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    Fremdenpass

    Fremdenpässe können von Staatenlosen oder Personen mit ungeklärter Staatsbürgerschaft, die kein Reisedokument besitzen, beantragt werden.

    Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

    • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
    • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
    Hinweis:

    Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Fremdenpässe können von Staatenlosen oder Personen mit ungeklärter Staatsbürgerschaft, die kein Reisedokument besitzen, beantragt werden.

      Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

      • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
      • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
      Hinweis:

      Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

      Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
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        Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

        • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
        • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
        Hinweis:

        Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

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          Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

          • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
          • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
          Hinweis:

          Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

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            • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
            • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
            Hinweis:

            Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

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              Hinweis:

              Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

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                Hinweis:

                Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

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                  • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
                  Hinweis:

                  Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

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                    Hinweis:

                    Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

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                      Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

                      • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
                      • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
                      Hinweis:

                      Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

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                        Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

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                        Hinweis:

                        Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

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                          Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

                          • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
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                          Hinweis:

                          Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

                          Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
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                            Hinweis:

                            Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

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                              • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
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                              Hinweis:

                              Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

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                                Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

                                • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
                                • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
                                Hinweis:

                                Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

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                                  Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

                                  • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
                                  • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
                                  Hinweis:

                                  Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

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                                    • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
                                    • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
                                    Hinweis:

                                    Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

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                                      Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

                                      • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
                                      • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
                                      Hinweis:

                                      Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

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                                        Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

                                        • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
                                        • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
                                        Hinweis:

                                        Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

                                        Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
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                                          Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

                                          • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
                                          • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
                                          Hinweis:

                                          Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

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                                            Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

                                            • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
                                            • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
                                            Hinweis:

                                            Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

                                            Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
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                                              Fremdenpass

                                              Fremdenpässe können von Staatenlosen oder Personen mit ungeklärter Staatsbürgerschaft, die kein Reisedokument besitzen, beantragt werden.

                                              Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

                                              • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
                                              • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
                                              Hinweis:

                                              Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

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                                                Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

                                                • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
                                                • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
                                                Hinweis:

                                                Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

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                                                  Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

                                                  • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
                                                  • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
                                                  Hinweis:

                                                  Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

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                                                    Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

                                                    • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
                                                    • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
                                                    Hinweis:

                                                    Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

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                                                      Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

                                                      • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
                                                      • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
                                                      Hinweis:

                                                      Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

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                                                        Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

                                                        • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
                                                        • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
                                                        Hinweis:

                                                        Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

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                                                          Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

                                                          • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
                                                          • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
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                                                          Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

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                                                            Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

                                                            • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
                                                            • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
                                                            Hinweis:

                                                            Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

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                                                              Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

                                                              • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
                                                              • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
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                                                              Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

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                                                                Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

                                                                • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
                                                                • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
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                                                                  • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
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                                                                  Hinweis:

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