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    Meldeauskunft

    Jede Person kann bei der zuständigen Meldebehörde eine (kostenpflichtige) Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person verlangen. Dazu muss ein formloser Antrag gestellt und ein amtlicher Lichtbildausweis vorgewiesen werden. Vor- und Nach- oder Familiennamen der gesuchten Person und ein weiteres Merkmal (z.B. Geburtsdatum oder bisheriger Wohnsitz) muss genannt werden.

    Neu:

    Auf den Seiten des Zentralen Melderegisters (ZMR) kann die Meldeauskunft online beantragt werden. Voraussetzung ist eine aktivierte ID Austria und für die elektronische Zustellung eine Anmeldung zur elektronischen Zustellung.

    Letzte Aktualisierung: 30.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Meldeauskunft

      Jede Person kann bei der zuständigen Meldebehörde eine (kostenpflichtige) Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person verlangen. Dazu muss ein formloser Antrag gestellt und ein amtlicher Lichtbildausweis vorgewiesen werden. Vor- und Nach- oder Familiennamen der gesuchten Person und ein weiteres Merkmal (z.B. Geburtsdatum oder bisheriger Wohnsitz) muss genannt werden.

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                                                  Auf den Seiten des Zentralen Melderegisters (ZMR) kann die Meldeauskunft online beantragt werden. Voraussetzung ist eine aktivierte ID Austria und für die elektronische Zustellung eine Anmeldung zur elektronischen Zustellung.

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                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Meldeauskunft

                                                    Jede Person kann bei der zuständigen Meldebehörde eine (kostenpflichtige) Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person verlangen. Dazu muss ein formloser Antrag gestellt und ein amtlicher Lichtbildausweis vorgewiesen werden. Vor- und Nach- oder Familiennamen der gesuchten Person und ein weiteres Merkmal (z.B. Geburtsdatum oder bisheriger Wohnsitz) muss genannt werden.

                                                    Neu:

                                                    Auf den Seiten des Zentralen Melderegisters (ZMR) kann die Meldeauskunft online beantragt werden. Voraussetzung ist eine aktivierte ID Austria und für die elektronische Zustellung eine Anmeldung zur elektronischen Zustellung.

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                                                      Meldeauskunft

                                                      Jede Person kann bei der zuständigen Meldebehörde eine (kostenpflichtige) Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person verlangen. Dazu muss ein formloser Antrag gestellt und ein amtlicher Lichtbildausweis vorgewiesen werden. Vor- und Nach- oder Familiennamen der gesuchten Person und ein weiteres Merkmal (z.B. Geburtsdatum oder bisheriger Wohnsitz) muss genannt werden.

                                                      Neu:

                                                      Auf den Seiten des Zentralen Melderegisters (ZMR) kann die Meldeauskunft online beantragt werden. Voraussetzung ist eine aktivierte ID Austria und für die elektronische Zustellung eine Anmeldung zur elektronischen Zustellung.

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                                                        Meldeauskunft

                                                        Jede Person kann bei der zuständigen Meldebehörde eine (kostenpflichtige) Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person verlangen. Dazu muss ein formloser Antrag gestellt und ein amtlicher Lichtbildausweis vorgewiesen werden. Vor- und Nach- oder Familiennamen der gesuchten Person und ein weiteres Merkmal (z.B. Geburtsdatum oder bisheriger Wohnsitz) muss genannt werden.

                                                        Neu:

                                                        Auf den Seiten des Zentralen Melderegisters (ZMR) kann die Meldeauskunft online beantragt werden. Voraussetzung ist eine aktivierte ID Austria und für die elektronische Zustellung eine Anmeldung zur elektronischen Zustellung.

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                                                          Meldeauskunft

                                                          Jede Person kann bei der zuständigen Meldebehörde eine (kostenpflichtige) Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person verlangen. Dazu muss ein formloser Antrag gestellt und ein amtlicher Lichtbildausweis vorgewiesen werden. Vor- und Nach- oder Familiennamen der gesuchten Person und ein weiteres Merkmal (z.B. Geburtsdatum oder bisheriger Wohnsitz) muss genannt werden.

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                                                          Auf den Seiten des Zentralen Melderegisters (ZMR) kann die Meldeauskunft online beantragt werden. Voraussetzung ist eine aktivierte ID Austria und für die elektronische Zustellung eine Anmeldung zur elektronischen Zustellung.

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                                                            Meldeauskunft

                                                            Jede Person kann bei der zuständigen Meldebehörde eine (kostenpflichtige) Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person verlangen. Dazu muss ein formloser Antrag gestellt und ein amtlicher Lichtbildausweis vorgewiesen werden. Vor- und Nach- oder Familiennamen der gesuchten Person und ein weiteres Merkmal (z.B. Geburtsdatum oder bisheriger Wohnsitz) muss genannt werden.

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                                                              Jede Person kann bei der zuständigen Meldebehörde eine (kostenpflichtige) Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person verlangen. Dazu muss ein formloser Antrag gestellt und ein amtlicher Lichtbildausweis vorgewiesen werden. Vor- und Nach- oder Familiennamen der gesuchten Person und ein weiteres Merkmal (z.B. Geburtsdatum oder bisheriger Wohnsitz) muss genannt werden.

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                                                                Jede Person kann bei der zuständigen Meldebehörde eine (kostenpflichtige) Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person verlangen. Dazu muss ein formloser Antrag gestellt und ein amtlicher Lichtbildausweis vorgewiesen werden. Vor- und Nach- oder Familiennamen der gesuchten Person und ein weiteres Merkmal (z.B. Geburtsdatum oder bisheriger Wohnsitz) muss genannt werden.

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                                                                  Jede Person kann bei der zuständigen Meldebehörde eine (kostenpflichtige) Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person verlangen. Dazu muss ein formloser Antrag gestellt und ein amtlicher Lichtbildausweis vorgewiesen werden. Vor- und Nach- oder Familiennamen der gesuchten Person und ein weiteres Merkmal (z.B. Geburtsdatum oder bisheriger Wohnsitz) muss genannt werden.

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