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    Fachkräftestipendium

    Aktuelle Informationen zum Fachkräftestipendium: Geförderte Ausbildungen in Mangelberufen in den Bereichen MINT, Gesundheit/Soziales und Umwelt/Ökologie

    Das Fachkräftestipendium unterstützt Ausbildungen in jene Berufe, in denen der Mangel an Facharbeitskräften besonders groß ist. Gefördert werden damit Ausbildungen in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Gesundheit und Soziales. Über den MINT-Bereich sind auch technische Ausbildungen mit Umweltschwerpunkt förderbar. Im Bereich Gesundheit und Soziales können Ausbildungen in der medizinischen Assistenz, der medizinischen Verwaltung sowie in der Elementar- und Sozialpädagogik unterstützt werden. Für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ist seit Jänner 2023 stattdessen das Pflegestipendium in Kraft. Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können außerdem Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (→ USP) in allen Lehrberufen mit Unterstützung des Fachkräftestipendiums absolvieren.

    Ziel ist die Höherqualifizierung von Arbeitskräften (karenziert oder arbeitssuchend), um deren Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ebenso soll das Stipendium Personen, die in der Vergangenheit bereits Ausbildungen in den genannten Bereichen begonnen haben, die Möglichkeit bieten, diese durch Ergänzungsqualifikationen abzuschließen. Ausbildungen sind förderbar, wenn sie in der Liste förderbarer Ausbildungen des Arbeitsmarktservice (AMS) angeführt sind, spätestens am 31. Dezember 2025 beginnen und zur Gänze in Österreich absolviert werden.

    Zielgruppe

    • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (für die Dauer der Ausbildung karenziert),
    • Arbeitsuchende und
    • Selbstständige, deren Gewerbe ruht

    mit Wohnsitz in Österreich, die höchstens eine Ausbildung auf Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) aufweisen - das sind Abschlüsse unter Meister-, Fachhochschul- oder Hochschulniveau.

    Voraussetzungen

    • 208 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige unselbstständige oder pensionsversicherungspflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre,
    • Bildungs- und Karriereberatung vor Antritt des Stipendiums und
    • gegebenenfalls erfolgreiche Aufnahmeprüfung.
    Achtung:

    Das Fachkräftestipendium kann nur dann gewährt werden, wenn es Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist. Achten Sie daher darauf, vor einer geplanten Ausbildung frühzeitig einen Termin in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu vereinbaren.

    Förderbare Ausbildungen

    • Vollzeitausbildungen (mindestens 20 Wochenstunden)
    • mit einem formalen Bildungsabschluss
    • unter Fachhochschulniveau
    • in den ausgewählten Bereichen: Gesundheit/Soziales, Umwelt/Ökologie und MINT sowie für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss: Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung unabhängig vom Lehrberuf

    Das Fachkräftestipendium kann für die Dauer der Ausbildung, insgesamt mindestens drei Monate und längstens drei Jahre gewährt werden. Der Ausbildungsfortschritt ist laufend zu belegen.

    Hinweis:

    Die Liste der förderbaren Ausbildungen wird regelmäßig vom sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice überarbeitet und ist auf der Website des AMS abrufbar.

    Stipendium

    • Das Fachkräftestipendium garantiert einen Mindeststandard in Höhe der Ausgleichszulage (Wert 2025: 40,40 Euro pro Tag) für die Dauer der Ausbildung (maximal drei Jahre). Arbeitssuchenden wird für die Dauer der Ausbildung die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) weiter gewährt, dies kann individuell ein höherer Tagsatz sein.
    • Bezieherinnen/Bezieher des Stipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
    • Rückzahlung, wenn die Nachweispflicht grob verletzt wird
    • Zuverdienstgrenze: ASVG - Geringfügigkeitsgrenze
    • Ausbildungskosten werden nicht übernommen. Ausnahme: Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können parallel eine Beihilfe zu den Kurskosten erhalten.

    Das Fachkräftestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Parallel zum Fachkräftestipendium werden keine weiteren Beihilfen des Arbeitsmarktservice oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung gewährt, mit Ausnahme der Kinderbetreuungsbeihilfe.

    Eine geringfügige Beschäftigung parallel zum Bezug des Fachkräftestipendiums ist möglich.

    Hinweis:

    Das Fachkräftestipendium kann grundsätzlich mit einer vorangehenden Bildungskarenz kombiniert werden, muss jedoch vor Antritt der Ausbildung - nicht erst vor dem Auslaufen des Weiterbildungsgeldbezugs! - beim Arbeitsmarktservice beantragt werden.

    Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

      Fachkräftestipendium

      Aktuelle Informationen zum Fachkräftestipendium: Geförderte Ausbildungen in Mangelberufen in den Bereichen MINT, Gesundheit/Soziales und Umwelt/Ökologie

      Das Fachkräftestipendium unterstützt Ausbildungen in jene Berufe, in denen der Mangel an Facharbeitskräften besonders groß ist. Gefördert werden damit Ausbildungen in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Gesundheit und Soziales. Über den MINT-Bereich sind auch technische Ausbildungen mit Umweltschwerpunkt förderbar. Im Bereich Gesundheit und Soziales können Ausbildungen in der medizinischen Assistenz, der medizinischen Verwaltung sowie in der Elementar- und Sozialpädagogik unterstützt werden. Für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ist seit Jänner 2023 stattdessen das Pflegestipendium in Kraft. Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können außerdem Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (→ USP) in allen Lehrberufen mit Unterstützung des Fachkräftestipendiums absolvieren.

      Ziel ist die Höherqualifizierung von Arbeitskräften (karenziert oder arbeitssuchend), um deren Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ebenso soll das Stipendium Personen, die in der Vergangenheit bereits Ausbildungen in den genannten Bereichen begonnen haben, die Möglichkeit bieten, diese durch Ergänzungsqualifikationen abzuschließen. Ausbildungen sind förderbar, wenn sie in der Liste förderbarer Ausbildungen des Arbeitsmarktservice (AMS) angeführt sind, spätestens am 31. Dezember 2025 beginnen und zur Gänze in Österreich absolviert werden.

      Zielgruppe

      • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (für die Dauer der Ausbildung karenziert),
      • Arbeitsuchende und
      • Selbstständige, deren Gewerbe ruht

      mit Wohnsitz in Österreich, die höchstens eine Ausbildung auf Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) aufweisen - das sind Abschlüsse unter Meister-, Fachhochschul- oder Hochschulniveau.

      Voraussetzungen

      • 208 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige unselbstständige oder pensionsversicherungspflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre,
      • Bildungs- und Karriereberatung vor Antritt des Stipendiums und
      • gegebenenfalls erfolgreiche Aufnahmeprüfung.
      Achtung:

      Das Fachkräftestipendium kann nur dann gewährt werden, wenn es Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist. Achten Sie daher darauf, vor einer geplanten Ausbildung frühzeitig einen Termin in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu vereinbaren.

      Förderbare Ausbildungen

      • Vollzeitausbildungen (mindestens 20 Wochenstunden)
      • mit einem formalen Bildungsabschluss
      • unter Fachhochschulniveau
      • in den ausgewählten Bereichen: Gesundheit/Soziales, Umwelt/Ökologie und MINT sowie für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss: Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung unabhängig vom Lehrberuf

      Das Fachkräftestipendium kann für die Dauer der Ausbildung, insgesamt mindestens drei Monate und längstens drei Jahre gewährt werden. Der Ausbildungsfortschritt ist laufend zu belegen.

      Hinweis:

      Die Liste der förderbaren Ausbildungen wird regelmäßig vom sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice überarbeitet und ist auf der Website des AMS abrufbar.

      Stipendium

      • Das Fachkräftestipendium garantiert einen Mindeststandard in Höhe der Ausgleichszulage (Wert 2025: 40,40 Euro pro Tag) für die Dauer der Ausbildung (maximal drei Jahre). Arbeitssuchenden wird für die Dauer der Ausbildung die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) weiter gewährt, dies kann individuell ein höherer Tagsatz sein.
      • Bezieherinnen/Bezieher des Stipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
      • Rückzahlung, wenn die Nachweispflicht grob verletzt wird
      • Zuverdienstgrenze: ASVG - Geringfügigkeitsgrenze
      • Ausbildungskosten werden nicht übernommen. Ausnahme: Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können parallel eine Beihilfe zu den Kurskosten erhalten.

      Das Fachkräftestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Parallel zum Fachkräftestipendium werden keine weiteren Beihilfen des Arbeitsmarktservice oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung gewährt, mit Ausnahme der Kinderbetreuungsbeihilfe.

      Eine geringfügige Beschäftigung parallel zum Bezug des Fachkräftestipendiums ist möglich.

      Hinweis:

      Das Fachkräftestipendium kann grundsätzlich mit einer vorangehenden Bildungskarenz kombiniert werden, muss jedoch vor Antritt der Ausbildung - nicht erst vor dem Auslaufen des Weiterbildungsgeldbezugs! - beim Arbeitsmarktservice beantragt werden.

      Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

        Fachkräftestipendium

        Aktuelle Informationen zum Fachkräftestipendium: Geförderte Ausbildungen in Mangelberufen in den Bereichen MINT, Gesundheit/Soziales und Umwelt/Ökologie

        Das Fachkräftestipendium unterstützt Ausbildungen in jene Berufe, in denen der Mangel an Facharbeitskräften besonders groß ist. Gefördert werden damit Ausbildungen in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Gesundheit und Soziales. Über den MINT-Bereich sind auch technische Ausbildungen mit Umweltschwerpunkt förderbar. Im Bereich Gesundheit und Soziales können Ausbildungen in der medizinischen Assistenz, der medizinischen Verwaltung sowie in der Elementar- und Sozialpädagogik unterstützt werden. Für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ist seit Jänner 2023 stattdessen das Pflegestipendium in Kraft. Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können außerdem Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (→ USP) in allen Lehrberufen mit Unterstützung des Fachkräftestipendiums absolvieren.

        Ziel ist die Höherqualifizierung von Arbeitskräften (karenziert oder arbeitssuchend), um deren Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ebenso soll das Stipendium Personen, die in der Vergangenheit bereits Ausbildungen in den genannten Bereichen begonnen haben, die Möglichkeit bieten, diese durch Ergänzungsqualifikationen abzuschließen. Ausbildungen sind förderbar, wenn sie in der Liste förderbarer Ausbildungen des Arbeitsmarktservice (AMS) angeführt sind, spätestens am 31. Dezember 2025 beginnen und zur Gänze in Österreich absolviert werden.

        Zielgruppe

        • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (für die Dauer der Ausbildung karenziert),
        • Arbeitsuchende und
        • Selbstständige, deren Gewerbe ruht

        mit Wohnsitz in Österreich, die höchstens eine Ausbildung auf Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) aufweisen - das sind Abschlüsse unter Meister-, Fachhochschul- oder Hochschulniveau.

        Voraussetzungen

        • 208 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige unselbstständige oder pensionsversicherungspflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre,
        • Bildungs- und Karriereberatung vor Antritt des Stipendiums und
        • gegebenenfalls erfolgreiche Aufnahmeprüfung.
        Achtung:

        Das Fachkräftestipendium kann nur dann gewährt werden, wenn es Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist. Achten Sie daher darauf, vor einer geplanten Ausbildung frühzeitig einen Termin in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu vereinbaren.

        Förderbare Ausbildungen

        • Vollzeitausbildungen (mindestens 20 Wochenstunden)
        • mit einem formalen Bildungsabschluss
        • unter Fachhochschulniveau
        • in den ausgewählten Bereichen: Gesundheit/Soziales, Umwelt/Ökologie und MINT sowie für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss: Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung unabhängig vom Lehrberuf

        Das Fachkräftestipendium kann für die Dauer der Ausbildung, insgesamt mindestens drei Monate und längstens drei Jahre gewährt werden. Der Ausbildungsfortschritt ist laufend zu belegen.

        Hinweis:

        Die Liste der förderbaren Ausbildungen wird regelmäßig vom sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice überarbeitet und ist auf der Website des AMS abrufbar.

        Stipendium

        • Das Fachkräftestipendium garantiert einen Mindeststandard in Höhe der Ausgleichszulage (Wert 2025: 40,40 Euro pro Tag) für die Dauer der Ausbildung (maximal drei Jahre). Arbeitssuchenden wird für die Dauer der Ausbildung die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) weiter gewährt, dies kann individuell ein höherer Tagsatz sein.
        • Bezieherinnen/Bezieher des Stipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
        • Rückzahlung, wenn die Nachweispflicht grob verletzt wird
        • Zuverdienstgrenze: ASVG - Geringfügigkeitsgrenze
        • Ausbildungskosten werden nicht übernommen. Ausnahme: Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können parallel eine Beihilfe zu den Kurskosten erhalten.

        Das Fachkräftestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Parallel zum Fachkräftestipendium werden keine weiteren Beihilfen des Arbeitsmarktservice oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung gewährt, mit Ausnahme der Kinderbetreuungsbeihilfe.

        Eine geringfügige Beschäftigung parallel zum Bezug des Fachkräftestipendiums ist möglich.

        Hinweis:

        Das Fachkräftestipendium kann grundsätzlich mit einer vorangehenden Bildungskarenz kombiniert werden, muss jedoch vor Antritt der Ausbildung - nicht erst vor dem Auslaufen des Weiterbildungsgeldbezugs! - beim Arbeitsmarktservice beantragt werden.

        Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

          Fachkräftestipendium

          Aktuelle Informationen zum Fachkräftestipendium: Geförderte Ausbildungen in Mangelberufen in den Bereichen MINT, Gesundheit/Soziales und Umwelt/Ökologie

          Das Fachkräftestipendium unterstützt Ausbildungen in jene Berufe, in denen der Mangel an Facharbeitskräften besonders groß ist. Gefördert werden damit Ausbildungen in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Gesundheit und Soziales. Über den MINT-Bereich sind auch technische Ausbildungen mit Umweltschwerpunkt förderbar. Im Bereich Gesundheit und Soziales können Ausbildungen in der medizinischen Assistenz, der medizinischen Verwaltung sowie in der Elementar- und Sozialpädagogik unterstützt werden. Für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ist seit Jänner 2023 stattdessen das Pflegestipendium in Kraft. Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können außerdem Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (→ USP) in allen Lehrberufen mit Unterstützung des Fachkräftestipendiums absolvieren.

          Ziel ist die Höherqualifizierung von Arbeitskräften (karenziert oder arbeitssuchend), um deren Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ebenso soll das Stipendium Personen, die in der Vergangenheit bereits Ausbildungen in den genannten Bereichen begonnen haben, die Möglichkeit bieten, diese durch Ergänzungsqualifikationen abzuschließen. Ausbildungen sind förderbar, wenn sie in der Liste förderbarer Ausbildungen des Arbeitsmarktservice (AMS) angeführt sind, spätestens am 31. Dezember 2025 beginnen und zur Gänze in Österreich absolviert werden.

          Zielgruppe

          • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (für die Dauer der Ausbildung karenziert),
          • Arbeitsuchende und
          • Selbstständige, deren Gewerbe ruht

          mit Wohnsitz in Österreich, die höchstens eine Ausbildung auf Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) aufweisen - das sind Abschlüsse unter Meister-, Fachhochschul- oder Hochschulniveau.

          Voraussetzungen

          • 208 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige unselbstständige oder pensionsversicherungspflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre,
          • Bildungs- und Karriereberatung vor Antritt des Stipendiums und
          • gegebenenfalls erfolgreiche Aufnahmeprüfung.
          Achtung:

          Das Fachkräftestipendium kann nur dann gewährt werden, wenn es Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist. Achten Sie daher darauf, vor einer geplanten Ausbildung frühzeitig einen Termin in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu vereinbaren.

          Förderbare Ausbildungen

          • Vollzeitausbildungen (mindestens 20 Wochenstunden)
          • mit einem formalen Bildungsabschluss
          • unter Fachhochschulniveau
          • in den ausgewählten Bereichen: Gesundheit/Soziales, Umwelt/Ökologie und MINT sowie für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss: Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung unabhängig vom Lehrberuf

          Das Fachkräftestipendium kann für die Dauer der Ausbildung, insgesamt mindestens drei Monate und längstens drei Jahre gewährt werden. Der Ausbildungsfortschritt ist laufend zu belegen.

          Hinweis:

          Die Liste der förderbaren Ausbildungen wird regelmäßig vom sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice überarbeitet und ist auf der Website des AMS abrufbar.

          Stipendium

          • Das Fachkräftestipendium garantiert einen Mindeststandard in Höhe der Ausgleichszulage (Wert 2025: 40,40 Euro pro Tag) für die Dauer der Ausbildung (maximal drei Jahre). Arbeitssuchenden wird für die Dauer der Ausbildung die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) weiter gewährt, dies kann individuell ein höherer Tagsatz sein.
          • Bezieherinnen/Bezieher des Stipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
          • Rückzahlung, wenn die Nachweispflicht grob verletzt wird
          • Zuverdienstgrenze: ASVG - Geringfügigkeitsgrenze
          • Ausbildungskosten werden nicht übernommen. Ausnahme: Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können parallel eine Beihilfe zu den Kurskosten erhalten.

          Das Fachkräftestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Parallel zum Fachkräftestipendium werden keine weiteren Beihilfen des Arbeitsmarktservice oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung gewährt, mit Ausnahme der Kinderbetreuungsbeihilfe.

          Eine geringfügige Beschäftigung parallel zum Bezug des Fachkräftestipendiums ist möglich.

          Hinweis:

          Das Fachkräftestipendium kann grundsätzlich mit einer vorangehenden Bildungskarenz kombiniert werden, muss jedoch vor Antritt der Ausbildung - nicht erst vor dem Auslaufen des Weiterbildungsgeldbezugs! - beim Arbeitsmarktservice beantragt werden.

          Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

            Fachkräftestipendium

            Aktuelle Informationen zum Fachkräftestipendium: Geförderte Ausbildungen in Mangelberufen in den Bereichen MINT, Gesundheit/Soziales und Umwelt/Ökologie

            Das Fachkräftestipendium unterstützt Ausbildungen in jene Berufe, in denen der Mangel an Facharbeitskräften besonders groß ist. Gefördert werden damit Ausbildungen in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Gesundheit und Soziales. Über den MINT-Bereich sind auch technische Ausbildungen mit Umweltschwerpunkt förderbar. Im Bereich Gesundheit und Soziales können Ausbildungen in der medizinischen Assistenz, der medizinischen Verwaltung sowie in der Elementar- und Sozialpädagogik unterstützt werden. Für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ist seit Jänner 2023 stattdessen das Pflegestipendium in Kraft. Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können außerdem Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (→ USP) in allen Lehrberufen mit Unterstützung des Fachkräftestipendiums absolvieren.

            Ziel ist die Höherqualifizierung von Arbeitskräften (karenziert oder arbeitssuchend), um deren Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ebenso soll das Stipendium Personen, die in der Vergangenheit bereits Ausbildungen in den genannten Bereichen begonnen haben, die Möglichkeit bieten, diese durch Ergänzungsqualifikationen abzuschließen. Ausbildungen sind förderbar, wenn sie in der Liste förderbarer Ausbildungen des Arbeitsmarktservice (AMS) angeführt sind, spätestens am 31. Dezember 2025 beginnen und zur Gänze in Österreich absolviert werden.

            Zielgruppe

            • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (für die Dauer der Ausbildung karenziert),
            • Arbeitsuchende und
            • Selbstständige, deren Gewerbe ruht

            mit Wohnsitz in Österreich, die höchstens eine Ausbildung auf Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) aufweisen - das sind Abschlüsse unter Meister-, Fachhochschul- oder Hochschulniveau.

            Voraussetzungen

            • 208 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige unselbstständige oder pensionsversicherungspflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre,
            • Bildungs- und Karriereberatung vor Antritt des Stipendiums und
            • gegebenenfalls erfolgreiche Aufnahmeprüfung.
            Achtung:

            Das Fachkräftestipendium kann nur dann gewährt werden, wenn es Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist. Achten Sie daher darauf, vor einer geplanten Ausbildung frühzeitig einen Termin in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu vereinbaren.

            Förderbare Ausbildungen

            • Vollzeitausbildungen (mindestens 20 Wochenstunden)
            • mit einem formalen Bildungsabschluss
            • unter Fachhochschulniveau
            • in den ausgewählten Bereichen: Gesundheit/Soziales, Umwelt/Ökologie und MINT sowie für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss: Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung unabhängig vom Lehrberuf

            Das Fachkräftestipendium kann für die Dauer der Ausbildung, insgesamt mindestens drei Monate und längstens drei Jahre gewährt werden. Der Ausbildungsfortschritt ist laufend zu belegen.

            Hinweis:

            Die Liste der förderbaren Ausbildungen wird regelmäßig vom sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice überarbeitet und ist auf der Website des AMS abrufbar.

            Stipendium

            • Das Fachkräftestipendium garantiert einen Mindeststandard in Höhe der Ausgleichszulage (Wert 2025: 40,40 Euro pro Tag) für die Dauer der Ausbildung (maximal drei Jahre). Arbeitssuchenden wird für die Dauer der Ausbildung die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) weiter gewährt, dies kann individuell ein höherer Tagsatz sein.
            • Bezieherinnen/Bezieher des Stipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
            • Rückzahlung, wenn die Nachweispflicht grob verletzt wird
            • Zuverdienstgrenze: ASVG - Geringfügigkeitsgrenze
            • Ausbildungskosten werden nicht übernommen. Ausnahme: Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können parallel eine Beihilfe zu den Kurskosten erhalten.

            Das Fachkräftestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Parallel zum Fachkräftestipendium werden keine weiteren Beihilfen des Arbeitsmarktservice oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung gewährt, mit Ausnahme der Kinderbetreuungsbeihilfe.

            Eine geringfügige Beschäftigung parallel zum Bezug des Fachkräftestipendiums ist möglich.

            Hinweis:

            Das Fachkräftestipendium kann grundsätzlich mit einer vorangehenden Bildungskarenz kombiniert werden, muss jedoch vor Antritt der Ausbildung - nicht erst vor dem Auslaufen des Weiterbildungsgeldbezugs! - beim Arbeitsmarktservice beantragt werden.

            Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

              Fachkräftestipendium

              Aktuelle Informationen zum Fachkräftestipendium: Geförderte Ausbildungen in Mangelberufen in den Bereichen MINT, Gesundheit/Soziales und Umwelt/Ökologie

              Das Fachkräftestipendium unterstützt Ausbildungen in jene Berufe, in denen der Mangel an Facharbeitskräften besonders groß ist. Gefördert werden damit Ausbildungen in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Gesundheit und Soziales. Über den MINT-Bereich sind auch technische Ausbildungen mit Umweltschwerpunkt förderbar. Im Bereich Gesundheit und Soziales können Ausbildungen in der medizinischen Assistenz, der medizinischen Verwaltung sowie in der Elementar- und Sozialpädagogik unterstützt werden. Für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ist seit Jänner 2023 stattdessen das Pflegestipendium in Kraft. Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können außerdem Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (→ USP) in allen Lehrberufen mit Unterstützung des Fachkräftestipendiums absolvieren.

              Ziel ist die Höherqualifizierung von Arbeitskräften (karenziert oder arbeitssuchend), um deren Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ebenso soll das Stipendium Personen, die in der Vergangenheit bereits Ausbildungen in den genannten Bereichen begonnen haben, die Möglichkeit bieten, diese durch Ergänzungsqualifikationen abzuschließen. Ausbildungen sind förderbar, wenn sie in der Liste förderbarer Ausbildungen des Arbeitsmarktservice (AMS) angeführt sind, spätestens am 31. Dezember 2025 beginnen und zur Gänze in Österreich absolviert werden.

              Zielgruppe

              • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (für die Dauer der Ausbildung karenziert),
              • Arbeitsuchende und
              • Selbstständige, deren Gewerbe ruht

              mit Wohnsitz in Österreich, die höchstens eine Ausbildung auf Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) aufweisen - das sind Abschlüsse unter Meister-, Fachhochschul- oder Hochschulniveau.

              Voraussetzungen

              • 208 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige unselbstständige oder pensionsversicherungspflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre,
              • Bildungs- und Karriereberatung vor Antritt des Stipendiums und
              • gegebenenfalls erfolgreiche Aufnahmeprüfung.
              Achtung:

              Das Fachkräftestipendium kann nur dann gewährt werden, wenn es Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist. Achten Sie daher darauf, vor einer geplanten Ausbildung frühzeitig einen Termin in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu vereinbaren.

              Förderbare Ausbildungen

              • Vollzeitausbildungen (mindestens 20 Wochenstunden)
              • mit einem formalen Bildungsabschluss
              • unter Fachhochschulniveau
              • in den ausgewählten Bereichen: Gesundheit/Soziales, Umwelt/Ökologie und MINT sowie für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss: Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung unabhängig vom Lehrberuf

              Das Fachkräftestipendium kann für die Dauer der Ausbildung, insgesamt mindestens drei Monate und längstens drei Jahre gewährt werden. Der Ausbildungsfortschritt ist laufend zu belegen.

              Hinweis:

              Die Liste der förderbaren Ausbildungen wird regelmäßig vom sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice überarbeitet und ist auf der Website des AMS abrufbar.

              Stipendium

              • Das Fachkräftestipendium garantiert einen Mindeststandard in Höhe der Ausgleichszulage (Wert 2025: 40,40 Euro pro Tag) für die Dauer der Ausbildung (maximal drei Jahre). Arbeitssuchenden wird für die Dauer der Ausbildung die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) weiter gewährt, dies kann individuell ein höherer Tagsatz sein.
              • Bezieherinnen/Bezieher des Stipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
              • Rückzahlung, wenn die Nachweispflicht grob verletzt wird
              • Zuverdienstgrenze: ASVG - Geringfügigkeitsgrenze
              • Ausbildungskosten werden nicht übernommen. Ausnahme: Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können parallel eine Beihilfe zu den Kurskosten erhalten.

              Das Fachkräftestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Parallel zum Fachkräftestipendium werden keine weiteren Beihilfen des Arbeitsmarktservice oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung gewährt, mit Ausnahme der Kinderbetreuungsbeihilfe.

              Eine geringfügige Beschäftigung parallel zum Bezug des Fachkräftestipendiums ist möglich.

              Hinweis:

              Das Fachkräftestipendium kann grundsätzlich mit einer vorangehenden Bildungskarenz kombiniert werden, muss jedoch vor Antritt der Ausbildung - nicht erst vor dem Auslaufen des Weiterbildungsgeldbezugs! - beim Arbeitsmarktservice beantragt werden.

              Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                Fachkräftestipendium

                Aktuelle Informationen zum Fachkräftestipendium: Geförderte Ausbildungen in Mangelberufen in den Bereichen MINT, Gesundheit/Soziales und Umwelt/Ökologie

                Das Fachkräftestipendium unterstützt Ausbildungen in jene Berufe, in denen der Mangel an Facharbeitskräften besonders groß ist. Gefördert werden damit Ausbildungen in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Gesundheit und Soziales. Über den MINT-Bereich sind auch technische Ausbildungen mit Umweltschwerpunkt förderbar. Im Bereich Gesundheit und Soziales können Ausbildungen in der medizinischen Assistenz, der medizinischen Verwaltung sowie in der Elementar- und Sozialpädagogik unterstützt werden. Für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ist seit Jänner 2023 stattdessen das Pflegestipendium in Kraft. Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können außerdem Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (→ USP) in allen Lehrberufen mit Unterstützung des Fachkräftestipendiums absolvieren.

                Ziel ist die Höherqualifizierung von Arbeitskräften (karenziert oder arbeitssuchend), um deren Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ebenso soll das Stipendium Personen, die in der Vergangenheit bereits Ausbildungen in den genannten Bereichen begonnen haben, die Möglichkeit bieten, diese durch Ergänzungsqualifikationen abzuschließen. Ausbildungen sind förderbar, wenn sie in der Liste förderbarer Ausbildungen des Arbeitsmarktservice (AMS) angeführt sind, spätestens am 31. Dezember 2025 beginnen und zur Gänze in Österreich absolviert werden.

                Zielgruppe

                • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (für die Dauer der Ausbildung karenziert),
                • Arbeitsuchende und
                • Selbstständige, deren Gewerbe ruht

                mit Wohnsitz in Österreich, die höchstens eine Ausbildung auf Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) aufweisen - das sind Abschlüsse unter Meister-, Fachhochschul- oder Hochschulniveau.

                Voraussetzungen

                • 208 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige unselbstständige oder pensionsversicherungspflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre,
                • Bildungs- und Karriereberatung vor Antritt des Stipendiums und
                • gegebenenfalls erfolgreiche Aufnahmeprüfung.
                Achtung:

                Das Fachkräftestipendium kann nur dann gewährt werden, wenn es Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist. Achten Sie daher darauf, vor einer geplanten Ausbildung frühzeitig einen Termin in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu vereinbaren.

                Förderbare Ausbildungen

                • Vollzeitausbildungen (mindestens 20 Wochenstunden)
                • mit einem formalen Bildungsabschluss
                • unter Fachhochschulniveau
                • in den ausgewählten Bereichen: Gesundheit/Soziales, Umwelt/Ökologie und MINT sowie für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss: Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung unabhängig vom Lehrberuf

                Das Fachkräftestipendium kann für die Dauer der Ausbildung, insgesamt mindestens drei Monate und längstens drei Jahre gewährt werden. Der Ausbildungsfortschritt ist laufend zu belegen.

                Hinweis:

                Die Liste der förderbaren Ausbildungen wird regelmäßig vom sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice überarbeitet und ist auf der Website des AMS abrufbar.

                Stipendium

                • Das Fachkräftestipendium garantiert einen Mindeststandard in Höhe der Ausgleichszulage (Wert 2025: 40,40 Euro pro Tag) für die Dauer der Ausbildung (maximal drei Jahre). Arbeitssuchenden wird für die Dauer der Ausbildung die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) weiter gewährt, dies kann individuell ein höherer Tagsatz sein.
                • Bezieherinnen/Bezieher des Stipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
                • Rückzahlung, wenn die Nachweispflicht grob verletzt wird
                • Zuverdienstgrenze: ASVG - Geringfügigkeitsgrenze
                • Ausbildungskosten werden nicht übernommen. Ausnahme: Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können parallel eine Beihilfe zu den Kurskosten erhalten.

                Das Fachkräftestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Parallel zum Fachkräftestipendium werden keine weiteren Beihilfen des Arbeitsmarktservice oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung gewährt, mit Ausnahme der Kinderbetreuungsbeihilfe.

                Eine geringfügige Beschäftigung parallel zum Bezug des Fachkräftestipendiums ist möglich.

                Hinweis:

                Das Fachkräftestipendium kann grundsätzlich mit einer vorangehenden Bildungskarenz kombiniert werden, muss jedoch vor Antritt der Ausbildung - nicht erst vor dem Auslaufen des Weiterbildungsgeldbezugs! - beim Arbeitsmarktservice beantragt werden.

                Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                  Fachkräftestipendium

                  Aktuelle Informationen zum Fachkräftestipendium: Geförderte Ausbildungen in Mangelberufen in den Bereichen MINT, Gesundheit/Soziales und Umwelt/Ökologie

                  Das Fachkräftestipendium unterstützt Ausbildungen in jene Berufe, in denen der Mangel an Facharbeitskräften besonders groß ist. Gefördert werden damit Ausbildungen in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Gesundheit und Soziales. Über den MINT-Bereich sind auch technische Ausbildungen mit Umweltschwerpunkt förderbar. Im Bereich Gesundheit und Soziales können Ausbildungen in der medizinischen Assistenz, der medizinischen Verwaltung sowie in der Elementar- und Sozialpädagogik unterstützt werden. Für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ist seit Jänner 2023 stattdessen das Pflegestipendium in Kraft. Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können außerdem Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (→ USP) in allen Lehrberufen mit Unterstützung des Fachkräftestipendiums absolvieren.

                  Ziel ist die Höherqualifizierung von Arbeitskräften (karenziert oder arbeitssuchend), um deren Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ebenso soll das Stipendium Personen, die in der Vergangenheit bereits Ausbildungen in den genannten Bereichen begonnen haben, die Möglichkeit bieten, diese durch Ergänzungsqualifikationen abzuschließen. Ausbildungen sind förderbar, wenn sie in der Liste förderbarer Ausbildungen des Arbeitsmarktservice (AMS) angeführt sind, spätestens am 31. Dezember 2025 beginnen und zur Gänze in Österreich absolviert werden.

                  Zielgruppe

                  • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (für die Dauer der Ausbildung karenziert),
                  • Arbeitsuchende und
                  • Selbstständige, deren Gewerbe ruht

                  mit Wohnsitz in Österreich, die höchstens eine Ausbildung auf Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) aufweisen - das sind Abschlüsse unter Meister-, Fachhochschul- oder Hochschulniveau.

                  Voraussetzungen

                  • 208 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige unselbstständige oder pensionsversicherungspflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre,
                  • Bildungs- und Karriereberatung vor Antritt des Stipendiums und
                  • gegebenenfalls erfolgreiche Aufnahmeprüfung.
                  Achtung:

                  Das Fachkräftestipendium kann nur dann gewährt werden, wenn es Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist. Achten Sie daher darauf, vor einer geplanten Ausbildung frühzeitig einen Termin in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu vereinbaren.

                  Förderbare Ausbildungen

                  • Vollzeitausbildungen (mindestens 20 Wochenstunden)
                  • mit einem formalen Bildungsabschluss
                  • unter Fachhochschulniveau
                  • in den ausgewählten Bereichen: Gesundheit/Soziales, Umwelt/Ökologie und MINT sowie für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss: Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung unabhängig vom Lehrberuf

                  Das Fachkräftestipendium kann für die Dauer der Ausbildung, insgesamt mindestens drei Monate und längstens drei Jahre gewährt werden. Der Ausbildungsfortschritt ist laufend zu belegen.

                  Hinweis:

                  Die Liste der förderbaren Ausbildungen wird regelmäßig vom sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice überarbeitet und ist auf der Website des AMS abrufbar.

                  Stipendium

                  • Das Fachkräftestipendium garantiert einen Mindeststandard in Höhe der Ausgleichszulage (Wert 2025: 40,40 Euro pro Tag) für die Dauer der Ausbildung (maximal drei Jahre). Arbeitssuchenden wird für die Dauer der Ausbildung die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) weiter gewährt, dies kann individuell ein höherer Tagsatz sein.
                  • Bezieherinnen/Bezieher des Stipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
                  • Rückzahlung, wenn die Nachweispflicht grob verletzt wird
                  • Zuverdienstgrenze: ASVG - Geringfügigkeitsgrenze
                  • Ausbildungskosten werden nicht übernommen. Ausnahme: Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können parallel eine Beihilfe zu den Kurskosten erhalten.

                  Das Fachkräftestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Parallel zum Fachkräftestipendium werden keine weiteren Beihilfen des Arbeitsmarktservice oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung gewährt, mit Ausnahme der Kinderbetreuungsbeihilfe.

                  Eine geringfügige Beschäftigung parallel zum Bezug des Fachkräftestipendiums ist möglich.

                  Hinweis:

                  Das Fachkräftestipendium kann grundsätzlich mit einer vorangehenden Bildungskarenz kombiniert werden, muss jedoch vor Antritt der Ausbildung - nicht erst vor dem Auslaufen des Weiterbildungsgeldbezugs! - beim Arbeitsmarktservice beantragt werden.

                  Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                    Fachkräftestipendium

                    Aktuelle Informationen zum Fachkräftestipendium: Geförderte Ausbildungen in Mangelberufen in den Bereichen MINT, Gesundheit/Soziales und Umwelt/Ökologie

                    Das Fachkräftestipendium unterstützt Ausbildungen in jene Berufe, in denen der Mangel an Facharbeitskräften besonders groß ist. Gefördert werden damit Ausbildungen in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Gesundheit und Soziales. Über den MINT-Bereich sind auch technische Ausbildungen mit Umweltschwerpunkt förderbar. Im Bereich Gesundheit und Soziales können Ausbildungen in der medizinischen Assistenz, der medizinischen Verwaltung sowie in der Elementar- und Sozialpädagogik unterstützt werden. Für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ist seit Jänner 2023 stattdessen das Pflegestipendium in Kraft. Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können außerdem Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (→ USP) in allen Lehrberufen mit Unterstützung des Fachkräftestipendiums absolvieren.

                    Ziel ist die Höherqualifizierung von Arbeitskräften (karenziert oder arbeitssuchend), um deren Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ebenso soll das Stipendium Personen, die in der Vergangenheit bereits Ausbildungen in den genannten Bereichen begonnen haben, die Möglichkeit bieten, diese durch Ergänzungsqualifikationen abzuschließen. Ausbildungen sind förderbar, wenn sie in der Liste förderbarer Ausbildungen des Arbeitsmarktservice (AMS) angeführt sind, spätestens am 31. Dezember 2025 beginnen und zur Gänze in Österreich absolviert werden.

                    Zielgruppe

                    • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (für die Dauer der Ausbildung karenziert),
                    • Arbeitsuchende und
                    • Selbstständige, deren Gewerbe ruht

                    mit Wohnsitz in Österreich, die höchstens eine Ausbildung auf Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) aufweisen - das sind Abschlüsse unter Meister-, Fachhochschul- oder Hochschulniveau.

                    Voraussetzungen

                    • 208 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige unselbstständige oder pensionsversicherungspflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre,
                    • Bildungs- und Karriereberatung vor Antritt des Stipendiums und
                    • gegebenenfalls erfolgreiche Aufnahmeprüfung.
                    Achtung:

                    Das Fachkräftestipendium kann nur dann gewährt werden, wenn es Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist. Achten Sie daher darauf, vor einer geplanten Ausbildung frühzeitig einen Termin in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu vereinbaren.

                    Förderbare Ausbildungen

                    • Vollzeitausbildungen (mindestens 20 Wochenstunden)
                    • mit einem formalen Bildungsabschluss
                    • unter Fachhochschulniveau
                    • in den ausgewählten Bereichen: Gesundheit/Soziales, Umwelt/Ökologie und MINT sowie für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss: Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung unabhängig vom Lehrberuf

                    Das Fachkräftestipendium kann für die Dauer der Ausbildung, insgesamt mindestens drei Monate und längstens drei Jahre gewährt werden. Der Ausbildungsfortschritt ist laufend zu belegen.

                    Hinweis:

                    Die Liste der förderbaren Ausbildungen wird regelmäßig vom sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice überarbeitet und ist auf der Website des AMS abrufbar.

                    Stipendium

                    • Das Fachkräftestipendium garantiert einen Mindeststandard in Höhe der Ausgleichszulage (Wert 2025: 40,40 Euro pro Tag) für die Dauer der Ausbildung (maximal drei Jahre). Arbeitssuchenden wird für die Dauer der Ausbildung die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) weiter gewährt, dies kann individuell ein höherer Tagsatz sein.
                    • Bezieherinnen/Bezieher des Stipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
                    • Rückzahlung, wenn die Nachweispflicht grob verletzt wird
                    • Zuverdienstgrenze: ASVG - Geringfügigkeitsgrenze
                    • Ausbildungskosten werden nicht übernommen. Ausnahme: Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können parallel eine Beihilfe zu den Kurskosten erhalten.

                    Das Fachkräftestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Parallel zum Fachkräftestipendium werden keine weiteren Beihilfen des Arbeitsmarktservice oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung gewährt, mit Ausnahme der Kinderbetreuungsbeihilfe.

                    Eine geringfügige Beschäftigung parallel zum Bezug des Fachkräftestipendiums ist möglich.

                    Hinweis:

                    Das Fachkräftestipendium kann grundsätzlich mit einer vorangehenden Bildungskarenz kombiniert werden, muss jedoch vor Antritt der Ausbildung - nicht erst vor dem Auslaufen des Weiterbildungsgeldbezugs! - beim Arbeitsmarktservice beantragt werden.

                    Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                      Fachkräftestipendium

                      Aktuelle Informationen zum Fachkräftestipendium: Geförderte Ausbildungen in Mangelberufen in den Bereichen MINT, Gesundheit/Soziales und Umwelt/Ökologie

                      Das Fachkräftestipendium unterstützt Ausbildungen in jene Berufe, in denen der Mangel an Facharbeitskräften besonders groß ist. Gefördert werden damit Ausbildungen in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Gesundheit und Soziales. Über den MINT-Bereich sind auch technische Ausbildungen mit Umweltschwerpunkt förderbar. Im Bereich Gesundheit und Soziales können Ausbildungen in der medizinischen Assistenz, der medizinischen Verwaltung sowie in der Elementar- und Sozialpädagogik unterstützt werden. Für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ist seit Jänner 2023 stattdessen das Pflegestipendium in Kraft. Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können außerdem Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (→ USP) in allen Lehrberufen mit Unterstützung des Fachkräftestipendiums absolvieren.

                      Ziel ist die Höherqualifizierung von Arbeitskräften (karenziert oder arbeitssuchend), um deren Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ebenso soll das Stipendium Personen, die in der Vergangenheit bereits Ausbildungen in den genannten Bereichen begonnen haben, die Möglichkeit bieten, diese durch Ergänzungsqualifikationen abzuschließen. Ausbildungen sind förderbar, wenn sie in der Liste förderbarer Ausbildungen des Arbeitsmarktservice (AMS) angeführt sind, spätestens am 31. Dezember 2025 beginnen und zur Gänze in Österreich absolviert werden.

                      Zielgruppe

                      • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (für die Dauer der Ausbildung karenziert),
                      • Arbeitsuchende und
                      • Selbstständige, deren Gewerbe ruht

                      mit Wohnsitz in Österreich, die höchstens eine Ausbildung auf Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) aufweisen - das sind Abschlüsse unter Meister-, Fachhochschul- oder Hochschulniveau.

                      Voraussetzungen

                      • 208 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige unselbstständige oder pensionsversicherungspflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre,
                      • Bildungs- und Karriereberatung vor Antritt des Stipendiums und
                      • gegebenenfalls erfolgreiche Aufnahmeprüfung.
                      Achtung:

                      Das Fachkräftestipendium kann nur dann gewährt werden, wenn es Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist. Achten Sie daher darauf, vor einer geplanten Ausbildung frühzeitig einen Termin in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu vereinbaren.

                      Förderbare Ausbildungen

                      • Vollzeitausbildungen (mindestens 20 Wochenstunden)
                      • mit einem formalen Bildungsabschluss
                      • unter Fachhochschulniveau
                      • in den ausgewählten Bereichen: Gesundheit/Soziales, Umwelt/Ökologie und MINT sowie für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss: Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung unabhängig vom Lehrberuf

                      Das Fachkräftestipendium kann für die Dauer der Ausbildung, insgesamt mindestens drei Monate und längstens drei Jahre gewährt werden. Der Ausbildungsfortschritt ist laufend zu belegen.

                      Hinweis:

                      Die Liste der förderbaren Ausbildungen wird regelmäßig vom sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice überarbeitet und ist auf der Website des AMS abrufbar.

                      Stipendium

                      • Das Fachkräftestipendium garantiert einen Mindeststandard in Höhe der Ausgleichszulage (Wert 2025: 40,40 Euro pro Tag) für die Dauer der Ausbildung (maximal drei Jahre). Arbeitssuchenden wird für die Dauer der Ausbildung die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) weiter gewährt, dies kann individuell ein höherer Tagsatz sein.
                      • Bezieherinnen/Bezieher des Stipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
                      • Rückzahlung, wenn die Nachweispflicht grob verletzt wird
                      • Zuverdienstgrenze: ASVG - Geringfügigkeitsgrenze
                      • Ausbildungskosten werden nicht übernommen. Ausnahme: Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können parallel eine Beihilfe zu den Kurskosten erhalten.

                      Das Fachkräftestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Parallel zum Fachkräftestipendium werden keine weiteren Beihilfen des Arbeitsmarktservice oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung gewährt, mit Ausnahme der Kinderbetreuungsbeihilfe.

                      Eine geringfügige Beschäftigung parallel zum Bezug des Fachkräftestipendiums ist möglich.

                      Hinweis:

                      Das Fachkräftestipendium kann grundsätzlich mit einer vorangehenden Bildungskarenz kombiniert werden, muss jedoch vor Antritt der Ausbildung - nicht erst vor dem Auslaufen des Weiterbildungsgeldbezugs! - beim Arbeitsmarktservice beantragt werden.

                      Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                        Fachkräftestipendium

                        Aktuelle Informationen zum Fachkräftestipendium: Geförderte Ausbildungen in Mangelberufen in den Bereichen MINT, Gesundheit/Soziales und Umwelt/Ökologie

                        Das Fachkräftestipendium unterstützt Ausbildungen in jene Berufe, in denen der Mangel an Facharbeitskräften besonders groß ist. Gefördert werden damit Ausbildungen in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Gesundheit und Soziales. Über den MINT-Bereich sind auch technische Ausbildungen mit Umweltschwerpunkt förderbar. Im Bereich Gesundheit und Soziales können Ausbildungen in der medizinischen Assistenz, der medizinischen Verwaltung sowie in der Elementar- und Sozialpädagogik unterstützt werden. Für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ist seit Jänner 2023 stattdessen das Pflegestipendium in Kraft. Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können außerdem Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (→ USP) in allen Lehrberufen mit Unterstützung des Fachkräftestipendiums absolvieren.

                        Ziel ist die Höherqualifizierung von Arbeitskräften (karenziert oder arbeitssuchend), um deren Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ebenso soll das Stipendium Personen, die in der Vergangenheit bereits Ausbildungen in den genannten Bereichen begonnen haben, die Möglichkeit bieten, diese durch Ergänzungsqualifikationen abzuschließen. Ausbildungen sind förderbar, wenn sie in der Liste förderbarer Ausbildungen des Arbeitsmarktservice (AMS) angeführt sind, spätestens am 31. Dezember 2025 beginnen und zur Gänze in Österreich absolviert werden.

                        Zielgruppe

                        • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (für die Dauer der Ausbildung karenziert),
                        • Arbeitsuchende und
                        • Selbstständige, deren Gewerbe ruht

                        mit Wohnsitz in Österreich, die höchstens eine Ausbildung auf Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) aufweisen - das sind Abschlüsse unter Meister-, Fachhochschul- oder Hochschulniveau.

                        Voraussetzungen

                        • 208 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige unselbstständige oder pensionsversicherungspflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre,
                        • Bildungs- und Karriereberatung vor Antritt des Stipendiums und
                        • gegebenenfalls erfolgreiche Aufnahmeprüfung.
                        Achtung:

                        Das Fachkräftestipendium kann nur dann gewährt werden, wenn es Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist. Achten Sie daher darauf, vor einer geplanten Ausbildung frühzeitig einen Termin in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu vereinbaren.

                        Förderbare Ausbildungen

                        • Vollzeitausbildungen (mindestens 20 Wochenstunden)
                        • mit einem formalen Bildungsabschluss
                        • unter Fachhochschulniveau
                        • in den ausgewählten Bereichen: Gesundheit/Soziales, Umwelt/Ökologie und MINT sowie für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss: Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung unabhängig vom Lehrberuf

                        Das Fachkräftestipendium kann für die Dauer der Ausbildung, insgesamt mindestens drei Monate und längstens drei Jahre gewährt werden. Der Ausbildungsfortschritt ist laufend zu belegen.

                        Hinweis:

                        Die Liste der förderbaren Ausbildungen wird regelmäßig vom sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice überarbeitet und ist auf der Website des AMS abrufbar.

                        Stipendium

                        • Das Fachkräftestipendium garantiert einen Mindeststandard in Höhe der Ausgleichszulage (Wert 2025: 40,40 Euro pro Tag) für die Dauer der Ausbildung (maximal drei Jahre). Arbeitssuchenden wird für die Dauer der Ausbildung die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) weiter gewährt, dies kann individuell ein höherer Tagsatz sein.
                        • Bezieherinnen/Bezieher des Stipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
                        • Rückzahlung, wenn die Nachweispflicht grob verletzt wird
                        • Zuverdienstgrenze: ASVG - Geringfügigkeitsgrenze
                        • Ausbildungskosten werden nicht übernommen. Ausnahme: Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können parallel eine Beihilfe zu den Kurskosten erhalten.

                        Das Fachkräftestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Parallel zum Fachkräftestipendium werden keine weiteren Beihilfen des Arbeitsmarktservice oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung gewährt, mit Ausnahme der Kinderbetreuungsbeihilfe.

                        Eine geringfügige Beschäftigung parallel zum Bezug des Fachkräftestipendiums ist möglich.

                        Hinweis:

                        Das Fachkräftestipendium kann grundsätzlich mit einer vorangehenden Bildungskarenz kombiniert werden, muss jedoch vor Antritt der Ausbildung - nicht erst vor dem Auslaufen des Weiterbildungsgeldbezugs! - beim Arbeitsmarktservice beantragt werden.

                        Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                          Fachkräftestipendium

                          Aktuelle Informationen zum Fachkräftestipendium: Geförderte Ausbildungen in Mangelberufen in den Bereichen MINT, Gesundheit/Soziales und Umwelt/Ökologie

                          Das Fachkräftestipendium unterstützt Ausbildungen in jene Berufe, in denen der Mangel an Facharbeitskräften besonders groß ist. Gefördert werden damit Ausbildungen in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Gesundheit und Soziales. Über den MINT-Bereich sind auch technische Ausbildungen mit Umweltschwerpunkt förderbar. Im Bereich Gesundheit und Soziales können Ausbildungen in der medizinischen Assistenz, der medizinischen Verwaltung sowie in der Elementar- und Sozialpädagogik unterstützt werden. Für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ist seit Jänner 2023 stattdessen das Pflegestipendium in Kraft. Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können außerdem Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (→ USP) in allen Lehrberufen mit Unterstützung des Fachkräftestipendiums absolvieren.

                          Ziel ist die Höherqualifizierung von Arbeitskräften (karenziert oder arbeitssuchend), um deren Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ebenso soll das Stipendium Personen, die in der Vergangenheit bereits Ausbildungen in den genannten Bereichen begonnen haben, die Möglichkeit bieten, diese durch Ergänzungsqualifikationen abzuschließen. Ausbildungen sind förderbar, wenn sie in der Liste förderbarer Ausbildungen des Arbeitsmarktservice (AMS) angeführt sind, spätestens am 31. Dezember 2025 beginnen und zur Gänze in Österreich absolviert werden.

                          Zielgruppe

                          • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (für die Dauer der Ausbildung karenziert),
                          • Arbeitsuchende und
                          • Selbstständige, deren Gewerbe ruht

                          mit Wohnsitz in Österreich, die höchstens eine Ausbildung auf Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) aufweisen - das sind Abschlüsse unter Meister-, Fachhochschul- oder Hochschulniveau.

                          Voraussetzungen

                          • 208 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige unselbstständige oder pensionsversicherungspflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre,
                          • Bildungs- und Karriereberatung vor Antritt des Stipendiums und
                          • gegebenenfalls erfolgreiche Aufnahmeprüfung.
                          Achtung:

                          Das Fachkräftestipendium kann nur dann gewährt werden, wenn es Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist. Achten Sie daher darauf, vor einer geplanten Ausbildung frühzeitig einen Termin in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu vereinbaren.

                          Förderbare Ausbildungen

                          • Vollzeitausbildungen (mindestens 20 Wochenstunden)
                          • mit einem formalen Bildungsabschluss
                          • unter Fachhochschulniveau
                          • in den ausgewählten Bereichen: Gesundheit/Soziales, Umwelt/Ökologie und MINT sowie für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss: Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung unabhängig vom Lehrberuf

                          Das Fachkräftestipendium kann für die Dauer der Ausbildung, insgesamt mindestens drei Monate und längstens drei Jahre gewährt werden. Der Ausbildungsfortschritt ist laufend zu belegen.

                          Hinweis:

                          Die Liste der förderbaren Ausbildungen wird regelmäßig vom sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice überarbeitet und ist auf der Website des AMS abrufbar.

                          Stipendium

                          • Das Fachkräftestipendium garantiert einen Mindeststandard in Höhe der Ausgleichszulage (Wert 2025: 40,40 Euro pro Tag) für die Dauer der Ausbildung (maximal drei Jahre). Arbeitssuchenden wird für die Dauer der Ausbildung die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) weiter gewährt, dies kann individuell ein höherer Tagsatz sein.
                          • Bezieherinnen/Bezieher des Stipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
                          • Rückzahlung, wenn die Nachweispflicht grob verletzt wird
                          • Zuverdienstgrenze: ASVG - Geringfügigkeitsgrenze
                          • Ausbildungskosten werden nicht übernommen. Ausnahme: Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können parallel eine Beihilfe zu den Kurskosten erhalten.

                          Das Fachkräftestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Parallel zum Fachkräftestipendium werden keine weiteren Beihilfen des Arbeitsmarktservice oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung gewährt, mit Ausnahme der Kinderbetreuungsbeihilfe.

                          Eine geringfügige Beschäftigung parallel zum Bezug des Fachkräftestipendiums ist möglich.

                          Hinweis:

                          Das Fachkräftestipendium kann grundsätzlich mit einer vorangehenden Bildungskarenz kombiniert werden, muss jedoch vor Antritt der Ausbildung - nicht erst vor dem Auslaufen des Weiterbildungsgeldbezugs! - beim Arbeitsmarktservice beantragt werden.

                          Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                            Fachkräftestipendium

                            Aktuelle Informationen zum Fachkräftestipendium: Geförderte Ausbildungen in Mangelberufen in den Bereichen MINT, Gesundheit/Soziales und Umwelt/Ökologie

                            Das Fachkräftestipendium unterstützt Ausbildungen in jene Berufe, in denen der Mangel an Facharbeitskräften besonders groß ist. Gefördert werden damit Ausbildungen in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Gesundheit und Soziales. Über den MINT-Bereich sind auch technische Ausbildungen mit Umweltschwerpunkt förderbar. Im Bereich Gesundheit und Soziales können Ausbildungen in der medizinischen Assistenz, der medizinischen Verwaltung sowie in der Elementar- und Sozialpädagogik unterstützt werden. Für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ist seit Jänner 2023 stattdessen das Pflegestipendium in Kraft. Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können außerdem Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (→ USP) in allen Lehrberufen mit Unterstützung des Fachkräftestipendiums absolvieren.

                            Ziel ist die Höherqualifizierung von Arbeitskräften (karenziert oder arbeitssuchend), um deren Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ebenso soll das Stipendium Personen, die in der Vergangenheit bereits Ausbildungen in den genannten Bereichen begonnen haben, die Möglichkeit bieten, diese durch Ergänzungsqualifikationen abzuschließen. Ausbildungen sind förderbar, wenn sie in der Liste förderbarer Ausbildungen des Arbeitsmarktservice (AMS) angeführt sind, spätestens am 31. Dezember 2025 beginnen und zur Gänze in Österreich absolviert werden.

                            Zielgruppe

                            • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (für die Dauer der Ausbildung karenziert),
                            • Arbeitsuchende und
                            • Selbstständige, deren Gewerbe ruht

                            mit Wohnsitz in Österreich, die höchstens eine Ausbildung auf Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) aufweisen - das sind Abschlüsse unter Meister-, Fachhochschul- oder Hochschulniveau.

                            Voraussetzungen

                            • 208 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige unselbstständige oder pensionsversicherungspflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre,
                            • Bildungs- und Karriereberatung vor Antritt des Stipendiums und
                            • gegebenenfalls erfolgreiche Aufnahmeprüfung.
                            Achtung:

                            Das Fachkräftestipendium kann nur dann gewährt werden, wenn es Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist. Achten Sie daher darauf, vor einer geplanten Ausbildung frühzeitig einen Termin in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu vereinbaren.

                            Förderbare Ausbildungen

                            • Vollzeitausbildungen (mindestens 20 Wochenstunden)
                            • mit einem formalen Bildungsabschluss
                            • unter Fachhochschulniveau
                            • in den ausgewählten Bereichen: Gesundheit/Soziales, Umwelt/Ökologie und MINT sowie für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss: Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung unabhängig vom Lehrberuf

                            Das Fachkräftestipendium kann für die Dauer der Ausbildung, insgesamt mindestens drei Monate und längstens drei Jahre gewährt werden. Der Ausbildungsfortschritt ist laufend zu belegen.

                            Hinweis:

                            Die Liste der förderbaren Ausbildungen wird regelmäßig vom sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice überarbeitet und ist auf der Website des AMS abrufbar.

                            Stipendium

                            • Das Fachkräftestipendium garantiert einen Mindeststandard in Höhe der Ausgleichszulage (Wert 2025: 40,40 Euro pro Tag) für die Dauer der Ausbildung (maximal drei Jahre). Arbeitssuchenden wird für die Dauer der Ausbildung die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) weiter gewährt, dies kann individuell ein höherer Tagsatz sein.
                            • Bezieherinnen/Bezieher des Stipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
                            • Rückzahlung, wenn die Nachweispflicht grob verletzt wird
                            • Zuverdienstgrenze: ASVG - Geringfügigkeitsgrenze
                            • Ausbildungskosten werden nicht übernommen. Ausnahme: Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können parallel eine Beihilfe zu den Kurskosten erhalten.

                            Das Fachkräftestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Parallel zum Fachkräftestipendium werden keine weiteren Beihilfen des Arbeitsmarktservice oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung gewährt, mit Ausnahme der Kinderbetreuungsbeihilfe.

                            Eine geringfügige Beschäftigung parallel zum Bezug des Fachkräftestipendiums ist möglich.

                            Hinweis:

                            Das Fachkräftestipendium kann grundsätzlich mit einer vorangehenden Bildungskarenz kombiniert werden, muss jedoch vor Antritt der Ausbildung - nicht erst vor dem Auslaufen des Weiterbildungsgeldbezugs! - beim Arbeitsmarktservice beantragt werden.

                            Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                              Fachkräftestipendium

                              Aktuelle Informationen zum Fachkräftestipendium: Geförderte Ausbildungen in Mangelberufen in den Bereichen MINT, Gesundheit/Soziales und Umwelt/Ökologie

                              Das Fachkräftestipendium unterstützt Ausbildungen in jene Berufe, in denen der Mangel an Facharbeitskräften besonders groß ist. Gefördert werden damit Ausbildungen in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Gesundheit und Soziales. Über den MINT-Bereich sind auch technische Ausbildungen mit Umweltschwerpunkt förderbar. Im Bereich Gesundheit und Soziales können Ausbildungen in der medizinischen Assistenz, der medizinischen Verwaltung sowie in der Elementar- und Sozialpädagogik unterstützt werden. Für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ist seit Jänner 2023 stattdessen das Pflegestipendium in Kraft. Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können außerdem Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (→ USP) in allen Lehrberufen mit Unterstützung des Fachkräftestipendiums absolvieren.

                              Ziel ist die Höherqualifizierung von Arbeitskräften (karenziert oder arbeitssuchend), um deren Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ebenso soll das Stipendium Personen, die in der Vergangenheit bereits Ausbildungen in den genannten Bereichen begonnen haben, die Möglichkeit bieten, diese durch Ergänzungsqualifikationen abzuschließen. Ausbildungen sind förderbar, wenn sie in der Liste förderbarer Ausbildungen des Arbeitsmarktservice (AMS) angeführt sind, spätestens am 31. Dezember 2025 beginnen und zur Gänze in Österreich absolviert werden.

                              Zielgruppe

                              • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (für die Dauer der Ausbildung karenziert),
                              • Arbeitsuchende und
                              • Selbstständige, deren Gewerbe ruht

                              mit Wohnsitz in Österreich, die höchstens eine Ausbildung auf Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) aufweisen - das sind Abschlüsse unter Meister-, Fachhochschul- oder Hochschulniveau.

                              Voraussetzungen

                              • 208 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige unselbstständige oder pensionsversicherungspflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre,
                              • Bildungs- und Karriereberatung vor Antritt des Stipendiums und
                              • gegebenenfalls erfolgreiche Aufnahmeprüfung.
                              Achtung:

                              Das Fachkräftestipendium kann nur dann gewährt werden, wenn es Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist. Achten Sie daher darauf, vor einer geplanten Ausbildung frühzeitig einen Termin in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu vereinbaren.

                              Förderbare Ausbildungen

                              • Vollzeitausbildungen (mindestens 20 Wochenstunden)
                              • mit einem formalen Bildungsabschluss
                              • unter Fachhochschulniveau
                              • in den ausgewählten Bereichen: Gesundheit/Soziales, Umwelt/Ökologie und MINT sowie für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss: Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung unabhängig vom Lehrberuf

                              Das Fachkräftestipendium kann für die Dauer der Ausbildung, insgesamt mindestens drei Monate und längstens drei Jahre gewährt werden. Der Ausbildungsfortschritt ist laufend zu belegen.

                              Hinweis:

                              Die Liste der förderbaren Ausbildungen wird regelmäßig vom sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice überarbeitet und ist auf der Website des AMS abrufbar.

                              Stipendium

                              • Das Fachkräftestipendium garantiert einen Mindeststandard in Höhe der Ausgleichszulage (Wert 2025: 40,40 Euro pro Tag) für die Dauer der Ausbildung (maximal drei Jahre). Arbeitssuchenden wird für die Dauer der Ausbildung die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) weiter gewährt, dies kann individuell ein höherer Tagsatz sein.
                              • Bezieherinnen/Bezieher des Stipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
                              • Rückzahlung, wenn die Nachweispflicht grob verletzt wird
                              • Zuverdienstgrenze: ASVG - Geringfügigkeitsgrenze
                              • Ausbildungskosten werden nicht übernommen. Ausnahme: Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können parallel eine Beihilfe zu den Kurskosten erhalten.

                              Das Fachkräftestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Parallel zum Fachkräftestipendium werden keine weiteren Beihilfen des Arbeitsmarktservice oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung gewährt, mit Ausnahme der Kinderbetreuungsbeihilfe.

                              Eine geringfügige Beschäftigung parallel zum Bezug des Fachkräftestipendiums ist möglich.

                              Hinweis:

                              Das Fachkräftestipendium kann grundsätzlich mit einer vorangehenden Bildungskarenz kombiniert werden, muss jedoch vor Antritt der Ausbildung - nicht erst vor dem Auslaufen des Weiterbildungsgeldbezugs! - beim Arbeitsmarktservice beantragt werden.

                              Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                Fachkräftestipendium

                                Aktuelle Informationen zum Fachkräftestipendium: Geförderte Ausbildungen in Mangelberufen in den Bereichen MINT, Gesundheit/Soziales und Umwelt/Ökologie

                                Das Fachkräftestipendium unterstützt Ausbildungen in jene Berufe, in denen der Mangel an Facharbeitskräften besonders groß ist. Gefördert werden damit Ausbildungen in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Gesundheit und Soziales. Über den MINT-Bereich sind auch technische Ausbildungen mit Umweltschwerpunkt förderbar. Im Bereich Gesundheit und Soziales können Ausbildungen in der medizinischen Assistenz, der medizinischen Verwaltung sowie in der Elementar- und Sozialpädagogik unterstützt werden. Für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ist seit Jänner 2023 stattdessen das Pflegestipendium in Kraft. Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können außerdem Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (→ USP) in allen Lehrberufen mit Unterstützung des Fachkräftestipendiums absolvieren.

                                Ziel ist die Höherqualifizierung von Arbeitskräften (karenziert oder arbeitssuchend), um deren Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ebenso soll das Stipendium Personen, die in der Vergangenheit bereits Ausbildungen in den genannten Bereichen begonnen haben, die Möglichkeit bieten, diese durch Ergänzungsqualifikationen abzuschließen. Ausbildungen sind förderbar, wenn sie in der Liste förderbarer Ausbildungen des Arbeitsmarktservice (AMS) angeführt sind, spätestens am 31. Dezember 2025 beginnen und zur Gänze in Österreich absolviert werden.

                                Zielgruppe

                                • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (für die Dauer der Ausbildung karenziert),
                                • Arbeitsuchende und
                                • Selbstständige, deren Gewerbe ruht

                                mit Wohnsitz in Österreich, die höchstens eine Ausbildung auf Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) aufweisen - das sind Abschlüsse unter Meister-, Fachhochschul- oder Hochschulniveau.

                                Voraussetzungen

                                • 208 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige unselbstständige oder pensionsversicherungspflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre,
                                • Bildungs- und Karriereberatung vor Antritt des Stipendiums und
                                • gegebenenfalls erfolgreiche Aufnahmeprüfung.
                                Achtung:

                                Das Fachkräftestipendium kann nur dann gewährt werden, wenn es Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist. Achten Sie daher darauf, vor einer geplanten Ausbildung frühzeitig einen Termin in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu vereinbaren.

                                Förderbare Ausbildungen

                                • Vollzeitausbildungen (mindestens 20 Wochenstunden)
                                • mit einem formalen Bildungsabschluss
                                • unter Fachhochschulniveau
                                • in den ausgewählten Bereichen: Gesundheit/Soziales, Umwelt/Ökologie und MINT sowie für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss: Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung unabhängig vom Lehrberuf

                                Das Fachkräftestipendium kann für die Dauer der Ausbildung, insgesamt mindestens drei Monate und längstens drei Jahre gewährt werden. Der Ausbildungsfortschritt ist laufend zu belegen.

                                Hinweis:

                                Die Liste der förderbaren Ausbildungen wird regelmäßig vom sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice überarbeitet und ist auf der Website des AMS abrufbar.

                                Stipendium

                                • Das Fachkräftestipendium garantiert einen Mindeststandard in Höhe der Ausgleichszulage (Wert 2025: 40,40 Euro pro Tag) für die Dauer der Ausbildung (maximal drei Jahre). Arbeitssuchenden wird für die Dauer der Ausbildung die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) weiter gewährt, dies kann individuell ein höherer Tagsatz sein.
                                • Bezieherinnen/Bezieher des Stipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
                                • Rückzahlung, wenn die Nachweispflicht grob verletzt wird
                                • Zuverdienstgrenze: ASVG - Geringfügigkeitsgrenze
                                • Ausbildungskosten werden nicht übernommen. Ausnahme: Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können parallel eine Beihilfe zu den Kurskosten erhalten.

                                Das Fachkräftestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Parallel zum Fachkräftestipendium werden keine weiteren Beihilfen des Arbeitsmarktservice oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung gewährt, mit Ausnahme der Kinderbetreuungsbeihilfe.

                                Eine geringfügige Beschäftigung parallel zum Bezug des Fachkräftestipendiums ist möglich.

                                Hinweis:

                                Das Fachkräftestipendium kann grundsätzlich mit einer vorangehenden Bildungskarenz kombiniert werden, muss jedoch vor Antritt der Ausbildung - nicht erst vor dem Auslaufen des Weiterbildungsgeldbezugs! - beim Arbeitsmarktservice beantragt werden.

                                Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                  Fachkräftestipendium

                                  Aktuelle Informationen zum Fachkräftestipendium: Geförderte Ausbildungen in Mangelberufen in den Bereichen MINT, Gesundheit/Soziales und Umwelt/Ökologie

                                  Das Fachkräftestipendium unterstützt Ausbildungen in jene Berufe, in denen der Mangel an Facharbeitskräften besonders groß ist. Gefördert werden damit Ausbildungen in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Gesundheit und Soziales. Über den MINT-Bereich sind auch technische Ausbildungen mit Umweltschwerpunkt förderbar. Im Bereich Gesundheit und Soziales können Ausbildungen in der medizinischen Assistenz, der medizinischen Verwaltung sowie in der Elementar- und Sozialpädagogik unterstützt werden. Für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ist seit Jänner 2023 stattdessen das Pflegestipendium in Kraft. Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können außerdem Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (→ USP) in allen Lehrberufen mit Unterstützung des Fachkräftestipendiums absolvieren.

                                  Ziel ist die Höherqualifizierung von Arbeitskräften (karenziert oder arbeitssuchend), um deren Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ebenso soll das Stipendium Personen, die in der Vergangenheit bereits Ausbildungen in den genannten Bereichen begonnen haben, die Möglichkeit bieten, diese durch Ergänzungsqualifikationen abzuschließen. Ausbildungen sind förderbar, wenn sie in der Liste förderbarer Ausbildungen des Arbeitsmarktservice (AMS) angeführt sind, spätestens am 31. Dezember 2025 beginnen und zur Gänze in Österreich absolviert werden.

                                  Zielgruppe

                                  • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (für die Dauer der Ausbildung karenziert),
                                  • Arbeitsuchende und
                                  • Selbstständige, deren Gewerbe ruht

                                  mit Wohnsitz in Österreich, die höchstens eine Ausbildung auf Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) aufweisen - das sind Abschlüsse unter Meister-, Fachhochschul- oder Hochschulniveau.

                                  Voraussetzungen

                                  • 208 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige unselbstständige oder pensionsversicherungspflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre,
                                  • Bildungs- und Karriereberatung vor Antritt des Stipendiums und
                                  • gegebenenfalls erfolgreiche Aufnahmeprüfung.
                                  Achtung:

                                  Das Fachkräftestipendium kann nur dann gewährt werden, wenn es Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist. Achten Sie daher darauf, vor einer geplanten Ausbildung frühzeitig einen Termin in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu vereinbaren.

                                  Förderbare Ausbildungen

                                  • Vollzeitausbildungen (mindestens 20 Wochenstunden)
                                  • mit einem formalen Bildungsabschluss
                                  • unter Fachhochschulniveau
                                  • in den ausgewählten Bereichen: Gesundheit/Soziales, Umwelt/Ökologie und MINT sowie für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss: Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung unabhängig vom Lehrberuf

                                  Das Fachkräftestipendium kann für die Dauer der Ausbildung, insgesamt mindestens drei Monate und längstens drei Jahre gewährt werden. Der Ausbildungsfortschritt ist laufend zu belegen.

                                  Hinweis:

                                  Die Liste der förderbaren Ausbildungen wird regelmäßig vom sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice überarbeitet und ist auf der Website des AMS abrufbar.

                                  Stipendium

                                  • Das Fachkräftestipendium garantiert einen Mindeststandard in Höhe der Ausgleichszulage (Wert 2025: 40,40 Euro pro Tag) für die Dauer der Ausbildung (maximal drei Jahre). Arbeitssuchenden wird für die Dauer der Ausbildung die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) weiter gewährt, dies kann individuell ein höherer Tagsatz sein.
                                  • Bezieherinnen/Bezieher des Stipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
                                  • Rückzahlung, wenn die Nachweispflicht grob verletzt wird
                                  • Zuverdienstgrenze: ASVG - Geringfügigkeitsgrenze
                                  • Ausbildungskosten werden nicht übernommen. Ausnahme: Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können parallel eine Beihilfe zu den Kurskosten erhalten.

                                  Das Fachkräftestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Parallel zum Fachkräftestipendium werden keine weiteren Beihilfen des Arbeitsmarktservice oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung gewährt, mit Ausnahme der Kinderbetreuungsbeihilfe.

                                  Eine geringfügige Beschäftigung parallel zum Bezug des Fachkräftestipendiums ist möglich.

                                  Hinweis:

                                  Das Fachkräftestipendium kann grundsätzlich mit einer vorangehenden Bildungskarenz kombiniert werden, muss jedoch vor Antritt der Ausbildung - nicht erst vor dem Auslaufen des Weiterbildungsgeldbezugs! - beim Arbeitsmarktservice beantragt werden.

                                  Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                    Fachkräftestipendium

                                    Aktuelle Informationen zum Fachkräftestipendium: Geförderte Ausbildungen in Mangelberufen in den Bereichen MINT, Gesundheit/Soziales und Umwelt/Ökologie

                                    Das Fachkräftestipendium unterstützt Ausbildungen in jene Berufe, in denen der Mangel an Facharbeitskräften besonders groß ist. Gefördert werden damit Ausbildungen in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Gesundheit und Soziales. Über den MINT-Bereich sind auch technische Ausbildungen mit Umweltschwerpunkt förderbar. Im Bereich Gesundheit und Soziales können Ausbildungen in der medizinischen Assistenz, der medizinischen Verwaltung sowie in der Elementar- und Sozialpädagogik unterstützt werden. Für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ist seit Jänner 2023 stattdessen das Pflegestipendium in Kraft. Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können außerdem Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (→ USP) in allen Lehrberufen mit Unterstützung des Fachkräftestipendiums absolvieren.

                                    Ziel ist die Höherqualifizierung von Arbeitskräften (karenziert oder arbeitssuchend), um deren Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ebenso soll das Stipendium Personen, die in der Vergangenheit bereits Ausbildungen in den genannten Bereichen begonnen haben, die Möglichkeit bieten, diese durch Ergänzungsqualifikationen abzuschließen. Ausbildungen sind förderbar, wenn sie in der Liste förderbarer Ausbildungen des Arbeitsmarktservice (AMS) angeführt sind, spätestens am 31. Dezember 2025 beginnen und zur Gänze in Österreich absolviert werden.

                                    Zielgruppe

                                    • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (für die Dauer der Ausbildung karenziert),
                                    • Arbeitsuchende und
                                    • Selbstständige, deren Gewerbe ruht

                                    mit Wohnsitz in Österreich, die höchstens eine Ausbildung auf Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) aufweisen - das sind Abschlüsse unter Meister-, Fachhochschul- oder Hochschulniveau.

                                    Voraussetzungen

                                    • 208 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige unselbstständige oder pensionsversicherungspflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre,
                                    • Bildungs- und Karriereberatung vor Antritt des Stipendiums und
                                    • gegebenenfalls erfolgreiche Aufnahmeprüfung.
                                    Achtung:

                                    Das Fachkräftestipendium kann nur dann gewährt werden, wenn es Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist. Achten Sie daher darauf, vor einer geplanten Ausbildung frühzeitig einen Termin in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu vereinbaren.

                                    Förderbare Ausbildungen

                                    • Vollzeitausbildungen (mindestens 20 Wochenstunden)
                                    • mit einem formalen Bildungsabschluss
                                    • unter Fachhochschulniveau
                                    • in den ausgewählten Bereichen: Gesundheit/Soziales, Umwelt/Ökologie und MINT sowie für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss: Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung unabhängig vom Lehrberuf

                                    Das Fachkräftestipendium kann für die Dauer der Ausbildung, insgesamt mindestens drei Monate und längstens drei Jahre gewährt werden. Der Ausbildungsfortschritt ist laufend zu belegen.

                                    Hinweis:

                                    Die Liste der förderbaren Ausbildungen wird regelmäßig vom sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice überarbeitet und ist auf der Website des AMS abrufbar.

                                    Stipendium

                                    • Das Fachkräftestipendium garantiert einen Mindeststandard in Höhe der Ausgleichszulage (Wert 2025: 40,40 Euro pro Tag) für die Dauer der Ausbildung (maximal drei Jahre). Arbeitssuchenden wird für die Dauer der Ausbildung die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) weiter gewährt, dies kann individuell ein höherer Tagsatz sein.
                                    • Bezieherinnen/Bezieher des Stipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
                                    • Rückzahlung, wenn die Nachweispflicht grob verletzt wird
                                    • Zuverdienstgrenze: ASVG - Geringfügigkeitsgrenze
                                    • Ausbildungskosten werden nicht übernommen. Ausnahme: Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können parallel eine Beihilfe zu den Kurskosten erhalten.

                                    Das Fachkräftestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Parallel zum Fachkräftestipendium werden keine weiteren Beihilfen des Arbeitsmarktservice oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung gewährt, mit Ausnahme der Kinderbetreuungsbeihilfe.

                                    Eine geringfügige Beschäftigung parallel zum Bezug des Fachkräftestipendiums ist möglich.

                                    Hinweis:

                                    Das Fachkräftestipendium kann grundsätzlich mit einer vorangehenden Bildungskarenz kombiniert werden, muss jedoch vor Antritt der Ausbildung - nicht erst vor dem Auslaufen des Weiterbildungsgeldbezugs! - beim Arbeitsmarktservice beantragt werden.

                                    Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                      Fachkräftestipendium

                                      Aktuelle Informationen zum Fachkräftestipendium: Geförderte Ausbildungen in Mangelberufen in den Bereichen MINT, Gesundheit/Soziales und Umwelt/Ökologie

                                      Das Fachkräftestipendium unterstützt Ausbildungen in jene Berufe, in denen der Mangel an Facharbeitskräften besonders groß ist. Gefördert werden damit Ausbildungen in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Gesundheit und Soziales. Über den MINT-Bereich sind auch technische Ausbildungen mit Umweltschwerpunkt förderbar. Im Bereich Gesundheit und Soziales können Ausbildungen in der medizinischen Assistenz, der medizinischen Verwaltung sowie in der Elementar- und Sozialpädagogik unterstützt werden. Für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ist seit Jänner 2023 stattdessen das Pflegestipendium in Kraft. Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können außerdem Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (→ USP) in allen Lehrberufen mit Unterstützung des Fachkräftestipendiums absolvieren.

                                      Ziel ist die Höherqualifizierung von Arbeitskräften (karenziert oder arbeitssuchend), um deren Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ebenso soll das Stipendium Personen, die in der Vergangenheit bereits Ausbildungen in den genannten Bereichen begonnen haben, die Möglichkeit bieten, diese durch Ergänzungsqualifikationen abzuschließen. Ausbildungen sind förderbar, wenn sie in der Liste förderbarer Ausbildungen des Arbeitsmarktservice (AMS) angeführt sind, spätestens am 31. Dezember 2025 beginnen und zur Gänze in Österreich absolviert werden.

                                      Zielgruppe

                                      • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (für die Dauer der Ausbildung karenziert),
                                      • Arbeitsuchende und
                                      • Selbstständige, deren Gewerbe ruht

                                      mit Wohnsitz in Österreich, die höchstens eine Ausbildung auf Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) aufweisen - das sind Abschlüsse unter Meister-, Fachhochschul- oder Hochschulniveau.

                                      Voraussetzungen

                                      • 208 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige unselbstständige oder pensionsversicherungspflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre,
                                      • Bildungs- und Karriereberatung vor Antritt des Stipendiums und
                                      • gegebenenfalls erfolgreiche Aufnahmeprüfung.
                                      Achtung:

                                      Das Fachkräftestipendium kann nur dann gewährt werden, wenn es Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist. Achten Sie daher darauf, vor einer geplanten Ausbildung frühzeitig einen Termin in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu vereinbaren.

                                      Förderbare Ausbildungen

                                      • Vollzeitausbildungen (mindestens 20 Wochenstunden)
                                      • mit einem formalen Bildungsabschluss
                                      • unter Fachhochschulniveau
                                      • in den ausgewählten Bereichen: Gesundheit/Soziales, Umwelt/Ökologie und MINT sowie für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss: Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung unabhängig vom Lehrberuf

                                      Das Fachkräftestipendium kann für die Dauer der Ausbildung, insgesamt mindestens drei Monate und längstens drei Jahre gewährt werden. Der Ausbildungsfortschritt ist laufend zu belegen.

                                      Hinweis:

                                      Die Liste der förderbaren Ausbildungen wird regelmäßig vom sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice überarbeitet und ist auf der Website des AMS abrufbar.

                                      Stipendium

                                      • Das Fachkräftestipendium garantiert einen Mindeststandard in Höhe der Ausgleichszulage (Wert 2025: 40,40 Euro pro Tag) für die Dauer der Ausbildung (maximal drei Jahre). Arbeitssuchenden wird für die Dauer der Ausbildung die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) weiter gewährt, dies kann individuell ein höherer Tagsatz sein.
                                      • Bezieherinnen/Bezieher des Stipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
                                      • Rückzahlung, wenn die Nachweispflicht grob verletzt wird
                                      • Zuverdienstgrenze: ASVG - Geringfügigkeitsgrenze
                                      • Ausbildungskosten werden nicht übernommen. Ausnahme: Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können parallel eine Beihilfe zu den Kurskosten erhalten.

                                      Das Fachkräftestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Parallel zum Fachkräftestipendium werden keine weiteren Beihilfen des Arbeitsmarktservice oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung gewährt, mit Ausnahme der Kinderbetreuungsbeihilfe.

                                      Eine geringfügige Beschäftigung parallel zum Bezug des Fachkräftestipendiums ist möglich.

                                      Hinweis:

                                      Das Fachkräftestipendium kann grundsätzlich mit einer vorangehenden Bildungskarenz kombiniert werden, muss jedoch vor Antritt der Ausbildung - nicht erst vor dem Auslaufen des Weiterbildungsgeldbezugs! - beim Arbeitsmarktservice beantragt werden.

                                      Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                        Fachkräftestipendium

                                        Aktuelle Informationen zum Fachkräftestipendium: Geförderte Ausbildungen in Mangelberufen in den Bereichen MINT, Gesundheit/Soziales und Umwelt/Ökologie

                                        Das Fachkräftestipendium unterstützt Ausbildungen in jene Berufe, in denen der Mangel an Facharbeitskräften besonders groß ist. Gefördert werden damit Ausbildungen in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Gesundheit und Soziales. Über den MINT-Bereich sind auch technische Ausbildungen mit Umweltschwerpunkt förderbar. Im Bereich Gesundheit und Soziales können Ausbildungen in der medizinischen Assistenz, der medizinischen Verwaltung sowie in der Elementar- und Sozialpädagogik unterstützt werden. Für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ist seit Jänner 2023 stattdessen das Pflegestipendium in Kraft. Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können außerdem Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (→ USP) in allen Lehrberufen mit Unterstützung des Fachkräftestipendiums absolvieren.

                                        Ziel ist die Höherqualifizierung von Arbeitskräften (karenziert oder arbeitssuchend), um deren Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ebenso soll das Stipendium Personen, die in der Vergangenheit bereits Ausbildungen in den genannten Bereichen begonnen haben, die Möglichkeit bieten, diese durch Ergänzungsqualifikationen abzuschließen. Ausbildungen sind förderbar, wenn sie in der Liste förderbarer Ausbildungen des Arbeitsmarktservice (AMS) angeführt sind, spätestens am 31. Dezember 2025 beginnen und zur Gänze in Österreich absolviert werden.

                                        Zielgruppe

                                        • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (für die Dauer der Ausbildung karenziert),
                                        • Arbeitsuchende und
                                        • Selbstständige, deren Gewerbe ruht

                                        mit Wohnsitz in Österreich, die höchstens eine Ausbildung auf Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) aufweisen - das sind Abschlüsse unter Meister-, Fachhochschul- oder Hochschulniveau.

                                        Voraussetzungen

                                        • 208 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige unselbstständige oder pensionsversicherungspflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre,
                                        • Bildungs- und Karriereberatung vor Antritt des Stipendiums und
                                        • gegebenenfalls erfolgreiche Aufnahmeprüfung.
                                        Achtung:

                                        Das Fachkräftestipendium kann nur dann gewährt werden, wenn es Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist. Achten Sie daher darauf, vor einer geplanten Ausbildung frühzeitig einen Termin in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu vereinbaren.

                                        Förderbare Ausbildungen

                                        • Vollzeitausbildungen (mindestens 20 Wochenstunden)
                                        • mit einem formalen Bildungsabschluss
                                        • unter Fachhochschulniveau
                                        • in den ausgewählten Bereichen: Gesundheit/Soziales, Umwelt/Ökologie und MINT sowie für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss: Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung unabhängig vom Lehrberuf

                                        Das Fachkräftestipendium kann für die Dauer der Ausbildung, insgesamt mindestens drei Monate und längstens drei Jahre gewährt werden. Der Ausbildungsfortschritt ist laufend zu belegen.

                                        Hinweis:

                                        Die Liste der förderbaren Ausbildungen wird regelmäßig vom sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice überarbeitet und ist auf der Website des AMS abrufbar.

                                        Stipendium

                                        • Das Fachkräftestipendium garantiert einen Mindeststandard in Höhe der Ausgleichszulage (Wert 2025: 40,40 Euro pro Tag) für die Dauer der Ausbildung (maximal drei Jahre). Arbeitssuchenden wird für die Dauer der Ausbildung die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) weiter gewährt, dies kann individuell ein höherer Tagsatz sein.
                                        • Bezieherinnen/Bezieher des Stipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
                                        • Rückzahlung, wenn die Nachweispflicht grob verletzt wird
                                        • Zuverdienstgrenze: ASVG - Geringfügigkeitsgrenze
                                        • Ausbildungskosten werden nicht übernommen. Ausnahme: Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können parallel eine Beihilfe zu den Kurskosten erhalten.

                                        Das Fachkräftestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Parallel zum Fachkräftestipendium werden keine weiteren Beihilfen des Arbeitsmarktservice oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung gewährt, mit Ausnahme der Kinderbetreuungsbeihilfe.

                                        Eine geringfügige Beschäftigung parallel zum Bezug des Fachkräftestipendiums ist möglich.

                                        Hinweis:

                                        Das Fachkräftestipendium kann grundsätzlich mit einer vorangehenden Bildungskarenz kombiniert werden, muss jedoch vor Antritt der Ausbildung - nicht erst vor dem Auslaufen des Weiterbildungsgeldbezugs! - beim Arbeitsmarktservice beantragt werden.

                                        Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                          Fachkräftestipendium

                                          Aktuelle Informationen zum Fachkräftestipendium: Geförderte Ausbildungen in Mangelberufen in den Bereichen MINT, Gesundheit/Soziales und Umwelt/Ökologie

                                          Das Fachkräftestipendium unterstützt Ausbildungen in jene Berufe, in denen der Mangel an Facharbeitskräften besonders groß ist. Gefördert werden damit Ausbildungen in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Gesundheit und Soziales. Über den MINT-Bereich sind auch technische Ausbildungen mit Umweltschwerpunkt förderbar. Im Bereich Gesundheit und Soziales können Ausbildungen in der medizinischen Assistenz, der medizinischen Verwaltung sowie in der Elementar- und Sozialpädagogik unterstützt werden. Für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ist seit Jänner 2023 stattdessen das Pflegestipendium in Kraft. Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können außerdem Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (→ USP) in allen Lehrberufen mit Unterstützung des Fachkräftestipendiums absolvieren.

                                          Ziel ist die Höherqualifizierung von Arbeitskräften (karenziert oder arbeitssuchend), um deren Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ebenso soll das Stipendium Personen, die in der Vergangenheit bereits Ausbildungen in den genannten Bereichen begonnen haben, die Möglichkeit bieten, diese durch Ergänzungsqualifikationen abzuschließen. Ausbildungen sind förderbar, wenn sie in der Liste förderbarer Ausbildungen des Arbeitsmarktservice (AMS) angeführt sind, spätestens am 31. Dezember 2025 beginnen und zur Gänze in Österreich absolviert werden.

                                          Zielgruppe

                                          • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (für die Dauer der Ausbildung karenziert),
                                          • Arbeitsuchende und
                                          • Selbstständige, deren Gewerbe ruht

                                          mit Wohnsitz in Österreich, die höchstens eine Ausbildung auf Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) aufweisen - das sind Abschlüsse unter Meister-, Fachhochschul- oder Hochschulniveau.

                                          Voraussetzungen

                                          • 208 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige unselbstständige oder pensionsversicherungspflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre,
                                          • Bildungs- und Karriereberatung vor Antritt des Stipendiums und
                                          • gegebenenfalls erfolgreiche Aufnahmeprüfung.
                                          Achtung:

                                          Das Fachkräftestipendium kann nur dann gewährt werden, wenn es Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist. Achten Sie daher darauf, vor einer geplanten Ausbildung frühzeitig einen Termin in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu vereinbaren.

                                          Förderbare Ausbildungen

                                          • Vollzeitausbildungen (mindestens 20 Wochenstunden)
                                          • mit einem formalen Bildungsabschluss
                                          • unter Fachhochschulniveau
                                          • in den ausgewählten Bereichen: Gesundheit/Soziales, Umwelt/Ökologie und MINT sowie für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss: Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung unabhängig vom Lehrberuf

                                          Das Fachkräftestipendium kann für die Dauer der Ausbildung, insgesamt mindestens drei Monate und längstens drei Jahre gewährt werden. Der Ausbildungsfortschritt ist laufend zu belegen.

                                          Hinweis:

                                          Die Liste der förderbaren Ausbildungen wird regelmäßig vom sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice überarbeitet und ist auf der Website des AMS abrufbar.

                                          Stipendium

                                          • Das Fachkräftestipendium garantiert einen Mindeststandard in Höhe der Ausgleichszulage (Wert 2025: 40,40 Euro pro Tag) für die Dauer der Ausbildung (maximal drei Jahre). Arbeitssuchenden wird für die Dauer der Ausbildung die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) weiter gewährt, dies kann individuell ein höherer Tagsatz sein.
                                          • Bezieherinnen/Bezieher des Stipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
                                          • Rückzahlung, wenn die Nachweispflicht grob verletzt wird
                                          • Zuverdienstgrenze: ASVG - Geringfügigkeitsgrenze
                                          • Ausbildungskosten werden nicht übernommen. Ausnahme: Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können parallel eine Beihilfe zu den Kurskosten erhalten.

                                          Das Fachkräftestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Parallel zum Fachkräftestipendium werden keine weiteren Beihilfen des Arbeitsmarktservice oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung gewährt, mit Ausnahme der Kinderbetreuungsbeihilfe.

                                          Eine geringfügige Beschäftigung parallel zum Bezug des Fachkräftestipendiums ist möglich.

                                          Hinweis:

                                          Das Fachkräftestipendium kann grundsätzlich mit einer vorangehenden Bildungskarenz kombiniert werden, muss jedoch vor Antritt der Ausbildung - nicht erst vor dem Auslaufen des Weiterbildungsgeldbezugs! - beim Arbeitsmarktservice beantragt werden.

                                          Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                            Fachkräftestipendium

                                            Aktuelle Informationen zum Fachkräftestipendium: Geförderte Ausbildungen in Mangelberufen in den Bereichen MINT, Gesundheit/Soziales und Umwelt/Ökologie

                                            Das Fachkräftestipendium unterstützt Ausbildungen in jene Berufe, in denen der Mangel an Facharbeitskräften besonders groß ist. Gefördert werden damit Ausbildungen in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Gesundheit und Soziales. Über den MINT-Bereich sind auch technische Ausbildungen mit Umweltschwerpunkt förderbar. Im Bereich Gesundheit und Soziales können Ausbildungen in der medizinischen Assistenz, der medizinischen Verwaltung sowie in der Elementar- und Sozialpädagogik unterstützt werden. Für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ist seit Jänner 2023 stattdessen das Pflegestipendium in Kraft. Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können außerdem Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (→ USP) in allen Lehrberufen mit Unterstützung des Fachkräftestipendiums absolvieren.

                                            Ziel ist die Höherqualifizierung von Arbeitskräften (karenziert oder arbeitssuchend), um deren Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ebenso soll das Stipendium Personen, die in der Vergangenheit bereits Ausbildungen in den genannten Bereichen begonnen haben, die Möglichkeit bieten, diese durch Ergänzungsqualifikationen abzuschließen. Ausbildungen sind förderbar, wenn sie in der Liste förderbarer Ausbildungen des Arbeitsmarktservice (AMS) angeführt sind, spätestens am 31. Dezember 2025 beginnen und zur Gänze in Österreich absolviert werden.

                                            Zielgruppe

                                            • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (für die Dauer der Ausbildung karenziert),
                                            • Arbeitsuchende und
                                            • Selbstständige, deren Gewerbe ruht

                                            mit Wohnsitz in Österreich, die höchstens eine Ausbildung auf Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) aufweisen - das sind Abschlüsse unter Meister-, Fachhochschul- oder Hochschulniveau.

                                            Voraussetzungen

                                            • 208 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige unselbstständige oder pensionsversicherungspflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre,
                                            • Bildungs- und Karriereberatung vor Antritt des Stipendiums und
                                            • gegebenenfalls erfolgreiche Aufnahmeprüfung.
                                            Achtung:

                                            Das Fachkräftestipendium kann nur dann gewährt werden, wenn es Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist. Achten Sie daher darauf, vor einer geplanten Ausbildung frühzeitig einen Termin in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu vereinbaren.

                                            Förderbare Ausbildungen

                                            • Vollzeitausbildungen (mindestens 20 Wochenstunden)
                                            • mit einem formalen Bildungsabschluss
                                            • unter Fachhochschulniveau
                                            • in den ausgewählten Bereichen: Gesundheit/Soziales, Umwelt/Ökologie und MINT sowie für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss: Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung unabhängig vom Lehrberuf

                                            Das Fachkräftestipendium kann für die Dauer der Ausbildung, insgesamt mindestens drei Monate und längstens drei Jahre gewährt werden. Der Ausbildungsfortschritt ist laufend zu belegen.

                                            Hinweis:

                                            Die Liste der förderbaren Ausbildungen wird regelmäßig vom sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice überarbeitet und ist auf der Website des AMS abrufbar.

                                            Stipendium

                                            • Das Fachkräftestipendium garantiert einen Mindeststandard in Höhe der Ausgleichszulage (Wert 2025: 40,40 Euro pro Tag) für die Dauer der Ausbildung (maximal drei Jahre). Arbeitssuchenden wird für die Dauer der Ausbildung die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) weiter gewährt, dies kann individuell ein höherer Tagsatz sein.
                                            • Bezieherinnen/Bezieher des Stipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
                                            • Rückzahlung, wenn die Nachweispflicht grob verletzt wird
                                            • Zuverdienstgrenze: ASVG - Geringfügigkeitsgrenze
                                            • Ausbildungskosten werden nicht übernommen. Ausnahme: Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können parallel eine Beihilfe zu den Kurskosten erhalten.

                                            Das Fachkräftestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Parallel zum Fachkräftestipendium werden keine weiteren Beihilfen des Arbeitsmarktservice oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung gewährt, mit Ausnahme der Kinderbetreuungsbeihilfe.

                                            Eine geringfügige Beschäftigung parallel zum Bezug des Fachkräftestipendiums ist möglich.

                                            Hinweis:

                                            Das Fachkräftestipendium kann grundsätzlich mit einer vorangehenden Bildungskarenz kombiniert werden, muss jedoch vor Antritt der Ausbildung - nicht erst vor dem Auslaufen des Weiterbildungsgeldbezugs! - beim Arbeitsmarktservice beantragt werden.

                                            Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                              Fachkräftestipendium

                                              Aktuelle Informationen zum Fachkräftestipendium: Geförderte Ausbildungen in Mangelberufen in den Bereichen MINT, Gesundheit/Soziales und Umwelt/Ökologie

                                              Das Fachkräftestipendium unterstützt Ausbildungen in jene Berufe, in denen der Mangel an Facharbeitskräften besonders groß ist. Gefördert werden damit Ausbildungen in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Gesundheit und Soziales. Über den MINT-Bereich sind auch technische Ausbildungen mit Umweltschwerpunkt förderbar. Im Bereich Gesundheit und Soziales können Ausbildungen in der medizinischen Assistenz, der medizinischen Verwaltung sowie in der Elementar- und Sozialpädagogik unterstützt werden. Für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ist seit Jänner 2023 stattdessen das Pflegestipendium in Kraft. Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können außerdem Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (→ USP) in allen Lehrberufen mit Unterstützung des Fachkräftestipendiums absolvieren.

                                              Ziel ist die Höherqualifizierung von Arbeitskräften (karenziert oder arbeitssuchend), um deren Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ebenso soll das Stipendium Personen, die in der Vergangenheit bereits Ausbildungen in den genannten Bereichen begonnen haben, die Möglichkeit bieten, diese durch Ergänzungsqualifikationen abzuschließen. Ausbildungen sind förderbar, wenn sie in der Liste förderbarer Ausbildungen des Arbeitsmarktservice (AMS) angeführt sind, spätestens am 31. Dezember 2025 beginnen und zur Gänze in Österreich absolviert werden.

                                              Zielgruppe

                                              • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (für die Dauer der Ausbildung karenziert),
                                              • Arbeitsuchende und
                                              • Selbstständige, deren Gewerbe ruht

                                              mit Wohnsitz in Österreich, die höchstens eine Ausbildung auf Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) aufweisen - das sind Abschlüsse unter Meister-, Fachhochschul- oder Hochschulniveau.

                                              Voraussetzungen

                                              • 208 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige unselbstständige oder pensionsversicherungspflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre,
                                              • Bildungs- und Karriereberatung vor Antritt des Stipendiums und
                                              • gegebenenfalls erfolgreiche Aufnahmeprüfung.
                                              Achtung:

                                              Das Fachkräftestipendium kann nur dann gewährt werden, wenn es Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist. Achten Sie daher darauf, vor einer geplanten Ausbildung frühzeitig einen Termin in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu vereinbaren.

                                              Förderbare Ausbildungen

                                              • Vollzeitausbildungen (mindestens 20 Wochenstunden)
                                              • mit einem formalen Bildungsabschluss
                                              • unter Fachhochschulniveau
                                              • in den ausgewählten Bereichen: Gesundheit/Soziales, Umwelt/Ökologie und MINT sowie für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss: Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung unabhängig vom Lehrberuf

                                              Das Fachkräftestipendium kann für die Dauer der Ausbildung, insgesamt mindestens drei Monate und längstens drei Jahre gewährt werden. Der Ausbildungsfortschritt ist laufend zu belegen.

                                              Hinweis:

                                              Die Liste der förderbaren Ausbildungen wird regelmäßig vom sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice überarbeitet und ist auf der Website des AMS abrufbar.

                                              Stipendium

                                              • Das Fachkräftestipendium garantiert einen Mindeststandard in Höhe der Ausgleichszulage (Wert 2025: 40,40 Euro pro Tag) für die Dauer der Ausbildung (maximal drei Jahre). Arbeitssuchenden wird für die Dauer der Ausbildung die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) weiter gewährt, dies kann individuell ein höherer Tagsatz sein.
                                              • Bezieherinnen/Bezieher des Stipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
                                              • Rückzahlung, wenn die Nachweispflicht grob verletzt wird
                                              • Zuverdienstgrenze: ASVG - Geringfügigkeitsgrenze
                                              • Ausbildungskosten werden nicht übernommen. Ausnahme: Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können parallel eine Beihilfe zu den Kurskosten erhalten.

                                              Das Fachkräftestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Parallel zum Fachkräftestipendium werden keine weiteren Beihilfen des Arbeitsmarktservice oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung gewährt, mit Ausnahme der Kinderbetreuungsbeihilfe.

                                              Eine geringfügige Beschäftigung parallel zum Bezug des Fachkräftestipendiums ist möglich.

                                              Hinweis:

                                              Das Fachkräftestipendium kann grundsätzlich mit einer vorangehenden Bildungskarenz kombiniert werden, muss jedoch vor Antritt der Ausbildung - nicht erst vor dem Auslaufen des Weiterbildungsgeldbezugs! - beim Arbeitsmarktservice beantragt werden.

                                              Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                Fachkräftestipendium

                                                Aktuelle Informationen zum Fachkräftestipendium: Geförderte Ausbildungen in Mangelberufen in den Bereichen MINT, Gesundheit/Soziales und Umwelt/Ökologie

                                                Das Fachkräftestipendium unterstützt Ausbildungen in jene Berufe, in denen der Mangel an Facharbeitskräften besonders groß ist. Gefördert werden damit Ausbildungen in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Gesundheit und Soziales. Über den MINT-Bereich sind auch technische Ausbildungen mit Umweltschwerpunkt förderbar. Im Bereich Gesundheit und Soziales können Ausbildungen in der medizinischen Assistenz, der medizinischen Verwaltung sowie in der Elementar- und Sozialpädagogik unterstützt werden. Für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ist seit Jänner 2023 stattdessen das Pflegestipendium in Kraft. Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können außerdem Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (→ USP) in allen Lehrberufen mit Unterstützung des Fachkräftestipendiums absolvieren.

                                                Ziel ist die Höherqualifizierung von Arbeitskräften (karenziert oder arbeitssuchend), um deren Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ebenso soll das Stipendium Personen, die in der Vergangenheit bereits Ausbildungen in den genannten Bereichen begonnen haben, die Möglichkeit bieten, diese durch Ergänzungsqualifikationen abzuschließen. Ausbildungen sind förderbar, wenn sie in der Liste förderbarer Ausbildungen des Arbeitsmarktservice (AMS) angeführt sind, spätestens am 31. Dezember 2025 beginnen und zur Gänze in Österreich absolviert werden.

                                                Zielgruppe

                                                • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (für die Dauer der Ausbildung karenziert),
                                                • Arbeitsuchende und
                                                • Selbstständige, deren Gewerbe ruht

                                                mit Wohnsitz in Österreich, die höchstens eine Ausbildung auf Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) aufweisen - das sind Abschlüsse unter Meister-, Fachhochschul- oder Hochschulniveau.

                                                Voraussetzungen

                                                • 208 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige unselbstständige oder pensionsversicherungspflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre,
                                                • Bildungs- und Karriereberatung vor Antritt des Stipendiums und
                                                • gegebenenfalls erfolgreiche Aufnahmeprüfung.
                                                Achtung:

                                                Das Fachkräftestipendium kann nur dann gewährt werden, wenn es Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist. Achten Sie daher darauf, vor einer geplanten Ausbildung frühzeitig einen Termin in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu vereinbaren.

                                                Förderbare Ausbildungen

                                                • Vollzeitausbildungen (mindestens 20 Wochenstunden)
                                                • mit einem formalen Bildungsabschluss
                                                • unter Fachhochschulniveau
                                                • in den ausgewählten Bereichen: Gesundheit/Soziales, Umwelt/Ökologie und MINT sowie für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss: Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung unabhängig vom Lehrberuf

                                                Das Fachkräftestipendium kann für die Dauer der Ausbildung, insgesamt mindestens drei Monate und längstens drei Jahre gewährt werden. Der Ausbildungsfortschritt ist laufend zu belegen.

                                                Hinweis:

                                                Die Liste der förderbaren Ausbildungen wird regelmäßig vom sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice überarbeitet und ist auf der Website des AMS abrufbar.

                                                Stipendium

                                                • Das Fachkräftestipendium garantiert einen Mindeststandard in Höhe der Ausgleichszulage (Wert 2025: 40,40 Euro pro Tag) für die Dauer der Ausbildung (maximal drei Jahre). Arbeitssuchenden wird für die Dauer der Ausbildung die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) weiter gewährt, dies kann individuell ein höherer Tagsatz sein.
                                                • Bezieherinnen/Bezieher des Stipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
                                                • Rückzahlung, wenn die Nachweispflicht grob verletzt wird
                                                • Zuverdienstgrenze: ASVG - Geringfügigkeitsgrenze
                                                • Ausbildungskosten werden nicht übernommen. Ausnahme: Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können parallel eine Beihilfe zu den Kurskosten erhalten.

                                                Das Fachkräftestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Parallel zum Fachkräftestipendium werden keine weiteren Beihilfen des Arbeitsmarktservice oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung gewährt, mit Ausnahme der Kinderbetreuungsbeihilfe.

                                                Eine geringfügige Beschäftigung parallel zum Bezug des Fachkräftestipendiums ist möglich.

                                                Hinweis:

                                                Das Fachkräftestipendium kann grundsätzlich mit einer vorangehenden Bildungskarenz kombiniert werden, muss jedoch vor Antritt der Ausbildung - nicht erst vor dem Auslaufen des Weiterbildungsgeldbezugs! - beim Arbeitsmarktservice beantragt werden.

                                                Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                  Fachkräftestipendium

                                                  Aktuelle Informationen zum Fachkräftestipendium: Geförderte Ausbildungen in Mangelberufen in den Bereichen MINT, Gesundheit/Soziales und Umwelt/Ökologie

                                                  Das Fachkräftestipendium unterstützt Ausbildungen in jene Berufe, in denen der Mangel an Facharbeitskräften besonders groß ist. Gefördert werden damit Ausbildungen in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Gesundheit und Soziales. Über den MINT-Bereich sind auch technische Ausbildungen mit Umweltschwerpunkt förderbar. Im Bereich Gesundheit und Soziales können Ausbildungen in der medizinischen Assistenz, der medizinischen Verwaltung sowie in der Elementar- und Sozialpädagogik unterstützt werden. Für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ist seit Jänner 2023 stattdessen das Pflegestipendium in Kraft. Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können außerdem Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (→ USP) in allen Lehrberufen mit Unterstützung des Fachkräftestipendiums absolvieren.

                                                  Ziel ist die Höherqualifizierung von Arbeitskräften (karenziert oder arbeitssuchend), um deren Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ebenso soll das Stipendium Personen, die in der Vergangenheit bereits Ausbildungen in den genannten Bereichen begonnen haben, die Möglichkeit bieten, diese durch Ergänzungsqualifikationen abzuschließen. Ausbildungen sind förderbar, wenn sie in der Liste förderbarer Ausbildungen des Arbeitsmarktservice (AMS) angeführt sind, spätestens am 31. Dezember 2025 beginnen und zur Gänze in Österreich absolviert werden.

                                                  Zielgruppe

                                                  • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (für die Dauer der Ausbildung karenziert),
                                                  • Arbeitsuchende und
                                                  • Selbstständige, deren Gewerbe ruht

                                                  mit Wohnsitz in Österreich, die höchstens eine Ausbildung auf Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) aufweisen - das sind Abschlüsse unter Meister-, Fachhochschul- oder Hochschulniveau.

                                                  Voraussetzungen

                                                  • 208 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige unselbstständige oder pensionsversicherungspflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre,
                                                  • Bildungs- und Karriereberatung vor Antritt des Stipendiums und
                                                  • gegebenenfalls erfolgreiche Aufnahmeprüfung.
                                                  Achtung:

                                                  Das Fachkräftestipendium kann nur dann gewährt werden, wenn es Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist. Achten Sie daher darauf, vor einer geplanten Ausbildung frühzeitig einen Termin in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu vereinbaren.

                                                  Förderbare Ausbildungen

                                                  • Vollzeitausbildungen (mindestens 20 Wochenstunden)
                                                  • mit einem formalen Bildungsabschluss
                                                  • unter Fachhochschulniveau
                                                  • in den ausgewählten Bereichen: Gesundheit/Soziales, Umwelt/Ökologie und MINT sowie für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss: Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung unabhängig vom Lehrberuf

                                                  Das Fachkräftestipendium kann für die Dauer der Ausbildung, insgesamt mindestens drei Monate und längstens drei Jahre gewährt werden. Der Ausbildungsfortschritt ist laufend zu belegen.

                                                  Hinweis:

                                                  Die Liste der förderbaren Ausbildungen wird regelmäßig vom sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice überarbeitet und ist auf der Website des AMS abrufbar.

                                                  Stipendium

                                                  • Das Fachkräftestipendium garantiert einen Mindeststandard in Höhe der Ausgleichszulage (Wert 2025: 40,40 Euro pro Tag) für die Dauer der Ausbildung (maximal drei Jahre). Arbeitssuchenden wird für die Dauer der Ausbildung die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) weiter gewährt, dies kann individuell ein höherer Tagsatz sein.
                                                  • Bezieherinnen/Bezieher des Stipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
                                                  • Rückzahlung, wenn die Nachweispflicht grob verletzt wird
                                                  • Zuverdienstgrenze: ASVG - Geringfügigkeitsgrenze
                                                  • Ausbildungskosten werden nicht übernommen. Ausnahme: Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können parallel eine Beihilfe zu den Kurskosten erhalten.

                                                  Das Fachkräftestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Parallel zum Fachkräftestipendium werden keine weiteren Beihilfen des Arbeitsmarktservice oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung gewährt, mit Ausnahme der Kinderbetreuungsbeihilfe.

                                                  Eine geringfügige Beschäftigung parallel zum Bezug des Fachkräftestipendiums ist möglich.

                                                  Hinweis:

                                                  Das Fachkräftestipendium kann grundsätzlich mit einer vorangehenden Bildungskarenz kombiniert werden, muss jedoch vor Antritt der Ausbildung - nicht erst vor dem Auslaufen des Weiterbildungsgeldbezugs! - beim Arbeitsmarktservice beantragt werden.

                                                  Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                    Fachkräftestipendium

                                                    Aktuelle Informationen zum Fachkräftestipendium: Geförderte Ausbildungen in Mangelberufen in den Bereichen MINT, Gesundheit/Soziales und Umwelt/Ökologie

                                                    Das Fachkräftestipendium unterstützt Ausbildungen in jene Berufe, in denen der Mangel an Facharbeitskräften besonders groß ist. Gefördert werden damit Ausbildungen in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Gesundheit und Soziales. Über den MINT-Bereich sind auch technische Ausbildungen mit Umweltschwerpunkt förderbar. Im Bereich Gesundheit und Soziales können Ausbildungen in der medizinischen Assistenz, der medizinischen Verwaltung sowie in der Elementar- und Sozialpädagogik unterstützt werden. Für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ist seit Jänner 2023 stattdessen das Pflegestipendium in Kraft. Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können außerdem Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (→ USP) in allen Lehrberufen mit Unterstützung des Fachkräftestipendiums absolvieren.

                                                    Ziel ist die Höherqualifizierung von Arbeitskräften (karenziert oder arbeitssuchend), um deren Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ebenso soll das Stipendium Personen, die in der Vergangenheit bereits Ausbildungen in den genannten Bereichen begonnen haben, die Möglichkeit bieten, diese durch Ergänzungsqualifikationen abzuschließen. Ausbildungen sind förderbar, wenn sie in der Liste förderbarer Ausbildungen des Arbeitsmarktservice (AMS) angeführt sind, spätestens am 31. Dezember 2025 beginnen und zur Gänze in Österreich absolviert werden.

                                                    Zielgruppe

                                                    • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (für die Dauer der Ausbildung karenziert),
                                                    • Arbeitsuchende und
                                                    • Selbstständige, deren Gewerbe ruht

                                                    mit Wohnsitz in Österreich, die höchstens eine Ausbildung auf Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) aufweisen - das sind Abschlüsse unter Meister-, Fachhochschul- oder Hochschulniveau.

                                                    Voraussetzungen

                                                    • 208 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige unselbstständige oder pensionsversicherungspflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre,
                                                    • Bildungs- und Karriereberatung vor Antritt des Stipendiums und
                                                    • gegebenenfalls erfolgreiche Aufnahmeprüfung.
                                                    Achtung:

                                                    Das Fachkräftestipendium kann nur dann gewährt werden, wenn es Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist. Achten Sie daher darauf, vor einer geplanten Ausbildung frühzeitig einen Termin in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu vereinbaren.

                                                    Förderbare Ausbildungen

                                                    • Vollzeitausbildungen (mindestens 20 Wochenstunden)
                                                    • mit einem formalen Bildungsabschluss
                                                    • unter Fachhochschulniveau
                                                    • in den ausgewählten Bereichen: Gesundheit/Soziales, Umwelt/Ökologie und MINT sowie für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss: Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung unabhängig vom Lehrberuf

                                                    Das Fachkräftestipendium kann für die Dauer der Ausbildung, insgesamt mindestens drei Monate und längstens drei Jahre gewährt werden. Der Ausbildungsfortschritt ist laufend zu belegen.

                                                    Hinweis:

                                                    Die Liste der förderbaren Ausbildungen wird regelmäßig vom sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice überarbeitet und ist auf der Website des AMS abrufbar.

                                                    Stipendium

                                                    • Das Fachkräftestipendium garantiert einen Mindeststandard in Höhe der Ausgleichszulage (Wert 2025: 40,40 Euro pro Tag) für die Dauer der Ausbildung (maximal drei Jahre). Arbeitssuchenden wird für die Dauer der Ausbildung die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) weiter gewährt, dies kann individuell ein höherer Tagsatz sein.
                                                    • Bezieherinnen/Bezieher des Stipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
                                                    • Rückzahlung, wenn die Nachweispflicht grob verletzt wird
                                                    • Zuverdienstgrenze: ASVG - Geringfügigkeitsgrenze
                                                    • Ausbildungskosten werden nicht übernommen. Ausnahme: Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können parallel eine Beihilfe zu den Kurskosten erhalten.

                                                    Das Fachkräftestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Parallel zum Fachkräftestipendium werden keine weiteren Beihilfen des Arbeitsmarktservice oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung gewährt, mit Ausnahme der Kinderbetreuungsbeihilfe.

                                                    Eine geringfügige Beschäftigung parallel zum Bezug des Fachkräftestipendiums ist möglich.

                                                    Hinweis:

                                                    Das Fachkräftestipendium kann grundsätzlich mit einer vorangehenden Bildungskarenz kombiniert werden, muss jedoch vor Antritt der Ausbildung - nicht erst vor dem Auslaufen des Weiterbildungsgeldbezugs! - beim Arbeitsmarktservice beantragt werden.

                                                    Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                      Fachkräftestipendium

                                                      Aktuelle Informationen zum Fachkräftestipendium: Geförderte Ausbildungen in Mangelberufen in den Bereichen MINT, Gesundheit/Soziales und Umwelt/Ökologie

                                                      Das Fachkräftestipendium unterstützt Ausbildungen in jene Berufe, in denen der Mangel an Facharbeitskräften besonders groß ist. Gefördert werden damit Ausbildungen in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Gesundheit und Soziales. Über den MINT-Bereich sind auch technische Ausbildungen mit Umweltschwerpunkt förderbar. Im Bereich Gesundheit und Soziales können Ausbildungen in der medizinischen Assistenz, der medizinischen Verwaltung sowie in der Elementar- und Sozialpädagogik unterstützt werden. Für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ist seit Jänner 2023 stattdessen das Pflegestipendium in Kraft. Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können außerdem Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (→ USP) in allen Lehrberufen mit Unterstützung des Fachkräftestipendiums absolvieren.

                                                      Ziel ist die Höherqualifizierung von Arbeitskräften (karenziert oder arbeitssuchend), um deren Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ebenso soll das Stipendium Personen, die in der Vergangenheit bereits Ausbildungen in den genannten Bereichen begonnen haben, die Möglichkeit bieten, diese durch Ergänzungsqualifikationen abzuschließen. Ausbildungen sind förderbar, wenn sie in der Liste förderbarer Ausbildungen des Arbeitsmarktservice (AMS) angeführt sind, spätestens am 31. Dezember 2025 beginnen und zur Gänze in Österreich absolviert werden.

                                                      Zielgruppe

                                                      • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (für die Dauer der Ausbildung karenziert),
                                                      • Arbeitsuchende und
                                                      • Selbstständige, deren Gewerbe ruht

                                                      mit Wohnsitz in Österreich, die höchstens eine Ausbildung auf Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) aufweisen - das sind Abschlüsse unter Meister-, Fachhochschul- oder Hochschulniveau.

                                                      Voraussetzungen

                                                      • 208 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige unselbstständige oder pensionsversicherungspflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre,
                                                      • Bildungs- und Karriereberatung vor Antritt des Stipendiums und
                                                      • gegebenenfalls erfolgreiche Aufnahmeprüfung.
                                                      Achtung:

                                                      Das Fachkräftestipendium kann nur dann gewährt werden, wenn es Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist. Achten Sie daher darauf, vor einer geplanten Ausbildung frühzeitig einen Termin in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu vereinbaren.

                                                      Förderbare Ausbildungen

                                                      • Vollzeitausbildungen (mindestens 20 Wochenstunden)
                                                      • mit einem formalen Bildungsabschluss
                                                      • unter Fachhochschulniveau
                                                      • in den ausgewählten Bereichen: Gesundheit/Soziales, Umwelt/Ökologie und MINT sowie für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss: Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung unabhängig vom Lehrberuf

                                                      Das Fachkräftestipendium kann für die Dauer der Ausbildung, insgesamt mindestens drei Monate und längstens drei Jahre gewährt werden. Der Ausbildungsfortschritt ist laufend zu belegen.

                                                      Hinweis:

                                                      Die Liste der förderbaren Ausbildungen wird regelmäßig vom sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice überarbeitet und ist auf der Website des AMS abrufbar.

                                                      Stipendium

                                                      • Das Fachkräftestipendium garantiert einen Mindeststandard in Höhe der Ausgleichszulage (Wert 2025: 40,40 Euro pro Tag) für die Dauer der Ausbildung (maximal drei Jahre). Arbeitssuchenden wird für die Dauer der Ausbildung die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) weiter gewährt, dies kann individuell ein höherer Tagsatz sein.
                                                      • Bezieherinnen/Bezieher des Stipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
                                                      • Rückzahlung, wenn die Nachweispflicht grob verletzt wird
                                                      • Zuverdienstgrenze: ASVG - Geringfügigkeitsgrenze
                                                      • Ausbildungskosten werden nicht übernommen. Ausnahme: Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können parallel eine Beihilfe zu den Kurskosten erhalten.

                                                      Das Fachkräftestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Parallel zum Fachkräftestipendium werden keine weiteren Beihilfen des Arbeitsmarktservice oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung gewährt, mit Ausnahme der Kinderbetreuungsbeihilfe.

                                                      Eine geringfügige Beschäftigung parallel zum Bezug des Fachkräftestipendiums ist möglich.

                                                      Hinweis:

                                                      Das Fachkräftestipendium kann grundsätzlich mit einer vorangehenden Bildungskarenz kombiniert werden, muss jedoch vor Antritt der Ausbildung - nicht erst vor dem Auslaufen des Weiterbildungsgeldbezugs! - beim Arbeitsmarktservice beantragt werden.

                                                      Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                        Fachkräftestipendium

                                                        Aktuelle Informationen zum Fachkräftestipendium: Geförderte Ausbildungen in Mangelberufen in den Bereichen MINT, Gesundheit/Soziales und Umwelt/Ökologie

                                                        Das Fachkräftestipendium unterstützt Ausbildungen in jene Berufe, in denen der Mangel an Facharbeitskräften besonders groß ist. Gefördert werden damit Ausbildungen in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Gesundheit und Soziales. Über den MINT-Bereich sind auch technische Ausbildungen mit Umweltschwerpunkt förderbar. Im Bereich Gesundheit und Soziales können Ausbildungen in der medizinischen Assistenz, der medizinischen Verwaltung sowie in der Elementar- und Sozialpädagogik unterstützt werden. Für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ist seit Jänner 2023 stattdessen das Pflegestipendium in Kraft. Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können außerdem Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (→ USP) in allen Lehrberufen mit Unterstützung des Fachkräftestipendiums absolvieren.

                                                        Ziel ist die Höherqualifizierung von Arbeitskräften (karenziert oder arbeitssuchend), um deren Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ebenso soll das Stipendium Personen, die in der Vergangenheit bereits Ausbildungen in den genannten Bereichen begonnen haben, die Möglichkeit bieten, diese durch Ergänzungsqualifikationen abzuschließen. Ausbildungen sind förderbar, wenn sie in der Liste förderbarer Ausbildungen des Arbeitsmarktservice (AMS) angeführt sind, spätestens am 31. Dezember 2025 beginnen und zur Gänze in Österreich absolviert werden.

                                                        Zielgruppe

                                                        • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (für die Dauer der Ausbildung karenziert),
                                                        • Arbeitsuchende und
                                                        • Selbstständige, deren Gewerbe ruht

                                                        mit Wohnsitz in Österreich, die höchstens eine Ausbildung auf Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) aufweisen - das sind Abschlüsse unter Meister-, Fachhochschul- oder Hochschulniveau.

                                                        Voraussetzungen

                                                        • 208 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige unselbstständige oder pensionsversicherungspflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre,
                                                        • Bildungs- und Karriereberatung vor Antritt des Stipendiums und
                                                        • gegebenenfalls erfolgreiche Aufnahmeprüfung.
                                                        Achtung:

                                                        Das Fachkräftestipendium kann nur dann gewährt werden, wenn es Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist. Achten Sie daher darauf, vor einer geplanten Ausbildung frühzeitig einen Termin in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu vereinbaren.

                                                        Förderbare Ausbildungen

                                                        • Vollzeitausbildungen (mindestens 20 Wochenstunden)
                                                        • mit einem formalen Bildungsabschluss
                                                        • unter Fachhochschulniveau
                                                        • in den ausgewählten Bereichen: Gesundheit/Soziales, Umwelt/Ökologie und MINT sowie für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss: Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung unabhängig vom Lehrberuf

                                                        Das Fachkräftestipendium kann für die Dauer der Ausbildung, insgesamt mindestens drei Monate und längstens drei Jahre gewährt werden. Der Ausbildungsfortschritt ist laufend zu belegen.

                                                        Hinweis:

                                                        Die Liste der förderbaren Ausbildungen wird regelmäßig vom sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice überarbeitet und ist auf der Website des AMS abrufbar.

                                                        Stipendium

                                                        • Das Fachkräftestipendium garantiert einen Mindeststandard in Höhe der Ausgleichszulage (Wert 2025: 40,40 Euro pro Tag) für die Dauer der Ausbildung (maximal drei Jahre). Arbeitssuchenden wird für die Dauer der Ausbildung die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) weiter gewährt, dies kann individuell ein höherer Tagsatz sein.
                                                        • Bezieherinnen/Bezieher des Stipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
                                                        • Rückzahlung, wenn die Nachweispflicht grob verletzt wird
                                                        • Zuverdienstgrenze: ASVG - Geringfügigkeitsgrenze
                                                        • Ausbildungskosten werden nicht übernommen. Ausnahme: Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können parallel eine Beihilfe zu den Kurskosten erhalten.

                                                        Das Fachkräftestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Parallel zum Fachkräftestipendium werden keine weiteren Beihilfen des Arbeitsmarktservice oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung gewährt, mit Ausnahme der Kinderbetreuungsbeihilfe.

                                                        Eine geringfügige Beschäftigung parallel zum Bezug des Fachkräftestipendiums ist möglich.

                                                        Hinweis:

                                                        Das Fachkräftestipendium kann grundsätzlich mit einer vorangehenden Bildungskarenz kombiniert werden, muss jedoch vor Antritt der Ausbildung - nicht erst vor dem Auslaufen des Weiterbildungsgeldbezugs! - beim Arbeitsmarktservice beantragt werden.

                                                        Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                          Fachkräftestipendium

                                                          Aktuelle Informationen zum Fachkräftestipendium: Geförderte Ausbildungen in Mangelberufen in den Bereichen MINT, Gesundheit/Soziales und Umwelt/Ökologie

                                                          Das Fachkräftestipendium unterstützt Ausbildungen in jene Berufe, in denen der Mangel an Facharbeitskräften besonders groß ist. Gefördert werden damit Ausbildungen in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Gesundheit und Soziales. Über den MINT-Bereich sind auch technische Ausbildungen mit Umweltschwerpunkt förderbar. Im Bereich Gesundheit und Soziales können Ausbildungen in der medizinischen Assistenz, der medizinischen Verwaltung sowie in der Elementar- und Sozialpädagogik unterstützt werden. Für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ist seit Jänner 2023 stattdessen das Pflegestipendium in Kraft. Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können außerdem Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (→ USP) in allen Lehrberufen mit Unterstützung des Fachkräftestipendiums absolvieren.

                                                          Ziel ist die Höherqualifizierung von Arbeitskräften (karenziert oder arbeitssuchend), um deren Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ebenso soll das Stipendium Personen, die in der Vergangenheit bereits Ausbildungen in den genannten Bereichen begonnen haben, die Möglichkeit bieten, diese durch Ergänzungsqualifikationen abzuschließen. Ausbildungen sind förderbar, wenn sie in der Liste förderbarer Ausbildungen des Arbeitsmarktservice (AMS) angeführt sind, spätestens am 31. Dezember 2025 beginnen und zur Gänze in Österreich absolviert werden.

                                                          Zielgruppe

                                                          • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (für die Dauer der Ausbildung karenziert),
                                                          • Arbeitsuchende und
                                                          • Selbstständige, deren Gewerbe ruht

                                                          mit Wohnsitz in Österreich, die höchstens eine Ausbildung auf Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) aufweisen - das sind Abschlüsse unter Meister-, Fachhochschul- oder Hochschulniveau.

                                                          Voraussetzungen

                                                          • 208 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige unselbstständige oder pensionsversicherungspflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre,
                                                          • Bildungs- und Karriereberatung vor Antritt des Stipendiums und
                                                          • gegebenenfalls erfolgreiche Aufnahmeprüfung.
                                                          Achtung:

                                                          Das Fachkräftestipendium kann nur dann gewährt werden, wenn es Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist. Achten Sie daher darauf, vor einer geplanten Ausbildung frühzeitig einen Termin in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu vereinbaren.

                                                          Förderbare Ausbildungen

                                                          • Vollzeitausbildungen (mindestens 20 Wochenstunden)
                                                          • mit einem formalen Bildungsabschluss
                                                          • unter Fachhochschulniveau
                                                          • in den ausgewählten Bereichen: Gesundheit/Soziales, Umwelt/Ökologie und MINT sowie für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss: Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung unabhängig vom Lehrberuf

                                                          Das Fachkräftestipendium kann für die Dauer der Ausbildung, insgesamt mindestens drei Monate und längstens drei Jahre gewährt werden. Der Ausbildungsfortschritt ist laufend zu belegen.

                                                          Hinweis:

                                                          Die Liste der förderbaren Ausbildungen wird regelmäßig vom sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice überarbeitet und ist auf der Website des AMS abrufbar.

                                                          Stipendium

                                                          • Das Fachkräftestipendium garantiert einen Mindeststandard in Höhe der Ausgleichszulage (Wert 2025: 40,40 Euro pro Tag) für die Dauer der Ausbildung (maximal drei Jahre). Arbeitssuchenden wird für die Dauer der Ausbildung die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) weiter gewährt, dies kann individuell ein höherer Tagsatz sein.
                                                          • Bezieherinnen/Bezieher des Stipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
                                                          • Rückzahlung, wenn die Nachweispflicht grob verletzt wird
                                                          • Zuverdienstgrenze: ASVG - Geringfügigkeitsgrenze
                                                          • Ausbildungskosten werden nicht übernommen. Ausnahme: Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können parallel eine Beihilfe zu den Kurskosten erhalten.

                                                          Das Fachkräftestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Parallel zum Fachkräftestipendium werden keine weiteren Beihilfen des Arbeitsmarktservice oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung gewährt, mit Ausnahme der Kinderbetreuungsbeihilfe.

                                                          Eine geringfügige Beschäftigung parallel zum Bezug des Fachkräftestipendiums ist möglich.

                                                          Hinweis:

                                                          Das Fachkräftestipendium kann grundsätzlich mit einer vorangehenden Bildungskarenz kombiniert werden, muss jedoch vor Antritt der Ausbildung - nicht erst vor dem Auslaufen des Weiterbildungsgeldbezugs! - beim Arbeitsmarktservice beantragt werden.

                                                          Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                            Fachkräftestipendium

                                                            Aktuelle Informationen zum Fachkräftestipendium: Geförderte Ausbildungen in Mangelberufen in den Bereichen MINT, Gesundheit/Soziales und Umwelt/Ökologie

                                                            Das Fachkräftestipendium unterstützt Ausbildungen in jene Berufe, in denen der Mangel an Facharbeitskräften besonders groß ist. Gefördert werden damit Ausbildungen in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Gesundheit und Soziales. Über den MINT-Bereich sind auch technische Ausbildungen mit Umweltschwerpunkt förderbar. Im Bereich Gesundheit und Soziales können Ausbildungen in der medizinischen Assistenz, der medizinischen Verwaltung sowie in der Elementar- und Sozialpädagogik unterstützt werden. Für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ist seit Jänner 2023 stattdessen das Pflegestipendium in Kraft. Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können außerdem Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (→ USP) in allen Lehrberufen mit Unterstützung des Fachkräftestipendiums absolvieren.

                                                            Ziel ist die Höherqualifizierung von Arbeitskräften (karenziert oder arbeitssuchend), um deren Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ebenso soll das Stipendium Personen, die in der Vergangenheit bereits Ausbildungen in den genannten Bereichen begonnen haben, die Möglichkeit bieten, diese durch Ergänzungsqualifikationen abzuschließen. Ausbildungen sind förderbar, wenn sie in der Liste förderbarer Ausbildungen des Arbeitsmarktservice (AMS) angeführt sind, spätestens am 31. Dezember 2025 beginnen und zur Gänze in Österreich absolviert werden.

                                                            Zielgruppe

                                                            • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (für die Dauer der Ausbildung karenziert),
                                                            • Arbeitsuchende und
                                                            • Selbstständige, deren Gewerbe ruht

                                                            mit Wohnsitz in Österreich, die höchstens eine Ausbildung auf Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) aufweisen - das sind Abschlüsse unter Meister-, Fachhochschul- oder Hochschulniveau.

                                                            Voraussetzungen

                                                            • 208 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige unselbstständige oder pensionsversicherungspflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre,
                                                            • Bildungs- und Karriereberatung vor Antritt des Stipendiums und
                                                            • gegebenenfalls erfolgreiche Aufnahmeprüfung.
                                                            Achtung:

                                                            Das Fachkräftestipendium kann nur dann gewährt werden, wenn es Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist. Achten Sie daher darauf, vor einer geplanten Ausbildung frühzeitig einen Termin in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu vereinbaren.

                                                            Förderbare Ausbildungen

                                                            • Vollzeitausbildungen (mindestens 20 Wochenstunden)
                                                            • mit einem formalen Bildungsabschluss
                                                            • unter Fachhochschulniveau
                                                            • in den ausgewählten Bereichen: Gesundheit/Soziales, Umwelt/Ökologie und MINT sowie für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss: Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung unabhängig vom Lehrberuf

                                                            Das Fachkräftestipendium kann für die Dauer der Ausbildung, insgesamt mindestens drei Monate und längstens drei Jahre gewährt werden. Der Ausbildungsfortschritt ist laufend zu belegen.

                                                            Hinweis:

                                                            Die Liste der förderbaren Ausbildungen wird regelmäßig vom sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice überarbeitet und ist auf der Website des AMS abrufbar.

                                                            Stipendium

                                                            • Das Fachkräftestipendium garantiert einen Mindeststandard in Höhe der Ausgleichszulage (Wert 2025: 40,40 Euro pro Tag) für die Dauer der Ausbildung (maximal drei Jahre). Arbeitssuchenden wird für die Dauer der Ausbildung die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) weiter gewährt, dies kann individuell ein höherer Tagsatz sein.
                                                            • Bezieherinnen/Bezieher des Stipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
                                                            • Rückzahlung, wenn die Nachweispflicht grob verletzt wird
                                                            • Zuverdienstgrenze: ASVG - Geringfügigkeitsgrenze
                                                            • Ausbildungskosten werden nicht übernommen. Ausnahme: Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können parallel eine Beihilfe zu den Kurskosten erhalten.

                                                            Das Fachkräftestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Parallel zum Fachkräftestipendium werden keine weiteren Beihilfen des Arbeitsmarktservice oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung gewährt, mit Ausnahme der Kinderbetreuungsbeihilfe.

                                                            Eine geringfügige Beschäftigung parallel zum Bezug des Fachkräftestipendiums ist möglich.

                                                            Hinweis:

                                                            Das Fachkräftestipendium kann grundsätzlich mit einer vorangehenden Bildungskarenz kombiniert werden, muss jedoch vor Antritt der Ausbildung - nicht erst vor dem Auslaufen des Weiterbildungsgeldbezugs! - beim Arbeitsmarktservice beantragt werden.

                                                            Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                              Fachkräftestipendium

                                                              Aktuelle Informationen zum Fachkräftestipendium: Geförderte Ausbildungen in Mangelberufen in den Bereichen MINT, Gesundheit/Soziales und Umwelt/Ökologie

                                                              Das Fachkräftestipendium unterstützt Ausbildungen in jene Berufe, in denen der Mangel an Facharbeitskräften besonders groß ist. Gefördert werden damit Ausbildungen in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Gesundheit und Soziales. Über den MINT-Bereich sind auch technische Ausbildungen mit Umweltschwerpunkt förderbar. Im Bereich Gesundheit und Soziales können Ausbildungen in der medizinischen Assistenz, der medizinischen Verwaltung sowie in der Elementar- und Sozialpädagogik unterstützt werden. Für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ist seit Jänner 2023 stattdessen das Pflegestipendium in Kraft. Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können außerdem Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (→ USP) in allen Lehrberufen mit Unterstützung des Fachkräftestipendiums absolvieren.

                                                              Ziel ist die Höherqualifizierung von Arbeitskräften (karenziert oder arbeitssuchend), um deren Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ebenso soll das Stipendium Personen, die in der Vergangenheit bereits Ausbildungen in den genannten Bereichen begonnen haben, die Möglichkeit bieten, diese durch Ergänzungsqualifikationen abzuschließen. Ausbildungen sind förderbar, wenn sie in der Liste förderbarer Ausbildungen des Arbeitsmarktservice (AMS) angeführt sind, spätestens am 31. Dezember 2025 beginnen und zur Gänze in Österreich absolviert werden.

                                                              Zielgruppe

                                                              • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (für die Dauer der Ausbildung karenziert),
                                                              • Arbeitsuchende und
                                                              • Selbstständige, deren Gewerbe ruht

                                                              mit Wohnsitz in Österreich, die höchstens eine Ausbildung auf Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) aufweisen - das sind Abschlüsse unter Meister-, Fachhochschul- oder Hochschulniveau.

                                                              Voraussetzungen

                                                              • 208 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige unselbstständige oder pensionsversicherungspflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre,
                                                              • Bildungs- und Karriereberatung vor Antritt des Stipendiums und
                                                              • gegebenenfalls erfolgreiche Aufnahmeprüfung.
                                                              Achtung:

                                                              Das Fachkräftestipendium kann nur dann gewährt werden, wenn es Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist. Achten Sie daher darauf, vor einer geplanten Ausbildung frühzeitig einen Termin in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu vereinbaren.

                                                              Förderbare Ausbildungen

                                                              • Vollzeitausbildungen (mindestens 20 Wochenstunden)
                                                              • mit einem formalen Bildungsabschluss
                                                              • unter Fachhochschulniveau
                                                              • in den ausgewählten Bereichen: Gesundheit/Soziales, Umwelt/Ökologie und MINT sowie für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss: Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung unabhängig vom Lehrberuf

                                                              Das Fachkräftestipendium kann für die Dauer der Ausbildung, insgesamt mindestens drei Monate und längstens drei Jahre gewährt werden. Der Ausbildungsfortschritt ist laufend zu belegen.

                                                              Hinweis:

                                                              Die Liste der förderbaren Ausbildungen wird regelmäßig vom sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice überarbeitet und ist auf der Website des AMS abrufbar.

                                                              Stipendium

                                                              • Das Fachkräftestipendium garantiert einen Mindeststandard in Höhe der Ausgleichszulage (Wert 2025: 40,40 Euro pro Tag) für die Dauer der Ausbildung (maximal drei Jahre). Arbeitssuchenden wird für die Dauer der Ausbildung die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) weiter gewährt, dies kann individuell ein höherer Tagsatz sein.
                                                              • Bezieherinnen/Bezieher des Stipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
                                                              • Rückzahlung, wenn die Nachweispflicht grob verletzt wird
                                                              • Zuverdienstgrenze: ASVG - Geringfügigkeitsgrenze
                                                              • Ausbildungskosten werden nicht übernommen. Ausnahme: Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können parallel eine Beihilfe zu den Kurskosten erhalten.

                                                              Das Fachkräftestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Parallel zum Fachkräftestipendium werden keine weiteren Beihilfen des Arbeitsmarktservice oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung gewährt, mit Ausnahme der Kinderbetreuungsbeihilfe.

                                                              Eine geringfügige Beschäftigung parallel zum Bezug des Fachkräftestipendiums ist möglich.

                                                              Hinweis:

                                                              Das Fachkräftestipendium kann grundsätzlich mit einer vorangehenden Bildungskarenz kombiniert werden, muss jedoch vor Antritt der Ausbildung - nicht erst vor dem Auslaufen des Weiterbildungsgeldbezugs! - beim Arbeitsmarktservice beantragt werden.

                                                              Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                                Fachkräftestipendium

                                                                Aktuelle Informationen zum Fachkräftestipendium: Geförderte Ausbildungen in Mangelberufen in den Bereichen MINT, Gesundheit/Soziales und Umwelt/Ökologie

                                                                Das Fachkräftestipendium unterstützt Ausbildungen in jene Berufe, in denen der Mangel an Facharbeitskräften besonders groß ist. Gefördert werden damit Ausbildungen in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Gesundheit und Soziales. Über den MINT-Bereich sind auch technische Ausbildungen mit Umweltschwerpunkt förderbar. Im Bereich Gesundheit und Soziales können Ausbildungen in der medizinischen Assistenz, der medizinischen Verwaltung sowie in der Elementar- und Sozialpädagogik unterstützt werden. Für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ist seit Jänner 2023 stattdessen das Pflegestipendium in Kraft. Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können außerdem Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (→ USP) in allen Lehrberufen mit Unterstützung des Fachkräftestipendiums absolvieren.

                                                                Ziel ist die Höherqualifizierung von Arbeitskräften (karenziert oder arbeitssuchend), um deren Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ebenso soll das Stipendium Personen, die in der Vergangenheit bereits Ausbildungen in den genannten Bereichen begonnen haben, die Möglichkeit bieten, diese durch Ergänzungsqualifikationen abzuschließen. Ausbildungen sind förderbar, wenn sie in der Liste förderbarer Ausbildungen des Arbeitsmarktservice (AMS) angeführt sind, spätestens am 31. Dezember 2025 beginnen und zur Gänze in Österreich absolviert werden.

                                                                Zielgruppe

                                                                • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (für die Dauer der Ausbildung karenziert),
                                                                • Arbeitsuchende und
                                                                • Selbstständige, deren Gewerbe ruht

                                                                mit Wohnsitz in Österreich, die höchstens eine Ausbildung auf Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) aufweisen - das sind Abschlüsse unter Meister-, Fachhochschul- oder Hochschulniveau.

                                                                Voraussetzungen

                                                                • 208 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige unselbstständige oder pensionsversicherungspflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre,
                                                                • Bildungs- und Karriereberatung vor Antritt des Stipendiums und
                                                                • gegebenenfalls erfolgreiche Aufnahmeprüfung.
                                                                Achtung:

                                                                Das Fachkräftestipendium kann nur dann gewährt werden, wenn es Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist. Achten Sie daher darauf, vor einer geplanten Ausbildung frühzeitig einen Termin in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu vereinbaren.

                                                                Förderbare Ausbildungen

                                                                • Vollzeitausbildungen (mindestens 20 Wochenstunden)
                                                                • mit einem formalen Bildungsabschluss
                                                                • unter Fachhochschulniveau
                                                                • in den ausgewählten Bereichen: Gesundheit/Soziales, Umwelt/Ökologie und MINT sowie für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss: Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung unabhängig vom Lehrberuf

                                                                Das Fachkräftestipendium kann für die Dauer der Ausbildung, insgesamt mindestens drei Monate und längstens drei Jahre gewährt werden. Der Ausbildungsfortschritt ist laufend zu belegen.

                                                                Hinweis:

                                                                Die Liste der förderbaren Ausbildungen wird regelmäßig vom sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice überarbeitet und ist auf der Website des AMS abrufbar.

                                                                Stipendium

                                                                • Das Fachkräftestipendium garantiert einen Mindeststandard in Höhe der Ausgleichszulage (Wert 2025: 40,40 Euro pro Tag) für die Dauer der Ausbildung (maximal drei Jahre). Arbeitssuchenden wird für die Dauer der Ausbildung die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) weiter gewährt, dies kann individuell ein höherer Tagsatz sein.
                                                                • Bezieherinnen/Bezieher des Stipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
                                                                • Rückzahlung, wenn die Nachweispflicht grob verletzt wird
                                                                • Zuverdienstgrenze: ASVG - Geringfügigkeitsgrenze
                                                                • Ausbildungskosten werden nicht übernommen. Ausnahme: Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können parallel eine Beihilfe zu den Kurskosten erhalten.

                                                                Das Fachkräftestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Parallel zum Fachkräftestipendium werden keine weiteren Beihilfen des Arbeitsmarktservice oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung gewährt, mit Ausnahme der Kinderbetreuungsbeihilfe.

                                                                Eine geringfügige Beschäftigung parallel zum Bezug des Fachkräftestipendiums ist möglich.

                                                                Hinweis:

                                                                Das Fachkräftestipendium kann grundsätzlich mit einer vorangehenden Bildungskarenz kombiniert werden, muss jedoch vor Antritt der Ausbildung - nicht erst vor dem Auslaufen des Weiterbildungsgeldbezugs! - beim Arbeitsmarktservice beantragt werden.

                                                                Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                                  Fachkräftestipendium

                                                                  Aktuelle Informationen zum Fachkräftestipendium: Geförderte Ausbildungen in Mangelberufen in den Bereichen MINT, Gesundheit/Soziales und Umwelt/Ökologie

                                                                  Das Fachkräftestipendium unterstützt Ausbildungen in jene Berufe, in denen der Mangel an Facharbeitskräften besonders groß ist. Gefördert werden damit Ausbildungen in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Gesundheit und Soziales. Über den MINT-Bereich sind auch technische Ausbildungen mit Umweltschwerpunkt förderbar. Im Bereich Gesundheit und Soziales können Ausbildungen in der medizinischen Assistenz, der medizinischen Verwaltung sowie in der Elementar- und Sozialpädagogik unterstützt werden. Für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ist seit Jänner 2023 stattdessen das Pflegestipendium in Kraft. Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können außerdem Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (→ USP) in allen Lehrberufen mit Unterstützung des Fachkräftestipendiums absolvieren.

                                                                  Ziel ist die Höherqualifizierung von Arbeitskräften (karenziert oder arbeitssuchend), um deren Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ebenso soll das Stipendium Personen, die in der Vergangenheit bereits Ausbildungen in den genannten Bereichen begonnen haben, die Möglichkeit bieten, diese durch Ergänzungsqualifikationen abzuschließen. Ausbildungen sind förderbar, wenn sie in der Liste förderbarer Ausbildungen des Arbeitsmarktservice (AMS) angeführt sind, spätestens am 31. Dezember 2025 beginnen und zur Gänze in Österreich absolviert werden.

                                                                  Zielgruppe

                                                                  • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (für die Dauer der Ausbildung karenziert),
                                                                  • Arbeitsuchende und
                                                                  • Selbstständige, deren Gewerbe ruht

                                                                  mit Wohnsitz in Österreich, die höchstens eine Ausbildung auf Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) aufweisen - das sind Abschlüsse unter Meister-, Fachhochschul- oder Hochschulniveau.

                                                                  Voraussetzungen

                                                                  • 208 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige unselbstständige oder pensionsversicherungspflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre,
                                                                  • Bildungs- und Karriereberatung vor Antritt des Stipendiums und
                                                                  • gegebenenfalls erfolgreiche Aufnahmeprüfung.
                                                                  Achtung:

                                                                  Das Fachkräftestipendium kann nur dann gewährt werden, wenn es Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist. Achten Sie daher darauf, vor einer geplanten Ausbildung frühzeitig einen Termin in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu vereinbaren.

                                                                  Förderbare Ausbildungen

                                                                  • Vollzeitausbildungen (mindestens 20 Wochenstunden)
                                                                  • mit einem formalen Bildungsabschluss
                                                                  • unter Fachhochschulniveau
                                                                  • in den ausgewählten Bereichen: Gesundheit/Soziales, Umwelt/Ökologie und MINT sowie für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss: Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung unabhängig vom Lehrberuf

                                                                  Das Fachkräftestipendium kann für die Dauer der Ausbildung, insgesamt mindestens drei Monate und längstens drei Jahre gewährt werden. Der Ausbildungsfortschritt ist laufend zu belegen.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Die Liste der förderbaren Ausbildungen wird regelmäßig vom sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice überarbeitet und ist auf der Website des AMS abrufbar.

                                                                  Stipendium

                                                                  • Das Fachkräftestipendium garantiert einen Mindeststandard in Höhe der Ausgleichszulage (Wert 2025: 40,40 Euro pro Tag) für die Dauer der Ausbildung (maximal drei Jahre). Arbeitssuchenden wird für die Dauer der Ausbildung die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) weiter gewährt, dies kann individuell ein höherer Tagsatz sein.
                                                                  • Bezieherinnen/Bezieher des Stipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
                                                                  • Rückzahlung, wenn die Nachweispflicht grob verletzt wird
                                                                  • Zuverdienstgrenze: ASVG - Geringfügigkeitsgrenze
                                                                  • Ausbildungskosten werden nicht übernommen. Ausnahme: Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können parallel eine Beihilfe zu den Kurskosten erhalten.

                                                                  Das Fachkräftestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Parallel zum Fachkräftestipendium werden keine weiteren Beihilfen des Arbeitsmarktservice oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung gewährt, mit Ausnahme der Kinderbetreuungsbeihilfe.

                                                                  Eine geringfügige Beschäftigung parallel zum Bezug des Fachkräftestipendiums ist möglich.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Das Fachkräftestipendium kann grundsätzlich mit einer vorangehenden Bildungskarenz kombiniert werden, muss jedoch vor Antritt der Ausbildung - nicht erst vor dem Auslaufen des Weiterbildungsgeldbezugs! - beim Arbeitsmarktservice beantragt werden.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz