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    Scooter

    Allgemeines

    Scooter können folgendermaßen grob eingeteilt werden:

    • Micro-Scooter: Muskelkraftbetriebene, zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn. Informationen zur Benützung von Micro-Scootern finden sich auf der Seite "Spielen auf der Straße".
    • Elektro-ScooterKlein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Informationen zur Benützung von Elektro-Scootern finden sich auf der Seite "Elektro-Scooter".
    • Benzin-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Scooter Antrieb für eine Person konzipiert
      • mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind sie als Kraftfahrzeuge definiert
      • mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert
    • Elektro-Moped/Elektro-Roller:
      • Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt sind sie als Fahrräder definiert. Informationen zur Benützung von Fahrrädern finden sich auf der Seite "Fahrrad im Straßenverkehr".
      • Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.

    Benützung

    Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:

    • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
    • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
    • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

    Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.

    Lenkberechtigung

    Für die folgenden Scooter wird ein Führerschein benötigt, und zwar unabhängig vom Alter:

    • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
    • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

    Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden.

    Alter

    Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung, muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.

    Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

    Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

    Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h

    • Keine Sturzhelmpflicht
    • Es wird keine Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
    • Eine weiße 10-km/h-Tafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht werden
    • Mitführverpflichtung: Die Bescheinigung über Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestell- und Motornummer muss immer mitgeführt werden.
    • Technische Ausrüstung: Es muss mindestens eine Bremsanlage, zwei Leuchten (mit denen nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausgestrahlt wird) sowie hinten mindestens zwei rote Rückstrahler vorhanden sein.

    Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung

    Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 11.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

      Scooter

      Allgemeines

      Scooter können folgendermaßen grob eingeteilt werden:

      • Micro-Scooter: Muskelkraftbetriebene, zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn. Informationen zur Benützung von Micro-Scootern finden sich auf der Seite "Spielen auf der Straße".
      • Elektro-ScooterKlein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Informationen zur Benützung von Elektro-Scootern finden sich auf der Seite "Elektro-Scooter".
      • Benzin-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Scooter Antrieb für eine Person konzipiert
        • mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind sie als Kraftfahrzeuge definiert
        • mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert
      • Elektro-Moped/Elektro-Roller:
        • Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt sind sie als Fahrräder definiert. Informationen zur Benützung von Fahrrädern finden sich auf der Seite "Fahrrad im Straßenverkehr".
        • Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.

      Benützung

      Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:

      • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
      • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
      • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

      Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.

      Lenkberechtigung

      Für die folgenden Scooter wird ein Führerschein benötigt, und zwar unabhängig vom Alter:

      • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
      • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

      Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden.

      Alter

      Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung, muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.

      Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

      Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

      Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h

      • Keine Sturzhelmpflicht
      • Es wird keine Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
      • Eine weiße 10-km/h-Tafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht werden
      • Mitführverpflichtung: Die Bescheinigung über Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestell- und Motornummer muss immer mitgeführt werden.
      • Technische Ausrüstung: Es muss mindestens eine Bremsanlage, zwei Leuchten (mit denen nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausgestrahlt wird) sowie hinten mindestens zwei rote Rückstrahler vorhanden sein.

      Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung

      Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

      Rechtsgrundlagen

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        Allgemeines

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        • Micro-Scooter: Muskelkraftbetriebene, zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn. Informationen zur Benützung von Micro-Scootern finden sich auf der Seite "Spielen auf der Straße".
        • Elektro-ScooterKlein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Informationen zur Benützung von Elektro-Scootern finden sich auf der Seite "Elektro-Scooter".
        • Benzin-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Scooter Antrieb für eine Person konzipiert
          • mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind sie als Kraftfahrzeuge definiert
          • mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert
        • Elektro-Moped/Elektro-Roller:
          • Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt sind sie als Fahrräder definiert. Informationen zur Benützung von Fahrrädern finden sich auf der Seite "Fahrrad im Straßenverkehr".
          • Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.

        Benützung

        Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:

        • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
        • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
        • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

        Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.

        Lenkberechtigung

        Für die folgenden Scooter wird ein Führerschein benötigt, und zwar unabhängig vom Alter:

        • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
        • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

        Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden.

        Alter

        Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung, muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.

        Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

        Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

        Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h

        • Keine Sturzhelmpflicht
        • Es wird keine Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
        • Eine weiße 10-km/h-Tafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht werden
        • Mitführverpflichtung: Die Bescheinigung über Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestell- und Motornummer muss immer mitgeführt werden.
        • Technische Ausrüstung: Es muss mindestens eine Bremsanlage, zwei Leuchten (mit denen nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausgestrahlt wird) sowie hinten mindestens zwei rote Rückstrahler vorhanden sein.

        Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung

        Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

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          Scooter

          Allgemeines

          Scooter können folgendermaßen grob eingeteilt werden:

          • Micro-Scooter: Muskelkraftbetriebene, zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn. Informationen zur Benützung von Micro-Scootern finden sich auf der Seite "Spielen auf der Straße".
          • Elektro-ScooterKlein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Informationen zur Benützung von Elektro-Scootern finden sich auf der Seite "Elektro-Scooter".
          • Benzin-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Scooter Antrieb für eine Person konzipiert
            • mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind sie als Kraftfahrzeuge definiert
            • mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert
          • Elektro-Moped/Elektro-Roller:
            • Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt sind sie als Fahrräder definiert. Informationen zur Benützung von Fahrrädern finden sich auf der Seite "Fahrrad im Straßenverkehr".
            • Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.

          Benützung

          Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:

          • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
          • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
          • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

          Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.

          Lenkberechtigung

          Für die folgenden Scooter wird ein Führerschein benötigt, und zwar unabhängig vom Alter:

          • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
          • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

          Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden.

          Alter

          Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung, muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.

          Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

          Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

          Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h

          • Keine Sturzhelmpflicht
          • Es wird keine Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
          • Eine weiße 10-km/h-Tafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht werden
          • Mitführverpflichtung: Die Bescheinigung über Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestell- und Motornummer muss immer mitgeführt werden.
          • Technische Ausrüstung: Es muss mindestens eine Bremsanlage, zwei Leuchten (mit denen nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausgestrahlt wird) sowie hinten mindestens zwei rote Rückstrahler vorhanden sein.

          Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung

          Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

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            Allgemeines

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            • Micro-Scooter: Muskelkraftbetriebene, zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn. Informationen zur Benützung von Micro-Scootern finden sich auf der Seite "Spielen auf der Straße".
            • Elektro-ScooterKlein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Informationen zur Benützung von Elektro-Scootern finden sich auf der Seite "Elektro-Scooter".
            • Benzin-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Scooter Antrieb für eine Person konzipiert
              • mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind sie als Kraftfahrzeuge definiert
              • mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert
            • Elektro-Moped/Elektro-Roller:
              • Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt sind sie als Fahrräder definiert. Informationen zur Benützung von Fahrrädern finden sich auf der Seite "Fahrrad im Straßenverkehr".
              • Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.

            Benützung

            Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:

            • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
            • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
            • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

            Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.

            Lenkberechtigung

            Für die folgenden Scooter wird ein Führerschein benötigt, und zwar unabhängig vom Alter:

            • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
            • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

            Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden.

            Alter

            Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung, muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.

            Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

            Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

            Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h

            • Keine Sturzhelmpflicht
            • Es wird keine Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
            • Eine weiße 10-km/h-Tafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht werden
            • Mitführverpflichtung: Die Bescheinigung über Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestell- und Motornummer muss immer mitgeführt werden.
            • Technische Ausrüstung: Es muss mindestens eine Bremsanlage, zwei Leuchten (mit denen nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausgestrahlt wird) sowie hinten mindestens zwei rote Rückstrahler vorhanden sein.

            Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung

            Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

            Rechtsgrundlagen

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            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

              Scooter

              Allgemeines

              Scooter können folgendermaßen grob eingeteilt werden:

              • Micro-Scooter: Muskelkraftbetriebene, zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn. Informationen zur Benützung von Micro-Scootern finden sich auf der Seite "Spielen auf der Straße".
              • Elektro-ScooterKlein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Informationen zur Benützung von Elektro-Scootern finden sich auf der Seite "Elektro-Scooter".
              • Benzin-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Scooter Antrieb für eine Person konzipiert
                • mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind sie als Kraftfahrzeuge definiert
                • mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert
              • Elektro-Moped/Elektro-Roller:
                • Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt sind sie als Fahrräder definiert. Informationen zur Benützung von Fahrrädern finden sich auf der Seite "Fahrrad im Straßenverkehr".
                • Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.

              Benützung

              Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:

              • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
              • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
              • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

              Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.

              Lenkberechtigung

              Für die folgenden Scooter wird ein Führerschein benötigt, und zwar unabhängig vom Alter:

              • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
              • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

              Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden.

              Alter

              Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung, muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.

              Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

              Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

              Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h

              • Keine Sturzhelmpflicht
              • Es wird keine Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
              • Eine weiße 10-km/h-Tafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht werden
              • Mitführverpflichtung: Die Bescheinigung über Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestell- und Motornummer muss immer mitgeführt werden.
              • Technische Ausrüstung: Es muss mindestens eine Bremsanlage, zwei Leuchten (mit denen nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausgestrahlt wird) sowie hinten mindestens zwei rote Rückstrahler vorhanden sein.

              Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung

              Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

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                • Micro-Scooter: Muskelkraftbetriebene, zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn. Informationen zur Benützung von Micro-Scootern finden sich auf der Seite "Spielen auf der Straße".
                • Elektro-ScooterKlein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Informationen zur Benützung von Elektro-Scootern finden sich auf der Seite "Elektro-Scooter".
                • Benzin-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Scooter Antrieb für eine Person konzipiert
                  • mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind sie als Kraftfahrzeuge definiert
                  • mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert
                • Elektro-Moped/Elektro-Roller:
                  • Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt sind sie als Fahrräder definiert. Informationen zur Benützung von Fahrrädern finden sich auf der Seite "Fahrrad im Straßenverkehr".
                  • Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.

                Benützung

                Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:

                • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
                • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.

                Lenkberechtigung

                Für die folgenden Scooter wird ein Führerschein benötigt, und zwar unabhängig vom Alter:

                • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden.

                Alter

                Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung, muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.

                Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h

                • Keine Sturzhelmpflicht
                • Es wird keine Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
                • Eine weiße 10-km/h-Tafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht werden
                • Mitführverpflichtung: Die Bescheinigung über Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestell- und Motornummer muss immer mitgeführt werden.
                • Technische Ausrüstung: Es muss mindestens eine Bremsanlage, zwei Leuchten (mit denen nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausgestrahlt wird) sowie hinten mindestens zwei rote Rückstrahler vorhanden sein.

                Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung

                Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                Rechtsgrundlagen

                Letzte Aktualisierung: 11.04.2025
                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                  Scooter

                  Allgemeines

                  Scooter können folgendermaßen grob eingeteilt werden:

                  • Micro-Scooter: Muskelkraftbetriebene, zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn. Informationen zur Benützung von Micro-Scootern finden sich auf der Seite "Spielen auf der Straße".
                  • Elektro-ScooterKlein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Informationen zur Benützung von Elektro-Scootern finden sich auf der Seite "Elektro-Scooter".
                  • Benzin-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Scooter Antrieb für eine Person konzipiert
                    • mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind sie als Kraftfahrzeuge definiert
                    • mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert
                  • Elektro-Moped/Elektro-Roller:
                    • Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt sind sie als Fahrräder definiert. Informationen zur Benützung von Fahrrädern finden sich auf der Seite "Fahrrad im Straßenverkehr".
                    • Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.

                  Benützung

                  Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:

                  • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                  • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
                  • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                  Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.

                  Lenkberechtigung

                  Für die folgenden Scooter wird ein Führerschein benötigt, und zwar unabhängig vom Alter:

                  • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                  • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                  Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden.

                  Alter

                  Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung, muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.

                  Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                  Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                  Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h

                  • Keine Sturzhelmpflicht
                  • Es wird keine Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
                  • Eine weiße 10-km/h-Tafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht werden
                  • Mitführverpflichtung: Die Bescheinigung über Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestell- und Motornummer muss immer mitgeführt werden.
                  • Technische Ausrüstung: Es muss mindestens eine Bremsanlage, zwei Leuchten (mit denen nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausgestrahlt wird) sowie hinten mindestens zwei rote Rückstrahler vorhanden sein.

                  Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung

                  Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                  Rechtsgrundlagen

                  Letzte Aktualisierung: 11.04.2025
                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                    Scooter

                    Allgemeines

                    Scooter können folgendermaßen grob eingeteilt werden:

                    • Micro-Scooter: Muskelkraftbetriebene, zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn. Informationen zur Benützung von Micro-Scootern finden sich auf der Seite "Spielen auf der Straße".
                    • Elektro-ScooterKlein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Informationen zur Benützung von Elektro-Scootern finden sich auf der Seite "Elektro-Scooter".
                    • Benzin-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Scooter Antrieb für eine Person konzipiert
                      • mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind sie als Kraftfahrzeuge definiert
                      • mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert
                    • Elektro-Moped/Elektro-Roller:
                      • Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt sind sie als Fahrräder definiert. Informationen zur Benützung von Fahrrädern finden sich auf der Seite "Fahrrad im Straßenverkehr".
                      • Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.

                    Benützung

                    Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:

                    • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                    • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
                    • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                    Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.

                    Lenkberechtigung

                    Für die folgenden Scooter wird ein Führerschein benötigt, und zwar unabhängig vom Alter:

                    • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                    • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                    Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden.

                    Alter

                    Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung, muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.

                    Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                    Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                    Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h

                    • Keine Sturzhelmpflicht
                    • Es wird keine Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
                    • Eine weiße 10-km/h-Tafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht werden
                    • Mitführverpflichtung: Die Bescheinigung über Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestell- und Motornummer muss immer mitgeführt werden.
                    • Technische Ausrüstung: Es muss mindestens eine Bremsanlage, zwei Leuchten (mit denen nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausgestrahlt wird) sowie hinten mindestens zwei rote Rückstrahler vorhanden sein.

                    Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung

                    Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                    Rechtsgrundlagen

                    Letzte Aktualisierung: 11.04.2025
                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                      Scooter

                      Allgemeines

                      Scooter können folgendermaßen grob eingeteilt werden:

                      • Micro-Scooter: Muskelkraftbetriebene, zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn. Informationen zur Benützung von Micro-Scootern finden sich auf der Seite "Spielen auf der Straße".
                      • Elektro-ScooterKlein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Informationen zur Benützung von Elektro-Scootern finden sich auf der Seite "Elektro-Scooter".
                      • Benzin-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Scooter Antrieb für eine Person konzipiert
                        • mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind sie als Kraftfahrzeuge definiert
                        • mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert
                      • Elektro-Moped/Elektro-Roller:
                        • Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt sind sie als Fahrräder definiert. Informationen zur Benützung von Fahrrädern finden sich auf der Seite "Fahrrad im Straßenverkehr".
                        • Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.

                      Benützung

                      Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:

                      • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                      • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
                      • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                      Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.

                      Lenkberechtigung

                      Für die folgenden Scooter wird ein Führerschein benötigt, und zwar unabhängig vom Alter:

                      • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                      • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                      Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden.

                      Alter

                      Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung, muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.

                      Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                      Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                      Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h

                      • Keine Sturzhelmpflicht
                      • Es wird keine Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
                      • Eine weiße 10-km/h-Tafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht werden
                      • Mitführverpflichtung: Die Bescheinigung über Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestell- und Motornummer muss immer mitgeführt werden.
                      • Technische Ausrüstung: Es muss mindestens eine Bremsanlage, zwei Leuchten (mit denen nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausgestrahlt wird) sowie hinten mindestens zwei rote Rückstrahler vorhanden sein.

                      Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung

                      Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                      Rechtsgrundlagen

                      Letzte Aktualisierung: 11.04.2025
                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                        Scooter

                        Allgemeines

                        Scooter können folgendermaßen grob eingeteilt werden:

                        • Micro-Scooter: Muskelkraftbetriebene, zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn. Informationen zur Benützung von Micro-Scootern finden sich auf der Seite "Spielen auf der Straße".
                        • Elektro-ScooterKlein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Informationen zur Benützung von Elektro-Scootern finden sich auf der Seite "Elektro-Scooter".
                        • Benzin-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Scooter Antrieb für eine Person konzipiert
                          • mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind sie als Kraftfahrzeuge definiert
                          • mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert
                        • Elektro-Moped/Elektro-Roller:
                          • Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt sind sie als Fahrräder definiert. Informationen zur Benützung von Fahrrädern finden sich auf der Seite "Fahrrad im Straßenverkehr".
                          • Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.

                        Benützung

                        Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:

                        • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                        • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
                        • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                        Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.

                        Lenkberechtigung

                        Für die folgenden Scooter wird ein Führerschein benötigt, und zwar unabhängig vom Alter:

                        • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                        • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                        Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden.

                        Alter

                        Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung, muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.

                        Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                        Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                        Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h

                        • Keine Sturzhelmpflicht
                        • Es wird keine Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
                        • Eine weiße 10-km/h-Tafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht werden
                        • Mitführverpflichtung: Die Bescheinigung über Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestell- und Motornummer muss immer mitgeführt werden.
                        • Technische Ausrüstung: Es muss mindestens eine Bremsanlage, zwei Leuchten (mit denen nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausgestrahlt wird) sowie hinten mindestens zwei rote Rückstrahler vorhanden sein.

                        Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung

                        Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                        Rechtsgrundlagen

                        Letzte Aktualisierung: 11.04.2025
                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                          Scooter

                          Allgemeines

                          Scooter können folgendermaßen grob eingeteilt werden:

                          • Micro-Scooter: Muskelkraftbetriebene, zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn. Informationen zur Benützung von Micro-Scootern finden sich auf der Seite "Spielen auf der Straße".
                          • Elektro-ScooterKlein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Informationen zur Benützung von Elektro-Scootern finden sich auf der Seite "Elektro-Scooter".
                          • Benzin-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Scooter Antrieb für eine Person konzipiert
                            • mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind sie als Kraftfahrzeuge definiert
                            • mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert
                          • Elektro-Moped/Elektro-Roller:
                            • Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt sind sie als Fahrräder definiert. Informationen zur Benützung von Fahrrädern finden sich auf der Seite "Fahrrad im Straßenverkehr".
                            • Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.

                          Benützung

                          Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:

                          • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                          • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
                          • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                          Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.

                          Lenkberechtigung

                          Für die folgenden Scooter wird ein Führerschein benötigt, und zwar unabhängig vom Alter:

                          • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                          • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                          Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden.

                          Alter

                          Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung, muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.

                          Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                          Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                          Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h

                          • Keine Sturzhelmpflicht
                          • Es wird keine Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
                          • Eine weiße 10-km/h-Tafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht werden
                          • Mitführverpflichtung: Die Bescheinigung über Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestell- und Motornummer muss immer mitgeführt werden.
                          • Technische Ausrüstung: Es muss mindestens eine Bremsanlage, zwei Leuchten (mit denen nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausgestrahlt wird) sowie hinten mindestens zwei rote Rückstrahler vorhanden sein.

                          Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung

                          Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                          Rechtsgrundlagen

                          Letzte Aktualisierung: 11.04.2025
                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                            Scooter

                            Allgemeines

                            Scooter können folgendermaßen grob eingeteilt werden:

                            • Micro-Scooter: Muskelkraftbetriebene, zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn. Informationen zur Benützung von Micro-Scootern finden sich auf der Seite "Spielen auf der Straße".
                            • Elektro-ScooterKlein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Informationen zur Benützung von Elektro-Scootern finden sich auf der Seite "Elektro-Scooter".
                            • Benzin-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Scooter Antrieb für eine Person konzipiert
                              • mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind sie als Kraftfahrzeuge definiert
                              • mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert
                            • Elektro-Moped/Elektro-Roller:
                              • Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt sind sie als Fahrräder definiert. Informationen zur Benützung von Fahrrädern finden sich auf der Seite "Fahrrad im Straßenverkehr".
                              • Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.

                            Benützung

                            Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:

                            • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                            • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
                            • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                            Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.

                            Lenkberechtigung

                            Für die folgenden Scooter wird ein Führerschein benötigt, und zwar unabhängig vom Alter:

                            • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                            • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                            Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden.

                            Alter

                            Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung, muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.

                            Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                            Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                            Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h

                            • Keine Sturzhelmpflicht
                            • Es wird keine Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
                            • Eine weiße 10-km/h-Tafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht werden
                            • Mitführverpflichtung: Die Bescheinigung über Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestell- und Motornummer muss immer mitgeführt werden.
                            • Technische Ausrüstung: Es muss mindestens eine Bremsanlage, zwei Leuchten (mit denen nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausgestrahlt wird) sowie hinten mindestens zwei rote Rückstrahler vorhanden sein.

                            Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung

                            Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                            Rechtsgrundlagen

                            Letzte Aktualisierung: 11.04.2025
                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                              Scooter

                              Allgemeines

                              Scooter können folgendermaßen grob eingeteilt werden:

                              • Micro-Scooter: Muskelkraftbetriebene, zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn. Informationen zur Benützung von Micro-Scootern finden sich auf der Seite "Spielen auf der Straße".
                              • Elektro-ScooterKlein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Informationen zur Benützung von Elektro-Scootern finden sich auf der Seite "Elektro-Scooter".
                              • Benzin-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Scooter Antrieb für eine Person konzipiert
                                • mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind sie als Kraftfahrzeuge definiert
                                • mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert
                              • Elektro-Moped/Elektro-Roller:
                                • Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt sind sie als Fahrräder definiert. Informationen zur Benützung von Fahrrädern finden sich auf der Seite "Fahrrad im Straßenverkehr".
                                • Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.

                              Benützung

                              Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:

                              • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                              • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
                              • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                              Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.

                              Lenkberechtigung

                              Für die folgenden Scooter wird ein Führerschein benötigt, und zwar unabhängig vom Alter:

                              • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                              • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                              Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden.

                              Alter

                              Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung, muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.

                              Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                              Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                              Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h

                              • Keine Sturzhelmpflicht
                              • Es wird keine Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
                              • Eine weiße 10-km/h-Tafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht werden
                              • Mitführverpflichtung: Die Bescheinigung über Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestell- und Motornummer muss immer mitgeführt werden.
                              • Technische Ausrüstung: Es muss mindestens eine Bremsanlage, zwei Leuchten (mit denen nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausgestrahlt wird) sowie hinten mindestens zwei rote Rückstrahler vorhanden sein.

                              Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung

                              Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                              Rechtsgrundlagen

                              Letzte Aktualisierung: 11.04.2025
                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                Scooter

                                Allgemeines

                                Scooter können folgendermaßen grob eingeteilt werden:

                                • Micro-Scooter: Muskelkraftbetriebene, zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn. Informationen zur Benützung von Micro-Scootern finden sich auf der Seite "Spielen auf der Straße".
                                • Elektro-ScooterKlein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Informationen zur Benützung von Elektro-Scootern finden sich auf der Seite "Elektro-Scooter".
                                • Benzin-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Scooter Antrieb für eine Person konzipiert
                                  • mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind sie als Kraftfahrzeuge definiert
                                  • mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert
                                • Elektro-Moped/Elektro-Roller:
                                  • Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt sind sie als Fahrräder definiert. Informationen zur Benützung von Fahrrädern finden sich auf der Seite "Fahrrad im Straßenverkehr".
                                  • Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.

                                Benützung

                                Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:

                                • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                                • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
                                • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.

                                Lenkberechtigung

                                Für die folgenden Scooter wird ein Führerschein benötigt, und zwar unabhängig vom Alter:

                                • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                                • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden.

                                Alter

                                Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung, muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.

                                Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                                Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                                Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h

                                • Keine Sturzhelmpflicht
                                • Es wird keine Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
                                • Eine weiße 10-km/h-Tafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht werden
                                • Mitführverpflichtung: Die Bescheinigung über Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestell- und Motornummer muss immer mitgeführt werden.
                                • Technische Ausrüstung: Es muss mindestens eine Bremsanlage, zwei Leuchten (mit denen nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausgestrahlt wird) sowie hinten mindestens zwei rote Rückstrahler vorhanden sein.

                                Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung

                                Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                Rechtsgrundlagen

                                Letzte Aktualisierung: 11.04.2025
                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                  Scooter

                                  Allgemeines

                                  Scooter können folgendermaßen grob eingeteilt werden:

                                  • Micro-Scooter: Muskelkraftbetriebene, zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn. Informationen zur Benützung von Micro-Scootern finden sich auf der Seite "Spielen auf der Straße".
                                  • Elektro-ScooterKlein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Informationen zur Benützung von Elektro-Scootern finden sich auf der Seite "Elektro-Scooter".
                                  • Benzin-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Scooter Antrieb für eine Person konzipiert
                                    • mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind sie als Kraftfahrzeuge definiert
                                    • mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert
                                  • Elektro-Moped/Elektro-Roller:
                                    • Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt sind sie als Fahrräder definiert. Informationen zur Benützung von Fahrrädern finden sich auf der Seite "Fahrrad im Straßenverkehr".
                                    • Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.

                                  Benützung

                                  Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:

                                  • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                                  • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
                                  • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                  Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.

                                  Lenkberechtigung

                                  Für die folgenden Scooter wird ein Führerschein benötigt, und zwar unabhängig vom Alter:

                                  • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                                  • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                  Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden.

                                  Alter

                                  Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung, muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.

                                  Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                                  Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                                  Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h

                                  • Keine Sturzhelmpflicht
                                  • Es wird keine Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
                                  • Eine weiße 10-km/h-Tafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht werden
                                  • Mitführverpflichtung: Die Bescheinigung über Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestell- und Motornummer muss immer mitgeführt werden.
                                  • Technische Ausrüstung: Es muss mindestens eine Bremsanlage, zwei Leuchten (mit denen nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausgestrahlt wird) sowie hinten mindestens zwei rote Rückstrahler vorhanden sein.

                                  Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung

                                  Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                  Rechtsgrundlagen

                                  Letzte Aktualisierung: 11.04.2025
                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                    Scooter

                                    Allgemeines

                                    Scooter können folgendermaßen grob eingeteilt werden:

                                    • Micro-Scooter: Muskelkraftbetriebene, zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn. Informationen zur Benützung von Micro-Scootern finden sich auf der Seite "Spielen auf der Straße".
                                    • Elektro-ScooterKlein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Informationen zur Benützung von Elektro-Scootern finden sich auf der Seite "Elektro-Scooter".
                                    • Benzin-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Scooter Antrieb für eine Person konzipiert
                                      • mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind sie als Kraftfahrzeuge definiert
                                      • mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert
                                    • Elektro-Moped/Elektro-Roller:
                                      • Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt sind sie als Fahrräder definiert. Informationen zur Benützung von Fahrrädern finden sich auf der Seite "Fahrrad im Straßenverkehr".
                                      • Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.

                                    Benützung

                                    Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:

                                    • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                                    • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
                                    • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                    Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.

                                    Lenkberechtigung

                                    Für die folgenden Scooter wird ein Führerschein benötigt, und zwar unabhängig vom Alter:

                                    • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                                    • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                    Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden.

                                    Alter

                                    Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung, muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.

                                    Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                                    Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                                    Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h

                                    • Keine Sturzhelmpflicht
                                    • Es wird keine Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
                                    • Eine weiße 10-km/h-Tafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht werden
                                    • Mitführverpflichtung: Die Bescheinigung über Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestell- und Motornummer muss immer mitgeführt werden.
                                    • Technische Ausrüstung: Es muss mindestens eine Bremsanlage, zwei Leuchten (mit denen nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausgestrahlt wird) sowie hinten mindestens zwei rote Rückstrahler vorhanden sein.

                                    Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung

                                    Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                    Rechtsgrundlagen

                                    Letzte Aktualisierung: 11.04.2025
                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                      Scooter

                                      Allgemeines

                                      Scooter können folgendermaßen grob eingeteilt werden:

                                      • Micro-Scooter: Muskelkraftbetriebene, zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn. Informationen zur Benützung von Micro-Scootern finden sich auf der Seite "Spielen auf der Straße".
                                      • Elektro-ScooterKlein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Informationen zur Benützung von Elektro-Scootern finden sich auf der Seite "Elektro-Scooter".
                                      • Benzin-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Scooter Antrieb für eine Person konzipiert
                                        • mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind sie als Kraftfahrzeuge definiert
                                        • mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert
                                      • Elektro-Moped/Elektro-Roller:
                                        • Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt sind sie als Fahrräder definiert. Informationen zur Benützung von Fahrrädern finden sich auf der Seite "Fahrrad im Straßenverkehr".
                                        • Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.

                                      Benützung

                                      Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:

                                      • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                                      • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
                                      • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                      Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.

                                      Lenkberechtigung

                                      Für die folgenden Scooter wird ein Führerschein benötigt, und zwar unabhängig vom Alter:

                                      • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                                      • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                      Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden.

                                      Alter

                                      Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung, muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.

                                      Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                                      Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                                      Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h

                                      • Keine Sturzhelmpflicht
                                      • Es wird keine Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
                                      • Eine weiße 10-km/h-Tafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht werden
                                      • Mitführverpflichtung: Die Bescheinigung über Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestell- und Motornummer muss immer mitgeführt werden.
                                      • Technische Ausrüstung: Es muss mindestens eine Bremsanlage, zwei Leuchten (mit denen nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausgestrahlt wird) sowie hinten mindestens zwei rote Rückstrahler vorhanden sein.

                                      Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung

                                      Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                      Rechtsgrundlagen

                                      Letzte Aktualisierung: 11.04.2025
                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                        Scooter

                                        Allgemeines

                                        Scooter können folgendermaßen grob eingeteilt werden:

                                        • Micro-Scooter: Muskelkraftbetriebene, zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn. Informationen zur Benützung von Micro-Scootern finden sich auf der Seite "Spielen auf der Straße".
                                        • Elektro-ScooterKlein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Informationen zur Benützung von Elektro-Scootern finden sich auf der Seite "Elektro-Scooter".
                                        • Benzin-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Scooter Antrieb für eine Person konzipiert
                                          • mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind sie als Kraftfahrzeuge definiert
                                          • mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert
                                        • Elektro-Moped/Elektro-Roller:
                                          • Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt sind sie als Fahrräder definiert. Informationen zur Benützung von Fahrrädern finden sich auf der Seite "Fahrrad im Straßenverkehr".
                                          • Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.

                                        Benützung

                                        Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:

                                        • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                                        • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
                                        • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                        Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.

                                        Lenkberechtigung

                                        Für die folgenden Scooter wird ein Führerschein benötigt, und zwar unabhängig vom Alter:

                                        • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                                        • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                        Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden.

                                        Alter

                                        Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung, muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.

                                        Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                                        Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                                        Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h

                                        • Keine Sturzhelmpflicht
                                        • Es wird keine Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
                                        • Eine weiße 10-km/h-Tafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht werden
                                        • Mitführverpflichtung: Die Bescheinigung über Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestell- und Motornummer muss immer mitgeführt werden.
                                        • Technische Ausrüstung: Es muss mindestens eine Bremsanlage, zwei Leuchten (mit denen nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausgestrahlt wird) sowie hinten mindestens zwei rote Rückstrahler vorhanden sein.

                                        Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung

                                        Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                        Rechtsgrundlagen

                                        Letzte Aktualisierung: 11.04.2025
                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                          Scooter

                                          Allgemeines

                                          Scooter können folgendermaßen grob eingeteilt werden:

                                          • Micro-Scooter: Muskelkraftbetriebene, zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn. Informationen zur Benützung von Micro-Scootern finden sich auf der Seite "Spielen auf der Straße".
                                          • Elektro-ScooterKlein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Informationen zur Benützung von Elektro-Scootern finden sich auf der Seite "Elektro-Scooter".
                                          • Benzin-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Scooter Antrieb für eine Person konzipiert
                                            • mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind sie als Kraftfahrzeuge definiert
                                            • mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert
                                          • Elektro-Moped/Elektro-Roller:
                                            • Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt sind sie als Fahrräder definiert. Informationen zur Benützung von Fahrrädern finden sich auf der Seite "Fahrrad im Straßenverkehr".
                                            • Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.

                                          Benützung

                                          Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:

                                          • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                                          • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
                                          • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                          Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.

                                          Lenkberechtigung

                                          Für die folgenden Scooter wird ein Führerschein benötigt, und zwar unabhängig vom Alter:

                                          • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                                          • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                          Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden.

                                          Alter

                                          Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung, muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.

                                          Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                                          Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                                          Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h

                                          • Keine Sturzhelmpflicht
                                          • Es wird keine Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
                                          • Eine weiße 10-km/h-Tafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht werden
                                          • Mitführverpflichtung: Die Bescheinigung über Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestell- und Motornummer muss immer mitgeführt werden.
                                          • Technische Ausrüstung: Es muss mindestens eine Bremsanlage, zwei Leuchten (mit denen nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausgestrahlt wird) sowie hinten mindestens zwei rote Rückstrahler vorhanden sein.

                                          Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung

                                          Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                          Rechtsgrundlagen

                                          Letzte Aktualisierung: 11.04.2025
                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                            Scooter

                                            Allgemeines

                                            Scooter können folgendermaßen grob eingeteilt werden:

                                            • Micro-Scooter: Muskelkraftbetriebene, zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn. Informationen zur Benützung von Micro-Scootern finden sich auf der Seite "Spielen auf der Straße".
                                            • Elektro-ScooterKlein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Informationen zur Benützung von Elektro-Scootern finden sich auf der Seite "Elektro-Scooter".
                                            • Benzin-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Scooter Antrieb für eine Person konzipiert
                                              • mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind sie als Kraftfahrzeuge definiert
                                              • mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert
                                            • Elektro-Moped/Elektro-Roller:
                                              • Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt sind sie als Fahrräder definiert. Informationen zur Benützung von Fahrrädern finden sich auf der Seite "Fahrrad im Straßenverkehr".
                                              • Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.

                                            Benützung

                                            Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:

                                            • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                                            • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
                                            • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                            Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.

                                            Lenkberechtigung

                                            Für die folgenden Scooter wird ein Führerschein benötigt, und zwar unabhängig vom Alter:

                                            • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                                            • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                            Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden.

                                            Alter

                                            Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung, muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.

                                            Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                                            Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                                            Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h

                                            • Keine Sturzhelmpflicht
                                            • Es wird keine Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
                                            • Eine weiße 10-km/h-Tafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht werden
                                            • Mitführverpflichtung: Die Bescheinigung über Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestell- und Motornummer muss immer mitgeführt werden.
                                            • Technische Ausrüstung: Es muss mindestens eine Bremsanlage, zwei Leuchten (mit denen nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausgestrahlt wird) sowie hinten mindestens zwei rote Rückstrahler vorhanden sein.

                                            Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung

                                            Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                            Rechtsgrundlagen

                                            Letzte Aktualisierung: 11.04.2025
                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                              Scooter

                                              Allgemeines

                                              Scooter können folgendermaßen grob eingeteilt werden:

                                              • Micro-Scooter: Muskelkraftbetriebene, zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn. Informationen zur Benützung von Micro-Scootern finden sich auf der Seite "Spielen auf der Straße".
                                              • Elektro-ScooterKlein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Informationen zur Benützung von Elektro-Scootern finden sich auf der Seite "Elektro-Scooter".
                                              • Benzin-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Scooter Antrieb für eine Person konzipiert
                                                • mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind sie als Kraftfahrzeuge definiert
                                                • mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert
                                              • Elektro-Moped/Elektro-Roller:
                                                • Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt sind sie als Fahrräder definiert. Informationen zur Benützung von Fahrrädern finden sich auf der Seite "Fahrrad im Straßenverkehr".
                                                • Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.

                                              Benützung

                                              Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:

                                              • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                                              • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
                                              • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                              Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.

                                              Lenkberechtigung

                                              Für die folgenden Scooter wird ein Führerschein benötigt, und zwar unabhängig vom Alter:

                                              • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                                              • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                              Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden.

                                              Alter

                                              Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung, muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.

                                              Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                                              Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                                              Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h

                                              • Keine Sturzhelmpflicht
                                              • Es wird keine Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
                                              • Eine weiße 10-km/h-Tafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht werden
                                              • Mitführverpflichtung: Die Bescheinigung über Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestell- und Motornummer muss immer mitgeführt werden.
                                              • Technische Ausrüstung: Es muss mindestens eine Bremsanlage, zwei Leuchten (mit denen nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausgestrahlt wird) sowie hinten mindestens zwei rote Rückstrahler vorhanden sein.

                                              Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung

                                              Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                              Rechtsgrundlagen

                                              Letzte Aktualisierung: 11.04.2025
                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                Scooter

                                                Allgemeines

                                                Scooter können folgendermaßen grob eingeteilt werden:

                                                • Micro-Scooter: Muskelkraftbetriebene, zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn. Informationen zur Benützung von Micro-Scootern finden sich auf der Seite "Spielen auf der Straße".
                                                • Elektro-ScooterKlein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Informationen zur Benützung von Elektro-Scootern finden sich auf der Seite "Elektro-Scooter".
                                                • Benzin-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Scooter Antrieb für eine Person konzipiert
                                                  • mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind sie als Kraftfahrzeuge definiert
                                                  • mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert
                                                • Elektro-Moped/Elektro-Roller:
                                                  • Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt sind sie als Fahrräder definiert. Informationen zur Benützung von Fahrrädern finden sich auf der Seite "Fahrrad im Straßenverkehr".
                                                  • Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.

                                                Benützung

                                                Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:

                                                • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                                                • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
                                                • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                                Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.

                                                Lenkberechtigung

                                                Für die folgenden Scooter wird ein Führerschein benötigt, und zwar unabhängig vom Alter:

                                                • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                                                • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                                Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden.

                                                Alter

                                                Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung, muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.

                                                Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                                                Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                                                Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h

                                                • Keine Sturzhelmpflicht
                                                • Es wird keine Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
                                                • Eine weiße 10-km/h-Tafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht werden
                                                • Mitführverpflichtung: Die Bescheinigung über Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestell- und Motornummer muss immer mitgeführt werden.
                                                • Technische Ausrüstung: Es muss mindestens eine Bremsanlage, zwei Leuchten (mit denen nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausgestrahlt wird) sowie hinten mindestens zwei rote Rückstrahler vorhanden sein.

                                                Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung

                                                Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                                Rechtsgrundlagen

                                                Letzte Aktualisierung: 11.04.2025
                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                  Scooter

                                                  Allgemeines

                                                  Scooter können folgendermaßen grob eingeteilt werden:

                                                  • Micro-Scooter: Muskelkraftbetriebene, zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn. Informationen zur Benützung von Micro-Scootern finden sich auf der Seite "Spielen auf der Straße".
                                                  • Elektro-ScooterKlein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Informationen zur Benützung von Elektro-Scootern finden sich auf der Seite "Elektro-Scooter".
                                                  • Benzin-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Scooter Antrieb für eine Person konzipiert
                                                    • mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind sie als Kraftfahrzeuge definiert
                                                    • mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert
                                                  • Elektro-Moped/Elektro-Roller:
                                                    • Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt sind sie als Fahrräder definiert. Informationen zur Benützung von Fahrrädern finden sich auf der Seite "Fahrrad im Straßenverkehr".
                                                    • Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.

                                                  Benützung

                                                  Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:

                                                  • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                                                  • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
                                                  • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                                  Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.

                                                  Lenkberechtigung

                                                  Für die folgenden Scooter wird ein Führerschein benötigt, und zwar unabhängig vom Alter:

                                                  • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                                                  • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                                  Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden.

                                                  Alter

                                                  Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung, muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.

                                                  Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                                                  Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                                                  Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h

                                                  • Keine Sturzhelmpflicht
                                                  • Es wird keine Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
                                                  • Eine weiße 10-km/h-Tafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht werden
                                                  • Mitführverpflichtung: Die Bescheinigung über Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestell- und Motornummer muss immer mitgeführt werden.
                                                  • Technische Ausrüstung: Es muss mindestens eine Bremsanlage, zwei Leuchten (mit denen nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausgestrahlt wird) sowie hinten mindestens zwei rote Rückstrahler vorhanden sein.

                                                  Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung

                                                  Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                                  Rechtsgrundlagen

                                                  Letzte Aktualisierung: 11.04.2025
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                    Scooter

                                                    Allgemeines

                                                    Scooter können folgendermaßen grob eingeteilt werden:

                                                    • Micro-Scooter: Muskelkraftbetriebene, zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn. Informationen zur Benützung von Micro-Scootern finden sich auf der Seite "Spielen auf der Straße".
                                                    • Elektro-ScooterKlein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Informationen zur Benützung von Elektro-Scootern finden sich auf der Seite "Elektro-Scooter".
                                                    • Benzin-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Scooter Antrieb für eine Person konzipiert
                                                      • mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind sie als Kraftfahrzeuge definiert
                                                      • mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert
                                                    • Elektro-Moped/Elektro-Roller:
                                                      • Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt sind sie als Fahrräder definiert. Informationen zur Benützung von Fahrrädern finden sich auf der Seite "Fahrrad im Straßenverkehr".
                                                      • Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.

                                                    Benützung

                                                    Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:

                                                    • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                                                    • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
                                                    • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                                    Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.

                                                    Lenkberechtigung

                                                    Für die folgenden Scooter wird ein Führerschein benötigt, und zwar unabhängig vom Alter:

                                                    • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                                                    • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                                    Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden.

                                                    Alter

                                                    Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung, muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.

                                                    Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                                                    Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                                                    Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h

                                                    • Keine Sturzhelmpflicht
                                                    • Es wird keine Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
                                                    • Eine weiße 10-km/h-Tafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht werden
                                                    • Mitführverpflichtung: Die Bescheinigung über Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestell- und Motornummer muss immer mitgeführt werden.
                                                    • Technische Ausrüstung: Es muss mindestens eine Bremsanlage, zwei Leuchten (mit denen nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausgestrahlt wird) sowie hinten mindestens zwei rote Rückstrahler vorhanden sein.

                                                    Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung

                                                    Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                                    Rechtsgrundlagen

                                                    Letzte Aktualisierung: 11.04.2025
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                      Scooter

                                                      Allgemeines

                                                      Scooter können folgendermaßen grob eingeteilt werden:

                                                      • Micro-Scooter: Muskelkraftbetriebene, zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn. Informationen zur Benützung von Micro-Scootern finden sich auf der Seite "Spielen auf der Straße".
                                                      • Elektro-ScooterKlein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Informationen zur Benützung von Elektro-Scootern finden sich auf der Seite "Elektro-Scooter".
                                                      • Benzin-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Scooter Antrieb für eine Person konzipiert
                                                        • mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind sie als Kraftfahrzeuge definiert
                                                        • mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert
                                                      • Elektro-Moped/Elektro-Roller:
                                                        • Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt sind sie als Fahrräder definiert. Informationen zur Benützung von Fahrrädern finden sich auf der Seite "Fahrrad im Straßenverkehr".
                                                        • Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.

                                                      Benützung

                                                      Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:

                                                      • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                                                      • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
                                                      • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                                      Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.

                                                      Lenkberechtigung

                                                      Für die folgenden Scooter wird ein Führerschein benötigt, und zwar unabhängig vom Alter:

                                                      • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                                                      • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                                      Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden.

                                                      Alter

                                                      Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung, muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.

                                                      Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                                                      Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                                                      Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h

                                                      • Keine Sturzhelmpflicht
                                                      • Es wird keine Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
                                                      • Eine weiße 10-km/h-Tafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht werden
                                                      • Mitführverpflichtung: Die Bescheinigung über Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestell- und Motornummer muss immer mitgeführt werden.
                                                      • Technische Ausrüstung: Es muss mindestens eine Bremsanlage, zwei Leuchten (mit denen nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausgestrahlt wird) sowie hinten mindestens zwei rote Rückstrahler vorhanden sein.

                                                      Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung

                                                      Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                                      Rechtsgrundlagen

                                                      Letzte Aktualisierung: 11.04.2025
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                        Scooter

                                                        Allgemeines

                                                        Scooter können folgendermaßen grob eingeteilt werden:

                                                        • Micro-Scooter: Muskelkraftbetriebene, zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn. Informationen zur Benützung von Micro-Scootern finden sich auf der Seite "Spielen auf der Straße".
                                                        • Elektro-ScooterKlein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Informationen zur Benützung von Elektro-Scootern finden sich auf der Seite "Elektro-Scooter".
                                                        • Benzin-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Scooter Antrieb für eine Person konzipiert
                                                          • mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind sie als Kraftfahrzeuge definiert
                                                          • mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert
                                                        • Elektro-Moped/Elektro-Roller:
                                                          • Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt sind sie als Fahrräder definiert. Informationen zur Benützung von Fahrrädern finden sich auf der Seite "Fahrrad im Straßenverkehr".
                                                          • Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.

                                                        Benützung

                                                        Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:

                                                        • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                                                        • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
                                                        • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                                        Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.

                                                        Lenkberechtigung

                                                        Für die folgenden Scooter wird ein Führerschein benötigt, und zwar unabhängig vom Alter:

                                                        • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                                                        • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                                        Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden.

                                                        Alter

                                                        Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung, muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.

                                                        Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                                                        Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                                                        Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h

                                                        • Keine Sturzhelmpflicht
                                                        • Es wird keine Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
                                                        • Eine weiße 10-km/h-Tafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht werden
                                                        • Mitführverpflichtung: Die Bescheinigung über Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestell- und Motornummer muss immer mitgeführt werden.
                                                        • Technische Ausrüstung: Es muss mindestens eine Bremsanlage, zwei Leuchten (mit denen nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausgestrahlt wird) sowie hinten mindestens zwei rote Rückstrahler vorhanden sein.

                                                        Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung

                                                        Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                                        Rechtsgrundlagen

                                                        Letzte Aktualisierung: 11.04.2025
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                          Scooter

                                                          Allgemeines

                                                          Scooter können folgendermaßen grob eingeteilt werden:

                                                          • Micro-Scooter: Muskelkraftbetriebene, zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn. Informationen zur Benützung von Micro-Scootern finden sich auf der Seite "Spielen auf der Straße".
                                                          • Elektro-ScooterKlein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Informationen zur Benützung von Elektro-Scootern finden sich auf der Seite "Elektro-Scooter".
                                                          • Benzin-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Scooter Antrieb für eine Person konzipiert
                                                            • mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind sie als Kraftfahrzeuge definiert
                                                            • mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert
                                                          • Elektro-Moped/Elektro-Roller:
                                                            • Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt sind sie als Fahrräder definiert. Informationen zur Benützung von Fahrrädern finden sich auf der Seite "Fahrrad im Straßenverkehr".
                                                            • Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.

                                                          Benützung

                                                          Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:

                                                          • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                                                          • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
                                                          • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                                          Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.

                                                          Lenkberechtigung

                                                          Für die folgenden Scooter wird ein Führerschein benötigt, und zwar unabhängig vom Alter:

                                                          • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                                                          • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                                          Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden.

                                                          Alter

                                                          Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung, muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.

                                                          Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                                                          Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                                                          Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h

                                                          • Keine Sturzhelmpflicht
                                                          • Es wird keine Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
                                                          • Eine weiße 10-km/h-Tafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht werden
                                                          • Mitführverpflichtung: Die Bescheinigung über Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestell- und Motornummer muss immer mitgeführt werden.
                                                          • Technische Ausrüstung: Es muss mindestens eine Bremsanlage, zwei Leuchten (mit denen nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausgestrahlt wird) sowie hinten mindestens zwei rote Rückstrahler vorhanden sein.

                                                          Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung

                                                          Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                                          Rechtsgrundlagen

                                                          Letzte Aktualisierung: 11.04.2025
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                            Scooter

                                                            Allgemeines

                                                            Scooter können folgendermaßen grob eingeteilt werden:

                                                            • Micro-Scooter: Muskelkraftbetriebene, zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn. Informationen zur Benützung von Micro-Scootern finden sich auf der Seite "Spielen auf der Straße".
                                                            • Elektro-ScooterKlein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Informationen zur Benützung von Elektro-Scootern finden sich auf der Seite "Elektro-Scooter".
                                                            • Benzin-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Scooter Antrieb für eine Person konzipiert
                                                              • mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind sie als Kraftfahrzeuge definiert
                                                              • mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert
                                                            • Elektro-Moped/Elektro-Roller:
                                                              • Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt sind sie als Fahrräder definiert. Informationen zur Benützung von Fahrrädern finden sich auf der Seite "Fahrrad im Straßenverkehr".
                                                              • Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.

                                                            Benützung

                                                            Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:

                                                            • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                                                            • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
                                                            • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                                            Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.

                                                            Lenkberechtigung

                                                            Für die folgenden Scooter wird ein Führerschein benötigt, und zwar unabhängig vom Alter:

                                                            • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                                                            • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                                            Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden.

                                                            Alter

                                                            Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung, muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.

                                                            Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                                                            Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                                                            Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h

                                                            • Keine Sturzhelmpflicht
                                                            • Es wird keine Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
                                                            • Eine weiße 10-km/h-Tafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht werden
                                                            • Mitführverpflichtung: Die Bescheinigung über Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestell- und Motornummer muss immer mitgeführt werden.
                                                            • Technische Ausrüstung: Es muss mindestens eine Bremsanlage, zwei Leuchten (mit denen nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausgestrahlt wird) sowie hinten mindestens zwei rote Rückstrahler vorhanden sein.

                                                            Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung

                                                            Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                                            Rechtsgrundlagen

                                                            Letzte Aktualisierung: 11.04.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                              Scooter

                                                              Allgemeines

                                                              Scooter können folgendermaßen grob eingeteilt werden:

                                                              • Micro-Scooter: Muskelkraftbetriebene, zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn. Informationen zur Benützung von Micro-Scootern finden sich auf der Seite "Spielen auf der Straße".
                                                              • Elektro-ScooterKlein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Informationen zur Benützung von Elektro-Scootern finden sich auf der Seite "Elektro-Scooter".
                                                              • Benzin-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Scooter Antrieb für eine Person konzipiert
                                                                • mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind sie als Kraftfahrzeuge definiert
                                                                • mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert
                                                              • Elektro-Moped/Elektro-Roller:
                                                                • Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt sind sie als Fahrräder definiert. Informationen zur Benützung von Fahrrädern finden sich auf der Seite "Fahrrad im Straßenverkehr".
                                                                • Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.

                                                              Benützung

                                                              Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:

                                                              • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                                                              • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
                                                              • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                                              Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.

                                                              Lenkberechtigung

                                                              Für die folgenden Scooter wird ein Führerschein benötigt, und zwar unabhängig vom Alter:

                                                              • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                                                              • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                                              Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden.

                                                              Alter

                                                              Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung, muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.

                                                              Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                                                              Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                                                              Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h

                                                              • Keine Sturzhelmpflicht
                                                              • Es wird keine Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
                                                              • Eine weiße 10-km/h-Tafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht werden
                                                              • Mitführverpflichtung: Die Bescheinigung über Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestell- und Motornummer muss immer mitgeführt werden.
                                                              • Technische Ausrüstung: Es muss mindestens eine Bremsanlage, zwei Leuchten (mit denen nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausgestrahlt wird) sowie hinten mindestens zwei rote Rückstrahler vorhanden sein.

                                                              Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung

                                                              Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                                              Rechtsgrundlagen

                                                              Letzte Aktualisierung: 11.04.2025
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                                Scooter

                                                                Allgemeines

                                                                Scooter können folgendermaßen grob eingeteilt werden:

                                                                • Micro-Scooter: Muskelkraftbetriebene, zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn. Informationen zur Benützung von Micro-Scootern finden sich auf der Seite "Spielen auf der Straße".
                                                                • Elektro-ScooterKlein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Informationen zur Benützung von Elektro-Scootern finden sich auf der Seite "Elektro-Scooter".
                                                                • Benzin-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Scooter Antrieb für eine Person konzipiert
                                                                  • mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind sie als Kraftfahrzeuge definiert
                                                                  • mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert
                                                                • Elektro-Moped/Elektro-Roller:
                                                                  • Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt sind sie als Fahrräder definiert. Informationen zur Benützung von Fahrrädern finden sich auf der Seite "Fahrrad im Straßenverkehr".
                                                                  • Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.

                                                                Benützung

                                                                Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:

                                                                • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                                                                • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
                                                                • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                                                Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.

                                                                Lenkberechtigung

                                                                Für die folgenden Scooter wird ein Führerschein benötigt, und zwar unabhängig vom Alter:

                                                                • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                                                                • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                                                Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden.

                                                                Alter

                                                                Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung, muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.

                                                                Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                                                                Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                                                                Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h

                                                                • Keine Sturzhelmpflicht
                                                                • Es wird keine Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
                                                                • Eine weiße 10-km/h-Tafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht werden
                                                                • Mitführverpflichtung: Die Bescheinigung über Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestell- und Motornummer muss immer mitgeführt werden.
                                                                • Technische Ausrüstung: Es muss mindestens eine Bremsanlage, zwei Leuchten (mit denen nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausgestrahlt wird) sowie hinten mindestens zwei rote Rückstrahler vorhanden sein.

                                                                Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung

                                                                Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                                                Rechtsgrundlagen

                                                                Letzte Aktualisierung: 11.04.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                                  Scooter

                                                                  Allgemeines

                                                                  Scooter können folgendermaßen grob eingeteilt werden:

                                                                  • Micro-Scooter: Muskelkraftbetriebene, zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn. Informationen zur Benützung von Micro-Scootern finden sich auf der Seite "Spielen auf der Straße".
                                                                  • Elektro-ScooterKlein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Informationen zur Benützung von Elektro-Scootern finden sich auf der Seite "Elektro-Scooter".
                                                                  • Benzin-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Scooter Antrieb für eine Person konzipiert
                                                                    • mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind sie als Kraftfahrzeuge definiert
                                                                    • mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert
                                                                  • Elektro-Moped/Elektro-Roller:
                                                                    • Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt sind sie als Fahrräder definiert. Informationen zur Benützung von Fahrrädern finden sich auf der Seite "Fahrrad im Straßenverkehr".
                                                                    • Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.

                                                                  Benützung

                                                                  Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:

                                                                  • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                                                                  • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
                                                                  • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                                                  Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.

                                                                  Lenkberechtigung

                                                                  Für die folgenden Scooter wird ein Führerschein benötigt, und zwar unabhängig vom Alter:

                                                                  • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
                                                                  • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                                                  Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden.

                                                                  Alter

                                                                  Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung, muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.

                                                                  Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                                                                  Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                                                                  Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h

                                                                  • Keine Sturzhelmpflicht
                                                                  • Es wird keine Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
                                                                  • Eine weiße 10-km/h-Tafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht werden
                                                                  • Mitführverpflichtung: Die Bescheinigung über Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestell- und Motornummer muss immer mitgeführt werden.
                                                                  • Technische Ausrüstung: Es muss mindestens eine Bremsanlage, zwei Leuchten (mit denen nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausgestrahlt wird) sowie hinten mindestens zwei rote Rückstrahler vorhanden sein.

                                                                  Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung

                                                                  Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

                                                                  Rechtsgrundlagen

                                                                  Letzte Aktualisierung: 11.04.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur