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    Zentrales Melderegister (ZMR)

    Das Zentrale Melderegister (ZMR) ist ein öffentliches Register, in dem alle in Österreich gemeldeten Personen mit ihrem Hauptwohnsitz und – sofern vorhanden – mit ihrem Nebenwohnsitz/ihren Nebenwohnsitzen erfasst sind. Im ZMR werden die Identitätsdaten (z.B. Name, Geschlecht, Geburtsdatum, ZMR-Zahl, Staatsangehörigkeit etc.) und die Wohnsitzdaten von Personen aufgenommen.

    Hinweis:

    Die An- bzw. Abmeldung eines Wohnsitzes in Österreich ist verpflichtend.

    Das ZMR ist Ausgangspunkt der meisten elektronischen Prozesse der Bürgerin/ Bürgers mit der öffentlichen Verwaltung (E-Government). Es ist beim Bundesministerium für Inneres (BMI) eingerichtet; die Eintragungen erfolgen durch die verschiedenen Meldebehörden, Standesämter und Staatsbürgerschaftsstellen der Städte und Gemeinden Österreichs. Alle Behörden (z.B. Bezirkshauptmannschaften, Polizeibehörden) können online darauf zugreifen. Direkten Zugriff haben auf Antrag auch vom BMI geprüfte Banken, Versicherungen, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Notarinnen/Notare u.a.

    Jede Person kann bei den Meldebehörden eine (kostenpflichtige) Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person verlangen. Darüber hinaus kann dort auch für sich selbst oder für eine Person, für die jemand meldepflichtig ist, eine Meldebestätigung beantragt werden.

    Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Zentrales Melderegister (ZMR)

      Das Zentrale Melderegister (ZMR) ist ein öffentliches Register, in dem alle in Österreich gemeldeten Personen mit ihrem Hauptwohnsitz und – sofern vorhanden – mit ihrem Nebenwohnsitz/ihren Nebenwohnsitzen erfasst sind. Im ZMR werden die Identitätsdaten (z.B. Name, Geschlecht, Geburtsdatum, ZMR-Zahl, Staatsangehörigkeit etc.) und die Wohnsitzdaten von Personen aufgenommen.

      Hinweis:

      Die An- bzw. Abmeldung eines Wohnsitzes in Österreich ist verpflichtend.

      Das ZMR ist Ausgangspunkt der meisten elektronischen Prozesse der Bürgerin/ Bürgers mit der öffentlichen Verwaltung (E-Government). Es ist beim Bundesministerium für Inneres (BMI) eingerichtet; die Eintragungen erfolgen durch die verschiedenen Meldebehörden, Standesämter und Staatsbürgerschaftsstellen der Städte und Gemeinden Österreichs. Alle Behörden (z.B. Bezirkshauptmannschaften, Polizeibehörden) können online darauf zugreifen. Direkten Zugriff haben auf Antrag auch vom BMI geprüfte Banken, Versicherungen, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Notarinnen/Notare u.a.

      Jede Person kann bei den Meldebehörden eine (kostenpflichtige) Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person verlangen. Darüber hinaus kann dort auch für sich selbst oder für eine Person, für die jemand meldepflichtig ist, eine Meldebestätigung beantragt werden.

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        Hinweis:

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          Das Zentrale Melderegister (ZMR) ist ein öffentliches Register, in dem alle in Österreich gemeldeten Personen mit ihrem Hauptwohnsitz und – sofern vorhanden – mit ihrem Nebenwohnsitz/ihren Nebenwohnsitzen erfasst sind. Im ZMR werden die Identitätsdaten (z.B. Name, Geschlecht, Geburtsdatum, ZMR-Zahl, Staatsangehörigkeit etc.) und die Wohnsitzdaten von Personen aufgenommen.

          Hinweis:

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          Das ZMR ist Ausgangspunkt der meisten elektronischen Prozesse der Bürgerin/ Bürgers mit der öffentlichen Verwaltung (E-Government). Es ist beim Bundesministerium für Inneres (BMI) eingerichtet; die Eintragungen erfolgen durch die verschiedenen Meldebehörden, Standesämter und Staatsbürgerschaftsstellen der Städte und Gemeinden Österreichs. Alle Behörden (z.B. Bezirkshauptmannschaften, Polizeibehörden) können online darauf zugreifen. Direkten Zugriff haben auf Antrag auch vom BMI geprüfte Banken, Versicherungen, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Notarinnen/Notare u.a.

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                  Hinweis:

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                      Hinweis:

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                        Das Zentrale Melderegister (ZMR) ist ein öffentliches Register, in dem alle in Österreich gemeldeten Personen mit ihrem Hauptwohnsitz und – sofern vorhanden – mit ihrem Nebenwohnsitz/ihren Nebenwohnsitzen erfasst sind. Im ZMR werden die Identitätsdaten (z.B. Name, Geschlecht, Geburtsdatum, ZMR-Zahl, Staatsangehörigkeit etc.) und die Wohnsitzdaten von Personen aufgenommen.

                        Hinweis:

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                                  Hinweis:

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                                  Jede Person kann bei den Meldebehörden eine (kostenpflichtige) Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person verlangen. Darüber hinaus kann dort auch für sich selbst oder für eine Person, für die jemand meldepflichtig ist, eine Meldebestätigung beantragt werden.

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                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Zentrales Melderegister (ZMR)

                                    Das Zentrale Melderegister (ZMR) ist ein öffentliches Register, in dem alle in Österreich gemeldeten Personen mit ihrem Hauptwohnsitz und – sofern vorhanden – mit ihrem Nebenwohnsitz/ihren Nebenwohnsitzen erfasst sind. Im ZMR werden die Identitätsdaten (z.B. Name, Geschlecht, Geburtsdatum, ZMR-Zahl, Staatsangehörigkeit etc.) und die Wohnsitzdaten von Personen aufgenommen.

                                    Hinweis:

                                    Die An- bzw. Abmeldung eines Wohnsitzes in Österreich ist verpflichtend.

                                    Das ZMR ist Ausgangspunkt der meisten elektronischen Prozesse der Bürgerin/ Bürgers mit der öffentlichen Verwaltung (E-Government). Es ist beim Bundesministerium für Inneres (BMI) eingerichtet; die Eintragungen erfolgen durch die verschiedenen Meldebehörden, Standesämter und Staatsbürgerschaftsstellen der Städte und Gemeinden Österreichs. Alle Behörden (z.B. Bezirkshauptmannschaften, Polizeibehörden) können online darauf zugreifen. Direkten Zugriff haben auf Antrag auch vom BMI geprüfte Banken, Versicherungen, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Notarinnen/Notare u.a.

                                    Jede Person kann bei den Meldebehörden eine (kostenpflichtige) Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person verlangen. Darüber hinaus kann dort auch für sich selbst oder für eine Person, für die jemand meldepflichtig ist, eine Meldebestätigung beantragt werden.

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                                      Das Zentrale Melderegister (ZMR) ist ein öffentliches Register, in dem alle in Österreich gemeldeten Personen mit ihrem Hauptwohnsitz und – sofern vorhanden – mit ihrem Nebenwohnsitz/ihren Nebenwohnsitzen erfasst sind. Im ZMR werden die Identitätsdaten (z.B. Name, Geschlecht, Geburtsdatum, ZMR-Zahl, Staatsangehörigkeit etc.) und die Wohnsitzdaten von Personen aufgenommen.

                                      Hinweis:

                                      Die An- bzw. Abmeldung eines Wohnsitzes in Österreich ist verpflichtend.

                                      Das ZMR ist Ausgangspunkt der meisten elektronischen Prozesse der Bürgerin/ Bürgers mit der öffentlichen Verwaltung (E-Government). Es ist beim Bundesministerium für Inneres (BMI) eingerichtet; die Eintragungen erfolgen durch die verschiedenen Meldebehörden, Standesämter und Staatsbürgerschaftsstellen der Städte und Gemeinden Österreichs. Alle Behörden (z.B. Bezirkshauptmannschaften, Polizeibehörden) können online darauf zugreifen. Direkten Zugriff haben auf Antrag auch vom BMI geprüfte Banken, Versicherungen, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Notarinnen/Notare u.a.

                                      Jede Person kann bei den Meldebehörden eine (kostenpflichtige) Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person verlangen. Darüber hinaus kann dort auch für sich selbst oder für eine Person, für die jemand meldepflichtig ist, eine Meldebestätigung beantragt werden.

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                                        Das Zentrale Melderegister (ZMR) ist ein öffentliches Register, in dem alle in Österreich gemeldeten Personen mit ihrem Hauptwohnsitz und – sofern vorhanden – mit ihrem Nebenwohnsitz/ihren Nebenwohnsitzen erfasst sind. Im ZMR werden die Identitätsdaten (z.B. Name, Geschlecht, Geburtsdatum, ZMR-Zahl, Staatsangehörigkeit etc.) und die Wohnsitzdaten von Personen aufgenommen.

                                        Hinweis:

                                        Die An- bzw. Abmeldung eines Wohnsitzes in Österreich ist verpflichtend.

                                        Das ZMR ist Ausgangspunkt der meisten elektronischen Prozesse der Bürgerin/ Bürgers mit der öffentlichen Verwaltung (E-Government). Es ist beim Bundesministerium für Inneres (BMI) eingerichtet; die Eintragungen erfolgen durch die verschiedenen Meldebehörden, Standesämter und Staatsbürgerschaftsstellen der Städte und Gemeinden Österreichs. Alle Behörden (z.B. Bezirkshauptmannschaften, Polizeibehörden) können online darauf zugreifen. Direkten Zugriff haben auf Antrag auch vom BMI geprüfte Banken, Versicherungen, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Notarinnen/Notare u.a.

                                        Jede Person kann bei den Meldebehörden eine (kostenpflichtige) Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person verlangen. Darüber hinaus kann dort auch für sich selbst oder für eine Person, für die jemand meldepflichtig ist, eine Meldebestätigung beantragt werden.

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                                          Das Zentrale Melderegister (ZMR) ist ein öffentliches Register, in dem alle in Österreich gemeldeten Personen mit ihrem Hauptwohnsitz und – sofern vorhanden – mit ihrem Nebenwohnsitz/ihren Nebenwohnsitzen erfasst sind. Im ZMR werden die Identitätsdaten (z.B. Name, Geschlecht, Geburtsdatum, ZMR-Zahl, Staatsangehörigkeit etc.) und die Wohnsitzdaten von Personen aufgenommen.

                                          Hinweis:

                                          Die An- bzw. Abmeldung eines Wohnsitzes in Österreich ist verpflichtend.

                                          Das ZMR ist Ausgangspunkt der meisten elektronischen Prozesse der Bürgerin/ Bürgers mit der öffentlichen Verwaltung (E-Government). Es ist beim Bundesministerium für Inneres (BMI) eingerichtet; die Eintragungen erfolgen durch die verschiedenen Meldebehörden, Standesämter und Staatsbürgerschaftsstellen der Städte und Gemeinden Österreichs. Alle Behörden (z.B. Bezirkshauptmannschaften, Polizeibehörden) können online darauf zugreifen. Direkten Zugriff haben auf Antrag auch vom BMI geprüfte Banken, Versicherungen, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Notarinnen/Notare u.a.

                                          Jede Person kann bei den Meldebehörden eine (kostenpflichtige) Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person verlangen. Darüber hinaus kann dort auch für sich selbst oder für eine Person, für die jemand meldepflichtig ist, eine Meldebestätigung beantragt werden.

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                                            Das Zentrale Melderegister (ZMR) ist ein öffentliches Register, in dem alle in Österreich gemeldeten Personen mit ihrem Hauptwohnsitz und – sofern vorhanden – mit ihrem Nebenwohnsitz/ihren Nebenwohnsitzen erfasst sind. Im ZMR werden die Identitätsdaten (z.B. Name, Geschlecht, Geburtsdatum, ZMR-Zahl, Staatsangehörigkeit etc.) und die Wohnsitzdaten von Personen aufgenommen.

                                            Hinweis:

                                            Die An- bzw. Abmeldung eines Wohnsitzes in Österreich ist verpflichtend.

                                            Das ZMR ist Ausgangspunkt der meisten elektronischen Prozesse der Bürgerin/ Bürgers mit der öffentlichen Verwaltung (E-Government). Es ist beim Bundesministerium für Inneres (BMI) eingerichtet; die Eintragungen erfolgen durch die verschiedenen Meldebehörden, Standesämter und Staatsbürgerschaftsstellen der Städte und Gemeinden Österreichs. Alle Behörden (z.B. Bezirkshauptmannschaften, Polizeibehörden) können online darauf zugreifen. Direkten Zugriff haben auf Antrag auch vom BMI geprüfte Banken, Versicherungen, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Notarinnen/Notare u.a.

                                            Jede Person kann bei den Meldebehörden eine (kostenpflichtige) Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person verlangen. Darüber hinaus kann dort auch für sich selbst oder für eine Person, für die jemand meldepflichtig ist, eine Meldebestätigung beantragt werden.

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                                              Das Zentrale Melderegister (ZMR) ist ein öffentliches Register, in dem alle in Österreich gemeldeten Personen mit ihrem Hauptwohnsitz und – sofern vorhanden – mit ihrem Nebenwohnsitz/ihren Nebenwohnsitzen erfasst sind. Im ZMR werden die Identitätsdaten (z.B. Name, Geschlecht, Geburtsdatum, ZMR-Zahl, Staatsangehörigkeit etc.) und die Wohnsitzdaten von Personen aufgenommen.

                                              Hinweis:

                                              Die An- bzw. Abmeldung eines Wohnsitzes in Österreich ist verpflichtend.

                                              Das ZMR ist Ausgangspunkt der meisten elektronischen Prozesse der Bürgerin/ Bürgers mit der öffentlichen Verwaltung (E-Government). Es ist beim Bundesministerium für Inneres (BMI) eingerichtet; die Eintragungen erfolgen durch die verschiedenen Meldebehörden, Standesämter und Staatsbürgerschaftsstellen der Städte und Gemeinden Österreichs. Alle Behörden (z.B. Bezirkshauptmannschaften, Polizeibehörden) können online darauf zugreifen. Direkten Zugriff haben auf Antrag auch vom BMI geprüfte Banken, Versicherungen, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Notarinnen/Notare u.a.

                                              Jede Person kann bei den Meldebehörden eine (kostenpflichtige) Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person verlangen. Darüber hinaus kann dort auch für sich selbst oder für eine Person, für die jemand meldepflichtig ist, eine Meldebestätigung beantragt werden.

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                                                Das Zentrale Melderegister (ZMR) ist ein öffentliches Register, in dem alle in Österreich gemeldeten Personen mit ihrem Hauptwohnsitz und – sofern vorhanden – mit ihrem Nebenwohnsitz/ihren Nebenwohnsitzen erfasst sind. Im ZMR werden die Identitätsdaten (z.B. Name, Geschlecht, Geburtsdatum, ZMR-Zahl, Staatsangehörigkeit etc.) und die Wohnsitzdaten von Personen aufgenommen.

                                                Hinweis:

                                                Die An- bzw. Abmeldung eines Wohnsitzes in Österreich ist verpflichtend.

                                                Das ZMR ist Ausgangspunkt der meisten elektronischen Prozesse der Bürgerin/ Bürgers mit der öffentlichen Verwaltung (E-Government). Es ist beim Bundesministerium für Inneres (BMI) eingerichtet; die Eintragungen erfolgen durch die verschiedenen Meldebehörden, Standesämter und Staatsbürgerschaftsstellen der Städte und Gemeinden Österreichs. Alle Behörden (z.B. Bezirkshauptmannschaften, Polizeibehörden) können online darauf zugreifen. Direkten Zugriff haben auf Antrag auch vom BMI geprüfte Banken, Versicherungen, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Notarinnen/Notare u.a.

                                                Jede Person kann bei den Meldebehörden eine (kostenpflichtige) Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person verlangen. Darüber hinaus kann dort auch für sich selbst oder für eine Person, für die jemand meldepflichtig ist, eine Meldebestätigung beantragt werden.

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                                                  Das Zentrale Melderegister (ZMR) ist ein öffentliches Register, in dem alle in Österreich gemeldeten Personen mit ihrem Hauptwohnsitz und – sofern vorhanden – mit ihrem Nebenwohnsitz/ihren Nebenwohnsitzen erfasst sind. Im ZMR werden die Identitätsdaten (z.B. Name, Geschlecht, Geburtsdatum, ZMR-Zahl, Staatsangehörigkeit etc.) und die Wohnsitzdaten von Personen aufgenommen.

                                                  Hinweis:

                                                  Die An- bzw. Abmeldung eines Wohnsitzes in Österreich ist verpflichtend.

                                                  Das ZMR ist Ausgangspunkt der meisten elektronischen Prozesse der Bürgerin/ Bürgers mit der öffentlichen Verwaltung (E-Government). Es ist beim Bundesministerium für Inneres (BMI) eingerichtet; die Eintragungen erfolgen durch die verschiedenen Meldebehörden, Standesämter und Staatsbürgerschaftsstellen der Städte und Gemeinden Österreichs. Alle Behörden (z.B. Bezirkshauptmannschaften, Polizeibehörden) können online darauf zugreifen. Direkten Zugriff haben auf Antrag auch vom BMI geprüfte Banken, Versicherungen, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Notarinnen/Notare u.a.

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                                                    Zentrales Melderegister (ZMR)

                                                    Das Zentrale Melderegister (ZMR) ist ein öffentliches Register, in dem alle in Österreich gemeldeten Personen mit ihrem Hauptwohnsitz und – sofern vorhanden – mit ihrem Nebenwohnsitz/ihren Nebenwohnsitzen erfasst sind. Im ZMR werden die Identitätsdaten (z.B. Name, Geschlecht, Geburtsdatum, ZMR-Zahl, Staatsangehörigkeit etc.) und die Wohnsitzdaten von Personen aufgenommen.

                                                    Hinweis:

                                                    Die An- bzw. Abmeldung eines Wohnsitzes in Österreich ist verpflichtend.

                                                    Das ZMR ist Ausgangspunkt der meisten elektronischen Prozesse der Bürgerin/ Bürgers mit der öffentlichen Verwaltung (E-Government). Es ist beim Bundesministerium für Inneres (BMI) eingerichtet; die Eintragungen erfolgen durch die verschiedenen Meldebehörden, Standesämter und Staatsbürgerschaftsstellen der Städte und Gemeinden Österreichs. Alle Behörden (z.B. Bezirkshauptmannschaften, Polizeibehörden) können online darauf zugreifen. Direkten Zugriff haben auf Antrag auch vom BMI geprüfte Banken, Versicherungen, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Notarinnen/Notare u.a.

                                                    Jede Person kann bei den Meldebehörden eine (kostenpflichtige) Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person verlangen. Darüber hinaus kann dort auch für sich selbst oder für eine Person, für die jemand meldepflichtig ist, eine Meldebestätigung beantragt werden.

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                                                      Zentrales Melderegister (ZMR)

                                                      Das Zentrale Melderegister (ZMR) ist ein öffentliches Register, in dem alle in Österreich gemeldeten Personen mit ihrem Hauptwohnsitz und – sofern vorhanden – mit ihrem Nebenwohnsitz/ihren Nebenwohnsitzen erfasst sind. Im ZMR werden die Identitätsdaten (z.B. Name, Geschlecht, Geburtsdatum, ZMR-Zahl, Staatsangehörigkeit etc.) und die Wohnsitzdaten von Personen aufgenommen.

                                                      Hinweis:

                                                      Die An- bzw. Abmeldung eines Wohnsitzes in Österreich ist verpflichtend.

                                                      Das ZMR ist Ausgangspunkt der meisten elektronischen Prozesse der Bürgerin/ Bürgers mit der öffentlichen Verwaltung (E-Government). Es ist beim Bundesministerium für Inneres (BMI) eingerichtet; die Eintragungen erfolgen durch die verschiedenen Meldebehörden, Standesämter und Staatsbürgerschaftsstellen der Städte und Gemeinden Österreichs. Alle Behörden (z.B. Bezirkshauptmannschaften, Polizeibehörden) können online darauf zugreifen. Direkten Zugriff haben auf Antrag auch vom BMI geprüfte Banken, Versicherungen, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Notarinnen/Notare u.a.

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                                                        Das Zentrale Melderegister (ZMR) ist ein öffentliches Register, in dem alle in Österreich gemeldeten Personen mit ihrem Hauptwohnsitz und – sofern vorhanden – mit ihrem Nebenwohnsitz/ihren Nebenwohnsitzen erfasst sind. Im ZMR werden die Identitätsdaten (z.B. Name, Geschlecht, Geburtsdatum, ZMR-Zahl, Staatsangehörigkeit etc.) und die Wohnsitzdaten von Personen aufgenommen.

                                                        Hinweis:

                                                        Die An- bzw. Abmeldung eines Wohnsitzes in Österreich ist verpflichtend.

                                                        Das ZMR ist Ausgangspunkt der meisten elektronischen Prozesse der Bürgerin/ Bürgers mit der öffentlichen Verwaltung (E-Government). Es ist beim Bundesministerium für Inneres (BMI) eingerichtet; die Eintragungen erfolgen durch die verschiedenen Meldebehörden, Standesämter und Staatsbürgerschaftsstellen der Städte und Gemeinden Österreichs. Alle Behörden (z.B. Bezirkshauptmannschaften, Polizeibehörden) können online darauf zugreifen. Direkten Zugriff haben auf Antrag auch vom BMI geprüfte Banken, Versicherungen, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Notarinnen/Notare u.a.

                                                        Jede Person kann bei den Meldebehörden eine (kostenpflichtige) Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person verlangen. Darüber hinaus kann dort auch für sich selbst oder für eine Person, für die jemand meldepflichtig ist, eine Meldebestätigung beantragt werden.

                                                        Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
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                                                          Zentrales Melderegister (ZMR)

                                                          Das Zentrale Melderegister (ZMR) ist ein öffentliches Register, in dem alle in Österreich gemeldeten Personen mit ihrem Hauptwohnsitz und – sofern vorhanden – mit ihrem Nebenwohnsitz/ihren Nebenwohnsitzen erfasst sind. Im ZMR werden die Identitätsdaten (z.B. Name, Geschlecht, Geburtsdatum, ZMR-Zahl, Staatsangehörigkeit etc.) und die Wohnsitzdaten von Personen aufgenommen.

                                                          Hinweis:

                                                          Die An- bzw. Abmeldung eines Wohnsitzes in Österreich ist verpflichtend.

                                                          Das ZMR ist Ausgangspunkt der meisten elektronischen Prozesse der Bürgerin/ Bürgers mit der öffentlichen Verwaltung (E-Government). Es ist beim Bundesministerium für Inneres (BMI) eingerichtet; die Eintragungen erfolgen durch die verschiedenen Meldebehörden, Standesämter und Staatsbürgerschaftsstellen der Städte und Gemeinden Österreichs. Alle Behörden (z.B. Bezirkshauptmannschaften, Polizeibehörden) können online darauf zugreifen. Direkten Zugriff haben auf Antrag auch vom BMI geprüfte Banken, Versicherungen, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Notarinnen/Notare u.a.

                                                          Jede Person kann bei den Meldebehörden eine (kostenpflichtige) Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person verlangen. Darüber hinaus kann dort auch für sich selbst oder für eine Person, für die jemand meldepflichtig ist, eine Meldebestätigung beantragt werden.

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                                                            Das Zentrale Melderegister (ZMR) ist ein öffentliches Register, in dem alle in Österreich gemeldeten Personen mit ihrem Hauptwohnsitz und – sofern vorhanden – mit ihrem Nebenwohnsitz/ihren Nebenwohnsitzen erfasst sind. Im ZMR werden die Identitätsdaten (z.B. Name, Geschlecht, Geburtsdatum, ZMR-Zahl, Staatsangehörigkeit etc.) und die Wohnsitzdaten von Personen aufgenommen.

                                                            Hinweis:

                                                            Die An- bzw. Abmeldung eines Wohnsitzes in Österreich ist verpflichtend.

                                                            Das ZMR ist Ausgangspunkt der meisten elektronischen Prozesse der Bürgerin/ Bürgers mit der öffentlichen Verwaltung (E-Government). Es ist beim Bundesministerium für Inneres (BMI) eingerichtet; die Eintragungen erfolgen durch die verschiedenen Meldebehörden, Standesämter und Staatsbürgerschaftsstellen der Städte und Gemeinden Österreichs. Alle Behörden (z.B. Bezirkshauptmannschaften, Polizeibehörden) können online darauf zugreifen. Direkten Zugriff haben auf Antrag auch vom BMI geprüfte Banken, Versicherungen, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Notarinnen/Notare u.a.

                                                            Jede Person kann bei den Meldebehörden eine (kostenpflichtige) Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person verlangen. Darüber hinaus kann dort auch für sich selbst oder für eine Person, für die jemand meldepflichtig ist, eine Meldebestätigung beantragt werden.

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                                                              Das Zentrale Melderegister (ZMR) ist ein öffentliches Register, in dem alle in Österreich gemeldeten Personen mit ihrem Hauptwohnsitz und – sofern vorhanden – mit ihrem Nebenwohnsitz/ihren Nebenwohnsitzen erfasst sind. Im ZMR werden die Identitätsdaten (z.B. Name, Geschlecht, Geburtsdatum, ZMR-Zahl, Staatsangehörigkeit etc.) und die Wohnsitzdaten von Personen aufgenommen.

                                                              Hinweis:

                                                              Die An- bzw. Abmeldung eines Wohnsitzes in Österreich ist verpflichtend.

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                                                                Das Zentrale Melderegister (ZMR) ist ein öffentliches Register, in dem alle in Österreich gemeldeten Personen mit ihrem Hauptwohnsitz und – sofern vorhanden – mit ihrem Nebenwohnsitz/ihren Nebenwohnsitzen erfasst sind. Im ZMR werden die Identitätsdaten (z.B. Name, Geschlecht, Geburtsdatum, ZMR-Zahl, Staatsangehörigkeit etc.) und die Wohnsitzdaten von Personen aufgenommen.

                                                                Hinweis:

                                                                Die An- bzw. Abmeldung eines Wohnsitzes in Österreich ist verpflichtend.

                                                                Das ZMR ist Ausgangspunkt der meisten elektronischen Prozesse der Bürgerin/ Bürgers mit der öffentlichen Verwaltung (E-Government). Es ist beim Bundesministerium für Inneres (BMI) eingerichtet; die Eintragungen erfolgen durch die verschiedenen Meldebehörden, Standesämter und Staatsbürgerschaftsstellen der Städte und Gemeinden Österreichs. Alle Behörden (z.B. Bezirkshauptmannschaften, Polizeibehörden) können online darauf zugreifen. Direkten Zugriff haben auf Antrag auch vom BMI geprüfte Banken, Versicherungen, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Notarinnen/Notare u.a.

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                                                                  Das Zentrale Melderegister (ZMR) ist ein öffentliches Register, in dem alle in Österreich gemeldeten Personen mit ihrem Hauptwohnsitz und – sofern vorhanden – mit ihrem Nebenwohnsitz/ihren Nebenwohnsitzen erfasst sind. Im ZMR werden die Identitätsdaten (z.B. Name, Geschlecht, Geburtsdatum, ZMR-Zahl, Staatsangehörigkeit etc.) und die Wohnsitzdaten von Personen aufgenommen.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Die An- bzw. Abmeldung eines Wohnsitzes in Österreich ist verpflichtend.

                                                                  Das ZMR ist Ausgangspunkt der meisten elektronischen Prozesse der Bürgerin/ Bürgers mit der öffentlichen Verwaltung (E-Government). Es ist beim Bundesministerium für Inneres (BMI) eingerichtet; die Eintragungen erfolgen durch die verschiedenen Meldebehörden, Standesämter und Staatsbürgerschaftsstellen der Städte und Gemeinden Österreichs. Alle Behörden (z.B. Bezirkshauptmannschaften, Polizeibehörden) können online darauf zugreifen. Direkten Zugriff haben auf Antrag auch vom BMI geprüfte Banken, Versicherungen, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Notarinnen/Notare u.a.

                                                                  Jede Person kann bei den Meldebehörden eine (kostenpflichtige) Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person verlangen. Darüber hinaus kann dort auch für sich selbst oder für eine Person, für die jemand meldepflichtig ist, eine Meldebestätigung beantragt werden.

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