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    Offizialprinzip

    Offizialprinzip (Prinzip der amtswegigen Verfolgung) bedeutet, dass eine Behörde oder das Gericht von Amts wegen Ermittlungen durchführt.

    Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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                                                            Offizialprinzip

                                                            Offizialprinzip (Prinzip der amtswegigen Verfolgung) bedeutet, dass eine Behörde oder das Gericht von Amts wegen Ermittlungen durchführt.

                                                            Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Begriffe mit O

                                                              Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                              Offizialprinzip

                                                              Offizialprinzip (Prinzip der amtswegigen Verfolgung) bedeutet, dass eine Behörde oder das Gericht von Amts wegen Ermittlungen durchführt.

                                                              Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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                                                                Offizialprinzip (Prinzip der amtswegigen Verfolgung) bedeutet, dass eine Behörde oder das Gericht von Amts wegen Ermittlungen durchführt.

                                                                Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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                                                                  Offizialprinzip (Prinzip der amtswegigen Verfolgung) bedeutet, dass eine Behörde oder das Gericht von Amts wegen Ermittlungen durchführt.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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