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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

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    EU-Bürger* und Schweizer – Antrag auf Lichtbildausweis

    Allgemeine Informationen

    * Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.  

    EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.

    Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.

    Voraussetzungen

    Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.

    Fristen

    Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden.

    Zuständige Stelle

    Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:

    Verfahrensablauf

    Den Lichtbildausweis müssen Sie bei der zuständigen Niederlassungsbehörde beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Behörde oder am Ende dieser Seite.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    56 Euro Bundesgebühr

    Es können u.a. für die Abnahme erkennungsdienstlicher Daten weitere Kosten anfallen.

    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

     Antragsformulare und Erklärungen finden sich auf der Website des BMI

    Letzte Aktualisierung: 16. Februar 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

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    * Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.  

    EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.

    Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.

    Voraussetzungen

    Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.

    Fristen

    Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden.

    Zuständige Stelle

    Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:

    Verfahrensablauf

    Den Lichtbildausweis müssen Sie bei der zuständigen Niederlassungsbehörde beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Behörde oder am Ende dieser Seite.

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    Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.

    Voraussetzungen

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    Fristen

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    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    56 Euro Bundesgebühr

    Es können u.a. für die Abnahme erkennungsdienstlicher Daten weitere Kosten anfallen.

    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

     Antragsformulare und Erklärungen finden sich auf der Website des BMI

    Letzte Aktualisierung: 16. Februar 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

    EU-Bürger* und Schweizer – Antrag auf Lichtbildausweis

    Allgemeine Informationen

    * Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.  

    EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.

    Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.

    Voraussetzungen

    Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.

    Fristen

    Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden.

    Zuständige Stelle

    Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:

    Verfahrensablauf

    Den Lichtbildausweis müssen Sie bei der zuständigen Niederlassungsbehörde beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Behörde oder am Ende dieser Seite.

    Erforderliche Unterlagen

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    Voraussetzungen

    Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.

    Fristen

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