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    Verhandlung

    Eine Verhandlung ist ein Prozess zur Entscheidungsfindung. Im Straf- bzw. Zivilverfahren muss beispielsweise eine Verhandlung geführt werden, bevor das Gericht ein Urteil fällen darf (Grundsatz der Mündlichkeit).

    Beispiel:

    Der Ablauf der Verhandlung im Strafverfahren (Hauptverhandlung) ist durch die Strafprozessordnung geregelt. Dabei werden die Parteien (z.B. Angeklagte/Angeklagter) und Sachverständigen angehört, Zeuginnen/Zeugen vernommen sowie allenfalls Urkunden verlesen. Zweck einer Verhandlung ist, dass die Richterin/der Richter einen persönlichen Eindruck von den Parteien bekommt und diese die Möglichkeit haben, sich zu den einzelnen Beweisergebnissen zu äußern.

    Verhandlungen sind im Allgemeinen öffentlich zugänglich.

    Letzte Aktualisierung: 09.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Eine Verhandlung ist ein Prozess zur Entscheidungsfindung. Im Straf- bzw. Zivilverfahren muss beispielsweise eine Verhandlung geführt werden, bevor das Gericht ein Urteil fällen darf (Grundsatz der Mündlichkeit).

      Beispiel:

      Der Ablauf der Verhandlung im Strafverfahren (Hauptverhandlung) ist durch die Strafprozessordnung geregelt. Dabei werden die Parteien (z.B. Angeklagte/Angeklagter) und Sachverständigen angehört, Zeuginnen/Zeugen vernommen sowie allenfalls Urkunden verlesen. Zweck einer Verhandlung ist, dass die Richterin/der Richter einen persönlichen Eindruck von den Parteien bekommt und diese die Möglichkeit haben, sich zu den einzelnen Beweisergebnissen zu äußern.

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        Beispiel:

        Der Ablauf der Verhandlung im Strafverfahren (Hauptverhandlung) ist durch die Strafprozessordnung geregelt. Dabei werden die Parteien (z.B. Angeklagte/Angeklagter) und Sachverständigen angehört, Zeuginnen/Zeugen vernommen sowie allenfalls Urkunden verlesen. Zweck einer Verhandlung ist, dass die Richterin/der Richter einen persönlichen Eindruck von den Parteien bekommt und diese die Möglichkeit haben, sich zu den einzelnen Beweisergebnissen zu äußern.

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          Beispiel:

          Der Ablauf der Verhandlung im Strafverfahren (Hauptverhandlung) ist durch die Strafprozessordnung geregelt. Dabei werden die Parteien (z.B. Angeklagte/Angeklagter) und Sachverständigen angehört, Zeuginnen/Zeugen vernommen sowie allenfalls Urkunden verlesen. Zweck einer Verhandlung ist, dass die Richterin/der Richter einen persönlichen Eindruck von den Parteien bekommt und diese die Möglichkeit haben, sich zu den einzelnen Beweisergebnissen zu äußern.

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            Beispiel:

            Der Ablauf der Verhandlung im Strafverfahren (Hauptverhandlung) ist durch die Strafprozessordnung geregelt. Dabei werden die Parteien (z.B. Angeklagte/Angeklagter) und Sachverständigen angehört, Zeuginnen/Zeugen vernommen sowie allenfalls Urkunden verlesen. Zweck einer Verhandlung ist, dass die Richterin/der Richter einen persönlichen Eindruck von den Parteien bekommt und diese die Möglichkeit haben, sich zu den einzelnen Beweisergebnissen zu äußern.

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              Eine Verhandlung ist ein Prozess zur Entscheidungsfindung. Im Straf- bzw. Zivilverfahren muss beispielsweise eine Verhandlung geführt werden, bevor das Gericht ein Urteil fällen darf (Grundsatz der Mündlichkeit).

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              Der Ablauf der Verhandlung im Strafverfahren (Hauptverhandlung) ist durch die Strafprozessordnung geregelt. Dabei werden die Parteien (z.B. Angeklagte/Angeklagter) und Sachverständigen angehört, Zeuginnen/Zeugen vernommen sowie allenfalls Urkunden verlesen. Zweck einer Verhandlung ist, dass die Richterin/der Richter einen persönlichen Eindruck von den Parteien bekommt und diese die Möglichkeit haben, sich zu den einzelnen Beweisergebnissen zu äußern.

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                Beispiel:

                Der Ablauf der Verhandlung im Strafverfahren (Hauptverhandlung) ist durch die Strafprozessordnung geregelt. Dabei werden die Parteien (z.B. Angeklagte/Angeklagter) und Sachverständigen angehört, Zeuginnen/Zeugen vernommen sowie allenfalls Urkunden verlesen. Zweck einer Verhandlung ist, dass die Richterin/der Richter einen persönlichen Eindruck von den Parteien bekommt und diese die Möglichkeit haben, sich zu den einzelnen Beweisergebnissen zu äußern.

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                        Beispiel:

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                          Beispiel:

                          Der Ablauf der Verhandlung im Strafverfahren (Hauptverhandlung) ist durch die Strafprozessordnung geregelt. Dabei werden die Parteien (z.B. Angeklagte/Angeklagter) und Sachverständigen angehört, Zeuginnen/Zeugen vernommen sowie allenfalls Urkunden verlesen. Zweck einer Verhandlung ist, dass die Richterin/der Richter einen persönlichen Eindruck von den Parteien bekommt und diese die Möglichkeit haben, sich zu den einzelnen Beweisergebnissen zu äußern.

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                            Beispiel:

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                                Beispiel:

                                Der Ablauf der Verhandlung im Strafverfahren (Hauptverhandlung) ist durch die Strafprozessordnung geregelt. Dabei werden die Parteien (z.B. Angeklagte/Angeklagter) und Sachverständigen angehört, Zeuginnen/Zeugen vernommen sowie allenfalls Urkunden verlesen. Zweck einer Verhandlung ist, dass die Richterin/der Richter einen persönlichen Eindruck von den Parteien bekommt und diese die Möglichkeit haben, sich zu den einzelnen Beweisergebnissen zu äußern.

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                                  Beispiel:

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                                    Beispiel:

                                    Der Ablauf der Verhandlung im Strafverfahren (Hauptverhandlung) ist durch die Strafprozessordnung geregelt. Dabei werden die Parteien (z.B. Angeklagte/Angeklagter) und Sachverständigen angehört, Zeuginnen/Zeugen vernommen sowie allenfalls Urkunden verlesen. Zweck einer Verhandlung ist, dass die Richterin/der Richter einen persönlichen Eindruck von den Parteien bekommt und diese die Möglichkeit haben, sich zu den einzelnen Beweisergebnissen zu äußern.

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                                      Beispiel:

                                      Der Ablauf der Verhandlung im Strafverfahren (Hauptverhandlung) ist durch die Strafprozessordnung geregelt. Dabei werden die Parteien (z.B. Angeklagte/Angeklagter) und Sachverständigen angehört, Zeuginnen/Zeugen vernommen sowie allenfalls Urkunden verlesen. Zweck einer Verhandlung ist, dass die Richterin/der Richter einen persönlichen Eindruck von den Parteien bekommt und diese die Möglichkeit haben, sich zu den einzelnen Beweisergebnissen zu äußern.

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                                        Beispiel:

                                        Der Ablauf der Verhandlung im Strafverfahren (Hauptverhandlung) ist durch die Strafprozessordnung geregelt. Dabei werden die Parteien (z.B. Angeklagte/Angeklagter) und Sachverständigen angehört, Zeuginnen/Zeugen vernommen sowie allenfalls Urkunden verlesen. Zweck einer Verhandlung ist, dass die Richterin/der Richter einen persönlichen Eindruck von den Parteien bekommt und diese die Möglichkeit haben, sich zu den einzelnen Beweisergebnissen zu äußern.

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                                          Beispiel:

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                                            Beispiel:

                                            Der Ablauf der Verhandlung im Strafverfahren (Hauptverhandlung) ist durch die Strafprozessordnung geregelt. Dabei werden die Parteien (z.B. Angeklagte/Angeklagter) und Sachverständigen angehört, Zeuginnen/Zeugen vernommen sowie allenfalls Urkunden verlesen. Zweck einer Verhandlung ist, dass die Richterin/der Richter einen persönlichen Eindruck von den Parteien bekommt und diese die Möglichkeit haben, sich zu den einzelnen Beweisergebnissen zu äußern.

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                                              Beispiel:

                                              Der Ablauf der Verhandlung im Strafverfahren (Hauptverhandlung) ist durch die Strafprozessordnung geregelt. Dabei werden die Parteien (z.B. Angeklagte/Angeklagter) und Sachverständigen angehört, Zeuginnen/Zeugen vernommen sowie allenfalls Urkunden verlesen. Zweck einer Verhandlung ist, dass die Richterin/der Richter einen persönlichen Eindruck von den Parteien bekommt und diese die Möglichkeit haben, sich zu den einzelnen Beweisergebnissen zu äußern.

                                              Verhandlungen sind im Allgemeinen öffentlich zugänglich.

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                                                Verhandlung

                                                Eine Verhandlung ist ein Prozess zur Entscheidungsfindung. Im Straf- bzw. Zivilverfahren muss beispielsweise eine Verhandlung geführt werden, bevor das Gericht ein Urteil fällen darf (Grundsatz der Mündlichkeit).

                                                Beispiel:

                                                Der Ablauf der Verhandlung im Strafverfahren (Hauptverhandlung) ist durch die Strafprozessordnung geregelt. Dabei werden die Parteien (z.B. Angeklagte/Angeklagter) und Sachverständigen angehört, Zeuginnen/Zeugen vernommen sowie allenfalls Urkunden verlesen. Zweck einer Verhandlung ist, dass die Richterin/der Richter einen persönlichen Eindruck von den Parteien bekommt und diese die Möglichkeit haben, sich zu den einzelnen Beweisergebnissen zu äußern.

                                                Verhandlungen sind im Allgemeinen öffentlich zugänglich.

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                                                  Verhandlung

                                                  Eine Verhandlung ist ein Prozess zur Entscheidungsfindung. Im Straf- bzw. Zivilverfahren muss beispielsweise eine Verhandlung geführt werden, bevor das Gericht ein Urteil fällen darf (Grundsatz der Mündlichkeit).

                                                  Beispiel:

                                                  Der Ablauf der Verhandlung im Strafverfahren (Hauptverhandlung) ist durch die Strafprozessordnung geregelt. Dabei werden die Parteien (z.B. Angeklagte/Angeklagter) und Sachverständigen angehört, Zeuginnen/Zeugen vernommen sowie allenfalls Urkunden verlesen. Zweck einer Verhandlung ist, dass die Richterin/der Richter einen persönlichen Eindruck von den Parteien bekommt und diese die Möglichkeit haben, sich zu den einzelnen Beweisergebnissen zu äußern.

                                                  Verhandlungen sind im Allgemeinen öffentlich zugänglich.

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                                                    Verhandlung

                                                    Eine Verhandlung ist ein Prozess zur Entscheidungsfindung. Im Straf- bzw. Zivilverfahren muss beispielsweise eine Verhandlung geführt werden, bevor das Gericht ein Urteil fällen darf (Grundsatz der Mündlichkeit).

                                                    Beispiel:

                                                    Der Ablauf der Verhandlung im Strafverfahren (Hauptverhandlung) ist durch die Strafprozessordnung geregelt. Dabei werden die Parteien (z.B. Angeklagte/Angeklagter) und Sachverständigen angehört, Zeuginnen/Zeugen vernommen sowie allenfalls Urkunden verlesen. Zweck einer Verhandlung ist, dass die Richterin/der Richter einen persönlichen Eindruck von den Parteien bekommt und diese die Möglichkeit haben, sich zu den einzelnen Beweisergebnissen zu äußern.

                                                    Verhandlungen sind im Allgemeinen öffentlich zugänglich.

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                                                      Verhandlung

                                                      Eine Verhandlung ist ein Prozess zur Entscheidungsfindung. Im Straf- bzw. Zivilverfahren muss beispielsweise eine Verhandlung geführt werden, bevor das Gericht ein Urteil fällen darf (Grundsatz der Mündlichkeit).

                                                      Beispiel:

                                                      Der Ablauf der Verhandlung im Strafverfahren (Hauptverhandlung) ist durch die Strafprozessordnung geregelt. Dabei werden die Parteien (z.B. Angeklagte/Angeklagter) und Sachverständigen angehört, Zeuginnen/Zeugen vernommen sowie allenfalls Urkunden verlesen. Zweck einer Verhandlung ist, dass die Richterin/der Richter einen persönlichen Eindruck von den Parteien bekommt und diese die Möglichkeit haben, sich zu den einzelnen Beweisergebnissen zu äußern.

                                                      Verhandlungen sind im Allgemeinen öffentlich zugänglich.

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                                                        Verhandlung

                                                        Eine Verhandlung ist ein Prozess zur Entscheidungsfindung. Im Straf- bzw. Zivilverfahren muss beispielsweise eine Verhandlung geführt werden, bevor das Gericht ein Urteil fällen darf (Grundsatz der Mündlichkeit).

                                                        Beispiel:

                                                        Der Ablauf der Verhandlung im Strafverfahren (Hauptverhandlung) ist durch die Strafprozessordnung geregelt. Dabei werden die Parteien (z.B. Angeklagte/Angeklagter) und Sachverständigen angehört, Zeuginnen/Zeugen vernommen sowie allenfalls Urkunden verlesen. Zweck einer Verhandlung ist, dass die Richterin/der Richter einen persönlichen Eindruck von den Parteien bekommt und diese die Möglichkeit haben, sich zu den einzelnen Beweisergebnissen zu äußern.

                                                        Verhandlungen sind im Allgemeinen öffentlich zugänglich.

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                                                          Verhandlung

                                                          Eine Verhandlung ist ein Prozess zur Entscheidungsfindung. Im Straf- bzw. Zivilverfahren muss beispielsweise eine Verhandlung geführt werden, bevor das Gericht ein Urteil fällen darf (Grundsatz der Mündlichkeit).

                                                          Beispiel:

                                                          Der Ablauf der Verhandlung im Strafverfahren (Hauptverhandlung) ist durch die Strafprozessordnung geregelt. Dabei werden die Parteien (z.B. Angeklagte/Angeklagter) und Sachverständigen angehört, Zeuginnen/Zeugen vernommen sowie allenfalls Urkunden verlesen. Zweck einer Verhandlung ist, dass die Richterin/der Richter einen persönlichen Eindruck von den Parteien bekommt und diese die Möglichkeit haben, sich zu den einzelnen Beweisergebnissen zu äußern.

                                                          Verhandlungen sind im Allgemeinen öffentlich zugänglich.

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                                                            Verhandlung

                                                            Eine Verhandlung ist ein Prozess zur Entscheidungsfindung. Im Straf- bzw. Zivilverfahren muss beispielsweise eine Verhandlung geführt werden, bevor das Gericht ein Urteil fällen darf (Grundsatz der Mündlichkeit).

                                                            Beispiel:

                                                            Der Ablauf der Verhandlung im Strafverfahren (Hauptverhandlung) ist durch die Strafprozessordnung geregelt. Dabei werden die Parteien (z.B. Angeklagte/Angeklagter) und Sachverständigen angehört, Zeuginnen/Zeugen vernommen sowie allenfalls Urkunden verlesen. Zweck einer Verhandlung ist, dass die Richterin/der Richter einen persönlichen Eindruck von den Parteien bekommt und diese die Möglichkeit haben, sich zu den einzelnen Beweisergebnissen zu äußern.

                                                            Verhandlungen sind im Allgemeinen öffentlich zugänglich.

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                                                              Verhandlung

                                                              Eine Verhandlung ist ein Prozess zur Entscheidungsfindung. Im Straf- bzw. Zivilverfahren muss beispielsweise eine Verhandlung geführt werden, bevor das Gericht ein Urteil fällen darf (Grundsatz der Mündlichkeit).

                                                              Beispiel:

                                                              Der Ablauf der Verhandlung im Strafverfahren (Hauptverhandlung) ist durch die Strafprozessordnung geregelt. Dabei werden die Parteien (z.B. Angeklagte/Angeklagter) und Sachverständigen angehört, Zeuginnen/Zeugen vernommen sowie allenfalls Urkunden verlesen. Zweck einer Verhandlung ist, dass die Richterin/der Richter einen persönlichen Eindruck von den Parteien bekommt und diese die Möglichkeit haben, sich zu den einzelnen Beweisergebnissen zu äußern.

                                                              Verhandlungen sind im Allgemeinen öffentlich zugänglich.

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                                                                Eine Verhandlung ist ein Prozess zur Entscheidungsfindung. Im Straf- bzw. Zivilverfahren muss beispielsweise eine Verhandlung geführt werden, bevor das Gericht ein Urteil fällen darf (Grundsatz der Mündlichkeit).

                                                                Beispiel:

                                                                Der Ablauf der Verhandlung im Strafverfahren (Hauptverhandlung) ist durch die Strafprozessordnung geregelt. Dabei werden die Parteien (z.B. Angeklagte/Angeklagter) und Sachverständigen angehört, Zeuginnen/Zeugen vernommen sowie allenfalls Urkunden verlesen. Zweck einer Verhandlung ist, dass die Richterin/der Richter einen persönlichen Eindruck von den Parteien bekommt und diese die Möglichkeit haben, sich zu den einzelnen Beweisergebnissen zu äußern.

                                                                Verhandlungen sind im Allgemeinen öffentlich zugänglich.

                                                                Letzte Aktualisierung: 09.03.2026
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                                                                  Eine Verhandlung ist ein Prozess zur Entscheidungsfindung. Im Straf- bzw. Zivilverfahren muss beispielsweise eine Verhandlung geführt werden, bevor das Gericht ein Urteil fällen darf (Grundsatz der Mündlichkeit).

                                                                  Beispiel:

                                                                  Der Ablauf der Verhandlung im Strafverfahren (Hauptverhandlung) ist durch die Strafprozessordnung geregelt. Dabei werden die Parteien (z.B. Angeklagte/Angeklagter) und Sachverständigen angehört, Zeuginnen/Zeugen vernommen sowie allenfalls Urkunden verlesen. Zweck einer Verhandlung ist, dass die Richterin/der Richter einen persönlichen Eindruck von den Parteien bekommt und diese die Möglichkeit haben, sich zu den einzelnen Beweisergebnissen zu äußern.

                                                                  Verhandlungen sind im Allgemeinen öffentlich zugänglich.

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