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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Freiwilliges Umweltschutzjahr

    Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

    Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

    • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
    • Persönlichkeitsentwicklung,
    • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
    • Berufsorientierung,
    • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
    • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer und
    • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

    Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

    • allgemeiner Umweltschutz,
    • Umweltbildung,
    • Natur- und Artenschutz,
    • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
    • Tierschutz,
    • nachhaltige Entwicklung und
    • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

    Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

    Mindestalter

    Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

    Dauer

    Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

    Taschengeld und Klimaticket

    Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

    Familienbeihilfe

    Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

    Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

    Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

    Anrechnung auf den Zivildienst

    Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

    FUJ-Lehrgang

    Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

    Hinweis:

    Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
    Jugend-Umwelt-Plattform (→ JUMP)
    Mag. Claudia Kinzl-Ogris
    Telefon: +43 676 85 24 29-100 
    E-Mailfuj@jugendumwelt.at

    Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

      Freiwilliges Umweltschutzjahr

      Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

      Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

      • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
      • Persönlichkeitsentwicklung,
      • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
      • Berufsorientierung,
      • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
      • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer und
      • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

      Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

      • allgemeiner Umweltschutz,
      • Umweltbildung,
      • Natur- und Artenschutz,
      • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
      • Tierschutz,
      • nachhaltige Entwicklung und
      • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

      Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

      Mindestalter

      Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

      Dauer

      Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

      Taschengeld und Klimaticket

      Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

      Familienbeihilfe

      Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

      Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

      Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

      Anrechnung auf den Zivildienst

      Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

      FUJ-Lehrgang

      Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

      Hinweis:

      Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
      Jugend-Umwelt-Plattform (→ JUMP)
      Mag. Claudia Kinzl-Ogris
      Telefon: +43 676 85 24 29-100 
      E-Mailfuj@jugendumwelt.at

      Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
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      • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
      • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

        Freiwilliges Umweltschutzjahr

        Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

        Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

        • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
        • Persönlichkeitsentwicklung,
        • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
        • Berufsorientierung,
        • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
        • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer und
        • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

        Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

        • allgemeiner Umweltschutz,
        • Umweltbildung,
        • Natur- und Artenschutz,
        • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
        • Tierschutz,
        • nachhaltige Entwicklung und
        • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

        Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

        Mindestalter

        Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

        Dauer

        Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

        Taschengeld und Klimaticket

        Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

        Familienbeihilfe

        Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

        Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

        Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

        Anrechnung auf den Zivildienst

        Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

        FUJ-Lehrgang

        Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

        Hinweis:

        Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
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          Freiwilliges Umweltschutzjahr

          Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

          Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

          • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
          • Persönlichkeitsentwicklung,
          • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
          • Berufsorientierung,
          • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
          • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer und
          • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

          Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

          • allgemeiner Umweltschutz,
          • Umweltbildung,
          • Natur- und Artenschutz,
          • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
          • Tierschutz,
          • nachhaltige Entwicklung und
          • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

          Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

          Mindestalter

          Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

          Dauer

          Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

          Taschengeld und Klimaticket

          Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

          Familienbeihilfe

          Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

          Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

          Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

          Anrechnung auf den Zivildienst

          Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

          FUJ-Lehrgang

          Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

          Hinweis:

          Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
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          Mag. Claudia Kinzl-Ogris
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          • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

            Freiwilliges Umweltschutzjahr

            Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

            Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

            • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
            • Persönlichkeitsentwicklung,
            • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
            • Berufsorientierung,
            • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
            • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer und
            • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

            Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

            • allgemeiner Umweltschutz,
            • Umweltbildung,
            • Natur- und Artenschutz,
            • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
            • Tierschutz,
            • nachhaltige Entwicklung und
            • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

            Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

            Mindestalter

            Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

            Dauer

            Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

            Taschengeld und Klimaticket

            Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

            Familienbeihilfe

            Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

            Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

            Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

            Anrechnung auf den Zivildienst

            Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

            FUJ-Lehrgang

            Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

            Hinweis:

            Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
            Jugend-Umwelt-Plattform (→ JUMP)
            Mag. Claudia Kinzl-Ogris
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              Freiwilliges Umweltschutzjahr

              Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

              Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

              • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
              • Persönlichkeitsentwicklung,
              • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
              • Berufsorientierung,
              • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
              • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer und
              • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

              Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

              • allgemeiner Umweltschutz,
              • Umweltbildung,
              • Natur- und Artenschutz,
              • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
              • Tierschutz,
              • nachhaltige Entwicklung und
              • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

              Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

              Mindestalter

              Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

              Dauer

              Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

              Taschengeld und Klimaticket

              Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

              Familienbeihilfe

              Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

              Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

              Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

              Anrechnung auf den Zivildienst

              Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

              FUJ-Lehrgang

              Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

              Hinweis:

              Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
              Jugend-Umwelt-Plattform (→ JUMP)
              Mag. Claudia Kinzl-Ogris
              Telefon: +43 676 85 24 29-100 
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              • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

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                Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

                • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                • Persönlichkeitsentwicklung,
                • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                • Berufsorientierung,
                • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer und
                • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                • allgemeiner Umweltschutz,
                • Umweltbildung,
                • Natur- und Artenschutz,
                • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                • Tierschutz,
                • nachhaltige Entwicklung und
                • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

                Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                Mindestalter

                Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                Dauer

                Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

                Taschengeld und Klimaticket

                Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                Familienbeihilfe

                Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                Anrechnung auf den Zivildienst

                Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                FUJ-Lehrgang

                Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                Hinweis:

                Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                Jugend-Umwelt-Plattform (→ JUMP)
                Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                E-Mailfuj@jugendumwelt.at

                Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
                Für den Inhalt verantwortlich:
                • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                  Freiwilliges Umweltschutzjahr

                  Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                  Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

                  • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                  • Persönlichkeitsentwicklung,
                  • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                  • Berufsorientierung,
                  • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                  • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer und
                  • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                  Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                  • allgemeiner Umweltschutz,
                  • Umweltbildung,
                  • Natur- und Artenschutz,
                  • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                  • Tierschutz,
                  • nachhaltige Entwicklung und
                  • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

                  Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                  Mindestalter

                  Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                  Dauer

                  Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

                  Taschengeld und Klimaticket

                  Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                  Familienbeihilfe

                  Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                  Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                  Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                  Anrechnung auf den Zivildienst

                  Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                  FUJ-Lehrgang

                  Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                  Hinweis:

                  Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                  Jugend-Umwelt-Plattform (→ JUMP)
                  Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                  Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                  E-Mailfuj@jugendumwelt.at

                  Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
                  Für den Inhalt verantwortlich:
                  • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                  • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                    Freiwilliges Umweltschutzjahr

                    Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                    Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

                    • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                    • Persönlichkeitsentwicklung,
                    • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                    • Berufsorientierung,
                    • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                    • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer und
                    • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                    Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                    • allgemeiner Umweltschutz,
                    • Umweltbildung,
                    • Natur- und Artenschutz,
                    • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                    • Tierschutz,
                    • nachhaltige Entwicklung und
                    • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

                    Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                    Mindestalter

                    Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                    Dauer

                    Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

                    Taschengeld und Klimaticket

                    Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                    Familienbeihilfe

                    Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                    Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                    Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                    Anrechnung auf den Zivildienst

                    Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                    FUJ-Lehrgang

                    Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                    Hinweis:

                    Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                    Jugend-Umwelt-Plattform (→ JUMP)
                    Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                    Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                    E-Mailfuj@jugendumwelt.at

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                    Für den Inhalt verantwortlich:
                    • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                      Freiwilliges Umweltschutzjahr

                      Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                      Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

                      • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                      • Persönlichkeitsentwicklung,
                      • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                      • Berufsorientierung,
                      • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                      • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer und
                      • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                      Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                      • allgemeiner Umweltschutz,
                      • Umweltbildung,
                      • Natur- und Artenschutz,
                      • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                      • Tierschutz,
                      • nachhaltige Entwicklung und
                      • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

                      Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                      Mindestalter

                      Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                      Dauer

                      Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

                      Taschengeld und Klimaticket

                      Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                      Familienbeihilfe

                      Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                      Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                      Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                      Anrechnung auf den Zivildienst

                      Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                      FUJ-Lehrgang

                      Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                      Hinweis:

                      Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                      Jugend-Umwelt-Plattform (→ JUMP)
                      Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                      Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                      E-Mailfuj@jugendumwelt.at

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                      Für den Inhalt verantwortlich:
                      • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                      • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                        Freiwilliges Umweltschutzjahr

                        Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                        Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

                        • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                        • Persönlichkeitsentwicklung,
                        • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                        • Berufsorientierung,
                        • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                        • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer und
                        • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                        Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                        • allgemeiner Umweltschutz,
                        • Umweltbildung,
                        • Natur- und Artenschutz,
                        • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                        • Tierschutz,
                        • nachhaltige Entwicklung und
                        • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

                        Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                        Mindestalter

                        Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                        Dauer

                        Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

                        Taschengeld und Klimaticket

                        Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                        Familienbeihilfe

                        Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                        Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                        Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                        Anrechnung auf den Zivildienst

                        Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                        FUJ-Lehrgang

                        Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                        Hinweis:

                        Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                        Jugend-Umwelt-Plattform (→ JUMP)
                        Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                        Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                        E-Mailfuj@jugendumwelt.at

                        Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
                        Für den Inhalt verantwortlich:
                        • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                        • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                          Freiwilliges Umweltschutzjahr

                          Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                          Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

                          • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                          • Persönlichkeitsentwicklung,
                          • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                          • Berufsorientierung,
                          • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                          • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer und
                          • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                          Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                          • allgemeiner Umweltschutz,
                          • Umweltbildung,
                          • Natur- und Artenschutz,
                          • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                          • Tierschutz,
                          • nachhaltige Entwicklung und
                          • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

                          Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                          Mindestalter

                          Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                          Dauer

                          Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

                          Taschengeld und Klimaticket

                          Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                          Familienbeihilfe

                          Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                          Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                          Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                          Anrechnung auf den Zivildienst

                          Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                          FUJ-Lehrgang

                          Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                          Hinweis:

                          Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                          Jugend-Umwelt-Plattform (→ JUMP)
                          Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                          Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                          E-Mailfuj@jugendumwelt.at

                          Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
                          Für den Inhalt verantwortlich:
                          • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                          • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                            Freiwilliges Umweltschutzjahr

                            Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                            Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

                            • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                            • Persönlichkeitsentwicklung,
                            • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                            • Berufsorientierung,
                            • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                            • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer und
                            • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                            Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                            • allgemeiner Umweltschutz,
                            • Umweltbildung,
                            • Natur- und Artenschutz,
                            • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                            • Tierschutz,
                            • nachhaltige Entwicklung und
                            • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

                            Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                            Mindestalter

                            Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                            Dauer

                            Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

                            Taschengeld und Klimaticket

                            Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                            Familienbeihilfe

                            Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                            Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                            Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                            Anrechnung auf den Zivildienst

                            Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                            FUJ-Lehrgang

                            Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                            Hinweis:

                            Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                            Jugend-Umwelt-Plattform (→ JUMP)
                            Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                            Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                            E-Mailfuj@jugendumwelt.at

                            Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
                            Für den Inhalt verantwortlich:
                            • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                            • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                              Freiwilliges Umweltschutzjahr

                              Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                              Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

                              • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                              • Persönlichkeitsentwicklung,
                              • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                              • Berufsorientierung,
                              • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                              • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer und
                              • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                              Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                              • allgemeiner Umweltschutz,
                              • Umweltbildung,
                              • Natur- und Artenschutz,
                              • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                              • Tierschutz,
                              • nachhaltige Entwicklung und
                              • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

                              Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                              Mindestalter

                              Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                              Dauer

                              Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

                              Taschengeld und Klimaticket

                              Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                              Familienbeihilfe

                              Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                              Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                              Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                              Anrechnung auf den Zivildienst

                              Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                              FUJ-Lehrgang

                              Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                              Hinweis:

                              Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                              Jugend-Umwelt-Plattform (→ JUMP)
                              Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                              Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                              E-Mailfuj@jugendumwelt.at

                              Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
                              Für den Inhalt verantwortlich:
                              • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                              • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                                Freiwilliges Umweltschutzjahr

                                Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

                                • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                • Persönlichkeitsentwicklung,
                                • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                                • Berufsorientierung,
                                • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                                • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer und
                                • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                                • allgemeiner Umweltschutz,
                                • Umweltbildung,
                                • Natur- und Artenschutz,
                                • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                                • Tierschutz,
                                • nachhaltige Entwicklung und
                                • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

                                Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                                Mindestalter

                                Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                                Dauer

                                Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

                                Taschengeld und Klimaticket

                                Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                                Familienbeihilfe

                                Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                Anrechnung auf den Zivildienst

                                Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                FUJ-Lehrgang

                                Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                                Hinweis:

                                Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                                Jugend-Umwelt-Plattform (→ JUMP)
                                Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                                Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                                E-Mailfuj@jugendumwelt.at

                                Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                                  Freiwilliges Umweltschutzjahr

                                  Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                  Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

                                  • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                  • Persönlichkeitsentwicklung,
                                  • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                                  • Berufsorientierung,
                                  • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                                  • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer und
                                  • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                  Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                                  • allgemeiner Umweltschutz,
                                  • Umweltbildung,
                                  • Natur- und Artenschutz,
                                  • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                                  • Tierschutz,
                                  • nachhaltige Entwicklung und
                                  • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

                                  Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                                  Mindestalter

                                  Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                                  Dauer

                                  Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

                                  Taschengeld und Klimaticket

                                  Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                                  Familienbeihilfe

                                  Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                  Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                  Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                  Anrechnung auf den Zivildienst

                                  Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                  FUJ-Lehrgang

                                  Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                                  Hinweis:

                                  Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                                  Jugend-Umwelt-Plattform (→ JUMP)
                                  Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                                  Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                                  E-Mailfuj@jugendumwelt.at

                                  Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                  • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                  • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                                    Freiwilliges Umweltschutzjahr

                                    Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                    Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

                                    • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                    • Persönlichkeitsentwicklung,
                                    • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                                    • Berufsorientierung,
                                    • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                                    • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer und
                                    • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                    Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                                    • allgemeiner Umweltschutz,
                                    • Umweltbildung,
                                    • Natur- und Artenschutz,
                                    • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                                    • Tierschutz,
                                    • nachhaltige Entwicklung und
                                    • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

                                    Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                                    Mindestalter

                                    Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                                    Dauer

                                    Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

                                    Taschengeld und Klimaticket

                                    Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                                    Familienbeihilfe

                                    Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                    Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                    Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                    Anrechnung auf den Zivildienst

                                    Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                    FUJ-Lehrgang

                                    Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                                    Hinweis:

                                    Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                                    Jugend-Umwelt-Plattform (→ JUMP)
                                    Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                                    Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                                    E-Mailfuj@jugendumwelt.at

                                    Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                    • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                                      Freiwilliges Umweltschutzjahr

                                      Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                      Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

                                      • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                      • Persönlichkeitsentwicklung,
                                      • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                                      • Berufsorientierung,
                                      • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                                      • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer und
                                      • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                      Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                                      • allgemeiner Umweltschutz,
                                      • Umweltbildung,
                                      • Natur- und Artenschutz,
                                      • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                                      • Tierschutz,
                                      • nachhaltige Entwicklung und
                                      • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

                                      Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                                      Mindestalter

                                      Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                                      Dauer

                                      Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

                                      Taschengeld und Klimaticket

                                      Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                                      Familienbeihilfe

                                      Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                      Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                      Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                      Anrechnung auf den Zivildienst

                                      Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                      FUJ-Lehrgang

                                      Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                                      Hinweis:

                                      Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                                      Jugend-Umwelt-Plattform (→ JUMP)
                                      Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                                      Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                                      E-Mailfuj@jugendumwelt.at

                                      Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                      • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                      • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                                        Freiwilliges Umweltschutzjahr

                                        Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                        Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

                                        • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                        • Persönlichkeitsentwicklung,
                                        • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                                        • Berufsorientierung,
                                        • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                                        • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer und
                                        • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                        Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                                        • allgemeiner Umweltschutz,
                                        • Umweltbildung,
                                        • Natur- und Artenschutz,
                                        • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                                        • Tierschutz,
                                        • nachhaltige Entwicklung und
                                        • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

                                        Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                                        Mindestalter

                                        Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                                        Dauer

                                        Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

                                        Taschengeld und Klimaticket

                                        Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                                        Familienbeihilfe

                                        Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                        Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                        Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                        Anrechnung auf den Zivildienst

                                        Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                        FUJ-Lehrgang

                                        Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                                        Hinweis:

                                        Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                                        Jugend-Umwelt-Plattform (→ JUMP)
                                        Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                                        Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                                        E-Mailfuj@jugendumwelt.at

                                        Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                        • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                        • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                                          Freiwilliges Umweltschutzjahr

                                          Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                          Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

                                          • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                          • Persönlichkeitsentwicklung,
                                          • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                                          • Berufsorientierung,
                                          • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                                          • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer und
                                          • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                          Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                                          • allgemeiner Umweltschutz,
                                          • Umweltbildung,
                                          • Natur- und Artenschutz,
                                          • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                                          • Tierschutz,
                                          • nachhaltige Entwicklung und
                                          • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

                                          Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                                          Mindestalter

                                          Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                                          Dauer

                                          Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

                                          Taschengeld und Klimaticket

                                          Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                                          Familienbeihilfe

                                          Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                          Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                          Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                          Anrechnung auf den Zivildienst

                                          Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                          FUJ-Lehrgang

                                          Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                                          Hinweis:

                                          Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                                          Jugend-Umwelt-Plattform (→ JUMP)
                                          Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                                          Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                                          E-Mailfuj@jugendumwelt.at

                                          Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                          • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                          • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                                            Freiwilliges Umweltschutzjahr

                                            Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                            Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

                                            • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                            • Persönlichkeitsentwicklung,
                                            • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                                            • Berufsorientierung,
                                            • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                                            • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer und
                                            • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                            Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                                            • allgemeiner Umweltschutz,
                                            • Umweltbildung,
                                            • Natur- und Artenschutz,
                                            • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                                            • Tierschutz,
                                            • nachhaltige Entwicklung und
                                            • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

                                            Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                                            Mindestalter

                                            Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                                            Dauer

                                            Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

                                            Taschengeld und Klimaticket

                                            Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                                            Familienbeihilfe

                                            Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                            Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                            Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                            Anrechnung auf den Zivildienst

                                            Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                            FUJ-Lehrgang

                                            Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                                            Hinweis:

                                            Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                                            Jugend-Umwelt-Plattform (→ JUMP)
                                            Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                                            Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                                            E-Mailfuj@jugendumwelt.at

                                            Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                            • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                            • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                                              Freiwilliges Umweltschutzjahr

                                              Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                              Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

                                              • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                              • Persönlichkeitsentwicklung,
                                              • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                                              • Berufsorientierung,
                                              • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                                              • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer und
                                              • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                              Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                                              • allgemeiner Umweltschutz,
                                              • Umweltbildung,
                                              • Natur- und Artenschutz,
                                              • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                                              • Tierschutz,
                                              • nachhaltige Entwicklung und
                                              • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

                                              Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                                              Mindestalter

                                              Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                                              Dauer

                                              Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

                                              Taschengeld und Klimaticket

                                              Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                                              Familienbeihilfe

                                              Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                              Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                              Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                              Anrechnung auf den Zivildienst

                                              Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                              FUJ-Lehrgang

                                              Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                                              Hinweis:

                                              Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                                              Jugend-Umwelt-Plattform (→ JUMP)
                                              Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                                              Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                                              E-Mailfuj@jugendumwelt.at

                                              Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                              • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                              • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                                                Freiwilliges Umweltschutzjahr

                                                Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                                Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

                                                • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                                                • Berufsorientierung,
                                                • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                                                • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer und
                                                • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                                                • allgemeiner Umweltschutz,
                                                • Umweltbildung,
                                                • Natur- und Artenschutz,
                                                • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                                                • Tierschutz,
                                                • nachhaltige Entwicklung und
                                                • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

                                                Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                                                Mindestalter

                                                Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                                                Dauer

                                                Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

                                                Taschengeld und Klimaticket

                                                Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                                                Familienbeihilfe

                                                Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                                Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                                Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                                Anrechnung auf den Zivildienst

                                                Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                                FUJ-Lehrgang

                                                Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                                                Hinweis:

                                                Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                                                Jugend-Umwelt-Plattform (→ JUMP)
                                                Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                                                Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                                                E-Mailfuj@jugendumwelt.at

                                                Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                                • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                                                  Freiwilliges Umweltschutzjahr

                                                  Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                                  Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

                                                  • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                  • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                  • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                                                  • Berufsorientierung,
                                                  • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                                                  • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer und
                                                  • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                  Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                                                  • allgemeiner Umweltschutz,
                                                  • Umweltbildung,
                                                  • Natur- und Artenschutz,
                                                  • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                                                  • Tierschutz,
                                                  • nachhaltige Entwicklung und
                                                  • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

                                                  Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                                                  Mindestalter

                                                  Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                                                  Dauer

                                                  Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

                                                  Taschengeld und Klimaticket

                                                  Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                                                  Familienbeihilfe

                                                  Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                                  Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                                  Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                                  Anrechnung auf den Zivildienst

                                                  Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                                  FUJ-Lehrgang

                                                  Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                                                  Hinweis:

                                                  Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                                                  Jugend-Umwelt-Plattform (→ JUMP)
                                                  Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                                                  Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                                                  E-Mailfuj@jugendumwelt.at

                                                  Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
                                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                                  • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                                  • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                                                    Freiwilliges Umweltschutzjahr

                                                    Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                                    Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

                                                    • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                    • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                    • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                                                    • Berufsorientierung,
                                                    • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                                                    • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer und
                                                    • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                    Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                                                    • allgemeiner Umweltschutz,
                                                    • Umweltbildung,
                                                    • Natur- und Artenschutz,
                                                    • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                                                    • Tierschutz,
                                                    • nachhaltige Entwicklung und
                                                    • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

                                                    Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                                                    Mindestalter

                                                    Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                                                    Dauer

                                                    Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

                                                    Taschengeld und Klimaticket

                                                    Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                                                    Familienbeihilfe

                                                    Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                                    Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                                    Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                                    Anrechnung auf den Zivildienst

                                                    Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                                    FUJ-Lehrgang

                                                    Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                                                    Hinweis:

                                                    Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                                                    Jugend-Umwelt-Plattform (→ JUMP)
                                                    Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                                                    Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                                                    E-Mailfuj@jugendumwelt.at

                                                    Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
                                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                                    • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                                    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                                                      Freiwilliges Umweltschutzjahr

                                                      Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                                      Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

                                                      • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                      • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                      • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                                                      • Berufsorientierung,
                                                      • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                                                      • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer und
                                                      • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                      Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                                                      • allgemeiner Umweltschutz,
                                                      • Umweltbildung,
                                                      • Natur- und Artenschutz,
                                                      • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                                                      • Tierschutz,
                                                      • nachhaltige Entwicklung und
                                                      • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

                                                      Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                                                      Mindestalter

                                                      Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                                                      Dauer

                                                      Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

                                                      Taschengeld und Klimaticket

                                                      Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                                                      Familienbeihilfe

                                                      Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                                      Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                                      Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                                      Anrechnung auf den Zivildienst

                                                      Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                                      FUJ-Lehrgang

                                                      Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                                                      Hinweis:

                                                      Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                                                      Jugend-Umwelt-Plattform (→ JUMP)
                                                      Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                                                      Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                                                      E-Mailfuj@jugendumwelt.at

                                                      Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
                                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                                      • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                                      • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                                                        Freiwilliges Umweltschutzjahr

                                                        Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                                        Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

                                                        • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                        • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                        • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                                                        • Berufsorientierung,
                                                        • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                                                        • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer und
                                                        • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                        Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                                                        • allgemeiner Umweltschutz,
                                                        • Umweltbildung,
                                                        • Natur- und Artenschutz,
                                                        • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                                                        • Tierschutz,
                                                        • nachhaltige Entwicklung und
                                                        • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

                                                        Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                                                        Mindestalter

                                                        Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                                                        Dauer

                                                        Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

                                                        Taschengeld und Klimaticket

                                                        Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                                                        Familienbeihilfe

                                                        Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                                        Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                                        Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                                        Anrechnung auf den Zivildienst

                                                        Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                                        FUJ-Lehrgang

                                                        Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                                                        Hinweis:

                                                        Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                                                        Jugend-Umwelt-Plattform (→ JUMP)
                                                        Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                                                        Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                                                        E-Mailfuj@jugendumwelt.at

                                                        Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
                                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                                        • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                                        • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                                                          Freiwilliges Umweltschutzjahr

                                                          Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                                          Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

                                                          • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                          • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                          • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                                                          • Berufsorientierung,
                                                          • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                                                          • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer und
                                                          • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                          Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                                                          • allgemeiner Umweltschutz,
                                                          • Umweltbildung,
                                                          • Natur- und Artenschutz,
                                                          • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                                                          • Tierschutz,
                                                          • nachhaltige Entwicklung und
                                                          • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

                                                          Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                                                          Mindestalter

                                                          Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                                                          Dauer

                                                          Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

                                                          Taschengeld und Klimaticket

                                                          Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                                                          Familienbeihilfe

                                                          Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                                          Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                                          Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                                          Anrechnung auf den Zivildienst

                                                          Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                                          FUJ-Lehrgang

                                                          Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                                                          Hinweis:

                                                          Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                                                          Jugend-Umwelt-Plattform (→ JUMP)
                                                          Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                                                          Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                                                          E-Mailfuj@jugendumwelt.at

                                                          Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
                                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                                          • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                                          • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                                                            Freiwilliges Umweltschutzjahr

                                                            Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                                            Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

                                                            • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                            • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                            • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                                                            • Berufsorientierung,
                                                            • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                                                            • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer und
                                                            • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                            Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                                                            • allgemeiner Umweltschutz,
                                                            • Umweltbildung,
                                                            • Natur- und Artenschutz,
                                                            • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                                                            • Tierschutz,
                                                            • nachhaltige Entwicklung und
                                                            • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

                                                            Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                                                            Mindestalter

                                                            Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                                                            Dauer

                                                            Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

                                                            Taschengeld und Klimaticket

                                                            Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                                                            Familienbeihilfe

                                                            Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                                            Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                                            Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                                            Anrechnung auf den Zivildienst

                                                            Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                                            FUJ-Lehrgang

                                                            Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                                                            Hinweis:

                                                            Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                                                            Jugend-Umwelt-Plattform (→ JUMP)
                                                            Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                                                            Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                                                            E-Mailfuj@jugendumwelt.at

                                                            Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                                            • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                                            • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                                                              Freiwilliges Umweltschutzjahr

                                                              Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                                              Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

                                                              • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                              • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                              • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                                                              • Berufsorientierung,
                                                              • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                                                              • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer und
                                                              • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                              Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                                                              • allgemeiner Umweltschutz,
                                                              • Umweltbildung,
                                                              • Natur- und Artenschutz,
                                                              • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                                                              • Tierschutz,
                                                              • nachhaltige Entwicklung und
                                                              • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

                                                              Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                                                              Mindestalter

                                                              Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                                                              Dauer

                                                              Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

                                                              Taschengeld und Klimaticket

                                                              Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                                                              Familienbeihilfe

                                                              Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                                              Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                                              Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                                              Anrechnung auf den Zivildienst

                                                              Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                                              FUJ-Lehrgang

                                                              Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                                                              Hinweis:

                                                              Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                                                              Jugend-Umwelt-Plattform (→ JUMP)
                                                              Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                                                              Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                                                              E-Mailfuj@jugendumwelt.at

                                                              Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
                                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                                              • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                                              • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                                                                Freiwilliges Umweltschutzjahr

                                                                Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                                                Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

                                                                • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                                • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                                • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                                                                • Berufsorientierung,
                                                                • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                                                                • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer und
                                                                • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                                Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                                                                • allgemeiner Umweltschutz,
                                                                • Umweltbildung,
                                                                • Natur- und Artenschutz,
                                                                • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                                                                • Tierschutz,
                                                                • nachhaltige Entwicklung und
                                                                • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

                                                                Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                                                                Mindestalter

                                                                Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                                                                Dauer

                                                                Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

                                                                Taschengeld und Klimaticket

                                                                Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                                                                Familienbeihilfe

                                                                Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                                                Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                                                Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                                                Anrechnung auf den Zivildienst

                                                                Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                                                FUJ-Lehrgang

                                                                Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                                                                Hinweis:

                                                                Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                                                                Jugend-Umwelt-Plattform (→ JUMP)
                                                                Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                                                                Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                                                                E-Mailfuj@jugendumwelt.at

                                                                Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                                • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                                                • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

                                                                  Freiwilliges Umweltschutzjahr

                                                                  Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                                                  Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

                                                                  • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                                  • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                                  • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
                                                                  • Berufsorientierung,
                                                                  • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
                                                                  • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer und
                                                                  • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                                  Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

                                                                  • allgemeiner Umweltschutz,
                                                                  • Umweltbildung,
                                                                  • Natur- und Artenschutz,
                                                                  • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
                                                                  • Tierschutz,
                                                                  • nachhaltige Entwicklung und
                                                                  • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

                                                                  Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

                                                                  Mindestalter

                                                                  Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

                                                                  Dauer

                                                                  Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

                                                                  Taschengeld und Klimaticket

                                                                  Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

                                                                  Familienbeihilfe

                                                                  Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                                                  Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                                                  Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                                                  Anrechnung auf den Zivildienst

                                                                  Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                                                  FUJ-Lehrgang

                                                                  Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
                                                                  Jugend-Umwelt-Plattform (→ JUMP)
                                                                  Mag. Claudia Kinzl-Ogris
                                                                  Telefon: +43 676 85 24 29-100 
                                                                  E-Mailfuj@jugendumwelt.at

                                                                  Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich:
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                                                                  • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft