oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.
Ob vom Desktop aus oder via Handy–App: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.
Absetzbetrag
Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.
Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
- Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- Pendlereuro
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.
Absetzbetrag
Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.
Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
- Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- Pendlereuro
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.
Absetzbetrag
Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.
Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
- Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- Pendlereuro
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.
Absetzbetrag
Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.
Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
- Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- Pendlereuro
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.
Absetzbetrag
Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.
Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
- Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- Pendlereuro
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.
Absetzbetrag
Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.
Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
- Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- Pendlereuro
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.
Absetzbetrag
Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.
Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
- Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- Pendlereuro
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.
Absetzbetrag
Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.
Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
- Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- Pendlereuro
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.
Absetzbetrag
Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.
Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
- Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- Pendlereuro
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.
Absetzbetrag
Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.
Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
- Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- Pendlereuro
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.
Absetzbetrag
Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.
Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
- Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- Pendlereuro
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.
Absetzbetrag
Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.
Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
- Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- Pendlereuro
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.
Absetzbetrag
Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.
Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
- Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- Pendlereuro
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.
Absetzbetrag
Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.
Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
- Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- Pendlereuro
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.
Absetzbetrag
Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.
Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
- Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- Pendlereuro
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.
Absetzbetrag
Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.
Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
- Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- Pendlereuro
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.
Absetzbetrag
Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.
Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
- Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- Pendlereuro
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.
Absetzbetrag
Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.
Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
- Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- Pendlereuro
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.
Absetzbetrag
Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.
Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
- Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- Pendlereuro
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.
Absetzbetrag
Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.
Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
- Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- Pendlereuro
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.
Absetzbetrag
Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.
Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
- Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- Pendlereuro
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.
Absetzbetrag
Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.
Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
- Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- Pendlereuro
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.
Absetzbetrag
Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.
Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
- Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- Pendlereuro
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.
Absetzbetrag
Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.
Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
- Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- Pendlereuro
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.
Absetzbetrag
Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.
Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
- Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- Pendlereuro
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.
Absetzbetrag
Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.
Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
- Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- Pendlereuro
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.
Absetzbetrag
Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.
Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
- Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- Pendlereuro
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.
Absetzbetrag
Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.
Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
- Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- Pendlereuro
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.
Absetzbetrag
Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.
Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
- Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- Pendlereuro
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.
Absetzbetrag
Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.
Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
- Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- Pendlereuro
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.
Absetzbetrag
Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.
Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
- Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- Pendlereuro
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.
Absetzbetrag
Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.
Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
- Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- Pendlereuro
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.