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    Im Zivilprozess ist ein Rechtsstreit bei Gericht ab dem Zeitpunkt gerichtsanhängig, ab dem die Klage bei Gericht eingelangt ist.

    Ein Rechtsstreit ist bei Gericht streitanhängig sobald die Klage der Beklagten/dem Beklagten zugestellt wurde.

    Im Strafprozess liegt Gerichtsanhängigkeit (Anhängigkeit der Strafsache) jedenfalls mit Beginn des Hauptverfahrens vor.

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    Letzte Aktualisierung: 23. Jänner 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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