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    Begriffe mit A

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    anhängig

    Im Zivilprozess ist ein Rechtsstreit bei Gericht ab dem Zeitpunkt gerichtsanhängig, ab dem die Klage bei Gericht eingelangt ist.

    Ein Rechtsstreit ist bei Gericht streitanhängig sobald die Klage der Beklagten/dem Beklagten zugestellt wurde.

    Im Strafprozess liegt Gerichtsanhängigkeit (Anhängigkeit der Strafsache) jedenfalls mit Beginn des Hauptverfahrens vor.

    Letzte Aktualisierung: 23.01.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                  anhängig

                                                  Im Zivilprozess ist ein Rechtsstreit bei Gericht ab dem Zeitpunkt gerichtsanhängig, ab dem die Klage bei Gericht eingelangt ist.

                                                  Ein Rechtsstreit ist bei Gericht streitanhängig sobald die Klage der Beklagten/dem Beklagten zugestellt wurde.

                                                  Im Strafprozess liegt Gerichtsanhängigkeit (Anhängigkeit der Strafsache) jedenfalls mit Beginn des Hauptverfahrens vor.

                                                  Letzte Aktualisierung: 23.01.2025
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                    anhängig

                                                    Im Zivilprozess ist ein Rechtsstreit bei Gericht ab dem Zeitpunkt gerichtsanhängig, ab dem die Klage bei Gericht eingelangt ist.

                                                    Ein Rechtsstreit ist bei Gericht streitanhängig sobald die Klage der Beklagten/dem Beklagten zugestellt wurde.

                                                    Im Strafprozess liegt Gerichtsanhängigkeit (Anhängigkeit der Strafsache) jedenfalls mit Beginn des Hauptverfahrens vor.

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                                                      anhängig

                                                      Im Zivilprozess ist ein Rechtsstreit bei Gericht ab dem Zeitpunkt gerichtsanhängig, ab dem die Klage bei Gericht eingelangt ist.

                                                      Ein Rechtsstreit ist bei Gericht streitanhängig sobald die Klage der Beklagten/dem Beklagten zugestellt wurde.

                                                      Im Strafprozess liegt Gerichtsanhängigkeit (Anhängigkeit der Strafsache) jedenfalls mit Beginn des Hauptverfahrens vor.

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                                                        anhängig

                                                        Im Zivilprozess ist ein Rechtsstreit bei Gericht ab dem Zeitpunkt gerichtsanhängig, ab dem die Klage bei Gericht eingelangt ist.

                                                        Ein Rechtsstreit ist bei Gericht streitanhängig sobald die Klage der Beklagten/dem Beklagten zugestellt wurde.

                                                        Im Strafprozess liegt Gerichtsanhängigkeit (Anhängigkeit der Strafsache) jedenfalls mit Beginn des Hauptverfahrens vor.

                                                        Letzte Aktualisierung: 23.01.2025
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                                                          anhängig

                                                          Im Zivilprozess ist ein Rechtsstreit bei Gericht ab dem Zeitpunkt gerichtsanhängig, ab dem die Klage bei Gericht eingelangt ist.

                                                          Ein Rechtsstreit ist bei Gericht streitanhängig sobald die Klage der Beklagten/dem Beklagten zugestellt wurde.

                                                          Im Strafprozess liegt Gerichtsanhängigkeit (Anhängigkeit der Strafsache) jedenfalls mit Beginn des Hauptverfahrens vor.

                                                          Letzte Aktualisierung: 23.01.2025
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                                                            anhängig

                                                            Im Zivilprozess ist ein Rechtsstreit bei Gericht ab dem Zeitpunkt gerichtsanhängig, ab dem die Klage bei Gericht eingelangt ist.

                                                            Ein Rechtsstreit ist bei Gericht streitanhängig sobald die Klage der Beklagten/dem Beklagten zugestellt wurde.

                                                            Im Strafprozess liegt Gerichtsanhängigkeit (Anhängigkeit der Strafsache) jedenfalls mit Beginn des Hauptverfahrens vor.

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                                                              anhängig

                                                              Im Zivilprozess ist ein Rechtsstreit bei Gericht ab dem Zeitpunkt gerichtsanhängig, ab dem die Klage bei Gericht eingelangt ist.

                                                              Ein Rechtsstreit ist bei Gericht streitanhängig sobald die Klage der Beklagten/dem Beklagten zugestellt wurde.

                                                              Im Strafprozess liegt Gerichtsanhängigkeit (Anhängigkeit der Strafsache) jedenfalls mit Beginn des Hauptverfahrens vor.

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                                                                anhängig

                                                                Im Zivilprozess ist ein Rechtsstreit bei Gericht ab dem Zeitpunkt gerichtsanhängig, ab dem die Klage bei Gericht eingelangt ist.

                                                                Ein Rechtsstreit ist bei Gericht streitanhängig sobald die Klage der Beklagten/dem Beklagten zugestellt wurde.

                                                                Im Strafprozess liegt Gerichtsanhängigkeit (Anhängigkeit der Strafsache) jedenfalls mit Beginn des Hauptverfahrens vor.

                                                                Letzte Aktualisierung: 23.01.2025
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                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                  anhängig

                                                                  Im Zivilprozess ist ein Rechtsstreit bei Gericht ab dem Zeitpunkt gerichtsanhängig, ab dem die Klage bei Gericht eingelangt ist.

                                                                  Ein Rechtsstreit ist bei Gericht streitanhängig sobald die Klage der Beklagten/dem Beklagten zugestellt wurde.

                                                                  Im Strafprozess liegt Gerichtsanhängigkeit (Anhängigkeit der Strafsache) jedenfalls mit Beginn des Hauptverfahrens vor.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 23.01.2025
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