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Dienste nach dem Freiwilligengesetz im In- und Ausland
Zivildienst kann als hoheitlicher, staatlicher Dienst nur auf dem Gebiet der Republik Österreich geleistet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen
- Gedenkdienst,
- Friedens- oder Sozialdienst im Ausland oder einen
- Entwicklungshilfedienst zu leisten.
Weiters besteht die Möglichkeit, im Inland ein freiwilliges Sozialjahr oder freiwilliges Umweltschutzjahr zu leisten. Zivildienstpflichtige, die einen dieser Dienste geleistet haben (und dies anhand einer Bestätigung nachweisen können), werden zum ordentlichen Zivildienst nicht mehr herangezogen.
Weiterführende Links
Freiwilligendienste im In- und Ausland (Zivildienstserviceagentur)
Rechtsgrundlagen
- Freiwilligengesetz (FreiwG)
- §§ 12a bis 12c Zivildienstgesetz (ZDG)
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundeskanzleramt
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