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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

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    EU-Rechtsrahmen und nationale Regelungen für Drohnen im Überblick

    Allgemeine Informationen

    Mit der Verordnung (EU) 2019/947 (EU-Drohnenverordnung) wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannten Luftfahrzeugen") EU-weit einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.

    Die EU-Drohnenverordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.

    Die einzelnen Mitgliedstaaten können weiterhin bestimmte Lufträume festlegen, in denen der Betrieb von Drohnen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist - sogenannte Geographische Zonen. Österreich hat – entsprechend Artikel 15 der EU-Drohnenverordnung – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und Geographische Zonen in den Luftverkehrsregeln (LVR) definiert. Diese Lufträume sind in Österreich in der App "Dronespace" sowie in der Desktop-Version im Web visuell dargestellt (Dronenspace (Web-Version).

    Hinweis:

    Mit 15. Mai 2025 erfolgte eine umfangreiche Änderung der LVR. Bestehende Zonen wurden angepasst und neue Zonen eingerichtet.

    Registrierung und Drohnenführerschein

    Seit 31. Dezember 2020 besteht eine Registrierungspflicht für alle Betreiberinnen/Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm (und auch unter 250 Gramm bei High-Speed-Drohnen oder Drohnen mit Kamera). Diese Online-Registrierungspflicht gilt auch für Betreiberinnen/Betreiber von Modellflugzeugen.

    Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Dafür entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht.

    Behördliche Bewilligung

    Nach der EU-Drohnenverordnung wird der Drohnenbetrieb nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien "open", "specific" und "certified" eingeteilt.

    Behördliche Bewilligungen sind nur für das Fliegen mit Drohnen in den Kategorien "specific" oder "certified" erforderlich. In der hauptsächlich für den Privatgebrauch relevanten Kategorie "open" besteht eine Bewilligungspflicht nur dann, wenn die Voraussetzungen dieser Kategorie nicht erfüllt werden.

    Eine Betriebsbewilligung ist dann im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

    CE-Kennzeichnung

    Zur Information von Käuferinnen/Käufern sind die Herstellerinnen/Hersteller dazu verpflichtet, die Produkte mit einer CE-Zertifizierung (C0 - C4) zu versehen und ein Informationsblatt über Pflichten der Betreiberin/des Betreibers beizulegen.

    Modellflug

    Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.

    Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.

    Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.

    Rechtsgrundlagen

    Die konsolidierten Fassungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Es handelt sich um keine verbindlichen Fassungen. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte.

    Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

      EU-Rechtsrahmen und nationale Regelungen für Drohnen im Überblick

      Allgemeine Informationen

      Mit der Verordnung (EU) 2019/947 (EU-Drohnenverordnung) wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannten Luftfahrzeugen") EU-weit einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.

      Die EU-Drohnenverordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.

      Die einzelnen Mitgliedstaaten können weiterhin bestimmte Lufträume festlegen, in denen der Betrieb von Drohnen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist - sogenannte Geographische Zonen. Österreich hat – entsprechend Artikel 15 der EU-Drohnenverordnung – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und Geographische Zonen in den Luftverkehrsregeln (LVR) definiert. Diese Lufträume sind in Österreich in der App "Dronespace" sowie in der Desktop-Version im Web visuell dargestellt (Dronenspace (Web-Version).

      Hinweis:

      Mit 15. Mai 2025 erfolgte eine umfangreiche Änderung der LVR. Bestehende Zonen wurden angepasst und neue Zonen eingerichtet.

      Registrierung und Drohnenführerschein

      Seit 31. Dezember 2020 besteht eine Registrierungspflicht für alle Betreiberinnen/Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm (und auch unter 250 Gramm bei High-Speed-Drohnen oder Drohnen mit Kamera). Diese Online-Registrierungspflicht gilt auch für Betreiberinnen/Betreiber von Modellflugzeugen.

      Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Dafür entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht.

      Behördliche Bewilligung

      Nach der EU-Drohnenverordnung wird der Drohnenbetrieb nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien "open", "specific" und "certified" eingeteilt.

      Behördliche Bewilligungen sind nur für das Fliegen mit Drohnen in den Kategorien "specific" oder "certified" erforderlich. In der hauptsächlich für den Privatgebrauch relevanten Kategorie "open" besteht eine Bewilligungspflicht nur dann, wenn die Voraussetzungen dieser Kategorie nicht erfüllt werden.

      Eine Betriebsbewilligung ist dann im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

      CE-Kennzeichnung

      Zur Information von Käuferinnen/Käufern sind die Herstellerinnen/Hersteller dazu verpflichtet, die Produkte mit einer CE-Zertifizierung (C0 - C4) zu versehen und ein Informationsblatt über Pflichten der Betreiberin/des Betreibers beizulegen.

      Modellflug

      Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.

      Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.

      Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.

      Rechtsgrundlagen

      Die konsolidierten Fassungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Es handelt sich um keine verbindlichen Fassungen. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte.

      Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
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        Mit der Verordnung (EU) 2019/947 (EU-Drohnenverordnung) wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannten Luftfahrzeugen") EU-weit einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.

        Die EU-Drohnenverordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.

        Die einzelnen Mitgliedstaaten können weiterhin bestimmte Lufträume festlegen, in denen der Betrieb von Drohnen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist - sogenannte Geographische Zonen. Österreich hat – entsprechend Artikel 15 der EU-Drohnenverordnung – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und Geographische Zonen in den Luftverkehrsregeln (LVR) definiert. Diese Lufträume sind in Österreich in der App "Dronespace" sowie in der Desktop-Version im Web visuell dargestellt (Dronenspace (Web-Version).

        Hinweis:

        Mit 15. Mai 2025 erfolgte eine umfangreiche Änderung der LVR. Bestehende Zonen wurden angepasst und neue Zonen eingerichtet.

        Registrierung und Drohnenführerschein

        Seit 31. Dezember 2020 besteht eine Registrierungspflicht für alle Betreiberinnen/Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm (und auch unter 250 Gramm bei High-Speed-Drohnen oder Drohnen mit Kamera). Diese Online-Registrierungspflicht gilt auch für Betreiberinnen/Betreiber von Modellflugzeugen.

        Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Dafür entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht.

        Behördliche Bewilligung

        Nach der EU-Drohnenverordnung wird der Drohnenbetrieb nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien "open", "specific" und "certified" eingeteilt.

        Behördliche Bewilligungen sind nur für das Fliegen mit Drohnen in den Kategorien "specific" oder "certified" erforderlich. In der hauptsächlich für den Privatgebrauch relevanten Kategorie "open" besteht eine Bewilligungspflicht nur dann, wenn die Voraussetzungen dieser Kategorie nicht erfüllt werden.

        Eine Betriebsbewilligung ist dann im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

        CE-Kennzeichnung

        Zur Information von Käuferinnen/Käufern sind die Herstellerinnen/Hersteller dazu verpflichtet, die Produkte mit einer CE-Zertifizierung (C0 - C4) zu versehen und ein Informationsblatt über Pflichten der Betreiberin/des Betreibers beizulegen.

        Modellflug

        Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.

        Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.

        Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.

        Rechtsgrundlagen

        Die konsolidierten Fassungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Es handelt sich um keine verbindlichen Fassungen. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte.

        Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
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          Mit der Verordnung (EU) 2019/947 (EU-Drohnenverordnung) wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannten Luftfahrzeugen") EU-weit einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.

          Die EU-Drohnenverordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.

          Die einzelnen Mitgliedstaaten können weiterhin bestimmte Lufträume festlegen, in denen der Betrieb von Drohnen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist - sogenannte Geographische Zonen. Österreich hat – entsprechend Artikel 15 der EU-Drohnenverordnung – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und Geographische Zonen in den Luftverkehrsregeln (LVR) definiert. Diese Lufträume sind in Österreich in der App "Dronespace" sowie in der Desktop-Version im Web visuell dargestellt (Dronenspace (Web-Version).

          Hinweis:

          Mit 15. Mai 2025 erfolgte eine umfangreiche Änderung der LVR. Bestehende Zonen wurden angepasst und neue Zonen eingerichtet.

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          Seit 31. Dezember 2020 besteht eine Registrierungspflicht für alle Betreiberinnen/Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm (und auch unter 250 Gramm bei High-Speed-Drohnen oder Drohnen mit Kamera). Diese Online-Registrierungspflicht gilt auch für Betreiberinnen/Betreiber von Modellflugzeugen.

          Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Dafür entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht.

          Behördliche Bewilligung

          Nach der EU-Drohnenverordnung wird der Drohnenbetrieb nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien "open", "specific" und "certified" eingeteilt.

          Behördliche Bewilligungen sind nur für das Fliegen mit Drohnen in den Kategorien "specific" oder "certified" erforderlich. In der hauptsächlich für den Privatgebrauch relevanten Kategorie "open" besteht eine Bewilligungspflicht nur dann, wenn die Voraussetzungen dieser Kategorie nicht erfüllt werden.

          Eine Betriebsbewilligung ist dann im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

          CE-Kennzeichnung

          Zur Information von Käuferinnen/Käufern sind die Herstellerinnen/Hersteller dazu verpflichtet, die Produkte mit einer CE-Zertifizierung (C0 - C4) zu versehen und ein Informationsblatt über Pflichten der Betreiberin/des Betreibers beizulegen.

          Modellflug

          Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.

          Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.

          Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.

          Rechtsgrundlagen

          Die konsolidierten Fassungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Es handelt sich um keine verbindlichen Fassungen. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte.

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            Allgemeine Informationen

            Mit der Verordnung (EU) 2019/947 (EU-Drohnenverordnung) wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannten Luftfahrzeugen") EU-weit einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.

            Die EU-Drohnenverordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.

            Die einzelnen Mitgliedstaaten können weiterhin bestimmte Lufträume festlegen, in denen der Betrieb von Drohnen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist - sogenannte Geographische Zonen. Österreich hat – entsprechend Artikel 15 der EU-Drohnenverordnung – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und Geographische Zonen in den Luftverkehrsregeln (LVR) definiert. Diese Lufträume sind in Österreich in der App "Dronespace" sowie in der Desktop-Version im Web visuell dargestellt (Dronenspace (Web-Version).

            Hinweis:

            Mit 15. Mai 2025 erfolgte eine umfangreiche Änderung der LVR. Bestehende Zonen wurden angepasst und neue Zonen eingerichtet.

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            Seit 31. Dezember 2020 besteht eine Registrierungspflicht für alle Betreiberinnen/Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm (und auch unter 250 Gramm bei High-Speed-Drohnen oder Drohnen mit Kamera). Diese Online-Registrierungspflicht gilt auch für Betreiberinnen/Betreiber von Modellflugzeugen.

            Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Dafür entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht.

            Behördliche Bewilligung

            Nach der EU-Drohnenverordnung wird der Drohnenbetrieb nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien "open", "specific" und "certified" eingeteilt.

            Behördliche Bewilligungen sind nur für das Fliegen mit Drohnen in den Kategorien "specific" oder "certified" erforderlich. In der hauptsächlich für den Privatgebrauch relevanten Kategorie "open" besteht eine Bewilligungspflicht nur dann, wenn die Voraussetzungen dieser Kategorie nicht erfüllt werden.

            Eine Betriebsbewilligung ist dann im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

            CE-Kennzeichnung

            Zur Information von Käuferinnen/Käufern sind die Herstellerinnen/Hersteller dazu verpflichtet, die Produkte mit einer CE-Zertifizierung (C0 - C4) zu versehen und ein Informationsblatt über Pflichten der Betreiberin/des Betreibers beizulegen.

            Modellflug

            Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.

            Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.

            Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.

            Rechtsgrundlagen

            Die konsolidierten Fassungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Es handelt sich um keine verbindlichen Fassungen. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte.

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              Allgemeine Informationen

              Mit der Verordnung (EU) 2019/947 (EU-Drohnenverordnung) wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannten Luftfahrzeugen") EU-weit einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.

              Die EU-Drohnenverordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.

              Die einzelnen Mitgliedstaaten können weiterhin bestimmte Lufträume festlegen, in denen der Betrieb von Drohnen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist - sogenannte Geographische Zonen. Österreich hat – entsprechend Artikel 15 der EU-Drohnenverordnung – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und Geographische Zonen in den Luftverkehrsregeln (LVR) definiert. Diese Lufträume sind in Österreich in der App "Dronespace" sowie in der Desktop-Version im Web visuell dargestellt (Dronenspace (Web-Version).

              Hinweis:

              Mit 15. Mai 2025 erfolgte eine umfangreiche Änderung der LVR. Bestehende Zonen wurden angepasst und neue Zonen eingerichtet.

              Registrierung und Drohnenführerschein

              Seit 31. Dezember 2020 besteht eine Registrierungspflicht für alle Betreiberinnen/Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm (und auch unter 250 Gramm bei High-Speed-Drohnen oder Drohnen mit Kamera). Diese Online-Registrierungspflicht gilt auch für Betreiberinnen/Betreiber von Modellflugzeugen.

              Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Dafür entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht.

              Behördliche Bewilligung

              Nach der EU-Drohnenverordnung wird der Drohnenbetrieb nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien "open", "specific" und "certified" eingeteilt.

              Behördliche Bewilligungen sind nur für das Fliegen mit Drohnen in den Kategorien "specific" oder "certified" erforderlich. In der hauptsächlich für den Privatgebrauch relevanten Kategorie "open" besteht eine Bewilligungspflicht nur dann, wenn die Voraussetzungen dieser Kategorie nicht erfüllt werden.

              Eine Betriebsbewilligung ist dann im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

              CE-Kennzeichnung

              Zur Information von Käuferinnen/Käufern sind die Herstellerinnen/Hersteller dazu verpflichtet, die Produkte mit einer CE-Zertifizierung (C0 - C4) zu versehen und ein Informationsblatt über Pflichten der Betreiberin/des Betreibers beizulegen.

              Modellflug

              Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.

              Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.

              Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.

              Rechtsgrundlagen

              Die konsolidierten Fassungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Es handelt sich um keine verbindlichen Fassungen. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte.

              Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
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                Mit der Verordnung (EU) 2019/947 (EU-Drohnenverordnung) wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannten Luftfahrzeugen") EU-weit einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.

                Die EU-Drohnenverordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.

                Die einzelnen Mitgliedstaaten können weiterhin bestimmte Lufträume festlegen, in denen der Betrieb von Drohnen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist - sogenannte Geographische Zonen. Österreich hat – entsprechend Artikel 15 der EU-Drohnenverordnung – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und Geographische Zonen in den Luftverkehrsregeln (LVR) definiert. Diese Lufträume sind in Österreich in der App "Dronespace" sowie in der Desktop-Version im Web visuell dargestellt (Dronenspace (Web-Version).

                Hinweis:

                Mit 15. Mai 2025 erfolgte eine umfangreiche Änderung der LVR. Bestehende Zonen wurden angepasst und neue Zonen eingerichtet.

                Registrierung und Drohnenführerschein

                Seit 31. Dezember 2020 besteht eine Registrierungspflicht für alle Betreiberinnen/Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm (und auch unter 250 Gramm bei High-Speed-Drohnen oder Drohnen mit Kamera). Diese Online-Registrierungspflicht gilt auch für Betreiberinnen/Betreiber von Modellflugzeugen.

                Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Dafür entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht.

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                Nach der EU-Drohnenverordnung wird der Drohnenbetrieb nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien "open", "specific" und "certified" eingeteilt.

                Behördliche Bewilligungen sind nur für das Fliegen mit Drohnen in den Kategorien "specific" oder "certified" erforderlich. In der hauptsächlich für den Privatgebrauch relevanten Kategorie "open" besteht eine Bewilligungspflicht nur dann, wenn die Voraussetzungen dieser Kategorie nicht erfüllt werden.

                Eine Betriebsbewilligung ist dann im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                CE-Kennzeichnung

                Zur Information von Käuferinnen/Käufern sind die Herstellerinnen/Hersteller dazu verpflichtet, die Produkte mit einer CE-Zertifizierung (C0 - C4) zu versehen und ein Informationsblatt über Pflichten der Betreiberin/des Betreibers beizulegen.

                Modellflug

                Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.

                Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.

                Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.

                Rechtsgrundlagen

                Die konsolidierten Fassungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Es handelt sich um keine verbindlichen Fassungen. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte.

                Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                  EU-Rechtsrahmen und nationale Regelungen für Drohnen im Überblick

                  Allgemeine Informationen

                  Mit der Verordnung (EU) 2019/947 (EU-Drohnenverordnung) wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannten Luftfahrzeugen") EU-weit einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.

                  Die EU-Drohnenverordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.

                  Die einzelnen Mitgliedstaaten können weiterhin bestimmte Lufträume festlegen, in denen der Betrieb von Drohnen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist - sogenannte Geographische Zonen. Österreich hat – entsprechend Artikel 15 der EU-Drohnenverordnung – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und Geographische Zonen in den Luftverkehrsregeln (LVR) definiert. Diese Lufträume sind in Österreich in der App "Dronespace" sowie in der Desktop-Version im Web visuell dargestellt (Dronenspace (Web-Version).

                  Hinweis:

                  Mit 15. Mai 2025 erfolgte eine umfangreiche Änderung der LVR. Bestehende Zonen wurden angepasst und neue Zonen eingerichtet.

                  Registrierung und Drohnenführerschein

                  Seit 31. Dezember 2020 besteht eine Registrierungspflicht für alle Betreiberinnen/Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm (und auch unter 250 Gramm bei High-Speed-Drohnen oder Drohnen mit Kamera). Diese Online-Registrierungspflicht gilt auch für Betreiberinnen/Betreiber von Modellflugzeugen.

                  Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Dafür entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht.

                  Behördliche Bewilligung

                  Nach der EU-Drohnenverordnung wird der Drohnenbetrieb nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien "open", "specific" und "certified" eingeteilt.

                  Behördliche Bewilligungen sind nur für das Fliegen mit Drohnen in den Kategorien "specific" oder "certified" erforderlich. In der hauptsächlich für den Privatgebrauch relevanten Kategorie "open" besteht eine Bewilligungspflicht nur dann, wenn die Voraussetzungen dieser Kategorie nicht erfüllt werden.

                  Eine Betriebsbewilligung ist dann im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                  CE-Kennzeichnung

                  Zur Information von Käuferinnen/Käufern sind die Herstellerinnen/Hersteller dazu verpflichtet, die Produkte mit einer CE-Zertifizierung (C0 - C4) zu versehen und ein Informationsblatt über Pflichten der Betreiberin/des Betreibers beizulegen.

                  Modellflug

                  Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.

                  Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.

                  Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.

                  Rechtsgrundlagen

                  Die konsolidierten Fassungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Es handelt sich um keine verbindlichen Fassungen. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte.

                  Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                    EU-Rechtsrahmen und nationale Regelungen für Drohnen im Überblick

                    Allgemeine Informationen

                    Mit der Verordnung (EU) 2019/947 (EU-Drohnenverordnung) wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannten Luftfahrzeugen") EU-weit einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.

                    Die EU-Drohnenverordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.

                    Die einzelnen Mitgliedstaaten können weiterhin bestimmte Lufträume festlegen, in denen der Betrieb von Drohnen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist - sogenannte Geographische Zonen. Österreich hat – entsprechend Artikel 15 der EU-Drohnenverordnung – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und Geographische Zonen in den Luftverkehrsregeln (LVR) definiert. Diese Lufträume sind in Österreich in der App "Dronespace" sowie in der Desktop-Version im Web visuell dargestellt (Dronenspace (Web-Version).

                    Hinweis:

                    Mit 15. Mai 2025 erfolgte eine umfangreiche Änderung der LVR. Bestehende Zonen wurden angepasst und neue Zonen eingerichtet.

                    Registrierung und Drohnenführerschein

                    Seit 31. Dezember 2020 besteht eine Registrierungspflicht für alle Betreiberinnen/Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm (und auch unter 250 Gramm bei High-Speed-Drohnen oder Drohnen mit Kamera). Diese Online-Registrierungspflicht gilt auch für Betreiberinnen/Betreiber von Modellflugzeugen.

                    Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Dafür entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht.

                    Behördliche Bewilligung

                    Nach der EU-Drohnenverordnung wird der Drohnenbetrieb nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien "open", "specific" und "certified" eingeteilt.

                    Behördliche Bewilligungen sind nur für das Fliegen mit Drohnen in den Kategorien "specific" oder "certified" erforderlich. In der hauptsächlich für den Privatgebrauch relevanten Kategorie "open" besteht eine Bewilligungspflicht nur dann, wenn die Voraussetzungen dieser Kategorie nicht erfüllt werden.

                    Eine Betriebsbewilligung ist dann im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                    CE-Kennzeichnung

                    Zur Information von Käuferinnen/Käufern sind die Herstellerinnen/Hersteller dazu verpflichtet, die Produkte mit einer CE-Zertifizierung (C0 - C4) zu versehen und ein Informationsblatt über Pflichten der Betreiberin/des Betreibers beizulegen.

                    Modellflug

                    Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.

                    Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.

                    Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.

                    Rechtsgrundlagen

                    Die konsolidierten Fassungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Es handelt sich um keine verbindlichen Fassungen. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte.

                    Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
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                      Allgemeine Informationen

                      Mit der Verordnung (EU) 2019/947 (EU-Drohnenverordnung) wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannten Luftfahrzeugen") EU-weit einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.

                      Die EU-Drohnenverordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.

                      Die einzelnen Mitgliedstaaten können weiterhin bestimmte Lufträume festlegen, in denen der Betrieb von Drohnen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist - sogenannte Geographische Zonen. Österreich hat – entsprechend Artikel 15 der EU-Drohnenverordnung – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und Geographische Zonen in den Luftverkehrsregeln (LVR) definiert. Diese Lufträume sind in Österreich in der App "Dronespace" sowie in der Desktop-Version im Web visuell dargestellt (Dronenspace (Web-Version).

                      Hinweis:

                      Mit 15. Mai 2025 erfolgte eine umfangreiche Änderung der LVR. Bestehende Zonen wurden angepasst und neue Zonen eingerichtet.

                      Registrierung und Drohnenführerschein

                      Seit 31. Dezember 2020 besteht eine Registrierungspflicht für alle Betreiberinnen/Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm (und auch unter 250 Gramm bei High-Speed-Drohnen oder Drohnen mit Kamera). Diese Online-Registrierungspflicht gilt auch für Betreiberinnen/Betreiber von Modellflugzeugen.

                      Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Dafür entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht.

                      Behördliche Bewilligung

                      Nach der EU-Drohnenverordnung wird der Drohnenbetrieb nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien "open", "specific" und "certified" eingeteilt.

                      Behördliche Bewilligungen sind nur für das Fliegen mit Drohnen in den Kategorien "specific" oder "certified" erforderlich. In der hauptsächlich für den Privatgebrauch relevanten Kategorie "open" besteht eine Bewilligungspflicht nur dann, wenn die Voraussetzungen dieser Kategorie nicht erfüllt werden.

                      Eine Betriebsbewilligung ist dann im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                      CE-Kennzeichnung

                      Zur Information von Käuferinnen/Käufern sind die Herstellerinnen/Hersteller dazu verpflichtet, die Produkte mit einer CE-Zertifizierung (C0 - C4) zu versehen und ein Informationsblatt über Pflichten der Betreiberin/des Betreibers beizulegen.

                      Modellflug

                      Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.

                      Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.

                      Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.

                      Rechtsgrundlagen

                      Die konsolidierten Fassungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Es handelt sich um keine verbindlichen Fassungen. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte.

                      Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
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                        Allgemeine Informationen

                        Mit der Verordnung (EU) 2019/947 (EU-Drohnenverordnung) wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannten Luftfahrzeugen") EU-weit einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.

                        Die EU-Drohnenverordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.

                        Die einzelnen Mitgliedstaaten können weiterhin bestimmte Lufträume festlegen, in denen der Betrieb von Drohnen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist - sogenannte Geographische Zonen. Österreich hat – entsprechend Artikel 15 der EU-Drohnenverordnung – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und Geographische Zonen in den Luftverkehrsregeln (LVR) definiert. Diese Lufträume sind in Österreich in der App "Dronespace" sowie in der Desktop-Version im Web visuell dargestellt (Dronenspace (Web-Version).

                        Hinweis:

                        Mit 15. Mai 2025 erfolgte eine umfangreiche Änderung der LVR. Bestehende Zonen wurden angepasst und neue Zonen eingerichtet.

                        Registrierung und Drohnenführerschein

                        Seit 31. Dezember 2020 besteht eine Registrierungspflicht für alle Betreiberinnen/Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm (und auch unter 250 Gramm bei High-Speed-Drohnen oder Drohnen mit Kamera). Diese Online-Registrierungspflicht gilt auch für Betreiberinnen/Betreiber von Modellflugzeugen.

                        Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Dafür entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht.

                        Behördliche Bewilligung

                        Nach der EU-Drohnenverordnung wird der Drohnenbetrieb nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien "open", "specific" und "certified" eingeteilt.

                        Behördliche Bewilligungen sind nur für das Fliegen mit Drohnen in den Kategorien "specific" oder "certified" erforderlich. In der hauptsächlich für den Privatgebrauch relevanten Kategorie "open" besteht eine Bewilligungspflicht nur dann, wenn die Voraussetzungen dieser Kategorie nicht erfüllt werden.

                        Eine Betriebsbewilligung ist dann im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                        CE-Kennzeichnung

                        Zur Information von Käuferinnen/Käufern sind die Herstellerinnen/Hersteller dazu verpflichtet, die Produkte mit einer CE-Zertifizierung (C0 - C4) zu versehen und ein Informationsblatt über Pflichten der Betreiberin/des Betreibers beizulegen.

                        Modellflug

                        Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.

                        Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.

                        Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.

                        Rechtsgrundlagen

                        Die konsolidierten Fassungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Es handelt sich um keine verbindlichen Fassungen. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte.

                        Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                          EU-Rechtsrahmen und nationale Regelungen für Drohnen im Überblick

                          Allgemeine Informationen

                          Mit der Verordnung (EU) 2019/947 (EU-Drohnenverordnung) wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannten Luftfahrzeugen") EU-weit einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.

                          Die EU-Drohnenverordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.

                          Die einzelnen Mitgliedstaaten können weiterhin bestimmte Lufträume festlegen, in denen der Betrieb von Drohnen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist - sogenannte Geographische Zonen. Österreich hat – entsprechend Artikel 15 der EU-Drohnenverordnung – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und Geographische Zonen in den Luftverkehrsregeln (LVR) definiert. Diese Lufträume sind in Österreich in der App "Dronespace" sowie in der Desktop-Version im Web visuell dargestellt (Dronenspace (Web-Version).

                          Hinweis:

                          Mit 15. Mai 2025 erfolgte eine umfangreiche Änderung der LVR. Bestehende Zonen wurden angepasst und neue Zonen eingerichtet.

                          Registrierung und Drohnenführerschein

                          Seit 31. Dezember 2020 besteht eine Registrierungspflicht für alle Betreiberinnen/Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm (und auch unter 250 Gramm bei High-Speed-Drohnen oder Drohnen mit Kamera). Diese Online-Registrierungspflicht gilt auch für Betreiberinnen/Betreiber von Modellflugzeugen.

                          Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Dafür entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht.

                          Behördliche Bewilligung

                          Nach der EU-Drohnenverordnung wird der Drohnenbetrieb nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien "open", "specific" und "certified" eingeteilt.

                          Behördliche Bewilligungen sind nur für das Fliegen mit Drohnen in den Kategorien "specific" oder "certified" erforderlich. In der hauptsächlich für den Privatgebrauch relevanten Kategorie "open" besteht eine Bewilligungspflicht nur dann, wenn die Voraussetzungen dieser Kategorie nicht erfüllt werden.

                          Eine Betriebsbewilligung ist dann im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                          CE-Kennzeichnung

                          Zur Information von Käuferinnen/Käufern sind die Herstellerinnen/Hersteller dazu verpflichtet, die Produkte mit einer CE-Zertifizierung (C0 - C4) zu versehen und ein Informationsblatt über Pflichten der Betreiberin/des Betreibers beizulegen.

                          Modellflug

                          Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.

                          Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.

                          Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.

                          Rechtsgrundlagen

                          Die konsolidierten Fassungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Es handelt sich um keine verbindlichen Fassungen. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte.

                          Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
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                            EU-Rechtsrahmen und nationale Regelungen für Drohnen im Überblick

                            Allgemeine Informationen

                            Mit der Verordnung (EU) 2019/947 (EU-Drohnenverordnung) wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannten Luftfahrzeugen") EU-weit einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.

                            Die EU-Drohnenverordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.

                            Die einzelnen Mitgliedstaaten können weiterhin bestimmte Lufträume festlegen, in denen der Betrieb von Drohnen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist - sogenannte Geographische Zonen. Österreich hat – entsprechend Artikel 15 der EU-Drohnenverordnung – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und Geographische Zonen in den Luftverkehrsregeln (LVR) definiert. Diese Lufträume sind in Österreich in der App "Dronespace" sowie in der Desktop-Version im Web visuell dargestellt (Dronenspace (Web-Version).

                            Hinweis:

                            Mit 15. Mai 2025 erfolgte eine umfangreiche Änderung der LVR. Bestehende Zonen wurden angepasst und neue Zonen eingerichtet.

                            Registrierung und Drohnenführerschein

                            Seit 31. Dezember 2020 besteht eine Registrierungspflicht für alle Betreiberinnen/Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm (und auch unter 250 Gramm bei High-Speed-Drohnen oder Drohnen mit Kamera). Diese Online-Registrierungspflicht gilt auch für Betreiberinnen/Betreiber von Modellflugzeugen.

                            Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Dafür entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht.

                            Behördliche Bewilligung

                            Nach der EU-Drohnenverordnung wird der Drohnenbetrieb nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien "open", "specific" und "certified" eingeteilt.

                            Behördliche Bewilligungen sind nur für das Fliegen mit Drohnen in den Kategorien "specific" oder "certified" erforderlich. In der hauptsächlich für den Privatgebrauch relevanten Kategorie "open" besteht eine Bewilligungspflicht nur dann, wenn die Voraussetzungen dieser Kategorie nicht erfüllt werden.

                            Eine Betriebsbewilligung ist dann im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                            CE-Kennzeichnung

                            Zur Information von Käuferinnen/Käufern sind die Herstellerinnen/Hersteller dazu verpflichtet, die Produkte mit einer CE-Zertifizierung (C0 - C4) zu versehen und ein Informationsblatt über Pflichten der Betreiberin/des Betreibers beizulegen.

                            Modellflug

                            Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.

                            Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.

                            Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.

                            Rechtsgrundlagen

                            Die konsolidierten Fassungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Es handelt sich um keine verbindlichen Fassungen. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte.

                            Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                              EU-Rechtsrahmen und nationale Regelungen für Drohnen im Überblick

                              Allgemeine Informationen

                              Mit der Verordnung (EU) 2019/947 (EU-Drohnenverordnung) wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannten Luftfahrzeugen") EU-weit einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.

                              Die EU-Drohnenverordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.

                              Die einzelnen Mitgliedstaaten können weiterhin bestimmte Lufträume festlegen, in denen der Betrieb von Drohnen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist - sogenannte Geographische Zonen. Österreich hat – entsprechend Artikel 15 der EU-Drohnenverordnung – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und Geographische Zonen in den Luftverkehrsregeln (LVR) definiert. Diese Lufträume sind in Österreich in der App "Dronespace" sowie in der Desktop-Version im Web visuell dargestellt (Dronenspace (Web-Version).

                              Hinweis:

                              Mit 15. Mai 2025 erfolgte eine umfangreiche Änderung der LVR. Bestehende Zonen wurden angepasst und neue Zonen eingerichtet.

                              Registrierung und Drohnenführerschein

                              Seit 31. Dezember 2020 besteht eine Registrierungspflicht für alle Betreiberinnen/Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm (und auch unter 250 Gramm bei High-Speed-Drohnen oder Drohnen mit Kamera). Diese Online-Registrierungspflicht gilt auch für Betreiberinnen/Betreiber von Modellflugzeugen.

                              Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Dafür entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht.

                              Behördliche Bewilligung

                              Nach der EU-Drohnenverordnung wird der Drohnenbetrieb nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien "open", "specific" und "certified" eingeteilt.

                              Behördliche Bewilligungen sind nur für das Fliegen mit Drohnen in den Kategorien "specific" oder "certified" erforderlich. In der hauptsächlich für den Privatgebrauch relevanten Kategorie "open" besteht eine Bewilligungspflicht nur dann, wenn die Voraussetzungen dieser Kategorie nicht erfüllt werden.

                              Eine Betriebsbewilligung ist dann im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                              CE-Kennzeichnung

                              Zur Information von Käuferinnen/Käufern sind die Herstellerinnen/Hersteller dazu verpflichtet, die Produkte mit einer CE-Zertifizierung (C0 - C4) zu versehen und ein Informationsblatt über Pflichten der Betreiberin/des Betreibers beizulegen.

                              Modellflug

                              Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.

                              Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.

                              Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.

                              Rechtsgrundlagen

                              Die konsolidierten Fassungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Es handelt sich um keine verbindlichen Fassungen. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte.

                              Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                EU-Rechtsrahmen und nationale Regelungen für Drohnen im Überblick

                                Allgemeine Informationen

                                Mit der Verordnung (EU) 2019/947 (EU-Drohnenverordnung) wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannten Luftfahrzeugen") EU-weit einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.

                                Die EU-Drohnenverordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.

                                Die einzelnen Mitgliedstaaten können weiterhin bestimmte Lufträume festlegen, in denen der Betrieb von Drohnen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist - sogenannte Geographische Zonen. Österreich hat – entsprechend Artikel 15 der EU-Drohnenverordnung – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und Geographische Zonen in den Luftverkehrsregeln (LVR) definiert. Diese Lufträume sind in Österreich in der App "Dronespace" sowie in der Desktop-Version im Web visuell dargestellt (Dronenspace (Web-Version).

                                Hinweis:

                                Mit 15. Mai 2025 erfolgte eine umfangreiche Änderung der LVR. Bestehende Zonen wurden angepasst und neue Zonen eingerichtet.

                                Registrierung und Drohnenführerschein

                                Seit 31. Dezember 2020 besteht eine Registrierungspflicht für alle Betreiberinnen/Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm (und auch unter 250 Gramm bei High-Speed-Drohnen oder Drohnen mit Kamera). Diese Online-Registrierungspflicht gilt auch für Betreiberinnen/Betreiber von Modellflugzeugen.

                                Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Dafür entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht.

                                Behördliche Bewilligung

                                Nach der EU-Drohnenverordnung wird der Drohnenbetrieb nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien "open", "specific" und "certified" eingeteilt.

                                Behördliche Bewilligungen sind nur für das Fliegen mit Drohnen in den Kategorien "specific" oder "certified" erforderlich. In der hauptsächlich für den Privatgebrauch relevanten Kategorie "open" besteht eine Bewilligungspflicht nur dann, wenn die Voraussetzungen dieser Kategorie nicht erfüllt werden.

                                Eine Betriebsbewilligung ist dann im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                                CE-Kennzeichnung

                                Zur Information von Käuferinnen/Käufern sind die Herstellerinnen/Hersteller dazu verpflichtet, die Produkte mit einer CE-Zertifizierung (C0 - C4) zu versehen und ein Informationsblatt über Pflichten der Betreiberin/des Betreibers beizulegen.

                                Modellflug

                                Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.

                                Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.

                                Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.

                                Rechtsgrundlagen

                                Die konsolidierten Fassungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Es handelt sich um keine verbindlichen Fassungen. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte.

                                Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                  EU-Rechtsrahmen und nationale Regelungen für Drohnen im Überblick

                                  Allgemeine Informationen

                                  Mit der Verordnung (EU) 2019/947 (EU-Drohnenverordnung) wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannten Luftfahrzeugen") EU-weit einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.

                                  Die EU-Drohnenverordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.

                                  Die einzelnen Mitgliedstaaten können weiterhin bestimmte Lufträume festlegen, in denen der Betrieb von Drohnen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist - sogenannte Geographische Zonen. Österreich hat – entsprechend Artikel 15 der EU-Drohnenverordnung – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und Geographische Zonen in den Luftverkehrsregeln (LVR) definiert. Diese Lufträume sind in Österreich in der App "Dronespace" sowie in der Desktop-Version im Web visuell dargestellt (Dronenspace (Web-Version).

                                  Hinweis:

                                  Mit 15. Mai 2025 erfolgte eine umfangreiche Änderung der LVR. Bestehende Zonen wurden angepasst und neue Zonen eingerichtet.

                                  Registrierung und Drohnenführerschein

                                  Seit 31. Dezember 2020 besteht eine Registrierungspflicht für alle Betreiberinnen/Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm (und auch unter 250 Gramm bei High-Speed-Drohnen oder Drohnen mit Kamera). Diese Online-Registrierungspflicht gilt auch für Betreiberinnen/Betreiber von Modellflugzeugen.

                                  Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Dafür entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht.

                                  Behördliche Bewilligung

                                  Nach der EU-Drohnenverordnung wird der Drohnenbetrieb nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien "open", "specific" und "certified" eingeteilt.

                                  Behördliche Bewilligungen sind nur für das Fliegen mit Drohnen in den Kategorien "specific" oder "certified" erforderlich. In der hauptsächlich für den Privatgebrauch relevanten Kategorie "open" besteht eine Bewilligungspflicht nur dann, wenn die Voraussetzungen dieser Kategorie nicht erfüllt werden.

                                  Eine Betriebsbewilligung ist dann im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                                  CE-Kennzeichnung

                                  Zur Information von Käuferinnen/Käufern sind die Herstellerinnen/Hersteller dazu verpflichtet, die Produkte mit einer CE-Zertifizierung (C0 - C4) zu versehen und ein Informationsblatt über Pflichten der Betreiberin/des Betreibers beizulegen.

                                  Modellflug

                                  Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.

                                  Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.

                                  Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.

                                  Rechtsgrundlagen

                                  Die konsolidierten Fassungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Es handelt sich um keine verbindlichen Fassungen. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte.

                                  Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                    EU-Rechtsrahmen und nationale Regelungen für Drohnen im Überblick

                                    Allgemeine Informationen

                                    Mit der Verordnung (EU) 2019/947 (EU-Drohnenverordnung) wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannten Luftfahrzeugen") EU-weit einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.

                                    Die EU-Drohnenverordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.

                                    Die einzelnen Mitgliedstaaten können weiterhin bestimmte Lufträume festlegen, in denen der Betrieb von Drohnen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist - sogenannte Geographische Zonen. Österreich hat – entsprechend Artikel 15 der EU-Drohnenverordnung – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und Geographische Zonen in den Luftverkehrsregeln (LVR) definiert. Diese Lufträume sind in Österreich in der App "Dronespace" sowie in der Desktop-Version im Web visuell dargestellt (Dronenspace (Web-Version).

                                    Hinweis:

                                    Mit 15. Mai 2025 erfolgte eine umfangreiche Änderung der LVR. Bestehende Zonen wurden angepasst und neue Zonen eingerichtet.

                                    Registrierung und Drohnenführerschein

                                    Seit 31. Dezember 2020 besteht eine Registrierungspflicht für alle Betreiberinnen/Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm (und auch unter 250 Gramm bei High-Speed-Drohnen oder Drohnen mit Kamera). Diese Online-Registrierungspflicht gilt auch für Betreiberinnen/Betreiber von Modellflugzeugen.

                                    Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Dafür entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht.

                                    Behördliche Bewilligung

                                    Nach der EU-Drohnenverordnung wird der Drohnenbetrieb nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien "open", "specific" und "certified" eingeteilt.

                                    Behördliche Bewilligungen sind nur für das Fliegen mit Drohnen in den Kategorien "specific" oder "certified" erforderlich. In der hauptsächlich für den Privatgebrauch relevanten Kategorie "open" besteht eine Bewilligungspflicht nur dann, wenn die Voraussetzungen dieser Kategorie nicht erfüllt werden.

                                    Eine Betriebsbewilligung ist dann im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                                    CE-Kennzeichnung

                                    Zur Information von Käuferinnen/Käufern sind die Herstellerinnen/Hersteller dazu verpflichtet, die Produkte mit einer CE-Zertifizierung (C0 - C4) zu versehen und ein Informationsblatt über Pflichten der Betreiberin/des Betreibers beizulegen.

                                    Modellflug

                                    Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.

                                    Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.

                                    Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.

                                    Rechtsgrundlagen

                                    Die konsolidierten Fassungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Es handelt sich um keine verbindlichen Fassungen. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte.

                                    Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                      EU-Rechtsrahmen und nationale Regelungen für Drohnen im Überblick

                                      Allgemeine Informationen

                                      Mit der Verordnung (EU) 2019/947 (EU-Drohnenverordnung) wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannten Luftfahrzeugen") EU-weit einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.

                                      Die EU-Drohnenverordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.

                                      Die einzelnen Mitgliedstaaten können weiterhin bestimmte Lufträume festlegen, in denen der Betrieb von Drohnen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist - sogenannte Geographische Zonen. Österreich hat – entsprechend Artikel 15 der EU-Drohnenverordnung – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und Geographische Zonen in den Luftverkehrsregeln (LVR) definiert. Diese Lufträume sind in Österreich in der App "Dronespace" sowie in der Desktop-Version im Web visuell dargestellt (Dronenspace (Web-Version).

                                      Hinweis:

                                      Mit 15. Mai 2025 erfolgte eine umfangreiche Änderung der LVR. Bestehende Zonen wurden angepasst und neue Zonen eingerichtet.

                                      Registrierung und Drohnenführerschein

                                      Seit 31. Dezember 2020 besteht eine Registrierungspflicht für alle Betreiberinnen/Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm (und auch unter 250 Gramm bei High-Speed-Drohnen oder Drohnen mit Kamera). Diese Online-Registrierungspflicht gilt auch für Betreiberinnen/Betreiber von Modellflugzeugen.

                                      Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Dafür entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht.

                                      Behördliche Bewilligung

                                      Nach der EU-Drohnenverordnung wird der Drohnenbetrieb nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien "open", "specific" und "certified" eingeteilt.

                                      Behördliche Bewilligungen sind nur für das Fliegen mit Drohnen in den Kategorien "specific" oder "certified" erforderlich. In der hauptsächlich für den Privatgebrauch relevanten Kategorie "open" besteht eine Bewilligungspflicht nur dann, wenn die Voraussetzungen dieser Kategorie nicht erfüllt werden.

                                      Eine Betriebsbewilligung ist dann im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                                      CE-Kennzeichnung

                                      Zur Information von Käuferinnen/Käufern sind die Herstellerinnen/Hersteller dazu verpflichtet, die Produkte mit einer CE-Zertifizierung (C0 - C4) zu versehen und ein Informationsblatt über Pflichten der Betreiberin/des Betreibers beizulegen.

                                      Modellflug

                                      Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.

                                      Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.

                                      Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.

                                      Rechtsgrundlagen

                                      Die konsolidierten Fassungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Es handelt sich um keine verbindlichen Fassungen. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte.

                                      Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                        EU-Rechtsrahmen und nationale Regelungen für Drohnen im Überblick

                                        Allgemeine Informationen

                                        Mit der Verordnung (EU) 2019/947 (EU-Drohnenverordnung) wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannten Luftfahrzeugen") EU-weit einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.

                                        Die EU-Drohnenverordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.

                                        Die einzelnen Mitgliedstaaten können weiterhin bestimmte Lufträume festlegen, in denen der Betrieb von Drohnen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist - sogenannte Geographische Zonen. Österreich hat – entsprechend Artikel 15 der EU-Drohnenverordnung – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und Geographische Zonen in den Luftverkehrsregeln (LVR) definiert. Diese Lufträume sind in Österreich in der App "Dronespace" sowie in der Desktop-Version im Web visuell dargestellt (Dronenspace (Web-Version).

                                        Hinweis:

                                        Mit 15. Mai 2025 erfolgte eine umfangreiche Änderung der LVR. Bestehende Zonen wurden angepasst und neue Zonen eingerichtet.

                                        Registrierung und Drohnenführerschein

                                        Seit 31. Dezember 2020 besteht eine Registrierungspflicht für alle Betreiberinnen/Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm (und auch unter 250 Gramm bei High-Speed-Drohnen oder Drohnen mit Kamera). Diese Online-Registrierungspflicht gilt auch für Betreiberinnen/Betreiber von Modellflugzeugen.

                                        Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Dafür entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht.

                                        Behördliche Bewilligung

                                        Nach der EU-Drohnenverordnung wird der Drohnenbetrieb nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien "open", "specific" und "certified" eingeteilt.

                                        Behördliche Bewilligungen sind nur für das Fliegen mit Drohnen in den Kategorien "specific" oder "certified" erforderlich. In der hauptsächlich für den Privatgebrauch relevanten Kategorie "open" besteht eine Bewilligungspflicht nur dann, wenn die Voraussetzungen dieser Kategorie nicht erfüllt werden.

                                        Eine Betriebsbewilligung ist dann im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                                        CE-Kennzeichnung

                                        Zur Information von Käuferinnen/Käufern sind die Herstellerinnen/Hersteller dazu verpflichtet, die Produkte mit einer CE-Zertifizierung (C0 - C4) zu versehen und ein Informationsblatt über Pflichten der Betreiberin/des Betreibers beizulegen.

                                        Modellflug

                                        Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.

                                        Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.

                                        Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.

                                        Rechtsgrundlagen

                                        Die konsolidierten Fassungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Es handelt sich um keine verbindlichen Fassungen. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte.

                                        Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                          EU-Rechtsrahmen und nationale Regelungen für Drohnen im Überblick

                                          Allgemeine Informationen

                                          Mit der Verordnung (EU) 2019/947 (EU-Drohnenverordnung) wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannten Luftfahrzeugen") EU-weit einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.

                                          Die EU-Drohnenverordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.

                                          Die einzelnen Mitgliedstaaten können weiterhin bestimmte Lufträume festlegen, in denen der Betrieb von Drohnen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist - sogenannte Geographische Zonen. Österreich hat – entsprechend Artikel 15 der EU-Drohnenverordnung – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und Geographische Zonen in den Luftverkehrsregeln (LVR) definiert. Diese Lufträume sind in Österreich in der App "Dronespace" sowie in der Desktop-Version im Web visuell dargestellt (Dronenspace (Web-Version).

                                          Hinweis:

                                          Mit 15. Mai 2025 erfolgte eine umfangreiche Änderung der LVR. Bestehende Zonen wurden angepasst und neue Zonen eingerichtet.

                                          Registrierung und Drohnenführerschein

                                          Seit 31. Dezember 2020 besteht eine Registrierungspflicht für alle Betreiberinnen/Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm (und auch unter 250 Gramm bei High-Speed-Drohnen oder Drohnen mit Kamera). Diese Online-Registrierungspflicht gilt auch für Betreiberinnen/Betreiber von Modellflugzeugen.

                                          Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Dafür entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht.

                                          Behördliche Bewilligung

                                          Nach der EU-Drohnenverordnung wird der Drohnenbetrieb nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien "open", "specific" und "certified" eingeteilt.

                                          Behördliche Bewilligungen sind nur für das Fliegen mit Drohnen in den Kategorien "specific" oder "certified" erforderlich. In der hauptsächlich für den Privatgebrauch relevanten Kategorie "open" besteht eine Bewilligungspflicht nur dann, wenn die Voraussetzungen dieser Kategorie nicht erfüllt werden.

                                          Eine Betriebsbewilligung ist dann im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                                          CE-Kennzeichnung

                                          Zur Information von Käuferinnen/Käufern sind die Herstellerinnen/Hersteller dazu verpflichtet, die Produkte mit einer CE-Zertifizierung (C0 - C4) zu versehen und ein Informationsblatt über Pflichten der Betreiberin/des Betreibers beizulegen.

                                          Modellflug

                                          Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.

                                          Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.

                                          Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.

                                          Rechtsgrundlagen

                                          Die konsolidierten Fassungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Es handelt sich um keine verbindlichen Fassungen. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte.

                                          Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                            EU-Rechtsrahmen und nationale Regelungen für Drohnen im Überblick

                                            Allgemeine Informationen

                                            Mit der Verordnung (EU) 2019/947 (EU-Drohnenverordnung) wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannten Luftfahrzeugen") EU-weit einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.

                                            Die EU-Drohnenverordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.

                                            Die einzelnen Mitgliedstaaten können weiterhin bestimmte Lufträume festlegen, in denen der Betrieb von Drohnen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist - sogenannte Geographische Zonen. Österreich hat – entsprechend Artikel 15 der EU-Drohnenverordnung – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und Geographische Zonen in den Luftverkehrsregeln (LVR) definiert. Diese Lufträume sind in Österreich in der App "Dronespace" sowie in der Desktop-Version im Web visuell dargestellt (Dronenspace (Web-Version).

                                            Hinweis:

                                            Mit 15. Mai 2025 erfolgte eine umfangreiche Änderung der LVR. Bestehende Zonen wurden angepasst und neue Zonen eingerichtet.

                                            Registrierung und Drohnenführerschein

                                            Seit 31. Dezember 2020 besteht eine Registrierungspflicht für alle Betreiberinnen/Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm (und auch unter 250 Gramm bei High-Speed-Drohnen oder Drohnen mit Kamera). Diese Online-Registrierungspflicht gilt auch für Betreiberinnen/Betreiber von Modellflugzeugen.

                                            Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Dafür entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht.

                                            Behördliche Bewilligung

                                            Nach der EU-Drohnenverordnung wird der Drohnenbetrieb nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien "open", "specific" und "certified" eingeteilt.

                                            Behördliche Bewilligungen sind nur für das Fliegen mit Drohnen in den Kategorien "specific" oder "certified" erforderlich. In der hauptsächlich für den Privatgebrauch relevanten Kategorie "open" besteht eine Bewilligungspflicht nur dann, wenn die Voraussetzungen dieser Kategorie nicht erfüllt werden.

                                            Eine Betriebsbewilligung ist dann im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                                            CE-Kennzeichnung

                                            Zur Information von Käuferinnen/Käufern sind die Herstellerinnen/Hersteller dazu verpflichtet, die Produkte mit einer CE-Zertifizierung (C0 - C4) zu versehen und ein Informationsblatt über Pflichten der Betreiberin/des Betreibers beizulegen.

                                            Modellflug

                                            Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.

                                            Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.

                                            Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.

                                            Rechtsgrundlagen

                                            Die konsolidierten Fassungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Es handelt sich um keine verbindlichen Fassungen. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte.

                                            Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                              EU-Rechtsrahmen und nationale Regelungen für Drohnen im Überblick

                                              Allgemeine Informationen

                                              Mit der Verordnung (EU) 2019/947 (EU-Drohnenverordnung) wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannten Luftfahrzeugen") EU-weit einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.

                                              Die EU-Drohnenverordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.

                                              Die einzelnen Mitgliedstaaten können weiterhin bestimmte Lufträume festlegen, in denen der Betrieb von Drohnen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist - sogenannte Geographische Zonen. Österreich hat – entsprechend Artikel 15 der EU-Drohnenverordnung – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und Geographische Zonen in den Luftverkehrsregeln (LVR) definiert. Diese Lufträume sind in Österreich in der App "Dronespace" sowie in der Desktop-Version im Web visuell dargestellt (Dronenspace (Web-Version).

                                              Hinweis:

                                              Mit 15. Mai 2025 erfolgte eine umfangreiche Änderung der LVR. Bestehende Zonen wurden angepasst und neue Zonen eingerichtet.

                                              Registrierung und Drohnenführerschein

                                              Seit 31. Dezember 2020 besteht eine Registrierungspflicht für alle Betreiberinnen/Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm (und auch unter 250 Gramm bei High-Speed-Drohnen oder Drohnen mit Kamera). Diese Online-Registrierungspflicht gilt auch für Betreiberinnen/Betreiber von Modellflugzeugen.

                                              Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Dafür entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht.

                                              Behördliche Bewilligung

                                              Nach der EU-Drohnenverordnung wird der Drohnenbetrieb nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien "open", "specific" und "certified" eingeteilt.

                                              Behördliche Bewilligungen sind nur für das Fliegen mit Drohnen in den Kategorien "specific" oder "certified" erforderlich. In der hauptsächlich für den Privatgebrauch relevanten Kategorie "open" besteht eine Bewilligungspflicht nur dann, wenn die Voraussetzungen dieser Kategorie nicht erfüllt werden.

                                              Eine Betriebsbewilligung ist dann im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                                              CE-Kennzeichnung

                                              Zur Information von Käuferinnen/Käufern sind die Herstellerinnen/Hersteller dazu verpflichtet, die Produkte mit einer CE-Zertifizierung (C0 - C4) zu versehen und ein Informationsblatt über Pflichten der Betreiberin/des Betreibers beizulegen.

                                              Modellflug

                                              Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.

                                              Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.

                                              Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.

                                              Rechtsgrundlagen

                                              Die konsolidierten Fassungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Es handelt sich um keine verbindlichen Fassungen. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte.

                                              Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                EU-Rechtsrahmen und nationale Regelungen für Drohnen im Überblick

                                                Allgemeine Informationen

                                                Mit der Verordnung (EU) 2019/947 (EU-Drohnenverordnung) wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannten Luftfahrzeugen") EU-weit einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.

                                                Die EU-Drohnenverordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.

                                                Die einzelnen Mitgliedstaaten können weiterhin bestimmte Lufträume festlegen, in denen der Betrieb von Drohnen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist - sogenannte Geographische Zonen. Österreich hat – entsprechend Artikel 15 der EU-Drohnenverordnung – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und Geographische Zonen in den Luftverkehrsregeln (LVR) definiert. Diese Lufträume sind in Österreich in der App "Dronespace" sowie in der Desktop-Version im Web visuell dargestellt (Dronenspace (Web-Version).

                                                Hinweis:

                                                Mit 15. Mai 2025 erfolgte eine umfangreiche Änderung der LVR. Bestehende Zonen wurden angepasst und neue Zonen eingerichtet.

                                                Registrierung und Drohnenführerschein

                                                Seit 31. Dezember 2020 besteht eine Registrierungspflicht für alle Betreiberinnen/Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm (und auch unter 250 Gramm bei High-Speed-Drohnen oder Drohnen mit Kamera). Diese Online-Registrierungspflicht gilt auch für Betreiberinnen/Betreiber von Modellflugzeugen.

                                                Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Dafür entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht.

                                                Behördliche Bewilligung

                                                Nach der EU-Drohnenverordnung wird der Drohnenbetrieb nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien "open", "specific" und "certified" eingeteilt.

                                                Behördliche Bewilligungen sind nur für das Fliegen mit Drohnen in den Kategorien "specific" oder "certified" erforderlich. In der hauptsächlich für den Privatgebrauch relevanten Kategorie "open" besteht eine Bewilligungspflicht nur dann, wenn die Voraussetzungen dieser Kategorie nicht erfüllt werden.

                                                Eine Betriebsbewilligung ist dann im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                                                CE-Kennzeichnung

                                                Zur Information von Käuferinnen/Käufern sind die Herstellerinnen/Hersteller dazu verpflichtet, die Produkte mit einer CE-Zertifizierung (C0 - C4) zu versehen und ein Informationsblatt über Pflichten der Betreiberin/des Betreibers beizulegen.

                                                Modellflug

                                                Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.

                                                Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.

                                                Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.

                                                Rechtsgrundlagen

                                                Die konsolidierten Fassungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Es handelt sich um keine verbindlichen Fassungen. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte.

                                                Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                  EU-Rechtsrahmen und nationale Regelungen für Drohnen im Überblick

                                                  Allgemeine Informationen

                                                  Mit der Verordnung (EU) 2019/947 (EU-Drohnenverordnung) wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannten Luftfahrzeugen") EU-weit einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.

                                                  Die EU-Drohnenverordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.

                                                  Die einzelnen Mitgliedstaaten können weiterhin bestimmte Lufträume festlegen, in denen der Betrieb von Drohnen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist - sogenannte Geographische Zonen. Österreich hat – entsprechend Artikel 15 der EU-Drohnenverordnung – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und Geographische Zonen in den Luftverkehrsregeln (LVR) definiert. Diese Lufträume sind in Österreich in der App "Dronespace" sowie in der Desktop-Version im Web visuell dargestellt (Dronenspace (Web-Version).

                                                  Hinweis:

                                                  Mit 15. Mai 2025 erfolgte eine umfangreiche Änderung der LVR. Bestehende Zonen wurden angepasst und neue Zonen eingerichtet.

                                                  Registrierung und Drohnenführerschein

                                                  Seit 31. Dezember 2020 besteht eine Registrierungspflicht für alle Betreiberinnen/Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm (und auch unter 250 Gramm bei High-Speed-Drohnen oder Drohnen mit Kamera). Diese Online-Registrierungspflicht gilt auch für Betreiberinnen/Betreiber von Modellflugzeugen.

                                                  Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Dafür entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht.

                                                  Behördliche Bewilligung

                                                  Nach der EU-Drohnenverordnung wird der Drohnenbetrieb nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien "open", "specific" und "certified" eingeteilt.

                                                  Behördliche Bewilligungen sind nur für das Fliegen mit Drohnen in den Kategorien "specific" oder "certified" erforderlich. In der hauptsächlich für den Privatgebrauch relevanten Kategorie "open" besteht eine Bewilligungspflicht nur dann, wenn die Voraussetzungen dieser Kategorie nicht erfüllt werden.

                                                  Eine Betriebsbewilligung ist dann im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                                                  CE-Kennzeichnung

                                                  Zur Information von Käuferinnen/Käufern sind die Herstellerinnen/Hersteller dazu verpflichtet, die Produkte mit einer CE-Zertifizierung (C0 - C4) zu versehen und ein Informationsblatt über Pflichten der Betreiberin/des Betreibers beizulegen.

                                                  Modellflug

                                                  Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.

                                                  Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.

                                                  Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.

                                                  Rechtsgrundlagen

                                                  Die konsolidierten Fassungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Es handelt sich um keine verbindlichen Fassungen. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte.

                                                  Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                    EU-Rechtsrahmen und nationale Regelungen für Drohnen im Überblick

                                                    Allgemeine Informationen

                                                    Mit der Verordnung (EU) 2019/947 (EU-Drohnenverordnung) wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannten Luftfahrzeugen") EU-weit einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.

                                                    Die EU-Drohnenverordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.

                                                    Die einzelnen Mitgliedstaaten können weiterhin bestimmte Lufträume festlegen, in denen der Betrieb von Drohnen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist - sogenannte Geographische Zonen. Österreich hat – entsprechend Artikel 15 der EU-Drohnenverordnung – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und Geographische Zonen in den Luftverkehrsregeln (LVR) definiert. Diese Lufträume sind in Österreich in der App "Dronespace" sowie in der Desktop-Version im Web visuell dargestellt (Dronenspace (Web-Version).

                                                    Hinweis:

                                                    Mit 15. Mai 2025 erfolgte eine umfangreiche Änderung der LVR. Bestehende Zonen wurden angepasst und neue Zonen eingerichtet.

                                                    Registrierung und Drohnenführerschein

                                                    Seit 31. Dezember 2020 besteht eine Registrierungspflicht für alle Betreiberinnen/Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm (und auch unter 250 Gramm bei High-Speed-Drohnen oder Drohnen mit Kamera). Diese Online-Registrierungspflicht gilt auch für Betreiberinnen/Betreiber von Modellflugzeugen.

                                                    Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Dafür entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht.

                                                    Behördliche Bewilligung

                                                    Nach der EU-Drohnenverordnung wird der Drohnenbetrieb nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien "open", "specific" und "certified" eingeteilt.

                                                    Behördliche Bewilligungen sind nur für das Fliegen mit Drohnen in den Kategorien "specific" oder "certified" erforderlich. In der hauptsächlich für den Privatgebrauch relevanten Kategorie "open" besteht eine Bewilligungspflicht nur dann, wenn die Voraussetzungen dieser Kategorie nicht erfüllt werden.

                                                    Eine Betriebsbewilligung ist dann im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                                                    CE-Kennzeichnung

                                                    Zur Information von Käuferinnen/Käufern sind die Herstellerinnen/Hersteller dazu verpflichtet, die Produkte mit einer CE-Zertifizierung (C0 - C4) zu versehen und ein Informationsblatt über Pflichten der Betreiberin/des Betreibers beizulegen.

                                                    Modellflug

                                                    Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.

                                                    Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.

                                                    Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.

                                                    Rechtsgrundlagen

                                                    Die konsolidierten Fassungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Es handelt sich um keine verbindlichen Fassungen. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte.

                                                    Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                      EU-Rechtsrahmen und nationale Regelungen für Drohnen im Überblick

                                                      Allgemeine Informationen

                                                      Mit der Verordnung (EU) 2019/947 (EU-Drohnenverordnung) wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannten Luftfahrzeugen") EU-weit einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.

                                                      Die EU-Drohnenverordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.

                                                      Die einzelnen Mitgliedstaaten können weiterhin bestimmte Lufträume festlegen, in denen der Betrieb von Drohnen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist - sogenannte Geographische Zonen. Österreich hat – entsprechend Artikel 15 der EU-Drohnenverordnung – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und Geographische Zonen in den Luftverkehrsregeln (LVR) definiert. Diese Lufträume sind in Österreich in der App "Dronespace" sowie in der Desktop-Version im Web visuell dargestellt (Dronenspace (Web-Version).

                                                      Hinweis:

                                                      Mit 15. Mai 2025 erfolgte eine umfangreiche Änderung der LVR. Bestehende Zonen wurden angepasst und neue Zonen eingerichtet.

                                                      Registrierung und Drohnenführerschein

                                                      Seit 31. Dezember 2020 besteht eine Registrierungspflicht für alle Betreiberinnen/Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm (und auch unter 250 Gramm bei High-Speed-Drohnen oder Drohnen mit Kamera). Diese Online-Registrierungspflicht gilt auch für Betreiberinnen/Betreiber von Modellflugzeugen.

                                                      Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Dafür entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht.

                                                      Behördliche Bewilligung

                                                      Nach der EU-Drohnenverordnung wird der Drohnenbetrieb nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien "open", "specific" und "certified" eingeteilt.

                                                      Behördliche Bewilligungen sind nur für das Fliegen mit Drohnen in den Kategorien "specific" oder "certified" erforderlich. In der hauptsächlich für den Privatgebrauch relevanten Kategorie "open" besteht eine Bewilligungspflicht nur dann, wenn die Voraussetzungen dieser Kategorie nicht erfüllt werden.

                                                      Eine Betriebsbewilligung ist dann im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                                                      CE-Kennzeichnung

                                                      Zur Information von Käuferinnen/Käufern sind die Herstellerinnen/Hersteller dazu verpflichtet, die Produkte mit einer CE-Zertifizierung (C0 - C4) zu versehen und ein Informationsblatt über Pflichten der Betreiberin/des Betreibers beizulegen.

                                                      Modellflug

                                                      Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.

                                                      Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.

                                                      Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.

                                                      Rechtsgrundlagen

                                                      Die konsolidierten Fassungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Es handelt sich um keine verbindlichen Fassungen. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte.

                                                      Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                        EU-Rechtsrahmen und nationale Regelungen für Drohnen im Überblick

                                                        Allgemeine Informationen

                                                        Mit der Verordnung (EU) 2019/947 (EU-Drohnenverordnung) wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannten Luftfahrzeugen") EU-weit einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.

                                                        Die EU-Drohnenverordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.

                                                        Die einzelnen Mitgliedstaaten können weiterhin bestimmte Lufträume festlegen, in denen der Betrieb von Drohnen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist - sogenannte Geographische Zonen. Österreich hat – entsprechend Artikel 15 der EU-Drohnenverordnung – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und Geographische Zonen in den Luftverkehrsregeln (LVR) definiert. Diese Lufträume sind in Österreich in der App "Dronespace" sowie in der Desktop-Version im Web visuell dargestellt (Dronenspace (Web-Version).

                                                        Hinweis:

                                                        Mit 15. Mai 2025 erfolgte eine umfangreiche Änderung der LVR. Bestehende Zonen wurden angepasst und neue Zonen eingerichtet.

                                                        Registrierung und Drohnenführerschein

                                                        Seit 31. Dezember 2020 besteht eine Registrierungspflicht für alle Betreiberinnen/Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm (und auch unter 250 Gramm bei High-Speed-Drohnen oder Drohnen mit Kamera). Diese Online-Registrierungspflicht gilt auch für Betreiberinnen/Betreiber von Modellflugzeugen.

                                                        Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Dafür entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht.

                                                        Behördliche Bewilligung

                                                        Nach der EU-Drohnenverordnung wird der Drohnenbetrieb nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien "open", "specific" und "certified" eingeteilt.

                                                        Behördliche Bewilligungen sind nur für das Fliegen mit Drohnen in den Kategorien "specific" oder "certified" erforderlich. In der hauptsächlich für den Privatgebrauch relevanten Kategorie "open" besteht eine Bewilligungspflicht nur dann, wenn die Voraussetzungen dieser Kategorie nicht erfüllt werden.

                                                        Eine Betriebsbewilligung ist dann im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                                                        CE-Kennzeichnung

                                                        Zur Information von Käuferinnen/Käufern sind die Herstellerinnen/Hersteller dazu verpflichtet, die Produkte mit einer CE-Zertifizierung (C0 - C4) zu versehen und ein Informationsblatt über Pflichten der Betreiberin/des Betreibers beizulegen.

                                                        Modellflug

                                                        Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.

                                                        Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.

                                                        Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.

                                                        Rechtsgrundlagen

                                                        Die konsolidierten Fassungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Es handelt sich um keine verbindlichen Fassungen. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte.

                                                        Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                          EU-Rechtsrahmen und nationale Regelungen für Drohnen im Überblick

                                                          Allgemeine Informationen

                                                          Mit der Verordnung (EU) 2019/947 (EU-Drohnenverordnung) wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannten Luftfahrzeugen") EU-weit einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.

                                                          Die EU-Drohnenverordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.

                                                          Die einzelnen Mitgliedstaaten können weiterhin bestimmte Lufträume festlegen, in denen der Betrieb von Drohnen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist - sogenannte Geographische Zonen. Österreich hat – entsprechend Artikel 15 der EU-Drohnenverordnung – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und Geographische Zonen in den Luftverkehrsregeln (LVR) definiert. Diese Lufträume sind in Österreich in der App "Dronespace" sowie in der Desktop-Version im Web visuell dargestellt (Dronenspace (Web-Version).

                                                          Hinweis:

                                                          Mit 15. Mai 2025 erfolgte eine umfangreiche Änderung der LVR. Bestehende Zonen wurden angepasst und neue Zonen eingerichtet.

                                                          Registrierung und Drohnenführerschein

                                                          Seit 31. Dezember 2020 besteht eine Registrierungspflicht für alle Betreiberinnen/Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm (und auch unter 250 Gramm bei High-Speed-Drohnen oder Drohnen mit Kamera). Diese Online-Registrierungspflicht gilt auch für Betreiberinnen/Betreiber von Modellflugzeugen.

                                                          Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Dafür entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht.

                                                          Behördliche Bewilligung

                                                          Nach der EU-Drohnenverordnung wird der Drohnenbetrieb nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien "open", "specific" und "certified" eingeteilt.

                                                          Behördliche Bewilligungen sind nur für das Fliegen mit Drohnen in den Kategorien "specific" oder "certified" erforderlich. In der hauptsächlich für den Privatgebrauch relevanten Kategorie "open" besteht eine Bewilligungspflicht nur dann, wenn die Voraussetzungen dieser Kategorie nicht erfüllt werden.

                                                          Eine Betriebsbewilligung ist dann im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                                                          CE-Kennzeichnung

                                                          Zur Information von Käuferinnen/Käufern sind die Herstellerinnen/Hersteller dazu verpflichtet, die Produkte mit einer CE-Zertifizierung (C0 - C4) zu versehen und ein Informationsblatt über Pflichten der Betreiberin/des Betreibers beizulegen.

                                                          Modellflug

                                                          Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.

                                                          Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.

                                                          Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.

                                                          Rechtsgrundlagen

                                                          Die konsolidierten Fassungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Es handelt sich um keine verbindlichen Fassungen. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte.

                                                          Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                            EU-Rechtsrahmen und nationale Regelungen für Drohnen im Überblick

                                                            Allgemeine Informationen

                                                            Mit der Verordnung (EU) 2019/947 (EU-Drohnenverordnung) wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannten Luftfahrzeugen") EU-weit einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.

                                                            Die EU-Drohnenverordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.

                                                            Die einzelnen Mitgliedstaaten können weiterhin bestimmte Lufträume festlegen, in denen der Betrieb von Drohnen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist - sogenannte Geographische Zonen. Österreich hat – entsprechend Artikel 15 der EU-Drohnenverordnung – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und Geographische Zonen in den Luftverkehrsregeln (LVR) definiert. Diese Lufträume sind in Österreich in der App "Dronespace" sowie in der Desktop-Version im Web visuell dargestellt (Dronenspace (Web-Version).

                                                            Hinweis:

                                                            Mit 15. Mai 2025 erfolgte eine umfangreiche Änderung der LVR. Bestehende Zonen wurden angepasst und neue Zonen eingerichtet.

                                                            Registrierung und Drohnenführerschein

                                                            Seit 31. Dezember 2020 besteht eine Registrierungspflicht für alle Betreiberinnen/Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm (und auch unter 250 Gramm bei High-Speed-Drohnen oder Drohnen mit Kamera). Diese Online-Registrierungspflicht gilt auch für Betreiberinnen/Betreiber von Modellflugzeugen.

                                                            Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Dafür entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht.

                                                            Behördliche Bewilligung

                                                            Nach der EU-Drohnenverordnung wird der Drohnenbetrieb nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien "open", "specific" und "certified" eingeteilt.

                                                            Behördliche Bewilligungen sind nur für das Fliegen mit Drohnen in den Kategorien "specific" oder "certified" erforderlich. In der hauptsächlich für den Privatgebrauch relevanten Kategorie "open" besteht eine Bewilligungspflicht nur dann, wenn die Voraussetzungen dieser Kategorie nicht erfüllt werden.

                                                            Eine Betriebsbewilligung ist dann im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                                                            CE-Kennzeichnung

                                                            Zur Information von Käuferinnen/Käufern sind die Herstellerinnen/Hersteller dazu verpflichtet, die Produkte mit einer CE-Zertifizierung (C0 - C4) zu versehen und ein Informationsblatt über Pflichten der Betreiberin/des Betreibers beizulegen.

                                                            Modellflug

                                                            Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.

                                                            Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.

                                                            Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.

                                                            Rechtsgrundlagen

                                                            Die konsolidierten Fassungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Es handelt sich um keine verbindlichen Fassungen. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte.

                                                            Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                              EU-Rechtsrahmen und nationale Regelungen für Drohnen im Überblick

                                                              Allgemeine Informationen

                                                              Mit der Verordnung (EU) 2019/947 (EU-Drohnenverordnung) wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannten Luftfahrzeugen") EU-weit einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.

                                                              Die EU-Drohnenverordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.

                                                              Die einzelnen Mitgliedstaaten können weiterhin bestimmte Lufträume festlegen, in denen der Betrieb von Drohnen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist - sogenannte Geographische Zonen. Österreich hat – entsprechend Artikel 15 der EU-Drohnenverordnung – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und Geographische Zonen in den Luftverkehrsregeln (LVR) definiert. Diese Lufträume sind in Österreich in der App "Dronespace" sowie in der Desktop-Version im Web visuell dargestellt (Dronenspace (Web-Version).

                                                              Hinweis:

                                                              Mit 15. Mai 2025 erfolgte eine umfangreiche Änderung der LVR. Bestehende Zonen wurden angepasst und neue Zonen eingerichtet.

                                                              Registrierung und Drohnenführerschein

                                                              Seit 31. Dezember 2020 besteht eine Registrierungspflicht für alle Betreiberinnen/Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm (und auch unter 250 Gramm bei High-Speed-Drohnen oder Drohnen mit Kamera). Diese Online-Registrierungspflicht gilt auch für Betreiberinnen/Betreiber von Modellflugzeugen.

                                                              Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Dafür entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht.

                                                              Behördliche Bewilligung

                                                              Nach der EU-Drohnenverordnung wird der Drohnenbetrieb nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien "open", "specific" und "certified" eingeteilt.

                                                              Behördliche Bewilligungen sind nur für das Fliegen mit Drohnen in den Kategorien "specific" oder "certified" erforderlich. In der hauptsächlich für den Privatgebrauch relevanten Kategorie "open" besteht eine Bewilligungspflicht nur dann, wenn die Voraussetzungen dieser Kategorie nicht erfüllt werden.

                                                              Eine Betriebsbewilligung ist dann im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                                                              CE-Kennzeichnung

                                                              Zur Information von Käuferinnen/Käufern sind die Herstellerinnen/Hersteller dazu verpflichtet, die Produkte mit einer CE-Zertifizierung (C0 - C4) zu versehen und ein Informationsblatt über Pflichten der Betreiberin/des Betreibers beizulegen.

                                                              Modellflug

                                                              Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.

                                                              Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.

                                                              Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.

                                                              Rechtsgrundlagen

                                                              Die konsolidierten Fassungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Es handelt sich um keine verbindlichen Fassungen. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte.

                                                              Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                                EU-Rechtsrahmen und nationale Regelungen für Drohnen im Überblick

                                                                Allgemeine Informationen

                                                                Mit der Verordnung (EU) 2019/947 (EU-Drohnenverordnung) wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannten Luftfahrzeugen") EU-weit einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.

                                                                Die EU-Drohnenverordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.

                                                                Die einzelnen Mitgliedstaaten können weiterhin bestimmte Lufträume festlegen, in denen der Betrieb von Drohnen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist - sogenannte Geographische Zonen. Österreich hat – entsprechend Artikel 15 der EU-Drohnenverordnung – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und Geographische Zonen in den Luftverkehrsregeln (LVR) definiert. Diese Lufträume sind in Österreich in der App "Dronespace" sowie in der Desktop-Version im Web visuell dargestellt (Dronenspace (Web-Version).

                                                                Hinweis:

                                                                Mit 15. Mai 2025 erfolgte eine umfangreiche Änderung der LVR. Bestehende Zonen wurden angepasst und neue Zonen eingerichtet.

                                                                Registrierung und Drohnenführerschein

                                                                Seit 31. Dezember 2020 besteht eine Registrierungspflicht für alle Betreiberinnen/Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm (und auch unter 250 Gramm bei High-Speed-Drohnen oder Drohnen mit Kamera). Diese Online-Registrierungspflicht gilt auch für Betreiberinnen/Betreiber von Modellflugzeugen.

                                                                Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Dafür entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht.

                                                                Behördliche Bewilligung

                                                                Nach der EU-Drohnenverordnung wird der Drohnenbetrieb nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien "open", "specific" und "certified" eingeteilt.

                                                                Behördliche Bewilligungen sind nur für das Fliegen mit Drohnen in den Kategorien "specific" oder "certified" erforderlich. In der hauptsächlich für den Privatgebrauch relevanten Kategorie "open" besteht eine Bewilligungspflicht nur dann, wenn die Voraussetzungen dieser Kategorie nicht erfüllt werden.

                                                                Eine Betriebsbewilligung ist dann im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                                                                CE-Kennzeichnung

                                                                Zur Information von Käuferinnen/Käufern sind die Herstellerinnen/Hersteller dazu verpflichtet, die Produkte mit einer CE-Zertifizierung (C0 - C4) zu versehen und ein Informationsblatt über Pflichten der Betreiberin/des Betreibers beizulegen.

                                                                Modellflug

                                                                Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.

                                                                Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.

                                                                Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.

                                                                Rechtsgrundlagen

                                                                Die konsolidierten Fassungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Es handelt sich um keine verbindlichen Fassungen. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte.

                                                                Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                                  EU-Rechtsrahmen und nationale Regelungen für Drohnen im Überblick

                                                                  Allgemeine Informationen

                                                                  Mit der Verordnung (EU) 2019/947 (EU-Drohnenverordnung) wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannten Luftfahrzeugen") EU-weit einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.

                                                                  Die EU-Drohnenverordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.

                                                                  Die einzelnen Mitgliedstaaten können weiterhin bestimmte Lufträume festlegen, in denen der Betrieb von Drohnen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist - sogenannte Geographische Zonen. Österreich hat – entsprechend Artikel 15 der EU-Drohnenverordnung – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und Geographische Zonen in den Luftverkehrsregeln (LVR) definiert. Diese Lufträume sind in Österreich in der App "Dronespace" sowie in der Desktop-Version im Web visuell dargestellt (Dronenspace (Web-Version).

                                                                  Hinweis:

                                                                  Mit 15. Mai 2025 erfolgte eine umfangreiche Änderung der LVR. Bestehende Zonen wurden angepasst und neue Zonen eingerichtet.

                                                                  Registrierung und Drohnenführerschein

                                                                  Seit 31. Dezember 2020 besteht eine Registrierungspflicht für alle Betreiberinnen/Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm (und auch unter 250 Gramm bei High-Speed-Drohnen oder Drohnen mit Kamera). Diese Online-Registrierungspflicht gilt auch für Betreiberinnen/Betreiber von Modellflugzeugen.

                                                                  Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Dafür entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht.

                                                                  Behördliche Bewilligung

                                                                  Nach der EU-Drohnenverordnung wird der Drohnenbetrieb nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien "open", "specific" und "certified" eingeteilt.

                                                                  Behördliche Bewilligungen sind nur für das Fliegen mit Drohnen in den Kategorien "specific" oder "certified" erforderlich. In der hauptsächlich für den Privatgebrauch relevanten Kategorie "open" besteht eine Bewilligungspflicht nur dann, wenn die Voraussetzungen dieser Kategorie nicht erfüllt werden.

                                                                  Eine Betriebsbewilligung ist dann im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

                                                                  CE-Kennzeichnung

                                                                  Zur Information von Käuferinnen/Käufern sind die Herstellerinnen/Hersteller dazu verpflichtet, die Produkte mit einer CE-Zertifizierung (C0 - C4) zu versehen und ein Informationsblatt über Pflichten der Betreiberin/des Betreibers beizulegen.

                                                                  Modellflug

                                                                  Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.

                                                                  Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.

                                                                  Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.

                                                                  Rechtsgrundlagen

                                                                  Die konsolidierten Fassungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Es handelt sich um keine verbindlichen Fassungen. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur