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    Begriffe mit O

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Offizialdelikt

    Von einem Offizialdelikt spricht man, wenn eine strafbare Handlung von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird.

    Beispiel:
    • Mord
    • Raub
    • Diebstahl
    • Körperverletzung

    Delikt

    Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      • Raub
      • Diebstahl
      • Körperverletzung

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        • Diebstahl
        • Körperverletzung

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          Beispiel:
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          • Raub
          • Diebstahl
          • Körperverletzung

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                              Beispiel:
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                              • Raub
                              • Diebstahl
                              • Körperverletzung

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                                • Raub
                                • Diebstahl
                                • Körperverletzung

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                                  Beispiel:
                                  • Mord
                                  • Raub
                                  • Diebstahl
                                  • Körperverletzung

                                  Delikt

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                                    Beispiel:
                                    • Mord
                                    • Raub
                                    • Diebstahl
                                    • Körperverletzung

                                    Delikt

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                                      Beispiel:
                                      • Mord
                                      • Raub
                                      • Diebstahl
                                      • Körperverletzung

                                      Delikt

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                                        Offizialdelikt

                                        Von einem Offizialdelikt spricht man, wenn eine strafbare Handlung von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird.

                                        Beispiel:
                                        • Mord
                                        • Raub
                                        • Diebstahl
                                        • Körperverletzung

                                        Delikt

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                                          Offizialdelikt

                                          Von einem Offizialdelikt spricht man, wenn eine strafbare Handlung von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird.

                                          Beispiel:
                                          • Mord
                                          • Raub
                                          • Diebstahl
                                          • Körperverletzung

                                          Delikt

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                                            Offizialdelikt

                                            Von einem Offizialdelikt spricht man, wenn eine strafbare Handlung von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird.

                                            Beispiel:
                                            • Mord
                                            • Raub
                                            • Diebstahl
                                            • Körperverletzung

                                            Delikt

                                            Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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                                              Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                              Offizialdelikt

                                              Von einem Offizialdelikt spricht man, wenn eine strafbare Handlung von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird.

                                              Beispiel:
                                              • Mord
                                              • Raub
                                              • Diebstahl
                                              • Körperverletzung

                                              Delikt

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                                                Offizialdelikt

                                                Von einem Offizialdelikt spricht man, wenn eine strafbare Handlung von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird.

                                                Beispiel:
                                                • Mord
                                                • Raub
                                                • Diebstahl
                                                • Körperverletzung

                                                Delikt

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                                                  Offizialdelikt

                                                  Von einem Offizialdelikt spricht man, wenn eine strafbare Handlung von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird.

                                                  Beispiel:
                                                  • Mord
                                                  • Raub
                                                  • Diebstahl
                                                  • Körperverletzung

                                                  Delikt

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                                                    Offizialdelikt

                                                    Von einem Offizialdelikt spricht man, wenn eine strafbare Handlung von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird.

                                                    Beispiel:
                                                    • Mord
                                                    • Raub
                                                    • Diebstahl
                                                    • Körperverletzung

                                                    Delikt

                                                    Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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                                                      Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                      Offizialdelikt

                                                      Von einem Offizialdelikt spricht man, wenn eine strafbare Handlung von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird.

                                                      Beispiel:
                                                      • Mord
                                                      • Raub
                                                      • Diebstahl
                                                      • Körperverletzung

                                                      Delikt

                                                      Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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                                                        Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                        Offizialdelikt

                                                        Von einem Offizialdelikt spricht man, wenn eine strafbare Handlung von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird.

                                                        Beispiel:
                                                        • Mord
                                                        • Raub
                                                        • Diebstahl
                                                        • Körperverletzung

                                                        Delikt

                                                        Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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                                                          Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                          Offizialdelikt

                                                          Von einem Offizialdelikt spricht man, wenn eine strafbare Handlung von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird.

                                                          Beispiel:
                                                          • Mord
                                                          • Raub
                                                          • Diebstahl
                                                          • Körperverletzung

                                                          Delikt

                                                          Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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                                                            Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                            Offizialdelikt

                                                            Von einem Offizialdelikt spricht man, wenn eine strafbare Handlung von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird.

                                                            Beispiel:
                                                            • Mord
                                                            • Raub
                                                            • Diebstahl
                                                            • Körperverletzung

                                                            Delikt

                                                            Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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                                                              Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                              Offizialdelikt

                                                              Von einem Offizialdelikt spricht man, wenn eine strafbare Handlung von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird.

                                                              Beispiel:
                                                              • Mord
                                                              • Raub
                                                              • Diebstahl
                                                              • Körperverletzung

                                                              Delikt

                                                              Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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                                                                Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                Offizialdelikt

                                                                Von einem Offizialdelikt spricht man, wenn eine strafbare Handlung von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird.

                                                                Beispiel:
                                                                • Mord
                                                                • Raub
                                                                • Diebstahl
                                                                • Körperverletzung

                                                                Delikt

                                                                Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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                                                                  Begriffe mit O

                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                  Offizialdelikt

                                                                  Von einem Offizialdelikt spricht man, wenn eine strafbare Handlung von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird.

                                                                  Beispiel:
                                                                  • Mord
                                                                  • Raub
                                                                  • Diebstahl
                                                                  • Körperverletzung

                                                                  Delikt

                                                                  Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion