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    Privatanklagedelikt

    Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt. Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.

    Beispiel:
    • Üble Nachrede
    • Verletzung des Briefgeheimnisses

    Delikt

    Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Privatanklagedelikt

      Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt. Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.

      Beispiel:
      • Üble Nachrede
      • Verletzung des Briefgeheimnisses

      Delikt

      Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
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        Privatanklagedelikt

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        Beispiel:
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        • Verletzung des Briefgeheimnisses

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          Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt. Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.

          Beispiel:
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          • Verletzung des Briefgeheimnisses

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              Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt. Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.

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                Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt. Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.

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                          Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt. Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.

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                            Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt. Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.

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                              Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt. Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.

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                                Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt. Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.

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                                      Beispiel:
                                      • Üble Nachrede
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                                        Beispiel:
                                        • Üble Nachrede
                                        • Verletzung des Briefgeheimnisses

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                                          Beispiel:
                                          • Üble Nachrede
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                                            Privatanklagedelikt

                                            Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt. Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.

                                            Beispiel:
                                            • Üble Nachrede
                                            • Verletzung des Briefgeheimnisses

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                                              Privatanklagedelikt

                                              Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt. Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.

                                              Beispiel:
                                              • Üble Nachrede
                                              • Verletzung des Briefgeheimnisses

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                                                Privatanklagedelikt

                                                Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt. Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.

                                                Beispiel:
                                                • Üble Nachrede
                                                • Verletzung des Briefgeheimnisses

                                                Delikt

                                                Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Privatanklagedelikt

                                                  Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt. Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.

                                                  Beispiel:
                                                  • Üble Nachrede
                                                  • Verletzung des Briefgeheimnisses

                                                  Delikt

                                                  Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
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                                                    Privatanklagedelikt

                                                    Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt. Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.

                                                    Beispiel:
                                                    • Üble Nachrede
                                                    • Verletzung des Briefgeheimnisses

                                                    Delikt

                                                    Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
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                                                      Privatanklagedelikt

                                                      Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt. Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.

                                                      Beispiel:
                                                      • Üble Nachrede
                                                      • Verletzung des Briefgeheimnisses

                                                      Delikt

                                                      Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
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                                                        Privatanklagedelikt

                                                        Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt. Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.

                                                        Beispiel:
                                                        • Üble Nachrede
                                                        • Verletzung des Briefgeheimnisses

                                                        Delikt

                                                        Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
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                                                          Privatanklagedelikt

                                                          Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt. Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.

                                                          Beispiel:
                                                          • Üble Nachrede
                                                          • Verletzung des Briefgeheimnisses

                                                          Delikt

                                                          Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
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                                                            Privatanklagedelikt

                                                            Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt. Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.

                                                            Beispiel:
                                                            • Üble Nachrede
                                                            • Verletzung des Briefgeheimnisses

                                                            Delikt

                                                            Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
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                                                              Privatanklagedelikt

                                                              Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt. Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.

                                                              Beispiel:
                                                              • Üble Nachrede
                                                              • Verletzung des Briefgeheimnisses

                                                              Delikt

                                                              Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
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                                                                Privatanklagedelikt

                                                                Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt. Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.

                                                                Beispiel:
                                                                • Üble Nachrede
                                                                • Verletzung des Briefgeheimnisses

                                                                Delikt

                                                                Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
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                                                                  Privatanklagedelikt

                                                                  Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt. Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.

                                                                  Beispiel:
                                                                  • Üble Nachrede
                                                                  • Verletzung des Briefgeheimnisses

                                                                  Delikt

                                                                  Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
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