oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
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Auskunft über den Zulassungsbesitzer
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Eine Auskunft über die Zulassungsbesitzerin/den Zulassungsbesitzer eines Fahrzeugs ist nur bei "berechtigtem rechtlichen Interesse" möglich (z.B. bei Besitzstörungen oder zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen).
Hinweis
Eine Auskunft über die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs ist auch ohne berechtigtes rechtliches Interesse (online) möglich.
Zuständige Stelle
Die Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion
- In Wien: das Verkehrsamt (→LPD Wien)
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis der/des Anfragenden
- Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
Für das Ansuchen
- 14,30 Euro
Für die Auskunftserteilung
- Bundesverwaltungsabgabe: 1 Euro
Rechtsgrundlagen
§ 47 Kraftfahrgesetz (KFG)
- Bundesministerium für Finanzen
- Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Auskunft über den Zulassungsbesitzer
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Eine Auskunft über die Zulassungsbesitzerin/den Zulassungsbesitzer eines Fahrzeugs ist nur bei "berechtigtem rechtlichen Interesse" möglich (z.B. bei Besitzstörungen oder zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen).
Hinweis
Eine Auskunft über die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs ist auch ohne berechtigtes rechtliches Interesse (online) möglich.
Zuständige Stelle
Die Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion
- In Wien: das Verkehrsamt (→LPD Wien)
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis der/des Anfragenden
- Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
Für das Ansuchen
- 14,30 Euro
Für die Auskunftserteilung
- Bundesverwaltungsabgabe: 1 Euro
Rechtsgrundlagen
§ 47 Kraftfahrgesetz (KFG)
- Bundesministerium für Finanzen
- Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Auskunft über den Zulassungsbesitzer
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Eine Auskunft über die Zulassungsbesitzerin/den Zulassungsbesitzer eines Fahrzeugs ist nur bei "berechtigtem rechtlichen Interesse" möglich (z.B. bei Besitzstörungen oder zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen).
Hinweis
Eine Auskunft über die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs ist auch ohne berechtigtes rechtliches Interesse (online) möglich.
Zuständige Stelle
Die Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion
- In Wien: das Verkehrsamt (→LPD Wien)
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis der/des Anfragenden
- Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
Für das Ansuchen
- 14,30 Euro
Für die Auskunftserteilung
- Bundesverwaltungsabgabe: 1 Euro
Rechtsgrundlagen
§ 47 Kraftfahrgesetz (KFG)
- Bundesministerium für Finanzen
- Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Auskunft über den Zulassungsbesitzer
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Allgemeine Informationen
Eine Auskunft über die Zulassungsbesitzerin/den Zulassungsbesitzer eines Fahrzeugs ist nur bei "berechtigtem rechtlichen Interesse" möglich (z.B. bei Besitzstörungen oder zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen).
Hinweis
Eine Auskunft über die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs ist auch ohne berechtigtes rechtliches Interesse (online) möglich.
Zuständige Stelle
Die Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion
- In Wien: das Verkehrsamt (→LPD Wien)
Erforderliche Unterlagen
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- Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
Für das Ansuchen
- 14,30 Euro
Für die Auskunftserteilung
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Rechtsgrundlagen
§ 47 Kraftfahrgesetz (KFG)
- Bundesministerium für Finanzen
- Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Auskunft über den Zulassungsbesitzer
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Eine Auskunft über die Zulassungsbesitzerin/den Zulassungsbesitzer eines Fahrzeugs ist nur bei "berechtigtem rechtlichen Interesse" möglich (z.B. bei Besitzstörungen oder zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen).
Hinweis
Eine Auskunft über die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs ist auch ohne berechtigtes rechtliches Interesse (online) möglich.
Zuständige Stelle
Die Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion
- In Wien: das Verkehrsamt (→LPD Wien)
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis der/des Anfragenden
- Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
Für das Ansuchen
- 14,30 Euro
Für die Auskunftserteilung
- Bundesverwaltungsabgabe: 1 Euro
Rechtsgrundlagen
§ 47 Kraftfahrgesetz (KFG)
- Bundesministerium für Finanzen
- Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Auskunft über den Zulassungsbesitzer
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- Bei Vertretung: Vollmacht
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Auskunft über den Zulassungsbesitzer
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Hinweis
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Zuständige Stelle
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Auskunft über den Zulassungsbesitzer
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Eine Auskunft über die Zulassungsbesitzerin/den Zulassungsbesitzer eines Fahrzeugs ist nur bei "berechtigtem rechtlichen Interesse" möglich (z.B. bei Besitzstörungen oder zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen).
Hinweis
Eine Auskunft über die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs ist auch ohne berechtigtes rechtliches Interesse (online) möglich.
Zuständige Stelle
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Zuständige Stelle
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Kosten
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Für die Auskunftserteilung
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Hinweis
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Zuständige Stelle
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Für die Auskunftserteilung
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Auskunft über den Zulassungsbesitzer
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Hinweis
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Hinweis
Eine Auskunft über die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs ist auch ohne berechtigtes rechtliches Interesse (online) möglich.
Zuständige Stelle
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Erforderliche Unterlagen
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Eine Auskunft über die Zulassungsbesitzerin/den Zulassungsbesitzer eines Fahrzeugs ist nur bei "berechtigtem rechtlichen Interesse" möglich (z.B. bei Besitzstörungen oder zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen).
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Zuständige Stelle
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