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    Begriffe mit A

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    Absetzbetrag

    Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.

    Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:

    • Verkehrsabsetzbetrag
    • Pensionistenabsetzbetrag

    Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:

    • Alleinverdienerabsetzbetrag
    • Alleinerzieherabsetzbetrag
    • Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
    • Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
    • Unterhaltsabsetzbetrag
    • Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
    • Mehrkindzuschlag
    • Pendlereuro
    • Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
    • Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag

    Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 01.03.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Begriffe mit A

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                              Absetzbetrag

                              Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.

                              Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:

                              • Verkehrsabsetzbetrag
                              • Pensionistenabsetzbetrag

                              Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:

                              • Alleinverdienerabsetzbetrag
                              • Alleinerzieherabsetzbetrag
                              • Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
                              • Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
                              • Unterhaltsabsetzbetrag
                              • Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
                              • Mehrkindzuschlag
                              • Pendlereuro
                              • Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
                              • Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag

                              Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.

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                                Absetzbetrag

                                Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.

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                                • Verkehrsabsetzbetrag
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                                  Absetzbetrag

                                  Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.

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                                    Absetzbetrag

                                    Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.

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                                    • Alleinverdienerabsetzbetrag
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                                            • Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
                                            • Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
                                            • Unterhaltsabsetzbetrag
                                            • Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
                                            • Mehrkindzuschlag
                                            • Pendlereuro
                                            • Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
                                            • Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag

                                            Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.

                                            Letzte Aktualisierung: 01.03.2024
                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Begriffe mit A

                                              Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                              Absetzbetrag

                                              Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.

                                              Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:

                                              • Verkehrsabsetzbetrag
                                              • Pensionistenabsetzbetrag

                                              Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:

                                              • Alleinverdienerabsetzbetrag
                                              • Alleinerzieherabsetzbetrag
                                              • Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
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                                              • Unterhaltsabsetzbetrag
                                              • Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
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                                              Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.

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                                                Absetzbetrag

                                                Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.

                                                Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:

                                                • Verkehrsabsetzbetrag
                                                • Pensionistenabsetzbetrag

                                                Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:

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                                                  Absetzbetrag

                                                  Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.

                                                  Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:

                                                  • Verkehrsabsetzbetrag
                                                  • Pensionistenabsetzbetrag

                                                  Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:

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                                                  • Alleinerzieherabsetzbetrag
                                                  • Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
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                                                  • Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag

                                                  Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.

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                                                    Absetzbetrag

                                                    Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.

                                                    Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:

                                                    • Verkehrsabsetzbetrag
                                                    • Pensionistenabsetzbetrag

                                                    Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:

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                                                    • Alleinerzieherabsetzbetrag
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                                                    • Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
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                                                    • Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
                                                    • Mehrkindzuschlag
                                                    • Pendlereuro
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                                                    Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.

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                                                      Absetzbetrag

                                                      Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.

                                                      Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:

                                                      • Verkehrsabsetzbetrag
                                                      • Pensionistenabsetzbetrag

                                                      Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:

                                                      • Alleinverdienerabsetzbetrag
                                                      • Alleinerzieherabsetzbetrag
                                                      • Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
                                                      • Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
                                                      • Unterhaltsabsetzbetrag
                                                      • Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
                                                      • Mehrkindzuschlag
                                                      • Pendlereuro
                                                      • Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
                                                      • Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag

                                                      Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.

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                                                        Absetzbetrag

                                                        Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.

                                                        Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:

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                                                        • Alleinerzieherabsetzbetrag
                                                        • Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
                                                        • Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
                                                        • Unterhaltsabsetzbetrag
                                                        • Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
                                                        • Mehrkindzuschlag
                                                        • Pendlereuro
                                                        • Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
                                                        • Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag

                                                        Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.

                                                        Letzte Aktualisierung: 01.03.2024
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Begriffe mit A

                                                          Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                          Absetzbetrag

                                                          Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.

                                                          Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:

                                                          • Verkehrsabsetzbetrag
                                                          • Pensionistenabsetzbetrag

                                                          Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:

                                                          • Alleinverdienerabsetzbetrag
                                                          • Alleinerzieherabsetzbetrag
                                                          • Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
                                                          • Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
                                                          • Unterhaltsabsetzbetrag
                                                          • Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
                                                          • Mehrkindzuschlag
                                                          • Pendlereuro
                                                          • Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
                                                          • Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag

                                                          Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.

                                                          Letzte Aktualisierung: 01.03.2024
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Begriffe mit A

                                                            Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                            Absetzbetrag

                                                            Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.

                                                            Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:

                                                            • Verkehrsabsetzbetrag
                                                            • Pensionistenabsetzbetrag

                                                            Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:

                                                            • Alleinverdienerabsetzbetrag
                                                            • Alleinerzieherabsetzbetrag
                                                            • Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
                                                            • Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
                                                            • Unterhaltsabsetzbetrag
                                                            • Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
                                                            • Mehrkindzuschlag
                                                            • Pendlereuro
                                                            • Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
                                                            • Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag

                                                            Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.

                                                            Letzte Aktualisierung: 01.03.2024
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                              Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                              Absetzbetrag

                                                              Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.

                                                              Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:

                                                              • Verkehrsabsetzbetrag
                                                              • Pensionistenabsetzbetrag

                                                              Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:

                                                              • Alleinverdienerabsetzbetrag
                                                              • Alleinerzieherabsetzbetrag
                                                              • Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
                                                              • Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
                                                              • Unterhaltsabsetzbetrag
                                                              • Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
                                                              • Mehrkindzuschlag
                                                              • Pendlereuro
                                                              • Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
                                                              • Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag

                                                              Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.

                                                              Letzte Aktualisierung: 01.03.2024
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                                Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                Absetzbetrag

                                                                Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.

                                                                Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:

                                                                • Verkehrsabsetzbetrag
                                                                • Pensionistenabsetzbetrag

                                                                Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:

                                                                • Alleinverdienerabsetzbetrag
                                                                • Alleinerzieherabsetzbetrag
                                                                • Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
                                                                • Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
                                                                • Unterhaltsabsetzbetrag
                                                                • Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
                                                                • Mehrkindzuschlag
                                                                • Pendlereuro
                                                                • Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
                                                                • Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag

                                                                Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.

                                                                Letzte Aktualisierung: 01.03.2024
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                  Absetzbetrag

                                                                  Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.

                                                                  Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:

                                                                  • Verkehrsabsetzbetrag
                                                                  • Pensionistenabsetzbetrag

                                                                  Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:

                                                                  • Alleinverdienerabsetzbetrag
                                                                  • Alleinerzieherabsetzbetrag
                                                                  • Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
                                                                  • Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
                                                                  • Unterhaltsabsetzbetrag
                                                                  • Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
                                                                  • Mehrkindzuschlag
                                                                  • Pendlereuro
                                                                  • Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
                                                                  • Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag

                                                                  Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 01.03.2024
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion