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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at https://www.oesterreich.gv.at/de ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Freiwilliges Umweltschutzjahr

    Allgemeine Informationen

    Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

    Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind insbesondere die:

    • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
    • Persönlichkeitsentwicklung,
    • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
    • Berufsorientierung,
    • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
    • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmenden und
    • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

    Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

    • allgemeiner Umweltschutz,
    • Umweltbildung,
    • Natur- und Artenschutz,
    • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
    • Tierschutz,
    • nachhaltige Entwicklung und
    • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.
    Hinweis:

    Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

    Mindestalter

    Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

    Dauer

    Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

    Taschengeld und Klimaticket

    Die Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

    Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

    Familienbeihilfe

    Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

    Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

    Die Teilnehmenden des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

    Anrechnung auf den Zivildienst

    Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

    FUJ-Lehrgang

    Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

    Hinweis:

    Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
    Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP)
    Mag. Claudia Kinzl-Ogris
    Telefon: +43 676 85 24 29-100 
    E-Mail: fuj@jugendumwelt.at

    Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

      Freiwilliges Umweltschutzjahr

      Allgemeine Informationen

      Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

      Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind insbesondere die:

      • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
      • Persönlichkeitsentwicklung,
      • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
      • Berufsorientierung,
      • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
      • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmenden und
      • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

      Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

      • allgemeiner Umweltschutz,
      • Umweltbildung,
      • Natur- und Artenschutz,
      • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
      • Tierschutz,
      • nachhaltige Entwicklung und
      • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.
      Hinweis:

      Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

      Mindestalter

      Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

      Dauer

      Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

      Taschengeld und Klimaticket

      Die Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

      Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

      Familienbeihilfe

      Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

      Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

      Die Teilnehmenden des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

      Anrechnung auf den Zivildienst

      Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

      FUJ-Lehrgang

      Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

      Hinweis:

      Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
      Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP)
      Mag. Claudia Kinzl-Ogris
      Telefon: +43 676 85 24 29-100 
      E-Mail: fuj@jugendumwelt.at

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      • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

        Freiwilliges Umweltschutzjahr

        Allgemeine Informationen

        Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

        Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind insbesondere die:

        • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
        • Persönlichkeitsentwicklung,
        • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
        • Berufsorientierung,
        • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
        • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmenden und
        • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

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        • allgemeiner Umweltschutz,
        • Umweltbildung,
        • Natur- und Artenschutz,
        • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
        • Tierschutz,
        • nachhaltige Entwicklung und
        • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.
        Hinweis:

        Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

        Mindestalter

        Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

        Dauer

        Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

        Taschengeld und Klimaticket

        Die Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

        Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

        Familienbeihilfe

        Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

        Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

        Die Teilnehmenden des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

        Anrechnung auf den Zivildienst

        Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

        FUJ-Lehrgang

        Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

        Hinweis:

        Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
        Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP)
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          Freiwilliges Umweltschutzjahr

          Allgemeine Informationen

          Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

          Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind insbesondere die:

          • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
          • Persönlichkeitsentwicklung,
          • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
          • Berufsorientierung,
          • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
          • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmenden und
          • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

          Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

          • allgemeiner Umweltschutz,
          • Umweltbildung,
          • Natur- und Artenschutz,
          • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
          • Tierschutz,
          • nachhaltige Entwicklung und
          • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.
          Hinweis:

          Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

          Mindestalter

          Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

          Dauer

          Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

          Taschengeld und Klimaticket

          Die Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

          Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

          Familienbeihilfe

          Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

          Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

          Die Teilnehmenden des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

          Anrechnung auf den Zivildienst

          Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

          FUJ-Lehrgang

          Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

          Hinweis:

          Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
          Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP)
          Mag. Claudia Kinzl-Ogris
          Telefon: +43 676 85 24 29-100 
          E-Mail: fuj@jugendumwelt.at

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          • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
          • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

            Freiwilliges Umweltschutzjahr

            Allgemeine Informationen

            Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

            Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind insbesondere die:

            • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
            • Persönlichkeitsentwicklung,
            • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
            • Berufsorientierung,
            • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
            • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmenden und
            • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

            Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

            • allgemeiner Umweltschutz,
            • Umweltbildung,
            • Natur- und Artenschutz,
            • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
            • Tierschutz,
            • nachhaltige Entwicklung und
            • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.
            Hinweis:

            Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

            Mindestalter

            Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

            Dauer

            Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

            Taschengeld und Klimaticket

            Die Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

            Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

            Familienbeihilfe

            Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

            Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

            Die Teilnehmenden des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

            Anrechnung auf den Zivildienst

            Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

            FUJ-Lehrgang

            Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

            Hinweis:

            Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
            Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP)
            Mag. Claudia Kinzl-Ogris
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            • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

              Freiwilliges Umweltschutzjahr

              Allgemeine Informationen

              Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

              Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind insbesondere die:

              • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
              • Persönlichkeitsentwicklung,
              • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
              • Berufsorientierung,
              • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
              • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmenden und
              • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

              Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

              • allgemeiner Umweltschutz,
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              • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
              • Tierschutz,
              • nachhaltige Entwicklung und
              • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.
              Hinweis:

              Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

              Mindestalter

              Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

              Dauer

              Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

              Taschengeld und Klimaticket

              Die Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

              Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

              Familienbeihilfe

              Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

              Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

              Die Teilnehmenden des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

              Anrechnung auf den Zivildienst

              Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

              FUJ-Lehrgang

              Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

              Hinweis:

              Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
              Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP)
              Mag. Claudia Kinzl-Ogris
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                Freiwilliges Umweltschutzjahr

                Allgemeine Informationen

                Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind insbesondere die:

                • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                • Persönlichkeitsentwicklung,
                • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                • Berufsorientierung,
                • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmenden und
                • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                • allgemeiner Umweltschutz,
                • Umweltbildung,
                • Natur- und Artenschutz,
                • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                • Tierschutz,
                • nachhaltige Entwicklung und
                • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.
                Hinweis:

                Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                Mindestalter

                Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                Dauer

                Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                Taschengeld und Klimaticket

                Die Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                Familienbeihilfe

                Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                Die Teilnehmenden des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                Anrechnung auf den Zivildienst

                Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                FUJ-Lehrgang

                Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                Hinweis:

                Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP)
                Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                E-Mail: fuj@jugendumwelt.at

                Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                Für den Inhalt verantwortlich:
                • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                  Freiwilliges Umweltschutzjahr

                  Allgemeine Informationen

                  Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                  Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind insbesondere die:

                  • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                  • Persönlichkeitsentwicklung,
                  • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                  • Berufsorientierung,
                  • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                  • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmenden und
                  • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                  Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                  • allgemeiner Umweltschutz,
                  • Umweltbildung,
                  • Natur- und Artenschutz,
                  • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                  • Tierschutz,
                  • nachhaltige Entwicklung und
                  • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.
                  Hinweis:

                  Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                  Mindestalter

                  Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                  Dauer

                  Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                  Taschengeld und Klimaticket

                  Die Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                  Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                  Familienbeihilfe

                  Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                  Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                  Die Teilnehmenden des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                  Anrechnung auf den Zivildienst

                  Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                  FUJ-Lehrgang

                  Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                  Hinweis:

                  Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                  Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP)
                  Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                  Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                  E-Mail: fuj@jugendumwelt.at

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                  • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                    Freiwilliges Umweltschutzjahr

                    Allgemeine Informationen

                    Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                    Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind insbesondere die:

                    • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                    • Persönlichkeitsentwicklung,
                    • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                    • Berufsorientierung,
                    • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                    • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmenden und
                    • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                    Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                    • allgemeiner Umweltschutz,
                    • Umweltbildung,
                    • Natur- und Artenschutz,
                    • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                    • Tierschutz,
                    • nachhaltige Entwicklung und
                    • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.
                    Hinweis:

                    Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                    Mindestalter

                    Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                    Dauer

                    Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                    Taschengeld und Klimaticket

                    Die Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                    Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                    Familienbeihilfe

                    Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                    Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                    Die Teilnehmenden des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                    Anrechnung auf den Zivildienst

                    Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                    FUJ-Lehrgang

                    Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                    Hinweis:

                    Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                    Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP)
                    Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                    Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                    E-Mail: fuj@jugendumwelt.at

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                      Allgemeine Informationen

                      Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                      Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind insbesondere die:

                      • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                      • Persönlichkeitsentwicklung,
                      • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                      • Berufsorientierung,
                      • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                      • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmenden und
                      • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                      Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                      • allgemeiner Umweltschutz,
                      • Umweltbildung,
                      • Natur- und Artenschutz,
                      • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                      • Tierschutz,
                      • nachhaltige Entwicklung und
                      • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.
                      Hinweis:

                      Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                      Mindestalter

                      Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                      Dauer

                      Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                      Taschengeld und Klimaticket

                      Die Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                      Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                      Familienbeihilfe

                      Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                      Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                      Die Teilnehmenden des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                      Anrechnung auf den Zivildienst

                      Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                      FUJ-Lehrgang

                      Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                      Hinweis:

                      Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                      Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP)
                      Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                      Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                      E-Mail: fuj@jugendumwelt.at

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                      • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                      • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                        Freiwilliges Umweltschutzjahr

                        Allgemeine Informationen

                        Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                        Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind insbesondere die:

                        • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                        • Persönlichkeitsentwicklung,
                        • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                        • Berufsorientierung,
                        • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                        • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmenden und
                        • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                        Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                        • allgemeiner Umweltschutz,
                        • Umweltbildung,
                        • Natur- und Artenschutz,
                        • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                        • Tierschutz,
                        • nachhaltige Entwicklung und
                        • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.
                        Hinweis:

                        Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                        Mindestalter

                        Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                        Dauer

                        Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                        Taschengeld und Klimaticket

                        Die Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                        Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                        Familienbeihilfe

                        Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                        Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                        Die Teilnehmenden des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                        Anrechnung auf den Zivildienst

                        Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                        FUJ-Lehrgang

                        Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                        Hinweis:

                        Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                        Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP)
                        Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                        Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                        E-Mail: fuj@jugendumwelt.at

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                        • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                          Freiwilliges Umweltschutzjahr

                          Allgemeine Informationen

                          Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                          Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind insbesondere die:

                          • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                          • Persönlichkeitsentwicklung,
                          • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                          • Berufsorientierung,
                          • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                          • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmenden und
                          • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                          Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                          • allgemeiner Umweltschutz,
                          • Umweltbildung,
                          • Natur- und Artenschutz,
                          • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                          • Tierschutz,
                          • nachhaltige Entwicklung und
                          • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.
                          Hinweis:

                          Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                          Mindestalter

                          Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                          Dauer

                          Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                          Taschengeld und Klimaticket

                          Die Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                          Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                          Familienbeihilfe

                          Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                          Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                          Die Teilnehmenden des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                          Anrechnung auf den Zivildienst

                          Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                          FUJ-Lehrgang

                          Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                          Hinweis:

                          Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                          Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP)
                          Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                          Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                          E-Mail: fuj@jugendumwelt.at

                          Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                          Für den Inhalt verantwortlich:
                          • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                          • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                            Freiwilliges Umweltschutzjahr

                            Allgemeine Informationen

                            Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                            Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind insbesondere die:

                            • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                            • Persönlichkeitsentwicklung,
                            • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                            • Berufsorientierung,
                            • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                            • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmenden und
                            • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                            Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                            • allgemeiner Umweltschutz,
                            • Umweltbildung,
                            • Natur- und Artenschutz,
                            • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                            • Tierschutz,
                            • nachhaltige Entwicklung und
                            • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.
                            Hinweis:

                            Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                            Mindestalter

                            Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                            Dauer

                            Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                            Taschengeld und Klimaticket

                            Die Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                            Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                            Familienbeihilfe

                            Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                            Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                            Die Teilnehmenden des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                            Anrechnung auf den Zivildienst

                            Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                            FUJ-Lehrgang

                            Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                            Hinweis:

                            Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                            Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP)
                            Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                            Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                            E-Mail: fuj@jugendumwelt.at

                            Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                            Für den Inhalt verantwortlich:
                            • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                            • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                              Freiwilliges Umweltschutzjahr

                              Allgemeine Informationen

                              Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                              Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind insbesondere die:

                              • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                              • Persönlichkeitsentwicklung,
                              • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                              • Berufsorientierung,
                              • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                              • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmenden und
                              • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                              Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                              • allgemeiner Umweltschutz,
                              • Umweltbildung,
                              • Natur- und Artenschutz,
                              • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                              • Tierschutz,
                              • nachhaltige Entwicklung und
                              • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.
                              Hinweis:

                              Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                              Mindestalter

                              Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                              Dauer

                              Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                              Taschengeld und Klimaticket

                              Die Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                              Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                              Familienbeihilfe

                              Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                              Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                              Die Teilnehmenden des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                              Anrechnung auf den Zivildienst

                              Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                              FUJ-Lehrgang

                              Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                              Hinweis:

                              Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                              Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP)
                              Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                              Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                              E-Mail: fuj@jugendumwelt.at

                              Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                              Für den Inhalt verantwortlich:
                              • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                              • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                                Freiwilliges Umweltschutzjahr

                                Allgemeine Informationen

                                Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind insbesondere die:

                                • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                • Persönlichkeitsentwicklung,
                                • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                                • Berufsorientierung,
                                • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                                • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmenden und
                                • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                                • allgemeiner Umweltschutz,
                                • Umweltbildung,
                                • Natur- und Artenschutz,
                                • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                                • Tierschutz,
                                • nachhaltige Entwicklung und
                                • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.
                                Hinweis:

                                Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                                Mindestalter

                                Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                                Dauer

                                Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                                Taschengeld und Klimaticket

                                Die Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                                Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                                Familienbeihilfe

                                Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                Die Teilnehmenden des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                Anrechnung auf den Zivildienst

                                Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                FUJ-Lehrgang

                                Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                                Hinweis:

                                Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                                Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP)
                                Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                                Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                                E-Mail: fuj@jugendumwelt.at

                                Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                                  Freiwilliges Umweltschutzjahr

                                  Allgemeine Informationen

                                  Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                  Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind insbesondere die:

                                  • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                  • Persönlichkeitsentwicklung,
                                  • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                                  • Berufsorientierung,
                                  • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                                  • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmenden und
                                  • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                  Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                                  • allgemeiner Umweltschutz,
                                  • Umweltbildung,
                                  • Natur- und Artenschutz,
                                  • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                                  • Tierschutz,
                                  • nachhaltige Entwicklung und
                                  • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.
                                  Hinweis:

                                  Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                                  Mindestalter

                                  Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                                  Dauer

                                  Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                                  Taschengeld und Klimaticket

                                  Die Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                                  Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                                  Familienbeihilfe

                                  Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                  Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                  Die Teilnehmenden des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                  Anrechnung auf den Zivildienst

                                  Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                  FUJ-Lehrgang

                                  Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                                  Hinweis:

                                  Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                                  Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP)
                                  Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                                  Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                                  E-Mail: fuj@jugendumwelt.at

                                  Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                  • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                  • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                                    Freiwilliges Umweltschutzjahr

                                    Allgemeine Informationen

                                    Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                    Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind insbesondere die:

                                    • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                    • Persönlichkeitsentwicklung,
                                    • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                                    • Berufsorientierung,
                                    • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                                    • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmenden und
                                    • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                    Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                                    • allgemeiner Umweltschutz,
                                    • Umweltbildung,
                                    • Natur- und Artenschutz,
                                    • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                                    • Tierschutz,
                                    • nachhaltige Entwicklung und
                                    • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.
                                    Hinweis:

                                    Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                                    Mindestalter

                                    Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                                    Dauer

                                    Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                                    Taschengeld und Klimaticket

                                    Die Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                                    Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                                    Familienbeihilfe

                                    Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                    Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                    Die Teilnehmenden des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                    Anrechnung auf den Zivildienst

                                    Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                    FUJ-Lehrgang

                                    Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                                    Hinweis:

                                    Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                                    Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP)
                                    Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                                    Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                                    E-Mail: fuj@jugendumwelt.at

                                    Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                    • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                                      Freiwilliges Umweltschutzjahr

                                      Allgemeine Informationen

                                      Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                      Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind insbesondere die:

                                      • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                      • Persönlichkeitsentwicklung,
                                      • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                                      • Berufsorientierung,
                                      • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                                      • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmenden und
                                      • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                      Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                                      • allgemeiner Umweltschutz,
                                      • Umweltbildung,
                                      • Natur- und Artenschutz,
                                      • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                                      • Tierschutz,
                                      • nachhaltige Entwicklung und
                                      • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.
                                      Hinweis:

                                      Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                                      Mindestalter

                                      Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                                      Dauer

                                      Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                                      Taschengeld und Klimaticket

                                      Die Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                                      Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                                      Familienbeihilfe

                                      Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                      Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                      Die Teilnehmenden des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                      Anrechnung auf den Zivildienst

                                      Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                      FUJ-Lehrgang

                                      Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                                      Hinweis:

                                      Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                                      Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP)
                                      Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                                      Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                                      E-Mail: fuj@jugendumwelt.at

                                      Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                      • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                      • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                                        Freiwilliges Umweltschutzjahr

                                        Allgemeine Informationen

                                        Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                        Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind insbesondere die:

                                        • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                        • Persönlichkeitsentwicklung,
                                        • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                                        • Berufsorientierung,
                                        • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                                        • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmenden und
                                        • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                        Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                                        • allgemeiner Umweltschutz,
                                        • Umweltbildung,
                                        • Natur- und Artenschutz,
                                        • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                                        • Tierschutz,
                                        • nachhaltige Entwicklung und
                                        • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.
                                        Hinweis:

                                        Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                                        Mindestalter

                                        Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                                        Dauer

                                        Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                                        Taschengeld und Klimaticket

                                        Die Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                                        Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                                        Familienbeihilfe

                                        Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                        Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                        Die Teilnehmenden des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                        Anrechnung auf den Zivildienst

                                        Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                        FUJ-Lehrgang

                                        Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                                        Hinweis:

                                        Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                                        Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP)
                                        Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                                        Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                                        E-Mail: fuj@jugendumwelt.at

                                        Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                        • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                        • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                                          Freiwilliges Umweltschutzjahr

                                          Allgemeine Informationen

                                          Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                          Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind insbesondere die:

                                          • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                          • Persönlichkeitsentwicklung,
                                          • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                                          • Berufsorientierung,
                                          • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                                          • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmenden und
                                          • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                          Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                                          • allgemeiner Umweltschutz,
                                          • Umweltbildung,
                                          • Natur- und Artenschutz,
                                          • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                                          • Tierschutz,
                                          • nachhaltige Entwicklung und
                                          • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.
                                          Hinweis:

                                          Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                                          Mindestalter

                                          Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                                          Dauer

                                          Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                                          Taschengeld und Klimaticket

                                          Die Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                                          Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                                          Familienbeihilfe

                                          Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                          Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                          Die Teilnehmenden des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                          Anrechnung auf den Zivildienst

                                          Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                          FUJ-Lehrgang

                                          Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                                          Hinweis:

                                          Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                                          Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP)
                                          Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                                          Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                                          E-Mail: fuj@jugendumwelt.at

                                          Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                          • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                          • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                                            Freiwilliges Umweltschutzjahr

                                            Allgemeine Informationen

                                            Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                            Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind insbesondere die:

                                            • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                            • Persönlichkeitsentwicklung,
                                            • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                                            • Berufsorientierung,
                                            • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                                            • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmenden und
                                            • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                            Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                                            • allgemeiner Umweltschutz,
                                            • Umweltbildung,
                                            • Natur- und Artenschutz,
                                            • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                                            • Tierschutz,
                                            • nachhaltige Entwicklung und
                                            • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.
                                            Hinweis:

                                            Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                                            Mindestalter

                                            Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                                            Dauer

                                            Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                                            Taschengeld und Klimaticket

                                            Die Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                                            Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                                            Familienbeihilfe

                                            Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                            Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                            Die Teilnehmenden des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                            Anrechnung auf den Zivildienst

                                            Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                            FUJ-Lehrgang

                                            Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                                            Hinweis:

                                            Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                                            Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP)
                                            Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                                            Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                                            E-Mail: fuj@jugendumwelt.at

                                            Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                            • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                            • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                                              Freiwilliges Umweltschutzjahr

                                              Allgemeine Informationen

                                              Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                              Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind insbesondere die:

                                              • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                              • Persönlichkeitsentwicklung,
                                              • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                                              • Berufsorientierung,
                                              • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                                              • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmenden und
                                              • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                              Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                                              • allgemeiner Umweltschutz,
                                              • Umweltbildung,
                                              • Natur- und Artenschutz,
                                              • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                                              • Tierschutz,
                                              • nachhaltige Entwicklung und
                                              • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.
                                              Hinweis:

                                              Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                                              Mindestalter

                                              Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                                              Dauer

                                              Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                                              Taschengeld und Klimaticket

                                              Die Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                                              Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                                              Familienbeihilfe

                                              Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                              Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                              Die Teilnehmenden des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                              Anrechnung auf den Zivildienst

                                              Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                              FUJ-Lehrgang

                                              Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                                              Hinweis:

                                              Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                                              Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP)
                                              Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                                              Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                                              E-Mail: fuj@jugendumwelt.at

                                              Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                              • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                              • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                                                Freiwilliges Umweltschutzjahr

                                                Allgemeine Informationen

                                                Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                                Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind insbesondere die:

                                                • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                                                • Berufsorientierung,
                                                • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                                                • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmenden und
                                                • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                                                • allgemeiner Umweltschutz,
                                                • Umweltbildung,
                                                • Natur- und Artenschutz,
                                                • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                                                • Tierschutz,
                                                • nachhaltige Entwicklung und
                                                • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.
                                                Hinweis:

                                                Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                                                Mindestalter

                                                Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                                                Dauer

                                                Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                                                Taschengeld und Klimaticket

                                                Die Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                                                Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                                                Familienbeihilfe

                                                Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                                Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                                Die Teilnehmenden des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                                Anrechnung auf den Zivildienst

                                                Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                                FUJ-Lehrgang

                                                Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                                                Hinweis:

                                                Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                                                Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP)
                                                Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                                                Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                                                E-Mail: fuj@jugendumwelt.at

                                                Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                                • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                                                  Freiwilliges Umweltschutzjahr

                                                  Allgemeine Informationen

                                                  Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                                  Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind insbesondere die:

                                                  • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                  • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                  • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                                                  • Berufsorientierung,
                                                  • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                                                  • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmenden und
                                                  • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                  Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                                                  • allgemeiner Umweltschutz,
                                                  • Umweltbildung,
                                                  • Natur- und Artenschutz,
                                                  • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                                                  • Tierschutz,
                                                  • nachhaltige Entwicklung und
                                                  • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.
                                                  Hinweis:

                                                  Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                                                  Mindestalter

                                                  Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                                                  Dauer

                                                  Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                                                  Taschengeld und Klimaticket

                                                  Die Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                                                  Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                                                  Familienbeihilfe

                                                  Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                                  Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                                  Die Teilnehmenden des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                                  Anrechnung auf den Zivildienst

                                                  Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                                  FUJ-Lehrgang

                                                  Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                                                  Hinweis:

                                                  Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                                                  Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP)
                                                  Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                                                  Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                                                  E-Mail: fuj@jugendumwelt.at

                                                  Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                                  • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                                  • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                                                    Freiwilliges Umweltschutzjahr

                                                    Allgemeine Informationen

                                                    Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                                    Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind insbesondere die:

                                                    • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                    • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                    • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                                                    • Berufsorientierung,
                                                    • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                                                    • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmenden und
                                                    • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                    Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                                                    • allgemeiner Umweltschutz,
                                                    • Umweltbildung,
                                                    • Natur- und Artenschutz,
                                                    • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                                                    • Tierschutz,
                                                    • nachhaltige Entwicklung und
                                                    • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.
                                                    Hinweis:

                                                    Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                                                    Mindestalter

                                                    Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                                                    Dauer

                                                    Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                                                    Taschengeld und Klimaticket

                                                    Die Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                                                    Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                                                    Familienbeihilfe

                                                    Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                                    Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                                    Die Teilnehmenden des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                                    Anrechnung auf den Zivildienst

                                                    Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                                    FUJ-Lehrgang

                                                    Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                                                    Hinweis:

                                                    Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                                                    Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP)
                                                    Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                                                    Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                                                    E-Mail: fuj@jugendumwelt.at

                                                    Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                                    • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                                    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                                                      Freiwilliges Umweltschutzjahr

                                                      Allgemeine Informationen

                                                      Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                                      Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind insbesondere die:

                                                      • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                      • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                      • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                                                      • Berufsorientierung,
                                                      • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                                                      • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmenden und
                                                      • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                      Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                                                      • allgemeiner Umweltschutz,
                                                      • Umweltbildung,
                                                      • Natur- und Artenschutz,
                                                      • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                                                      • Tierschutz,
                                                      • nachhaltige Entwicklung und
                                                      • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.
                                                      Hinweis:

                                                      Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                                                      Mindestalter

                                                      Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                                                      Dauer

                                                      Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                                                      Taschengeld und Klimaticket

                                                      Die Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                                                      Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                                                      Familienbeihilfe

                                                      Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                                      Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                                      Die Teilnehmenden des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                                      Anrechnung auf den Zivildienst

                                                      Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                                      FUJ-Lehrgang

                                                      Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                                                      Hinweis:

                                                      Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                                                      Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP)
                                                      Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                                                      Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                                                      E-Mail: fuj@jugendumwelt.at

                                                      Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                                      • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                                      • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                                                        Freiwilliges Umweltschutzjahr

                                                        Allgemeine Informationen

                                                        Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                                        Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind insbesondere die:

                                                        • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                        • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                        • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                                                        • Berufsorientierung,
                                                        • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                                                        • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmenden und
                                                        • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                        Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                                                        • allgemeiner Umweltschutz,
                                                        • Umweltbildung,
                                                        • Natur- und Artenschutz,
                                                        • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                                                        • Tierschutz,
                                                        • nachhaltige Entwicklung und
                                                        • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.
                                                        Hinweis:

                                                        Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                                                        Mindestalter

                                                        Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                                                        Dauer

                                                        Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                                                        Taschengeld und Klimaticket

                                                        Die Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                                                        Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                                                        Familienbeihilfe

                                                        Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                                        Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                                        Die Teilnehmenden des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                                        Anrechnung auf den Zivildienst

                                                        Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                                        FUJ-Lehrgang

                                                        Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                                                        Hinweis:

                                                        Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                                                        Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP)
                                                        Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                                                        Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                                                        E-Mail: fuj@jugendumwelt.at

                                                        Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                                        • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                                        • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                                                          Freiwilliges Umweltschutzjahr

                                                          Allgemeine Informationen

                                                          Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                                          Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind insbesondere die:

                                                          • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                          • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                          • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                                                          • Berufsorientierung,
                                                          • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                                                          • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmenden und
                                                          • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                          Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                                                          • allgemeiner Umweltschutz,
                                                          • Umweltbildung,
                                                          • Natur- und Artenschutz,
                                                          • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                                                          • Tierschutz,
                                                          • nachhaltige Entwicklung und
                                                          • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.
                                                          Hinweis:

                                                          Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                                                          Mindestalter

                                                          Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                                                          Dauer

                                                          Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                                                          Taschengeld und Klimaticket

                                                          Die Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                                                          Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                                                          Familienbeihilfe

                                                          Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                                          Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                                          Die Teilnehmenden des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                                          Anrechnung auf den Zivildienst

                                                          Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                                          FUJ-Lehrgang

                                                          Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                                                          Hinweis:

                                                          Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                                                          Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP)
                                                          Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                                                          Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                                                          E-Mail: fuj@jugendumwelt.at

                                                          Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                                          • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                                          • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                                                            Freiwilliges Umweltschutzjahr

                                                            Allgemeine Informationen

                                                            Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                                            Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind insbesondere die:

                                                            • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                            • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                            • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                                                            • Berufsorientierung,
                                                            • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                                                            • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmenden und
                                                            • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                            Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                                                            • allgemeiner Umweltschutz,
                                                            • Umweltbildung,
                                                            • Natur- und Artenschutz,
                                                            • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                                                            • Tierschutz,
                                                            • nachhaltige Entwicklung und
                                                            • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.
                                                            Hinweis:

                                                            Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                                                            Mindestalter

                                                            Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                                                            Dauer

                                                            Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                                                            Taschengeld und Klimaticket

                                                            Die Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                                                            Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                                                            Familienbeihilfe

                                                            Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                                            Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                                            Die Teilnehmenden des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                                            Anrechnung auf den Zivildienst

                                                            Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                                            FUJ-Lehrgang

                                                            Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                                                            Hinweis:

                                                            Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                                                            Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP)
                                                            Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                                                            Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                                                            E-Mail: fuj@jugendumwelt.at

                                                            Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                                            • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                                            • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                                                              Freiwilliges Umweltschutzjahr

                                                              Allgemeine Informationen

                                                              Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                                              Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind insbesondere die:

                                                              • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                              • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                              • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                                                              • Berufsorientierung,
                                                              • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                                                              • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmenden und
                                                              • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                              Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                                                              • allgemeiner Umweltschutz,
                                                              • Umweltbildung,
                                                              • Natur- und Artenschutz,
                                                              • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                                                              • Tierschutz,
                                                              • nachhaltige Entwicklung und
                                                              • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.
                                                              Hinweis:

                                                              Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                                                              Mindestalter

                                                              Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                                                              Dauer

                                                              Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                                                              Taschengeld und Klimaticket

                                                              Die Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                                                              Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                                                              Familienbeihilfe

                                                              Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                                              Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                                              Die Teilnehmenden des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                                              Anrechnung auf den Zivildienst

                                                              Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                                              FUJ-Lehrgang

                                                              Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                                                              Hinweis:

                                                              Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                                                              Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP)
                                                              Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                                                              Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                                                              E-Mail: fuj@jugendumwelt.at

                                                              Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                                              • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                                              • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                                                                Freiwilliges Umweltschutzjahr

                                                                Allgemeine Informationen

                                                                Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                                                Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind insbesondere die:

                                                                • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                                • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                                • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                                                                • Berufsorientierung,
                                                                • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                                                                • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmenden und
                                                                • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                                Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                                                                • allgemeiner Umweltschutz,
                                                                • Umweltbildung,
                                                                • Natur- und Artenschutz,
                                                                • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                                                                • Tierschutz,
                                                                • nachhaltige Entwicklung und
                                                                • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.
                                                                Hinweis:

                                                                Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                                                                Mindestalter

                                                                Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                                                                Dauer

                                                                Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                                                                Taschengeld und Klimaticket

                                                                Die Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                                                                Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                                                                Familienbeihilfe

                                                                Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                                                Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                                                Die Teilnehmenden des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                                                Anrechnung auf den Zivildienst

                                                                Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                                                FUJ-Lehrgang

                                                                Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                                                                Hinweis:

                                                                Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                                                                Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP)
                                                                Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                                                                Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                                                                E-Mail: fuj@jugendumwelt.at

                                                                Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                                • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                                                • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                                                                  Freiwilliges Umweltschutzjahr

                                                                  Allgemeine Informationen

                                                                  Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                                                  Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind insbesondere die:

                                                                  • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                                  • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                                  • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                                                                  • Berufsorientierung,
                                                                  • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                                                                  • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmenden und
                                                                  • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                                  Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                                                                  • allgemeiner Umweltschutz,
                                                                  • Umweltbildung,
                                                                  • Natur- und Artenschutz,
                                                                  • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                                                                  • Tierschutz,
                                                                  • nachhaltige Entwicklung und
                                                                  • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.
                                                                  Hinweis:

                                                                  Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                                                                  Mindestalter

                                                                  Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                                                                  Dauer

                                                                  Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                                                                  Taschengeld und Klimaticket

                                                                  Die Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                                                                  Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                                                                  Familienbeihilfe

                                                                  Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                                                  Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                                                  Die Teilnehmenden des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                                                  Anrechnung auf den Zivildienst

                                                                  Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                                                  FUJ-Lehrgang

                                                                  Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                                                                  Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP)
                                                                  Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                                                                  Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                                                                  E-Mail: fuj@jugendumwelt.at

                                                                  Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich:
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                                                                  • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft