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    Begriffe mit P

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Privatanklagedelikt

    Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt. Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.

    Beispiel:
    • Üble Nachrede
    • Verletzung des Briefgeheimnisses

    Ausführliche Informationen zum Thema "Delikt" (Übersicht zu den verschiedenen Arten von Delikten) finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                          Privatanklagedelikt

                                          Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt. Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.

                                          Beispiel:
                                          • Üble Nachrede
                                          • Verletzung des Briefgeheimnisses

                                          Ausführliche Informationen zum Thema "Delikt" (Übersicht zu den verschiedenen Arten von Delikten) finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                          Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
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                                            Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                            Privatanklagedelikt

                                            Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt. Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.

                                            Beispiel:
                                            • Üble Nachrede
                                            • Verletzung des Briefgeheimnisses

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                                              Privatanklagedelikt

                                              Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt. Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.

                                              Beispiel:
                                              • Üble Nachrede
                                              • Verletzung des Briefgeheimnisses

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                                                Privatanklagedelikt

                                                Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt. Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.

                                                Beispiel:
                                                • Üble Nachrede
                                                • Verletzung des Briefgeheimnisses

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                                                  Privatanklagedelikt

                                                  Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt. Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.

                                                  Beispiel:
                                                  • Üble Nachrede
                                                  • Verletzung des Briefgeheimnisses

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                                                    Privatanklagedelikt

                                                    Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt. Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.

                                                    Beispiel:
                                                    • Üble Nachrede
                                                    • Verletzung des Briefgeheimnisses

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                                                      Privatanklagedelikt

                                                      Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt. Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.

                                                      Beispiel:
                                                      • Üble Nachrede
                                                      • Verletzung des Briefgeheimnisses

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                                                        Privatanklagedelikt

                                                        Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt. Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.

                                                        Beispiel:
                                                        • Üble Nachrede
                                                        • Verletzung des Briefgeheimnisses

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                                                          Privatanklagedelikt

                                                          Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt. Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.

                                                          Beispiel:
                                                          • Üble Nachrede
                                                          • Verletzung des Briefgeheimnisses

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                                                            Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                            Privatanklagedelikt

                                                            Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt. Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.

                                                            Beispiel:
                                                            • Üble Nachrede
                                                            • Verletzung des Briefgeheimnisses

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                                                              Privatanklagedelikt

                                                              Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt. Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.

                                                              Beispiel:
                                                              • Üble Nachrede
                                                              • Verletzung des Briefgeheimnisses

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                                                                Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                Privatanklagedelikt

                                                                Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt. Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.

                                                                Beispiel:
                                                                • Üble Nachrede
                                                                • Verletzung des Briefgeheimnisses

                                                                Ausführliche Informationen zum Thema "Delikt" (Übersicht zu den verschiedenen Arten von Delikten) finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                                Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Begriffe mit P

                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                  Privatanklagedelikt

                                                                  Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt. Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.

                                                                  Beispiel:
                                                                  • Üble Nachrede
                                                                  • Verletzung des Briefgeheimnisses

                                                                  Ausführliche Informationen zum Thema "Delikt" (Übersicht zu den verschiedenen Arten von Delikten) finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion