterkategorie A3 – "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter)

    Die letzte Unterkategorie A3 betrifft schwerere Drohnen von 900 g bis 25 kg maximalem Abfluggewicht. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Für die Kategorie A3 gelten zusätzliche Anforderungen:

    • Das Fluggerät darf nur mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden.
    • Im Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.

    Mit einer "Remote ID"-Funktion können Höhe, Position, Betreiberkennung und weitere Informationen an alle Empfängerinnen/Empfänger in Funkreichweite übertragen werden. Daran gekoppelt ist die ebenso verpflichtende Anforderung einer "Geo-Awareness"-Funktion, diehilft,  Luftraumgegebenheiten zu erkennen und bei möglichen Verstößen zu warnen. Diese wird von C1, C2 und C3 Drohnen verlangt. C0 Drohnen sind aufgrund ihres geringen Gewichts von der Remote-ID-Funktion ausgenommen. Diese Anforderung entfällt ebenso bei Klasse C4 Drohnen und selbst gebauten Geräten mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Die "Remote ID"-Funktion ist seit 1. Jänner 2024 verpflichtend vorgeschrieben.

    Eine Grafik auf dronespace.at veranschaulicht die Open Kategorie (für Geräte mit CIL-Kennzeichnung).

    Achtung:

    Wenn eine der Vorgaben der Kategorie "open" nicht erfüllt ist, dann ist eine Betriebsbewilligung im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

    Kategorie "specific"

    In der Kategorie "specific" sind Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erlaubt. Diese Kategorie kommt bei Kameraflügen über besiedeltem Gebiet oder der Befliegung von Infrastruktur zur Anwendung.

    Weitere Informationen zur erforderlichen Risikobewertung und zum „Light UAS Operator Certificate" finden sich unter Bewilligung in der Kategorie "specific" ebenso auf oesterreich.gv.at

    Kategorie "certified"

    Die Kategorie "certified" ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar ist mit jenem in der bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Eine Zertifizierung ist jedenfalls notwendig, wenn das Fluggerät

    • für den Personen- oder Gefahrenguttransport oder
    • für den Flug über Menschenansammlungen mit Drohnen von über drei Metern Größe

    genutzt wird. Eine Bewilligung in dieser Kategorie ist aktuell nur unter Einbindung der EASA möglich.

    Rechtsgrundlagen

    EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

    Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

    Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

      Drohnenkategorien open, specific, certified (Anwendungsszenarien)

      Hinweis:

      Über bestimmte Gebiete (z.B. Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete) darf nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden geflogen werden. Weitere Informationen finden sich unter map.dronespace.at bzw. in der App "Dronespace".

      Kategorie "open"

      Die Kategorie "open" ist besonders für den Privatgebrauch relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen:

      • C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
      • C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
      • C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht
      • C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht

      Die Drohnen-CE-Kennzeichnung (C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen. Wer eine Drohnen App nutzt und die entsprechende CE-Kennzeichnung eingibt, kann sich darüber informieren.

      Hinweis:

      Beim Betrieb von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist ein Drohnenführerschein verpflichtend. Weitere Informationen zur Registrierungspflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

      Voraussetzungen

      In der Kategorie "open" sind folgende Regelungen zwingend einzuhalten:

      • maximal erlaubte Höhe: 120 Meter
      • ein ununterbrochener Sichtkontakt, also eine direkte Sichtverbindung zum Fluggerät (ohne technische Hilfsmittel).
      • ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

      Beim Kauf einer bestimmten Drohne ist entscheidend, wie nahe diese am Menschen betrieben werden soll und welche Drohne dafür laut CE-Kennzeichnung überhaupt in Betracht kommt. Es gilt: Je schwerer die Drohne ist, desto mehr Abstand ist zu unbeteiligten Personen einzuhalten und desto höher ist die Drohnen-CE-Klasse (C0 bis C4), was wiederum den Kompetenznachweis (Prüfungsumfang) aufwändiger macht.

      Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

      Die Anforderungen an den Betrieb und die Geräte hängen ebenso von der gewählten Unterkategorie ab:

      Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen" 

      • Ein Flug in der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen der Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht unter 900 g) und Eigenbauten unter 250 g (auch vor 31.12.2020 in Verkehr gebrachte Geräte unter 250 g) durchgeführt werden.
      • Beide Drohnenklassen (C0 und C1) dürfen in einem "Follow-me"-Modus (die Drohne folgt per Knopfdruck ihrer Pilotin/ihres Piloten) innerhalb von 50 m betrieben werden; der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer C0 Drohne (weniger als 250 Gramm) erlaubt.

      Unterkategorie A2 – "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter)

      Die Unterkategorie A2 ist für schwerere Drohnen in der Klasse C2 (900 g bis 4 kg) vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen festgelegt. Verfügt die Drohne über einen "Low-Speed-Mode" mit maximal 3 m/s und lassen es die äußeren Umstände wie Wetter zu, so darf dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringert werden.

      Unterkategorie A3 – "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter)

      Die letzte Unterkategorie A3 betrifft schwerere Drohnen von 900 g bis 25 kg maximalem Abfluggewicht. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Für die Kategorie A3 gelten zusätzliche Anforderungen:

      • Das Fluggerät darf nur mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden.
      • Im Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.

      Mit einer "Remote ID"-Funktion können Höhe, Position, Betreiberkennung und weitere Informationen an alle Empfängerinnen/Empfänger in Funkreichweite übertragen werden. Daran gekoppelt ist die ebenso verpflichtende Anforderung einer "Geo-Awareness"-Funktion, diehilft,  Luftraumgegebenheiten zu erkennen und bei möglichen Verstößen zu warnen. Diese wird von C1, C2 und C3 Drohnen verlangt. C0 Drohnen sind aufgrund ihres geringen Gewichts von der Remote-ID-Funktion ausgenommen. Diese Anforderung entfällt ebenso bei Klasse C4 Drohnen und selbst gebauten Geräten mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Die "Remote ID"-Funktion ist seit 1. Jänner 2024 verpflichtend vorgeschrieben.

      Eine Grafik auf dronespace.at veranschaulicht die Open Kategorie (für Geräte mit CIL-Kennzeichnung).

      Achtung:

      Wenn eine der Vorgaben der Kategorie "open" nicht erfüllt ist, dann ist eine Betriebsbewilligung im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

      Kategorie "specific"

      In der Kategorie "specific" sind Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erlaubt. Diese Kategorie kommt bei Kameraflügen über besiedeltem Gebiet oder der Befliegung von Infrastruktur zur Anwendung.

      Weitere Informationen zur erforderlichen Risikobewertung und zum „Light UAS Operator Certificate" finden sich unter Bewilligung in der Kategorie "specific" ebenso auf oesterreich.gv.at

      Kategorie "certified"

      Die Kategorie "certified" ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar ist mit jenem in der bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Eine Zertifizierung ist jedenfalls notwendig, wenn das Fluggerät

      • für den Personen- oder Gefahrenguttransport oder
      • für den Flug über Menschenansammlungen mit Drohnen von über drei Metern Größe

      genutzt wird. Eine Bewilligung in dieser Kategorie ist aktuell nur unter Einbindung der EASA möglich.

      Rechtsgrundlagen

      EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

      Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

      Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

        Drohnenkategorien open, specific, certified (Anwendungsszenarien)

        Hinweis:

        Über bestimmte Gebiete (z.B. Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete) darf nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden geflogen werden. Weitere Informationen finden sich unter map.dronespace.at bzw. in der App "Dronespace".

        Kategorie "open"

        Die Kategorie "open" ist besonders für den Privatgebrauch relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen:

        • C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
        • C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
        • C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht
        • C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht

        Die Drohnen-CE-Kennzeichnung (C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen. Wer eine Drohnen App nutzt und die entsprechende CE-Kennzeichnung eingibt, kann sich darüber informieren.

        Hinweis:

        Beim Betrieb von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist ein Drohnenführerschein verpflichtend. Weitere Informationen zur Registrierungspflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

        Voraussetzungen

        In der Kategorie "open" sind folgende Regelungen zwingend einzuhalten:

        • maximal erlaubte Höhe: 120 Meter
        • ein ununterbrochener Sichtkontakt, also eine direkte Sichtverbindung zum Fluggerät (ohne technische Hilfsmittel).
        • ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

        Beim Kauf einer bestimmten Drohne ist entscheidend, wie nahe diese am Menschen betrieben werden soll und welche Drohne dafür laut CE-Kennzeichnung überhaupt in Betracht kommt. Es gilt: Je schwerer die Drohne ist, desto mehr Abstand ist zu unbeteiligten Personen einzuhalten und desto höher ist die Drohnen-CE-Klasse (C0 bis C4), was wiederum den Kompetenznachweis (Prüfungsumfang) aufwändiger macht.

        Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

        Die Anforderungen an den Betrieb und die Geräte hängen ebenso von der gewählten Unterkategorie ab:

        Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen" 

        • Ein Flug in der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen der Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht unter 900 g) und Eigenbauten unter 250 g (auch vor 31.12.2020 in Verkehr gebrachte Geräte unter 250 g) durchgeführt werden.
        • Beide Drohnenklassen (C0 und C1) dürfen in einem "Follow-me"-Modus (die Drohne folgt per Knopfdruck ihrer Pilotin/ihres Piloten) innerhalb von 50 m betrieben werden; der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer C0 Drohne (weniger als 250 Gramm) erlaubt.

        Unterkategorie A2 – "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter)

        Die Unterkategorie A2 ist für schwerere Drohnen in der Klasse C2 (900 g bis 4 kg) vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen festgelegt. Verfügt die Drohne über einen "Low-Speed-Mode" mit maximal 3 m/s und lassen es die äußeren Umstände wie Wetter zu, so darf dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringert werden.

        Unterkategorie A3 – "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter)

        Die letzte Unterkategorie A3 betrifft schwerere Drohnen von 900 g bis 25 kg maximalem Abfluggewicht. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Für die Kategorie A3 gelten zusätzliche Anforderungen:

        • Das Fluggerät darf nur mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden.
        • Im Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.

        Mit einer "Remote ID"-Funktion können Höhe, Position, Betreiberkennung und weitere Informationen an alle Empfängerinnen/Empfänger in Funkreichweite übertragen werden. Daran gekoppelt ist die ebenso verpflichtende Anforderung einer "Geo-Awareness"-Funktion, diehilft,  Luftraumgegebenheiten zu erkennen und bei möglichen Verstößen zu warnen. Diese wird von C1, C2 und C3 Drohnen verlangt. C0 Drohnen sind aufgrund ihres geringen Gewichts von der Remote-ID-Funktion ausgenommen. Diese Anforderung entfällt ebenso bei Klasse C4 Drohnen und selbst gebauten Geräten mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Die "Remote ID"-Funktion ist seit 1. Jänner 2024 verpflichtend vorgeschrieben.

        Eine Grafik auf dronespace.at veranschaulicht die Open Kategorie (für Geräte mit CIL-Kennzeichnung).

        Achtung:

        Wenn eine der Vorgaben der Kategorie "open" nicht erfüllt ist, dann ist eine Betriebsbewilligung im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

        Kategorie "specific"

        In der Kategorie "specific" sind Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erlaubt. Diese Kategorie kommt bei Kameraflügen über besiedeltem Gebiet oder der Befliegung von Infrastruktur zur Anwendung.

        Weitere Informationen zur erforderlichen Risikobewertung und zum „Light UAS Operator Certificate" finden sich unter Bewilligung in der Kategorie "specific" ebenso auf oesterreich.gv.at

        Kategorie "certified"

        Die Kategorie "certified" ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar ist mit jenem in der bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Eine Zertifizierung ist jedenfalls notwendig, wenn das Fluggerät

        • für den Personen- oder Gefahrenguttransport oder
        • für den Flug über Menschenansammlungen mit Drohnen von über drei Metern Größe

        genutzt wird. Eine Bewilligung in dieser Kategorie ist aktuell nur unter Einbindung der EASA möglich.

        Rechtsgrundlagen

        EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

        Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

        Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

          Drohnenkategorien open, specific, certified (Anwendungsszenarien)

          Hinweis:

          Über bestimmte Gebiete (z.B. Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete) darf nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden geflogen werden. Weitere Informationen finden sich unter map.dronespace.at bzw. in der App "Dronespace".

          Kategorie "open"

          Die Kategorie "open" ist besonders für den Privatgebrauch relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen:

          • C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
          • C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
          • C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht
          • C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht

          Die Drohnen-CE-Kennzeichnung (C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen. Wer eine Drohnen App nutzt und die entsprechende CE-Kennzeichnung eingibt, kann sich darüber informieren.

          Hinweis:

          Beim Betrieb von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist ein Drohnenführerschein verpflichtend. Weitere Informationen zur Registrierungspflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

          Voraussetzungen

          In der Kategorie "open" sind folgende Regelungen zwingend einzuhalten:

          • maximal erlaubte Höhe: 120 Meter
          • ein ununterbrochener Sichtkontakt, also eine direkte Sichtverbindung zum Fluggerät (ohne technische Hilfsmittel).
          • ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

          Beim Kauf einer bestimmten Drohne ist entscheidend, wie nahe diese am Menschen betrieben werden soll und welche Drohne dafür laut CE-Kennzeichnung überhaupt in Betracht kommt. Es gilt: Je schwerer die Drohne ist, desto mehr Abstand ist zu unbeteiligten Personen einzuhalten und desto höher ist die Drohnen-CE-Klasse (C0 bis C4), was wiederum den Kompetenznachweis (Prüfungsumfang) aufwändiger macht.

          Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

          Die Anforderungen an den Betrieb und die Geräte hängen ebenso von der gewählten Unterkategorie ab:

          Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen" 

          • Ein Flug in der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen der Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht unter 900 g) und Eigenbauten unter 250 g (auch vor 31.12.2020 in Verkehr gebrachte Geräte unter 250 g) durchgeführt werden.
          • Beide Drohnenklassen (C0 und C1) dürfen in einem "Follow-me"-Modus (die Drohne folgt per Knopfdruck ihrer Pilotin/ihres Piloten) innerhalb von 50 m betrieben werden; der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer C0 Drohne (weniger als 250 Gramm) erlaubt.

          Unterkategorie A2 – "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter)

          Die Unterkategorie A2 ist für schwerere Drohnen in der Klasse C2 (900 g bis 4 kg) vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen festgelegt. Verfügt die Drohne über einen "Low-Speed-Mode" mit maximal 3 m/s und lassen es die äußeren Umstände wie Wetter zu, so darf dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringert werden.

          Unterkategorie A3 – "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter)

          Die letzte Unterkategorie A3 betrifft schwerere Drohnen von 900 g bis 25 kg maximalem Abfluggewicht. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Für die Kategorie A3 gelten zusätzliche Anforderungen:

          • Das Fluggerät darf nur mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden.
          • Im Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.

          Mit einer "Remote ID"-Funktion können Höhe, Position, Betreiberkennung und weitere Informationen an alle Empfängerinnen/Empfänger in Funkreichweite übertragen werden. Daran gekoppelt ist die ebenso verpflichtende Anforderung einer "Geo-Awareness"-Funktion, diehilft,  Luftraumgegebenheiten zu erkennen und bei möglichen Verstößen zu warnen. Diese wird von C1, C2 und C3 Drohnen verlangt. C0 Drohnen sind aufgrund ihres geringen Gewichts von der Remote-ID-Funktion ausgenommen. Diese Anforderung entfällt ebenso bei Klasse C4 Drohnen und selbst gebauten Geräten mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Die "Remote ID"-Funktion ist seit 1. Jänner 2024 verpflichtend vorgeschrieben.

          Eine Grafik auf dronespace.at veranschaulicht die Open Kategorie (für Geräte mit CIL-Kennzeichnung).

          Achtung:

          Wenn eine der Vorgaben der Kategorie "open" nicht erfüllt ist, dann ist eine Betriebsbewilligung im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

          Kategorie "specific"

          In der Kategorie "specific" sind Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erlaubt. Diese Kategorie kommt bei Kameraflügen über besiedeltem Gebiet oder der Befliegung von Infrastruktur zur Anwendung.

          Weitere Informationen zur erforderlichen Risikobewertung und zum „Light UAS Operator Certificate" finden sich unter Bewilligung in der Kategorie "specific" ebenso auf oesterreich.gv.at

          Kategorie "certified"

          Die Kategorie "certified" ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar ist mit jenem in der bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Eine Zertifizierung ist jedenfalls notwendig, wenn das Fluggerät

          • für den Personen- oder Gefahrenguttransport oder
          • für den Flug über Menschenansammlungen mit Drohnen von über drei Metern Größe

          genutzt wird. Eine Bewilligung in dieser Kategorie ist aktuell nur unter Einbindung der EASA möglich.

          Rechtsgrundlagen

          EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

          Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

          Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

            Drohnenkategorien open, specific, certified (Anwendungsszenarien)

            Hinweis:

            Über bestimmte Gebiete (z.B. Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete) darf nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden geflogen werden. Weitere Informationen finden sich unter map.dronespace.at bzw. in der App "Dronespace".

            Kategorie "open"

            Die Kategorie "open" ist besonders für den Privatgebrauch relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen:

            • C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
            • C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
            • C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht
            • C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht

            Die Drohnen-CE-Kennzeichnung (C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen. Wer eine Drohnen App nutzt und die entsprechende CE-Kennzeichnung eingibt, kann sich darüber informieren.

            Hinweis:

            Beim Betrieb von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist ein Drohnenführerschein verpflichtend. Weitere Informationen zur Registrierungspflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Voraussetzungen

            In der Kategorie "open" sind folgende Regelungen zwingend einzuhalten:

            • maximal erlaubte Höhe: 120 Meter
            • ein ununterbrochener Sichtkontakt, also eine direkte Sichtverbindung zum Fluggerät (ohne technische Hilfsmittel).
            • ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

            Beim Kauf einer bestimmten Drohne ist entscheidend, wie nahe diese am Menschen betrieben werden soll und welche Drohne dafür laut CE-Kennzeichnung überhaupt in Betracht kommt. Es gilt: Je schwerer die Drohne ist, desto mehr Abstand ist zu unbeteiligten Personen einzuhalten und desto höher ist die Drohnen-CE-Klasse (C0 bis C4), was wiederum den Kompetenznachweis (Prüfungsumfang) aufwändiger macht.

            Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

            Die Anforderungen an den Betrieb und die Geräte hängen ebenso von der gewählten Unterkategorie ab:

            Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen" 

            • Ein Flug in der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen der Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht unter 900 g) und Eigenbauten unter 250 g (auch vor 31.12.2020 in Verkehr gebrachte Geräte unter 250 g) durchgeführt werden.
            • Beide Drohnenklassen (C0 und C1) dürfen in einem "Follow-me"-Modus (die Drohne folgt per Knopfdruck ihrer Pilotin/ihres Piloten) innerhalb von 50 m betrieben werden; der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer C0 Drohne (weniger als 250 Gramm) erlaubt.

            Unterkategorie A2 – "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter)

            Die Unterkategorie A2 ist für schwerere Drohnen in der Klasse C2 (900 g bis 4 kg) vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen festgelegt. Verfügt die Drohne über einen "Low-Speed-Mode" mit maximal 3 m/s und lassen es die äußeren Umstände wie Wetter zu, so darf dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringert werden.

            Unterkategorie A3 – "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter)

            Die letzte Unterkategorie A3 betrifft schwerere Drohnen von 900 g bis 25 kg maximalem Abfluggewicht. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Für die Kategorie A3 gelten zusätzliche Anforderungen:

            • Das Fluggerät darf nur mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden.
            • Im Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.

            Mit einer "Remote ID"-Funktion können Höhe, Position, Betreiberkennung und weitere Informationen an alle Empfängerinnen/Empfänger in Funkreichweite übertragen werden. Daran gekoppelt ist die ebenso verpflichtende Anforderung einer "Geo-Awareness"-Funktion, diehilft,  Luftraumgegebenheiten zu erkennen und bei möglichen Verstößen zu warnen. Diese wird von C1, C2 und C3 Drohnen verlangt. C0 Drohnen sind aufgrund ihres geringen Gewichts von der Remote-ID-Funktion ausgenommen. Diese Anforderung entfällt ebenso bei Klasse C4 Drohnen und selbst gebauten Geräten mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Die "Remote ID"-Funktion ist seit 1. Jänner 2024 verpflichtend vorgeschrieben.

            Eine Grafik auf dronespace.at veranschaulicht die Open Kategorie (für Geräte mit CIL-Kennzeichnung).

            Achtung:

            Wenn eine der Vorgaben der Kategorie "open" nicht erfüllt ist, dann ist eine Betriebsbewilligung im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

            Kategorie "specific"

            In der Kategorie "specific" sind Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erlaubt. Diese Kategorie kommt bei Kameraflügen über besiedeltem Gebiet oder der Befliegung von Infrastruktur zur Anwendung.

            Weitere Informationen zur erforderlichen Risikobewertung und zum „Light UAS Operator Certificate" finden sich unter Bewilligung in der Kategorie "specific" ebenso auf oesterreich.gv.at

            Kategorie "certified"

            Die Kategorie "certified" ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar ist mit jenem in der bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Eine Zertifizierung ist jedenfalls notwendig, wenn das Fluggerät

            • für den Personen- oder Gefahrenguttransport oder
            • für den Flug über Menschenansammlungen mit Drohnen von über drei Metern Größe

            genutzt wird. Eine Bewilligung in dieser Kategorie ist aktuell nur unter Einbindung der EASA möglich.

            Rechtsgrundlagen

            EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

            Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

            Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

              Drohnenkategorien open, specific, certified (Anwendungsszenarien)

              Hinweis:

              Über bestimmte Gebiete (z.B. Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete) darf nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden geflogen werden. Weitere Informationen finden sich unter map.dronespace.at bzw. in der App "Dronespace".

              Kategorie "open"

              Die Kategorie "open" ist besonders für den Privatgebrauch relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen:

              • C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
              • C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
              • C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht
              • C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht

              Die Drohnen-CE-Kennzeichnung (C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen. Wer eine Drohnen App nutzt und die entsprechende CE-Kennzeichnung eingibt, kann sich darüber informieren.

              Hinweis:

              Beim Betrieb von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist ein Drohnenführerschein verpflichtend. Weitere Informationen zur Registrierungspflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

              Voraussetzungen

              In der Kategorie "open" sind folgende Regelungen zwingend einzuhalten:

              • maximal erlaubte Höhe: 120 Meter
              • ein ununterbrochener Sichtkontakt, also eine direkte Sichtverbindung zum Fluggerät (ohne technische Hilfsmittel).
              • ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

              Beim Kauf einer bestimmten Drohne ist entscheidend, wie nahe diese am Menschen betrieben werden soll und welche Drohne dafür laut CE-Kennzeichnung überhaupt in Betracht kommt. Es gilt: Je schwerer die Drohne ist, desto mehr Abstand ist zu unbeteiligten Personen einzuhalten und desto höher ist die Drohnen-CE-Klasse (C0 bis C4), was wiederum den Kompetenznachweis (Prüfungsumfang) aufwändiger macht.

              Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

              Die Anforderungen an den Betrieb und die Geräte hängen ebenso von der gewählten Unterkategorie ab:

              Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen" 

              • Ein Flug in der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen der Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht unter 900 g) und Eigenbauten unter 250 g (auch vor 31.12.2020 in Verkehr gebrachte Geräte unter 250 g) durchgeführt werden.
              • Beide Drohnenklassen (C0 und C1) dürfen in einem "Follow-me"-Modus (die Drohne folgt per Knopfdruck ihrer Pilotin/ihres Piloten) innerhalb von 50 m betrieben werden; der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer C0 Drohne (weniger als 250 Gramm) erlaubt.

              Unterkategorie A2 – "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter)

              Die Unterkategorie A2 ist für schwerere Drohnen in der Klasse C2 (900 g bis 4 kg) vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen festgelegt. Verfügt die Drohne über einen "Low-Speed-Mode" mit maximal 3 m/s und lassen es die äußeren Umstände wie Wetter zu, so darf dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringert werden.

              Unterkategorie A3 – "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter)

              Die letzte Unterkategorie A3 betrifft schwerere Drohnen von 900 g bis 25 kg maximalem Abfluggewicht. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Für die Kategorie A3 gelten zusätzliche Anforderungen:

              • Das Fluggerät darf nur mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden.
              • Im Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.

              Mit einer "Remote ID"-Funktion können Höhe, Position, Betreiberkennung und weitere Informationen an alle Empfängerinnen/Empfänger in Funkreichweite übertragen werden. Daran gekoppelt ist die ebenso verpflichtende Anforderung einer "Geo-Awareness"-Funktion, diehilft,  Luftraumgegebenheiten zu erkennen und bei möglichen Verstößen zu warnen. Diese wird von C1, C2 und C3 Drohnen verlangt. C0 Drohnen sind aufgrund ihres geringen Gewichts von der Remote-ID-Funktion ausgenommen. Diese Anforderung entfällt ebenso bei Klasse C4 Drohnen und selbst gebauten Geräten mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Die "Remote ID"-Funktion ist seit 1. Jänner 2024 verpflichtend vorgeschrieben.

              Eine Grafik auf dronespace.at veranschaulicht die Open Kategorie (für Geräte mit CIL-Kennzeichnung).

              Achtung:

              Wenn eine der Vorgaben der Kategorie "open" nicht erfüllt ist, dann ist eine Betriebsbewilligung im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

              Kategorie "specific"

              In der Kategorie "specific" sind Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erlaubt. Diese Kategorie kommt bei Kameraflügen über besiedeltem Gebiet oder der Befliegung von Infrastruktur zur Anwendung.

              Weitere Informationen zur erforderlichen Risikobewertung und zum „Light UAS Operator Certificate" finden sich unter Bewilligung in der Kategorie "specific" ebenso auf oesterreich.gv.at

              Kategorie "certified"

              Die Kategorie "certified" ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar ist mit jenem in der bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Eine Zertifizierung ist jedenfalls notwendig, wenn das Fluggerät

              • für den Personen- oder Gefahrenguttransport oder
              • für den Flug über Menschenansammlungen mit Drohnen von über drei Metern Größe

              genutzt wird. Eine Bewilligung in dieser Kategorie ist aktuell nur unter Einbindung der EASA möglich.

              Rechtsgrundlagen

              EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

              Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

              Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                Drohnenkategorien open, specific, certified (Anwendungsszenarien)

                Hinweis:

                Über bestimmte Gebiete (z.B. Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete) darf nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden geflogen werden. Weitere Informationen finden sich unter map.dronespace.at bzw. in der App "Dronespace".

                Kategorie "open"

                Die Kategorie "open" ist besonders für den Privatgebrauch relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen:

                • C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
                • C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
                • C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht
                • C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht

                Die Drohnen-CE-Kennzeichnung (C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen. Wer eine Drohnen App nutzt und die entsprechende CE-Kennzeichnung eingibt, kann sich darüber informieren.

                Hinweis:

                Beim Betrieb von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist ein Drohnenführerschein verpflichtend. Weitere Informationen zur Registrierungspflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                Voraussetzungen

                In der Kategorie "open" sind folgende Regelungen zwingend einzuhalten:

                • maximal erlaubte Höhe: 120 Meter
                • ein ununterbrochener Sichtkontakt, also eine direkte Sichtverbindung zum Fluggerät (ohne technische Hilfsmittel).
                • ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

                Beim Kauf einer bestimmten Drohne ist entscheidend, wie nahe diese am Menschen betrieben werden soll und welche Drohne dafür laut CE-Kennzeichnung überhaupt in Betracht kommt. Es gilt: Je schwerer die Drohne ist, desto mehr Abstand ist zu unbeteiligten Personen einzuhalten und desto höher ist die Drohnen-CE-Klasse (C0 bis C4), was wiederum den Kompetenznachweis (Prüfungsumfang) aufwändiger macht.

                Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

                Die Anforderungen an den Betrieb und die Geräte hängen ebenso von der gewählten Unterkategorie ab:

                Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen" 

                • Ein Flug in der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen der Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht unter 900 g) und Eigenbauten unter 250 g (auch vor 31.12.2020 in Verkehr gebrachte Geräte unter 250 g) durchgeführt werden.
                • Beide Drohnenklassen (C0 und C1) dürfen in einem "Follow-me"-Modus (die Drohne folgt per Knopfdruck ihrer Pilotin/ihres Piloten) innerhalb von 50 m betrieben werden; der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer C0 Drohne (weniger als 250 Gramm) erlaubt.

                Unterkategorie A2 – "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter)

                Die Unterkategorie A2 ist für schwerere Drohnen in der Klasse C2 (900 g bis 4 kg) vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen festgelegt. Verfügt die Drohne über einen "Low-Speed-Mode" mit maximal 3 m/s und lassen es die äußeren Umstände wie Wetter zu, so darf dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringert werden.

                Unterkategorie A3 – "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter)

                Die letzte Unterkategorie A3 betrifft schwerere Drohnen von 900 g bis 25 kg maximalem Abfluggewicht. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Für die Kategorie A3 gelten zusätzliche Anforderungen:

                • Das Fluggerät darf nur mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden.
                • Im Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.

                Mit einer "Remote ID"-Funktion können Höhe, Position, Betreiberkennung und weitere Informationen an alle Empfängerinnen/Empfänger in Funkreichweite übertragen werden. Daran gekoppelt ist die ebenso verpflichtende Anforderung einer "Geo-Awareness"-Funktion, diehilft,  Luftraumgegebenheiten zu erkennen und bei möglichen Verstößen zu warnen. Diese wird von C1, C2 und C3 Drohnen verlangt. C0 Drohnen sind aufgrund ihres geringen Gewichts von der Remote-ID-Funktion ausgenommen. Diese Anforderung entfällt ebenso bei Klasse C4 Drohnen und selbst gebauten Geräten mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Die "Remote ID"-Funktion ist seit 1. Jänner 2024 verpflichtend vorgeschrieben.

                Eine Grafik auf dronespace.at veranschaulicht die Open Kategorie (für Geräte mit CIL-Kennzeichnung).

                Achtung:

                Wenn eine der Vorgaben der Kategorie "open" nicht erfüllt ist, dann ist eine Betriebsbewilligung im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                Kategorie "specific"

                In der Kategorie "specific" sind Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erlaubt. Diese Kategorie kommt bei Kameraflügen über besiedeltem Gebiet oder der Befliegung von Infrastruktur zur Anwendung.

                Weitere Informationen zur erforderlichen Risikobewertung und zum „Light UAS Operator Certificate" finden sich unter Bewilligung in der Kategorie "specific" ebenso auf oesterreich.gv.at

                Kategorie "certified"

                Die Kategorie "certified" ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar ist mit jenem in der bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Eine Zertifizierung ist jedenfalls notwendig, wenn das Fluggerät

                • für den Personen- oder Gefahrenguttransport oder
                • für den Flug über Menschenansammlungen mit Drohnen von über drei Metern Größe

                genutzt wird. Eine Bewilligung in dieser Kategorie ist aktuell nur unter Einbindung der EASA möglich.

                Rechtsgrundlagen

                EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                  Drohnenkategorien open, specific, certified (Anwendungsszenarien)

                  Hinweis:

                  Über bestimmte Gebiete (z.B. Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete) darf nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden geflogen werden. Weitere Informationen finden sich unter map.dronespace.at bzw. in der App "Dronespace".

                  Kategorie "open"

                  Die Kategorie "open" ist besonders für den Privatgebrauch relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen:

                  • C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
                  • C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
                  • C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht
                  • C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht

                  Die Drohnen-CE-Kennzeichnung (C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen. Wer eine Drohnen App nutzt und die entsprechende CE-Kennzeichnung eingibt, kann sich darüber informieren.

                  Hinweis:

                  Beim Betrieb von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist ein Drohnenführerschein verpflichtend. Weitere Informationen zur Registrierungspflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                  Voraussetzungen

                  In der Kategorie "open" sind folgende Regelungen zwingend einzuhalten:

                  • maximal erlaubte Höhe: 120 Meter
                  • ein ununterbrochener Sichtkontakt, also eine direkte Sichtverbindung zum Fluggerät (ohne technische Hilfsmittel).
                  • ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

                  Beim Kauf einer bestimmten Drohne ist entscheidend, wie nahe diese am Menschen betrieben werden soll und welche Drohne dafür laut CE-Kennzeichnung überhaupt in Betracht kommt. Es gilt: Je schwerer die Drohne ist, desto mehr Abstand ist zu unbeteiligten Personen einzuhalten und desto höher ist die Drohnen-CE-Klasse (C0 bis C4), was wiederum den Kompetenznachweis (Prüfungsumfang) aufwändiger macht.

                  Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

                  Die Anforderungen an den Betrieb und die Geräte hängen ebenso von der gewählten Unterkategorie ab:

                  Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen" 

                  • Ein Flug in der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen der Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht unter 900 g) und Eigenbauten unter 250 g (auch vor 31.12.2020 in Verkehr gebrachte Geräte unter 250 g) durchgeführt werden.
                  • Beide Drohnenklassen (C0 und C1) dürfen in einem "Follow-me"-Modus (die Drohne folgt per Knopfdruck ihrer Pilotin/ihres Piloten) innerhalb von 50 m betrieben werden; der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer C0 Drohne (weniger als 250 Gramm) erlaubt.

                  Unterkategorie A2 – "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter)

                  Die Unterkategorie A2 ist für schwerere Drohnen in der Klasse C2 (900 g bis 4 kg) vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen festgelegt. Verfügt die Drohne über einen "Low-Speed-Mode" mit maximal 3 m/s und lassen es die äußeren Umstände wie Wetter zu, so darf dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringert werden.

                  Unterkategorie A3 – "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter)

                  Die letzte Unterkategorie A3 betrifft schwerere Drohnen von 900 g bis 25 kg maximalem Abfluggewicht. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Für die Kategorie A3 gelten zusätzliche Anforderungen:

                  • Das Fluggerät darf nur mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden.
                  • Im Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.

                  Mit einer "Remote ID"-Funktion können Höhe, Position, Betreiberkennung und weitere Informationen an alle Empfängerinnen/Empfänger in Funkreichweite übertragen werden. Daran gekoppelt ist die ebenso verpflichtende Anforderung einer "Geo-Awareness"-Funktion, diehilft,  Luftraumgegebenheiten zu erkennen und bei möglichen Verstößen zu warnen. Diese wird von C1, C2 und C3 Drohnen verlangt. C0 Drohnen sind aufgrund ihres geringen Gewichts von der Remote-ID-Funktion ausgenommen. Diese Anforderung entfällt ebenso bei Klasse C4 Drohnen und selbst gebauten Geräten mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Die "Remote ID"-Funktion ist seit 1. Jänner 2024 verpflichtend vorgeschrieben.

                  Eine Grafik auf dronespace.at veranschaulicht die Open Kategorie (für Geräte mit CIL-Kennzeichnung).

                  Achtung:

                  Wenn eine der Vorgaben der Kategorie "open" nicht erfüllt ist, dann ist eine Betriebsbewilligung im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                  Kategorie "specific"

                  In der Kategorie "specific" sind Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erlaubt. Diese Kategorie kommt bei Kameraflügen über besiedeltem Gebiet oder der Befliegung von Infrastruktur zur Anwendung.

                  Weitere Informationen zur erforderlichen Risikobewertung und zum „Light UAS Operator Certificate" finden sich unter Bewilligung in der Kategorie "specific" ebenso auf oesterreich.gv.at

                  Kategorie "certified"

                  Die Kategorie "certified" ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar ist mit jenem in der bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Eine Zertifizierung ist jedenfalls notwendig, wenn das Fluggerät

                  • für den Personen- oder Gefahrenguttransport oder
                  • für den Flug über Menschenansammlungen mit Drohnen von über drei Metern Größe

                  genutzt wird. Eine Bewilligung in dieser Kategorie ist aktuell nur unter Einbindung der EASA möglich.

                  Rechtsgrundlagen

                  EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                  Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                  Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                    Drohnenkategorien open, specific, certified (Anwendungsszenarien)

                    Hinweis:

                    Über bestimmte Gebiete (z.B. Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete) darf nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden geflogen werden. Weitere Informationen finden sich unter map.dronespace.at bzw. in der App "Dronespace".

                    Kategorie "open"

                    Die Kategorie "open" ist besonders für den Privatgebrauch relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen:

                    • C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
                    • C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
                    • C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht
                    • C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht

                    Die Drohnen-CE-Kennzeichnung (C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen. Wer eine Drohnen App nutzt und die entsprechende CE-Kennzeichnung eingibt, kann sich darüber informieren.

                    Hinweis:

                    Beim Betrieb von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist ein Drohnenführerschein verpflichtend. Weitere Informationen zur Registrierungspflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                    Voraussetzungen

                    In der Kategorie "open" sind folgende Regelungen zwingend einzuhalten:

                    • maximal erlaubte Höhe: 120 Meter
                    • ein ununterbrochener Sichtkontakt, also eine direkte Sichtverbindung zum Fluggerät (ohne technische Hilfsmittel).
                    • ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

                    Beim Kauf einer bestimmten Drohne ist entscheidend, wie nahe diese am Menschen betrieben werden soll und welche Drohne dafür laut CE-Kennzeichnung überhaupt in Betracht kommt. Es gilt: Je schwerer die Drohne ist, desto mehr Abstand ist zu unbeteiligten Personen einzuhalten und desto höher ist die Drohnen-CE-Klasse (C0 bis C4), was wiederum den Kompetenznachweis (Prüfungsumfang) aufwändiger macht.

                    Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

                    Die Anforderungen an den Betrieb und die Geräte hängen ebenso von der gewählten Unterkategorie ab:

                    Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen" 

                    • Ein Flug in der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen der Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht unter 900 g) und Eigenbauten unter 250 g (auch vor 31.12.2020 in Verkehr gebrachte Geräte unter 250 g) durchgeführt werden.
                    • Beide Drohnenklassen (C0 und C1) dürfen in einem "Follow-me"-Modus (die Drohne folgt per Knopfdruck ihrer Pilotin/ihres Piloten) innerhalb von 50 m betrieben werden; der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer C0 Drohne (weniger als 250 Gramm) erlaubt.

                    Unterkategorie A2 – "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter)

                    Die Unterkategorie A2 ist für schwerere Drohnen in der Klasse C2 (900 g bis 4 kg) vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen festgelegt. Verfügt die Drohne über einen "Low-Speed-Mode" mit maximal 3 m/s und lassen es die äußeren Umstände wie Wetter zu, so darf dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringert werden.

                    Unterkategorie A3 – "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter)

                    Die letzte Unterkategorie A3 betrifft schwerere Drohnen von 900 g bis 25 kg maximalem Abfluggewicht. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Für die Kategorie A3 gelten zusätzliche Anforderungen:

                    • Das Fluggerät darf nur mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden.
                    • Im Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.

                    Mit einer "Remote ID"-Funktion können Höhe, Position, Betreiberkennung und weitere Informationen an alle Empfängerinnen/Empfänger in Funkreichweite übertragen werden. Daran gekoppelt ist die ebenso verpflichtende Anforderung einer "Geo-Awareness"-Funktion, diehilft,  Luftraumgegebenheiten zu erkennen und bei möglichen Verstößen zu warnen. Diese wird von C1, C2 und C3 Drohnen verlangt. C0 Drohnen sind aufgrund ihres geringen Gewichts von der Remote-ID-Funktion ausgenommen. Diese Anforderung entfällt ebenso bei Klasse C4 Drohnen und selbst gebauten Geräten mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Die "Remote ID"-Funktion ist seit 1. Jänner 2024 verpflichtend vorgeschrieben.

                    Eine Grafik auf dronespace.at veranschaulicht die Open Kategorie (für Geräte mit CIL-Kennzeichnung).

                    Achtung:

                    Wenn eine der Vorgaben der Kategorie "open" nicht erfüllt ist, dann ist eine Betriebsbewilligung im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                    Kategorie "specific"

                    In der Kategorie "specific" sind Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erlaubt. Diese Kategorie kommt bei Kameraflügen über besiedeltem Gebiet oder der Befliegung von Infrastruktur zur Anwendung.

                    Weitere Informationen zur erforderlichen Risikobewertung und zum „Light UAS Operator Certificate" finden sich unter Bewilligung in der Kategorie "specific" ebenso auf oesterreich.gv.at

                    Kategorie "certified"

                    Die Kategorie "certified" ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar ist mit jenem in der bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Eine Zertifizierung ist jedenfalls notwendig, wenn das Fluggerät

                    • für den Personen- oder Gefahrenguttransport oder
                    • für den Flug über Menschenansammlungen mit Drohnen von über drei Metern Größe

                    genutzt wird. Eine Bewilligung in dieser Kategorie ist aktuell nur unter Einbindung der EASA möglich.

                    Rechtsgrundlagen

                    EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                    Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                    Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                      Drohnenkategorien open, specific, certified (Anwendungsszenarien)

                      Hinweis:

                      Über bestimmte Gebiete (z.B. Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete) darf nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden geflogen werden. Weitere Informationen finden sich unter map.dronespace.at bzw. in der App "Dronespace".

                      Kategorie "open"

                      Die Kategorie "open" ist besonders für den Privatgebrauch relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen:

                      • C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
                      • C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
                      • C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht
                      • C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht

                      Die Drohnen-CE-Kennzeichnung (C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen. Wer eine Drohnen App nutzt und die entsprechende CE-Kennzeichnung eingibt, kann sich darüber informieren.

                      Hinweis:

                      Beim Betrieb von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist ein Drohnenführerschein verpflichtend. Weitere Informationen zur Registrierungspflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                      Voraussetzungen

                      In der Kategorie "open" sind folgende Regelungen zwingend einzuhalten:

                      • maximal erlaubte Höhe: 120 Meter
                      • ein ununterbrochener Sichtkontakt, also eine direkte Sichtverbindung zum Fluggerät (ohne technische Hilfsmittel).
                      • ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

                      Beim Kauf einer bestimmten Drohne ist entscheidend, wie nahe diese am Menschen betrieben werden soll und welche Drohne dafür laut CE-Kennzeichnung überhaupt in Betracht kommt. Es gilt: Je schwerer die Drohne ist, desto mehr Abstand ist zu unbeteiligten Personen einzuhalten und desto höher ist die Drohnen-CE-Klasse (C0 bis C4), was wiederum den Kompetenznachweis (Prüfungsumfang) aufwändiger macht.

                      Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

                      Die Anforderungen an den Betrieb und die Geräte hängen ebenso von der gewählten Unterkategorie ab:

                      Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen" 

                      • Ein Flug in der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen der Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht unter 900 g) und Eigenbauten unter 250 g (auch vor 31.12.2020 in Verkehr gebrachte Geräte unter 250 g) durchgeführt werden.
                      • Beide Drohnenklassen (C0 und C1) dürfen in einem "Follow-me"-Modus (die Drohne folgt per Knopfdruck ihrer Pilotin/ihres Piloten) innerhalb von 50 m betrieben werden; der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer C0 Drohne (weniger als 250 Gramm) erlaubt.

                      Unterkategorie A2 – "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter)

                      Die Unterkategorie A2 ist für schwerere Drohnen in der Klasse C2 (900 g bis 4 kg) vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen festgelegt. Verfügt die Drohne über einen "Low-Speed-Mode" mit maximal 3 m/s und lassen es die äußeren Umstände wie Wetter zu, so darf dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringert werden.

                      Unterkategorie A3 – "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter)

                      Die letzte Unterkategorie A3 betrifft schwerere Drohnen von 900 g bis 25 kg maximalem Abfluggewicht. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Für die Kategorie A3 gelten zusätzliche Anforderungen:

                      • Das Fluggerät darf nur mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden.
                      • Im Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.

                      Mit einer "Remote ID"-Funktion können Höhe, Position, Betreiberkennung und weitere Informationen an alle Empfängerinnen/Empfänger in Funkreichweite übertragen werden. Daran gekoppelt ist die ebenso verpflichtende Anforderung einer "Geo-Awareness"-Funktion, diehilft,  Luftraumgegebenheiten zu erkennen und bei möglichen Verstößen zu warnen. Diese wird von C1, C2 und C3 Drohnen verlangt. C0 Drohnen sind aufgrund ihres geringen Gewichts von der Remote-ID-Funktion ausgenommen. Diese Anforderung entfällt ebenso bei Klasse C4 Drohnen und selbst gebauten Geräten mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Die "Remote ID"-Funktion ist seit 1. Jänner 2024 verpflichtend vorgeschrieben.

                      Eine Grafik auf dronespace.at veranschaulicht die Open Kategorie (für Geräte mit CIL-Kennzeichnung).

                      Achtung:

                      Wenn eine der Vorgaben der Kategorie "open" nicht erfüllt ist, dann ist eine Betriebsbewilligung im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                      Kategorie "specific"

                      In der Kategorie "specific" sind Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erlaubt. Diese Kategorie kommt bei Kameraflügen über besiedeltem Gebiet oder der Befliegung von Infrastruktur zur Anwendung.

                      Weitere Informationen zur erforderlichen Risikobewertung und zum „Light UAS Operator Certificate" finden sich unter Bewilligung in der Kategorie "specific" ebenso auf oesterreich.gv.at

                      Kategorie "certified"

                      Die Kategorie "certified" ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar ist mit jenem in der bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Eine Zertifizierung ist jedenfalls notwendig, wenn das Fluggerät

                      • für den Personen- oder Gefahrenguttransport oder
                      • für den Flug über Menschenansammlungen mit Drohnen von über drei Metern Größe

                      genutzt wird. Eine Bewilligung in dieser Kategorie ist aktuell nur unter Einbindung der EASA möglich.

                      Rechtsgrundlagen

                      EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                      Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                      Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                        Drohnenkategorien open, specific, certified (Anwendungsszenarien)

                        Hinweis:

                        Über bestimmte Gebiete (z.B. Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete) darf nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden geflogen werden. Weitere Informationen finden sich unter map.dronespace.at bzw. in der App "Dronespace".

                        Kategorie "open"

                        Die Kategorie "open" ist besonders für den Privatgebrauch relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen:

                        • C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
                        • C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
                        • C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht
                        • C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht

                        Die Drohnen-CE-Kennzeichnung (C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen. Wer eine Drohnen App nutzt und die entsprechende CE-Kennzeichnung eingibt, kann sich darüber informieren.

                        Hinweis:

                        Beim Betrieb von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist ein Drohnenführerschein verpflichtend. Weitere Informationen zur Registrierungspflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                        Voraussetzungen

                        In der Kategorie "open" sind folgende Regelungen zwingend einzuhalten:

                        • maximal erlaubte Höhe: 120 Meter
                        • ein ununterbrochener Sichtkontakt, also eine direkte Sichtverbindung zum Fluggerät (ohne technische Hilfsmittel).
                        • ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

                        Beim Kauf einer bestimmten Drohne ist entscheidend, wie nahe diese am Menschen betrieben werden soll und welche Drohne dafür laut CE-Kennzeichnung überhaupt in Betracht kommt. Es gilt: Je schwerer die Drohne ist, desto mehr Abstand ist zu unbeteiligten Personen einzuhalten und desto höher ist die Drohnen-CE-Klasse (C0 bis C4), was wiederum den Kompetenznachweis (Prüfungsumfang) aufwändiger macht.

                        Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

                        Die Anforderungen an den Betrieb und die Geräte hängen ebenso von der gewählten Unterkategorie ab:

                        Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen" 

                        • Ein Flug in der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen der Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht unter 900 g) und Eigenbauten unter 250 g (auch vor 31.12.2020 in Verkehr gebrachte Geräte unter 250 g) durchgeführt werden.
                        • Beide Drohnenklassen (C0 und C1) dürfen in einem "Follow-me"-Modus (die Drohne folgt per Knopfdruck ihrer Pilotin/ihres Piloten) innerhalb von 50 m betrieben werden; der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer C0 Drohne (weniger als 250 Gramm) erlaubt.

                        Unterkategorie A2 – "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter)

                        Die Unterkategorie A2 ist für schwerere Drohnen in der Klasse C2 (900 g bis 4 kg) vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen festgelegt. Verfügt die Drohne über einen "Low-Speed-Mode" mit maximal 3 m/s und lassen es die äußeren Umstände wie Wetter zu, so darf dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringert werden.

                        Unterkategorie A3 – "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter)

                        Die letzte Unterkategorie A3 betrifft schwerere Drohnen von 900 g bis 25 kg maximalem Abfluggewicht. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Für die Kategorie A3 gelten zusätzliche Anforderungen:

                        • Das Fluggerät darf nur mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden.
                        • Im Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.

                        Mit einer "Remote ID"-Funktion können Höhe, Position, Betreiberkennung und weitere Informationen an alle Empfängerinnen/Empfänger in Funkreichweite übertragen werden. Daran gekoppelt ist die ebenso verpflichtende Anforderung einer "Geo-Awareness"-Funktion, diehilft,  Luftraumgegebenheiten zu erkennen und bei möglichen Verstößen zu warnen. Diese wird von C1, C2 und C3 Drohnen verlangt. C0 Drohnen sind aufgrund ihres geringen Gewichts von der Remote-ID-Funktion ausgenommen. Diese Anforderung entfällt ebenso bei Klasse C4 Drohnen und selbst gebauten Geräten mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Die "Remote ID"-Funktion ist seit 1. Jänner 2024 verpflichtend vorgeschrieben.

                        Eine Grafik auf dronespace.at veranschaulicht die Open Kategorie (für Geräte mit CIL-Kennzeichnung).

                        Achtung:

                        Wenn eine der Vorgaben der Kategorie "open" nicht erfüllt ist, dann ist eine Betriebsbewilligung im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                        Kategorie "specific"

                        In der Kategorie "specific" sind Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erlaubt. Diese Kategorie kommt bei Kameraflügen über besiedeltem Gebiet oder der Befliegung von Infrastruktur zur Anwendung.

                        Weitere Informationen zur erforderlichen Risikobewertung und zum „Light UAS Operator Certificate" finden sich unter Bewilligung in der Kategorie "specific" ebenso auf oesterreich.gv.at

                        Kategorie "certified"

                        Die Kategorie "certified" ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar ist mit jenem in der bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Eine Zertifizierung ist jedenfalls notwendig, wenn das Fluggerät

                        • für den Personen- oder Gefahrenguttransport oder
                        • für den Flug über Menschenansammlungen mit Drohnen von über drei Metern Größe

                        genutzt wird. Eine Bewilligung in dieser Kategorie ist aktuell nur unter Einbindung der EASA möglich.

                        Rechtsgrundlagen

                        EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                        Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                        Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                          Drohnenkategorien open, specific, certified (Anwendungsszenarien)

                          Hinweis:

                          Über bestimmte Gebiete (z.B. Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete) darf nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden geflogen werden. Weitere Informationen finden sich unter map.dronespace.at bzw. in der App "Dronespace".

                          Kategorie "open"

                          Die Kategorie "open" ist besonders für den Privatgebrauch relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen:

                          • C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
                          • C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
                          • C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht
                          • C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht

                          Die Drohnen-CE-Kennzeichnung (C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen. Wer eine Drohnen App nutzt und die entsprechende CE-Kennzeichnung eingibt, kann sich darüber informieren.

                          Hinweis:

                          Beim Betrieb von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist ein Drohnenführerschein verpflichtend. Weitere Informationen zur Registrierungspflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                          Voraussetzungen

                          In der Kategorie "open" sind folgende Regelungen zwingend einzuhalten:

                          • maximal erlaubte Höhe: 120 Meter
                          • ein ununterbrochener Sichtkontakt, also eine direkte Sichtverbindung zum Fluggerät (ohne technische Hilfsmittel).
                          • ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

                          Beim Kauf einer bestimmten Drohne ist entscheidend, wie nahe diese am Menschen betrieben werden soll und welche Drohne dafür laut CE-Kennzeichnung überhaupt in Betracht kommt. Es gilt: Je schwerer die Drohne ist, desto mehr Abstand ist zu unbeteiligten Personen einzuhalten und desto höher ist die Drohnen-CE-Klasse (C0 bis C4), was wiederum den Kompetenznachweis (Prüfungsumfang) aufwändiger macht.

                          Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

                          Die Anforderungen an den Betrieb und die Geräte hängen ebenso von der gewählten Unterkategorie ab:

                          Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen" 

                          • Ein Flug in der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen der Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht unter 900 g) und Eigenbauten unter 250 g (auch vor 31.12.2020 in Verkehr gebrachte Geräte unter 250 g) durchgeführt werden.
                          • Beide Drohnenklassen (C0 und C1) dürfen in einem "Follow-me"-Modus (die Drohne folgt per Knopfdruck ihrer Pilotin/ihres Piloten) innerhalb von 50 m betrieben werden; der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer C0 Drohne (weniger als 250 Gramm) erlaubt.

                          Unterkategorie A2 – "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter)

                          Die Unterkategorie A2 ist für schwerere Drohnen in der Klasse C2 (900 g bis 4 kg) vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen festgelegt. Verfügt die Drohne über einen "Low-Speed-Mode" mit maximal 3 m/s und lassen es die äußeren Umstände wie Wetter zu, so darf dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringert werden.

                          Unterkategorie A3 – "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter)

                          Die letzte Unterkategorie A3 betrifft schwerere Drohnen von 900 g bis 25 kg maximalem Abfluggewicht. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Für die Kategorie A3 gelten zusätzliche Anforderungen:

                          • Das Fluggerät darf nur mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden.
                          • Im Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.

                          Mit einer "Remote ID"-Funktion können Höhe, Position, Betreiberkennung und weitere Informationen an alle Empfängerinnen/Empfänger in Funkreichweite übertragen werden. Daran gekoppelt ist die ebenso verpflichtende Anforderung einer "Geo-Awareness"-Funktion, diehilft,  Luftraumgegebenheiten zu erkennen und bei möglichen Verstößen zu warnen. Diese wird von C1, C2 und C3 Drohnen verlangt. C0 Drohnen sind aufgrund ihres geringen Gewichts von der Remote-ID-Funktion ausgenommen. Diese Anforderung entfällt ebenso bei Klasse C4 Drohnen und selbst gebauten Geräten mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Die "Remote ID"-Funktion ist seit 1. Jänner 2024 verpflichtend vorgeschrieben.

                          Eine Grafik auf dronespace.at veranschaulicht die Open Kategorie (für Geräte mit CIL-Kennzeichnung).

                          Achtung:

                          Wenn eine der Vorgaben der Kategorie "open" nicht erfüllt ist, dann ist eine Betriebsbewilligung im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                          Kategorie "specific"

                          In der Kategorie "specific" sind Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erlaubt. Diese Kategorie kommt bei Kameraflügen über besiedeltem Gebiet oder der Befliegung von Infrastruktur zur Anwendung.

                          Weitere Informationen zur erforderlichen Risikobewertung und zum „Light UAS Operator Certificate" finden sich unter Bewilligung in der Kategorie "specific" ebenso auf oesterreich.gv.at

                          Kategorie "certified"

                          Die Kategorie "certified" ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar ist mit jenem in der bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Eine Zertifizierung ist jedenfalls notwendig, wenn das Fluggerät

                          • für den Personen- oder Gefahrenguttransport oder
                          • für den Flug über Menschenansammlungen mit Drohnen von über drei Metern Größe

                          genutzt wird. Eine Bewilligung in dieser Kategorie ist aktuell nur unter Einbindung der EASA möglich.

                          Rechtsgrundlagen

                          EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                          Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                          Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                            Drohnenkategorien open, specific, certified (Anwendungsszenarien)

                            Hinweis:

                            Über bestimmte Gebiete (z.B. Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete) darf nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden geflogen werden. Weitere Informationen finden sich unter map.dronespace.at bzw. in der App "Dronespace".

                            Kategorie "open"

                            Die Kategorie "open" ist besonders für den Privatgebrauch relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen:

                            • C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
                            • C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
                            • C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht
                            • C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht

                            Die Drohnen-CE-Kennzeichnung (C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen. Wer eine Drohnen App nutzt und die entsprechende CE-Kennzeichnung eingibt, kann sich darüber informieren.

                            Hinweis:

                            Beim Betrieb von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist ein Drohnenführerschein verpflichtend. Weitere Informationen zur Registrierungspflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                            Voraussetzungen

                            In der Kategorie "open" sind folgende Regelungen zwingend einzuhalten:

                            • maximal erlaubte Höhe: 120 Meter
                            • ein ununterbrochener Sichtkontakt, also eine direkte Sichtverbindung zum Fluggerät (ohne technische Hilfsmittel).
                            • ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

                            Beim Kauf einer bestimmten Drohne ist entscheidend, wie nahe diese am Menschen betrieben werden soll und welche Drohne dafür laut CE-Kennzeichnung überhaupt in Betracht kommt. Es gilt: Je schwerer die Drohne ist, desto mehr Abstand ist zu unbeteiligten Personen einzuhalten und desto höher ist die Drohnen-CE-Klasse (C0 bis C4), was wiederum den Kompetenznachweis (Prüfungsumfang) aufwändiger macht.

                            Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

                            Die Anforderungen an den Betrieb und die Geräte hängen ebenso von der gewählten Unterkategorie ab:

                            Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen" 

                            • Ein Flug in der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen der Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht unter 900 g) und Eigenbauten unter 250 g (auch vor 31.12.2020 in Verkehr gebrachte Geräte unter 250 g) durchgeführt werden.
                            • Beide Drohnenklassen (C0 und C1) dürfen in einem "Follow-me"-Modus (die Drohne folgt per Knopfdruck ihrer Pilotin/ihres Piloten) innerhalb von 50 m betrieben werden; der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer C0 Drohne (weniger als 250 Gramm) erlaubt.

                            Unterkategorie A2 – "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter)

                            Die Unterkategorie A2 ist für schwerere Drohnen in der Klasse C2 (900 g bis 4 kg) vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen festgelegt. Verfügt die Drohne über einen "Low-Speed-Mode" mit maximal 3 m/s und lassen es die äußeren Umstände wie Wetter zu, so darf dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringert werden.

                            Unterkategorie A3 – "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter)

                            Die letzte Unterkategorie A3 betrifft schwerere Drohnen von 900 g bis 25 kg maximalem Abfluggewicht. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Für die Kategorie A3 gelten zusätzliche Anforderungen:

                            • Das Fluggerät darf nur mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden.
                            • Im Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.

                            Mit einer "Remote ID"-Funktion können Höhe, Position, Betreiberkennung und weitere Informationen an alle Empfängerinnen/Empfänger in Funkreichweite übertragen werden. Daran gekoppelt ist die ebenso verpflichtende Anforderung einer "Geo-Awareness"-Funktion, diehilft,  Luftraumgegebenheiten zu erkennen und bei möglichen Verstößen zu warnen. Diese wird von C1, C2 und C3 Drohnen verlangt. C0 Drohnen sind aufgrund ihres geringen Gewichts von der Remote-ID-Funktion ausgenommen. Diese Anforderung entfällt ebenso bei Klasse C4 Drohnen und selbst gebauten Geräten mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Die "Remote ID"-Funktion ist seit 1. Jänner 2024 verpflichtend vorgeschrieben.

                            Eine Grafik auf dronespace.at veranschaulicht die Open Kategorie (für Geräte mit CIL-Kennzeichnung).

                            Achtung:

                            Wenn eine der Vorgaben der Kategorie "open" nicht erfüllt ist, dann ist eine Betriebsbewilligung im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                            Kategorie "specific"

                            In der Kategorie "specific" sind Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erlaubt. Diese Kategorie kommt bei Kameraflügen über besiedeltem Gebiet oder der Befliegung von Infrastruktur zur Anwendung.

                            Weitere Informationen zur erforderlichen Risikobewertung und zum „Light UAS Operator Certificate" finden sich unter Bewilligung in der Kategorie "specific" ebenso auf oesterreich.gv.at

                            Kategorie "certified"

                            Die Kategorie "certified" ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar ist mit jenem in der bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Eine Zertifizierung ist jedenfalls notwendig, wenn das Fluggerät

                            • für den Personen- oder Gefahrenguttransport oder
                            • für den Flug über Menschenansammlungen mit Drohnen von über drei Metern Größe

                            genutzt wird. Eine Bewilligung in dieser Kategorie ist aktuell nur unter Einbindung der EASA möglich.

                            Rechtsgrundlagen

                            EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                            Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                            Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                              Drohnenkategorien open, specific, certified (Anwendungsszenarien)

                              Hinweis:

                              Über bestimmte Gebiete (z.B. Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete) darf nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden geflogen werden. Weitere Informationen finden sich unter map.dronespace.at bzw. in der App "Dronespace".

                              Kategorie "open"

                              Die Kategorie "open" ist besonders für den Privatgebrauch relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen:

                              • C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
                              • C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
                              • C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht
                              • C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht

                              Die Drohnen-CE-Kennzeichnung (C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen. Wer eine Drohnen App nutzt und die entsprechende CE-Kennzeichnung eingibt, kann sich darüber informieren.

                              Hinweis:

                              Beim Betrieb von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist ein Drohnenführerschein verpflichtend. Weitere Informationen zur Registrierungspflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                              Voraussetzungen

                              In der Kategorie "open" sind folgende Regelungen zwingend einzuhalten:

                              • maximal erlaubte Höhe: 120 Meter
                              • ein ununterbrochener Sichtkontakt, also eine direkte Sichtverbindung zum Fluggerät (ohne technische Hilfsmittel).
                              • ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

                              Beim Kauf einer bestimmten Drohne ist entscheidend, wie nahe diese am Menschen betrieben werden soll und welche Drohne dafür laut CE-Kennzeichnung überhaupt in Betracht kommt. Es gilt: Je schwerer die Drohne ist, desto mehr Abstand ist zu unbeteiligten Personen einzuhalten und desto höher ist die Drohnen-CE-Klasse (C0 bis C4), was wiederum den Kompetenznachweis (Prüfungsumfang) aufwändiger macht.

                              Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

                              Die Anforderungen an den Betrieb und die Geräte hängen ebenso von der gewählten Unterkategorie ab:

                              Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen" 

                              • Ein Flug in der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen der Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht unter 900 g) und Eigenbauten unter 250 g (auch vor 31.12.2020 in Verkehr gebrachte Geräte unter 250 g) durchgeführt werden.
                              • Beide Drohnenklassen (C0 und C1) dürfen in einem "Follow-me"-Modus (die Drohne folgt per Knopfdruck ihrer Pilotin/ihres Piloten) innerhalb von 50 m betrieben werden; der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer C0 Drohne (weniger als 250 Gramm) erlaubt.

                              Unterkategorie A2 – "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter)

                              Die Unterkategorie A2 ist für schwerere Drohnen in der Klasse C2 (900 g bis 4 kg) vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen festgelegt. Verfügt die Drohne über einen "Low-Speed-Mode" mit maximal 3 m/s und lassen es die äußeren Umstände wie Wetter zu, so darf dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringert werden.

                              Unterkategorie A3 – "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter)

                              Die letzte Unterkategorie A3 betrifft schwerere Drohnen von 900 g bis 25 kg maximalem Abfluggewicht. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Für die Kategorie A3 gelten zusätzliche Anforderungen:

                              • Das Fluggerät darf nur mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden.
                              • Im Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.

                              Mit einer "Remote ID"-Funktion können Höhe, Position, Betreiberkennung und weitere Informationen an alle Empfängerinnen/Empfänger in Funkreichweite übertragen werden. Daran gekoppelt ist die ebenso verpflichtende Anforderung einer "Geo-Awareness"-Funktion, diehilft,  Luftraumgegebenheiten zu erkennen und bei möglichen Verstößen zu warnen. Diese wird von C1, C2 und C3 Drohnen verlangt. C0 Drohnen sind aufgrund ihres geringen Gewichts von der Remote-ID-Funktion ausgenommen. Diese Anforderung entfällt ebenso bei Klasse C4 Drohnen und selbst gebauten Geräten mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Die "Remote ID"-Funktion ist seit 1. Jänner 2024 verpflichtend vorgeschrieben.

                              Eine Grafik auf dronespace.at veranschaulicht die Open Kategorie (für Geräte mit CIL-Kennzeichnung).

                              Achtung:

                              Wenn eine der Vorgaben der Kategorie "open" nicht erfüllt ist, dann ist eine Betriebsbewilligung im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                              Kategorie "specific"

                              In der Kategorie "specific" sind Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erlaubt. Diese Kategorie kommt bei Kameraflügen über besiedeltem Gebiet oder der Befliegung von Infrastruktur zur Anwendung.

                              Weitere Informationen zur erforderlichen Risikobewertung und zum „Light UAS Operator Certificate" finden sich unter Bewilligung in der Kategorie "specific" ebenso auf oesterreich.gv.at

                              Kategorie "certified"

                              Die Kategorie "certified" ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar ist mit jenem in der bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Eine Zertifizierung ist jedenfalls notwendig, wenn das Fluggerät

                              • für den Personen- oder Gefahrenguttransport oder
                              • für den Flug über Menschenansammlungen mit Drohnen von über drei Metern Größe

                              genutzt wird. Eine Bewilligung in dieser Kategorie ist aktuell nur unter Einbindung der EASA möglich.

                              Rechtsgrundlagen

                              EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                              Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                              Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                Drohnenkategorien open, specific, certified (Anwendungsszenarien)

                                Hinweis:

                                Über bestimmte Gebiete (z.B. Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete) darf nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden geflogen werden. Weitere Informationen finden sich unter map.dronespace.at bzw. in der App "Dronespace".

                                Kategorie "open"

                                Die Kategorie "open" ist besonders für den Privatgebrauch relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen:

                                • C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
                                • C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
                                • C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht
                                • C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht

                                Die Drohnen-CE-Kennzeichnung (C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen. Wer eine Drohnen App nutzt und die entsprechende CE-Kennzeichnung eingibt, kann sich darüber informieren.

                                Hinweis:

                                Beim Betrieb von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist ein Drohnenführerschein verpflichtend. Weitere Informationen zur Registrierungspflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                Voraussetzungen

                                In der Kategorie "open" sind folgende Regelungen zwingend einzuhalten:

                                • maximal erlaubte Höhe: 120 Meter
                                • ein ununterbrochener Sichtkontakt, also eine direkte Sichtverbindung zum Fluggerät (ohne technische Hilfsmittel).
                                • ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

                                Beim Kauf einer bestimmten Drohne ist entscheidend, wie nahe diese am Menschen betrieben werden soll und welche Drohne dafür laut CE-Kennzeichnung überhaupt in Betracht kommt. Es gilt: Je schwerer die Drohne ist, desto mehr Abstand ist zu unbeteiligten Personen einzuhalten und desto höher ist die Drohnen-CE-Klasse (C0 bis C4), was wiederum den Kompetenznachweis (Prüfungsumfang) aufwändiger macht.

                                Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

                                Die Anforderungen an den Betrieb und die Geräte hängen ebenso von der gewählten Unterkategorie ab:

                                Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen" 

                                • Ein Flug in der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen der Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht unter 900 g) und Eigenbauten unter 250 g (auch vor 31.12.2020 in Verkehr gebrachte Geräte unter 250 g) durchgeführt werden.
                                • Beide Drohnenklassen (C0 und C1) dürfen in einem "Follow-me"-Modus (die Drohne folgt per Knopfdruck ihrer Pilotin/ihres Piloten) innerhalb von 50 m betrieben werden; der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer C0 Drohne (weniger als 250 Gramm) erlaubt.

                                Unterkategorie A2 – "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter)

                                Die Unterkategorie A2 ist für schwerere Drohnen in der Klasse C2 (900 g bis 4 kg) vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen festgelegt. Verfügt die Drohne über einen "Low-Speed-Mode" mit maximal 3 m/s und lassen es die äußeren Umstände wie Wetter zu, so darf dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringert werden.

                                Unterkategorie A3 – "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter)

                                Die letzte Unterkategorie A3 betrifft schwerere Drohnen von 900 g bis 25 kg maximalem Abfluggewicht. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Für die Kategorie A3 gelten zusätzliche Anforderungen:

                                • Das Fluggerät darf nur mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden.
                                • Im Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.

                                Mit einer "Remote ID"-Funktion können Höhe, Position, Betreiberkennung und weitere Informationen an alle Empfängerinnen/Empfänger in Funkreichweite übertragen werden. Daran gekoppelt ist die ebenso verpflichtende Anforderung einer "Geo-Awareness"-Funktion, diehilft,  Luftraumgegebenheiten zu erkennen und bei möglichen Verstößen zu warnen. Diese wird von C1, C2 und C3 Drohnen verlangt. C0 Drohnen sind aufgrund ihres geringen Gewichts von der Remote-ID-Funktion ausgenommen. Diese Anforderung entfällt ebenso bei Klasse C4 Drohnen und selbst gebauten Geräten mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Die "Remote ID"-Funktion ist seit 1. Jänner 2024 verpflichtend vorgeschrieben.

                                Eine Grafik auf dronespace.at veranschaulicht die Open Kategorie (für Geräte mit CIL-Kennzeichnung).

                                Achtung:

                                Wenn eine der Vorgaben der Kategorie "open" nicht erfüllt ist, dann ist eine Betriebsbewilligung im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                                Kategorie "specific"

                                In der Kategorie "specific" sind Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erlaubt. Diese Kategorie kommt bei Kameraflügen über besiedeltem Gebiet oder der Befliegung von Infrastruktur zur Anwendung.

                                Weitere Informationen zur erforderlichen Risikobewertung und zum „Light UAS Operator Certificate" finden sich unter Bewilligung in der Kategorie "specific" ebenso auf oesterreich.gv.at

                                Kategorie "certified"

                                Die Kategorie "certified" ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar ist mit jenem in der bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Eine Zertifizierung ist jedenfalls notwendig, wenn das Fluggerät

                                • für den Personen- oder Gefahrenguttransport oder
                                • für den Flug über Menschenansammlungen mit Drohnen von über drei Metern Größe

                                genutzt wird. Eine Bewilligung in dieser Kategorie ist aktuell nur unter Einbindung der EASA möglich.

                                Rechtsgrundlagen

                                EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                                Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                                Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                  Drohnenkategorien open, specific, certified (Anwendungsszenarien)

                                  Hinweis:

                                  Über bestimmte Gebiete (z.B. Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete) darf nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden geflogen werden. Weitere Informationen finden sich unter map.dronespace.at bzw. in der App "Dronespace".

                                  Kategorie "open"

                                  Die Kategorie "open" ist besonders für den Privatgebrauch relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen:

                                  • C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
                                  • C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
                                  • C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht
                                  • C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht

                                  Die Drohnen-CE-Kennzeichnung (C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen. Wer eine Drohnen App nutzt und die entsprechende CE-Kennzeichnung eingibt, kann sich darüber informieren.

                                  Hinweis:

                                  Beim Betrieb von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist ein Drohnenführerschein verpflichtend. Weitere Informationen zur Registrierungspflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                  Voraussetzungen

                                  In der Kategorie "open" sind folgende Regelungen zwingend einzuhalten:

                                  • maximal erlaubte Höhe: 120 Meter
                                  • ein ununterbrochener Sichtkontakt, also eine direkte Sichtverbindung zum Fluggerät (ohne technische Hilfsmittel).
                                  • ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

                                  Beim Kauf einer bestimmten Drohne ist entscheidend, wie nahe diese am Menschen betrieben werden soll und welche Drohne dafür laut CE-Kennzeichnung überhaupt in Betracht kommt. Es gilt: Je schwerer die Drohne ist, desto mehr Abstand ist zu unbeteiligten Personen einzuhalten und desto höher ist die Drohnen-CE-Klasse (C0 bis C4), was wiederum den Kompetenznachweis (Prüfungsumfang) aufwändiger macht.

                                  Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

                                  Die Anforderungen an den Betrieb und die Geräte hängen ebenso von der gewählten Unterkategorie ab:

                                  Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen" 

                                  • Ein Flug in der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen der Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht unter 900 g) und Eigenbauten unter 250 g (auch vor 31.12.2020 in Verkehr gebrachte Geräte unter 250 g) durchgeführt werden.
                                  • Beide Drohnenklassen (C0 und C1) dürfen in einem "Follow-me"-Modus (die Drohne folgt per Knopfdruck ihrer Pilotin/ihres Piloten) innerhalb von 50 m betrieben werden; der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer C0 Drohne (weniger als 250 Gramm) erlaubt.

                                  Unterkategorie A2 – "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter)

                                  Die Unterkategorie A2 ist für schwerere Drohnen in der Klasse C2 (900 g bis 4 kg) vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen festgelegt. Verfügt die Drohne über einen "Low-Speed-Mode" mit maximal 3 m/s und lassen es die äußeren Umstände wie Wetter zu, so darf dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringert werden.

                                  Unterkategorie A3 – "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter)

                                  Die letzte Unterkategorie A3 betrifft schwerere Drohnen von 900 g bis 25 kg maximalem Abfluggewicht. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Für die Kategorie A3 gelten zusätzliche Anforderungen:

                                  • Das Fluggerät darf nur mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden.
                                  • Im Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.

                                  Mit einer "Remote ID"-Funktion können Höhe, Position, Betreiberkennung und weitere Informationen an alle Empfängerinnen/Empfänger in Funkreichweite übertragen werden. Daran gekoppelt ist die ebenso verpflichtende Anforderung einer "Geo-Awareness"-Funktion, diehilft,  Luftraumgegebenheiten zu erkennen und bei möglichen Verstößen zu warnen. Diese wird von C1, C2 und C3 Drohnen verlangt. C0 Drohnen sind aufgrund ihres geringen Gewichts von der Remote-ID-Funktion ausgenommen. Diese Anforderung entfällt ebenso bei Klasse C4 Drohnen und selbst gebauten Geräten mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Die "Remote ID"-Funktion ist seit 1. Jänner 2024 verpflichtend vorgeschrieben.

                                  Eine Grafik auf dronespace.at veranschaulicht die Open Kategorie (für Geräte mit CIL-Kennzeichnung).

                                  Achtung:

                                  Wenn eine der Vorgaben der Kategorie "open" nicht erfüllt ist, dann ist eine Betriebsbewilligung im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                                  Kategorie "specific"

                                  In der Kategorie "specific" sind Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erlaubt. Diese Kategorie kommt bei Kameraflügen über besiedeltem Gebiet oder der Befliegung von Infrastruktur zur Anwendung.

                                  Weitere Informationen zur erforderlichen Risikobewertung und zum „Light UAS Operator Certificate" finden sich unter Bewilligung in der Kategorie "specific" ebenso auf oesterreich.gv.at

                                  Kategorie "certified"

                                  Die Kategorie "certified" ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar ist mit jenem in der bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Eine Zertifizierung ist jedenfalls notwendig, wenn das Fluggerät

                                  • für den Personen- oder Gefahrenguttransport oder
                                  • für den Flug über Menschenansammlungen mit Drohnen von über drei Metern Größe

                                  genutzt wird. Eine Bewilligung in dieser Kategorie ist aktuell nur unter Einbindung der EASA möglich.

                                  Rechtsgrundlagen

                                  EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                                  Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                                  Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                    Drohnenkategorien open, specific, certified (Anwendungsszenarien)

                                    Hinweis:

                                    Über bestimmte Gebiete (z.B. Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete) darf nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden geflogen werden. Weitere Informationen finden sich unter map.dronespace.at bzw. in der App "Dronespace".

                                    Kategorie "open"

                                    Die Kategorie "open" ist besonders für den Privatgebrauch relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen:

                                    • C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
                                    • C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
                                    • C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht
                                    • C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht

                                    Die Drohnen-CE-Kennzeichnung (C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen. Wer eine Drohnen App nutzt und die entsprechende CE-Kennzeichnung eingibt, kann sich darüber informieren.

                                    Hinweis:

                                    Beim Betrieb von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist ein Drohnenführerschein verpflichtend. Weitere Informationen zur Registrierungspflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                    Voraussetzungen

                                    In der Kategorie "open" sind folgende Regelungen zwingend einzuhalten:

                                    • maximal erlaubte Höhe: 120 Meter
                                    • ein ununterbrochener Sichtkontakt, also eine direkte Sichtverbindung zum Fluggerät (ohne technische Hilfsmittel).
                                    • ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

                                    Beim Kauf einer bestimmten Drohne ist entscheidend, wie nahe diese am Menschen betrieben werden soll und welche Drohne dafür laut CE-Kennzeichnung überhaupt in Betracht kommt. Es gilt: Je schwerer die Drohne ist, desto mehr Abstand ist zu unbeteiligten Personen einzuhalten und desto höher ist die Drohnen-CE-Klasse (C0 bis C4), was wiederum den Kompetenznachweis (Prüfungsumfang) aufwändiger macht.

                                    Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

                                    Die Anforderungen an den Betrieb und die Geräte hängen ebenso von der gewählten Unterkategorie ab:

                                    Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen" 

                                    • Ein Flug in der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen der Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht unter 900 g) und Eigenbauten unter 250 g (auch vor 31.12.2020 in Verkehr gebrachte Geräte unter 250 g) durchgeführt werden.
                                    • Beide Drohnenklassen (C0 und C1) dürfen in einem "Follow-me"-Modus (die Drohne folgt per Knopfdruck ihrer Pilotin/ihres Piloten) innerhalb von 50 m betrieben werden; der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer C0 Drohne (weniger als 250 Gramm) erlaubt.

                                    Unterkategorie A2 – "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter)

                                    Die Unterkategorie A2 ist für schwerere Drohnen in der Klasse C2 (900 g bis 4 kg) vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen festgelegt. Verfügt die Drohne über einen "Low-Speed-Mode" mit maximal 3 m/s und lassen es die äußeren Umstände wie Wetter zu, so darf dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringert werden.

                                    Unterkategorie A3 – "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter)

                                    Die letzte Unterkategorie A3 betrifft schwerere Drohnen von 900 g bis 25 kg maximalem Abfluggewicht. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Für die Kategorie A3 gelten zusätzliche Anforderungen:

                                    • Das Fluggerät darf nur mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden.
                                    • Im Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.

                                    Mit einer "Remote ID"-Funktion können Höhe, Position, Betreiberkennung und weitere Informationen an alle Empfängerinnen/Empfänger in Funkreichweite übertragen werden. Daran gekoppelt ist die ebenso verpflichtende Anforderung einer "Geo-Awareness"-Funktion, diehilft,  Luftraumgegebenheiten zu erkennen und bei möglichen Verstößen zu warnen. Diese wird von C1, C2 und C3 Drohnen verlangt. C0 Drohnen sind aufgrund ihres geringen Gewichts von der Remote-ID-Funktion ausgenommen. Diese Anforderung entfällt ebenso bei Klasse C4 Drohnen und selbst gebauten Geräten mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Die "Remote ID"-Funktion ist seit 1. Jänner 2024 verpflichtend vorgeschrieben.

                                    Eine Grafik auf dronespace.at veranschaulicht die Open Kategorie (für Geräte mit CIL-Kennzeichnung).

                                    Achtung:

                                    Wenn eine der Vorgaben der Kategorie "open" nicht erfüllt ist, dann ist eine Betriebsbewilligung im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                                    Kategorie "specific"

                                    In der Kategorie "specific" sind Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erlaubt. Diese Kategorie kommt bei Kameraflügen über besiedeltem Gebiet oder der Befliegung von Infrastruktur zur Anwendung.

                                    Weitere Informationen zur erforderlichen Risikobewertung und zum „Light UAS Operator Certificate" finden sich unter Bewilligung in der Kategorie "specific" ebenso auf oesterreich.gv.at

                                    Kategorie "certified"

                                    Die Kategorie "certified" ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar ist mit jenem in der bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Eine Zertifizierung ist jedenfalls notwendig, wenn das Fluggerät

                                    • für den Personen- oder Gefahrenguttransport oder
                                    • für den Flug über Menschenansammlungen mit Drohnen von über drei Metern Größe

                                    genutzt wird. Eine Bewilligung in dieser Kategorie ist aktuell nur unter Einbindung der EASA möglich.

                                    Rechtsgrundlagen

                                    EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                                    Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                                    Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                      Drohnenkategorien open, specific, certified (Anwendungsszenarien)

                                      Hinweis:

                                      Über bestimmte Gebiete (z.B. Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete) darf nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden geflogen werden. Weitere Informationen finden sich unter map.dronespace.at bzw. in der App "Dronespace".

                                      Kategorie "open"

                                      Die Kategorie "open" ist besonders für den Privatgebrauch relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen:

                                      • C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
                                      • C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
                                      • C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht
                                      • C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht

                                      Die Drohnen-CE-Kennzeichnung (C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen. Wer eine Drohnen App nutzt und die entsprechende CE-Kennzeichnung eingibt, kann sich darüber informieren.

                                      Hinweis:

                                      Beim Betrieb von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist ein Drohnenführerschein verpflichtend. Weitere Informationen zur Registrierungspflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                      Voraussetzungen

                                      In der Kategorie "open" sind folgende Regelungen zwingend einzuhalten:

                                      • maximal erlaubte Höhe: 120 Meter
                                      • ein ununterbrochener Sichtkontakt, also eine direkte Sichtverbindung zum Fluggerät (ohne technische Hilfsmittel).
                                      • ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

                                      Beim Kauf einer bestimmten Drohne ist entscheidend, wie nahe diese am Menschen betrieben werden soll und welche Drohne dafür laut CE-Kennzeichnung überhaupt in Betracht kommt. Es gilt: Je schwerer die Drohne ist, desto mehr Abstand ist zu unbeteiligten Personen einzuhalten und desto höher ist die Drohnen-CE-Klasse (C0 bis C4), was wiederum den Kompetenznachweis (Prüfungsumfang) aufwändiger macht.

                                      Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

                                      Die Anforderungen an den Betrieb und die Geräte hängen ebenso von der gewählten Unterkategorie ab:

                                      Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen" 

                                      • Ein Flug in der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen der Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht unter 900 g) und Eigenbauten unter 250 g (auch vor 31.12.2020 in Verkehr gebrachte Geräte unter 250 g) durchgeführt werden.
                                      • Beide Drohnenklassen (C0 und C1) dürfen in einem "Follow-me"-Modus (die Drohne folgt per Knopfdruck ihrer Pilotin/ihres Piloten) innerhalb von 50 m betrieben werden; der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer C0 Drohne (weniger als 250 Gramm) erlaubt.

                                      Unterkategorie A2 – "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter)

                                      Die Unterkategorie A2 ist für schwerere Drohnen in der Klasse C2 (900 g bis 4 kg) vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen festgelegt. Verfügt die Drohne über einen "Low-Speed-Mode" mit maximal 3 m/s und lassen es die äußeren Umstände wie Wetter zu, so darf dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringert werden.

                                      Unterkategorie A3 – "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter)

                                      Die letzte Unterkategorie A3 betrifft schwerere Drohnen von 900 g bis 25 kg maximalem Abfluggewicht. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Für die Kategorie A3 gelten zusätzliche Anforderungen:

                                      • Das Fluggerät darf nur mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden.
                                      • Im Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.

                                      Mit einer "Remote ID"-Funktion können Höhe, Position, Betreiberkennung und weitere Informationen an alle Empfängerinnen/Empfänger in Funkreichweite übertragen werden. Daran gekoppelt ist die ebenso verpflichtende Anforderung einer "Geo-Awareness"-Funktion, diehilft,  Luftraumgegebenheiten zu erkennen und bei möglichen Verstößen zu warnen. Diese wird von C1, C2 und C3 Drohnen verlangt. C0 Drohnen sind aufgrund ihres geringen Gewichts von der Remote-ID-Funktion ausgenommen. Diese Anforderung entfällt ebenso bei Klasse C4 Drohnen und selbst gebauten Geräten mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Die "Remote ID"-Funktion ist seit 1. Jänner 2024 verpflichtend vorgeschrieben.

                                      Eine Grafik auf dronespace.at veranschaulicht die Open Kategorie (für Geräte mit CIL-Kennzeichnung).

                                      Achtung:

                                      Wenn eine der Vorgaben der Kategorie "open" nicht erfüllt ist, dann ist eine Betriebsbewilligung im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                                      Kategorie "specific"

                                      In der Kategorie "specific" sind Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erlaubt. Diese Kategorie kommt bei Kameraflügen über besiedeltem Gebiet oder der Befliegung von Infrastruktur zur Anwendung.

                                      Weitere Informationen zur erforderlichen Risikobewertung und zum „Light UAS Operator Certificate" finden sich unter Bewilligung in der Kategorie "specific" ebenso auf oesterreich.gv.at

                                      Kategorie "certified"

                                      Die Kategorie "certified" ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar ist mit jenem in der bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Eine Zertifizierung ist jedenfalls notwendig, wenn das Fluggerät

                                      • für den Personen- oder Gefahrenguttransport oder
                                      • für den Flug über Menschenansammlungen mit Drohnen von über drei Metern Größe

                                      genutzt wird. Eine Bewilligung in dieser Kategorie ist aktuell nur unter Einbindung der EASA möglich.

                                      Rechtsgrundlagen

                                      EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                                      Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                                      Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                        Drohnenkategorien open, specific, certified (Anwendungsszenarien)

                                        Hinweis:

                                        Über bestimmte Gebiete (z.B. Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete) darf nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden geflogen werden. Weitere Informationen finden sich unter map.dronespace.at bzw. in der App "Dronespace".

                                        Kategorie "open"

                                        Die Kategorie "open" ist besonders für den Privatgebrauch relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen:

                                        • C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
                                        • C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
                                        • C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht
                                        • C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht

                                        Die Drohnen-CE-Kennzeichnung (C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen. Wer eine Drohnen App nutzt und die entsprechende CE-Kennzeichnung eingibt, kann sich darüber informieren.

                                        Hinweis:

                                        Beim Betrieb von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist ein Drohnenführerschein verpflichtend. Weitere Informationen zur Registrierungspflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                        Voraussetzungen

                                        In der Kategorie "open" sind folgende Regelungen zwingend einzuhalten:

                                        • maximal erlaubte Höhe: 120 Meter
                                        • ein ununterbrochener Sichtkontakt, also eine direkte Sichtverbindung zum Fluggerät (ohne technische Hilfsmittel).
                                        • ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

                                        Beim Kauf einer bestimmten Drohne ist entscheidend, wie nahe diese am Menschen betrieben werden soll und welche Drohne dafür laut CE-Kennzeichnung überhaupt in Betracht kommt. Es gilt: Je schwerer die Drohne ist, desto mehr Abstand ist zu unbeteiligten Personen einzuhalten und desto höher ist die Drohnen-CE-Klasse (C0 bis C4), was wiederum den Kompetenznachweis (Prüfungsumfang) aufwändiger macht.

                                        Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

                                        Die Anforderungen an den Betrieb und die Geräte hängen ebenso von der gewählten Unterkategorie ab:

                                        Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen" 

                                        • Ein Flug in der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen der Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht unter 900 g) und Eigenbauten unter 250 g (auch vor 31.12.2020 in Verkehr gebrachte Geräte unter 250 g) durchgeführt werden.
                                        • Beide Drohnenklassen (C0 und C1) dürfen in einem "Follow-me"-Modus (die Drohne folgt per Knopfdruck ihrer Pilotin/ihres Piloten) innerhalb von 50 m betrieben werden; der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer C0 Drohne (weniger als 250 Gramm) erlaubt.

                                        Unterkategorie A2 – "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter)

                                        Die Unterkategorie A2 ist für schwerere Drohnen in der Klasse C2 (900 g bis 4 kg) vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen festgelegt. Verfügt die Drohne über einen "Low-Speed-Mode" mit maximal 3 m/s und lassen es die äußeren Umstände wie Wetter zu, so darf dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringert werden.

                                        Unterkategorie A3 – "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter)

                                        Die letzte Unterkategorie A3 betrifft schwerere Drohnen von 900 g bis 25 kg maximalem Abfluggewicht. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Für die Kategorie A3 gelten zusätzliche Anforderungen:

                                        • Das Fluggerät darf nur mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden.
                                        • Im Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.

                                        Mit einer "Remote ID"-Funktion können Höhe, Position, Betreiberkennung und weitere Informationen an alle Empfängerinnen/Empfänger in Funkreichweite übertragen werden. Daran gekoppelt ist die ebenso verpflichtende Anforderung einer "Geo-Awareness"-Funktion, diehilft,  Luftraumgegebenheiten zu erkennen und bei möglichen Verstößen zu warnen. Diese wird von C1, C2 und C3 Drohnen verlangt. C0 Drohnen sind aufgrund ihres geringen Gewichts von der Remote-ID-Funktion ausgenommen. Diese Anforderung entfällt ebenso bei Klasse C4 Drohnen und selbst gebauten Geräten mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Die "Remote ID"-Funktion ist seit 1. Jänner 2024 verpflichtend vorgeschrieben.

                                        Eine Grafik auf dronespace.at veranschaulicht die Open Kategorie (für Geräte mit CIL-Kennzeichnung).

                                        Achtung:

                                        Wenn eine der Vorgaben der Kategorie "open" nicht erfüllt ist, dann ist eine Betriebsbewilligung im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                                        Kategorie "specific"

                                        In der Kategorie "specific" sind Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erlaubt. Diese Kategorie kommt bei Kameraflügen über besiedeltem Gebiet oder der Befliegung von Infrastruktur zur Anwendung.

                                        Weitere Informationen zur erforderlichen Risikobewertung und zum „Light UAS Operator Certificate" finden sich unter Bewilligung in der Kategorie "specific" ebenso auf oesterreich.gv.at

                                        Kategorie "certified"

                                        Die Kategorie "certified" ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar ist mit jenem in der bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Eine Zertifizierung ist jedenfalls notwendig, wenn das Fluggerät

                                        • für den Personen- oder Gefahrenguttransport oder
                                        • für den Flug über Menschenansammlungen mit Drohnen von über drei Metern Größe

                                        genutzt wird. Eine Bewilligung in dieser Kategorie ist aktuell nur unter Einbindung der EASA möglich.

                                        Rechtsgrundlagen

                                        EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                                        Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                                        Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                          Drohnenkategorien open, specific, certified (Anwendungsszenarien)

                                          Hinweis:

                                          Über bestimmte Gebiete (z.B. Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete) darf nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden geflogen werden. Weitere Informationen finden sich unter map.dronespace.at bzw. in der App "Dronespace".

                                          Kategorie "open"

                                          Die Kategorie "open" ist besonders für den Privatgebrauch relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen:

                                          • C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
                                          • C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
                                          • C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht
                                          • C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht

                                          Die Drohnen-CE-Kennzeichnung (C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen. Wer eine Drohnen App nutzt und die entsprechende CE-Kennzeichnung eingibt, kann sich darüber informieren.

                                          Hinweis:

                                          Beim Betrieb von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist ein Drohnenführerschein verpflichtend. Weitere Informationen zur Registrierungspflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                          Voraussetzungen

                                          In der Kategorie "open" sind folgende Regelungen zwingend einzuhalten:

                                          • maximal erlaubte Höhe: 120 Meter
                                          • ein ununterbrochener Sichtkontakt, also eine direkte Sichtverbindung zum Fluggerät (ohne technische Hilfsmittel).
                                          • ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

                                          Beim Kauf einer bestimmten Drohne ist entscheidend, wie nahe diese am Menschen betrieben werden soll und welche Drohne dafür laut CE-Kennzeichnung überhaupt in Betracht kommt. Es gilt: Je schwerer die Drohne ist, desto mehr Abstand ist zu unbeteiligten Personen einzuhalten und desto höher ist die Drohnen-CE-Klasse (C0 bis C4), was wiederum den Kompetenznachweis (Prüfungsumfang) aufwändiger macht.

                                          Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

                                          Die Anforderungen an den Betrieb und die Geräte hängen ebenso von der gewählten Unterkategorie ab:

                                          Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen" 

                                          • Ein Flug in der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen der Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht unter 900 g) und Eigenbauten unter 250 g (auch vor 31.12.2020 in Verkehr gebrachte Geräte unter 250 g) durchgeführt werden.
                                          • Beide Drohnenklassen (C0 und C1) dürfen in einem "Follow-me"-Modus (die Drohne folgt per Knopfdruck ihrer Pilotin/ihres Piloten) innerhalb von 50 m betrieben werden; der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer C0 Drohne (weniger als 250 Gramm) erlaubt.

                                          Unterkategorie A2 – "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter)

                                          Die Unterkategorie A2 ist für schwerere Drohnen in der Klasse C2 (900 g bis 4 kg) vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen festgelegt. Verfügt die Drohne über einen "Low-Speed-Mode" mit maximal 3 m/s und lassen es die äußeren Umstände wie Wetter zu, so darf dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringert werden.

                                          Unterkategorie A3 – "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter)

                                          Die letzte Unterkategorie A3 betrifft schwerere Drohnen von 900 g bis 25 kg maximalem Abfluggewicht. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Für die Kategorie A3 gelten zusätzliche Anforderungen:

                                          • Das Fluggerät darf nur mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden.
                                          • Im Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.

                                          Mit einer "Remote ID"-Funktion können Höhe, Position, Betreiberkennung und weitere Informationen an alle Empfängerinnen/Empfänger in Funkreichweite übertragen werden. Daran gekoppelt ist die ebenso verpflichtende Anforderung einer "Geo-Awareness"-Funktion, diehilft,  Luftraumgegebenheiten zu erkennen und bei möglichen Verstößen zu warnen. Diese wird von C1, C2 und C3 Drohnen verlangt. C0 Drohnen sind aufgrund ihres geringen Gewichts von der Remote-ID-Funktion ausgenommen. Diese Anforderung entfällt ebenso bei Klasse C4 Drohnen und selbst gebauten Geräten mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Die "Remote ID"-Funktion ist seit 1. Jänner 2024 verpflichtend vorgeschrieben.

                                          Eine Grafik auf dronespace.at veranschaulicht die Open Kategorie (für Geräte mit CIL-Kennzeichnung).

                                          Achtung:

                                          Wenn eine der Vorgaben der Kategorie "open" nicht erfüllt ist, dann ist eine Betriebsbewilligung im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                                          Kategorie "specific"

                                          In der Kategorie "specific" sind Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erlaubt. Diese Kategorie kommt bei Kameraflügen über besiedeltem Gebiet oder der Befliegung von Infrastruktur zur Anwendung.

                                          Weitere Informationen zur erforderlichen Risikobewertung und zum „Light UAS Operator Certificate" finden sich unter Bewilligung in der Kategorie "specific" ebenso auf oesterreich.gv.at

                                          Kategorie "certified"

                                          Die Kategorie "certified" ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar ist mit jenem in der bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Eine Zertifizierung ist jedenfalls notwendig, wenn das Fluggerät

                                          • für den Personen- oder Gefahrenguttransport oder
                                          • für den Flug über Menschenansammlungen mit Drohnen von über drei Metern Größe

                                          genutzt wird. Eine Bewilligung in dieser Kategorie ist aktuell nur unter Einbindung der EASA möglich.

                                          Rechtsgrundlagen

                                          EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                                          Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                                          Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                            Drohnenkategorien open, specific, certified (Anwendungsszenarien)

                                            Hinweis:

                                            Über bestimmte Gebiete (z.B. Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete) darf nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden geflogen werden. Weitere Informationen finden sich unter map.dronespace.at bzw. in der App "Dronespace".

                                            Kategorie "open"

                                            Die Kategorie "open" ist besonders für den Privatgebrauch relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen:

                                            • C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
                                            • C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
                                            • C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht
                                            • C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht

                                            Die Drohnen-CE-Kennzeichnung (C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen. Wer eine Drohnen App nutzt und die entsprechende CE-Kennzeichnung eingibt, kann sich darüber informieren.

                                            Hinweis:

                                            Beim Betrieb von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist ein Drohnenführerschein verpflichtend. Weitere Informationen zur Registrierungspflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                            Voraussetzungen

                                            In der Kategorie "open" sind folgende Regelungen zwingend einzuhalten:

                                            • maximal erlaubte Höhe: 120 Meter
                                            • ein ununterbrochener Sichtkontakt, also eine direkte Sichtverbindung zum Fluggerät (ohne technische Hilfsmittel).
                                            • ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

                                            Beim Kauf einer bestimmten Drohne ist entscheidend, wie nahe diese am Menschen betrieben werden soll und welche Drohne dafür laut CE-Kennzeichnung überhaupt in Betracht kommt. Es gilt: Je schwerer die Drohne ist, desto mehr Abstand ist zu unbeteiligten Personen einzuhalten und desto höher ist die Drohnen-CE-Klasse (C0 bis C4), was wiederum den Kompetenznachweis (Prüfungsumfang) aufwändiger macht.

                                            Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

                                            Die Anforderungen an den Betrieb und die Geräte hängen ebenso von der gewählten Unterkategorie ab:

                                            Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen" 

                                            • Ein Flug in der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen der Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht unter 900 g) und Eigenbauten unter 250 g (auch vor 31.12.2020 in Verkehr gebrachte Geräte unter 250 g) durchgeführt werden.
                                            • Beide Drohnenklassen (C0 und C1) dürfen in einem "Follow-me"-Modus (die Drohne folgt per Knopfdruck ihrer Pilotin/ihres Piloten) innerhalb von 50 m betrieben werden; der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer C0 Drohne (weniger als 250 Gramm) erlaubt.

                                            Unterkategorie A2 – "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter)

                                            Die Unterkategorie A2 ist für schwerere Drohnen in der Klasse C2 (900 g bis 4 kg) vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen festgelegt. Verfügt die Drohne über einen "Low-Speed-Mode" mit maximal 3 m/s und lassen es die äußeren Umstände wie Wetter zu, so darf dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringert werden.

                                            Unterkategorie A3 – "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter)

                                            Die letzte Unterkategorie A3 betrifft schwerere Drohnen von 900 g bis 25 kg maximalem Abfluggewicht. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Für die Kategorie A3 gelten zusätzliche Anforderungen:

                                            • Das Fluggerät darf nur mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden.
                                            • Im Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.

                                            Mit einer "Remote ID"-Funktion können Höhe, Position, Betreiberkennung und weitere Informationen an alle Empfängerinnen/Empfänger in Funkreichweite übertragen werden. Daran gekoppelt ist die ebenso verpflichtende Anforderung einer "Geo-Awareness"-Funktion, diehilft,  Luftraumgegebenheiten zu erkennen und bei möglichen Verstößen zu warnen. Diese wird von C1, C2 und C3 Drohnen verlangt. C0 Drohnen sind aufgrund ihres geringen Gewichts von der Remote-ID-Funktion ausgenommen. Diese Anforderung entfällt ebenso bei Klasse C4 Drohnen und selbst gebauten Geräten mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Die "Remote ID"-Funktion ist seit 1. Jänner 2024 verpflichtend vorgeschrieben.

                                            Eine Grafik auf dronespace.at veranschaulicht die Open Kategorie (für Geräte mit CIL-Kennzeichnung).

                                            Achtung:

                                            Wenn eine der Vorgaben der Kategorie "open" nicht erfüllt ist, dann ist eine Betriebsbewilligung im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                                            Kategorie "specific"

                                            In der Kategorie "specific" sind Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erlaubt. Diese Kategorie kommt bei Kameraflügen über besiedeltem Gebiet oder der Befliegung von Infrastruktur zur Anwendung.

                                            Weitere Informationen zur erforderlichen Risikobewertung und zum „Light UAS Operator Certificate" finden sich unter Bewilligung in der Kategorie "specific" ebenso auf oesterreich.gv.at

                                            Kategorie "certified"

                                            Die Kategorie "certified" ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar ist mit jenem in der bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Eine Zertifizierung ist jedenfalls notwendig, wenn das Fluggerät

                                            • für den Personen- oder Gefahrenguttransport oder
                                            • für den Flug über Menschenansammlungen mit Drohnen von über drei Metern Größe

                                            genutzt wird. Eine Bewilligung in dieser Kategorie ist aktuell nur unter Einbindung der EASA möglich.

                                            Rechtsgrundlagen

                                            EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                                            Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                                            Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                              Drohnenkategorien open, specific, certified (Anwendungsszenarien)

                                              Hinweis:

                                              Über bestimmte Gebiete (z.B. Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete) darf nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden geflogen werden. Weitere Informationen finden sich unter map.dronespace.at bzw. in der App "Dronespace".

                                              Kategorie "open"

                                              Die Kategorie "open" ist besonders für den Privatgebrauch relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen:

                                              • C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
                                              • C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
                                              • C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht
                                              • C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht

                                              Die Drohnen-CE-Kennzeichnung (C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen. Wer eine Drohnen App nutzt und die entsprechende CE-Kennzeichnung eingibt, kann sich darüber informieren.

                                              Hinweis:

                                              Beim Betrieb von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist ein Drohnenführerschein verpflichtend. Weitere Informationen zur Registrierungspflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                              Voraussetzungen

                                              In der Kategorie "open" sind folgende Regelungen zwingend einzuhalten:

                                              • maximal erlaubte Höhe: 120 Meter
                                              • ein ununterbrochener Sichtkontakt, also eine direkte Sichtverbindung zum Fluggerät (ohne technische Hilfsmittel).
                                              • ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

                                              Beim Kauf einer bestimmten Drohne ist entscheidend, wie nahe diese am Menschen betrieben werden soll und welche Drohne dafür laut CE-Kennzeichnung überhaupt in Betracht kommt. Es gilt: Je schwerer die Drohne ist, desto mehr Abstand ist zu unbeteiligten Personen einzuhalten und desto höher ist die Drohnen-CE-Klasse (C0 bis C4), was wiederum den Kompetenznachweis (Prüfungsumfang) aufwändiger macht.

                                              Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

                                              Die Anforderungen an den Betrieb und die Geräte hängen ebenso von der gewählten Unterkategorie ab:

                                              Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen" 

                                              • Ein Flug in der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen der Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht unter 900 g) und Eigenbauten unter 250 g (auch vor 31.12.2020 in Verkehr gebrachte Geräte unter 250 g) durchgeführt werden.
                                              • Beide Drohnenklassen (C0 und C1) dürfen in einem "Follow-me"-Modus (die Drohne folgt per Knopfdruck ihrer Pilotin/ihres Piloten) innerhalb von 50 m betrieben werden; der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer C0 Drohne (weniger als 250 Gramm) erlaubt.

                                              Unterkategorie A2 – "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter)

                                              Die Unterkategorie A2 ist für schwerere Drohnen in der Klasse C2 (900 g bis 4 kg) vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen festgelegt. Verfügt die Drohne über einen "Low-Speed-Mode" mit maximal 3 m/s und lassen es die äußeren Umstände wie Wetter zu, so darf dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringert werden.

                                              Unterkategorie A3 – "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter)

                                              Die letzte Unterkategorie A3 betrifft schwerere Drohnen von 900 g bis 25 kg maximalem Abfluggewicht. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Für die Kategorie A3 gelten zusätzliche Anforderungen:

                                              • Das Fluggerät darf nur mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden.
                                              • Im Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.

                                              Mit einer "Remote ID"-Funktion können Höhe, Position, Betreiberkennung und weitere Informationen an alle Empfängerinnen/Empfänger in Funkreichweite übertragen werden. Daran gekoppelt ist die ebenso verpflichtende Anforderung einer "Geo-Awareness"-Funktion, diehilft,  Luftraumgegebenheiten zu erkennen und bei möglichen Verstößen zu warnen. Diese wird von C1, C2 und C3 Drohnen verlangt. C0 Drohnen sind aufgrund ihres geringen Gewichts von der Remote-ID-Funktion ausgenommen. Diese Anforderung entfällt ebenso bei Klasse C4 Drohnen und selbst gebauten Geräten mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Die "Remote ID"-Funktion ist seit 1. Jänner 2024 verpflichtend vorgeschrieben.

                                              Eine Grafik auf dronespace.at veranschaulicht die Open Kategorie (für Geräte mit CIL-Kennzeichnung).

                                              Achtung:

                                              Wenn eine der Vorgaben der Kategorie "open" nicht erfüllt ist, dann ist eine Betriebsbewilligung im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                                              Kategorie "specific"

                                              In der Kategorie "specific" sind Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erlaubt. Diese Kategorie kommt bei Kameraflügen über besiedeltem Gebiet oder der Befliegung von Infrastruktur zur Anwendung.

                                              Weitere Informationen zur erforderlichen Risikobewertung und zum „Light UAS Operator Certificate" finden sich unter Bewilligung in der Kategorie "specific" ebenso auf oesterreich.gv.at

                                              Kategorie "certified"

                                              Die Kategorie "certified" ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar ist mit jenem in der bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Eine Zertifizierung ist jedenfalls notwendig, wenn das Fluggerät

                                              • für den Personen- oder Gefahrenguttransport oder
                                              • für den Flug über Menschenansammlungen mit Drohnen von über drei Metern Größe

                                              genutzt wird. Eine Bewilligung in dieser Kategorie ist aktuell nur unter Einbindung der EASA möglich.

                                              Rechtsgrundlagen

                                              EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                                              Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                                              Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                Drohnenkategorien open, specific, certified (Anwendungsszenarien)

                                                Hinweis:

                                                Über bestimmte Gebiete (z.B. Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete) darf nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden geflogen werden. Weitere Informationen finden sich unter map.dronespace.at bzw. in der App "Dronespace".

                                                Kategorie "open"

                                                Die Kategorie "open" ist besonders für den Privatgebrauch relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen:

                                                • C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
                                                • C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
                                                • C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht
                                                • C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht

                                                Die Drohnen-CE-Kennzeichnung (C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen. Wer eine Drohnen App nutzt und die entsprechende CE-Kennzeichnung eingibt, kann sich darüber informieren.

                                                Hinweis:

                                                Beim Betrieb von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist ein Drohnenführerschein verpflichtend. Weitere Informationen zur Registrierungspflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                Voraussetzungen

                                                In der Kategorie "open" sind folgende Regelungen zwingend einzuhalten:

                                                • maximal erlaubte Höhe: 120 Meter
                                                • ein ununterbrochener Sichtkontakt, also eine direkte Sichtverbindung zum Fluggerät (ohne technische Hilfsmittel).
                                                • ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

                                                Beim Kauf einer bestimmten Drohne ist entscheidend, wie nahe diese am Menschen betrieben werden soll und welche Drohne dafür laut CE-Kennzeichnung überhaupt in Betracht kommt. Es gilt: Je schwerer die Drohne ist, desto mehr Abstand ist zu unbeteiligten Personen einzuhalten und desto höher ist die Drohnen-CE-Klasse (C0 bis C4), was wiederum den Kompetenznachweis (Prüfungsumfang) aufwändiger macht.

                                                Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

                                                Die Anforderungen an den Betrieb und die Geräte hängen ebenso von der gewählten Unterkategorie ab:

                                                Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen" 

                                                • Ein Flug in der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen der Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht unter 900 g) und Eigenbauten unter 250 g (auch vor 31.12.2020 in Verkehr gebrachte Geräte unter 250 g) durchgeführt werden.
                                                • Beide Drohnenklassen (C0 und C1) dürfen in einem "Follow-me"-Modus (die Drohne folgt per Knopfdruck ihrer Pilotin/ihres Piloten) innerhalb von 50 m betrieben werden; der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer C0 Drohne (weniger als 250 Gramm) erlaubt.

                                                Unterkategorie A2 – "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter)

                                                Die Unterkategorie A2 ist für schwerere Drohnen in der Klasse C2 (900 g bis 4 kg) vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen festgelegt. Verfügt die Drohne über einen "Low-Speed-Mode" mit maximal 3 m/s und lassen es die äußeren Umstände wie Wetter zu, so darf dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringert werden.

                                                Unterkategorie A3 – "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter)

                                                Die letzte Unterkategorie A3 betrifft schwerere Drohnen von 900 g bis 25 kg maximalem Abfluggewicht. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Für die Kategorie A3 gelten zusätzliche Anforderungen:

                                                • Das Fluggerät darf nur mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden.
                                                • Im Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.

                                                Mit einer "Remote ID"-Funktion können Höhe, Position, Betreiberkennung und weitere Informationen an alle Empfängerinnen/Empfänger in Funkreichweite übertragen werden. Daran gekoppelt ist die ebenso verpflichtende Anforderung einer "Geo-Awareness"-Funktion, diehilft,  Luftraumgegebenheiten zu erkennen und bei möglichen Verstößen zu warnen. Diese wird von C1, C2 und C3 Drohnen verlangt. C0 Drohnen sind aufgrund ihres geringen Gewichts von der Remote-ID-Funktion ausgenommen. Diese Anforderung entfällt ebenso bei Klasse C4 Drohnen und selbst gebauten Geräten mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Die "Remote ID"-Funktion ist seit 1. Jänner 2024 verpflichtend vorgeschrieben.

                                                Eine Grafik auf dronespace.at veranschaulicht die Open Kategorie (für Geräte mit CIL-Kennzeichnung).

                                                Achtung:

                                                Wenn eine der Vorgaben der Kategorie "open" nicht erfüllt ist, dann ist eine Betriebsbewilligung im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                                                Kategorie "specific"

                                                In der Kategorie "specific" sind Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erlaubt. Diese Kategorie kommt bei Kameraflügen über besiedeltem Gebiet oder der Befliegung von Infrastruktur zur Anwendung.

                                                Weitere Informationen zur erforderlichen Risikobewertung und zum „Light UAS Operator Certificate" finden sich unter Bewilligung in der Kategorie "specific" ebenso auf oesterreich.gv.at

                                                Kategorie "certified"

                                                Die Kategorie "certified" ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar ist mit jenem in der bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Eine Zertifizierung ist jedenfalls notwendig, wenn das Fluggerät

                                                • für den Personen- oder Gefahrenguttransport oder
                                                • für den Flug über Menschenansammlungen mit Drohnen von über drei Metern Größe

                                                genutzt wird. Eine Bewilligung in dieser Kategorie ist aktuell nur unter Einbindung der EASA möglich.

                                                Rechtsgrundlagen

                                                EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                                                Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                                                Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                  Drohnenkategorien open, specific, certified (Anwendungsszenarien)

                                                  Hinweis:

                                                  Über bestimmte Gebiete (z.B. Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete) darf nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden geflogen werden. Weitere Informationen finden sich unter map.dronespace.at bzw. in der App "Dronespace".

                                                  Kategorie "open"

                                                  Die Kategorie "open" ist besonders für den Privatgebrauch relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen:

                                                  • C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
                                                  • C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
                                                  • C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht
                                                  • C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht

                                                  Die Drohnen-CE-Kennzeichnung (C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen. Wer eine Drohnen App nutzt und die entsprechende CE-Kennzeichnung eingibt, kann sich darüber informieren.

                                                  Hinweis:

                                                  Beim Betrieb von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist ein Drohnenführerschein verpflichtend. Weitere Informationen zur Registrierungspflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                  Voraussetzungen

                                                  In der Kategorie "open" sind folgende Regelungen zwingend einzuhalten:

                                                  • maximal erlaubte Höhe: 120 Meter
                                                  • ein ununterbrochener Sichtkontakt, also eine direkte Sichtverbindung zum Fluggerät (ohne technische Hilfsmittel).
                                                  • ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

                                                  Beim Kauf einer bestimmten Drohne ist entscheidend, wie nahe diese am Menschen betrieben werden soll und welche Drohne dafür laut CE-Kennzeichnung überhaupt in Betracht kommt. Es gilt: Je schwerer die Drohne ist, desto mehr Abstand ist zu unbeteiligten Personen einzuhalten und desto höher ist die Drohnen-CE-Klasse (C0 bis C4), was wiederum den Kompetenznachweis (Prüfungsumfang) aufwändiger macht.

                                                  Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

                                                  Die Anforderungen an den Betrieb und die Geräte hängen ebenso von der gewählten Unterkategorie ab:

                                                  Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen" 

                                                  • Ein Flug in der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen der Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht unter 900 g) und Eigenbauten unter 250 g (auch vor 31.12.2020 in Verkehr gebrachte Geräte unter 250 g) durchgeführt werden.
                                                  • Beide Drohnenklassen (C0 und C1) dürfen in einem "Follow-me"-Modus (die Drohne folgt per Knopfdruck ihrer Pilotin/ihres Piloten) innerhalb von 50 m betrieben werden; der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer C0 Drohne (weniger als 250 Gramm) erlaubt.

                                                  Unterkategorie A2 – "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter)

                                                  Die Unterkategorie A2 ist für schwerere Drohnen in der Klasse C2 (900 g bis 4 kg) vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen festgelegt. Verfügt die Drohne über einen "Low-Speed-Mode" mit maximal 3 m/s und lassen es die äußeren Umstände wie Wetter zu, so darf dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringert werden.

                                                  Unterkategorie A3 – "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter)

                                                  Die letzte Unterkategorie A3 betrifft schwerere Drohnen von 900 g bis 25 kg maximalem Abfluggewicht. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Für die Kategorie A3 gelten zusätzliche Anforderungen:

                                                  • Das Fluggerät darf nur mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden.
                                                  • Im Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.

                                                  Mit einer "Remote ID"-Funktion können Höhe, Position, Betreiberkennung und weitere Informationen an alle Empfängerinnen/Empfänger in Funkreichweite übertragen werden. Daran gekoppelt ist die ebenso verpflichtende Anforderung einer "Geo-Awareness"-Funktion, diehilft,  Luftraumgegebenheiten zu erkennen und bei möglichen Verstößen zu warnen. Diese wird von C1, C2 und C3 Drohnen verlangt. C0 Drohnen sind aufgrund ihres geringen Gewichts von der Remote-ID-Funktion ausgenommen. Diese Anforderung entfällt ebenso bei Klasse C4 Drohnen und selbst gebauten Geräten mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Die "Remote ID"-Funktion ist seit 1. Jänner 2024 verpflichtend vorgeschrieben.

                                                  Eine Grafik auf dronespace.at veranschaulicht die Open Kategorie (für Geräte mit CIL-Kennzeichnung).

                                                  Achtung:

                                                  Wenn eine der Vorgaben der Kategorie "open" nicht erfüllt ist, dann ist eine Betriebsbewilligung im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                                                  Kategorie "specific"

                                                  In der Kategorie "specific" sind Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erlaubt. Diese Kategorie kommt bei Kameraflügen über besiedeltem Gebiet oder der Befliegung von Infrastruktur zur Anwendung.

                                                  Weitere Informationen zur erforderlichen Risikobewertung und zum „Light UAS Operator Certificate" finden sich unter Bewilligung in der Kategorie "specific" ebenso auf oesterreich.gv.at

                                                  Kategorie "certified"

                                                  Die Kategorie "certified" ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar ist mit jenem in der bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Eine Zertifizierung ist jedenfalls notwendig, wenn das Fluggerät

                                                  • für den Personen- oder Gefahrenguttransport oder
                                                  • für den Flug über Menschenansammlungen mit Drohnen von über drei Metern Größe

                                                  genutzt wird. Eine Bewilligung in dieser Kategorie ist aktuell nur unter Einbindung der EASA möglich.

                                                  Rechtsgrundlagen

                                                  EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                                                  Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                                                  Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                    Drohnenkategorien open, specific, certified (Anwendungsszenarien)

                                                    Hinweis:

                                                    Über bestimmte Gebiete (z.B. Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete) darf nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden geflogen werden. Weitere Informationen finden sich unter map.dronespace.at bzw. in der App "Dronespace".

                                                    Kategorie "open"

                                                    Die Kategorie "open" ist besonders für den Privatgebrauch relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen:

                                                    • C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
                                                    • C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
                                                    • C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht
                                                    • C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht

                                                    Die Drohnen-CE-Kennzeichnung (C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen. Wer eine Drohnen App nutzt und die entsprechende CE-Kennzeichnung eingibt, kann sich darüber informieren.

                                                    Hinweis:

                                                    Beim Betrieb von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist ein Drohnenführerschein verpflichtend. Weitere Informationen zur Registrierungspflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                    Voraussetzungen

                                                    In der Kategorie "open" sind folgende Regelungen zwingend einzuhalten:

                                                    • maximal erlaubte Höhe: 120 Meter
                                                    • ein ununterbrochener Sichtkontakt, also eine direkte Sichtverbindung zum Fluggerät (ohne technische Hilfsmittel).
                                                    • ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

                                                    Beim Kauf einer bestimmten Drohne ist entscheidend, wie nahe diese am Menschen betrieben werden soll und welche Drohne dafür laut CE-Kennzeichnung überhaupt in Betracht kommt. Es gilt: Je schwerer die Drohne ist, desto mehr Abstand ist zu unbeteiligten Personen einzuhalten und desto höher ist die Drohnen-CE-Klasse (C0 bis C4), was wiederum den Kompetenznachweis (Prüfungsumfang) aufwändiger macht.

                                                    Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

                                                    Die Anforderungen an den Betrieb und die Geräte hängen ebenso von der gewählten Unterkategorie ab:

                                                    Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen" 

                                                    • Ein Flug in der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen der Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht unter 900 g) und Eigenbauten unter 250 g (auch vor 31.12.2020 in Verkehr gebrachte Geräte unter 250 g) durchgeführt werden.
                                                    • Beide Drohnenklassen (C0 und C1) dürfen in einem "Follow-me"-Modus (die Drohne folgt per Knopfdruck ihrer Pilotin/ihres Piloten) innerhalb von 50 m betrieben werden; der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer C0 Drohne (weniger als 250 Gramm) erlaubt.

                                                    Unterkategorie A2 – "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter)

                                                    Die Unterkategorie A2 ist für schwerere Drohnen in der Klasse C2 (900 g bis 4 kg) vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen festgelegt. Verfügt die Drohne über einen "Low-Speed-Mode" mit maximal 3 m/s und lassen es die äußeren Umstände wie Wetter zu, so darf dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringert werden.

                                                    Unterkategorie A3 – "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter)

                                                    Die letzte Unterkategorie A3 betrifft schwerere Drohnen von 900 g bis 25 kg maximalem Abfluggewicht. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Für die Kategorie A3 gelten zusätzliche Anforderungen:

                                                    • Das Fluggerät darf nur mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden.
                                                    • Im Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.

                                                    Mit einer "Remote ID"-Funktion können Höhe, Position, Betreiberkennung und weitere Informationen an alle Empfängerinnen/Empfänger in Funkreichweite übertragen werden. Daran gekoppelt ist die ebenso verpflichtende Anforderung einer "Geo-Awareness"-Funktion, diehilft,  Luftraumgegebenheiten zu erkennen und bei möglichen Verstößen zu warnen. Diese wird von C1, C2 und C3 Drohnen verlangt. C0 Drohnen sind aufgrund ihres geringen Gewichts von der Remote-ID-Funktion ausgenommen. Diese Anforderung entfällt ebenso bei Klasse C4 Drohnen und selbst gebauten Geräten mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Die "Remote ID"-Funktion ist seit 1. Jänner 2024 verpflichtend vorgeschrieben.

                                                    Eine Grafik auf dronespace.at veranschaulicht die Open Kategorie (für Geräte mit CIL-Kennzeichnung).

                                                    Achtung:

                                                    Wenn eine der Vorgaben der Kategorie "open" nicht erfüllt ist, dann ist eine Betriebsbewilligung im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                                                    Kategorie "specific"

                                                    In der Kategorie "specific" sind Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erlaubt. Diese Kategorie kommt bei Kameraflügen über besiedeltem Gebiet oder der Befliegung von Infrastruktur zur Anwendung.

                                                    Weitere Informationen zur erforderlichen Risikobewertung und zum „Light UAS Operator Certificate" finden sich unter Bewilligung in der Kategorie "specific" ebenso auf oesterreich.gv.at

                                                    Kategorie "certified"

                                                    Die Kategorie "certified" ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar ist mit jenem in der bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Eine Zertifizierung ist jedenfalls notwendig, wenn das Fluggerät

                                                    • für den Personen- oder Gefahrenguttransport oder
                                                    • für den Flug über Menschenansammlungen mit Drohnen von über drei Metern Größe

                                                    genutzt wird. Eine Bewilligung in dieser Kategorie ist aktuell nur unter Einbindung der EASA möglich.

                                                    Rechtsgrundlagen

                                                    EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                                                    Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                                                    Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                      Drohnenkategorien open, specific, certified (Anwendungsszenarien)

                                                      Hinweis:

                                                      Über bestimmte Gebiete (z.B. Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete) darf nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden geflogen werden. Weitere Informationen finden sich unter map.dronespace.at bzw. in der App "Dronespace".

                                                      Kategorie "open"

                                                      Die Kategorie "open" ist besonders für den Privatgebrauch relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen:

                                                      • C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
                                                      • C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
                                                      • C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht
                                                      • C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht

                                                      Die Drohnen-CE-Kennzeichnung (C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen. Wer eine Drohnen App nutzt und die entsprechende CE-Kennzeichnung eingibt, kann sich darüber informieren.

                                                      Hinweis:

                                                      Beim Betrieb von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist ein Drohnenführerschein verpflichtend. Weitere Informationen zur Registrierungspflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                      Voraussetzungen

                                                      In der Kategorie "open" sind folgende Regelungen zwingend einzuhalten:

                                                      • maximal erlaubte Höhe: 120 Meter
                                                      • ein ununterbrochener Sichtkontakt, also eine direkte Sichtverbindung zum Fluggerät (ohne technische Hilfsmittel).
                                                      • ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

                                                      Beim Kauf einer bestimmten Drohne ist entscheidend, wie nahe diese am Menschen betrieben werden soll und welche Drohne dafür laut CE-Kennzeichnung überhaupt in Betracht kommt. Es gilt: Je schwerer die Drohne ist, desto mehr Abstand ist zu unbeteiligten Personen einzuhalten und desto höher ist die Drohnen-CE-Klasse (C0 bis C4), was wiederum den Kompetenznachweis (Prüfungsumfang) aufwändiger macht.

                                                      Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

                                                      Die Anforderungen an den Betrieb und die Geräte hängen ebenso von der gewählten Unterkategorie ab:

                                                      Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen" 

                                                      • Ein Flug in der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen der Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht unter 900 g) und Eigenbauten unter 250 g (auch vor 31.12.2020 in Verkehr gebrachte Geräte unter 250 g) durchgeführt werden.
                                                      • Beide Drohnenklassen (C0 und C1) dürfen in einem "Follow-me"-Modus (die Drohne folgt per Knopfdruck ihrer Pilotin/ihres Piloten) innerhalb von 50 m betrieben werden; der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer C0 Drohne (weniger als 250 Gramm) erlaubt.

                                                      Unterkategorie A2 – "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter)

                                                      Die Unterkategorie A2 ist für schwerere Drohnen in der Klasse C2 (900 g bis 4 kg) vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen festgelegt. Verfügt die Drohne über einen "Low-Speed-Mode" mit maximal 3 m/s und lassen es die äußeren Umstände wie Wetter zu, so darf dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringert werden.

                                                      Unterkategorie A3 – "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter)

                                                      Die letzte Unterkategorie A3 betrifft schwerere Drohnen von 900 g bis 25 kg maximalem Abfluggewicht. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Für die Kategorie A3 gelten zusätzliche Anforderungen:

                                                      • Das Fluggerät darf nur mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden.
                                                      • Im Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.

                                                      Mit einer "Remote ID"-Funktion können Höhe, Position, Betreiberkennung und weitere Informationen an alle Empfängerinnen/Empfänger in Funkreichweite übertragen werden. Daran gekoppelt ist die ebenso verpflichtende Anforderung einer "Geo-Awareness"-Funktion, diehilft,  Luftraumgegebenheiten zu erkennen und bei möglichen Verstößen zu warnen. Diese wird von C1, C2 und C3 Drohnen verlangt. C0 Drohnen sind aufgrund ihres geringen Gewichts von der Remote-ID-Funktion ausgenommen. Diese Anforderung entfällt ebenso bei Klasse C4 Drohnen und selbst gebauten Geräten mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Die "Remote ID"-Funktion ist seit 1. Jänner 2024 verpflichtend vorgeschrieben.

                                                      Eine Grafik auf dronespace.at veranschaulicht die Open Kategorie (für Geräte mit CIL-Kennzeichnung).

                                                      Achtung:

                                                      Wenn eine der Vorgaben der Kategorie "open" nicht erfüllt ist, dann ist eine Betriebsbewilligung im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                                                      Kategorie "specific"

                                                      In der Kategorie "specific" sind Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erlaubt. Diese Kategorie kommt bei Kameraflügen über besiedeltem Gebiet oder der Befliegung von Infrastruktur zur Anwendung.

                                                      Weitere Informationen zur erforderlichen Risikobewertung und zum „Light UAS Operator Certificate" finden sich unter Bewilligung in der Kategorie "specific" ebenso auf oesterreich.gv.at

                                                      Kategorie "certified"

                                                      Die Kategorie "certified" ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar ist mit jenem in der bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Eine Zertifizierung ist jedenfalls notwendig, wenn das Fluggerät

                                                      • für den Personen- oder Gefahrenguttransport oder
                                                      • für den Flug über Menschenansammlungen mit Drohnen von über drei Metern Größe

                                                      genutzt wird. Eine Bewilligung in dieser Kategorie ist aktuell nur unter Einbindung der EASA möglich.

                                                      Rechtsgrundlagen

                                                      EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                                                      Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                                                      Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                        Drohnenkategorien open, specific, certified (Anwendungsszenarien)

                                                        Hinweis:

                                                        Über bestimmte Gebiete (z.B. Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete) darf nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden geflogen werden. Weitere Informationen finden sich unter map.dronespace.at bzw. in der App "Dronespace".

                                                        Kategorie "open"

                                                        Die Kategorie "open" ist besonders für den Privatgebrauch relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen:

                                                        • C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
                                                        • C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
                                                        • C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht
                                                        • C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht

                                                        Die Drohnen-CE-Kennzeichnung (C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen. Wer eine Drohnen App nutzt und die entsprechende CE-Kennzeichnung eingibt, kann sich darüber informieren.

                                                        Hinweis:

                                                        Beim Betrieb von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist ein Drohnenführerschein verpflichtend. Weitere Informationen zur Registrierungspflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                        Voraussetzungen

                                                        In der Kategorie "open" sind folgende Regelungen zwingend einzuhalten:

                                                        • maximal erlaubte Höhe: 120 Meter
                                                        • ein ununterbrochener Sichtkontakt, also eine direkte Sichtverbindung zum Fluggerät (ohne technische Hilfsmittel).
                                                        • ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

                                                        Beim Kauf einer bestimmten Drohne ist entscheidend, wie nahe diese am Menschen betrieben werden soll und welche Drohne dafür laut CE-Kennzeichnung überhaupt in Betracht kommt. Es gilt: Je schwerer die Drohne ist, desto mehr Abstand ist zu unbeteiligten Personen einzuhalten und desto höher ist die Drohnen-CE-Klasse (C0 bis C4), was wiederum den Kompetenznachweis (Prüfungsumfang) aufwändiger macht.

                                                        Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

                                                        Die Anforderungen an den Betrieb und die Geräte hängen ebenso von der gewählten Unterkategorie ab:

                                                        Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen" 

                                                        • Ein Flug in der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen der Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht unter 900 g) und Eigenbauten unter 250 g (auch vor 31.12.2020 in Verkehr gebrachte Geräte unter 250 g) durchgeführt werden.
                                                        • Beide Drohnenklassen (C0 und C1) dürfen in einem "Follow-me"-Modus (die Drohne folgt per Knopfdruck ihrer Pilotin/ihres Piloten) innerhalb von 50 m betrieben werden; der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer C0 Drohne (weniger als 250 Gramm) erlaubt.

                                                        Unterkategorie A2 – "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter)

                                                        Die Unterkategorie A2 ist für schwerere Drohnen in der Klasse C2 (900 g bis 4 kg) vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen festgelegt. Verfügt die Drohne über einen "Low-Speed-Mode" mit maximal 3 m/s und lassen es die äußeren Umstände wie Wetter zu, so darf dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringert werden.

                                                        Unterkategorie A3 – "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter)

                                                        Die letzte Unterkategorie A3 betrifft schwerere Drohnen von 900 g bis 25 kg maximalem Abfluggewicht. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Für die Kategorie A3 gelten zusätzliche Anforderungen:

                                                        • Das Fluggerät darf nur mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden.
                                                        • Im Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.

                                                        Mit einer "Remote ID"-Funktion können Höhe, Position, Betreiberkennung und weitere Informationen an alle Empfängerinnen/Empfänger in Funkreichweite übertragen werden. Daran gekoppelt ist die ebenso verpflichtende Anforderung einer "Geo-Awareness"-Funktion, diehilft,  Luftraumgegebenheiten zu erkennen und bei möglichen Verstößen zu warnen. Diese wird von C1, C2 und C3 Drohnen verlangt. C0 Drohnen sind aufgrund ihres geringen Gewichts von der Remote-ID-Funktion ausgenommen. Diese Anforderung entfällt ebenso bei Klasse C4 Drohnen und selbst gebauten Geräten mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Die "Remote ID"-Funktion ist seit 1. Jänner 2024 verpflichtend vorgeschrieben.

                                                        Eine Grafik auf dronespace.at veranschaulicht die Open Kategorie (für Geräte mit CIL-Kennzeichnung).

                                                        Achtung:

                                                        Wenn eine der Vorgaben der Kategorie "open" nicht erfüllt ist, dann ist eine Betriebsbewilligung im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                                                        Kategorie "specific"

                                                        In der Kategorie "specific" sind Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erlaubt. Diese Kategorie kommt bei Kameraflügen über besiedeltem Gebiet oder der Befliegung von Infrastruktur zur Anwendung.

                                                        Weitere Informationen zur erforderlichen Risikobewertung und zum „Light UAS Operator Certificate" finden sich unter Bewilligung in der Kategorie "specific" ebenso auf oesterreich.gv.at

                                                        Kategorie "certified"

                                                        Die Kategorie "certified" ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar ist mit jenem in der bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Eine Zertifizierung ist jedenfalls notwendig, wenn das Fluggerät

                                                        • für den Personen- oder Gefahrenguttransport oder
                                                        • für den Flug über Menschenansammlungen mit Drohnen von über drei Metern Größe

                                                        genutzt wird. Eine Bewilligung in dieser Kategorie ist aktuell nur unter Einbindung der EASA möglich.

                                                        Rechtsgrundlagen

                                                        EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                                                        Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                                                        Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                          Drohnenkategorien open, specific, certified (Anwendungsszenarien)

                                                          Hinweis:

                                                          Über bestimmte Gebiete (z.B. Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete) darf nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden geflogen werden. Weitere Informationen finden sich unter map.dronespace.at bzw. in der App "Dronespace".

                                                          Kategorie "open"

                                                          Die Kategorie "open" ist besonders für den Privatgebrauch relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen:

                                                          • C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
                                                          • C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
                                                          • C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht
                                                          • C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht

                                                          Die Drohnen-CE-Kennzeichnung (C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen. Wer eine Drohnen App nutzt und die entsprechende CE-Kennzeichnung eingibt, kann sich darüber informieren.

                                                          Hinweis:

                                                          Beim Betrieb von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist ein Drohnenführerschein verpflichtend. Weitere Informationen zur Registrierungspflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                          Voraussetzungen

                                                          In der Kategorie "open" sind folgende Regelungen zwingend einzuhalten:

                                                          • maximal erlaubte Höhe: 120 Meter
                                                          • ein ununterbrochener Sichtkontakt, also eine direkte Sichtverbindung zum Fluggerät (ohne technische Hilfsmittel).
                                                          • ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

                                                          Beim Kauf einer bestimmten Drohne ist entscheidend, wie nahe diese am Menschen betrieben werden soll und welche Drohne dafür laut CE-Kennzeichnung überhaupt in Betracht kommt. Es gilt: Je schwerer die Drohne ist, desto mehr Abstand ist zu unbeteiligten Personen einzuhalten und desto höher ist die Drohnen-CE-Klasse (C0 bis C4), was wiederum den Kompetenznachweis (Prüfungsumfang) aufwändiger macht.

                                                          Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

                                                          Die Anforderungen an den Betrieb und die Geräte hängen ebenso von der gewählten Unterkategorie ab:

                                                          Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen" 

                                                          • Ein Flug in der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen der Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht unter 900 g) und Eigenbauten unter 250 g (auch vor 31.12.2020 in Verkehr gebrachte Geräte unter 250 g) durchgeführt werden.
                                                          • Beide Drohnenklassen (C0 und C1) dürfen in einem "Follow-me"-Modus (die Drohne folgt per Knopfdruck ihrer Pilotin/ihres Piloten) innerhalb von 50 m betrieben werden; der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer C0 Drohne (weniger als 250 Gramm) erlaubt.

                                                          Unterkategorie A2 – "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter)

                                                          Die Unterkategorie A2 ist für schwerere Drohnen in der Klasse C2 (900 g bis 4 kg) vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen festgelegt. Verfügt die Drohne über einen "Low-Speed-Mode" mit maximal 3 m/s und lassen es die äußeren Umstände wie Wetter zu, so darf dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringert werden.

                                                          Unterkategorie A3 – "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter)

                                                          Die letzte Unterkategorie A3 betrifft schwerere Drohnen von 900 g bis 25 kg maximalem Abfluggewicht. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Für die Kategorie A3 gelten zusätzliche Anforderungen:

                                                          • Das Fluggerät darf nur mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden.
                                                          • Im Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.

                                                          Mit einer "Remote ID"-Funktion können Höhe, Position, Betreiberkennung und weitere Informationen an alle Empfängerinnen/Empfänger in Funkreichweite übertragen werden. Daran gekoppelt ist die ebenso verpflichtende Anforderung einer "Geo-Awareness"-Funktion, diehilft,  Luftraumgegebenheiten zu erkennen und bei möglichen Verstößen zu warnen. Diese wird von C1, C2 und C3 Drohnen verlangt. C0 Drohnen sind aufgrund ihres geringen Gewichts von der Remote-ID-Funktion ausgenommen. Diese Anforderung entfällt ebenso bei Klasse C4 Drohnen und selbst gebauten Geräten mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Die "Remote ID"-Funktion ist seit 1. Jänner 2024 verpflichtend vorgeschrieben.

                                                          Eine Grafik auf dronespace.at veranschaulicht die Open Kategorie (für Geräte mit CIL-Kennzeichnung).

                                                          Achtung:

                                                          Wenn eine der Vorgaben der Kategorie "open" nicht erfüllt ist, dann ist eine Betriebsbewilligung im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                                                          Kategorie "specific"

                                                          In der Kategorie "specific" sind Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erlaubt. Diese Kategorie kommt bei Kameraflügen über besiedeltem Gebiet oder der Befliegung von Infrastruktur zur Anwendung.

                                                          Weitere Informationen zur erforderlichen Risikobewertung und zum „Light UAS Operator Certificate" finden sich unter Bewilligung in der Kategorie "specific" ebenso auf oesterreich.gv.at

                                                          Kategorie "certified"

                                                          Die Kategorie "certified" ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar ist mit jenem in der bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Eine Zertifizierung ist jedenfalls notwendig, wenn das Fluggerät

                                                          • für den Personen- oder Gefahrenguttransport oder
                                                          • für den Flug über Menschenansammlungen mit Drohnen von über drei Metern Größe

                                                          genutzt wird. Eine Bewilligung in dieser Kategorie ist aktuell nur unter Einbindung der EASA möglich.

                                                          Rechtsgrundlagen

                                                          EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                                                          Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                                                          Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                            Drohnenkategorien open, specific, certified (Anwendungsszenarien)

                                                            Hinweis:

                                                            Über bestimmte Gebiete (z.B. Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete) darf nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden geflogen werden. Weitere Informationen finden sich unter map.dronespace.at bzw. in der App "Dronespace".

                                                            Kategorie "open"

                                                            Die Kategorie "open" ist besonders für den Privatgebrauch relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen:

                                                            • C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
                                                            • C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
                                                            • C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht
                                                            • C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht

                                                            Die Drohnen-CE-Kennzeichnung (C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen. Wer eine Drohnen App nutzt und die entsprechende CE-Kennzeichnung eingibt, kann sich darüber informieren.

                                                            Hinweis:

                                                            Beim Betrieb von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist ein Drohnenführerschein verpflichtend. Weitere Informationen zur Registrierungspflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                            Voraussetzungen

                                                            In der Kategorie "open" sind folgende Regelungen zwingend einzuhalten:

                                                            • maximal erlaubte Höhe: 120 Meter
                                                            • ein ununterbrochener Sichtkontakt, also eine direkte Sichtverbindung zum Fluggerät (ohne technische Hilfsmittel).
                                                            • ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

                                                            Beim Kauf einer bestimmten Drohne ist entscheidend, wie nahe diese am Menschen betrieben werden soll und welche Drohne dafür laut CE-Kennzeichnung überhaupt in Betracht kommt. Es gilt: Je schwerer die Drohne ist, desto mehr Abstand ist zu unbeteiligten Personen einzuhalten und desto höher ist die Drohnen-CE-Klasse (C0 bis C4), was wiederum den Kompetenznachweis (Prüfungsumfang) aufwändiger macht.

                                                            Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

                                                            Die Anforderungen an den Betrieb und die Geräte hängen ebenso von der gewählten Unterkategorie ab:

                                                            Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen" 

                                                            • Ein Flug in der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen der Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht unter 900 g) und Eigenbauten unter 250 g (auch vor 31.12.2020 in Verkehr gebrachte Geräte unter 250 g) durchgeführt werden.
                                                            • Beide Drohnenklassen (C0 und C1) dürfen in einem "Follow-me"-Modus (die Drohne folgt per Knopfdruck ihrer Pilotin/ihres Piloten) innerhalb von 50 m betrieben werden; der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer C0 Drohne (weniger als 250 Gramm) erlaubt.

                                                            Unterkategorie A2 – "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter)

                                                            Die Unterkategorie A2 ist für schwerere Drohnen in der Klasse C2 (900 g bis 4 kg) vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen festgelegt. Verfügt die Drohne über einen "Low-Speed-Mode" mit maximal 3 m/s und lassen es die äußeren Umstände wie Wetter zu, so darf dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringert werden.

                                                            Unterkategorie A3 – "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter)

                                                            Die letzte Unterkategorie A3 betrifft schwerere Drohnen von 900 g bis 25 kg maximalem Abfluggewicht. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Für die Kategorie A3 gelten zusätzliche Anforderungen:

                                                            • Das Fluggerät darf nur mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden.
                                                            • Im Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.

                                                            Mit einer "Remote ID"-Funktion können Höhe, Position, Betreiberkennung und weitere Informationen an alle Empfängerinnen/Empfänger in Funkreichweite übertragen werden. Daran gekoppelt ist die ebenso verpflichtende Anforderung einer "Geo-Awareness"-Funktion, diehilft,  Luftraumgegebenheiten zu erkennen und bei möglichen Verstößen zu warnen. Diese wird von C1, C2 und C3 Drohnen verlangt. C0 Drohnen sind aufgrund ihres geringen Gewichts von der Remote-ID-Funktion ausgenommen. Diese Anforderung entfällt ebenso bei Klasse C4 Drohnen und selbst gebauten Geräten mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Die "Remote ID"-Funktion ist seit 1. Jänner 2024 verpflichtend vorgeschrieben.

                                                            Eine Grafik auf dronespace.at veranschaulicht die Open Kategorie (für Geräte mit CIL-Kennzeichnung).

                                                            Achtung:

                                                            Wenn eine der Vorgaben der Kategorie "open" nicht erfüllt ist, dann ist eine Betriebsbewilligung im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                                                            Kategorie "specific"

                                                            In der Kategorie "specific" sind Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erlaubt. Diese Kategorie kommt bei Kameraflügen über besiedeltem Gebiet oder der Befliegung von Infrastruktur zur Anwendung.

                                                            Weitere Informationen zur erforderlichen Risikobewertung und zum „Light UAS Operator Certificate" finden sich unter Bewilligung in der Kategorie "specific" ebenso auf oesterreich.gv.at

                                                            Kategorie "certified"

                                                            Die Kategorie "certified" ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar ist mit jenem in der bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Eine Zertifizierung ist jedenfalls notwendig, wenn das Fluggerät

                                                            • für den Personen- oder Gefahrenguttransport oder
                                                            • für den Flug über Menschenansammlungen mit Drohnen von über drei Metern Größe

                                                            genutzt wird. Eine Bewilligung in dieser Kategorie ist aktuell nur unter Einbindung der EASA möglich.

                                                            Rechtsgrundlagen

                                                            EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                                                            Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                                                            Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                              Drohnenkategorien open, specific, certified (Anwendungsszenarien)

                                                              Hinweis:

                                                              Über bestimmte Gebiete (z.B. Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete) darf nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden geflogen werden. Weitere Informationen finden sich unter map.dronespace.at bzw. in der App "Dronespace".

                                                              Kategorie "open"

                                                              Die Kategorie "open" ist besonders für den Privatgebrauch relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen:

                                                              • C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
                                                              • C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
                                                              • C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht
                                                              • C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht

                                                              Die Drohnen-CE-Kennzeichnung (C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen. Wer eine Drohnen App nutzt und die entsprechende CE-Kennzeichnung eingibt, kann sich darüber informieren.

                                                              Hinweis:

                                                              Beim Betrieb von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist ein Drohnenführerschein verpflichtend. Weitere Informationen zur Registrierungspflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                              Voraussetzungen

                                                              In der Kategorie "open" sind folgende Regelungen zwingend einzuhalten:

                                                              • maximal erlaubte Höhe: 120 Meter
                                                              • ein ununterbrochener Sichtkontakt, also eine direkte Sichtverbindung zum Fluggerät (ohne technische Hilfsmittel).
                                                              • ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

                                                              Beim Kauf einer bestimmten Drohne ist entscheidend, wie nahe diese am Menschen betrieben werden soll und welche Drohne dafür laut CE-Kennzeichnung überhaupt in Betracht kommt. Es gilt: Je schwerer die Drohne ist, desto mehr Abstand ist zu unbeteiligten Personen einzuhalten und desto höher ist die Drohnen-CE-Klasse (C0 bis C4), was wiederum den Kompetenznachweis (Prüfungsumfang) aufwändiger macht.

                                                              Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

                                                              Die Anforderungen an den Betrieb und die Geräte hängen ebenso von der gewählten Unterkategorie ab:

                                                              Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen" 

                                                              • Ein Flug in der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen der Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht unter 900 g) und Eigenbauten unter 250 g (auch vor 31.12.2020 in Verkehr gebrachte Geräte unter 250 g) durchgeführt werden.
                                                              • Beide Drohnenklassen (C0 und C1) dürfen in einem "Follow-me"-Modus (die Drohne folgt per Knopfdruck ihrer Pilotin/ihres Piloten) innerhalb von 50 m betrieben werden; der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer C0 Drohne (weniger als 250 Gramm) erlaubt.

                                                              Unterkategorie A2 – "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter)

                                                              Die Unterkategorie A2 ist für schwerere Drohnen in der Klasse C2 (900 g bis 4 kg) vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen festgelegt. Verfügt die Drohne über einen "Low-Speed-Mode" mit maximal 3 m/s und lassen es die äußeren Umstände wie Wetter zu, so darf dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringert werden.

                                                              Unterkategorie A3 – "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter)

                                                              Die letzte Unterkategorie A3 betrifft schwerere Drohnen von 900 g bis 25 kg maximalem Abfluggewicht. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Für die Kategorie A3 gelten zusätzliche Anforderungen:

                                                              • Das Fluggerät darf nur mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden.
                                                              • Im Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.

                                                              Mit einer "Remote ID"-Funktion können Höhe, Position, Betreiberkennung und weitere Informationen an alle Empfängerinnen/Empfänger in Funkreichweite übertragen werden. Daran gekoppelt ist die ebenso verpflichtende Anforderung einer "Geo-Awareness"-Funktion, diehilft,  Luftraumgegebenheiten zu erkennen und bei möglichen Verstößen zu warnen. Diese wird von C1, C2 und C3 Drohnen verlangt. C0 Drohnen sind aufgrund ihres geringen Gewichts von der Remote-ID-Funktion ausgenommen. Diese Anforderung entfällt ebenso bei Klasse C4 Drohnen und selbst gebauten Geräten mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Die "Remote ID"-Funktion ist seit 1. Jänner 2024 verpflichtend vorgeschrieben.

                                                              Eine Grafik auf dronespace.at veranschaulicht die Open Kategorie (für Geräte mit CIL-Kennzeichnung).

                                                              Achtung:

                                                              Wenn eine der Vorgaben der Kategorie "open" nicht erfüllt ist, dann ist eine Betriebsbewilligung im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                                                              Kategorie "specific"

                                                              In der Kategorie "specific" sind Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erlaubt. Diese Kategorie kommt bei Kameraflügen über besiedeltem Gebiet oder der Befliegung von Infrastruktur zur Anwendung.

                                                              Weitere Informationen zur erforderlichen Risikobewertung und zum „Light UAS Operator Certificate" finden sich unter Bewilligung in der Kategorie "specific" ebenso auf oesterreich.gv.at

                                                              Kategorie "certified"

                                                              Die Kategorie "certified" ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar ist mit jenem in der bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Eine Zertifizierung ist jedenfalls notwendig, wenn das Fluggerät

                                                              • für den Personen- oder Gefahrenguttransport oder
                                                              • für den Flug über Menschenansammlungen mit Drohnen von über drei Metern Größe

                                                              genutzt wird. Eine Bewilligung in dieser Kategorie ist aktuell nur unter Einbindung der EASA möglich.

                                                              Rechtsgrundlagen

                                                              EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                                                              Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                                                              Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                                Drohnenkategorien open, specific, certified (Anwendungsszenarien)

                                                                Hinweis:

                                                                Über bestimmte Gebiete (z.B. Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete) darf nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden geflogen werden. Weitere Informationen finden sich unter map.dronespace.at bzw. in der App "Dronespace".

                                                                Kategorie "open"

                                                                Die Kategorie "open" ist besonders für den Privatgebrauch relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen:

                                                                • C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
                                                                • C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
                                                                • C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht
                                                                • C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht

                                                                Die Drohnen-CE-Kennzeichnung (C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen. Wer eine Drohnen App nutzt und die entsprechende CE-Kennzeichnung eingibt, kann sich darüber informieren.

                                                                Hinweis:

                                                                Beim Betrieb von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist ein Drohnenführerschein verpflichtend. Weitere Informationen zur Registrierungspflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                Voraussetzungen

                                                                In der Kategorie "open" sind folgende Regelungen zwingend einzuhalten:

                                                                • maximal erlaubte Höhe: 120 Meter
                                                                • ein ununterbrochener Sichtkontakt, also eine direkte Sichtverbindung zum Fluggerät (ohne technische Hilfsmittel).
                                                                • ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

                                                                Beim Kauf einer bestimmten Drohne ist entscheidend, wie nahe diese am Menschen betrieben werden soll und welche Drohne dafür laut CE-Kennzeichnung überhaupt in Betracht kommt. Es gilt: Je schwerer die Drohne ist, desto mehr Abstand ist zu unbeteiligten Personen einzuhalten und desto höher ist die Drohnen-CE-Klasse (C0 bis C4), was wiederum den Kompetenznachweis (Prüfungsumfang) aufwändiger macht.

                                                                Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

                                                                Die Anforderungen an den Betrieb und die Geräte hängen ebenso von der gewählten Unterkategorie ab:

                                                                Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen" 

                                                                • Ein Flug in der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen der Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht unter 900 g) und Eigenbauten unter 250 g (auch vor 31.12.2020 in Verkehr gebrachte Geräte unter 250 g) durchgeführt werden.
                                                                • Beide Drohnenklassen (C0 und C1) dürfen in einem "Follow-me"-Modus (die Drohne folgt per Knopfdruck ihrer Pilotin/ihres Piloten) innerhalb von 50 m betrieben werden; der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer C0 Drohne (weniger als 250 Gramm) erlaubt.

                                                                Unterkategorie A2 – "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter)

                                                                Die Unterkategorie A2 ist für schwerere Drohnen in der Klasse C2 (900 g bis 4 kg) vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen festgelegt. Verfügt die Drohne über einen "Low-Speed-Mode" mit maximal 3 m/s und lassen es die äußeren Umstände wie Wetter zu, so darf dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringert werden.

                                                                Unterkategorie A3 – "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter)

                                                                Die letzte Unterkategorie A3 betrifft schwerere Drohnen von 900 g bis 25 kg maximalem Abfluggewicht. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Für die Kategorie A3 gelten zusätzliche Anforderungen:

                                                                • Das Fluggerät darf nur mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden.
                                                                • Im Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.

                                                                Mit einer "Remote ID"-Funktion können Höhe, Position, Betreiberkennung und weitere Informationen an alle Empfängerinnen/Empfänger in Funkreichweite übertragen werden. Daran gekoppelt ist die ebenso verpflichtende Anforderung einer "Geo-Awareness"-Funktion, diehilft,  Luftraumgegebenheiten zu erkennen und bei möglichen Verstößen zu warnen. Diese wird von C1, C2 und C3 Drohnen verlangt. C0 Drohnen sind aufgrund ihres geringen Gewichts von der Remote-ID-Funktion ausgenommen. Diese Anforderung entfällt ebenso bei Klasse C4 Drohnen und selbst gebauten Geräten mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Die "Remote ID"-Funktion ist seit 1. Jänner 2024 verpflichtend vorgeschrieben.

                                                                Eine Grafik auf dronespace.at veranschaulicht die Open Kategorie (für Geräte mit CIL-Kennzeichnung).

                                                                Achtung:

                                                                Wenn eine der Vorgaben der Kategorie "open" nicht erfüllt ist, dann ist eine Betriebsbewilligung im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                                                                Kategorie "specific"

                                                                In der Kategorie "specific" sind Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erlaubt. Diese Kategorie kommt bei Kameraflügen über besiedeltem Gebiet oder der Befliegung von Infrastruktur zur Anwendung.

                                                                Weitere Informationen zur erforderlichen Risikobewertung und zum „Light UAS Operator Certificate" finden sich unter Bewilligung in der Kategorie "specific" ebenso auf oesterreich.gv.at

                                                                Kategorie "certified"

                                                                Die Kategorie "certified" ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar ist mit jenem in der bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Eine Zertifizierung ist jedenfalls notwendig, wenn das Fluggerät

                                                                • für den Personen- oder Gefahrenguttransport oder
                                                                • für den Flug über Menschenansammlungen mit Drohnen von über drei Metern Größe

                                                                genutzt wird. Eine Bewilligung in dieser Kategorie ist aktuell nur unter Einbindung der EASA möglich.

                                                                Rechtsgrundlagen

                                                                EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                                                                Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                                                                Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                                  Drohnenkategorien open, specific, certified (Anwendungsszenarien)

                                                                  Hinweis:

                                                                  Über bestimmte Gebiete (z.B. Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete) darf nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden geflogen werden. Weitere Informationen finden sich unter map.dronespace.at bzw. in der App "Dronespace".

                                                                  Kategorie "open"

                                                                  Die Kategorie "open" ist besonders für den Privatgebrauch relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen:

                                                                  • C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
                                                                  • C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
                                                                  • C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht
                                                                  • C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht

                                                                  Die Drohnen-CE-Kennzeichnung (C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen. Wer eine Drohnen App nutzt und die entsprechende CE-Kennzeichnung eingibt, kann sich darüber informieren.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Beim Betrieb von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist ein Drohnenführerschein verpflichtend. Weitere Informationen zur Registrierungspflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                  Voraussetzungen

                                                                  In der Kategorie "open" sind folgende Regelungen zwingend einzuhalten:

                                                                  • maximal erlaubte Höhe: 120 Meter
                                                                  • ein ununterbrochener Sichtkontakt, also eine direkte Sichtverbindung zum Fluggerät (ohne technische Hilfsmittel).
                                                                  • ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

                                                                  Beim Kauf einer bestimmten Drohne ist entscheidend, wie nahe diese am Menschen betrieben werden soll und welche Drohne dafür laut CE-Kennzeichnung überhaupt in Betracht kommt. Es gilt: Je schwerer die Drohne ist, desto mehr Abstand ist zu unbeteiligten Personen einzuhalten und desto höher ist die Drohnen-CE-Klasse (C0 bis C4), was wiederum den Kompetenznachweis (Prüfungsumfang) aufwändiger macht.

                                                                  Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

                                                                  Die Anforderungen an den Betrieb und die Geräte hängen ebenso von der gewählten Unterkategorie ab:

                                                                  Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen" 

                                                                  • Ein Flug in der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen der Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht unter 900 g) und Eigenbauten unter 250 g (auch vor 31.12.2020 in Verkehr gebrachte Geräte unter 250 g) durchgeführt werden.
                                                                  • Beide Drohnenklassen (C0 und C1) dürfen in einem "Follow-me"-Modus (die Drohne folgt per Knopfdruck ihrer Pilotin/ihres Piloten) innerhalb von 50 m betrieben werden; der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer C0 Drohne (weniger als 250 Gramm) erlaubt.

                                                                  Unterkategorie A2 – "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter)

                                                                  Die Unterkategorie A2 ist für schwerere Drohnen in der Klasse C2 (900 g bis 4 kg) vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen festgelegt. Verfügt die Drohne über einen "Low-Speed-Mode" mit maximal 3 m/s und lassen es die äußeren Umstände wie Wetter zu, so darf dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringert werden.

                                                                  Unterkategorie A3 – "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter)

                                                                  Die letzte Unterkategorie A3 betrifft schwerere Drohnen von 900 g bis 25 kg maximalem Abfluggewicht. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Für die Kategorie A3 gelten zusätzliche Anforderungen:

                                                                  • Das Fluggerät darf nur mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden.
                                                                  • Im Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.

                                                                  Mit einer "Remote ID"-Funktion können Höhe, Position, Betreiberkennung und weitere Informationen an alle Empfängerinnen/Empfänger in Funkreichweite übertragen werden. Daran gekoppelt ist die ebenso verpflichtende Anforderung einer "Geo-Awareness"-Funktion, diehilft,  Luftraumgegebenheiten zu erkennen und bei möglichen Verstößen zu warnen. Diese wird von C1, C2 und C3 Drohnen verlangt. C0 Drohnen sind aufgrund ihres geringen Gewichts von der Remote-ID-Funktion ausgenommen. Diese Anforderung entfällt ebenso bei Klasse C4 Drohnen und selbst gebauten Geräten mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Die "Remote ID"-Funktion ist seit 1. Jänner 2024 verpflichtend vorgeschrieben.

                                                                  Eine Grafik auf dronespace.at veranschaulicht die Open Kategorie (für Geräte mit CIL-Kennzeichnung).

                                                                  Achtung:

                                                                  Wenn eine der Vorgaben der Kategorie "open" nicht erfüllt ist, dann ist eine Betriebsbewilligung im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                                                                  Kategorie "specific"

                                                                  In der Kategorie "specific" sind Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erlaubt. Diese Kategorie kommt bei Kameraflügen über besiedeltem Gebiet oder der Befliegung von Infrastruktur zur Anwendung.

                                                                  Weitere Informationen zur erforderlichen Risikobewertung und zum „Light UAS Operator Certificate" finden sich unter Bewilligung in der Kategorie "specific" ebenso auf oesterreich.gv.at

                                                                  Kategorie "certified"

                                                                  Die Kategorie "certified" ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar ist mit jenem in der bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Eine Zertifizierung ist jedenfalls notwendig, wenn das Fluggerät

                                                                  • für den Personen- oder Gefahrenguttransport oder
                                                                  • für den Flug über Menschenansammlungen mit Drohnen von über drei Metern Größe

                                                                  genutzt wird. Eine Bewilligung in dieser Kategorie ist aktuell nur unter Einbindung der EASA möglich.

                                                                  Rechtsgrundlagen

                                                                  EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                                                                  Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur