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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Drohnenführerschein

    Allgemeine Informationen

    Der Drohnenführerschein ist für alle Personen, die mit Drohnen in der Kategorie "open" (Unterkategorien A1, A2, A3) mit einem Gewicht ab 250 Gramm fliegen wollen, verpflichtend.    

    Dieser besteht in den meisten Fällen aus einem Online-Training (Online-Kurs) und einem Online-Test über 40 Multiple-Choice Fragen. Training und Test werden kostenlos von Austro Control zur Verfügung gestellt und können online auf dronespace.at erledigt werden. Nach positiver Absolvierung kann der Drohnenführerschein direkt selbst gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. am Handy) oder in ausgedruckter Form mitzuführen.

    Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht und somit für die Erlangung des Drohnenführerscheins beträgt 16 Jahre, wobei es einige Ausnahmen (z.B. für "Spielzeugdrohnen") gibt. Achtung, das Mindestalter für die Betreiberin/den Betreiber eine Drohne ist 18 Jahre.

    Der Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig.

    Die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Pilotinnen/Piloten kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig.

    Achtung:

    Der Drohnenführerschein muss beim Fliegen einer Drohne in Druckversion mitgeführt bzw. als File auf einem mitgeführten mobilen Device (z.B. Handy) abgespeichert werden. Das gilt auch für die Versicherungspolizze.

    Online-Training und -Test

    Der Online-Test umfasst Themen wie Flugsicherheit, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Luftfahrzeugen, Versicherung sowie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre.

    Je nach Gewicht (Unterkategorien A1, A2, A3) der Drohne sind die Anforderungen an Pilotinnen/Piloten unterschiedlich hoch:

    • Drohnen ab 250 Gramm: Online-Training mit anschließendem Online-Test (40 Multiple-Choice Fragen). Für alle anderen Drohnen der Unterkategorie A1 genügt es, sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen.
    • Auch für die Unterkategorie A3 gilt es sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen sowie Online-Training und Online-Test zu absolvieren.
    • Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist zusätzlich noch Flugpraxis und die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control Voraussetzung.

    Die Anmeldung zu dieser theoretischen Prüfung erfolgt per E-Mail mittels dem dafür vorgesehenen Formular mindestens zehn Werktage vor dem gewünschten Termin

    Im Hinblick auf den Themenumfang des Drohnenführerscheins ist eine bereits bei der Austro Control abgelegte Prüfung im Gegenstand Luftrecht nicht gleichwertig und kann daher nicht als Kompetenznachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung anerkannt werden.

    Rechtsgrundlagen

    EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

    Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

    Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

      Drohnenführerschein

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      Der Drohnenführerschein ist für alle Personen, die mit Drohnen in der Kategorie "open" (Unterkategorien A1, A2, A3) mit einem Gewicht ab 250 Gramm fliegen wollen, verpflichtend.    

      Dieser besteht in den meisten Fällen aus einem Online-Training (Online-Kurs) und einem Online-Test über 40 Multiple-Choice Fragen. Training und Test werden kostenlos von Austro Control zur Verfügung gestellt und können online auf dronespace.at erledigt werden. Nach positiver Absolvierung kann der Drohnenführerschein direkt selbst gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. am Handy) oder in ausgedruckter Form mitzuführen.

      Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht und somit für die Erlangung des Drohnenführerscheins beträgt 16 Jahre, wobei es einige Ausnahmen (z.B. für "Spielzeugdrohnen") gibt. Achtung, das Mindestalter für die Betreiberin/den Betreiber eine Drohne ist 18 Jahre.

      Der Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig.

      Die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Pilotinnen/Piloten kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig.

      Achtung:

      Der Drohnenführerschein muss beim Fliegen einer Drohne in Druckversion mitgeführt bzw. als File auf einem mitgeführten mobilen Device (z.B. Handy) abgespeichert werden. Das gilt auch für die Versicherungspolizze.

      Online-Training und -Test

      Der Online-Test umfasst Themen wie Flugsicherheit, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Luftfahrzeugen, Versicherung sowie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre.

      Je nach Gewicht (Unterkategorien A1, A2, A3) der Drohne sind die Anforderungen an Pilotinnen/Piloten unterschiedlich hoch:

      • Drohnen ab 250 Gramm: Online-Training mit anschließendem Online-Test (40 Multiple-Choice Fragen). Für alle anderen Drohnen der Unterkategorie A1 genügt es, sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen.
      • Auch für die Unterkategorie A3 gilt es sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen sowie Online-Training und Online-Test zu absolvieren.
      • Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist zusätzlich noch Flugpraxis und die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control Voraussetzung.

      Die Anmeldung zu dieser theoretischen Prüfung erfolgt per E-Mail mittels dem dafür vorgesehenen Formular mindestens zehn Werktage vor dem gewünschten Termin

      Im Hinblick auf den Themenumfang des Drohnenführerscheins ist eine bereits bei der Austro Control abgelegte Prüfung im Gegenstand Luftrecht nicht gleichwertig und kann daher nicht als Kompetenznachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung anerkannt werden.

      Rechtsgrundlagen

      EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

      Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

      Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
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        Dieser besteht in den meisten Fällen aus einem Online-Training (Online-Kurs) und einem Online-Test über 40 Multiple-Choice Fragen. Training und Test werden kostenlos von Austro Control zur Verfügung gestellt und können online auf dronespace.at erledigt werden. Nach positiver Absolvierung kann der Drohnenführerschein direkt selbst gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. am Handy) oder in ausgedruckter Form mitzuführen.

        Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht und somit für die Erlangung des Drohnenführerscheins beträgt 16 Jahre, wobei es einige Ausnahmen (z.B. für "Spielzeugdrohnen") gibt. Achtung, das Mindestalter für die Betreiberin/den Betreiber eine Drohne ist 18 Jahre.

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        Achtung:

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        Der Online-Test umfasst Themen wie Flugsicherheit, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Luftfahrzeugen, Versicherung sowie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre.

        Je nach Gewicht (Unterkategorien A1, A2, A3) der Drohne sind die Anforderungen an Pilotinnen/Piloten unterschiedlich hoch:

        • Drohnen ab 250 Gramm: Online-Training mit anschließendem Online-Test (40 Multiple-Choice Fragen). Für alle anderen Drohnen der Unterkategorie A1 genügt es, sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen.
        • Auch für die Unterkategorie A3 gilt es sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen sowie Online-Training und Online-Test zu absolvieren.
        • Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist zusätzlich noch Flugpraxis und die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control Voraussetzung.

        Die Anmeldung zu dieser theoretischen Prüfung erfolgt per E-Mail mittels dem dafür vorgesehenen Formular mindestens zehn Werktage vor dem gewünschten Termin

        Im Hinblick auf den Themenumfang des Drohnenführerscheins ist eine bereits bei der Austro Control abgelegte Prüfung im Gegenstand Luftrecht nicht gleichwertig und kann daher nicht als Kompetenznachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung anerkannt werden.

        Rechtsgrundlagen

        EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

        Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

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          Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht und somit für die Erlangung des Drohnenführerscheins beträgt 16 Jahre, wobei es einige Ausnahmen (z.B. für "Spielzeugdrohnen") gibt. Achtung, das Mindestalter für die Betreiberin/den Betreiber eine Drohne ist 18 Jahre.

          Der Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig.

          Die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Pilotinnen/Piloten kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig.

          Achtung:

          Der Drohnenführerschein muss beim Fliegen einer Drohne in Druckversion mitgeführt bzw. als File auf einem mitgeführten mobilen Device (z.B. Handy) abgespeichert werden. Das gilt auch für die Versicherungspolizze.

          Online-Training und -Test

          Der Online-Test umfasst Themen wie Flugsicherheit, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Luftfahrzeugen, Versicherung sowie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre.

          Je nach Gewicht (Unterkategorien A1, A2, A3) der Drohne sind die Anforderungen an Pilotinnen/Piloten unterschiedlich hoch:

          • Drohnen ab 250 Gramm: Online-Training mit anschließendem Online-Test (40 Multiple-Choice Fragen). Für alle anderen Drohnen der Unterkategorie A1 genügt es, sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen.
          • Auch für die Unterkategorie A3 gilt es sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen sowie Online-Training und Online-Test zu absolvieren.
          • Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist zusätzlich noch Flugpraxis und die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control Voraussetzung.

          Die Anmeldung zu dieser theoretischen Prüfung erfolgt per E-Mail mittels dem dafür vorgesehenen Formular mindestens zehn Werktage vor dem gewünschten Termin

          Im Hinblick auf den Themenumfang des Drohnenführerscheins ist eine bereits bei der Austro Control abgelegte Prüfung im Gegenstand Luftrecht nicht gleichwertig und kann daher nicht als Kompetenznachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung anerkannt werden.

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          Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

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            Dieser besteht in den meisten Fällen aus einem Online-Training (Online-Kurs) und einem Online-Test über 40 Multiple-Choice Fragen. Training und Test werden kostenlos von Austro Control zur Verfügung gestellt und können online auf dronespace.at erledigt werden. Nach positiver Absolvierung kann der Drohnenführerschein direkt selbst gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. am Handy) oder in ausgedruckter Form mitzuführen.

            Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht und somit für die Erlangung des Drohnenführerscheins beträgt 16 Jahre, wobei es einige Ausnahmen (z.B. für "Spielzeugdrohnen") gibt. Achtung, das Mindestalter für die Betreiberin/den Betreiber eine Drohne ist 18 Jahre.

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            Die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Pilotinnen/Piloten kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig.

            Achtung:

            Der Drohnenführerschein muss beim Fliegen einer Drohne in Druckversion mitgeführt bzw. als File auf einem mitgeführten mobilen Device (z.B. Handy) abgespeichert werden. Das gilt auch für die Versicherungspolizze.

            Online-Training und -Test

            Der Online-Test umfasst Themen wie Flugsicherheit, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Luftfahrzeugen, Versicherung sowie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre.

            Je nach Gewicht (Unterkategorien A1, A2, A3) der Drohne sind die Anforderungen an Pilotinnen/Piloten unterschiedlich hoch:

            • Drohnen ab 250 Gramm: Online-Training mit anschließendem Online-Test (40 Multiple-Choice Fragen). Für alle anderen Drohnen der Unterkategorie A1 genügt es, sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen.
            • Auch für die Unterkategorie A3 gilt es sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen sowie Online-Training und Online-Test zu absolvieren.
            • Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist zusätzlich noch Flugpraxis und die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control Voraussetzung.

            Die Anmeldung zu dieser theoretischen Prüfung erfolgt per E-Mail mittels dem dafür vorgesehenen Formular mindestens zehn Werktage vor dem gewünschten Termin

            Im Hinblick auf den Themenumfang des Drohnenführerscheins ist eine bereits bei der Austro Control abgelegte Prüfung im Gegenstand Luftrecht nicht gleichwertig und kann daher nicht als Kompetenznachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung anerkannt werden.

            Rechtsgrundlagen

            EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

            Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

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              Dieser besteht in den meisten Fällen aus einem Online-Training (Online-Kurs) und einem Online-Test über 40 Multiple-Choice Fragen. Training und Test werden kostenlos von Austro Control zur Verfügung gestellt und können online auf dronespace.at erledigt werden. Nach positiver Absolvierung kann der Drohnenführerschein direkt selbst gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. am Handy) oder in ausgedruckter Form mitzuführen.

              Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht und somit für die Erlangung des Drohnenführerscheins beträgt 16 Jahre, wobei es einige Ausnahmen (z.B. für "Spielzeugdrohnen") gibt. Achtung, das Mindestalter für die Betreiberin/den Betreiber eine Drohne ist 18 Jahre.

              Der Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig.

              Die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Pilotinnen/Piloten kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig.

              Achtung:

              Der Drohnenführerschein muss beim Fliegen einer Drohne in Druckversion mitgeführt bzw. als File auf einem mitgeführten mobilen Device (z.B. Handy) abgespeichert werden. Das gilt auch für die Versicherungspolizze.

              Online-Training und -Test

              Der Online-Test umfasst Themen wie Flugsicherheit, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Luftfahrzeugen, Versicherung sowie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre.

              Je nach Gewicht (Unterkategorien A1, A2, A3) der Drohne sind die Anforderungen an Pilotinnen/Piloten unterschiedlich hoch:

              • Drohnen ab 250 Gramm: Online-Training mit anschließendem Online-Test (40 Multiple-Choice Fragen). Für alle anderen Drohnen der Unterkategorie A1 genügt es, sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen.
              • Auch für die Unterkategorie A3 gilt es sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen sowie Online-Training und Online-Test zu absolvieren.
              • Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist zusätzlich noch Flugpraxis und die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control Voraussetzung.

              Die Anmeldung zu dieser theoretischen Prüfung erfolgt per E-Mail mittels dem dafür vorgesehenen Formular mindestens zehn Werktage vor dem gewünschten Termin

              Im Hinblick auf den Themenumfang des Drohnenführerscheins ist eine bereits bei der Austro Control abgelegte Prüfung im Gegenstand Luftrecht nicht gleichwertig und kann daher nicht als Kompetenznachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung anerkannt werden.

              Rechtsgrundlagen

              EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

              Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

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                Der Drohnenführerschein ist für alle Personen, die mit Drohnen in der Kategorie "open" (Unterkategorien A1, A2, A3) mit einem Gewicht ab 250 Gramm fliegen wollen, verpflichtend.    

                Dieser besteht in den meisten Fällen aus einem Online-Training (Online-Kurs) und einem Online-Test über 40 Multiple-Choice Fragen. Training und Test werden kostenlos von Austro Control zur Verfügung gestellt und können online auf dronespace.at erledigt werden. Nach positiver Absolvierung kann der Drohnenführerschein direkt selbst gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. am Handy) oder in ausgedruckter Form mitzuführen.

                Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht und somit für die Erlangung des Drohnenführerscheins beträgt 16 Jahre, wobei es einige Ausnahmen (z.B. für "Spielzeugdrohnen") gibt. Achtung, das Mindestalter für die Betreiberin/den Betreiber eine Drohne ist 18 Jahre.

                Der Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig.

                Die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Pilotinnen/Piloten kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig.

                Achtung:

                Der Drohnenführerschein muss beim Fliegen einer Drohne in Druckversion mitgeführt bzw. als File auf einem mitgeführten mobilen Device (z.B. Handy) abgespeichert werden. Das gilt auch für die Versicherungspolizze.

                Online-Training und -Test

                Der Online-Test umfasst Themen wie Flugsicherheit, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Luftfahrzeugen, Versicherung sowie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre.

                Je nach Gewicht (Unterkategorien A1, A2, A3) der Drohne sind die Anforderungen an Pilotinnen/Piloten unterschiedlich hoch:

                • Drohnen ab 250 Gramm: Online-Training mit anschließendem Online-Test (40 Multiple-Choice Fragen). Für alle anderen Drohnen der Unterkategorie A1 genügt es, sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen.
                • Auch für die Unterkategorie A3 gilt es sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen sowie Online-Training und Online-Test zu absolvieren.
                • Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist zusätzlich noch Flugpraxis und die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control Voraussetzung.

                Die Anmeldung zu dieser theoretischen Prüfung erfolgt per E-Mail mittels dem dafür vorgesehenen Formular mindestens zehn Werktage vor dem gewünschten Termin

                Im Hinblick auf den Themenumfang des Drohnenführerscheins ist eine bereits bei der Austro Control abgelegte Prüfung im Gegenstand Luftrecht nicht gleichwertig und kann daher nicht als Kompetenznachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung anerkannt werden.

                Rechtsgrundlagen

                EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

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                  Dieser besteht in den meisten Fällen aus einem Online-Training (Online-Kurs) und einem Online-Test über 40 Multiple-Choice Fragen. Training und Test werden kostenlos von Austro Control zur Verfügung gestellt und können online auf dronespace.at erledigt werden. Nach positiver Absolvierung kann der Drohnenführerschein direkt selbst gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. am Handy) oder in ausgedruckter Form mitzuführen.

                  Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht und somit für die Erlangung des Drohnenführerscheins beträgt 16 Jahre, wobei es einige Ausnahmen (z.B. für "Spielzeugdrohnen") gibt. Achtung, das Mindestalter für die Betreiberin/den Betreiber eine Drohne ist 18 Jahre.

                  Der Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig.

                  Die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Pilotinnen/Piloten kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig.

                  Achtung:

                  Der Drohnenführerschein muss beim Fliegen einer Drohne in Druckversion mitgeführt bzw. als File auf einem mitgeführten mobilen Device (z.B. Handy) abgespeichert werden. Das gilt auch für die Versicherungspolizze.

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                  • Drohnen ab 250 Gramm: Online-Training mit anschließendem Online-Test (40 Multiple-Choice Fragen). Für alle anderen Drohnen der Unterkategorie A1 genügt es, sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen.
                  • Auch für die Unterkategorie A3 gilt es sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen sowie Online-Training und Online-Test zu absolvieren.
                  • Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist zusätzlich noch Flugpraxis und die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control Voraussetzung.

                  Die Anmeldung zu dieser theoretischen Prüfung erfolgt per E-Mail mittels dem dafür vorgesehenen Formular mindestens zehn Werktage vor dem gewünschten Termin

                  Im Hinblick auf den Themenumfang des Drohnenführerscheins ist eine bereits bei der Austro Control abgelegte Prüfung im Gegenstand Luftrecht nicht gleichwertig und kann daher nicht als Kompetenznachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung anerkannt werden.

                  Rechtsgrundlagen

                  EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                  Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                  Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
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                    Drohnenführerschein

                    Allgemeine Informationen

                    Der Drohnenführerschein ist für alle Personen, die mit Drohnen in der Kategorie "open" (Unterkategorien A1, A2, A3) mit einem Gewicht ab 250 Gramm fliegen wollen, verpflichtend.    

                    Dieser besteht in den meisten Fällen aus einem Online-Training (Online-Kurs) und einem Online-Test über 40 Multiple-Choice Fragen. Training und Test werden kostenlos von Austro Control zur Verfügung gestellt und können online auf dronespace.at erledigt werden. Nach positiver Absolvierung kann der Drohnenführerschein direkt selbst gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. am Handy) oder in ausgedruckter Form mitzuführen.

                    Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht und somit für die Erlangung des Drohnenführerscheins beträgt 16 Jahre, wobei es einige Ausnahmen (z.B. für "Spielzeugdrohnen") gibt. Achtung, das Mindestalter für die Betreiberin/den Betreiber eine Drohne ist 18 Jahre.

                    Der Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig.

                    Die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Pilotinnen/Piloten kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig.

                    Achtung:

                    Der Drohnenführerschein muss beim Fliegen einer Drohne in Druckversion mitgeführt bzw. als File auf einem mitgeführten mobilen Device (z.B. Handy) abgespeichert werden. Das gilt auch für die Versicherungspolizze.

                    Online-Training und -Test

                    Der Online-Test umfasst Themen wie Flugsicherheit, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Luftfahrzeugen, Versicherung sowie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre.

                    Je nach Gewicht (Unterkategorien A1, A2, A3) der Drohne sind die Anforderungen an Pilotinnen/Piloten unterschiedlich hoch:

                    • Drohnen ab 250 Gramm: Online-Training mit anschließendem Online-Test (40 Multiple-Choice Fragen). Für alle anderen Drohnen der Unterkategorie A1 genügt es, sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen.
                    • Auch für die Unterkategorie A3 gilt es sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen sowie Online-Training und Online-Test zu absolvieren.
                    • Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist zusätzlich noch Flugpraxis und die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control Voraussetzung.

                    Die Anmeldung zu dieser theoretischen Prüfung erfolgt per E-Mail mittels dem dafür vorgesehenen Formular mindestens zehn Werktage vor dem gewünschten Termin

                    Im Hinblick auf den Themenumfang des Drohnenführerscheins ist eine bereits bei der Austro Control abgelegte Prüfung im Gegenstand Luftrecht nicht gleichwertig und kann daher nicht als Kompetenznachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung anerkannt werden.

                    Rechtsgrundlagen

                    EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                    Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                    Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                      Drohnenführerschein

                      Allgemeine Informationen

                      Der Drohnenführerschein ist für alle Personen, die mit Drohnen in der Kategorie "open" (Unterkategorien A1, A2, A3) mit einem Gewicht ab 250 Gramm fliegen wollen, verpflichtend.    

                      Dieser besteht in den meisten Fällen aus einem Online-Training (Online-Kurs) und einem Online-Test über 40 Multiple-Choice Fragen. Training und Test werden kostenlos von Austro Control zur Verfügung gestellt und können online auf dronespace.at erledigt werden. Nach positiver Absolvierung kann der Drohnenführerschein direkt selbst gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. am Handy) oder in ausgedruckter Form mitzuführen.

                      Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht und somit für die Erlangung des Drohnenführerscheins beträgt 16 Jahre, wobei es einige Ausnahmen (z.B. für "Spielzeugdrohnen") gibt. Achtung, das Mindestalter für die Betreiberin/den Betreiber eine Drohne ist 18 Jahre.

                      Der Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig.

                      Die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Pilotinnen/Piloten kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig.

                      Achtung:

                      Der Drohnenführerschein muss beim Fliegen einer Drohne in Druckversion mitgeführt bzw. als File auf einem mitgeführten mobilen Device (z.B. Handy) abgespeichert werden. Das gilt auch für die Versicherungspolizze.

                      Online-Training und -Test

                      Der Online-Test umfasst Themen wie Flugsicherheit, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Luftfahrzeugen, Versicherung sowie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre.

                      Je nach Gewicht (Unterkategorien A1, A2, A3) der Drohne sind die Anforderungen an Pilotinnen/Piloten unterschiedlich hoch:

                      • Drohnen ab 250 Gramm: Online-Training mit anschließendem Online-Test (40 Multiple-Choice Fragen). Für alle anderen Drohnen der Unterkategorie A1 genügt es, sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen.
                      • Auch für die Unterkategorie A3 gilt es sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen sowie Online-Training und Online-Test zu absolvieren.
                      • Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist zusätzlich noch Flugpraxis und die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control Voraussetzung.

                      Die Anmeldung zu dieser theoretischen Prüfung erfolgt per E-Mail mittels dem dafür vorgesehenen Formular mindestens zehn Werktage vor dem gewünschten Termin

                      Im Hinblick auf den Themenumfang des Drohnenführerscheins ist eine bereits bei der Austro Control abgelegte Prüfung im Gegenstand Luftrecht nicht gleichwertig und kann daher nicht als Kompetenznachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung anerkannt werden.

                      Rechtsgrundlagen

                      EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                      Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

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                        Allgemeine Informationen

                        Der Drohnenführerschein ist für alle Personen, die mit Drohnen in der Kategorie "open" (Unterkategorien A1, A2, A3) mit einem Gewicht ab 250 Gramm fliegen wollen, verpflichtend.    

                        Dieser besteht in den meisten Fällen aus einem Online-Training (Online-Kurs) und einem Online-Test über 40 Multiple-Choice Fragen. Training und Test werden kostenlos von Austro Control zur Verfügung gestellt und können online auf dronespace.at erledigt werden. Nach positiver Absolvierung kann der Drohnenführerschein direkt selbst gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. am Handy) oder in ausgedruckter Form mitzuführen.

                        Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht und somit für die Erlangung des Drohnenführerscheins beträgt 16 Jahre, wobei es einige Ausnahmen (z.B. für "Spielzeugdrohnen") gibt. Achtung, das Mindestalter für die Betreiberin/den Betreiber eine Drohne ist 18 Jahre.

                        Der Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig.

                        Die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Pilotinnen/Piloten kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig.

                        Achtung:

                        Der Drohnenführerschein muss beim Fliegen einer Drohne in Druckversion mitgeführt bzw. als File auf einem mitgeführten mobilen Device (z.B. Handy) abgespeichert werden. Das gilt auch für die Versicherungspolizze.

                        Online-Training und -Test

                        Der Online-Test umfasst Themen wie Flugsicherheit, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Luftfahrzeugen, Versicherung sowie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre.

                        Je nach Gewicht (Unterkategorien A1, A2, A3) der Drohne sind die Anforderungen an Pilotinnen/Piloten unterschiedlich hoch:

                        • Drohnen ab 250 Gramm: Online-Training mit anschließendem Online-Test (40 Multiple-Choice Fragen). Für alle anderen Drohnen der Unterkategorie A1 genügt es, sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen.
                        • Auch für die Unterkategorie A3 gilt es sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen sowie Online-Training und Online-Test zu absolvieren.
                        • Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist zusätzlich noch Flugpraxis und die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control Voraussetzung.

                        Die Anmeldung zu dieser theoretischen Prüfung erfolgt per E-Mail mittels dem dafür vorgesehenen Formular mindestens zehn Werktage vor dem gewünschten Termin

                        Im Hinblick auf den Themenumfang des Drohnenführerscheins ist eine bereits bei der Austro Control abgelegte Prüfung im Gegenstand Luftrecht nicht gleichwertig und kann daher nicht als Kompetenznachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung anerkannt werden.

                        Rechtsgrundlagen

                        EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                        Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                        Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
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                          Allgemeine Informationen

                          Der Drohnenführerschein ist für alle Personen, die mit Drohnen in der Kategorie "open" (Unterkategorien A1, A2, A3) mit einem Gewicht ab 250 Gramm fliegen wollen, verpflichtend.    

                          Dieser besteht in den meisten Fällen aus einem Online-Training (Online-Kurs) und einem Online-Test über 40 Multiple-Choice Fragen. Training und Test werden kostenlos von Austro Control zur Verfügung gestellt und können online auf dronespace.at erledigt werden. Nach positiver Absolvierung kann der Drohnenführerschein direkt selbst gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. am Handy) oder in ausgedruckter Form mitzuführen.

                          Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht und somit für die Erlangung des Drohnenführerscheins beträgt 16 Jahre, wobei es einige Ausnahmen (z.B. für "Spielzeugdrohnen") gibt. Achtung, das Mindestalter für die Betreiberin/den Betreiber eine Drohne ist 18 Jahre.

                          Der Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig.

                          Die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Pilotinnen/Piloten kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig.

                          Achtung:

                          Der Drohnenführerschein muss beim Fliegen einer Drohne in Druckversion mitgeführt bzw. als File auf einem mitgeführten mobilen Device (z.B. Handy) abgespeichert werden. Das gilt auch für die Versicherungspolizze.

                          Online-Training und -Test

                          Der Online-Test umfasst Themen wie Flugsicherheit, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Luftfahrzeugen, Versicherung sowie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre.

                          Je nach Gewicht (Unterkategorien A1, A2, A3) der Drohne sind die Anforderungen an Pilotinnen/Piloten unterschiedlich hoch:

                          • Drohnen ab 250 Gramm: Online-Training mit anschließendem Online-Test (40 Multiple-Choice Fragen). Für alle anderen Drohnen der Unterkategorie A1 genügt es, sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen.
                          • Auch für die Unterkategorie A3 gilt es sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen sowie Online-Training und Online-Test zu absolvieren.
                          • Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist zusätzlich noch Flugpraxis und die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control Voraussetzung.

                          Die Anmeldung zu dieser theoretischen Prüfung erfolgt per E-Mail mittels dem dafür vorgesehenen Formular mindestens zehn Werktage vor dem gewünschten Termin

                          Im Hinblick auf den Themenumfang des Drohnenführerscheins ist eine bereits bei der Austro Control abgelegte Prüfung im Gegenstand Luftrecht nicht gleichwertig und kann daher nicht als Kompetenznachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung anerkannt werden.

                          Rechtsgrundlagen

                          EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                          Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                          Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

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                            Allgemeine Informationen

                            Der Drohnenführerschein ist für alle Personen, die mit Drohnen in der Kategorie "open" (Unterkategorien A1, A2, A3) mit einem Gewicht ab 250 Gramm fliegen wollen, verpflichtend.    

                            Dieser besteht in den meisten Fällen aus einem Online-Training (Online-Kurs) und einem Online-Test über 40 Multiple-Choice Fragen. Training und Test werden kostenlos von Austro Control zur Verfügung gestellt und können online auf dronespace.at erledigt werden. Nach positiver Absolvierung kann der Drohnenführerschein direkt selbst gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. am Handy) oder in ausgedruckter Form mitzuführen.

                            Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht und somit für die Erlangung des Drohnenführerscheins beträgt 16 Jahre, wobei es einige Ausnahmen (z.B. für "Spielzeugdrohnen") gibt. Achtung, das Mindestalter für die Betreiberin/den Betreiber eine Drohne ist 18 Jahre.

                            Der Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig.

                            Die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Pilotinnen/Piloten kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig.

                            Achtung:

                            Der Drohnenführerschein muss beim Fliegen einer Drohne in Druckversion mitgeführt bzw. als File auf einem mitgeführten mobilen Device (z.B. Handy) abgespeichert werden. Das gilt auch für die Versicherungspolizze.

                            Online-Training und -Test

                            Der Online-Test umfasst Themen wie Flugsicherheit, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Luftfahrzeugen, Versicherung sowie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre.

                            Je nach Gewicht (Unterkategorien A1, A2, A3) der Drohne sind die Anforderungen an Pilotinnen/Piloten unterschiedlich hoch:

                            • Drohnen ab 250 Gramm: Online-Training mit anschließendem Online-Test (40 Multiple-Choice Fragen). Für alle anderen Drohnen der Unterkategorie A1 genügt es, sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen.
                            • Auch für die Unterkategorie A3 gilt es sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen sowie Online-Training und Online-Test zu absolvieren.
                            • Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist zusätzlich noch Flugpraxis und die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control Voraussetzung.

                            Die Anmeldung zu dieser theoretischen Prüfung erfolgt per E-Mail mittels dem dafür vorgesehenen Formular mindestens zehn Werktage vor dem gewünschten Termin

                            Im Hinblick auf den Themenumfang des Drohnenführerscheins ist eine bereits bei der Austro Control abgelegte Prüfung im Gegenstand Luftrecht nicht gleichwertig und kann daher nicht als Kompetenznachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung anerkannt werden.

                            Rechtsgrundlagen

                            EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                            Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                            Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
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                              Drohnenführerschein

                              Allgemeine Informationen

                              Der Drohnenführerschein ist für alle Personen, die mit Drohnen in der Kategorie "open" (Unterkategorien A1, A2, A3) mit einem Gewicht ab 250 Gramm fliegen wollen, verpflichtend.    

                              Dieser besteht in den meisten Fällen aus einem Online-Training (Online-Kurs) und einem Online-Test über 40 Multiple-Choice Fragen. Training und Test werden kostenlos von Austro Control zur Verfügung gestellt und können online auf dronespace.at erledigt werden. Nach positiver Absolvierung kann der Drohnenführerschein direkt selbst gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. am Handy) oder in ausgedruckter Form mitzuführen.

                              Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht und somit für die Erlangung des Drohnenführerscheins beträgt 16 Jahre, wobei es einige Ausnahmen (z.B. für "Spielzeugdrohnen") gibt. Achtung, das Mindestalter für die Betreiberin/den Betreiber eine Drohne ist 18 Jahre.

                              Der Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig.

                              Die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Pilotinnen/Piloten kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig.

                              Achtung:

                              Der Drohnenführerschein muss beim Fliegen einer Drohne in Druckversion mitgeführt bzw. als File auf einem mitgeführten mobilen Device (z.B. Handy) abgespeichert werden. Das gilt auch für die Versicherungspolizze.

                              Online-Training und -Test

                              Der Online-Test umfasst Themen wie Flugsicherheit, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Luftfahrzeugen, Versicherung sowie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre.

                              Je nach Gewicht (Unterkategorien A1, A2, A3) der Drohne sind die Anforderungen an Pilotinnen/Piloten unterschiedlich hoch:

                              • Drohnen ab 250 Gramm: Online-Training mit anschließendem Online-Test (40 Multiple-Choice Fragen). Für alle anderen Drohnen der Unterkategorie A1 genügt es, sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen.
                              • Auch für die Unterkategorie A3 gilt es sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen sowie Online-Training und Online-Test zu absolvieren.
                              • Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist zusätzlich noch Flugpraxis und die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control Voraussetzung.

                              Die Anmeldung zu dieser theoretischen Prüfung erfolgt per E-Mail mittels dem dafür vorgesehenen Formular mindestens zehn Werktage vor dem gewünschten Termin

                              Im Hinblick auf den Themenumfang des Drohnenführerscheins ist eine bereits bei der Austro Control abgelegte Prüfung im Gegenstand Luftrecht nicht gleichwertig und kann daher nicht als Kompetenznachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung anerkannt werden.

                              Rechtsgrundlagen

                              EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                              Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                              Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                Drohnenführerschein

                                Allgemeine Informationen

                                Der Drohnenführerschein ist für alle Personen, die mit Drohnen in der Kategorie "open" (Unterkategorien A1, A2, A3) mit einem Gewicht ab 250 Gramm fliegen wollen, verpflichtend.    

                                Dieser besteht in den meisten Fällen aus einem Online-Training (Online-Kurs) und einem Online-Test über 40 Multiple-Choice Fragen. Training und Test werden kostenlos von Austro Control zur Verfügung gestellt und können online auf dronespace.at erledigt werden. Nach positiver Absolvierung kann der Drohnenführerschein direkt selbst gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. am Handy) oder in ausgedruckter Form mitzuführen.

                                Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht und somit für die Erlangung des Drohnenführerscheins beträgt 16 Jahre, wobei es einige Ausnahmen (z.B. für "Spielzeugdrohnen") gibt. Achtung, das Mindestalter für die Betreiberin/den Betreiber eine Drohne ist 18 Jahre.

                                Der Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig.

                                Die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Pilotinnen/Piloten kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig.

                                Achtung:

                                Der Drohnenführerschein muss beim Fliegen einer Drohne in Druckversion mitgeführt bzw. als File auf einem mitgeführten mobilen Device (z.B. Handy) abgespeichert werden. Das gilt auch für die Versicherungspolizze.

                                Online-Training und -Test

                                Der Online-Test umfasst Themen wie Flugsicherheit, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Luftfahrzeugen, Versicherung sowie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre.

                                Je nach Gewicht (Unterkategorien A1, A2, A3) der Drohne sind die Anforderungen an Pilotinnen/Piloten unterschiedlich hoch:

                                • Drohnen ab 250 Gramm: Online-Training mit anschließendem Online-Test (40 Multiple-Choice Fragen). Für alle anderen Drohnen der Unterkategorie A1 genügt es, sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen.
                                • Auch für die Unterkategorie A3 gilt es sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen sowie Online-Training und Online-Test zu absolvieren.
                                • Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist zusätzlich noch Flugpraxis und die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control Voraussetzung.

                                Die Anmeldung zu dieser theoretischen Prüfung erfolgt per E-Mail mittels dem dafür vorgesehenen Formular mindestens zehn Werktage vor dem gewünschten Termin

                                Im Hinblick auf den Themenumfang des Drohnenführerscheins ist eine bereits bei der Austro Control abgelegte Prüfung im Gegenstand Luftrecht nicht gleichwertig und kann daher nicht als Kompetenznachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung anerkannt werden.

                                Rechtsgrundlagen

                                EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                                Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                                Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                  Drohnenführerschein

                                  Allgemeine Informationen

                                  Der Drohnenführerschein ist für alle Personen, die mit Drohnen in der Kategorie "open" (Unterkategorien A1, A2, A3) mit einem Gewicht ab 250 Gramm fliegen wollen, verpflichtend.    

                                  Dieser besteht in den meisten Fällen aus einem Online-Training (Online-Kurs) und einem Online-Test über 40 Multiple-Choice Fragen. Training und Test werden kostenlos von Austro Control zur Verfügung gestellt und können online auf dronespace.at erledigt werden. Nach positiver Absolvierung kann der Drohnenführerschein direkt selbst gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. am Handy) oder in ausgedruckter Form mitzuführen.

                                  Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht und somit für die Erlangung des Drohnenführerscheins beträgt 16 Jahre, wobei es einige Ausnahmen (z.B. für "Spielzeugdrohnen") gibt. Achtung, das Mindestalter für die Betreiberin/den Betreiber eine Drohne ist 18 Jahre.

                                  Der Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig.

                                  Die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Pilotinnen/Piloten kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig.

                                  Achtung:

                                  Der Drohnenführerschein muss beim Fliegen einer Drohne in Druckversion mitgeführt bzw. als File auf einem mitgeführten mobilen Device (z.B. Handy) abgespeichert werden. Das gilt auch für die Versicherungspolizze.

                                  Online-Training und -Test

                                  Der Online-Test umfasst Themen wie Flugsicherheit, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Luftfahrzeugen, Versicherung sowie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre.

                                  Je nach Gewicht (Unterkategorien A1, A2, A3) der Drohne sind die Anforderungen an Pilotinnen/Piloten unterschiedlich hoch:

                                  • Drohnen ab 250 Gramm: Online-Training mit anschließendem Online-Test (40 Multiple-Choice Fragen). Für alle anderen Drohnen der Unterkategorie A1 genügt es, sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen.
                                  • Auch für die Unterkategorie A3 gilt es sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen sowie Online-Training und Online-Test zu absolvieren.
                                  • Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist zusätzlich noch Flugpraxis und die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control Voraussetzung.

                                  Die Anmeldung zu dieser theoretischen Prüfung erfolgt per E-Mail mittels dem dafür vorgesehenen Formular mindestens zehn Werktage vor dem gewünschten Termin

                                  Im Hinblick auf den Themenumfang des Drohnenführerscheins ist eine bereits bei der Austro Control abgelegte Prüfung im Gegenstand Luftrecht nicht gleichwertig und kann daher nicht als Kompetenznachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung anerkannt werden.

                                  Rechtsgrundlagen

                                  EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                                  Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                                  Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                    Drohnenführerschein

                                    Allgemeine Informationen

                                    Der Drohnenführerschein ist für alle Personen, die mit Drohnen in der Kategorie "open" (Unterkategorien A1, A2, A3) mit einem Gewicht ab 250 Gramm fliegen wollen, verpflichtend.    

                                    Dieser besteht in den meisten Fällen aus einem Online-Training (Online-Kurs) und einem Online-Test über 40 Multiple-Choice Fragen. Training und Test werden kostenlos von Austro Control zur Verfügung gestellt und können online auf dronespace.at erledigt werden. Nach positiver Absolvierung kann der Drohnenführerschein direkt selbst gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. am Handy) oder in ausgedruckter Form mitzuführen.

                                    Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht und somit für die Erlangung des Drohnenführerscheins beträgt 16 Jahre, wobei es einige Ausnahmen (z.B. für "Spielzeugdrohnen") gibt. Achtung, das Mindestalter für die Betreiberin/den Betreiber eine Drohne ist 18 Jahre.

                                    Der Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig.

                                    Die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Pilotinnen/Piloten kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig.

                                    Achtung:

                                    Der Drohnenführerschein muss beim Fliegen einer Drohne in Druckversion mitgeführt bzw. als File auf einem mitgeführten mobilen Device (z.B. Handy) abgespeichert werden. Das gilt auch für die Versicherungspolizze.

                                    Online-Training und -Test

                                    Der Online-Test umfasst Themen wie Flugsicherheit, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Luftfahrzeugen, Versicherung sowie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre.

                                    Je nach Gewicht (Unterkategorien A1, A2, A3) der Drohne sind die Anforderungen an Pilotinnen/Piloten unterschiedlich hoch:

                                    • Drohnen ab 250 Gramm: Online-Training mit anschließendem Online-Test (40 Multiple-Choice Fragen). Für alle anderen Drohnen der Unterkategorie A1 genügt es, sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen.
                                    • Auch für die Unterkategorie A3 gilt es sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen sowie Online-Training und Online-Test zu absolvieren.
                                    • Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist zusätzlich noch Flugpraxis und die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control Voraussetzung.

                                    Die Anmeldung zu dieser theoretischen Prüfung erfolgt per E-Mail mittels dem dafür vorgesehenen Formular mindestens zehn Werktage vor dem gewünschten Termin

                                    Im Hinblick auf den Themenumfang des Drohnenführerscheins ist eine bereits bei der Austro Control abgelegte Prüfung im Gegenstand Luftrecht nicht gleichwertig und kann daher nicht als Kompetenznachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung anerkannt werden.

                                    Rechtsgrundlagen

                                    EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                                    Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                                    Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                      Drohnenführerschein

                                      Allgemeine Informationen

                                      Der Drohnenführerschein ist für alle Personen, die mit Drohnen in der Kategorie "open" (Unterkategorien A1, A2, A3) mit einem Gewicht ab 250 Gramm fliegen wollen, verpflichtend.    

                                      Dieser besteht in den meisten Fällen aus einem Online-Training (Online-Kurs) und einem Online-Test über 40 Multiple-Choice Fragen. Training und Test werden kostenlos von Austro Control zur Verfügung gestellt und können online auf dronespace.at erledigt werden. Nach positiver Absolvierung kann der Drohnenführerschein direkt selbst gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. am Handy) oder in ausgedruckter Form mitzuführen.

                                      Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht und somit für die Erlangung des Drohnenführerscheins beträgt 16 Jahre, wobei es einige Ausnahmen (z.B. für "Spielzeugdrohnen") gibt. Achtung, das Mindestalter für die Betreiberin/den Betreiber eine Drohne ist 18 Jahre.

                                      Der Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig.

                                      Die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Pilotinnen/Piloten kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig.

                                      Achtung:

                                      Der Drohnenführerschein muss beim Fliegen einer Drohne in Druckversion mitgeführt bzw. als File auf einem mitgeführten mobilen Device (z.B. Handy) abgespeichert werden. Das gilt auch für die Versicherungspolizze.

                                      Online-Training und -Test

                                      Der Online-Test umfasst Themen wie Flugsicherheit, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Luftfahrzeugen, Versicherung sowie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre.

                                      Je nach Gewicht (Unterkategorien A1, A2, A3) der Drohne sind die Anforderungen an Pilotinnen/Piloten unterschiedlich hoch:

                                      • Drohnen ab 250 Gramm: Online-Training mit anschließendem Online-Test (40 Multiple-Choice Fragen). Für alle anderen Drohnen der Unterkategorie A1 genügt es, sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen.
                                      • Auch für die Unterkategorie A3 gilt es sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen sowie Online-Training und Online-Test zu absolvieren.
                                      • Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist zusätzlich noch Flugpraxis und die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control Voraussetzung.

                                      Die Anmeldung zu dieser theoretischen Prüfung erfolgt per E-Mail mittels dem dafür vorgesehenen Formular mindestens zehn Werktage vor dem gewünschten Termin

                                      Im Hinblick auf den Themenumfang des Drohnenführerscheins ist eine bereits bei der Austro Control abgelegte Prüfung im Gegenstand Luftrecht nicht gleichwertig und kann daher nicht als Kompetenznachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung anerkannt werden.

                                      Rechtsgrundlagen

                                      EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                                      Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                                      Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                        Drohnenführerschein

                                        Allgemeine Informationen

                                        Der Drohnenführerschein ist für alle Personen, die mit Drohnen in der Kategorie "open" (Unterkategorien A1, A2, A3) mit einem Gewicht ab 250 Gramm fliegen wollen, verpflichtend.    

                                        Dieser besteht in den meisten Fällen aus einem Online-Training (Online-Kurs) und einem Online-Test über 40 Multiple-Choice Fragen. Training und Test werden kostenlos von Austro Control zur Verfügung gestellt und können online auf dronespace.at erledigt werden. Nach positiver Absolvierung kann der Drohnenführerschein direkt selbst gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. am Handy) oder in ausgedruckter Form mitzuführen.

                                        Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht und somit für die Erlangung des Drohnenführerscheins beträgt 16 Jahre, wobei es einige Ausnahmen (z.B. für "Spielzeugdrohnen") gibt. Achtung, das Mindestalter für die Betreiberin/den Betreiber eine Drohne ist 18 Jahre.

                                        Der Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig.

                                        Die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Pilotinnen/Piloten kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig.

                                        Achtung:

                                        Der Drohnenführerschein muss beim Fliegen einer Drohne in Druckversion mitgeführt bzw. als File auf einem mitgeführten mobilen Device (z.B. Handy) abgespeichert werden. Das gilt auch für die Versicherungspolizze.

                                        Online-Training und -Test

                                        Der Online-Test umfasst Themen wie Flugsicherheit, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Luftfahrzeugen, Versicherung sowie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre.

                                        Je nach Gewicht (Unterkategorien A1, A2, A3) der Drohne sind die Anforderungen an Pilotinnen/Piloten unterschiedlich hoch:

                                        • Drohnen ab 250 Gramm: Online-Training mit anschließendem Online-Test (40 Multiple-Choice Fragen). Für alle anderen Drohnen der Unterkategorie A1 genügt es, sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen.
                                        • Auch für die Unterkategorie A3 gilt es sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen sowie Online-Training und Online-Test zu absolvieren.
                                        • Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist zusätzlich noch Flugpraxis und die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control Voraussetzung.

                                        Die Anmeldung zu dieser theoretischen Prüfung erfolgt per E-Mail mittels dem dafür vorgesehenen Formular mindestens zehn Werktage vor dem gewünschten Termin

                                        Im Hinblick auf den Themenumfang des Drohnenführerscheins ist eine bereits bei der Austro Control abgelegte Prüfung im Gegenstand Luftrecht nicht gleichwertig und kann daher nicht als Kompetenznachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung anerkannt werden.

                                        Rechtsgrundlagen

                                        EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                                        Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                                        Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                          Drohnenführerschein

                                          Allgemeine Informationen

                                          Der Drohnenführerschein ist für alle Personen, die mit Drohnen in der Kategorie "open" (Unterkategorien A1, A2, A3) mit einem Gewicht ab 250 Gramm fliegen wollen, verpflichtend.    

                                          Dieser besteht in den meisten Fällen aus einem Online-Training (Online-Kurs) und einem Online-Test über 40 Multiple-Choice Fragen. Training und Test werden kostenlos von Austro Control zur Verfügung gestellt und können online auf dronespace.at erledigt werden. Nach positiver Absolvierung kann der Drohnenführerschein direkt selbst gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. am Handy) oder in ausgedruckter Form mitzuführen.

                                          Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht und somit für die Erlangung des Drohnenführerscheins beträgt 16 Jahre, wobei es einige Ausnahmen (z.B. für "Spielzeugdrohnen") gibt. Achtung, das Mindestalter für die Betreiberin/den Betreiber eine Drohne ist 18 Jahre.

                                          Der Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig.

                                          Die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Pilotinnen/Piloten kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig.

                                          Achtung:

                                          Der Drohnenführerschein muss beim Fliegen einer Drohne in Druckversion mitgeführt bzw. als File auf einem mitgeführten mobilen Device (z.B. Handy) abgespeichert werden. Das gilt auch für die Versicherungspolizze.

                                          Online-Training und -Test

                                          Der Online-Test umfasst Themen wie Flugsicherheit, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Luftfahrzeugen, Versicherung sowie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre.

                                          Je nach Gewicht (Unterkategorien A1, A2, A3) der Drohne sind die Anforderungen an Pilotinnen/Piloten unterschiedlich hoch:

                                          • Drohnen ab 250 Gramm: Online-Training mit anschließendem Online-Test (40 Multiple-Choice Fragen). Für alle anderen Drohnen der Unterkategorie A1 genügt es, sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen.
                                          • Auch für die Unterkategorie A3 gilt es sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen sowie Online-Training und Online-Test zu absolvieren.
                                          • Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist zusätzlich noch Flugpraxis und die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control Voraussetzung.

                                          Die Anmeldung zu dieser theoretischen Prüfung erfolgt per E-Mail mittels dem dafür vorgesehenen Formular mindestens zehn Werktage vor dem gewünschten Termin

                                          Im Hinblick auf den Themenumfang des Drohnenführerscheins ist eine bereits bei der Austro Control abgelegte Prüfung im Gegenstand Luftrecht nicht gleichwertig und kann daher nicht als Kompetenznachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung anerkannt werden.

                                          Rechtsgrundlagen

                                          EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                                          Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                                          Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                            Drohnenführerschein

                                            Allgemeine Informationen

                                            Der Drohnenführerschein ist für alle Personen, die mit Drohnen in der Kategorie "open" (Unterkategorien A1, A2, A3) mit einem Gewicht ab 250 Gramm fliegen wollen, verpflichtend.    

                                            Dieser besteht in den meisten Fällen aus einem Online-Training (Online-Kurs) und einem Online-Test über 40 Multiple-Choice Fragen. Training und Test werden kostenlos von Austro Control zur Verfügung gestellt und können online auf dronespace.at erledigt werden. Nach positiver Absolvierung kann der Drohnenführerschein direkt selbst gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. am Handy) oder in ausgedruckter Form mitzuführen.

                                            Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht und somit für die Erlangung des Drohnenführerscheins beträgt 16 Jahre, wobei es einige Ausnahmen (z.B. für "Spielzeugdrohnen") gibt. Achtung, das Mindestalter für die Betreiberin/den Betreiber eine Drohne ist 18 Jahre.

                                            Der Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig.

                                            Die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Pilotinnen/Piloten kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig.

                                            Achtung:

                                            Der Drohnenführerschein muss beim Fliegen einer Drohne in Druckversion mitgeführt bzw. als File auf einem mitgeführten mobilen Device (z.B. Handy) abgespeichert werden. Das gilt auch für die Versicherungspolizze.

                                            Online-Training und -Test

                                            Der Online-Test umfasst Themen wie Flugsicherheit, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Luftfahrzeugen, Versicherung sowie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre.

                                            Je nach Gewicht (Unterkategorien A1, A2, A3) der Drohne sind die Anforderungen an Pilotinnen/Piloten unterschiedlich hoch:

                                            • Drohnen ab 250 Gramm: Online-Training mit anschließendem Online-Test (40 Multiple-Choice Fragen). Für alle anderen Drohnen der Unterkategorie A1 genügt es, sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen.
                                            • Auch für die Unterkategorie A3 gilt es sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen sowie Online-Training und Online-Test zu absolvieren.
                                            • Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist zusätzlich noch Flugpraxis und die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control Voraussetzung.

                                            Die Anmeldung zu dieser theoretischen Prüfung erfolgt per E-Mail mittels dem dafür vorgesehenen Formular mindestens zehn Werktage vor dem gewünschten Termin

                                            Im Hinblick auf den Themenumfang des Drohnenführerscheins ist eine bereits bei der Austro Control abgelegte Prüfung im Gegenstand Luftrecht nicht gleichwertig und kann daher nicht als Kompetenznachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung anerkannt werden.

                                            Rechtsgrundlagen

                                            EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                                            Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                                            Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                              Drohnenführerschein

                                              Allgemeine Informationen

                                              Der Drohnenführerschein ist für alle Personen, die mit Drohnen in der Kategorie "open" (Unterkategorien A1, A2, A3) mit einem Gewicht ab 250 Gramm fliegen wollen, verpflichtend.    

                                              Dieser besteht in den meisten Fällen aus einem Online-Training (Online-Kurs) und einem Online-Test über 40 Multiple-Choice Fragen. Training und Test werden kostenlos von Austro Control zur Verfügung gestellt und können online auf dronespace.at erledigt werden. Nach positiver Absolvierung kann der Drohnenführerschein direkt selbst gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. am Handy) oder in ausgedruckter Form mitzuführen.

                                              Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht und somit für die Erlangung des Drohnenführerscheins beträgt 16 Jahre, wobei es einige Ausnahmen (z.B. für "Spielzeugdrohnen") gibt. Achtung, das Mindestalter für die Betreiberin/den Betreiber eine Drohne ist 18 Jahre.

                                              Der Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig.

                                              Die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Pilotinnen/Piloten kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig.

                                              Achtung:

                                              Der Drohnenführerschein muss beim Fliegen einer Drohne in Druckversion mitgeführt bzw. als File auf einem mitgeführten mobilen Device (z.B. Handy) abgespeichert werden. Das gilt auch für die Versicherungspolizze.

                                              Online-Training und -Test

                                              Der Online-Test umfasst Themen wie Flugsicherheit, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Luftfahrzeugen, Versicherung sowie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre.

                                              Je nach Gewicht (Unterkategorien A1, A2, A3) der Drohne sind die Anforderungen an Pilotinnen/Piloten unterschiedlich hoch:

                                              • Drohnen ab 250 Gramm: Online-Training mit anschließendem Online-Test (40 Multiple-Choice Fragen). Für alle anderen Drohnen der Unterkategorie A1 genügt es, sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen.
                                              • Auch für die Unterkategorie A3 gilt es sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen sowie Online-Training und Online-Test zu absolvieren.
                                              • Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist zusätzlich noch Flugpraxis und die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control Voraussetzung.

                                              Die Anmeldung zu dieser theoretischen Prüfung erfolgt per E-Mail mittels dem dafür vorgesehenen Formular mindestens zehn Werktage vor dem gewünschten Termin

                                              Im Hinblick auf den Themenumfang des Drohnenführerscheins ist eine bereits bei der Austro Control abgelegte Prüfung im Gegenstand Luftrecht nicht gleichwertig und kann daher nicht als Kompetenznachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung anerkannt werden.

                                              Rechtsgrundlagen

                                              EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                                              Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                                              Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
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                                                Drohnenführerschein

                                                Allgemeine Informationen

                                                Der Drohnenführerschein ist für alle Personen, die mit Drohnen in der Kategorie "open" (Unterkategorien A1, A2, A3) mit einem Gewicht ab 250 Gramm fliegen wollen, verpflichtend.    

                                                Dieser besteht in den meisten Fällen aus einem Online-Training (Online-Kurs) und einem Online-Test über 40 Multiple-Choice Fragen. Training und Test werden kostenlos von Austro Control zur Verfügung gestellt und können online auf dronespace.at erledigt werden. Nach positiver Absolvierung kann der Drohnenführerschein direkt selbst gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. am Handy) oder in ausgedruckter Form mitzuführen.

                                                Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht und somit für die Erlangung des Drohnenführerscheins beträgt 16 Jahre, wobei es einige Ausnahmen (z.B. für "Spielzeugdrohnen") gibt. Achtung, das Mindestalter für die Betreiberin/den Betreiber eine Drohne ist 18 Jahre.

                                                Der Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig.

                                                Die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Pilotinnen/Piloten kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig.

                                                Achtung:

                                                Der Drohnenführerschein muss beim Fliegen einer Drohne in Druckversion mitgeführt bzw. als File auf einem mitgeführten mobilen Device (z.B. Handy) abgespeichert werden. Das gilt auch für die Versicherungspolizze.

                                                Online-Training und -Test

                                                Der Online-Test umfasst Themen wie Flugsicherheit, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Luftfahrzeugen, Versicherung sowie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre.

                                                Je nach Gewicht (Unterkategorien A1, A2, A3) der Drohne sind die Anforderungen an Pilotinnen/Piloten unterschiedlich hoch:

                                                • Drohnen ab 250 Gramm: Online-Training mit anschließendem Online-Test (40 Multiple-Choice Fragen). Für alle anderen Drohnen der Unterkategorie A1 genügt es, sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen.
                                                • Auch für die Unterkategorie A3 gilt es sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen sowie Online-Training und Online-Test zu absolvieren.
                                                • Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist zusätzlich noch Flugpraxis und die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control Voraussetzung.

                                                Die Anmeldung zu dieser theoretischen Prüfung erfolgt per E-Mail mittels dem dafür vorgesehenen Formular mindestens zehn Werktage vor dem gewünschten Termin

                                                Im Hinblick auf den Themenumfang des Drohnenführerscheins ist eine bereits bei der Austro Control abgelegte Prüfung im Gegenstand Luftrecht nicht gleichwertig und kann daher nicht als Kompetenznachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung anerkannt werden.

                                                Rechtsgrundlagen

                                                EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                                                Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                                                Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                  Drohnenführerschein

                                                  Allgemeine Informationen

                                                  Der Drohnenführerschein ist für alle Personen, die mit Drohnen in der Kategorie "open" (Unterkategorien A1, A2, A3) mit einem Gewicht ab 250 Gramm fliegen wollen, verpflichtend.    

                                                  Dieser besteht in den meisten Fällen aus einem Online-Training (Online-Kurs) und einem Online-Test über 40 Multiple-Choice Fragen. Training und Test werden kostenlos von Austro Control zur Verfügung gestellt und können online auf dronespace.at erledigt werden. Nach positiver Absolvierung kann der Drohnenführerschein direkt selbst gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. am Handy) oder in ausgedruckter Form mitzuführen.

                                                  Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht und somit für die Erlangung des Drohnenführerscheins beträgt 16 Jahre, wobei es einige Ausnahmen (z.B. für "Spielzeugdrohnen") gibt. Achtung, das Mindestalter für die Betreiberin/den Betreiber eine Drohne ist 18 Jahre.

                                                  Der Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig.

                                                  Die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Pilotinnen/Piloten kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig.

                                                  Achtung:

                                                  Der Drohnenführerschein muss beim Fliegen einer Drohne in Druckversion mitgeführt bzw. als File auf einem mitgeführten mobilen Device (z.B. Handy) abgespeichert werden. Das gilt auch für die Versicherungspolizze.

                                                  Online-Training und -Test

                                                  Der Online-Test umfasst Themen wie Flugsicherheit, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Luftfahrzeugen, Versicherung sowie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre.

                                                  Je nach Gewicht (Unterkategorien A1, A2, A3) der Drohne sind die Anforderungen an Pilotinnen/Piloten unterschiedlich hoch:

                                                  • Drohnen ab 250 Gramm: Online-Training mit anschließendem Online-Test (40 Multiple-Choice Fragen). Für alle anderen Drohnen der Unterkategorie A1 genügt es, sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen.
                                                  • Auch für die Unterkategorie A3 gilt es sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen sowie Online-Training und Online-Test zu absolvieren.
                                                  • Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist zusätzlich noch Flugpraxis und die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control Voraussetzung.

                                                  Die Anmeldung zu dieser theoretischen Prüfung erfolgt per E-Mail mittels dem dafür vorgesehenen Formular mindestens zehn Werktage vor dem gewünschten Termin

                                                  Im Hinblick auf den Themenumfang des Drohnenführerscheins ist eine bereits bei der Austro Control abgelegte Prüfung im Gegenstand Luftrecht nicht gleichwertig und kann daher nicht als Kompetenznachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung anerkannt werden.

                                                  Rechtsgrundlagen

                                                  EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                                                  Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                                                  Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                    Drohnenführerschein

                                                    Allgemeine Informationen

                                                    Der Drohnenführerschein ist für alle Personen, die mit Drohnen in der Kategorie "open" (Unterkategorien A1, A2, A3) mit einem Gewicht ab 250 Gramm fliegen wollen, verpflichtend.    

                                                    Dieser besteht in den meisten Fällen aus einem Online-Training (Online-Kurs) und einem Online-Test über 40 Multiple-Choice Fragen. Training und Test werden kostenlos von Austro Control zur Verfügung gestellt und können online auf dronespace.at erledigt werden. Nach positiver Absolvierung kann der Drohnenführerschein direkt selbst gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. am Handy) oder in ausgedruckter Form mitzuführen.

                                                    Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht und somit für die Erlangung des Drohnenführerscheins beträgt 16 Jahre, wobei es einige Ausnahmen (z.B. für "Spielzeugdrohnen") gibt. Achtung, das Mindestalter für die Betreiberin/den Betreiber eine Drohne ist 18 Jahre.

                                                    Der Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig.

                                                    Die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Pilotinnen/Piloten kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig.

                                                    Achtung:

                                                    Der Drohnenführerschein muss beim Fliegen einer Drohne in Druckversion mitgeführt bzw. als File auf einem mitgeführten mobilen Device (z.B. Handy) abgespeichert werden. Das gilt auch für die Versicherungspolizze.

                                                    Online-Training und -Test

                                                    Der Online-Test umfasst Themen wie Flugsicherheit, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Luftfahrzeugen, Versicherung sowie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre.

                                                    Je nach Gewicht (Unterkategorien A1, A2, A3) der Drohne sind die Anforderungen an Pilotinnen/Piloten unterschiedlich hoch:

                                                    • Drohnen ab 250 Gramm: Online-Training mit anschließendem Online-Test (40 Multiple-Choice Fragen). Für alle anderen Drohnen der Unterkategorie A1 genügt es, sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen.
                                                    • Auch für die Unterkategorie A3 gilt es sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen sowie Online-Training und Online-Test zu absolvieren.
                                                    • Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist zusätzlich noch Flugpraxis und die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control Voraussetzung.

                                                    Die Anmeldung zu dieser theoretischen Prüfung erfolgt per E-Mail mittels dem dafür vorgesehenen Formular mindestens zehn Werktage vor dem gewünschten Termin

                                                    Im Hinblick auf den Themenumfang des Drohnenführerscheins ist eine bereits bei der Austro Control abgelegte Prüfung im Gegenstand Luftrecht nicht gleichwertig und kann daher nicht als Kompetenznachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung anerkannt werden.

                                                    Rechtsgrundlagen

                                                    EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                                                    Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                                                    Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                      Drohnenführerschein

                                                      Allgemeine Informationen

                                                      Der Drohnenführerschein ist für alle Personen, die mit Drohnen in der Kategorie "open" (Unterkategorien A1, A2, A3) mit einem Gewicht ab 250 Gramm fliegen wollen, verpflichtend.    

                                                      Dieser besteht in den meisten Fällen aus einem Online-Training (Online-Kurs) und einem Online-Test über 40 Multiple-Choice Fragen. Training und Test werden kostenlos von Austro Control zur Verfügung gestellt und können online auf dronespace.at erledigt werden. Nach positiver Absolvierung kann der Drohnenführerschein direkt selbst gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. am Handy) oder in ausgedruckter Form mitzuführen.

                                                      Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht und somit für die Erlangung des Drohnenführerscheins beträgt 16 Jahre, wobei es einige Ausnahmen (z.B. für "Spielzeugdrohnen") gibt. Achtung, das Mindestalter für die Betreiberin/den Betreiber eine Drohne ist 18 Jahre.

                                                      Der Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig.

                                                      Die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Pilotinnen/Piloten kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig.

                                                      Achtung:

                                                      Der Drohnenführerschein muss beim Fliegen einer Drohne in Druckversion mitgeführt bzw. als File auf einem mitgeführten mobilen Device (z.B. Handy) abgespeichert werden. Das gilt auch für die Versicherungspolizze.

                                                      Online-Training und -Test

                                                      Der Online-Test umfasst Themen wie Flugsicherheit, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Luftfahrzeugen, Versicherung sowie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre.

                                                      Je nach Gewicht (Unterkategorien A1, A2, A3) der Drohne sind die Anforderungen an Pilotinnen/Piloten unterschiedlich hoch:

                                                      • Drohnen ab 250 Gramm: Online-Training mit anschließendem Online-Test (40 Multiple-Choice Fragen). Für alle anderen Drohnen der Unterkategorie A1 genügt es, sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen.
                                                      • Auch für die Unterkategorie A3 gilt es sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen sowie Online-Training und Online-Test zu absolvieren.
                                                      • Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist zusätzlich noch Flugpraxis und die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control Voraussetzung.

                                                      Die Anmeldung zu dieser theoretischen Prüfung erfolgt per E-Mail mittels dem dafür vorgesehenen Formular mindestens zehn Werktage vor dem gewünschten Termin

                                                      Im Hinblick auf den Themenumfang des Drohnenführerscheins ist eine bereits bei der Austro Control abgelegte Prüfung im Gegenstand Luftrecht nicht gleichwertig und kann daher nicht als Kompetenznachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung anerkannt werden.

                                                      Rechtsgrundlagen

                                                      EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                                                      Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                                                      Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                        Drohnenführerschein

                                                        Allgemeine Informationen

                                                        Der Drohnenführerschein ist für alle Personen, die mit Drohnen in der Kategorie "open" (Unterkategorien A1, A2, A3) mit einem Gewicht ab 250 Gramm fliegen wollen, verpflichtend.    

                                                        Dieser besteht in den meisten Fällen aus einem Online-Training (Online-Kurs) und einem Online-Test über 40 Multiple-Choice Fragen. Training und Test werden kostenlos von Austro Control zur Verfügung gestellt und können online auf dronespace.at erledigt werden. Nach positiver Absolvierung kann der Drohnenführerschein direkt selbst gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. am Handy) oder in ausgedruckter Form mitzuführen.

                                                        Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht und somit für die Erlangung des Drohnenführerscheins beträgt 16 Jahre, wobei es einige Ausnahmen (z.B. für "Spielzeugdrohnen") gibt. Achtung, das Mindestalter für die Betreiberin/den Betreiber eine Drohne ist 18 Jahre.

                                                        Der Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig.

                                                        Die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Pilotinnen/Piloten kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig.

                                                        Achtung:

                                                        Der Drohnenführerschein muss beim Fliegen einer Drohne in Druckversion mitgeführt bzw. als File auf einem mitgeführten mobilen Device (z.B. Handy) abgespeichert werden. Das gilt auch für die Versicherungspolizze.

                                                        Online-Training und -Test

                                                        Der Online-Test umfasst Themen wie Flugsicherheit, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Luftfahrzeugen, Versicherung sowie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre.

                                                        Je nach Gewicht (Unterkategorien A1, A2, A3) der Drohne sind die Anforderungen an Pilotinnen/Piloten unterschiedlich hoch:

                                                        • Drohnen ab 250 Gramm: Online-Training mit anschließendem Online-Test (40 Multiple-Choice Fragen). Für alle anderen Drohnen der Unterkategorie A1 genügt es, sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen.
                                                        • Auch für die Unterkategorie A3 gilt es sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen sowie Online-Training und Online-Test zu absolvieren.
                                                        • Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist zusätzlich noch Flugpraxis und die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control Voraussetzung.

                                                        Die Anmeldung zu dieser theoretischen Prüfung erfolgt per E-Mail mittels dem dafür vorgesehenen Formular mindestens zehn Werktage vor dem gewünschten Termin

                                                        Im Hinblick auf den Themenumfang des Drohnenführerscheins ist eine bereits bei der Austro Control abgelegte Prüfung im Gegenstand Luftrecht nicht gleichwertig und kann daher nicht als Kompetenznachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung anerkannt werden.

                                                        Rechtsgrundlagen

                                                        EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                                                        Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                                                        Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                          Drohnenführerschein

                                                          Allgemeine Informationen

                                                          Der Drohnenführerschein ist für alle Personen, die mit Drohnen in der Kategorie "open" (Unterkategorien A1, A2, A3) mit einem Gewicht ab 250 Gramm fliegen wollen, verpflichtend.    

                                                          Dieser besteht in den meisten Fällen aus einem Online-Training (Online-Kurs) und einem Online-Test über 40 Multiple-Choice Fragen. Training und Test werden kostenlos von Austro Control zur Verfügung gestellt und können online auf dronespace.at erledigt werden. Nach positiver Absolvierung kann der Drohnenführerschein direkt selbst gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. am Handy) oder in ausgedruckter Form mitzuführen.

                                                          Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht und somit für die Erlangung des Drohnenführerscheins beträgt 16 Jahre, wobei es einige Ausnahmen (z.B. für "Spielzeugdrohnen") gibt. Achtung, das Mindestalter für die Betreiberin/den Betreiber eine Drohne ist 18 Jahre.

                                                          Der Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig.

                                                          Die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Pilotinnen/Piloten kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig.

                                                          Achtung:

                                                          Der Drohnenführerschein muss beim Fliegen einer Drohne in Druckversion mitgeführt bzw. als File auf einem mitgeführten mobilen Device (z.B. Handy) abgespeichert werden. Das gilt auch für die Versicherungspolizze.

                                                          Online-Training und -Test

                                                          Der Online-Test umfasst Themen wie Flugsicherheit, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Luftfahrzeugen, Versicherung sowie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre.

                                                          Je nach Gewicht (Unterkategorien A1, A2, A3) der Drohne sind die Anforderungen an Pilotinnen/Piloten unterschiedlich hoch:

                                                          • Drohnen ab 250 Gramm: Online-Training mit anschließendem Online-Test (40 Multiple-Choice Fragen). Für alle anderen Drohnen der Unterkategorie A1 genügt es, sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen.
                                                          • Auch für die Unterkategorie A3 gilt es sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen sowie Online-Training und Online-Test zu absolvieren.
                                                          • Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist zusätzlich noch Flugpraxis und die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control Voraussetzung.

                                                          Die Anmeldung zu dieser theoretischen Prüfung erfolgt per E-Mail mittels dem dafür vorgesehenen Formular mindestens zehn Werktage vor dem gewünschten Termin

                                                          Im Hinblick auf den Themenumfang des Drohnenführerscheins ist eine bereits bei der Austro Control abgelegte Prüfung im Gegenstand Luftrecht nicht gleichwertig und kann daher nicht als Kompetenznachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung anerkannt werden.

                                                          Rechtsgrundlagen

                                                          EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                                                          Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                                                          Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                            Drohnenführerschein

                                                            Allgemeine Informationen

                                                            Der Drohnenführerschein ist für alle Personen, die mit Drohnen in der Kategorie "open" (Unterkategorien A1, A2, A3) mit einem Gewicht ab 250 Gramm fliegen wollen, verpflichtend.    

                                                            Dieser besteht in den meisten Fällen aus einem Online-Training (Online-Kurs) und einem Online-Test über 40 Multiple-Choice Fragen. Training und Test werden kostenlos von Austro Control zur Verfügung gestellt und können online auf dronespace.at erledigt werden. Nach positiver Absolvierung kann der Drohnenführerschein direkt selbst gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. am Handy) oder in ausgedruckter Form mitzuführen.

                                                            Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht und somit für die Erlangung des Drohnenführerscheins beträgt 16 Jahre, wobei es einige Ausnahmen (z.B. für "Spielzeugdrohnen") gibt. Achtung, das Mindestalter für die Betreiberin/den Betreiber eine Drohne ist 18 Jahre.

                                                            Der Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig.

                                                            Die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Pilotinnen/Piloten kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig.

                                                            Achtung:

                                                            Der Drohnenführerschein muss beim Fliegen einer Drohne in Druckversion mitgeführt bzw. als File auf einem mitgeführten mobilen Device (z.B. Handy) abgespeichert werden. Das gilt auch für die Versicherungspolizze.

                                                            Online-Training und -Test

                                                            Der Online-Test umfasst Themen wie Flugsicherheit, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Luftfahrzeugen, Versicherung sowie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre.

                                                            Je nach Gewicht (Unterkategorien A1, A2, A3) der Drohne sind die Anforderungen an Pilotinnen/Piloten unterschiedlich hoch:

                                                            • Drohnen ab 250 Gramm: Online-Training mit anschließendem Online-Test (40 Multiple-Choice Fragen). Für alle anderen Drohnen der Unterkategorie A1 genügt es, sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen.
                                                            • Auch für die Unterkategorie A3 gilt es sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen sowie Online-Training und Online-Test zu absolvieren.
                                                            • Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist zusätzlich noch Flugpraxis und die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control Voraussetzung.

                                                            Die Anmeldung zu dieser theoretischen Prüfung erfolgt per E-Mail mittels dem dafür vorgesehenen Formular mindestens zehn Werktage vor dem gewünschten Termin

                                                            Im Hinblick auf den Themenumfang des Drohnenführerscheins ist eine bereits bei der Austro Control abgelegte Prüfung im Gegenstand Luftrecht nicht gleichwertig und kann daher nicht als Kompetenznachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung anerkannt werden.

                                                            Rechtsgrundlagen

                                                            EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                                                            Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                                                            Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                              Drohnenführerschein

                                                              Allgemeine Informationen

                                                              Der Drohnenführerschein ist für alle Personen, die mit Drohnen in der Kategorie "open" (Unterkategorien A1, A2, A3) mit einem Gewicht ab 250 Gramm fliegen wollen, verpflichtend.    

                                                              Dieser besteht in den meisten Fällen aus einem Online-Training (Online-Kurs) und einem Online-Test über 40 Multiple-Choice Fragen. Training und Test werden kostenlos von Austro Control zur Verfügung gestellt und können online auf dronespace.at erledigt werden. Nach positiver Absolvierung kann der Drohnenführerschein direkt selbst gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. am Handy) oder in ausgedruckter Form mitzuführen.

                                                              Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht und somit für die Erlangung des Drohnenführerscheins beträgt 16 Jahre, wobei es einige Ausnahmen (z.B. für "Spielzeugdrohnen") gibt. Achtung, das Mindestalter für die Betreiberin/den Betreiber eine Drohne ist 18 Jahre.

                                                              Der Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig.

                                                              Die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Pilotinnen/Piloten kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig.

                                                              Achtung:

                                                              Der Drohnenführerschein muss beim Fliegen einer Drohne in Druckversion mitgeführt bzw. als File auf einem mitgeführten mobilen Device (z.B. Handy) abgespeichert werden. Das gilt auch für die Versicherungspolizze.

                                                              Online-Training und -Test

                                                              Der Online-Test umfasst Themen wie Flugsicherheit, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Luftfahrzeugen, Versicherung sowie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre.

                                                              Je nach Gewicht (Unterkategorien A1, A2, A3) der Drohne sind die Anforderungen an Pilotinnen/Piloten unterschiedlich hoch:

                                                              • Drohnen ab 250 Gramm: Online-Training mit anschließendem Online-Test (40 Multiple-Choice Fragen). Für alle anderen Drohnen der Unterkategorie A1 genügt es, sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen.
                                                              • Auch für die Unterkategorie A3 gilt es sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen sowie Online-Training und Online-Test zu absolvieren.
                                                              • Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist zusätzlich noch Flugpraxis und die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control Voraussetzung.

                                                              Die Anmeldung zu dieser theoretischen Prüfung erfolgt per E-Mail mittels dem dafür vorgesehenen Formular mindestens zehn Werktage vor dem gewünschten Termin

                                                              Im Hinblick auf den Themenumfang des Drohnenführerscheins ist eine bereits bei der Austro Control abgelegte Prüfung im Gegenstand Luftrecht nicht gleichwertig und kann daher nicht als Kompetenznachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung anerkannt werden.

                                                              Rechtsgrundlagen

                                                              EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                                                              Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                                                              Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                                Drohnenführerschein

                                                                Allgemeine Informationen

                                                                Der Drohnenführerschein ist für alle Personen, die mit Drohnen in der Kategorie "open" (Unterkategorien A1, A2, A3) mit einem Gewicht ab 250 Gramm fliegen wollen, verpflichtend.    

                                                                Dieser besteht in den meisten Fällen aus einem Online-Training (Online-Kurs) und einem Online-Test über 40 Multiple-Choice Fragen. Training und Test werden kostenlos von Austro Control zur Verfügung gestellt und können online auf dronespace.at erledigt werden. Nach positiver Absolvierung kann der Drohnenführerschein direkt selbst gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. am Handy) oder in ausgedruckter Form mitzuführen.

                                                                Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht und somit für die Erlangung des Drohnenführerscheins beträgt 16 Jahre, wobei es einige Ausnahmen (z.B. für "Spielzeugdrohnen") gibt. Achtung, das Mindestalter für die Betreiberin/den Betreiber eine Drohne ist 18 Jahre.

                                                                Der Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig.

                                                                Die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Pilotinnen/Piloten kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig.

                                                                Achtung:

                                                                Der Drohnenführerschein muss beim Fliegen einer Drohne in Druckversion mitgeführt bzw. als File auf einem mitgeführten mobilen Device (z.B. Handy) abgespeichert werden. Das gilt auch für die Versicherungspolizze.

                                                                Online-Training und -Test

                                                                Der Online-Test umfasst Themen wie Flugsicherheit, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Luftfahrzeugen, Versicherung sowie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre.

                                                                Je nach Gewicht (Unterkategorien A1, A2, A3) der Drohne sind die Anforderungen an Pilotinnen/Piloten unterschiedlich hoch:

                                                                • Drohnen ab 250 Gramm: Online-Training mit anschließendem Online-Test (40 Multiple-Choice Fragen). Für alle anderen Drohnen der Unterkategorie A1 genügt es, sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen.
                                                                • Auch für die Unterkategorie A3 gilt es sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen sowie Online-Training und Online-Test zu absolvieren.
                                                                • Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist zusätzlich noch Flugpraxis und die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control Voraussetzung.

                                                                Die Anmeldung zu dieser theoretischen Prüfung erfolgt per E-Mail mittels dem dafür vorgesehenen Formular mindestens zehn Werktage vor dem gewünschten Termin

                                                                Im Hinblick auf den Themenumfang des Drohnenführerscheins ist eine bereits bei der Austro Control abgelegte Prüfung im Gegenstand Luftrecht nicht gleichwertig und kann daher nicht als Kompetenznachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung anerkannt werden.

                                                                Rechtsgrundlagen

                                                                EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                                                                Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                                                                Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                                  Drohnenführerschein

                                                                  Allgemeine Informationen

                                                                  Der Drohnenführerschein ist für alle Personen, die mit Drohnen in der Kategorie "open" (Unterkategorien A1, A2, A3) mit einem Gewicht ab 250 Gramm fliegen wollen, verpflichtend.    

                                                                  Dieser besteht in den meisten Fällen aus einem Online-Training (Online-Kurs) und einem Online-Test über 40 Multiple-Choice Fragen. Training und Test werden kostenlos von Austro Control zur Verfügung gestellt und können online auf dronespace.at erledigt werden. Nach positiver Absolvierung kann der Drohnenführerschein direkt selbst gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. am Handy) oder in ausgedruckter Form mitzuführen.

                                                                  Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht und somit für die Erlangung des Drohnenführerscheins beträgt 16 Jahre, wobei es einige Ausnahmen (z.B. für "Spielzeugdrohnen") gibt. Achtung, das Mindestalter für die Betreiberin/den Betreiber eine Drohne ist 18 Jahre.

                                                                  Der Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig.

                                                                  Die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Pilotinnen/Piloten kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig.

                                                                  Achtung:

                                                                  Der Drohnenführerschein muss beim Fliegen einer Drohne in Druckversion mitgeführt bzw. als File auf einem mitgeführten mobilen Device (z.B. Handy) abgespeichert werden. Das gilt auch für die Versicherungspolizze.

                                                                  Online-Training und -Test

                                                                  Der Online-Test umfasst Themen wie Flugsicherheit, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Luftfahrzeugen, Versicherung sowie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre.

                                                                  Je nach Gewicht (Unterkategorien A1, A2, A3) der Drohne sind die Anforderungen an Pilotinnen/Piloten unterschiedlich hoch:

                                                                  • Drohnen ab 250 Gramm: Online-Training mit anschließendem Online-Test (40 Multiple-Choice Fragen). Für alle anderen Drohnen der Unterkategorie A1 genügt es, sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen.
                                                                  • Auch für die Unterkategorie A3 gilt es sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen sowie Online-Training und Online-Test zu absolvieren.
                                                                  • Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist zusätzlich noch Flugpraxis und die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control Voraussetzung.

                                                                  Die Anmeldung zu dieser theoretischen Prüfung erfolgt per E-Mail mittels dem dafür vorgesehenen Formular mindestens zehn Werktage vor dem gewünschten Termin

                                                                  Im Hinblick auf den Themenumfang des Drohnenführerscheins ist eine bereits bei der Austro Control abgelegte Prüfung im Gegenstand Luftrecht nicht gleichwertig und kann daher nicht als Kompetenznachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung anerkannt werden.

                                                                  Rechtsgrundlagen

                                                                  EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

                                                                  Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur