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    Begriffe mit G

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Gerichtsanhängigkeit

    Im Zivilprozess liegt Gerichtsanhängigkeit ab dem Zeitpunkt vor, ab dem eine Klage bei Gericht eingelangt ist. Dadurch wird die Verjährung unterbrochen.

    Im Strafprozess liegt Gerichtsanhängigkeit (Anhängigkeit der Strafsache) jedenfalls mit Beginn des Hauptverfahrens vor.

    Letzte Aktualisierung: 02.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                      Gerichtsanhängigkeit

                                                      Im Zivilprozess liegt Gerichtsanhängigkeit ab dem Zeitpunkt vor, ab dem eine Klage bei Gericht eingelangt ist. Dadurch wird die Verjährung unterbrochen.

                                                      Im Strafprozess liegt Gerichtsanhängigkeit (Anhängigkeit der Strafsache) jedenfalls mit Beginn des Hauptverfahrens vor.

                                                      Letzte Aktualisierung: 02.04.2025
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Begriffe mit G

                                                        Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                        Gerichtsanhängigkeit

                                                        Im Zivilprozess liegt Gerichtsanhängigkeit ab dem Zeitpunkt vor, ab dem eine Klage bei Gericht eingelangt ist. Dadurch wird die Verjährung unterbrochen.

                                                        Im Strafprozess liegt Gerichtsanhängigkeit (Anhängigkeit der Strafsache) jedenfalls mit Beginn des Hauptverfahrens vor.

                                                        Letzte Aktualisierung: 02.04.2025
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                                                          Gerichtsanhängigkeit

                                                          Im Zivilprozess liegt Gerichtsanhängigkeit ab dem Zeitpunkt vor, ab dem eine Klage bei Gericht eingelangt ist. Dadurch wird die Verjährung unterbrochen.

                                                          Im Strafprozess liegt Gerichtsanhängigkeit (Anhängigkeit der Strafsache) jedenfalls mit Beginn des Hauptverfahrens vor.

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                                                            Gerichtsanhängigkeit

                                                            Im Zivilprozess liegt Gerichtsanhängigkeit ab dem Zeitpunkt vor, ab dem eine Klage bei Gericht eingelangt ist. Dadurch wird die Verjährung unterbrochen.

                                                            Im Strafprozess liegt Gerichtsanhängigkeit (Anhängigkeit der Strafsache) jedenfalls mit Beginn des Hauptverfahrens vor.

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                                                              Gerichtsanhängigkeit

                                                              Im Zivilprozess liegt Gerichtsanhängigkeit ab dem Zeitpunkt vor, ab dem eine Klage bei Gericht eingelangt ist. Dadurch wird die Verjährung unterbrochen.

                                                              Im Strafprozess liegt Gerichtsanhängigkeit (Anhängigkeit der Strafsache) jedenfalls mit Beginn des Hauptverfahrens vor.

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                                                                Gerichtsanhängigkeit

                                                                Im Zivilprozess liegt Gerichtsanhängigkeit ab dem Zeitpunkt vor, ab dem eine Klage bei Gericht eingelangt ist. Dadurch wird die Verjährung unterbrochen.

                                                                Im Strafprozess liegt Gerichtsanhängigkeit (Anhängigkeit der Strafsache) jedenfalls mit Beginn des Hauptverfahrens vor.

                                                                Letzte Aktualisierung: 02.04.2025
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                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

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                                                                  Im Zivilprozess liegt Gerichtsanhängigkeit ab dem Zeitpunkt vor, ab dem eine Klage bei Gericht eingelangt ist. Dadurch wird die Verjährung unterbrochen.

                                                                  Im Strafprozess liegt Gerichtsanhängigkeit (Anhängigkeit der Strafsache) jedenfalls mit Beginn des Hauptverfahrens vor.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 02.04.2025
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