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    Begriffe mit K

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    Kataster

    Der Kataster (früher: Grundsteuerkataster) ist eine von den Vermessungsämtern geführte öffentliche Einrichtung zur Ersichtlichmachung bestimmter tatsächlicher Grundstücksverhältnisse (z.B. Lage, Fläche, Nutzung) und – soweit der Grenzkataster angelegt worden ist – zum verbindlichen Nachweis der Grenzen.

    Der Kataster besteht aus:

    • Grundstücksverzeichnis
    • Koordinatenverzeichnis
    • Katastralmappe
    • Technischen Unterlagen für die Ersichtlichmachungen
    • Technischen Unterlagen zur Lagebestimmung der Festpunkte
    • Grenzen der Grundstücke
    Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                        Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                        Kataster

                                        Der Kataster (früher: Grundsteuerkataster) ist eine von den Vermessungsämtern geführte öffentliche Einrichtung zur Ersichtlichmachung bestimmter tatsächlicher Grundstücksverhältnisse (z.B. Lage, Fläche, Nutzung) und – soweit der Grenzkataster angelegt worden ist – zum verbindlichen Nachweis der Grenzen.

                                        Der Kataster besteht aus:

                                        • Grundstücksverzeichnis
                                        • Koordinatenverzeichnis
                                        • Katastralmappe
                                        • Technischen Unterlagen für die Ersichtlichmachungen
                                        • Technischen Unterlagen zur Lagebestimmung der Festpunkte
                                        • Grenzen der Grundstücke
                                        Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
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                                          Kataster

                                          Der Kataster (früher: Grundsteuerkataster) ist eine von den Vermessungsämtern geführte öffentliche Einrichtung zur Ersichtlichmachung bestimmter tatsächlicher Grundstücksverhältnisse (z.B. Lage, Fläche, Nutzung) und – soweit der Grenzkataster angelegt worden ist – zum verbindlichen Nachweis der Grenzen.

                                          Der Kataster besteht aus:

                                          • Grundstücksverzeichnis
                                          • Koordinatenverzeichnis
                                          • Katastralmappe
                                          • Technischen Unterlagen für die Ersichtlichmachungen
                                          • Technischen Unterlagen zur Lagebestimmung der Festpunkte
                                          • Grenzen der Grundstücke
                                          Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
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                                            Kataster

                                            Der Kataster (früher: Grundsteuerkataster) ist eine von den Vermessungsämtern geführte öffentliche Einrichtung zur Ersichtlichmachung bestimmter tatsächlicher Grundstücksverhältnisse (z.B. Lage, Fläche, Nutzung) und – soweit der Grenzkataster angelegt worden ist – zum verbindlichen Nachweis der Grenzen.

                                            Der Kataster besteht aus:

                                            • Grundstücksverzeichnis
                                            • Koordinatenverzeichnis
                                            • Katastralmappe
                                            • Technischen Unterlagen für die Ersichtlichmachungen
                                            • Technischen Unterlagen zur Lagebestimmung der Festpunkte
                                            • Grenzen der Grundstücke
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                                              Kataster

                                              Der Kataster (früher: Grundsteuerkataster) ist eine von den Vermessungsämtern geführte öffentliche Einrichtung zur Ersichtlichmachung bestimmter tatsächlicher Grundstücksverhältnisse (z.B. Lage, Fläche, Nutzung) und – soweit der Grenzkataster angelegt worden ist – zum verbindlichen Nachweis der Grenzen.

                                              Der Kataster besteht aus:

                                              • Grundstücksverzeichnis
                                              • Koordinatenverzeichnis
                                              • Katastralmappe
                                              • Technischen Unterlagen für die Ersichtlichmachungen
                                              • Technischen Unterlagen zur Lagebestimmung der Festpunkte
                                              • Grenzen der Grundstücke
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                                                Kataster

                                                Der Kataster (früher: Grundsteuerkataster) ist eine von den Vermessungsämtern geführte öffentliche Einrichtung zur Ersichtlichmachung bestimmter tatsächlicher Grundstücksverhältnisse (z.B. Lage, Fläche, Nutzung) und – soweit der Grenzkataster angelegt worden ist – zum verbindlichen Nachweis der Grenzen.

                                                Der Kataster besteht aus:

                                                • Grundstücksverzeichnis
                                                • Koordinatenverzeichnis
                                                • Katastralmappe
                                                • Technischen Unterlagen für die Ersichtlichmachungen
                                                • Technischen Unterlagen zur Lagebestimmung der Festpunkte
                                                • Grenzen der Grundstücke
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                                                  Kataster

                                                  Der Kataster (früher: Grundsteuerkataster) ist eine von den Vermessungsämtern geführte öffentliche Einrichtung zur Ersichtlichmachung bestimmter tatsächlicher Grundstücksverhältnisse (z.B. Lage, Fläche, Nutzung) und – soweit der Grenzkataster angelegt worden ist – zum verbindlichen Nachweis der Grenzen.

                                                  Der Kataster besteht aus:

                                                  • Grundstücksverzeichnis
                                                  • Koordinatenverzeichnis
                                                  • Katastralmappe
                                                  • Technischen Unterlagen für die Ersichtlichmachungen
                                                  • Technischen Unterlagen zur Lagebestimmung der Festpunkte
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                                                    Kataster

                                                    Der Kataster (früher: Grundsteuerkataster) ist eine von den Vermessungsämtern geführte öffentliche Einrichtung zur Ersichtlichmachung bestimmter tatsächlicher Grundstücksverhältnisse (z.B. Lage, Fläche, Nutzung) und – soweit der Grenzkataster angelegt worden ist – zum verbindlichen Nachweis der Grenzen.

                                                    Der Kataster besteht aus:

                                                    • Grundstücksverzeichnis
                                                    • Koordinatenverzeichnis
                                                    • Katastralmappe
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                                                    • Grenzen der Grundstücke
                                                    Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
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                                                      Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                      Kataster

                                                      Der Kataster (früher: Grundsteuerkataster) ist eine von den Vermessungsämtern geführte öffentliche Einrichtung zur Ersichtlichmachung bestimmter tatsächlicher Grundstücksverhältnisse (z.B. Lage, Fläche, Nutzung) und – soweit der Grenzkataster angelegt worden ist – zum verbindlichen Nachweis der Grenzen.

                                                      Der Kataster besteht aus:

                                                      • Grundstücksverzeichnis
                                                      • Koordinatenverzeichnis
                                                      • Katastralmappe
                                                      • Technischen Unterlagen für die Ersichtlichmachungen
                                                      • Technischen Unterlagen zur Lagebestimmung der Festpunkte
                                                      • Grenzen der Grundstücke
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                                                        Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                        Kataster

                                                        Der Kataster (früher: Grundsteuerkataster) ist eine von den Vermessungsämtern geführte öffentliche Einrichtung zur Ersichtlichmachung bestimmter tatsächlicher Grundstücksverhältnisse (z.B. Lage, Fläche, Nutzung) und – soweit der Grenzkataster angelegt worden ist – zum verbindlichen Nachweis der Grenzen.

                                                        Der Kataster besteht aus:

                                                        • Grundstücksverzeichnis
                                                        • Koordinatenverzeichnis
                                                        • Katastralmappe
                                                        • Technischen Unterlagen für die Ersichtlichmachungen
                                                        • Technischen Unterlagen zur Lagebestimmung der Festpunkte
                                                        • Grenzen der Grundstücke
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                                                          Kataster

                                                          Der Kataster (früher: Grundsteuerkataster) ist eine von den Vermessungsämtern geführte öffentliche Einrichtung zur Ersichtlichmachung bestimmter tatsächlicher Grundstücksverhältnisse (z.B. Lage, Fläche, Nutzung) und – soweit der Grenzkataster angelegt worden ist – zum verbindlichen Nachweis der Grenzen.

                                                          Der Kataster besteht aus:

                                                          • Grundstücksverzeichnis
                                                          • Koordinatenverzeichnis
                                                          • Katastralmappe
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                                                          Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
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                                                            Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                            Kataster

                                                            Der Kataster (früher: Grundsteuerkataster) ist eine von den Vermessungsämtern geführte öffentliche Einrichtung zur Ersichtlichmachung bestimmter tatsächlicher Grundstücksverhältnisse (z.B. Lage, Fläche, Nutzung) und – soweit der Grenzkataster angelegt worden ist – zum verbindlichen Nachweis der Grenzen.

                                                            Der Kataster besteht aus:

                                                            • Grundstücksverzeichnis
                                                            • Koordinatenverzeichnis
                                                            • Katastralmappe
                                                            • Technischen Unterlagen für die Ersichtlichmachungen
                                                            • Technischen Unterlagen zur Lagebestimmung der Festpunkte
                                                            • Grenzen der Grundstücke
                                                            Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
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                                                              Kataster

                                                              Der Kataster (früher: Grundsteuerkataster) ist eine von den Vermessungsämtern geführte öffentliche Einrichtung zur Ersichtlichmachung bestimmter tatsächlicher Grundstücksverhältnisse (z.B. Lage, Fläche, Nutzung) und – soweit der Grenzkataster angelegt worden ist – zum verbindlichen Nachweis der Grenzen.

                                                              Der Kataster besteht aus:

                                                              • Grundstücksverzeichnis
                                                              • Koordinatenverzeichnis
                                                              • Katastralmappe
                                                              • Technischen Unterlagen für die Ersichtlichmachungen
                                                              • Technischen Unterlagen zur Lagebestimmung der Festpunkte
                                                              • Grenzen der Grundstücke
                                                              Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
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                                                                Kataster

                                                                Der Kataster (früher: Grundsteuerkataster) ist eine von den Vermessungsämtern geführte öffentliche Einrichtung zur Ersichtlichmachung bestimmter tatsächlicher Grundstücksverhältnisse (z.B. Lage, Fläche, Nutzung) und – soweit der Grenzkataster angelegt worden ist – zum verbindlichen Nachweis der Grenzen.

                                                                Der Kataster besteht aus:

                                                                • Grundstücksverzeichnis
                                                                • Koordinatenverzeichnis
                                                                • Katastralmappe
                                                                • Technischen Unterlagen für die Ersichtlichmachungen
                                                                • Technischen Unterlagen zur Lagebestimmung der Festpunkte
                                                                • Grenzen der Grundstücke
                                                                Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
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                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                  Kataster

                                                                  Der Kataster (früher: Grundsteuerkataster) ist eine von den Vermessungsämtern geführte öffentliche Einrichtung zur Ersichtlichmachung bestimmter tatsächlicher Grundstücksverhältnisse (z.B. Lage, Fläche, Nutzung) und – soweit der Grenzkataster angelegt worden ist – zum verbindlichen Nachweis der Grenzen.

                                                                  Der Kataster besteht aus:

                                                                  • Grundstücksverzeichnis
                                                                  • Koordinatenverzeichnis
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                                                                  • Technischen Unterlagen für die Ersichtlichmachungen
                                                                  • Technischen Unterlagen zur Lagebestimmung der Festpunkte
                                                                  • Grenzen der Grundstücke
                                                                  Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
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