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    Begriffe mit F

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Fremdenpass

    Fremdenpässe können von Staatenlosen oder Personen mit ungeklärter Staatsbürgerschaft, die kein Reisedokument besitzen, beantragt werden.

    Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

    • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
    • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
    Hinweis:

    Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
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                              • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
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                                        • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
                                        Hinweis:

                                        Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

                                        Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
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                                          Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                          Fremdenpass

                                          Fremdenpässe können von Staatenlosen oder Personen mit ungeklärter Staatsbürgerschaft, die kein Reisedokument besitzen, beantragt werden.

                                          Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

                                          • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
                                          • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
                                          Hinweis:

                                          Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

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                                            Fremdenpass

                                            Fremdenpässe können von Staatenlosen oder Personen mit ungeklärter Staatsbürgerschaft, die kein Reisedokument besitzen, beantragt werden.

                                            Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

                                            • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
                                            • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
                                            Hinweis:

                                            Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

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                                              Fremdenpässe können von Staatenlosen oder Personen mit ungeklärter Staatsbürgerschaft, die kein Reisedokument besitzen, beantragt werden.

                                              Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

                                              • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
                                              • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
                                              Hinweis:

                                              Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

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                                                Fremdenpässe können von Staatenlosen oder Personen mit ungeklärter Staatsbürgerschaft, die kein Reisedokument besitzen, beantragt werden.

                                                Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

                                                • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
                                                • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
                                                Hinweis:

                                                Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

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                                                  Fremdenpässe können von Staatenlosen oder Personen mit ungeklärter Staatsbürgerschaft, die kein Reisedokument besitzen, beantragt werden.

                                                  Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

                                                  • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
                                                  • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
                                                  Hinweis:

                                                  Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

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                                                    Fremdenpass

                                                    Fremdenpässe können von Staatenlosen oder Personen mit ungeklärter Staatsbürgerschaft, die kein Reisedokument besitzen, beantragt werden.

                                                    Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

                                                    • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
                                                    • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
                                                    Hinweis:

                                                    Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

                                                    Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
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                                                      Fremdenpässe können von Staatenlosen oder Personen mit ungeklärter Staatsbürgerschaft, die kein Reisedokument besitzen, beantragt werden.

                                                      Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

                                                      • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
                                                      • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
                                                      Hinweis:

                                                      Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

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                                                        Fremdenpässe können von Staatenlosen oder Personen mit ungeklärter Staatsbürgerschaft, die kein Reisedokument besitzen, beantragt werden.

                                                        Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

                                                        • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
                                                        • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
                                                        Hinweis:

                                                        Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

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                                                          Fremdenpässe können von Staatenlosen oder Personen mit ungeklärter Staatsbürgerschaft, die kein Reisedokument besitzen, beantragt werden.

                                                          Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

                                                          • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
                                                          • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
                                                          Hinweis:

                                                          Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

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                                                            Fremdenpässe können von Staatenlosen oder Personen mit ungeklärter Staatsbürgerschaft, die kein Reisedokument besitzen, beantragt werden.

                                                            Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

                                                            • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
                                                            • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
                                                            Hinweis:

                                                            Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

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                                                              Fremdenpass

                                                              Fremdenpässe können von Staatenlosen oder Personen mit ungeklärter Staatsbürgerschaft, die kein Reisedokument besitzen, beantragt werden.

                                                              Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

                                                              • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
                                                              • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
                                                              Hinweis:

                                                              Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

                                                              Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Begriffe mit F

                                                                Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                Fremdenpass

                                                                Fremdenpässe können von Staatenlosen oder Personen mit ungeklärter Staatsbürgerschaft, die kein Reisedokument besitzen, beantragt werden.

                                                                Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

                                                                • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
                                                                • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
                                                                Hinweis:

                                                                Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

                                                                Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
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                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

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                                                                  Fremdenpässe können von Staatenlosen oder Personen mit ungeklärter Staatsbürgerschaft, die kein Reisedokument besitzen, beantragt werden.

                                                                  Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

                                                                  • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
                                                                  • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
                                                                  Hinweis:

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                                                                  Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
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