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    Nichtigkeit

    Zivilrechtlich bedeutet Nichtigkeit, dass ein Rechtsgeschäft gar nicht entstanden ist und keinerlei Rechtsfolgen eingetreten sind. Das Vereinbarte gilt von Anfang an nicht (ex tunc).

    Beispiel:

    Schließt eine Geschäftsunfähige/ein Geschäftsunfähiger einen Kaufvertrag ab, ist dieser Vertrag nichtig.

    Verfahrensrechtlich begründen schwere Verstöße gegen die Verfahrensvorschriften die Nichtigkeit eines Verfahrens. Es kann dadurch zu einer Aufhebung bzw. Abänderung der gerichtlichen Entscheidung kommen.

    Letzte Aktualisierung: 29.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Nichtigkeit

      Zivilrechtlich bedeutet Nichtigkeit, dass ein Rechtsgeschäft gar nicht entstanden ist und keinerlei Rechtsfolgen eingetreten sind. Das Vereinbarte gilt von Anfang an nicht (ex tunc).

      Beispiel:

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      Verfahrensrechtlich begründen schwere Verstöße gegen die Verfahrensvorschriften die Nichtigkeit eines Verfahrens. Es kann dadurch zu einer Aufhebung bzw. Abänderung der gerichtlichen Entscheidung kommen.

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                                          Beispiel:

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                                              Beispiel:

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                                                  Zivilrechtlich bedeutet Nichtigkeit, dass ein Rechtsgeschäft gar nicht entstanden ist und keinerlei Rechtsfolgen eingetreten sind. Das Vereinbarte gilt von Anfang an nicht (ex tunc).

                                                  Beispiel:

                                                  Schließt eine Geschäftsunfähige/ein Geschäftsunfähiger einen Kaufvertrag ab, ist dieser Vertrag nichtig.

                                                  Verfahrensrechtlich begründen schwere Verstöße gegen die Verfahrensvorschriften die Nichtigkeit eines Verfahrens. Es kann dadurch zu einer Aufhebung bzw. Abänderung der gerichtlichen Entscheidung kommen.

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                                                    Nichtigkeit

                                                    Zivilrechtlich bedeutet Nichtigkeit, dass ein Rechtsgeschäft gar nicht entstanden ist und keinerlei Rechtsfolgen eingetreten sind. Das Vereinbarte gilt von Anfang an nicht (ex tunc).

                                                    Beispiel:

                                                    Schließt eine Geschäftsunfähige/ein Geschäftsunfähiger einen Kaufvertrag ab, ist dieser Vertrag nichtig.

                                                    Verfahrensrechtlich begründen schwere Verstöße gegen die Verfahrensvorschriften die Nichtigkeit eines Verfahrens. Es kann dadurch zu einer Aufhebung bzw. Abänderung der gerichtlichen Entscheidung kommen.

                                                    Letzte Aktualisierung: 29.04.2025
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Nichtigkeit

                                                      Zivilrechtlich bedeutet Nichtigkeit, dass ein Rechtsgeschäft gar nicht entstanden ist und keinerlei Rechtsfolgen eingetreten sind. Das Vereinbarte gilt von Anfang an nicht (ex tunc).

                                                      Beispiel:

                                                      Schließt eine Geschäftsunfähige/ein Geschäftsunfähiger einen Kaufvertrag ab, ist dieser Vertrag nichtig.

                                                      Verfahrensrechtlich begründen schwere Verstöße gegen die Verfahrensvorschriften die Nichtigkeit eines Verfahrens. Es kann dadurch zu einer Aufhebung bzw. Abänderung der gerichtlichen Entscheidung kommen.

                                                      Letzte Aktualisierung: 29.04.2025
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                                                        Nichtigkeit

                                                        Zivilrechtlich bedeutet Nichtigkeit, dass ein Rechtsgeschäft gar nicht entstanden ist und keinerlei Rechtsfolgen eingetreten sind. Das Vereinbarte gilt von Anfang an nicht (ex tunc).

                                                        Beispiel:

                                                        Schließt eine Geschäftsunfähige/ein Geschäftsunfähiger einen Kaufvertrag ab, ist dieser Vertrag nichtig.

                                                        Verfahrensrechtlich begründen schwere Verstöße gegen die Verfahrensvorschriften die Nichtigkeit eines Verfahrens. Es kann dadurch zu einer Aufhebung bzw. Abänderung der gerichtlichen Entscheidung kommen.

                                                        Letzte Aktualisierung: 29.04.2025
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                                                          Nichtigkeit

                                                          Zivilrechtlich bedeutet Nichtigkeit, dass ein Rechtsgeschäft gar nicht entstanden ist und keinerlei Rechtsfolgen eingetreten sind. Das Vereinbarte gilt von Anfang an nicht (ex tunc).

                                                          Beispiel:

                                                          Schließt eine Geschäftsunfähige/ein Geschäftsunfähiger einen Kaufvertrag ab, ist dieser Vertrag nichtig.

                                                          Verfahrensrechtlich begründen schwere Verstöße gegen die Verfahrensvorschriften die Nichtigkeit eines Verfahrens. Es kann dadurch zu einer Aufhebung bzw. Abänderung der gerichtlichen Entscheidung kommen.

                                                          Letzte Aktualisierung: 29.04.2025
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                                                            Nichtigkeit

                                                            Zivilrechtlich bedeutet Nichtigkeit, dass ein Rechtsgeschäft gar nicht entstanden ist und keinerlei Rechtsfolgen eingetreten sind. Das Vereinbarte gilt von Anfang an nicht (ex tunc).

                                                            Beispiel:

                                                            Schließt eine Geschäftsunfähige/ein Geschäftsunfähiger einen Kaufvertrag ab, ist dieser Vertrag nichtig.

                                                            Verfahrensrechtlich begründen schwere Verstöße gegen die Verfahrensvorschriften die Nichtigkeit eines Verfahrens. Es kann dadurch zu einer Aufhebung bzw. Abänderung der gerichtlichen Entscheidung kommen.

                                                            Letzte Aktualisierung: 29.04.2025
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                                                              Nichtigkeit

                                                              Zivilrechtlich bedeutet Nichtigkeit, dass ein Rechtsgeschäft gar nicht entstanden ist und keinerlei Rechtsfolgen eingetreten sind. Das Vereinbarte gilt von Anfang an nicht (ex tunc).

                                                              Beispiel:

                                                              Schließt eine Geschäftsunfähige/ein Geschäftsunfähiger einen Kaufvertrag ab, ist dieser Vertrag nichtig.

                                                              Verfahrensrechtlich begründen schwere Verstöße gegen die Verfahrensvorschriften die Nichtigkeit eines Verfahrens. Es kann dadurch zu einer Aufhebung bzw. Abänderung der gerichtlichen Entscheidung kommen.

                                                              Letzte Aktualisierung: 29.04.2025
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                                                                Nichtigkeit

                                                                Zivilrechtlich bedeutet Nichtigkeit, dass ein Rechtsgeschäft gar nicht entstanden ist und keinerlei Rechtsfolgen eingetreten sind. Das Vereinbarte gilt von Anfang an nicht (ex tunc).

                                                                Beispiel:

                                                                Schließt eine Geschäftsunfähige/ein Geschäftsunfähiger einen Kaufvertrag ab, ist dieser Vertrag nichtig.

                                                                Verfahrensrechtlich begründen schwere Verstöße gegen die Verfahrensvorschriften die Nichtigkeit eines Verfahrens. Es kann dadurch zu einer Aufhebung bzw. Abänderung der gerichtlichen Entscheidung kommen.

                                                                Letzte Aktualisierung: 29.04.2025
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                                                                  Zivilrechtlich bedeutet Nichtigkeit, dass ein Rechtsgeschäft gar nicht entstanden ist und keinerlei Rechtsfolgen eingetreten sind. Das Vereinbarte gilt von Anfang an nicht (ex tunc).

                                                                  Beispiel:

                                                                  Schließt eine Geschäftsunfähige/ein Geschäftsunfähiger einen Kaufvertrag ab, ist dieser Vertrag nichtig.

                                                                  Verfahrensrechtlich begründen schwere Verstöße gegen die Verfahrensvorschriften die Nichtigkeit eines Verfahrens. Es kann dadurch zu einer Aufhebung bzw. Abänderung der gerichtlichen Entscheidung kommen.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 29.04.2025
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